Kreissparkasse Ahrweiler

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1 Kreissparkasse Ahrweiler Offenlegungsbericht nach 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31. Dezember 2012 Seite 1 von 20

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort und Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Risikomanagement ( 322 SolvV) Risikotragfähigkeit und Risikostrategien Risikomanagementorganisation Risikomanagementprozess Risikoarten im Einzelnen Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Geographische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Vertraglichen Restlaufzeiten Notleidende und in Verzug geratene Forderungen je Hauptbranche Notleidende und in Verzug geratene Forderungen je Hauptgebiet Entwicklung der Risikovorsorge Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz ( 328 SolvV) Summe der Positionswerte Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV) Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Institutsvergütungs-Verordnung (Vergütungsbericht) Qualitative Angaben gem. 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV Quantitative Angaben gem. 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV...20 Seite 2 von 20

3 Abkürzungsverzeichnis BaFin BIA EWB GuV HGB Instituts- VergV KSA KWG PWB SolvV z.b. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Basisindikatoransatz Einzelwertberichtigung Gewinn und Verlust Handelsgesetzbuch Institutsvergütungsverordnung Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Pauschalwertberichtigung Solvabilitätsverordnung zum Beispiel Seite 3 von 20

4 1. Vorwort und Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der hieraus entstandenen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Bankenaufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Die grundsätzlichen Offenlegungsanforderungen der dritten Säule ergeben sich aus 26a Abs. 1 Satz 1 KWG. Die näheren Anforderungen sind nach 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung - der Solvabilitätsverordnung (SolvV) 319 ff. - geregelt. Die Kreissparkasse Ahrweiler kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den Lagebericht und den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der SolvV erforderlichen Angaben, die nicht schon im Jahresabschluss 2012 enthalten sind. Gleichzeitig enthält der Bericht die gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) offenzulegenden Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme. Dieser integrierte Vergütungsbericht basiert auf der Einordnung der Kreissparkasse Ahrweiler als nicht bedeutendes Institut im Sinne des 1 der InstitutsVergV. Die Angaben in diesem Bericht der Kreissparkasse Ahrweiler beziehen sich grundsätzlich auf den Stichtag 31. Dezember Seit dem Geschäftsjahr 2008 wendet die Kreissparkasse Ahrweiler zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen den Kreditrisikostandardansatz (KSA) für das Kreditrisiko und den Basisindikatoransatz (BIA) für das operationelle Risiko an. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Kreissparkasse Ahrweiler. Sie ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse nicht. Der Jahresabschluss wird nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien, in denen bereits nach der SolvV darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Bericht nicht mehr dargestellt werden. SolvV Information Verweis auf Offenlegungsmedium 327 Abs. 1 Nr. 2 Adressenausfallrisiken: Verfahren bei der Bildung/Bewertung der Risikovorsorge 332 Nr. 2 Beteiligungen: Bewertungs- und Rechungslegungsgrundsätze Anhang zum Jahresabschluss Anhang zum Jahresabschluss Seite 4 von 20

