Schlänger aktiv... Argumente zur Stellungnahme. Mai 2015 (Version 30. Mai)
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- Moritz Heinrich
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1 Schlänger aktiv... Argumente zur Stellungnahme Mai 2015 (Version 30. Mai)
2 Städtebauliche Entwicklung Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde Gemeindeentwicklung Abstand 500 m Fürsorgepflicht der Gemeinde Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren Wohnbauflächen nicht ausreichend sind, um ein weiteres Wachstum der Gemeinde sicherzustellen. Aufgrund der besonderen topographischen Lage der Gemeinde ist eine Ausweisung von zusätzlichen Wohngebieten nur in östlicher Richtung möglich (Suchgebiete 2 und 3). Es ist daher ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen.
3 Städtebauliche Entwicklung
4 Städtebauliche Entwicklung Landschaftsschutz Tourismus Landschaft Mensch Abstand 700 m Die Gemeinde kann Kriterien berücksichtigen, die über die Voraussetzungen des 35 BauGB und die Fachgesetze hinausgehen. Insbesondere die Auswirkungen auf Landschaft und Tourismus Die Erhaltung der Funktion Naherholungsgebiet Lange Tal ist nur gegeben, wenn ein ausreichender Abstand der WEA zur Talsohle, bzw. dem Wanderweg besteht. Für die Festlegung der Abstandes sind Faktoren wie Lärm, Schattenwurf, optische Bedrängung, Infraschall zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Tageswerte für allgemeine Wohngebiete (55 db(a)) und einer optischen Bedrängung ergeben sich minimale Abstandswerte von 700 m. Ob bei einer Geräuschbelastung von 55 db(a) die Funktion zur Erholung noch gegeben ist, muss noch abschließend geklärt werden. Es wird daher ein Abstand von m empfohlen. Gebiete: Lange Tal
5 Städtebauliche Entwicklung Modellflugplatz Modellflugbetrieb Abstand 500 m Die Gemeinde kann Kriterien berücksichtigen, die über die Voraussetzungen des 35 BauGB und die Fachgesetze hinausgehen. Insbesondere die Auswirkungen auf Tourismus Der Modellflugclub Bergfalke hat in den vergangen Jahren regelmäßig Meisterschaften und Veranstaltungen von nationaler Bedeutung und Internationaler Teilnahme durchgeführt. Dieses hat nicht nur das positive Image der Gemeinde erhöht, sonder sich auch auf den Raum Lippe und Teutoburger Wald in gleicher Weise ausgewirkt. Neben den sehr guten flugtechnischen Bedingungen spielt auch das umgebende Landschaftsbild eine wichtige Rolle für diese positive Bewertung. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs ist ein Mindestabstand von 500 m zu einer WEA einzuhalten. Entsprechende Flächen sind im genehmigten Luftraum frei zu halten.
6 Gesetzliche Anforderungen Substantieller Raum Fläche 50 ha bis max. 75 ha Im Plangebiet ist in substantieller Weise Raum zu schaffen. Unter Berücksichtigung der Urteils des VG Arnsberg vom (substanzieller Raum ist gegeben, wenn der Energieverbrauch der Gemeinde durch alternative Energien erzeugt wird) ist davon auszugehen, das die Anforderungen erfüllt ist, wenn eine Konzentrationszone von 50 ha bis max. 75 ha ausgewiesen wird. Der Jahresverbrauch in Schlangen betrug 2012 etwa 29 GW/h, der Jahresertrag der Referenzanlage (E101) beträgt ca. 4 GW/h, 3 WEA benötigen ca. 24 ha Fläche = 12 GW/h Jahresleistung Auf der genannten Fläche kann somit eine Leistung von ca. 24 GW/h bis 36 GW/h produziert werden. Zusammen mit anderen alternativen Energiequellen in der Gemeinde ergibt sich somit eine Leistung die deutlich über dem Strombedarf der Gemeinde Schlangen liegt. Es ist ebenfalls davon auszugehen, das die Gemeindegebiete im Bereich des Truppenübungsplatzes nicht mit einzubeziehen sind. Somit ergibt sich eine Konzentrationszonenanteil von ca. 2% bei 75 ha. BVerwG, Urt. v C 4/02 VG Arnsberg Aktz. 4K183-13
7 Wohnbebauung Schallemission innerhalb der Wohnbebauung Mensch Abstand m, 35 db(a) Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Konzentrationszonen für WEA ergeben wirtschaftlich und ökologisch nur dann Sinn, wenn in diesen Flächen mehrere WEA stetig unter Volllast (tags und nachts) betrieben werden können. Gemäß den ausgewiesenen Suchräumen wirken in der Regel 4 bis 5 WEA auf einen Emissionspunkt ein, so dass die Abstandsregel auf die Grenzen der aktuellen Siedlungsgrenzen anzuwenden ist Die maximal zulässige Lärmbelastung für reine Wohngebiete beträgt nachts 35dB(A) Daraus ergibt sich für ein 5er-Feld mit den gewählten Referenzanlagen und den aktuellen Erkenntnissen zur Schallausbreitung von WEA inklusive Sicherheitszuschläge von 2dB(A), ein Mindestabstand von mindestens m zur Wohnbebauung für einem ununterbrochenen Betrieb der WEA 6. Ausgabe TA Lärm, Prognoseberechnung
