Teil F: Sonderthemen VI. Nahe Angehörige

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Teil F: Sonderthemen VI. Nahe Angehörige"

Transkript

1 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil F: Sonderthemen VI. Nahe Angehörige Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht Saarbrücken

2 GLIEDERUNG A B C D EINFÜHRUNG ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH ANERKENNUNG DER GEWINNVERTEILUNG ANERKENNUNG VON SCHULDVERHÄLTNISSEN Seite 2

3 A EINFÜHRUNG 1. BEGRIFF FAMILIENUNTERNEHMEN : a) keine besondere zivilrechtliche Unternehmensform b) Charakteristikum: die an dem Unternehmen beteiligten Personen sind familiär verbunden c) sämtliche zivilrechtlich zulässige Rechtsformen möglich 2. MOTIVE FÜR GRÜNDUNG: a) Verteilung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Arbeitsbelastung auf mehrere Personen b) erster Schritt zur Übertragung des Unternehmens auf die Kinder c) Wunsch zur Erzielung von laufenden Erparnissen bei Einkommensteuer durch Einkünfteverlagerung (vgl. z.b. BFH vom , BStBl. III S. 181) Seite 3

4 A EINFÜHRUNG 2. STEUERLICHE ANERKENNUNG: a) Steuerliche Anerkennung: Prüfung, inwieweit die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags durch familiäre Beziehungen zwischen den Vertragspartnern beeinflusst werden b) Angemessenheitsprüfung auf drei Ebenen: Anerkennung dem Grunde nach: Anerkennung der vertraglichen Vereinbarungen an sich Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede: Angemessenheit der Gewinnverteilungsabrede bzw. der Vergütungen Anerkennung von schuldrechtlichen Abreden: Form bzw. Angemessenheit schuldrechtlicher Abreden zwischen nahe stehenden Personen Seite 4

5 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH I. ANERKENNUNGSPRÜFUNG 1. GEGENSTAND UND BEGRÜNDUNG: a) Prüfung, ob das Familienmitglied zivilrechtlich eine Gesellschafterstellung erlangt hat, d.h. ob eine Einkunftsquelle übertragen worden ist. b) Begründung für die Anerkennungsprüfung: Begründung: Mitunternehmerschaften Körperschaften Trennung zwischen Einkommenserzielung und Einkommensverwendung ( 12 Nr. 2 EStG) Grundsätze des wirtschaftlichen Eigentums ( 39 AO) Seite 5

6 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH I. ANERKENNUNGSPRÜFUNG 2. EINZELKRITERIEN: Vier Einzelkriterien für Anerkennung dem Grunde nach I. Zivilrechtliche Wirksamkeit von Gesellschaftsvertrag/ Satzung (BFH BStBl. II 1976, 678) IV. tatsächliche Durchführung von Gesellschaftsvertrag/ Satzung (BFH BStBl II 1976, 328 ) II. Klarheit u. Eindeutigkeit der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen III. Gesellschafterstellung nach dem Regelstatut des HGB/GmbHG Seite 6

7 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH I. ANERKENNUNGSPRÜFUNG a) KRITERIUM I: ZIVILRECHLICHE WIRKSAMKEIT VON GESELLSCHAFTSVERTRAG/SATZUNG Besonderheit von Familiengesellschaften: 41 Abs. 1 Satz 1 AO gilt nicht Zivilrechtliche Formvorschriften bei der Beteiligung von minderjährigen Kindern: Selbstkontrahierungsverbot gemäß 181 BGB bei Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und Vertretung der Kinder durch die Eltern Abschlusspfleger ( 1909 BGB) Seite 7

8 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH I. ANERKENNUNGSPRÜFUNG a) KRITERIUM I: ZIVILRECHLICHE WIRKSAMKEIT VON GESELLSCHAFTSVERTRAG/SATZUNG familiengerichtliche Genehmigung ( 1822 Nr. 3 BGB) Gilt auch bei schenkweiser Übertragung, da die Gesellschafterstellung nicht nur rechtliche Vorteile bringt (BFH vom , BStBl. II, S. 309) Zivilrechtliche Rückwirkung Entgegen zivilrechtlicher Regelung steuerliche Rückwirkung nur dann, wenn sie unverzüglich nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags beantragt und in angemessener Frist erteilt wird (BFH vom , BStBl. II, S. 307) Verfahrenspfleger Seite 8

9 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH I. ANERKENNUNGSPRÜFUNG b) KRITERIUM III: GESELLSCHAFTERSTELLUNG NACH DEM REGELSTATUT DES HGB/GMBHG Mögliche kritische Punkte: Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften ( 164 HGB) Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung Recht zur Entnahme der Gewinnanteile Kündigungsrecht Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert Seite 9

