Fortschreibung des Regionalplans Leipzig- Westsachsen
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- Hannah Lichtenberg
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1 Fortschreibung des Regionalplans Leipzig- Westsachsen Handlungsfeld Siedlungsklimaschutz Transfer KlimaMORO 2. Regionenforum Bad Tölz, 07./
2 Regionalplan 2017 Siedlungsklimaschutz 2 Rahmenbedingungen LEP Sachsen 2013 Z Begründung zu Z Z Siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und von Neubebauung bzw. Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten. Dazu sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftbahnen festzulegen. zunehmende Bedeutung der Vorsorge für schadstoffarme Frisch- und Kaltluft innerhalb des Siedlungsgefüges im Rahmen der Daseinsvorsorge Siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche können in den Regionalplänen in Verbindung mit anderen schutzbezogenen Vorrang- oder Vorbehaltsausweisungen (z. B. Arten- und Biotopschutz, Waldmehrung, Schutz des vorhandenen Waldes, Landwirtschaft) sowie Regionale Grünzüge ausgewiesen werden. Gebiete, in denen auf Grund der besonderen Empfindlichkeit eines oder mehrerer Schutzgüter ein hohes Gefährdungsrisiko besteht, sind als Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen festzulegen und Festlegungen zu Art und Umfang der Nutzungen zu treffen. große Auswahl möglicher Instrumente: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Regionale Grünzüge Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen
3 Regionalplan Siedlungsklimaschutz 3 Grundlagen : Festlegung siedlungsklimatisch bedeutsamer Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frischluft- und Kaltluftabflussbahnen Abgrenzung klimaökologischer Wirkungs- und Ausgleichsräume (Landschaftsplanung) Wirkungsraumabgrenzung: unter Berücksichtigung von Siedlungsgröße, Anteil wärmebelasteter Flächen und lufthygienischer Belastungssituation der Siedlungen (Mosimann) Ausgleichsraumabgrenzung: oberirdische Gewässereinzugsgebiete mit Wirkungsraumbezug; KL-Produktion/-abfluss (Schmidt) Frischluftentstehungsgebiete: Wälder > 4 ha mit besonderer regionaler Klimaschutzfunktion (LFP) Bewertung des Kaltluftabflusses (verändert nach Schmidt 1994) Bestimmung von Wirkungsräumen (nach Mosimann et al. 1999) Wald mit besonderer regionaler Klimaschutzfunktion (LFP 2004 ): Waldflächen > 4 ha innerhalb eines bestimmten Kreises um den Mittelpunkt der Wirkungsräume, wobei der Radius des Kreises der Horizontalausdehnung des jeweiligen Wirkungsraums unter Berücksichtigung des Reliefs, der Schwachwindrichtung sowie topografischen Gegebenheiten entspricht.
4 Regionalplan Siedlungsklimaschutz 4 Umsetzung regionsweite Festlegung Regional bedeutsamer Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Regional bedeutsamer Frischluft- und Kaltluftabflussbahnen als Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen
5 Regionalplan Siedlungsklimaschutz 5 Umsetzung LEP, Z In den Regionalplänen sind siedlungsnahe, zusammenhängende Bereiche des Freiraumes mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen oder naturnahen Erholungsmöglichkeiten als Regionale Grünzüge festzulegen. Sie sind von Bebauung im Sinne einer Besiedlung und von anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Gemäß der Begründung zu Z können Regionalen Grünzügen folgende Funktionen zukommen: Verbesserung des lokalen Klimas und der Lufthygiene... Regionalplan 2001/2008/2017 Festlegung Regionaler Grünzüge nur im Verdichtungsraum Grundlage: Landschaftsplanung Räume hoher und sehr hoher Arten- und Biotopvielfalt Räume hoher und sehr hoher GW-Neubildung Räume hoher und sehr hoher Bedeutung für die Luftregeneration und den klimatischen Ausgleich Räume hoher und sehr hoher bodenökologischer Schutzwürdigkeit Räume hoher und sehr hoher landschaftlicher Erlebniswirksamkeit wichtige Bereiche für den Landschaftsverbund
