Das bringt die Steuerreform 2015/2016. Karin Fuhrmann, TPA Horwath Wien, 21. Mai 2015
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1 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Karin Fuhrmann, TPA Horwath Wien, 21. Mai 2015
2 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Zeitplan Begutachtungsversand: 20. Mai 2015 Ministerrat: 16. Juni NR und BR: Juli Inkrafttreten: Grundsätzlich 2016 Gesondertes Paket - Verfassungspaket Einschaurecht bei Banken Automatischer Informationsaustausch Seite 2
3 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Aktuelles Tarifmodell Neues Tarifmodell ab 2016 Einkommen Steuersatz Einkommen Steuersatz 0-11 TEUR 0,00 % 0 11 TEUR 0 % TEUR 36,50 % TEUR 25 % TEUR 43,21 % TEUR 35 % > 60 TEUR 50,00 % TEUR 42 % TEUR 48 % 90 TEUR 50 % Seite 3
4 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Steuerentlastung durch Absetzbeträge und Sozialversicherungserstattung Absetzbeträge Integration Arbeitnehmerabsetzbetrag in Verkehrsabsetzbetrag Erhöhung auf 400; bisher 54 und 291 = 345 Sozialversicherungserstattung für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen Arbeitnehmer: 50 % der SV-Beiträge, max. 400/Jahr (bisher max 110) Selbständige (GSVG) und Bauern (BSVG): Analoge Erstattung Pensionisten: 50 % der SV-Beiträge, max. 110/Jahr (bisher 0) 2015 bereits Verdopplung von 110 EUR auf 220 EUR Seite 4
5 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Sonstige Steuerentlastungen Kinderfreibetrag: Verdoppelung auf 440/Kind/Jahr (bisher 220) Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung Erhöhung der Forschungsprämie auf 12 % (bisher 10 %) KMU-Finanzierungspaket Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf 3.000/Jahr (derzeit 1.460) Verbesserung der Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und Forscher Senkung der Lohnnebenkosten verschoben auf 2018 Seite 5
6 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Steuerverschärfungen Dienstauto Sachbezug Privatnutzung derzeit 1,5 % der Anschaffungskosten, max 720/mtl Dann: < 120 g CO2 Ausstoß/km: 1,5 % > 120 g CO2 Ausstoß/km: 2,0 % Elektroauto: steuerfrei (kein Sachbezug) Streichung von Bildungsprämien und Bildungsfreibetrag Streichung von Topfsonderausgaben Ausgaben für bestimmte Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung, etc sind ab 2016 für neue Verträge nicht mehr abzugsfähig Ausgaben aufgrund bestehender Verträge sind noch fünf Jahre abzugsfähig Seite 6
7 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Steuerverschärfungen Erhöhung Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung Außerordentliche Erhöhung ihv 100 pro Monat zusätzlich zur vorgesehenen Valorisierung; Höchstbeitragsgrundlage 2016 voraussichtlich (derzeit 4.650) Erhöhung der Umsatzsteuer Beherbergung 13 % ab 1. April 2016 (oder 1. Mai) Weitere Erhöhungen auf 13 % ab 1. Jänner 2016 Lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel Jugendbetreuung, Personenbeförderung im Inland im Luftverkehr Theater, Musik- und Gesangsaufführungen, Museen, Tiergärten Filmvorführungen, Schwimmbäder Kulturelle Dienstleistungen Etc. etc. Anwendung der Normalwertregelung auch auf Vermietung und Verpachtung und Lieferung von Grundstücken Seite 7