10 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH I. ANERKENNUNGSPRÜFUNG b) KRITERIUM III: GESELLSCHAFTERSTELLUNG NACH DEM REGELSTATUT DES HGB/GMBHG Beispiele für Nichtanerkennung: Eltern behalten sich das Recht vor, den Gesellschaftsvertrag jederzeit zu kündigen und die Kinder mit dem Buchwert abzufinden (grundlegend: BFH vom , BStBI 1981 II, S. 663) Unschädlich: wenn im Falle einer Kündigung durch die Eltern eine Abfindung geleistet wird, die auch einen angemessenen Anteil an den stillen Reserven und am Geschäftswert umfasst, oder wenn bei eigener Kündigung der Kinder eine Buchwertabfindung vereinbart ist Die Gesellschafterstellung der Kinder ist auf eine bestimmte Zeit befristet ist (BFH vom , BStBl 1976 II, S. 324) Seite 10

11 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH I. ANERKENNUNGSPRÜFUNG b) KRITERIUM III: GESELLSCHAFTERSTELLUNG NACH DEM REGELSTATUT DES HGB/GMBHG Beispiele für Nichtanerkennung: Eltern behalten sich die Verwaltung der Beteiligung für eine längere Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit vor (BFH vom , BStBl 1981 II, S. 779) In Grenzfällen kann jedoch die Gesellschafterstellung zu bejahen sein, wenn die Vertragsgestaltung nach objektiven Kriterien darauf abzielt, die Kinder an das Unternehmen heranzuführen, um dadurch dessen Fortbestand zu sichern (BFH vom , BStBl 1979 II, S. 620). Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder ihrem Alter nach bereits die für die Heranführung an das Unternehmen erforderliche Reife besitzen (BFH vom , BStBI 1979 II, S. 670) Seite 11

12 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH I. ANERKENNUNGSPRÜFUNG b) KRITERIUM IV: TATSÄCHLICHE DURCHFÜHRUNG VON GESELLSCHAFTSVERTRAG/SATZUNG tatsächlicher Vollzug des Gesellschaftsvertrages erfordert im Gegensatz zu seinem Abschluss nicht die Bestellung eines Ergänzungspflegers (Dauerpfleger) tatsächliche Vollzug wird ebenfalls nicht verneint, wenn die entnahmefähigen Beträge nicht in vollem Umfang entnommen werden (BFH vom , BStBl 1976 II, S. 328) Seite 12

13 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH II. FOLGEN DER NICHTANERKENNUNG 1. EINKOMMENSTEUER: a) Eltern sind Mitunternehmer bzw. wirtschaftliche Eigentümer der Beteiligung Laufende Einkünfte aus der Mitunternehmerschaft/Beteiligung unterliegen vollumfänglich bei den Eltern der Einkommensteuer Seite 13

14 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH II. FOLGEN DER NICHTANERKENNUNG 1. EINKOMMENSTEUER: b) Kind hat gegebenenfalls steuerliche Stellung als typisch stiller Gesellschafter oder partiarischer Darlehensgeber Kind erzielt Einkünfte gemäß 20 EStG Eltern können den dem Kind nach zivilrechtlichen Festlegungen zustehenden Gewinnanteil als Betriebsausgaben/Sonderbetriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen keine relevante steuerliche Stellung Kind erzielt keine steuerlichen Einkünfte Der dem Kind nach zivilrechtlichen Festlegungen zustehende Gewinnanteil ist steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung oder Unterhaltsleistung Seite 14

15 A ANERKENNUNG DEM GRUNDE NACH II. FOLGEN DER NICHTANERKENNUNG 2. ERBSCHAFTSTEUER: a) Einkommensteuerliche Beurteilung nicht maßgeblich b) Wegen Bindung des ErbStG an die zivilrechtliche Beurteilung kann eine freigebige Zuwendung gemäß 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auch dann vorliegen, wenn die Gesellschafterstellung oder der Vollzug des Gesellschaftsvertrags ertragsteuerlich nicht anerkannt wird Seite 15

16 B ANERKENNUNG DER GEWINNVERTEILUNG I. ÜBERSICHT Unterscheide: Anerkennungsprüfung bei Mitunternehmerschaften (insbes. KG) Anerkennungsprüfung bei Kapitalgesellschaften Seite 16