6 Regionalplan Siedlungsklimaschutz 6 Begründungskarte Ausweisungsgrundlagen Regionaler Grünzüge FAZIT Festlegungen müssen nachvollziehbar sein Zusammenarbeit mit Planungsträgern und Vollzugsbehörden wichtig Präzisierungen/Anpassungen an neue Herausforderungen erforderlich Ausweisungen zum Freiraumschutz zwischen Regionalplan 2001 und 2015 im Wesentlichen verstetigt insbesondere VRG Natur und Landschaft sowie Regionale Grünzüge Primärintegration der Landschaftsrahmenplanung und Instrumente zur Freiraumsicherung (VRG/VBG, RGZ, SBL, BLN) haben sich bewährt Zielabweichungsverfahren Festlegung Regionaler Grünzüge in Karte Raumnutzung Jahr Planung Plan betroffene Festlegungen ha 2006 B Ausbau westlich Leipzig PFV Regionaler Grünzug Biogasanlage VRG Landwirtschaft, B-Plan Thronitz Regionaler Grünzug 5 PV-Freiflächenanlage Heinersdorf Kaltluftentstehungsgebiet Regional bedeutsames B-Plan Brandis GE West B-Plan Regionaler Grünzug 7 Summe 20
7 Regionalplan 2017 Klimakomfortinseln 7 Rahmenbedingungen LEP Sachsen 2013 G Begründung zu G Innerhalb des Siedlungsgefüges sollen siedlungsklimatisch relevante Strukturen und Räume mit ausgleichender Wirkung hinsichtlich sommerlicher Hitzebelastung geschaffen werden. Gemäß 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG ist den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen Rechnung zu tragen, die der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Insofern muss die Vorsorge für das Siedlungsklima auch Strukturen innerhalb des Siedlungsgefüges einbeziehen. In den Städten muss das bestehende Freiflächensystem hinsichtlich seiner Vegetationsstrukturen überprüft und unter Ergänzung von Brachflächen ein System aus siedlungsklimatisch wirksamen Grünflächen und verbindenden Vegetationsstrukturen, insbesondere Groß- u. Straßenbäumen, entwickelt werden, das sommerliche Hitzebelastungen mildert und attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien schafft. Kriterien für ihre klimatische Wirksamkeit: größer 1 ha wenig durch Emissionen (insbesondere durch Verkehr) belastet und möglichst kompakt gestaltet Verhältnis der Seiten der Grundflächen sollte mindestens im Verhältnis 1:4 stehen Z Begründung zu Z In den Regionalplänen sind Gebiete mit erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts als Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft festzulegen und Festlegungen zur Sanierung zu treffen. Als Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft kommen insbesondere in Betracht: Siedlungsflächen mit Überwärmungsgefahr Bereiche mit hohen Versiegelungsgraden und hohen Anteilen brachgefallener Bausubstanz
8 Regionalplan 2017 Klimakomfortinseln 8 Umsetzung Festlegung von Gebieten zur Erhöhung des Anteils an klimatischen Komfortinseln als Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft Z Die Gebiete zur Erhöhung des Anteils an klimatischen Komfortinseln sind im Rahmen der Bauleitplanung zu konkretisieren. In ihnen sollen die Voraussetzungen für die Neuanlage von Grünflächen oder Wald vorzugsweise auf Brachflächen geschaffen werden. Festlegungskriterien Gebiete mit hoher Vulnerabilität gegenüber Hitzebelastungen in urbanen Belastungsräumen Grundlage KlimaMORO I Westsachsen: Vulnerabilitätsanalyse Westsachsen (2011) Verfahren nach 6 Abs. 1 SächsLPlG Stellungnahmen von 2 Kommunen (6 betroffen) Festlegung wird ausdrücklich begrüßt (Stadt Leipzig) Prüfung neuer Daten der Stadtklimauntersuchung ggf. Korrektur der räumlichen Abgrenzung erforderlich
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