8 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Steuerverschärfungen für GmbHs Erhöhung der KESt von 25 % auf 27,5 % (1/2 von 55 %) Für Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne, etc. Gültig ab Für Sparbücher und bestimmte Anlagen: 25 % bleiben In GmbH: Abweichendes Wirtschaftsjahr mit und rasche Ausschüttung des Gewinnes bis mit 25 % KESt Noch 2015: Umwandlung von GmbH in EU/OG/KG Ausschüttungsfiktion mit 25 % Günstigerer ESt-Tarif ab 2016 Abweichendes Wirtschaftsjahr in EU/OG/KG mit Gewinn 2015/2016 zur Gänze günstiger besteuert? Verkauf GmbH-Beteiligung noch 2015 und auch Zufluss noch 2015 Vorrang Gewinnausschüttung vor Einlagenrückzahlung, ab Einlagenrückzahlung und (nachrangiges) Darlehen an GmbH Seite 8
9 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Steuer- und Sozialbetrug Registrierkassenpflicht ab Umsatz/Jahr Belegerteilungspflicht Mobile Umsätze: Paragonpflicht, jedoch Erfassung im Nachhinein Barumsätze sind ab dem ersten EURO einzeln aufzuzeichnen Ausnahme: Kalte-Hände-Regelung (z.b. Maronibrater) Bis max Umsatz/Jahr Neue technische Lösung: Chip Anschaffungskosten Sofortabschreibung Prämie Steuerliches Abzugsverbot für Barzahlungen an Bauunternehmen, die EUR 500,00 übersteigen. Seite 9
10 Das bringt die Steuerreform 2015 Steuer- und Sozialbetrug Bankauskünfte izm Abgabenprüfungen Konteneinsicht durch Finanzbehörden aus Anlass abgabenbehördlicher Prüfungen (zb BP; Umsatzsteuersonderprüfung, GPLA,..) Abfrage bestehender Kontoverbindungen (inkl. Konten, über die eine Verfügungsberechtigung besteht) für die jeweils zu prüfenden Jahre Potentielle Offenlegungspflicht sämtlicher beruflicher und privater Konten soweit abgabenrechtlich relevant. Notwendigkeit eines zentralen Kontenregisters Möglichkeit der Selbstanzeige ist von der Abfrage nicht betroffen. Seite 10
11 Das bringt die Steuerreform 2015 Steuer- und Sozialbetrug Bankauskünfte izm Abgabenprüfungen (Ausnahme gem 38 BWG) Mitteilungen höherer Kapitalflüsse durch Banken Barabhebungen, Verschiebungen ins Ausland jährlich im Nachhinein bereits Abschleicherproblematik Abfragemöglichkeiten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Seite 11
12 Das bringt die Steuerreform 2015 Steuer- und Sozialbetrug Eindämmung Karussellbetrug speziell geschulte Teams mittelfristig Übergang auf Reverse Charge System Betrugsbekämpfung bei Mineralölsteuer Moderne IT Bekämpfung Umsatzsteuerhinterziehung im Versandhandel Bekämpfung von illegalen Online Glückspielportalen Ausstockung des Personals um Vollzug der Betrugsbekämpfung sicherzustellen (vor allem Betriebsprüfung) Seite 12
13 Das bringt die Steuerreform 2015 Abschreibungen Betriebsvermögen Abschreibung Land- und Forstwirtschaft und Gewerbe bisher 3 % - neu 2,5% Abschreibung Banken und Versicherungen bisher 2,5 % - neu 2,5 % Abschreibungen sonstige (Wohnungen) bisher 2 % - neu 1,5 % Sonderabschreibung Denkmalschutz bisher 10 Jahre neu 15 Jahre Abschreibungen V+V bleiben unverändert bei 1,5 % bzw. die Sonderabschreibungen bei 15 Jahren Seite 13
14 Das bringt die Steuerreform 2015 Immobilien sonstige Instandsetzungen im BV in besonderen Fällen z.b. Wohnzwecke bisher 10 Jahre neu 15 Jahre Instandsetzungen V+V bisher 10 Jahre neu 15 Jahre Instandhaltungen bei Verteilung künftig eventuell auch 15 Jahre? Grundanteil wird generell auf 40 % angehoben bisher 20 % als Vermutung in den Richtlinien. Gegenbeweis ist auch künftig möglich Sämtliche Änderungen auch für bestehende Gebäude!! Seite 14
