Steuerreform 2015/2016 Bankenpaket Steuerreformpaket. Österreich zurück an die Spitze bringen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuerreform 2015/2016 Bankenpaket Steuerreformpaket. Österreich zurück an die Spitze bringen."

Transkript

1 Steuerreform 2015/2016 Bankenpaket Steuerreformpaket Österreich zurück an die Spitze bringen.

2 Ausgangslage Umsetzung des Steuerreformmodells Das Steuerreformgesetz basiert auf: - Ministerratsvortrag vom Entlastung - Vereinfachung - Bürokratieabbau - Konjunkturbelebung - Betrugsbekämpfung - Budgetkonsolidierung 2

3 Entlastung - Überblick Der Mittelstand wird entlastet Keine Erbschafts-, Schenkungs-, und Vermögenssteuer Senkung Eingangssteuersatz auf 25% (von derzeit 36,5%) Höhere Absetzbeträge für Arbeitnehmer (400 statt bisher 345 ) Anhebung des Höchststeuersatzes (50%) von auf

4 Entlastung - Tarif Gelungen: Senkung Eingangssteuersatz auf 25%! STEUERTARIF AKTUELL STEUERTARIF NEU über Tarifstufe Tarifstufe Anzahl Steuersatsatz Steuer- Personen bis über bis je Stufe* % % 2,6 Mio ,50% % 1,4 Mio ,21% % 1,8 Mio % % 1,0 Mio % 0,2 Mio % 0,1 Mio. Gesamt 7,0 Mio. * 7 Mio. Personen sind in Österreich lohn- und einkommensteuerpflichtig, 2,6 Mio. Personen davon zahlen keine Steuern (sind in der Tarifstufe ). 4

5 Entlastung - Niedrigverdiener Gutschrift durch Senkung der Sozialversicherung Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Kleinstverdiener, Selbstständige, Landwirte und Pensionisten Entlastung ab 2016 im Ausmaß von 430 Mio. Rückerstattung der Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Pensionisten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 50% der SV werden rückerstattet, max. 400 bzw. 110 (Pensionisten) Geringere Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige, Landwirte (Entlastung im Bereich der jeweiligen SV) 50% der SV werden rückerstattet (max. 110 ) Kleinstverdiener Selbstständige Landwirte Pensionisten Gesamt 300 Mio. 45 Mio. 15 Mio. 70 Mio. 430 Mio. 5

6 Entlastung - Niedrigverdiener Zusätzliche Kaufkraft für Geringverdiener Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge (höhere Negativsteuer) für Arbeitnehmer Zusätzliche Entlastung für das Jahr 2015: Ankurbelung der Kaufkraft Bisherige Negativsteuer für Geringverdiener wird einmalig für 2015 von maximal 110 Euro auf maximal 220 Euro erhöht 6

7 Entlastung - Pensionisten Pensionisten mit niedrigen Pensionen erhalten eine Gutschrift Entlastung von Pensionisten mit geringen Bezügen, die keine Steuern bezahlen - Gesamtentlastung im Ausmaß von 70 Mio. Entlastung über Steuergutschrift für Pensionisten - Rückerstattung von 50% der Sozialversicherung in der Veranlagung - Rückerstattung bis maximal 110 pro Jahr - Ca Pensionisten profitieren! 7

8 Entlastung - Familien Mehr Leistungen und weniger Steuer für Familien Rund 100 Mio. jährlich mehr an Familienleistungen Weniger Steuerbelastung für Familien durch höhere Freibeträge - Verdoppelung des Kinderfreibetrag auf oder 300 pro Elternteil 8

9 Vereinfachung - Überblick Strukturelle Überarbeitung und Vereinfachung des Steuerrechts Verkehrsabsetzbetrag neu Streichung von Ausnahmebestimmungen Erste Schritte zur automatisierten Arbeitnehmerveranlagung Harmonisierung von Lohnsteuer und Sozialversicherung Weniger Beitragsgruppen in der Sozialversicherung Weitere Vereinfachungsmaßnahmen 9

10 Verkehrsabsetzbetrag neu Vereinfachung und Entlastung Integration Arbeitnehmer- bzw. Grenzabsetzbetrag in den Verkehrsabsetzbetrag Erhöhung des neuen Verkehrsabsetzbetrages auf 400 Dadurch profitieren alle Arbeitnehmer 10