5 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 2.1 Risikotragfähigkeit und Risikostrategien Die Risikotragfähigkeit bildet die Grundlage für das Risikomanagement der Sparkasse. Sie bezeichnet die Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäfts durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abzuschirmen. Die Beurteilung der gesamtbankbezogenen Risikotragfähigkeit kann grundsätzlich in drei unterschiedlichen Sichtweisen, der periodischen, der wertorientierten und der so genannten regulatorischen Sichtweise erfolgen. Das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse basiert in erster Linie auf der periodischen Sichtweise, bei der die Risiken nach Maßgabe ihrer Berücksichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-orientiert) gemessen werden und das Risikodeckungspotenzial aus dem wirtschaftlichen Eigenkapital des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sowie aus dem Betriebsergebnis gemäß der Prognoserechnung bzw. der Erfolgsplanung des laufenden Jahres abgeleitet wird. Der Vorstand legt jeweils im vierten Quartal eines Jahres im Rahmen der Mittelfristigen Finanz- und Geschäftsplanung auf Basis des von der Sparkasse ermittelten gesamten Risikodeckungspotenzials für das Folgejahr fest, welcher Teilbetrag hiervon zur Abdeckung der wesentlichen Risiken im Risikofall-Szenario sowie im Stressszenario zur Verfügung stehen soll. Ausgehend von dem Betrag des eingesetzten Risikodeckungspotenzials erfolgt anschließend für das Risikofall-Szenario die Ableitung des Limitsystems für die wesentlichen Risiken (Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken, sonstige und operationelle Risiken). Das Stressszenario beinhaltet alle wesentlichen Risikoarten und wird jährlich überprüft. Das Gesamtrisiko wird im Verhältnis zum bereitgestellten Risikodeckungspotenzial beurteilt. Daneben wird ein Mindestwert für die Liquiditätskennziffer festgelegt, der auch im Stressszenario nicht unterschritten werden soll. Darüber hinaus untersucht die Sparkasse in einem inversen Stresstest, welche Parameteränderungen die Überlebensfähigkeit des Instituts gefährden könnten. Ergänzend hierzu erfolgt eine Betrachtung der wertorientierten Sichtweise insbesondere im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko sowie das Adressenausfallrisiko aus dem Kundenkreditgeschäft. Darüber hinaus betrachtet die Sparkasse auch die regulatorische Sichtweise, um die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen (z.b. Eigenmittelanforderungen nach der SolvV) zu gewährleisten. Auf der Grundlage einer Risikotragfähigkeitsanalyse hat der Vorstand der Sparkasse die risikopolitische Ausrichtung in einer Risikostrategie festgelegt. Danach werden Risiken nur eingegangen, wenn sie sich im Rahmen der Risikotragfähigkeit der Sparkasse bewegen und sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Die Risikostrategie unterteilt sich in verschiedene Teilstrategien für die einzelnen Geschäftsfelder. Zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der vorhandenen Risiken verfügt die Sparkasse über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Es ist in einem Risikohandbuch sowie in diversen Arbeitsanweisungen schriftlich niedergelegt. 2.2 Risikomanagementorganisation Der Vorstand der Sparkasse trägt im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie die Gesamtverantwortung für alle Risiken sowie für die Entwicklung des Risikomanagementsystems. Alle risikosteuernden und überwachenden Organisationseinheiten sind bis einschließlich der Ebene des Vorstandes von den Marktbzw. Handelsbereichen aufbauorganisatorisch getrennt. Dem für die Überwachung der Risiken auf der Gesamtbankenebene zuständigen Vorstand, Herrn Zimmermann (Marktfolgevorstand), ist als zentrale Organisationseinheit der Bereich Unternehmenssteuerung unterstellt, der die Risiken der einzelnen Geschäftsbereiche auf der Gesamtbankebene zusammenführt, beurteilt und überwacht sowie an die zuständigen Stellen Seite 5 von 20