8 Wohnbebauung / Prognoseberechnung 35 db(a) 40 db(a) Obere Str.
9 Wohnbebauung Optische Bedrängung Mensch Abstand 750 m Eine optisch bedrängenden Wirkung ist anzunehmen, wenn dem geplanten Bauvorhaben eine erdrückende bzw. erschlagende Wirkung zukommt. Die an die Suchräume grenzenden Wohnhäuser sind in der Regel so ausgerichtet (Wohnzimmer ist Richtung Osten), dass von einer optischen Bedrängung durch die WEA ausgegangen werden kann. Die anzunehmende Staffelung der WEA in Blickrichtung wird zudem zu einer optischen Verdichtung und somit zusätzlicher Bedrängung führen. Aus den genannten Gründen ist daher ein Mindestabstand der 3- fache der Gesamthöhe anzuwenden. Die optisch wirksame Gesamthöhe beträgt mindestens 250 m (200 m WEA und 50 m Geländeanstieg) Der Abstand zur Bebauung beträgt somit mindestens 750 m OVG Münster, Urt. v
10 Naturschutz Landschaftschutzgebiet Landschaft Mensch Abstand freizuhalten Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Dies kann auch für Windenergieanlagen gelten (Kreis Lippe, 2005b). Durch die Errichtung einer Vielzahl von WEA wird der Charakter des Gebiets nachhaltig und massiv verändert. Es sind somit die landschaftsprägenden und schutzwürdigen Bereiche freizuhalten. Dies gilt insbesondere für die Gebiete mit besonderer Festsetzung und den sich daraus ergebenen Sichtwinkels (Blick aus dem Ortszentrum auf diese Gebiete) Die Bereiche Bauerkamp und Hassel/Emkental sind nicht nur ortsbildprägend für Schlangen, sondern für die Ganze Region. Eine signifikante Veränderung widerspricht somit den Schutzzielen und ist nicht zulässig. Das Langetal ist von überregionaler Bedeutung und von einzigartigem Charakter. Dieser würde aufgrund der Höhe der WEA und den davon ausgehenden Emissionen (Geräusch, Schattenwurf, Befeuerung) zerstört. 2.2 Schutz der Landschaft/landschaftsorientierte Erholung / inbesondere Ziele 1
11 Landschaftsschutzgebiet / Flächen Landschaftsschutzgebiete = grün schraffiert Quelle:
12 Naturschutz Naturschutzgebiete FFH Tiere, Fauna Menschen Abstand 300 m Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit oder. Diese Bereiche im Gemeindegebiet erfüllen nicht nur den eigentlichen Schutzzweck, sondern ergeben quasi durch die räumliche Nähe zu anderen ausgewiesenen Naturschutz- und FFH- Gebieten ein ganzheitliches Schutzgebiet. In allen Gebieten brüten und leben nachweislich bedrohte und durch WEA gefährdete Tierarten. Es sind daher um alle Schutzgebiete entsprechende Pufferzonen zu berücksichtigen. Insbesondere zur Nahrungssuche wechseln vieler dieser Tierarten zwischen den einzelnen Gebieten, so dass entsprechende Korridore (Direkte Verbindungen) von WEA freizuhalten sind. Die Breite dieser Korridore sollten der Pufferzone entsprechen Helgoländer Papier, Bundesnaturschutz Gesetz,
13 FFH und Naturschutzgebiete
14 Naturschutz Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) Landschaft, Natur, Arten Mensch Abstand 300 m Schutz, Pflege und die Entwicklung wertvoller Biotope und den Aufbau eines Biotopverbundes im Rahmen der Landschaftsplanung und Entwicklung der besonderen Funktionen für Natur und Landschaft Für diese Gebiete besteht eine Unzulässigkeit für Planungen und Maßnahmen, die diese Funktionen beeinträchtigen oder das naturräumliche Potential oder die angestrebte Entwicklung gefährden. Durch die Errichtung von WEA werden diese Funktionen beeinträchtigt und ist daher nicht statthaft. Die Ausprägung dieser Bereiche ist vergleichbar mit Räumen, in denen sich heute besonders bedrohte Tierarten (z.b. Schwarzstorch) wieder angesiedelt haben. Es ist also davon auszugehen, dass diese auch in den hiesigen Gebieten erfolgt. Es sind somit zumindest die minimalen Schutzkriterien von 300 m Pufferzone für FFH oder VSG anzuwenden. Unter Berücksichtigung der Faktoren Schwarzstorch, Rotmilan, Fledermäuse ist ein Abstand der 10-fachen Anlagenhöhe in Betracht zu ziehen.