17 B ANERKENNUNG DER GEWINNVERTEILUNG II. GEWINNVERTEILUNG BEI DER KG 1. ÜBERSICHT Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft entgeltlicher Erwerb unentgeltlicher Erwerb angemessener Gewinnanteil: Fremdvergleich (Kriterien: Umfang der Arbeitsleistung, Überlassung des Kapitals, Übernahme von Haftungsrisiken) angemessener Gewinnanteil: Verzinsung des tatsächlichen Werts (gemeiner Wert) des Gesellschaftsanteils nicht mehr als 15 % hierzu sogleich Seite 17

18 B ANERKENNUNG DER GEWINNVERTEILUNG II. GEWINNVERTEILUNG BEI DER KG 2. BERECHNUNG: VERZINSUNG DES TATSÄCHLICHEN WERTS DES GESELLSCHAFTSANTEILS a) Gewinn (G): Verzinsung = G / W * 100 wobei: G = Gewinn, W = Wert des Gesellschaftsanteils zu erwartender Durchschnittsgewinn der nächsten fünf Jahre Aus dem Gesamtgewinn sind zuvor Vergütungen für Sonderleistungen der Gesellschafter herauszurechnen Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung: Zeitpunkt, in dem die Gewinnverteilungsabrede getroffen wird Seite 18

19 B ANERKENNUNG DER GEWINNVERTEILUNG II. GEWINNVERTEILUNG BEI DER KG 2. BERECHNUNG: VERZINSUNG DES TATSÄCHLICHEN WERTS DES GESELLSCHAFTSANTEILS b) Tatsächlicher (gemeiner) Wert des Gesellschaftsanteils (W): BFH: keine eindeutige Aussage, in jedem Fall jedoch Einbeziehung von stillen Reserven und Geschäftswert (BFH v , BStBl. II 1973, 5). Folgende Möglichkeiten bestehen: Verfahren der Unternehmensbewertung betriebswirtschaftlich anerkannte Verfahren Substanzwertverfahren Kombinationsverfahren Ertragswertverfahren, auf Zahlungsflüssen basierende Verfahren (z.b. DCF-Methode) z.b. Stuttgarter Verfahren Seite 19

20 B ANERKENNUNG DER GEWINNVERTEILUNG II. GEWINNVERTEILUNG BEI DER KG 3. HÖCHSTGRENZE DER ANGEMESSENHEIT DES GEWINNANTEILS: X = 15*W / G wobei: X = Höchstgrenze, W = Wert des Gesellschaftsanteils, G = Gewinn Seite 20

21 B ANERKENNUNG DER GEWINNVERTEILUNG II. GEWINNVERTEILUNG BEI DER KG 4. FOLGEN DER UNANGEMESSENHEIT: a) Einkommensteuer: den begünstigten Familienmitgliedern werden nur diejenigen Gewinnanteile zugerechnet, die innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegen übersteigende Gewinnanteile sind bei den abgebenden Familienmitglieder einkommensteuerpflichtig, obwohl sie nicht über diese Gewinnanteile verfügen können (Einkommensverwendung) b) Erbschaftsteuer: Gewinnübermaßschenkung ( 7 Abs. 6 ErbStG) Seite 21

22 B ANERKENNUNG DER GEWINNVERTEILUNG III. GEWINNVERTEILUNG BEI DER KAPITALGESELLSCHAFT 1. GRUNDSATZ: Bei Kapitalgesellschaft ist der Beitrag des Gesellschafters grundsätzlich auf die Leistung der Einlage beschränkt grundsätzlich keine Angemessenheitsprüfung erforderlich Seite 22

23 B ANERKENNUNG DER GEWINNVERTEILUNG III. GEWINNVERTEILUNG BEI DER KAPITALGESELLSCHAFT 2. SONDERFÄLLE: a) Schuldrechtliche Vereinbarungen Prüfung nach den Grundsätzen der verdeckten Gewinnausschüttung/verdeckten Einlage b) Disquotale Gewinnverteilung Steuerlich grundsätzlich zulässig (BFH v , BFH/NV 2000, 112) Voraussetzung: besondere Leistung des Gesellschafters (z.b. unentgeltliche Überlassung eines Betriebsgrundstücks andernfalls: disquotale Gewinnverteilung ist Einkommensverwendung des verzichtenden Gesellschafters (Verfügung über Gewinnbezugsrechte) Seite 23

24 C ANERKENNUNG VON SCHULDVERHÄLTNISSEN Anerkennung Schuldverhältnisse klare und eindeutige Vereinbarungen tatsächliche Durchführung Angemessenheitsprüfung Seite 24

Cora Bickert. Die ertragsteuerliche Anerkennung von Familienpersonengesellschaften. Verlag Dr. Kovac