11 Vereinfachung und Entbürokratisierung Strukturelle Überarbeitung und Vereinfachung des Steuerrechts Streichung von Ausnahmebestimmungen Weitgehende Harmonisierung der Lohnsteuer und Sozialversicherung Mehr Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer Beseitigung von Steuerprivilegien, z.b. Abschaffung Steuerbefreiung Haustrunk, SV-Befreiung für Freimilch Ausdehnung der steuerfreien und SV-freien betrieblichen Gesundheitsvorsorge Erste Schritte zur automatisierten Arbeitnehmerveranlagung Arbeitnehmerveranlagung soll schrittweise automatisiert werden Daten externer Organisationen (z.b. Spendenorganisationen, Kirchenbeiträge) sollen elektronisch übermittelt und übernommen werden 11

12 Weniger Beitragsgruppen Weitere Vereinfachungsmaßnahmen Vereinfachung der Lohnverrechnung Zahl der Beitragsgruppen (Arbeiter/Angestellte) wird um etwa 250 reduziert Erleichterungen bei Aufbewahrungspflichten im Rahmen der Umsatzsteuer Erleichterungen beim Vorsteuerabzug für Ist-Besteuerer Schaffung einer Werbungskostenpauschale für Expatriates - 20%, maximal jährlich 12

13 Entlastungen für die Wirtschaft Forschungstätigkeit, Stärkung der Konjunktur und des Unternehmertums Konjunkturimpulse im Rahmen der Steuerreform Wirtschaft ankurbeln Entlastung von Unternehmern über den Steuertarif in Höhe von 500 Mio., sind betroffen Erhöhung der Forschungsprämie Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligung von auf Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und Forscher Einfachere Steuererklärung für Kleinunternehmer wirtschaftsschädliche Substanzsteuern verhindert 13

14 Förderung der Forschung Den Standort attraktiver machen, durch erhöhte Forschungsprämie Wesentlicher Faktor für die Attraktivität des Wirtschaftsund Forschungsstandort Österreich Derzeit beträgt die Forschungsprämie 10% der Forschungsaufwendungen bzw der Auftragssumme Mit einer Erhöhung der Forschungsprämie um 2% wird ein wichtiger Impuls für den Forschungsstandort gesetzt werden 14

15 Entlastung Wirtschaft Stärkung der Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern Art der Begünstigung Steuerliche Behandlung Vorteil für Arbeitgeber Vorteil für Arbeitnehmer Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung Unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen Steuerlicher Freibetrag ihv (derzeit Euro) Eigenkapitalstärkend für AG-Betrieb (Kapitalgesellschaften) Steuerfreier geldwerter Vorteil (wäre als Sachbezug zu versteuern) Nachteil für Arbeitgeber Keine, da freiwillig Nachteil für Arbeitnehmer Keine Sonstige Aspekte Mitarbeiter steht kein realer Geldbetrag zur Verfügung, sondern sie halten Beteiligungen und erhalten Dividenden 15

16 Entlastung Wirtschaft Vereinfachungen für kleinere Unternehmen Vereinfachte Steuererklärung Stark vereinfachte Steuererklärung für kleine Unternehmen Anwendbar insbesondere für Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von max (Kleinunternehmergrenze) 16

17 Entlastung Wirtschaft Zuzug ermöglichen Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und Forscher Internationaler Wettbewerb um beste Köpfe Anreize für den Zuzug ausländischer Wissenschaftler und Forscher, zusätzlich zur derzeitigen Zuzugsbegünstigung Zuzugsmehraufwand und der Steuernachteil sollen berücksichtigt werden (Zuzugsfreibetrag von 30% der Bezüge) Der Zuzugsmehraufwand kann z.b. Unterschiede im Preisniveau, Kosten für den Umzug, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung betreffen 17

18 Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Steuerhinterzieher schaden allen, ihr Beitrag wird eingefordert Registrierkassenpflicht - Einführung einer Registrierkassenpflicht zur Vermeidung der Manipulation von Umsätzen - Prämie ihv 200 für die Anschaffung, sofortige Abschreibung Bankauskünfte im Zusammenhang mit Abgabenprüfungen - Konteneinsichtnahme durch die Finanzbehörden, wie international üblich, zukünftig möglich Gezielte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus: Maßnahmen auch im Bereich des privaten Hausbau Bekämpfung von Scheinrechnungen Vermeidung von Scheinrechnungen im Baubereich durch Barzahlungsverbot 18

