Sparkasse Gladbeck Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

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1 Sparkasse Gladbeck Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 28

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 16 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 17 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 18 6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Vertragliche Restlaufzeiten Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet Entwicklung der Risikovorsorge 22 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 23 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 24 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Marktrisiko ( 330 SolvV) Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 27 Seite 2 von 28

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin DSGV EWB EWR HGB IAS Instituts- VergV IRBA IFRS KRMT KSA KWG MaRisk PD PWB RL SolvV SVWL VaR VRZ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutscher Sparkassen- und Giroverband Einzelwertberichtigung Europäischer Wirtschaftsraum Handelsgesetzbuch International Accounting Standards Instituts-Vergütungsverordnung Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) International Financial Reporting Standards Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) Pauschalwertberichtigung Richtlinie Solvabilitätsverordnung Sparkassenverband Westfalen-Lippe Value at Risk Verbandsrechenzentrum Seite 3 von 28

4 1. Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II sind mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. In Kapital 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Seite 4 von 28

5 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 2.1. Ziele und Strategien des Risikomanagements Risiken werden eingegangen, wenn Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies geschieht nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Zur Risikosteuerung besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Der Vorstand hat in der Risikostrategie und den untergeordneten Teilrisikostrategien die Rahmengrundsätze des Risikomanagements und die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen eines festgelegten Strategieprozesses überprüft und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Für die bedeutendsten Risikokategorien der Sparkasse in Form der Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und des Liquiditätsrisikos wurden die Teilrisikostrategien aktualisiert. Alle Geschäftsbereiche verfolgen die Zielsetzung, bei den eingegangenen Risiken die Wahrscheinlichkeit der Realisation eines Vermögensverlustes zu minimieren. Dies wird durch frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und rechtzeitiges Ergreifen von Gegenmaßnahmen sichergestellt. Das Risikomanagementsystem wird laufend weiterentwickelt. Aus der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse wird ein Risikobudget zur Abdeckung der potenziellen Risiken bereitgestellt. Die eingegangenen Einzelrisiken werden im Rahmen der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung dem Risikobudget gegenübergestellt und es wird eine Auslastungsquote ermittelt. Die Gesamtsumme der Einzelrisiken ist auf die Höhe des Risikobudgets limitiert und wird ebenso wie die Risikodeckungsmasse laufend überprüft. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang der bereitgestellten Risikodeckungsmasse und des hieraus abgeleiteten Risikobudgets. Darüber hinaus werden aus dem Risikobudget Einzellimite für einzelne Risikoarten bzw. Risikogruppen in der Risikotragfähigkeit abgeleitet. Daneben existieren für einzelne Risiken ergänzende Risiko- und Volumenlimite. Der Verwaltungsrat und der Risikoausschuss der Sparkasse nehmen die Entwicklung der Risikolage regelmäßig zur Kenntnis. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zum aktualisiert. Fristgerecht zum wurden die neuen Anforderungen umgesetzt. Die Umsetzung von Basel III wurde initiiert. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung wurden in den Kapitalplanungsprozess einbezogen Risikomanagementsystem Zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken hat der Vorstand ein Risikomanagement- und -überwachungssystem eingerichtet. Das vorrangige Ziel des Risikomanagementprozesses besteht darin, mögliche Risiken transparent und damit steuerbar zu machen. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kontrollprozesse. Die Aufgaben des Risikocontrolling und der Compliance wurden gemäß den Vorgaben der MaRisk jeweils zu einer Funktion zusammengefasst, die direkt dem Überwa- Seite 5 von 28