6 der Sparkasse berichtet. Der Bereich Unternehmenssteuerung verantwortet außerdem auch die Fortentwicklung der eingesetzten Methoden und Verfahren des Risikomanagements. Die interne Revision, die als prozessunabhängige Organisationseinheit die Überwachungsfunktion des Vorstandes unterstützt, nimmt in regelmäßigen Abständen Prüfungen des eingerichteten Risikomanagementsystems vor, um mögliche Schwachstellen zu erkennen und die Einhaltung der festgelegten Regelungen beurteilen zu können. 2.3 Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess der Sparkasse umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit den Risiken. Dabei können fünf verschiedene Phasen unterschieden werden. Zunächst sollen im Rahmen der Risikoidentifikation alle Risiken erkannt werden. Ziel der darauf aufbauenden Risikobeurteilung ist es, das jeweilige Risiko mit einer ihm angemessenen Methode zu messen und zu bewerten. Dabei werden für die einbezogenen wesentlichen Risiken angemessene Szenariobetrachtungen (Risikofall- und Stresstestszenario) durchgeführt. Die Risikosteuerung stellt sich als Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die darauf abzielen, Risiken kontrolliert einzugehen, zu verringern, zu vermeiden oder zu übertragen. Die Risikoüberwachung hat in erster Linie die Aufgabe, die vom Vorstand festgelegten Limite zu überwachen sowie die Entwicklung der Risiken im Zeitablauf zu beobachten. Die letzte Phase des Risikomanagementprozesses ist die regelmäßige und die - bei besonderen Entwicklungen - anlassbezogene Berichterstattung über die Risikolage der Sparkasse an den Vorstand und an den Verwaltungsrat der Sparkasse. 2.4 Risikoarten im Einzelnen Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes bzw. der negativen Abweichung von einem erwarteten Wert aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners. Das Adressenausfallrisiko umfasst das Kontrahenten- bzw. Emittentenrisiko (Risiko aus dem klassischen Kreditgeschäft sowie aus Handelsgeschäften, Wiedereindeckungsrisiken sowie Vorleistungs- und Abwicklungsrisiken) sowie das spezifische Länderrisiko. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden auf der Kreditnehmerebene bereits im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung primär durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner und danach während der gesamten Laufzeit insbesondere durch turnusmäßige Bonitätsbeurteilungen des Schuldners begrenzt. Grundlage für die Beurteilung der Kreditnehmerbonität sind die vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) entwickelten Ratingsysteme (Sparkassen-Standard-Rating für Firmen- und Gewerbekunden, Sparkassen-Immobiliengeschäfts-Rating für Bauträger und Objektfinanzierung, Sparkassen- Kunden-Kompakt-Rating für Geschäftskunden sowie das Sparkassen-Kunden-Scoring für Privatkunden). Die im Rahmen des Sparkassen-Standard-Ratings durchzuführende quantitative Beurteilung basiert auf einer systemgestützten Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere anhand von Jahresabschlüssen. Das Ergebnis wird durch die Beurteilung der Geschäftsentwicklung, der Kapitaldienstfähigkeit sowie durch die Analyse von qualitativen Faktoren wie z.b. Unternehmensführung, Branchenaussichten etc., ergänzt. Um eine Zunahme größerer risikobehafteter Engagements zu vermeiden, wurden eine interne Einzelkredithöchstgrenze sowie eine Blankokredithöchstgrenze für das Kreditneugeschäft bzw. für Kreditausweitungen festgelegt, die nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden dürfen. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir auf Grundlage der Erfahrungen der Vergangenheit Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Seite 6 von 20

7 Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften bestehen qualitative und quantitative Limitierungen je Geschäftspartner, die in der Regel auf der Grundlage von externen Ratings vom Vorstand der Sparkasse festgelegt werden. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken auf Portfolioebene besteht ein aus der Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgeleitetes GuV-orientiertes Limitsystem, auf welches die unerwarteten Adressrisiken angerechnet werden. Darüber hinaus erfolgt ergänzend die wertorientierte Messung und Darstellung von Adressenausfallrisiken im Kundenkreditportfolio nach dem Verfahren der Monte-Carlo-Simulation mit einem Konfidenzniveau von 99 % auf einen Planungshorizont von einem Jahr mit dem Risikomaß Value at Risk Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von Wertpapieren und Devisen, aus Schwankungen der Zinssätze und den daraus resultierenden Preisveränderungen der Derivate. Zu den Marktpreisrisiken der Sparkasse zählen in erster Linie das Zinsänderungsrisiko sowie das Aktienkursrisiko. Das Zinsänderungsrisiko, das sich im Wesentlichen aus der Fristentransformation ergibt und Auswirkungen auf die Bewertung der verzinslichen Wertpapiere hat, wird von der Sparkasse sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung (periodische Sichtweise) als auch im Hinblick auf mögliche Wertveränderungen (wertorientierte Betrachtung) der verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen untersucht. Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung resultieren aus unterschiedlichen Beständen an fest- und variabel verzinslichen Aktiva und Passiva (Zinsspannenrisiko) sowie aus Marktpreisschwankungen bei den verzinslichen Wertpapieren (Abschreibungsrisiko). Vierteljährlich wird das Zinsänderungsrisiko unter Zugrundelegung bestimmter Zinsszenarien ermittelt. Im Rahmen der ergänzenden wertorientierten Betrachtung des Zinsänderungsrisikos des Gesamtinstituts werden die Zahlungsströme (Cashflows) aus den zinstragenden Geschäften mit der aktuellen Marktzinsstruktur zum Barwert des Bewertungsstichtages abgezinst. Die Sparkasse ermittelt das auf den Barwert bezogene Zinsänderungsrisiko nach dem Verfahren der modernen historischen Simulation mit einem Konfidenzniveau von 99 % auf einen Planungshorizont von 1 Jahr mit dem Risikomaß Value at Risk. Geschäfte mit vertraglich nicht festgelegter Kapital- bzw. Zinsbindung werden in der periodischen Sichtweise und in der wertorientierten Betrachtung nach dem Verfahren der gleitenden Durchschnitte aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten sowie dem erwarteten Kundenverhalten berücksichtigt. Ausübungen von Sonderkündigungsrechten bei Passivprodukten werden über ein institutseigenes Verfahren berechnet und zum Zinsänderungsrisiko addiert. Die Ausübung von Sondertilgungsrechten bei den Aktivprodukten wird aufgrund des bisherigen und des erwarteten überschaubaren Ausmaßes nicht einbezogen. Die nach der periodischen und wertorientierten Sichtweise ermittelten Zinsänderungsrisiken werden auf die nach dem Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse abgeleiteten Limite angerechnet. Die Kreissparkasse Ahrweiler ermittelt außerdem monatlich die Höhe ihres Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch und stellt es den aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmitteln gemäß 10 KWG entsprechend der Vorgaben der BaFin gegenüber. Bei einem Zinsänderungsschock von Basispunkten beläuft sich der Zinsrisikokoeffizient per Jahresultimo 2012 auf 16,4 %. Seite 7 von 20