19 Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Registrierkassen: Schutz für fairen Wettbewerb und redliche Wirtschaft Registrierkassen Mittels Registrierkassenpflicht werden redliche Wirtschaftsteilnehmer geschützt Bisher hat jener Unternehmer, der Steuern hinterzieht einen Wettbewerbsvorteil, gegenüber dem ehrlich steuerzahlenden Unternehmer Durch die Registrierkassenpflicht kommt der Staat der Aufgabe nach, die Einhaltung der steuerrechtlichen Regeln zu gewährleisten Somit faire Rahmenbedingungen für alle Prämie in Höhe von bis zu 200 für die Anschaffung einer Registrierkassa zudem sofortige Abschreibung möglich 19

20 Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Registrierkassen: Schutz für fairen Wettbewerb und redliche Wirtschaft Registrierkassen Einzelaufzeichnungspflicht auf sämtliche Bargeschäfte kalte Händeregelung bis zu Jahresumsatz von (daher keine Einzelaufzeichnungspflicht) Elektronische Registrierkassenpflicht ab Jahresumsatz von pro Betrieb, wenn überwiegend Barumsätze getätigt werden technische Sicherheitseinrichtungen Belegerteilungsverpflichtung 20

21 Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Konteneinsicht Erweiterungen der Möglichkeiten der Abgabenbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Einsichtnahme in Konten oder Depots müssen von abgabenrechtlicher Bedeutung im jeweiligen Abgabenverfahren sein Wenn keine weiteren Ermittlungshandlungen im Abgabenverfahren gesetzt wird, kommt es zu keiner Einsichtnahme in die Konten insbesondere routinemäßige Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagungen Anforderungen zur Durchbrechung des Bankgeheimnisses höher, wenn Inhaber eines Kontos oder Depots nicht Partei des Abgabenverfahrens ist aber zeichnungsberechtigt Zweidrittelmehrheit notwendig 21

22 Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Konteneinsicht - Kontenregister Einführung nach internationalen Vorbildern Unterstützung gerichtlicher Strafverfahren, verwaltungsbehördlicher Finanzstrafverfahren sowie der Erhebung von Abgaben des Bundes (Finanz-)Strafbehörden im (Finanz-)Strafverfahren können ins Kontenregister Einsicht nehmen (Einschaurecht) enthält keine Angaben über das verbuchte Kapitalvermögen sondern ausschließlich externe Daten (zb Name des Kontoinhabers, Nummer des Depots und Eröffnungs- und Schließungsdatum des Kontos) Kreditinstitute haben die erforderlichen Daten laufend dem Kontenregister elektronisch zu übermitteln 22

23 Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Meldung von Kapitalabflüssen - Verhinderung der Abschleichung Abschleicherproblematik Kreditinstitute müssen Kapitalabflüsse von Konten oder Depots natürlicher Personen an die Finanzverwaltung zu melden, wenn diese übersteigen erstmaliger Meldezeitraum bereits 1. März bis 31. Dezember 2015 nicht bei Kapitalabflüssen von Geschäftskonten monatliche Meldungen der Kreditinstitute Bei Verletzung der Übermittlungspflicht bis zu bei grober Fahrlässigkeit und bis zu bei Vorsatz Verfassungsbestimmung 23

24 Pfuschbekämpfung Steuerhinterzieher schaden allen, ihr Beitrag wird eingefordert Bekämpfung von Scheinrechnungen Vermeidung von Scheinrechnungen im Baubereich durch Barzahlungsverbot Gezielte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus: Verstärkte Kontrollmaßnahmen auch im Bereich des privaten Hausbau Strafen für den Auftraggeber bis zu Euro, wenn Leistungen durch gewerberechtlich nicht befugte Personen 24

25 Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Befristeter Beitrag Topverdiener Steuertarif 55 % über 1 Mio. Jahreseinkommen, auf 5 Jahre befristet Großteils zweckgebunden für wichtige Investitionen in die Zukunft (Bildung, Forschung, Infrastruktur etc.) Umsatzsteuer Anpassung der Umsatzsteuer von 10% bzw. 12% auf 13% zb Beherbergung, Theater, Kino, Tierfutter, Ab-Hof-Verkauf Abschreibungen von Immobilien einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5% Bei betrieblicher Vermietung zu Wohnzwecken 1,5% Verlängerte Verteilung von Instandsetzungskosten bei Wohngebäuden (15 Jahre) 25