Cora Bickert. Die ertragsteuerliche Anerkennung von Familienpersonengesellschaften. Verlag Dr. Kovac Cora Bickert Die ertragsteuerliche Anerkennung von Familienpersonengesellschaften Verlag Dr. Kovac Hamburg 2009 DC Inhaltsverzeichnis A. EINLEITUNG 1 B. DER BEGRIFF DER FAMILIENPERSONENGESELLSCHAFT IM

Mehr

Unterbeteiligung am mittelständischen Unternehmen

Unterbeteiligung am mittelständischen Unternehmen Unterbeteiligung am mittelständischen Unternehmen Zivilrechtlich - steuerlich Von Martin Zapp Dipl.-Betriebswirt (FH) mit einem Vorwort von Peter Martin Litfin, Prof. Dr. jur. utr., Wirtschaftsprüfer und

Mehr

Unternehmensform nach MaB

Unternehmensform nach MaB Unternehmensform nach MaB Ein kritischer Vergleich für die Praxis: Wirtschaftlich - Handelsrechtlich - Steuerlich von Prof. Dr. jur. utr. Peter Martin Litfin Wïrtschaftsprüfer und Steuerberater und Michael

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 1.1 Allgemeines 13 1.2 Der stille Gesellschafter 15 1.3 Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen 16 1.4 V ermögenseinlage 19 1.5 Der

Mehr

Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna

Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Überblick......................................... 5 1.1. Struktur der stillen Gesellschaft.....................

Mehr

Die Stille Gesellschaft

Die Stille Gesellschaft Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Die Stille Gesellschaft Bearbeitet von Günter Seefelder 1. Auflage 2017. Buch. 118 S. Kartoniert ISBN 978 3 95554 251 1 Format (B x L): 17 x 24 cm

Mehr

Ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil

Ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil Wirtschaft Melanie Haberer Ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil Gestaltungsmöglichkeiten durch zivil- und schuldrechtliche Regelungen Bachelorarbeit Ertrag-

Mehr

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil A: Einführung Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht

Mehr

Die Erbschaftsteuer als unerkannte Zusatzbelastung der verdeckten Gewinnausschüttung?

Die Erbschaftsteuer als unerkannte Zusatzbelastung der verdeckten Gewinnausschüttung? Die Erbschaftsteuer als unerkannte Zusatzbelastung der verdeckten Gewinnausschüttung? Coreferat von LMR Dr. Ingo van Lishaut, FM NRW Kölner Steuerforum - 18. Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 16.

Mehr

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

Teil C: Persönliche Steuerpflicht Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales

Mehr

Unternehmensteuerrecht SS Dr. Marcel Krumm

Unternehmensteuerrecht SS Dr. Marcel Krumm Unternehmensteuerrecht SS 2011 Dr. Marcel Krumm 1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Personengesellschaften Einzelunternehmen Kapitalgesellschaften Transparenzprinzip Trennungsprinzip Gewinn unterliegt

Mehr

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verfassers II März

Mehr

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater

Mehr

Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen

Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater

Mehr

Korbinian Wacker. Die Einbeziehung von. Familienangehörigen. in Unternehmen. Eine steuerplanerische Analyse. der Vorteile und Grenzen

Korbinian Wacker. Die Einbeziehung von. Familienangehörigen. in Unternehmen. Eine steuerplanerische Analyse. der Vorteile und Grenzen Korbinian Wacker Die Einbeziehung von Familienangehörigen in Unternehmen Eine steuerplanerische Analyse der Vorteile und Grenzen 4Q Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis T abellenverzeichnis

Mehr

Besteuerung der Mitunternehmer 15.1 Einführung 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Einkünften aus Gewerbebetrieb Gesellschafter Mitunternehmer Beispiel:

Besteuerung der Mitunternehmer 15.1 Einführung 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Einkünften aus Gewerbebetrieb Gesellschafter Mitunternehmer Beispiel: 15.1 Einführung 107 15. Besteuerung der Mitunternehmer 15.1 Einführung Nach 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft

Mehr

Teil B: Laufende Besteuerung II. Querschnittsdarstellungen 1. Unternehmen/Unternehmensträger d) Fälle Einlagen und Entnahmen

Teil B: Laufende Besteuerung II. Querschnittsdarstellungen 1. Unternehmen/Unternehmensträger d) Fälle Einlagen und Entnahmen rbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2017 Teil B: Laufende Besteuerung II. Querschnittsdarstellungen 1. Unternehmen/Unternehmensträger d) Fälle Einlagen und Entnahmen Prof. Dr. Paul Richard

Mehr

Checkliste: ja nein Bemerkung Prüfen Sie selbst, ob Ihr Vertrag grundsätzlich mit einem nahen Angehörigen steuerlich anerkannt wird:

Checkliste: ja nein Bemerkung Prüfen Sie selbst, ob Ihr Vertrag grundsätzlich mit einem nahen Angehörigen steuerlich anerkannt wird: Prüfen Sie selbst, ob Ihr Vertrag grundsätzlich mit einem nahen Angehörigen steuerlich anerkannt wird: 1. Ist ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen 2. Wurden sämtliche Formvorschriften beachtet (evtl.