8 Das Aktienkursrisiko, das bei der Sparkasse ausschließlich aus in geringem Umfang vorhandenen Fondspositionen resultiert, wird auf Basis von Volatilitäten bzw. eines Value-at-Risk-Ansatzes ermittelt und auf die nach dem Risikotragfähigkeitskonzept abgeleiteten Limite angerechnet. Das Währungskursrisiko ist bei der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung; die Höhe der offenen Währungspositionen wurde eng limitiert Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko besteht in der Gefahr, den Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht (Termin- und Abrufrisiko) oder nur mit erhöhten Kosten (Refinanzierungsrisiko) nachkommen zu können oder im Falle unzureichender Marktliquidität in einzelnen Produkten nicht oder nicht zu den erwarteten Konditionen kontrahieren zu können (Marktliquiditätsrisiko). Die Sparkasse trägt dem Liquiditätsrisiko durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge und eine verantwortungsvolle Strukturierung ihrer Aktiva und Passiva Rechnung. Die Planung und Steuerung der Liquidität erfolgt im Rahmen der täglichen Disposition der Zahlungsströme. Ergänzend wird eine Liquiditätsübersicht erstellt, in der monatlich rollierend für die jeweils nächsten 12 Monate die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen zum Einen unter normalen Gegebenheiten, zum Anderen für die Situation eines angespannten Marktumfeldes gegenübergestellt werden. Darüber hinaus wird die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Sinne der Liquiditätsverordnung überwacht. In regelmäßigen Abständen führt die Sparkasse Simulationsrechnungen über die Entwicklung der Liquiditätskennziffer unter Extrembedingungen durch. Das Refinanzierungsrisiko wird im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes über einen Risikopuffer in der Auslastung des Gesamtlimits berücksichtigt Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken verstehen wir die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Betriebsrisiken aus dem Bereich der Informationstechnologie (Datenverarbeitung) sowie aus Organisations- und Bearbeitungsfehlern werden durch Vereinbarungen mit externen Dienstleistern, durch zunehmende Automatisierung und ständige Kontrollen sowie durch den Einsatz besonders qualifizierter Mitarbeiter gemindert. Rechtliche Risiken werden durch sorgfältige Prüfung der vertraglichen Grundlagen und den Einsatz gebräuchlicher Standardverträge reduziert. Zur allgemeinen Begrenzung operationeller Risiken werden soweit möglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll Versicherungen abgeschlossen. Die operationellen Risiken werden regelmäßig identifiziert und dokumentiert. Als Instrumente setzen wir eine Schadensfalldatenbank zur Dokumentation der tatsächlich eingetretenen Schäden und eine so genannte Risikoinventur zur Identifikation und szenarienbasierten Analyse risikorelevanter Verlustpotenziale ein. Seite 8 von 20