6 chungsvorstand unterstellt ist. Die funktionale Trennung ist grundsätzlich auf allen Ebenen gegeben. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und sind die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen das Risikomanagementsystem. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen, die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen. 2.3 Risikomanagementprozess Aus dem Gesamtsystem hat die Sparkasse einen Managementprozess zur Erkennung und Bewertung von Risiken (strategische, jährliche Risikoinventur) sowie zur Messung, Steuerung und Kontrolle von Risiken (operative, dauerhafte Tätigkeiten) abgeleitet. Anhand festgelegter Risikoindikatoren erfolgen eine systematische Ermittlung der Risiken sowie deren Einordnung in einen Risikokatalog. Die Risikomessung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken nach der handelsrechtlichen Sichtweise. Dabei werden die Risiken danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresüberschuss der Sparkasse hat. Als Risiko wird in dieser Sichtweise die Abweichung von den Planwerten verstanden. Für die Risikotragfähigkeitsrechnung werden die Risiken jeweils für ein Jahr rollierend berechnet. Ergänzt wird dieses Konzept durch eine Betrachtung der Risiken für das folgende Kalenderjahr. Für das Zinsänderungsrisiko wird ergänzend die vermögenswertorientierte Betrachtungsweise herangezogen. Diese ermittelt als Risiko die innerhalb eines festgelegten Zeitraums und mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintretende maximale Vermögensminderung. Diese Berechnung erfolgt auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99 % und eines Planungshorizontes von drei Monaten. Der so ermittelte Value at Risk wird als Risikomaß für das barwertige Zinsänderungsrisiko verwendet. Daneben werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Relationen als strenge Nebenbedingung regelmäßig ermittelt und überwacht. Unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisprognose sowie der vorhandenen Reserven wird ein Risikobudget festgelegt. Auf das Risikobudget werden alle wesentlichen Risiken der Sparkasse angerechnet. Mit Hilfe der handelsrechtlichen Betrachtung wird gewährleistet, dass die Auslastung des Risikobudgets jederzeit aus dem handelsrechtlichen Ergebnis getragen werden kann. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung werden regelmäßig Stressszenarien berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert. Des Weiteren werden inverse Stresstests durchgeführt. Die Stresstests berücksichtigen dabei auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diversifikationseffekte, die das Gesamtri- Seite 6 von 28

7 siko mindern würden, werden nicht berücksichtigt. Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand der Sparkasse regelmäßig schriftlich berichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ist bei Risikoereignissen von wesentlicher Bedeutung vorgesehen. Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand festgelegt worden und werden jährlich überprüft. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind umfassend in Arbeitsanweisungen beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig überprüft. Verbesserungsmöglichkeiten fließen in den Risikomanagementprozess ein. Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse sowie von ihr ausgelagerter Bereiche. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet unmittelbar dem Vorstand Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems Innerhalb der Funktion Risikocontrolling sind für alle Teilschritte des Risikomanagements Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden zentral vom Risikomanager überprüft. Zu seinen Aufgaben gehören die Analyse und Quantifizierung der Risiken, die Überwachung der Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und die Risikoberichterstattung. Für die operationellen Risiken und die Adressenrisiken aus dem Kundengeschäft sind diese Aufgaben delegiert. Der Risikomanager ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft Unter dem Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft versteht die Sparkasse die Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Der Vorstand hat im Rahmen der Risikostrategie auch eine Strategie für das Kreditgeschäft festgesetzt, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen dieser Risikostrategie werden zur Begrenzung von Einzelrisiken Kredithöchstgrenzen und Blankokredithöchstgrenzen festgelegt. Grundlage jeder Kreditentscheidung ist eine detaillierte Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer. Im risikorelevanten Kreditgeschäft ist nach den MaRisk ein zweites Kreditvotum durch den vom Markt unabhängigen Bereich "Marktfolge Aktiv" notwendig. Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft. Seite 7 von 28