26 Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Topfsonderausgaben Keine Absetzbarkeit von Neuverträgen im Bereich Wohnraumschaffung und -sanierung sowie Altersvorsorge Änderungen bei Besteuerung von Grundstückveräußerungen Entfall des Inflationsabschlages Anhebung des Steuersatzes von 25% auf 30% Entfall des Werbungskostenabzugsverbotes im Rahmen der Regelbesteuerung Verlustausgleich neu geregelt Erhöhung der Kapitalertragsteuer Erhöhung von 25% auf 27,5% Ausgenommen Einkünfte aus Bankeinlagen (Sparbücher, Girokonten) 26

27 Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Steuerbegünstigungen Dienstautos Bei Privatnutzung: Steuerbefreiung für Kfz mit einem CO 2 - Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (zb Elektro-Autos) Vorsteuerabzug für diese Kfz Anhebung des Sachbezugswertes von 1,5% auf 2% bei umweltschädlichen Fahrzeugen 27

28 Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Einlagenrückzahlung Einschränkung der Wahlmöglichkeit izm Ausschüttungen des Bilanzgewinns von Kapitalgesellschaften Einführung einer zwingenden Verwendungsreihenfolge Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten Verlustausgleichsbeschränkung bei kapitalistischen Mitunternehmern sofortige Verlustberücksichtigung wird an das Vorliegen einer echten unternehmerischen Betätigung oder die Übernahme einer unbeschränkten Haftung geknüpft Verlustausgleich nur bis zur Höhe der Gesellschaftereinlage möglich Übersteigende Verluste auf Wartetaste 28

29 Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Angleichung der Grunderwerbsteuer Unentgeltliche Übertragungen innerhalb und außerhalb des Familienverbandes werden gleichgestellt Erhöhung Freibetrag bei Unternehmensübertragungen von auf Härtefälle bei Betrieben werden abgefedert Vergleichsrechnung: Grunderwerbsteuer beträgt max 0,5% des Grundstückswertes Verteilung der Grunderwerbsteuerschuld auf 5 Jahre möglich Neue Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung von Todes wegen an den Ehepartner, wenn gemeinsamer Hauptwohnsitz (Freibetrag bis 150 m2) 29

30 Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Angleichung der Grunderwerbsteuer Beispiel Eine Tochter erbt ein Grundstück mit einem Wert von Euro. Die Grunderwerbsteuer errechnet sich dem Stufentarif entsprechend wie folgt: x 0,5 % = x 2,0 % = Summe: =

31 Zeitplan Steuerreform Begutachtung bis 5. Juni 16. Juni: Beschluss Regierungsvorlage im Ministerrat 17. Juni: Zuweisung Nationalrat 30. Juni: Finanzausschuss 7./8. oder 9. Juli: Beschluss im Nationalrat 23. Juli: Beschluss im Bundesrat Anschließend Kundmachung Inkrafttreten grundsätzlich per

32 Österreich zurück an die Spitze Rasche Umsetzung weiterer Reformen Die dargestellten Maßnahmen stellen den Auftakt zu einem umfassenden Reformpaket dar Es sind weitere Reformen geplant: - Verwaltung effizient und bürgernahe gestalten - Förderungen Maßnahmen in allen Ministerien - Arbeitsmarkt Beschäftigungsanreize setzen - Pensionen generationengerecht gestalten FAHRPLAN Erste Reformmaßnahmen wirken Mitte 2016 Erste Einsparungen durch Verwaltungsreformen greifen 2018 Durch Reformen budgetäre Spielräume geschaffen 32

Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen

Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen Größte Tarifreform aller Zeiten. Alle haben ab 1. Jänner 2016 mehr am

Mehr

Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen

Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen Größte Tarifreform aller Zeiten. Alle haben ab 1. Jänner 2016 mehr am

Mehr

Steuerreform Aufschwung für Österreich

Steuerreform Aufschwung für Österreich Steuerreform Aufschwung für Österreich Aufschwung für Österreich Österreich grundlegend reformieren und zurück an die Spitze bringen Aufschwung Mission für Österreich 4 Säulen Steuern Pensionen Arbeitsmarkt