15 Gebiete für den Schutz der Natur
16 Naturschutz Ziel 6 GEP GebietesEntwicklungsPlan Landschaftsschutz Abstand Grundsätzlich freizuhalten Das Ziel des Gebietsentwicklungsplans und des Landesentwicklungsplans ist nur zu erreichen wenn diese Bereiche frei bleiben. Die freizuhaltenden Bereiche beziehen sich nicht nur auf die eigentliche Kammlage sondern auch auf die vorgelagerten Flächen. Aufgrund der topologischen Gegebenheiten und der vermutlichen Staffelung mehrere WEA würden diese die Kammlage verdecken oder deutlich beeinträchtigen. Aus Sicht eines Betrachters im Bereich der Ortschaften Schlangen und Bad Lippspringe würden WEA von 200m Höhe deutlich über die Kammlage hinausreichen. Dieses würde den Schutzzielen und der Landes wie Regionalplanung widersprechen. Diese Bereiche sind mehrfach (BSN, Naturpark, BSLE, Landschaftsschutzgebiet,..) als Schützenswert eingestuft. Somit ist auch in Ausnahmefällen mögliche Potenzialflächenausweisung nicht möglich. Die Ausweisung von Flächen mit markanten landschaftsprägenden Strukturen für den Landschaftsschutz und das Landschaftsbild kommen nicht in Betracht. Die Kammlagen des Eggegebirges sind freizuhalten. 2.2 Schutz der Landschaft/landschaftsorientierte Erholung / inbesondere Ziele 1 und 4
17 Kammlage Egge / Verdeckung und Beeinträchtigung Maßstäbliche Darstellung gemäß Google earth mit typischen WEA's. WEA Gesamthöhe: 200m
18 Artenschutz, allgemein Vogelschutzgebiete Vögel, allgemein Fledermäuse, allgemein Abstand m Die Länder-Arbeitsgemeinschaft Vogelschutzwarten (LAG VSW) fordert einen Anstand von einem 10- fachen der Anlagenhöhe zu Vogelschutzgebieten. Aufgrund der Größe und Bedeutung des Vogelschutzgebietes und der umliegenden Naturschutzgebiete ist davon auszugehen das gefährdete Vogel- und Fledermausarten zwischen den Gebieten pendeln und somit einen Lebensraum bilden. Die entsprechenden Korridore sind von WEA freizuhalten Die Hauptkorridore bilden die Line Strothe-Niederung / Hassel Es ist verboten: Wesentliche Umgestaltung die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweck führen kann, Beeinträchtigung der Brut-, Rast- und Schlafplätze sowie die Störung und Vertreibung Strothe-Niederung / Emkental und Kleiner Wolfsberg Bauernkamp / Grünflächen am Dedinghauser Weg in Schlangen BNatSchG
19 Vogelschutzgebiete
20 Überblick aller Schutzgebiete in Schlangen Ein einzigartiger Verbund von Schutzgebieten, der ideale Lebensbedingungen für Mensch, Tier und Fauna bietet. Die Errichtung von Windfarmen würde zu einem bedeutenden Funktionsverlust führen.
21 Alle Schutzgebiete Umfeld von Schlangen
22 Artenschutz Schutzwürdige Biotope Geschütze Biotope Lebewesen Pflanzen Abstand 300 m Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt durch Sicherung und Wiederherstellung ökologischer Wechselbeziehungen. Damit nachhaltige Sicherung von heimischer Pflanzen- und Tierarten. Der Verbund bildet aus den einzelnen Biotopen, die teilweise sehr kleinzellig sind, einen schützenswerten Lebensraum für Tierarten die große Reviere zur Aufzucht und Nahrungssuche benötigen. Ein Verbund ist daher wie ein einzelnes Schutzgebiet zu behandeln. Besonders für Fledermäuse, Raubvögel, Bodenbrüter und Störche ergibt sich aus diesen Verbünden ein ausreichender geschützter Lebensraum.