8 Buchwerte Bilanzielles Kreditgeschäft der Sparkasse vor Wertberichtigung Mio. EUR Mio. EUR Firmenkundenkredite 156,8 155,5 Privatkundenkredite 353,7 353,7 Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite inklusive Weiterleitung 25,2 29,3 Sonstige Weiterleitungskredite 28,2 24,6 Gesamt 563,9 563,1 Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunkt bilden die Ausleihungen an Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, an das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie an das Baugewerbe. Die Limitierung, Steuerung und Überwachung des Gesamtkreditportfolios erfolgt auf der Grundlage von umfassenden Portfolioanalysen. Gesamtbetrag der Forderungen und Hauptbranchen bzw. Schuldnergruppen nach kreditrisikotragenden Instrumenten auf Basis der SolvV Kredite, Zusagen u. and. nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Mio. EUR Banken / Investmentfonds 23,4 Öffentliche Haushalte 21,9 Privatpersonen 454,2 Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 201,0 Verarbeitendes Gewerbe 17,8 Baugewerbe 32,5 Handel, Instandhaltung und Reparaturen von Kraftfahrzeugen 31,3 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 3,4 Finanz- und Versicherungsleistungen 6,2 Grundstücks- und Wohnungswesen 54,0 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 41,7 Organisation ohne Erwerbszweck 4,2 Sonstige 28,9 Gesamt 733,6 5,4 8,7 Seite 8 von 28

9 Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 6,9 % des Gesamtobligos inklusive offener Zusagen entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 3 Mio. EUR. 10,8 % des Gesamtobligos inklusive offener Zusagen betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen 1 Mio. EUR und 3 Mio. EUR. Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am ,8 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des 19 Abs. 1 KWG. Zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer stützt sich die Sparkasse auf ein vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) entwickeltes Kreditinformations- und Überwachungssystem mit den Bausteinen Einzelbilanzanalyse und Statistische Bilanzanalyse. Für die Risikoklassifizierung setzt die Sparkasse die von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringverfahren ein. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Preisfindung und zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihren individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Zum weisen 63,1 % des Kreditvolumens im Sinne des 19 Abs. 1 KWG ein Rating aus dem Investmentgradebereich bis zu einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,3 % auf. 20,4 % sind den Ratingklassen mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von bis zu 5,3 % zugeordnet, 6,9 % liegen darüber und 9,6 % sind ohne Ratingklasse. Die Verlustverteilung des Kreditportfolios wird in einen "erwarteten Verlust" und einen "unerwarteten Verlust" unterteilt. Der "unerwartete Verlust" (ausgedrückt als Value-at-Risk) spiegelt die möglichen Verluste wider, die unter Berücksichtigung eines Konfidenzniveaus von 99 % innerhalb der nächsten zwölf Monate voraussichtlich nicht überschritten werden. Der unerwartete Verlust fließt als Risiko in die Risikotragfähigkeitsrechnung ein. Der erwartete Verlust wird bei der Ermittlung des Risikodeckungspotentials berücksichtigt. Mit Hilfe dieser Informationen werden auch die Veränderungen des Kreditportfolios analysiert. Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, setzt die Sparkasse das "OSPlus-Frühwarnsystem" ein. Im Rahmen dieses Verfahrens sind quantitative und qualitative Indikatoren festgelegt worden, die eine Früherkennung von Kreditrisiken ermöglichen. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken ist im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt. Intensivbetreuung und Problemkredite Soweit einzelne Kreditengagements festgelegte Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements einer gesonderten Beobachtung unterzogen (Intensivbetreuung). Seite 9 von 28

10 Kritische Kreditengagements werden von auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeitern auf der Grundlage eines Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzeptes betreut. Risikovorsorge Es ist ein Verfahren festgelegt, mit dem die zuständigen Stellen die Kreditengagements ermitteln, für die eine Risikovorsorgemaßnahme in Form von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen erforderlich ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen nach den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Für die Bemessung der Risikovorsorgemaßnahme werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Die Interne Revision prüft die Vollständigkeit und Angemessenheit der vorgesehenen Wertberichtigungen in umfangreichen Stichproben. Der Bestand der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) wurde im Geschäftsjahr insbesondere durch die endgültige Ausbuchung von feststehenden Ausfällen von 9,3 Mio. EUR auf 8,4 Mio. EUR gesenkt. Damit wurde der Entwicklung des Kreditgeschäfts Rechnung getragen. Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen. Die Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von Einzelwertberichtigungen entfallen nahezu ausschließlich auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Der Anteil von Forderungen in Verzug (ohne Wertberichtigungen) außerhalb Deutschlands ist von untergeordneter Bedeutung. Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen lagen zum Berichtsstichtag nicht vor. Zusammenfassung Im Rahmen der Risikoberichte wird der Vorstand vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc- Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Kreditstruktur und ihre Entwicklung im Jahr 2013 entsprechen der vom Vorstand vorgegebenen neutralen Risikoeinstellung. Seite 10 von 28