9 3. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Die in nachfolgender Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen den Werten der Kreissparkasse Ahrweiler zum 31. Dezember 2012 gemäß der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalübersicht zum Meldestichtag: Eigenkapitalstruktur der Kreissparkasse Ahrweiler Betrag in TEUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2 a KWG darunter: sonstige anrechenbare Rücklagen darunter: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB Darunter: sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital -125 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d KWG Das Kernkapital besteht mehrheitlich aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen (Sicherheitsrücklage). Diese umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen. Weiterhin zählt der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB in Höhe von 40 Mio. zum Kernkapital. Drittrangmittel hat die Sparkasse zum Stichtag 31. Dezember 2012 keine im Bestand. Seite 9 von 20

10 4. Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Nachfolgende Übersicht zeigt zum 31. Dezember 2012 die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen. Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Adressenausfallrisiko wurde der Kreditrisiko- Standardansatz zu Grunde gelegt. Marktrisikopositionen sowie sonstige zu unterlegende Risiken bestanden zum 31. Dezember 2012 nicht. Die Anforderungen für das operationelle Risiko für aufsichtsrechtliche Zwecke wurden mittels Basisindikatoransatz ermittelt. Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt anhand des Risikotragfähigkeitskonzeptes. Bezeichnung Eigenkapitalanforderung in TEUR Kreditrisiko - KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen) Zentralregierungen 0 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 23 - sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 0 - Internationale Organisationen 0 - Institute Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen überfällige Positionen Beteiligungen von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Investmentanteile sonstige Positionen Verbriefungen 0 Abwicklungsrisiken 0 Marktrisiken 0 Operationelle Risiken - Basisindikatoransatz Gesamtsumme Zum 31. Dezember 2012 ergab sich für die Sparkasse eine Gesamtkennziffer nach 2 Abs. 6 Satz 2 SolvV von 17,5 %. Dieser Wert entspricht gleichzeitig der Kernkapitalquote. Seite 10 von 20

11 5. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos ein. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Laufzeitmethode. Über die Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung berücksichtigt sowie eine Obergrenze für den Abschluss von derivativen Geschäften bestimmt. Dabei werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Es erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen. Bei der Sparkasse werden derzeit keine Sicherheiten für Derivate hereingenommen. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB sowie die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch). Zur Gewährleistung einer verlustfreien Bewertung des Zinsbuches, das sämtliche bilanzielle und außerbilanzielle zinstragende Geschäfte außerhalb des Handelsbuches umfasst, hat die Sparkasse im Sinne der vorgenannten IDW Stellungnahme in einer barwertigen Betrachtungsweise untersucht, ob sich auf Basis des Gesamtgeschäfts des Zinsbuchs ein Verpflichtungsüberschuss ergibt und damit ein Verlust droht, dem durch die Bildung einer Rückstellung Rechnung zu tragen wäre. Dies war zum Bilanzstichtag 2012 bei der Kreissparkasse Ahrweiler nicht der Fall. Grundsätzlich werden die Geschäfte nur mit der zuständigen Landesbank abgeschlossen. Eine Ausnahme hiervon bilden die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz AöR (bis Ende 2011: Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz) zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen Geschäfte. Aufgrund der verbundweiten Sicherungssysteme bestehen bei der Sparkasse keinerlei Verträge, die die Sparkasse zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten. Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos belief sich nach der Laufzeitmethode auf TEUR Vor dem Grundsatz der Wesentlichkeit gem. 26a Abs. 2 KWG wird auf die Angabe positiver Wiederbeschaffungswerte verzichtet. Seite 11 von 20

12 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten. Hinsichtlich der Angaben zu Beteiligungen wird auf den Abschnitt 9. dieses Berichtes verwiesen. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Bemessungsgrundlagen gemäß 49 Abs. 2 SolvV ausgewiesen. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Für derivative Instrumente weicht der Betrag am Offenlegungsstichtag wesentlich vom Durchschnittsbestand ab. Der Durchschnittsbestand beträgt T Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Gesamtbetrag der Forderungen Geographische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Deutschland EWR 1) Sonstige Gesamtbetrag der Forderungen ) ohne Deutschland Seite 12 von 20