Mehr

Sondernewsletter 2/2015

Sondernewsletter 2/2015 Steuerreform 2015/2016: Am 17. März 2015 wurden die Eckpunkte der geplanten Budgetmaßnahmen vom Ministerrat veröffentlicht. Mit der Steuerreform 2015/2016 soll eine der größten Entlastungen der zweiten

Mehr

STEUERREFORM 2015. 14.04.2015 / Krems an der Donau

STEUERREFORM 2015. 14.04.2015 / Krems an der Donau STEUERREFORM 2015 14.04.2015 / Krems an der Donau office@astoria.at www.astoria.at 1 AGENDA Einleitung Maßnahmen in der Einkommensteuer Sonstige Änderungen Ökologisierung Maßnahmen bei der Umsatzsteuer

Mehr

Sondernewsletter 3/2015

Sondernewsletter 3/2015 Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016: Am 14. August 2015 wurde das Steuerreformgesetz 2015/2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wir möchten nachfolgend die wesentlichen Punkte der gesetzlichen

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

ver.di: Unser Einsatz für einen einheitlichen und gerechten Steuervollzug Bundesfachgruppe Finanz- und Steuerverwaltung

ver.di: Unser Einsatz für einen einheitlichen und gerechten Steuervollzug Bundesfachgruppe Finanz- und Steuerverwaltung ver.di: Unser Einsatz für einen einheitlichen und gerechten Steuervollzug Bundesfachgruppe Finanz- und Steuerverwaltung Einheitlicher und gerechter Steuervollzug Themenkreise: - Situation der Steuerverwaltung

Mehr

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen - Reform der steuerlichen Rahmenbedingungen im Non-Profit-Bereich - Thomas Krüger Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht thomas.krueger@schomerus.de

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Die Steuerreform aus Sicht der Arbeitnehmer

Die Steuerreform aus Sicht der Arbeitnehmer Die Steuerreform aus Sicht der Arbeitnehmer Mit der Steuerreform 2015/2016, die am 7. Juli 2015 vom Nationalrat beschlossen und mit 1.1.2016 in Kraft tritt, soll eine gesamte Steuerentlastung in Höhe von

Mehr

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Jänner 2016 Sonderausgaben Topf-Sonderausgaben Dazu zählen

Mehr

Steuerreform 2016. Wachstum. Entlastung. Gerechtigkeit.

Steuerreform 2016. Wachstum. Entlastung. Gerechtigkeit. Wachstum. Entlastung. Gerechtigkeit. Knapp 5 Mrd. Euro Entlastung durch Tarifstruktur 2 Mehr Netto vom Brutto Beispiele 3 Tarifentlastung im historischen Vergleich 4 Verhandlungserfolg Negativsteuer *

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

DIE STEUERREFORM 2015/16 AUF DEN PUNKT. GEBRACHT VON

DIE STEUERREFORM 2015/16 AUF DEN PUNKT. GEBRACHT VON DIE STEUERREFORM 2015/16 AUF DEN PUNKT. GEBRACHT VON Änderung des Einkommensteuertarifes STEUERTARIF NEU Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA Überblick über die neuen Tarifstufen Dabei wird der Eingangssteuersatz

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

IHS: Steuerreform erhöht Arbeitsanreize Lohn- und einkommensteuerpflichtige Haushalte werden merklich entlastet

IHS: Steuerreform erhöht Arbeitsanreize Lohn- und einkommensteuerpflichtige Haushalte werden merklich entlastet IHS: Steuerreform erhöht Arbeitsanreize Lohn- und einkommensteuerpflichtige Haushalte werden merklich entlastet Die aktuelle Steuerreform bewirkt eine deutliche Anhebung der durchschnittlichen verfügbaren

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Grenzbelastung der Arbeitnehmer

Grenzbelastung der Arbeitnehmer Grenzbelastung der Arbeitnehmer Die höchste Last trifft in Österreich jene mittleren Einkommen, für die Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer gezahlt werden. Der seit 2005 geltende Steuertarif sieht

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Einzelaufzeichnungspflicht für f Barumsätze

Einzelaufzeichnungspflicht für f Barumsätze Einzelaufzeichnungspflicht für f Barumsätze Einzelaufzeichnungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht 131 (1) z 2 BAO Buchführungspflichtige (auch freiwillige), E/A-Rechner und V+V Ausnahmen von Einzelaufzeichnung

Mehr

Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen

Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen Größte Tarifreform aller Zeiten. Alle haben ab 1. Jänner 2016 mehr am