Mehr

Vertragsgestaltung und Steuerrecht

Vertragsgestaltung und Steuerrecht Vertragsgestaltung und Steuerrecht von Dr. Jürgen Sontheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht VERLAG C. H. BECK MÜNCHEN 2001 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII 1. Teil: Vom Vertragstyp

Mehr

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...

Mehr

Mitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften

Mitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften OFD Frankfurt a.m., Verfügung vom 13.02.2014 - S 2134 A - 14 - St 213 Mitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen und Eigenschaft als funktional

Mehr

Rund um die vorweggenommene Erbfolge

Rund um die vorweggenommene Erbfolge Rund um die vorweggenommene Erbfolge Stand: März 2015 Referent: Prof. Dr. Gerd Brüggemann Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NRW ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes

Mehr

EBCL Wirtschaftsrecht

EBCL Wirtschaftsrecht EBCL Wirtschaftsrecht Dr. Herbert Matschek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at Überblick über

Mehr

3. TEIL Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft 3. TEIL. 9 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften

3. TEIL Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft 3. TEIL. 9 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften 40 Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft DIE ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT Abschnitt 1 Einführung und Grundlagen 41 2 Begriff der Mitunternehmerschaft 45 3 Mitunternehmerschaft

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 14

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 14 Inhaltsverzeichnis Seite / Rdnr. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 14 A. Nießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens... 1-184 /. Begriff und Inhalt 15 1-3

Mehr

Steuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe

Steuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe Steuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe Referent: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt G. Regnery Partner in Dr. Eich, Jakob & Partner mbb Rechtsanwälte & Steuerberater Hoevelstraße 19 56073 Koblenz Tel.

Mehr

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht ' 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1 1. Einschränkung des Eigentums ' 1 2. Nießbrauchsberechtigter 1 3. Nießbrauch an Sachen 1 a) Umfang des Nutzungsrechts

Mehr

KG - Charakteristika

KG - Charakteristika KG - Begriff Gesellschaft Zweck: Betrieb eine Vollhandelsgewerbes unter gemeinsamer Firma UGB: jeder erlaubte Zweck Zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter = Komplementär Ein oder mehrer Gesellschafter

Mehr

Der Unternehmer und sein Nachfolger

Der Unternehmer und sein Nachfolger Der Unternehmer und sein Nachfolger Die steuerliche Situation Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching / München 25.10.2011 Schenkung

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle

Mehr

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. Vorwort VII INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1. Einschränkung des Eigentums, 2. Nießbrauchsberechtigter.... 3. Nießbrauch an Sachen a) Umfang des Nutzungsrechts. b)

Mehr

Fallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Fallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG 4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung

Mehr

Fleischer, Thierfeld Stille Gesellschaft im Steuerrecht

Fleischer, Thierfeld Stille Gesellschaft im Steuerrecht Fleischer, Thierfeld Stille Gesellschaft im Steuerrecht Stille Gesellschaft im Steuerrecht Von Erich Fleischer und Dipl.-Finanzwirt (FH) Rainer Thierfeld 8. Auflage 2008 ERICH FLEISCHER VERLAG ACHIM Bibliografische

Mehr

Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG

Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG Anlage 2 Schaubilder (Gesellschafterwechsel) Dipl.-Finw M. Blenkers Seite 1 Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht unentgeltlich entgeltlich 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG

Mehr

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8 BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)

Mehr

zu (Gesamt- oder Mit-) Eigentum, analog zu einem Kaufvertrag (Art. 531 Abs. 3, Art. 548 Abs. 1 OR)

zu (Gesamt- oder Mit-) Eigentum, analog zu einem Kaufvertrag (Art. 531 Abs. 3, Art. 548 Abs. 1 OR) Beitragsleistung erforderlich für das Vorliegen einer einfachen Gesellschaft ("mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln"), insofern zwingend z.b. Geld, Sachen, Rechte, Arbeitskraft, ein Verfügungsrecht (BGE

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 23

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 23 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 23 A. Zivilrechtliche Regelung des Nießbrauchs /. Begriff des Nießbrauchs 27 1. Allgemeine