13 6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Ent sorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichten übermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleis tungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamtbetrag der Forderungen Vertraglichen Restlaufzeiten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR < 1 Jahr* Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Gesamtbetrag der Forderungen * inkl. unbefristet Seite 13 von 20

14 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Forderungen je Hauptbranche Als notleidend werden in der nachfolgenden Übersicht solche Forderungen ausgewiesen, bei denen nach den vorgenannten Kriterien auf Kontoebene Risikovorsorge im Jahresabschluss gebildet wurde. Bei den Forderungen in Verzug handelt es sich um Positionen der Forderungsklasse überfällige Positionen, für die keine Risikovorsorge erforderlich war. Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme notleidende Forderungen Bestand EWB Bestand PWB 1) Bestand Rückstellungen Nettozuführung / Auflösungen von EWB / Rückstellungen 2) Direktabschreibung / Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 3) Forderungen in Verzug (ohne Risikovorsorge) Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamtbetrag der Forderungen ) Die Ermittlung des PWB-Bestandes erfolgt grundsätzlich pauschal auf den relevanten Forderungsbestand und wurde deshalb im Verhältnis des Anteils der jeweiligen Hauptbranche zum Gesamtforderungsbestand aufgeteilt. 2) Eine Nettozuführung wird ohne Vorzeichen dargstellt, eine Nettoauflösung mit negativem Vorzeichen. 3) Vor dem Grundsatz der Wesentlichkeit gem. 26a Abs. 2 KWG wird auf eine Aufteilung nach Hauptbranchen verzichtet und nur der Summenwert angegeben. Übersteigen die Direktabschreibungen die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen wird dies ohne Vorzeichen dargestellt, im umgekehrten Fall erfolgt der Ausweis mit negativem Vorzeichen. Seite 14 von 20

15 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Forderungen je Hauptgebiet Geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Forderungen in Verzug (ohne Risikovorsorge) Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Deutschland EWR Sonstige Summe ohne Deutschland ² Vor dem Grundsatz der Wesentlichkeit gem. 26a Abs. 2 KWG wird auf eine Aufteilung des PWB-Bestandes auf EWR und Sonstige verzichtet und nur der Summenwert angegeben. 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig akute Ausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen der Risikovorsorge. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten wird die Risikovorsorge aufgelöst. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im Geschäftsjahr Anfangsbestand der Periode Zuführung Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR EWB Rückstellungen PWB Seite 15 von 20

16 7. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz ( 328 SolvV) Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen "Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute" und "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" anhand der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 7.1 Summe der Positionswerte Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken gem. 336 SolvV in Anspruch. Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Risikogewicht in % Summe der Positionswerte Betrag in TEUR Kapitalabzug 0 Summe Seite 16 von 20

17 8. Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko nutzt die Sparkasse den Basisindikatoransatz. Dabei wird der Durchschnitt der Bruttoerträge der letzten drei Jahre mit einem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Prozentsatz von 15 % multipliziert. Ausgangspunkt für die Ertragsrechnung pro Jahr sind die Stichtagswerte zum Jahresende. Die Eigenkapitalanforderungen des operationellen Risikos werden unter dem Kapitel Angemessenheit der Eigenmittel ( 325) aufgeführt. Seite 17 von 20