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

lunchbonboncard 1,10 Die Welt ist kompliziert genug. Gestalten wir sie einfacher! s. 1

lunchbonboncard 1,10 Die Welt ist kompliziert genug. Gestalten wir sie einfacher! s. 1 Die Welt ist kompliziert genug. Gestalten wir sie einfacher! lunchbonboncard 1,10 s. 1 Für wen ist die lunchboncard 1,10 Die lunchboncard 1,10 ist eine freiwillige Sachzuwendungen des Arbeitgebers für

Mehr

RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH. Standort Österreich: Steuerliche und andere Anreize für Unternehmen und Privatpersonen

RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH. Standort Österreich: Steuerliche und andere Anreize für Unternehmen und Privatpersonen RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH Standort Österreich: Steuerliche und andere Anreize für Unternehmen und Privatpersonen RA/StB Dr. Martin Lohse, Partner, und RA/StB Dr. Jochen

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Stand: ab Steuerreform 2009 Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) kennt folgende Begrifflichkeiten:

Mehr

Steuerrechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge. Mag. Andrea Prozek Abteilung für Finanzpolitik

Steuerrechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge. Mag. Andrea Prozek Abteilung für Finanzpolitik Steuerrechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge Mag. Andrea Prozek Abteilung für Finanzpolitik Möglichkeiten der Betriebsübergabe Unentgeltliche Übergabe (Schenkung) Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf)

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Steuertipps für Arbeitnehmer und alle Steuerpflichtigen

Steuertipps für Arbeitnehmer und alle Steuerpflichtigen Steuertipps für Arbeitnehmer und alle Steuerpflichtigen Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 bis 31.12.2015 beantragen (5-Jahresfrist) Werbungskosten und Sonderausgaben bis Jahresende bezahlen! Rückzahlungsantrag

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Häufige Fragen im internationalen Sozialversicherungsrecht Laurence Uttinger 30. Oktober

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates. Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i

Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates. Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i Roman Fragner, Jänner 2015 Zielsetzung Arbeitgeber soll Kostenersätze steuerlich sofort als Werbungskosten

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November

Mehr

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte

Mehr

Steuerliche Maßnahmen der Steuerreform 2015/2016

Steuerliche Maßnahmen der Steuerreform 2015/2016 Steuerliche Maßnahmen der Steuerreform 2015/2016 1. Allgemeines Mit der Steuerreform 2015/2016 soll eine gesamte Steuerentlastung in Höhe von 5,2 Mrd. erreicht Das entspricht 1,5% des Bruttoinlandsproduktes

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!! Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag

Mehr

Rechtliche Grundlagen III

Rechtliche Grundlagen III Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz

NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz Grenzgänger: Tendenz steigend Arbeitsverhältnisse über Ländergrenzen hinweg sind heute keine Seltenheit mehr.

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.-

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

1. Inhaltlicher Hintergrund Kalte Progression. 2. Im Unterschied zur Kalten Progression: Der Mittelstandsbauch. 3. Beschlusslage Union. 4.

1. Inhaltlicher Hintergrund Kalte Progression. 2. Im Unterschied zur Kalten Progression: Der Mittelstandsbauch. 3. Beschlusslage Union. 4. 1. Inhaltlicher Hintergrund Kalte Progression 2. Im Unterschied zur Kalten Progression: Der Mittelstandsbauch 3. Beschlusslage Union 4. Wording 5. Anlage: Gutachten des IW Köln für die MIT - 1 - 1. Inhaltlicher

Mehr

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines IMAP Konto zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden Exchange-System

Mehr

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht.

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Bausparen vermögensaufbau Die eigene Immobilie einfach bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Schaffen Sie jetzt den FREIraum für Ihre eigenen Ideen. Ein eigenes Dach über dem Kopf gibt Ihrer Kreativität

Mehr

Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption

Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption s- und Regelbesteuerungsoption Edeltraud Lachmayer (BMF) Symposium KESt-neu Wien, Juridicum 18.05.2011 Bisherige Rechtslage Unterschiedliche relative sverbote - bei 30 EStG auf Spekulationsgeschäfte eingeschränkt

Mehr

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015 Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%

Mehr

Was bringt die Steuerreform?