15 Das bringt die Steuerreform 2015 Grunderwerbsteuer Abschaffung der Einheitswerte, sodass Vererben und Verschenken auch innerhalb der Familie GreSt vom Verkehrswert auslösen wird. Ebenfalls sind folgende Staffelungen vorgesehen: Der Verkehrswert wird anhand des Immobilienpreisspiegels mit pauschalen Abschlägen festgelegt. Die unentgeltliche Übertragung unterliegt folgenden Steuersätzen abhängig von der Höhe: die ersten EUR ,00 mit 0,5 %, die nächsten EUR ,00 mit 2,0 %, alles über EUR ,00 mit 3,5 % Jeder Erwerbsvorgang zählt gesondert Seite 15
16 Das bringt die Steuerreform 2015 Grunderwerbsteuer Unentgeltliche Erwerbe zwischen denselben Personen innerhalb von 5 Jahren werden zusammengerechnet. Für gemischte Übertragungen (z.b. Schenkung mit Übernahme von Schulden und Scheidungen) gibt es Erleichterungen und Einschleifregelungen Das Vererben des Hauptwohnsitzes zwischen Ehepartnern ist befreit. Umgründungsvorgänge (Verschmelzung, Spaltung, Einbringung, Realteilung, Zusammenschluss und Umwandlung) erhalten eine fixe Deckelung mit 0,5 % Anteilsvereinigung wird ebenfalls mit 0,5 % begünstigt besteuert. Seite 16
17 Das bringt die Steuerreform 2015 Grunderwerbsteuer Land- und Forstwirtschaft weiterhin 1-facher Einheitswert Betriebsübergaben Freibetrag neu EUR ,00 (bisher EUR ,00), Härtefälle bei Hotels sollen vermieden werden und Deckelung mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage. Neu eingeführt wird ein gesetzlich festgelegter Zwerganteil für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen mit 5 %. Treuhandschaften sind nicht mehr tauglich als Zwerganteil. Hier kommt es zu einer wesentlichen Verschärfung und Erschwerung von Grest-freien Sharedeals. Seite 17
18 Das bringt die Steuerreform 2015 Beispiel Grundstück: EHW EUR ,-; Verkehrswert EUR ,- Erwerb durch begünstigten Personenkreis Bemessungsgrundlage Steuersatz 2% 0,50% 2% 3,5% ,50% 2% 3,50% Steuer Konsequenz : Übertragungen vorziehen? zu beachten Umsatzsteuer Ausweg Fruchtgenuss Seite 18
19 Das bringt die Steuerreform ImmoESt Erhöhung von 25 % auf 30 % Entfall des Inflationsabschlages bisher ab dem 11. Jahr abzugsfähig Erweiterung Veräußerungs-Verlustverrechnung mit Einkünften aus V+V auf 60 % und Vortrag dieser Verluste auf 15 Jahre möglich Konsequenz : Übertragungen vorziehen? sofortige GrESt gegen niedrigere ImmoESt Seite 19
20 Das bringt die Steuerreform 2015 Vergleich (ohne Grunderwerbsteuer) Verkauf 2015 ALT NEU Verkauf Verkauf Summe vor 2016? nach 2016? mit Verkauf 2015 ohne Verkauf 2015 Steuer Altvermögen fikitive AK Bemessungsgrundlage Steuer bezogen auf VK 3,50% 4,20% Verkauf 2015 ALT NEU Verkauf Verkauf Summe vor 2016? nach 2016? mit Verkauf 2015 ohne Verkauf 2015 Steuer Neuvermögen Annahme AK Basis Annahme Infaltionsabschlag 16% 0 Basis Steuer Seite 20
21 Das bringt die Steuerreform 2015 Gewerbliche Beteiligungsmodelle : Verlustzuweisungsbeschränkung auf die Einlage Angeblich entsprechend der deutschen Regelung dann aber Verlustzuweisung bis zur Höhe der Hafteinlage entspricht der bisherigen Verwaltungspraxis und Judikatur Seite 21
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