18 9. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV) Die Beteiligungen im Anlagebuch der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Grundsätzlich gliedert die Sparkasse ihre Beteiligungen in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie dienen unter anderem dem Ausbau der Vertriebskanäle und damit letztlich der Stärkung des eigenen Geschäftsbetriebes. Sie sind in der Regel nicht disponibel. Hierzu zählt z.b. die Beteiligung am Sparkassenverband Rheinland-Pfalz. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Im Unterschied zu strategischen Beteiligungen erwirtschaften sie keine eigenen Erträge und werden über Umlagen finanziert. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste erbringen, wie z.b. den Betrieb des Rechenzentrums oder die Verwaltung von Immobilien. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, die Entwicklung der Region bzw. der regionalen wirtschaftlichen Infrastruktur zu unterstützen. Dabei werden gerade bei innovativen Unternehmen zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis Beteiligungen über Venture-Capital-Gesellschaften eingegangen. 9.1 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Die folgende Übersicht zeigt den in der Bilanz ausgewiesenen Wert sowie bei den börsennotierten Beteiligungen den Börsenwert, wenn dieser wesentlich vom Bilanzwert abweicht. 9.2 Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert 1) Vergleich Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert 2) in TEUR in TEUR in TEUR Strategische Beteiligungen börsennotiert andere Funktionsbeteiligungen börsennotiert andere 0 0 Kapitalbeteiligungen börsennotiert andere ) Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB. 2) Der Börsenwert ist der zum Kassakurs am Berichtstag ermittelte Wert der Beteiligung. Der Saldo aus Zu- und Abschreibungen auf strategische Beteiligungen belief sich auf ein negatives Ergebnis von T 568. Hierin enthalten ist eine Zuschreibung bei Fälligkeit auf eine stille Vermögenseinlage, die in der Bilanz unter der Position 13, Sonstige Vermögensgegenstände, ausgewiesen war. Seite 18 von 20

19 10. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse ist in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert. Seite 19 von 20

20 11. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Institutsvergütungs- Verordnung (Vergütungsbericht) 11.1 Qualitative Angaben gem. 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV Auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Kreissparkasse Ahrweiler finden die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVÖD-Sparkassen, Anwendung. Die Vergütungsstruktur ist somit in wesentlichen Teilen durch tarifliche Vorgaben geprägt. Ein kleiner Kreis an Beschäftigten, die mehrheitlich im Geschäftsbereich Markt eingesetzt sind, erhalten darüber hinaus eine abschlussorientierte variable Vergütung, deren Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet sind. Keiner diese Mitarbeiter ist in Risiko begründenden Bereichen eingesetzt. Diese variablen Entgeltbestandteile werden mehrheitlich im Rahmen der monatlichen Gehaltszahlung mit den fixen Bestandteilen ausbezahlt. In allen Geschäftsbereichen können die Beschäftigten über die tarifliche Vergütung hinaus in untergeordnetem Umfang an der freiwilligen leistungsorientierten Bonusvergütung des Vorstandes (LOB) teilhaben. Ohne Rechtsanspruch auf eine Zahlung lobt der Vorstand zum Jahresende in Abhängigkeit des Unternehmenserfolges diese LOB aus. Er gewährt diese unter der Prämisse von Erfolgs- und Leistungsorientierung nach Geschäftsjahresende gemäß intern festgelegter Ausschüttungsregeln an die betreffenden Mitarbeiter. Vergütungsparameter sind im Geschäftsbereich Markt überwiegend quantitative Bestimmungsfaktoren, die die Grundlage zur Erfolgsmessung der betreffenden Beschäftigten hinsichtlich deren Einzel- bzw. Teamziele bilden. Diese Ziele sind konsistent mit den Unternehmenszielen bzw. der Geschäftsstrategie. Ergänzend bzw. im Geschäftsbereich Marktfolge/Stab überwiegend zugrunde gelegt werden qualitative Bestimmungsfaktoren. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse erfolgt auf der Grundlage der entsprechenden Vergütungsrichtlinie des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz und besteht aus einer Festvergütung und einer danach bemessenen variablen Leistungszulage von bis zu 25 %. Diese Zulage ist vom Erreichen individueller Zielvereinbarungen abhängig, die konsistent mit den Unternehmenszielen bzw. der Geschäftsstrategie sind. Der Verwaltungsrat hat jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses der Sparkasse über die Zulagengewährung bzw. -höhe zu entscheiden. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems erfolgte ohne Einbindung externer Partner unter Berücksichtigung wettbewerbs- und branchenüblicher Usancen Quantitative Angaben gem. 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Der Gesamtbetrag aller fixen Vergütungen ohne soziale Abgaben und betrieblicher Altervorsorge betrug im Jahr 2012 TEUR Die variablen Vergütungen machten mit TEUR 726 dabei 4,8% aller Vergütungsbestandteile aus. Insgesamt 308 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielten im letzten Jahr variable Vergütungen. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstandsmitglieder enthalten. Seite 20 von 20

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