Mehr

72. Agrarrechts-Seminar der DGAR. gewerbliche Prägung der Einheits-GmbH & Co. KG

72. Agrarrechts-Seminar der DGAR. gewerbliche Prägung der Einheits-GmbH & Co. KG 72. Agrarrechts-Seminar der DGAR gewerbliche Prägung der Geiersberger Glas Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin Forum Agrarwirtschaftsrecht Grundlagen und BFH, 13.07.2017 IV R 41/14 Rechtsanwalt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Nutzungsrechte an Grundstücken des Privatvermögens

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Nutzungsrechte an Grundstücken des Privatvermögens Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 20 Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 22 1. Kapitel: Nutzungsrechte an Grundstücken des Privatvermögens Seite, Rdn A. Begriff

Mehr

Kapitalkonten von Personengesellschaften

Kapitalkonten von Personengesellschaften Kapitalkonten von Personengesellschaften Handels- und steuerrechtliche Implikationen sowie Verlustausgleichsbeschränkung nach 15a EStG Veranstaltungsort: 25. November 2016 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater,

Mehr

STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT

STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT Stand: 2. April 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel:

Mehr

Günther Seefelder. Die GbR von A - Z. interna. Ihr persönlicher Experte

Günther Seefelder. Die GbR von A - Z. interna. Ihr persönlicher Experte Günther Seefelder Die GbR von A - Z interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Abfindung...7 Altersversorgungsregelung und Praxisveräußerung einer Sozietät...8 Anteilsübertragung...9 Anwachsung...10 Arbeitgeber...10

Mehr

Personengesellschaft erzielt

Personengesellschaft erzielt Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige

Mehr

Besteuerung der Gesellschaften

Besteuerung der Gesellschaften Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften (ab EJ 2012) Stand: April 2013 FHVD Altenholz - Fachbereich

Mehr

Verlustdeckungsfunktion

Verlustdeckungsfunktion Vorbemerkungen Keine abschließende gesetzliche Regelung EK ist die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden Eigenkapital setzt sich zusammen aus: Festkapital (Haftsumme bzw. Pflichteinlage) Kapital-

Mehr

Jörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften

Jörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder

Mehr

ErbStG 7 Abs. 1, 10 Abs. 1 S. 3, 13a Abs. 2, Abs. 4 Nr. 3; AO 39 Abs. 2 Nr. 2

ErbStG 7 Abs. 1, 10 Abs. 1 S. 3, 13a Abs. 2, Abs. 4 Nr. 3; AO 39 Abs. 2 Nr. 2 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2r63_11 letzte Aktualisierung: 7.3.2014 BFH, 18.9.2013 - II R 63/11 ErbStG 7 Abs. 1, 10 Abs. 1 S. 3, 13a Abs. 2, Abs. 4 Nr. 3; AO 39 Abs. 2 Nr. 2 Anteil an

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 ff des

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Teil E: Laufende Besteuerung I. Betriebsvermögen

Teil E: Laufende Besteuerung I. Betriebsvermögen Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2014 Teil E: Laufende Besteuerung I. Betriebsvermögen Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater

Mehr

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. November 2012

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. November 2012 Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. November 2012 Einräumung eines Nießbrauchsrechts, Überlassung der Ausübung des Nießbrauchs oder Verzicht

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

Unternehmerseminar WS 2009 / 2010

Unternehmerseminar WS 2009 / 2010 Unternehmerseminar WS 2009 / 2010 Fachbereich: Maschinenbau und Mechatronik Autor: Dipl.-Kfm. Dr. Karl-Heinz Paffen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht bei VBR Dr. Paffen-Schreiber

Mehr

Die stille Beteiligung am Unternehmen der Kapitalgesellschaft

Die stille Beteiligung am Unternehmen der Kapitalgesellschaft Die stille Beteiligung am Unternehmen der Kapitalgesellschaft - GmbH & Still - Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Von Dipl.-Kfm. Dr. Manfried Post Unternehmensberater, Hamburg und Dipl.-Kfm. Dr. Günther

Mehr

Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer

Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer Die Jus(z des Landes Nordrhein-Wes4alen Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer Münster, 2. Mai 2016 Dr. Jens Reddig Richter am Finanzgericht Münster A. Subjektive

Mehr

Hinweis 15.8 (1) EStH Titel: Einkommensteuer-Hinweise Bundesrecht. Hinweis 15.8 (1) EStH Normtyp: Verwaltungsvorschrift.