11 Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgendem Bereich: Bei den Kreditsicherheiten liegt eine Konzentration im Bereich der Grundschulden auf Objekte im Ausleihbezirk vor. Bei der Bewertung legt die Sparkasse vorsichtige Maßstäbe an, so dass sich in Verbindung mit der guten Ortskenntnis nur überschaubare Bewertungsrisiken ergeben. Diese Konzentration ist systembedingt (Regionalbank) und damit strategiekonform. Insgesamt ist das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert. Die Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft sind im Jahr 2013 gestiegen. Das tatsächliche negative Bewertungsergebnis Kreditgeschäft hat sich bedingt durch die geringe Anzahl an neuen notleidenden Fällen verringert. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Ad-hoc-Meldungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat wegen einer Überschreitung der Vorwarngrenzen waren nicht erforderlich Adressenausfallrisiken aus Beteiligungen Unter dem Adressenausfallrisiko aus Beteiligungen versteht die Sparkasse die Gefahr einer bonitätsbedingten Wertminderung des Unternehmenswertes. Für die Beteiligungen besteht im Rahmen der Geschäftsstrategie eine Teilstrategie. Die Adressenausfallrisiken bei Beteiligungen werden gesondert untersucht. Zur Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen werden jährlich die Jahresabschlüsse ausgewertet und beurteilt. Als Risikomaß wird die historische Entwicklung der letzten fünf Jahre herangezogen. Der Durchschnittswert wird als geplantes Risiko und der Maximalwert als Gesamtrisiko angesetzt. Die Differenz fließt als unerwartetes Risiko in die Risikotragfähigkeitsrechnung ein. Aus der Beteiligung am SVWL resultieren Risiken hinsichtlich der weiteren Wertentwicklungen der Beteiligungen des SVWL, die in das Risikomanagement einbezogen sind. Außerdem haftet die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital des SVWL für unerwartete Risiken aus dem Auslagerungsportfolio Erste Abwicklungsanstalt (EAA), in das strategisch nicht notwendige Vermögenswerte der ehemaligen WestLB AG zwecks Abwicklung übertragen wurden, und stellt dazu Teile ihres Jahresüberschusses in eine zweckgebundene Ansparrücklage ein. Zum waren keine weiteren Wertberichtigungen auf die Beteiligung am SVWL erforderlich. Die Erwerbsgesellschaft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Eigentümerin der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) hat eine weitere Wertminderung ihrer Beteiligung an der LBBH festgestellt. Entsprechend der Unterbeteiligung wurde diese Wertminderung bei der Bewertung der Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft berücksichtigt und eine Abschreibung von 1,3 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR vorgenommen. Seite 11 von 28