23 Biotop Verbund
24 Artenschutz Tierschutz Rotmilan, Schwarzstorch Fledermäuse Abstand m Tötungsverbot, Störungsverbot und Beschädigungs-/Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs-/Ruhestätten ( 44 BNatSchG) Brutplätze von Rotmilanen und weiteren bedrohten Tierarten sind im Gemeindegebiet kartiert bzw. allgemein bekannt. Sie befinden sich sowohl in den Suchräumen als auch außerhalb der Räume in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Die Futtergebiete für viele Arten befinden sich auf dem Hassel, dem Schafkamp, im Natuschutzgebiet Emkental, auf dem Bauerkamp und in den Auenbereichen der Strothe wie des Schlänger Bachs. Die Flugkorridore in diese Zonen sind im Hinblick auf genannten Verbote freizuhalten. Die Population von Schwarzstörchen steigt in NRW aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen. Im Bereich der Senne, Egge und des angrenzenden Sauerlandes sind Schwarzstörche kartiert. Aufgrund vergleichbarer Lebensbedingungen im Bereich des Eggekamms ist davon auszugehen, das Schwarzstörche auch in diesem Bereich nisten. Es sind daher entsprechende Freiräume freizuhalten, wie z.b. NSG Emkental und die Bereiche zum Schutz der Natur Bundesnaturschutzgesetz
25 Artenschutz / Flugkorridore Hauptflugkorridore
26 Artenschutz Tierschutz Feldlerchen Bodenbrüter Abstand 600 m Brutplätze von Feldlerchen und anderen Bodenbrütern sind in allen Suchgebieten kartiert. Darüber hinaus befinden sich dauerhaft weitere Brutstätten in diese Flächen, so dass von einer deutlich stärkeren Population und Gefährdung auszugehen ist. Die oben genannten Verbote beziehen sich nicht nur auf die WEA direkt, sondern auch auf die Fundamente und Zuwegungen, da diese die Brutplätze und Futterplätze dauerhaft zerstören. Eine Verletzung der obigen Verbote ist nur dann nicht gegeben wenn zwischen den WEAs ausreichend Abstand gewährt wird und die sichere Flugkorridore zu den Schutzgebieten ergeben. Es ist ein Abstand von min. 300 m um die jeweiligen verbrauchten Flächen freizuhalten. Im Vorgriff auf das Genehmigungsverfahren sollten daher Flächen für 3 WEA (ca. 24 ha) ausgewiesen werden, um die dann jeweils ein Pufferbereich von 600 m geschaffen wird. Zudem ist zu beachten, dass entsprechende Flugkorridore frei gehalten werden. Bundesnaturschutzgesetz Tötungsverbot, Störungsverbot und Beschädigungs-/Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs-/Ruhestätten ( 44 BNatSchG)
27 Wirtschaftlichkeit Windenergie Investor Fläche ist freizuhalten Ein wirtschaftlicher Betrieb ist nur gewährleistet wenn eine WEA ca Stunden/Jahr unter Nennlast betrieben wird. (8760 Stunden = 1 Jahr). Aufgrund der topologischen Lage im unteren Bereich der Suchgebiete ist ein ausreichende Windleistung nur vorhanden, wenn der Wind aus den Richtungen 210 bis 300 Grad weht. Andere Windrichtungen liegen im Lee der Kammlagen und weisen somit starke Verwirbelungen und Turbulenzen auf, die eine deutliche Leistungsminderung bewirken. Gemäß den Wetterdaten der Wetterstation Bad Lippspringe verteilen sich 16% (entspricht 1.401h) der Winde ab eine Windstärke von 4,1 m/s auf die Windrichtungen 210 bis 300 Grad. WEA benötigen zum Anlaufen eine Windgeschwindigkeit von ca. 5 m/s. Zur Erreichung der Nennleistung sind Windgeschwindigkeiten von ca. 10 m/s notwendig. Ein wirtschaftlichen Betrieb ist daher in den unteren Bereichen der Suchräume 2 und 3 nicht gegeben. Gemäß Gesetzgebung können diese Flächen nicht als Konzentrationszone ausgewiesen werden. Die Planung neuer Bereiche für die Windenergienutzung muss auch der Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Windenergieanlagen Rechnung tragen.
28 Windrose
29 Weiterführende Infos auf unserer Webseite
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