Hinweis 15.8 (1) EStH Titel: Einkommensteuer-Hinweise Bundesrecht. Hinweis 15.8 (1) EStH Normtyp: Verwaltungsvorschrift. Hinweis 15.8 (1) EStH 2010 Einkommensteuer-Hinweise 2010 Bundesrecht Titel: Einkommensteuer-Hinweise 2010 Redaktionelle Abkürzung: EStH 2010 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Normgeber: Bund Gliederungs-Nr.:

Mehr

Meinhard Wittwer Richter am BFH, München

Meinhard Wittwer Richter am BFH, München Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Gewinnermittlung und Besonderheiten der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften Veranstaltungsorte: 20. Januar 2015 in München 21. Januar

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT 1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 2. ABSCHNITT 2. ABSCHNITT Steuerbefreiungen Steuerbefreiungen 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 3. (1) Von der

Mehr

Gesellschaft Personengesellschaften

Gesellschaft Personengesellschaften Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Steuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen

Steuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen Steuerrechtliche Impli-kationen bei Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Hoch-schulausgründungen Vortrag im Rahmen des Seminars Unternehmen gründen und fördern

Mehr

STILLE GESELLSCHAFT Vertragsmuster für einen Gesellschaftsvertrag

STILLE GESELLSCHAFT Vertragsmuster für einen Gesellschaftsvertrag STILLE GESELLSCHAFT Vertragsmuster für einen Gesellschaftsvertrag Dieses Vertragsmuster ist eines für eine sog. atypische stille Gesellschaft. Das bedeutet, dass dem stillen Gesellschafter Rechte eingeräumt

Mehr

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen

Mehr

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016 Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext IPG Mannheim 27. Februar 2016 Inhalt I. Einführung II. Zivilrechtliche Grundlagen III. Steuerrechtliche Grundlagen IV. Stiftung als Nachfolgeinstrument

Mehr

I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH

I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH Fall Alles wie immer I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH Die Dicht Plus GmbH hat derzeit den als Anlage beigefügten einfachen Gesellschaftsvertrag. Y, der derzeitige

Mehr

Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter

Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter Veranstaltungsort: 7. Juni 2016 in München 9. Juni 2016 in Nürnberg Dr. Eckhard Wälzholz Notar, Füssen Landesverband der steuerberatenden

Mehr

BMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 -

BMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 - Anlage C Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze); Änderung auf Grund des Gesetzes

Mehr

von Steuerberater Walter Stalbold, Alfred Haupt KG Steuerberatungsgesellschaft,

von Steuerberater Walter Stalbold, Alfred Haupt KG Steuerberatungsgesellschaft, Inhalt Seite Ausgliederungsmöglichkeiten bei verstärkter Tierhaltung 7 von Steuerberater Walter Stalbold, Alfred Haupt KG Steuerberatungsgesellschaft, Münster Ausgliederung und Abspaltung von Betriebsteilen

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Unternehmensteuerrecht. Besteuerung von Personengesellschaften

Arbeitsgemeinschaft im Unternehmensteuerrecht. Besteuerung von Personengesellschaften Besteuerung von Personengesellschaften Lösungsskizzen zu den Fällen 1-13: Fall 1: Die Behandlung des U als Alleinunternehmer erfolgte zu Unrecht, wenn Gesellschafter einer KG immer und ohne Einschränkung

Mehr

Praxisfragen Personengesellschaften. Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater

Praxisfragen Personengesellschaften. Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater Praxisfragen Personengesellschaften Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater Vortragsübersicht I. Systematik der Besteuerung/Betriebsvermögen

Mehr

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre Michael Wehrheim Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre 3. F vollständig überarbeitete Auflage GABLER ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII XIV 1 EINLEITUNG 1 1.1' Definition grundlegender

Mehr

Gewerbliche Stiftungen

Gewerbliche Stiftungen Gewerbliche Stiftungen Unternehmensstiftung Stiftung & Co. Familienstiftung Von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Brandmüller Fachanwalt für Steuerrecht und Sozialrecht, Vereidigter Buchprüfer 2., neubearbeitete

Mehr

Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht

Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht Veranstaltungsorte: 29. Januar 2016 in Nürnberg 30. Januar 2016 in München Prof. Dr. Thomas Küffner Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dr. Ulrich Schallmoser

Mehr

Die Beziehungen der GbR im Außenverhältnis. Ist die GbR (teil-)rechtsfähig, d.h. kann sie Trägerin von Rechten und Pflichten sein?