12 Weitere Risiken resultieren aus der Beteiligung am Emscher-Lippe-Seed-Fonds. Zur Risikovorsorge hat die Sparkasse eine Wertberichtigung von 0,1 Mio. EUR vorgenommen Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken Zu den Handelsgeschäften zählt die Sparkasse alle in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement festgelegten Geschäftsarten Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften Unter dem Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften versteht die Sparkasse die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder den Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Referenzschuldners. Zur Begrenzung von Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften hat die Sparkasse Volumenlimite für einzelne Adressen und ein Globallimit für die Summe der Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften festgelegt. Der Bestand der Wertpapiere entfällt im Wesentlichen auf den Wertpapierspezialfonds (74,7 Mio. EUR) sowie Schuldverschreibungen und Anleihen im direkt gehaltenen Bestand (56,0 Mio. EUR). Der Entscheidung zur Anlage in Schuldverschreibungen und Wertpapieren wird ein externes Rating zu Grunde gelegt. Nach einem Beschluss des Vorstands ist ein Mindestrating nach Standard & Poor s von A- für einen Ankauf erforderlich. Dieses gilt nicht für die Anlagen, die im Wertpapierspezialfonds verwaltet werden. Hier gelten besondere risikosenkende Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum, die Volumina für Einzelinvestments sowie bei Renten die erlaubten Ratingstrukturen definieren. Die von der Sparkasse direkt angelegten und die in den Wertpapierspezialfonds gehaltenen verzinslichen Wertpapiere weisen mit 84,7 % des Buchwertes ein Rating im Bereich Investment Grade auf. Nur 0,6 % der verzinslichen Anlagen weisen ein Rating im Bereich Speculative Grade auf. Die Anlagen ohne Rating bestehen aus zwei Anlagen bei Landesbanken (6,8 %), davon eine mit Nachrang (3,2 %), sowie drei öffentlich-rechtlich abgesicherten Anlagen (7,9 %). Im Spezialfonds wird zusätzlich 3,3 Mio. EUR Liquidität bereitgehalten. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken, die zum Jahresende rund 66,0 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen 94,5 % auf Gesellschaften der Sparkassenorganisation entfallen. Zum Stichtag hatte die Sparkasse weder Staatsanleihen der PIIGS-Staaten noch Unternehmens- und Bankanleihen aus den PIIGS-Staaten im ausgewiesenen Bestand. Bei den verzinslichen Anlagen des Spezialfonds sind bezogen auf das Fondsvermögen von Seite 12 von 28

13 74,7 Mio. EUR 90,0 % in Europa (86,8 % Deutschland) und 3,36 % außerhalb Europas investiert. Insgesamt ist der Spezialfond nicht in Ländern aus dem Ratingbereich Speculative Grade investiert. In Hinblick auf Volumen und Länderrating ist das Länderrisiko nur von geringer Bedeutung. Die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Währungen, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze. Zur Steuerung der Marktpreisrisiken hat der Vorstand der Sparkasse im Rahmen der Risikostrategie eine Marktpreisrisikostrategie festgelegt, die mindestens jährlich überprüft wird. Der Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte hat sich zum Bilanzstichtag wie folgt entwickelt: Anlagekategorie Mio. EUR Buchwerte Mio. EUR 1) Namenspfandbriefe / Schuldscheindarlehen 14,3 13,8 2) Schuldverschreibungen und Anleihen 56,0 56,4 3) Wertpapierspezialfonds 74,7 112,8 In der Geschäftsstrategie ist die grundlegende Anlagestrategie festgelegt. Zur Begrenzung von Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften wird eine tägliche Bewertung zu Marktpreisen (Mark-to-Market) durchgeführt und die erzielten Handelsergebnisse werden bestimmt. Zusätzlich wird das potenzielle Verlustrisiko (Value-at-Risk) ermittelt. Dabei kommt das Verfahren der Modernen Historischen Simulation zur Anwendung. Für die Ermittlung des Value-at Risk wird eine Haltedauer von 63 Tagen bei einem Konfidenzniveau von 99% angesetzt. Die angewandten Risikoparameter werden mindestens jährlich einem Backtesting unterzogen, um deren Vorhersagekraft einschätzen zu können. Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe des Systems WPBilanz unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen. Für das Jahr 2014 ist die Umstellung auf SimCorp Dimension geplant. Es wird täglich geprüft, ob sich die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken innerhalb der vorgegebenen handelsrechtlichen Limite bewegen. Darüber hinaus werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung Einzellimite als Teilbeträge des Risikobudgets vergeben. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet. Seite 13 von 28