Was bringt die Steuerreform? Was bringt die Steuerreform? 2016: Die wichtigsten Eckpunkte der Steuerreform Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25 % gesenkt. Das bedeutet, steuerpflichtige Löhne und Gehälter werden ab 2016 in

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System

NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System AWD-Vertriebsmeeting NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System Und sie lohnt sich doch aktuelle Argumente und Gestaltungsansätze für die betriebliche Altersversorgung Dominik Stadelbauer 1 Aktuelles

Mehr

Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen

Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen 1 Überblick: Tätigkeitsbereiche Steuerpflicht Umsatzsteuerliche Beurteilung Vorsteueraufteilung bei Schützenhallen 2 Tätigkeitsbereiche 3 Tätigkeitsbereiche: Verein ideelle Tätigkeit Vermögensverwaltung

Mehr

PENDLERPAUSCHALE PENDLEREURO PENDLERRECHNER

PENDLERPAUSCHALE PENDLEREURO PENDLERRECHNER PERSONALVERTRETUNG ZENTRALAUSSCHUSS der Landeslehrer an Berufsschulen beim Amt der NÖ Landesregierung Vorsitz: Mag. Belinda Kalab 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tor z.landhaus 02742/9005/16520, Fax:

Mehr

POSCHTE IN KONSCHTANZ?!

POSCHTE IN KONSCHTANZ?! POSCHTE IN KONSCHTANZ?! E Gipfel des Ermatinger Gewerbeverbands 27.3.2012 Referent : Oswald Petersen von der Kreuzlinger Initiative für die Abschaffung der Mehrwertsteuersubvention - KAMS Ausfuhrscheine

Mehr

AL_HAFTPFLICHT Privat. Schuss, Tor, Haftpflicht. Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht.

AL_HAFTPFLICHT Privat. Schuss, Tor, Haftpflicht. Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht. AL_HAFTPFLICHT Privat Schuss, Tor, Haftpflicht Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht. Genießen Sie Ihr Leben, wir kümmern uns um den Rest. Es gibt Tage voller Harmonie. Bis

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Reglement über die Vermietung der Festbänke

Reglement über die Vermietung der Festbänke Reglement über die Vermietung der Festbänke (Festbankreglement) der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf vom 0. Juni 05 Präambel In diesem Reglement werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Die

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach?

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach? Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Tarif 2016. Ab 1 Mio. 55% Steuersatz befristet bis 2020?!

Tarif 2016. Ab 1 Mio. 55% Steuersatz befristet bis 2020?! Änderungen EStG Tarif 2016 Steuertarif Aktuell Tarifstufe über bis Steuersatz 0 11.000 0,00% 11.000 25.000 36,50% 25.000 60.000 43,21% 60.000 50,00% Steuertarif Neu Tarifstufe Anzahl Personen über bis

Mehr

Wirtschaftliche Effekte und Selbstfinanzierung des Steuerkonzepts des Team Stronach. 31. Oktober 2014

Wirtschaftliche Effekte und Selbstfinanzierung des Steuerkonzepts des Team Stronach. 31. Oktober 2014 Wirtschaftliche Effekte und Selbstfinanzierung des Steuerkonzepts des Team Stronach 31. Oktober 2014 Vorwort des Team Stronach Das Team Stronach hat ein Steuerkonzept, das die Bürger entlastet, die Wirtschaft

Mehr

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!! BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig

Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig 02/2016 Der VfGH beurteilt die Registrierkassenpflicht als nicht verfassungswidrig. Sie ist nach Ansicht des Höchstgerichts geeignet, Manipulationsmöglichkeiten

Mehr

Das bringt die Steuerreform 2015/2016. Karin Fuhrmann, TPA Horwath Wien, 21. Mai 2015

Das bringt die Steuerreform 2015/2016. Karin Fuhrmann, TPA Horwath Wien, 21. Mai 2015 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Karin Fuhrmann, TPA Horwath Wien, 21. Mai 2015 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Zeitplan Begutachtungsversand: 20. Mai 2015 Ministerrat: 16. Juni NR und BR: Juli

Mehr

Voraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen

Voraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen Gründung einer KEG Betriebsgründung allg. Gesellschaftsformen Firmenname, -buch, Gesellschaftsvertrag Haftungsordnung Gewerbeberechtigung + Soz.Versicherung Besteuerung Praktisches Beispiel NEUFÖG Voraussetzungen:

Mehr

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt. Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche

Mehr