Die Beziehungen der GbR im Außenverhältnis. Ist die GbR (teil-)rechtsfähig, d.h. kann sie Trägerin von Rechten und Pflichten sein? Die Beziehungen der GbR im Außenverhältnis Rechtsgeschäftliche Vertretung der GbR Haftung der GbR Hierfür von elementarer Bedeutung: Ist die GbR (teil-)rechtsfähig, d.h. kann sie Trägerin von Rechten und

Mehr

Schenkungen durch Kapitalgesellschaften. Antrittsvorlesung RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose Ruhr-Universität Bochum

Schenkungen durch Kapitalgesellschaften. Antrittsvorlesung RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose Ruhr-Universität Bochum Schenkungen durch Kapitalgesellschaften Antrittsvorlesung Ruhr-Universität Bochum Schenkungsteuer bei Schenkungen durch /mittels Kapitalgesellschaften? Antrittsvorlesung Ruhr-Universität Bochum Gliederung

Mehr

Optimale Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen als steuerliches Gestaltungsproblem

Optimale Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen als steuerliches Gestaltungsproblem Dr. Andreas Guldan Optimale Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen als steuerliches Gestaltungsproblem Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Werner Schaffer, European Business School Oestrich-Winkel

Mehr

Nießbrauch am Anteil einer Personengesellschaft im Hinblick auf vorweggenommene Erbfolge

Nießbrauch am Anteil einer Personengesellschaft im Hinblick auf vorweggenommene Erbfolge Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5362 Nießbrauch am Anteil einer Personengesellschaft im Hinblick auf vorweggenommene Erbfolge Bearbeitet

Mehr

Vorwort. I. Teil: Überlegungen zur Wahl der Gesellschaftsform A. Wirtschaftliche Bedeutung der stillen Gesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft

Vorwort. I. Teil: Überlegungen zur Wahl der Gesellschaftsform A. Wirtschaftliche Bedeutung der stillen Gesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft Inhaltsverzeichnis Vorwort V I. Teil: Überlegungen zur Wahl der Gesellschaftsform A. Wirtschaftliche Bedeutung der stillen Gesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft 1 B. Vor-und Nachteile der stillen

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 6 Abs. 1 Nr. 5 ESt-Kartei Datum: Karte 3.3 S /3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 6 Abs. 1 Nr. 5 ESt-Kartei Datum: Karte 3.3 S /3 St32 Behandlung der Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft Bei der Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater B e rlin Frankfurt München Dr. Stephan Viskorf VERDECKTE GEWINNAUSSCHÜTTUNG ZWISCHEN ERTRAG- UND SCHENKUNGSTEUER S c h e n k u n g s s t e u e r p f l

Mehr

Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen

Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen Wirtschaft Thomas Kramer Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen Skript Rechtsformen Einzelkaufmann Einzelkaufmann mit Partnern:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil I - Heimut Habig. Die betriebswirtschaftlichen, familiären, psychologischen und emotionalen Aspekte

Inhaltsverzeichnis. Teil I - Heimut Habig. Die betriebswirtschaftlichen, familiären, psychologischen und emotionalen Aspekte Teil I - Heimut Habig Die betriebswirtschaftlichen, familiären, psychologischen und emotionalen Aspekte Familienunternehmen in Deutschland 3 1.1 Familienunternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat

Mehr

& 19 I. 20 II. 20 III. 21 IV. 22 V. 23 VI. 24 C. 24 I. 24 II.

& 19 I. 20 II. 20 III. 21 IV. 22 V. 23 VI. 24 C. 24 I. 24 II. Inhaltsübersicht Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 17 1 Die GmbH & Co. KG 19 A. Grundlagen 19 B. Vorzüge einer GmbH & Co. KG 19 I. Personengesellschaft mit beschränkter

Mehr

2. Bestimmung des erbschaft- und schenkungsteuerlichen Übertragungsgegenstands 105 II. Vereinbarungstreuhand und Erwerbstreuhand 106 D.

2. Bestimmung des erbschaft- und schenkungsteuerlichen Übertragungsgegenstands 105 II. Vereinbarungstreuhand und Erwerbstreuhand 106 D. Inhaltsverzeichnis Einleitung 31 Kapitel 1: Grundlagen 33 1 Zivilrechtliche Grundlagen 33 A. Begriffsdefinitionen 33 B. Arten von Treuhandverhältnissen 34 I. Merkmale der Vollrechtstreuhand 35 1. Der Treuhänder

Mehr

1. Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs

1. Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs BMF 6. 3. 2006 IV C 2 - S 2236-10/05 BStBl 2006 I S. 248 Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas; Steuerliche Folgen aus der Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft

Mehr

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder

Mehr

Bilanzierung, Bewertung, Sonderfälle

Bilanzierung, Bewertung, Sonderfälle Immaterielle Wirtschaftsgüter im Handels- und Steuerrecht Bilanzierung, Bewertung, Sonderfälle Von Dr. jur. Dr. rer. pol. Ursula Niemann Steuerberater, Köln b Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft

Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft Personengesellschaftsrecht II # 20 Stille Gesellschaft Stille Gesellschaft 230 HGB (1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt,

Mehr