14 Der Vorstand wird wöchentlich über die Ergebnisse und die Risikosituation informiert. Der Vorstand unterrichtet den Risikoausschuss regelmäßig über die Risiko- und Ertragslage der Handelsgeschäfte der Sparkasse. Bei einer Überschreitung einer Grenze von 90 % des festgesetzten Limits erfolgt eine Ad-hoc-Information des Aufsichtsorgans. Im Geschäftsjahr wurden die vorgegebenen Limite nicht überschritten. Eine Ad-hoc- Information war nicht erforderlich Zinsänderungsrisiken Unter dem Zinsänderungsrisiko wird in der periodisch orientierten Sichtweise die negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Abschreibungsrisiken für festverzinsliche Wertpapiere werden innerhalb der Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften berücksichtigt. In der wertorientierten Sichtweise ist dieses Risiko als negative Abweichung des Barwertes am Planungshorizont vom erwarteten Barwert definiert. Die Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt sowohl auf periodenals auch auf wertorientierter Basis. Beide Steuerungsansätze werden eingesetzt, um Erträge zu optimieren und Risiken aus der Fristentransformation zu begrenzen. Grundlage der Wertermittlung der Zinsgeschäfte sind alle innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit liegenden Zahlungen. Für den aus den Gesamtzahlungsströmen der Sparkasse errechneten Barwert wird das Verlustrisiko (Value-at-Risk) ermittelt. Die Berechnungen des Value-at-Risk beruhen auf der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Dabei wird ein Konfidenzniveau von 99 % unterstellt. Neben der vermögenswertorientierten Berechnung wird eine handelsrechtliche Rechnung zur Ermittlung des Zinsüberschussrisikos durchgeführt. Das Zinsüberschussrisiko wird mit unterschiedlichen Anpassungsgeschwindigkeiten variabel verzinslicher Aktiv- und Passivposten sowie unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien berechnet. Der ermittelte Risikobetrag wird im Rahmen der handelsrechtlichen Risikotragfähigkeitsbetrachtung dem zugewiesenen Budget gegenübergestellt. Anhand dieser Berechnungen werden für die Sparkasse besonders belastende Konstellationen ermittelt. Die Ergebnisse fließen parallel in die Überlegungen zur Disposition des Zinsbuches ein. Über die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken wird der Gesamtvorstand mindestens vierteljährlich unterrichtet. Auf Basis des Rundschreibens 11/2011 der BaFin vom (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung) hat die Sparkasse zum Stichtag die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc- Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. 200 Basispunkte errechnet. Die Verminderung des Barwertes gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln betrug bei einem Zinsanstieg 19,5 % und lag damit unterhalb der Meldeschwelle von 20 %. Im Jahresverlauf war die Schwelle zeitweilig überschritten. Vor dem Hintergrund der guten Kapitalausstattung und der damit verbundenen Risikotragfähigkeit sowie der insgesamt entspannten Seite 14 von 28

15 Risikolage ist das Zinsänderungsrisiko vertretbar. Die Limite aus der Risikotragfähigkeitsrechnung wurden im Geschäftsjahr nicht überschritten Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Das Liquiditätsrisiko wird durch eine angemessene Liquiditätsvorsorge und eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Aktiva und Passiva gesteuert. Zur regelmäßigen Überwachung der Liquidität werden monatlich die Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen der Sparkasse für eine Planungsperiode von fünf Jahren in der Liquiditätsübersicht dargestellt. Zusätzlich werden die Liquiditätsressourcen der Sparkasse in der Liquiditätsliste erfasst. Zur täglichen Liquiditätsüberwachung werden die Liquiditätsströme täglich abgestimmt. Die durch 11 KWG in Verbindung mit der Liquiditätsverordnung und den MaRisk vorgegebenen Anforderungen über eine ausreichende Liquidität wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Im Hinblick auf die Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüsse sowie die Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten ist dies auch für die Zukunft gewährleistet. Die Liquiditätskennzahl (Quotient aus den liquiden Aktiva und den Liquiditätsabflüssen für den folgenden Monat) lag stets deutlich über dem erforderlichen Mindestwert von 1,0. Ferner werden zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Als Frühwarnsystem wurden Limite zum Beispiel für die Inanspruchnahmen von Kreditlinien festgesetzt, die bei Überschreitung frühzeitig auf einen erhöhten Liquiditätsbedarf hinweisen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben Operationelle Risiken Ein Instrument für das Management und Controlling operationeller Risiken ist die systematische Erfassung, Sammlung und Auswertung historischer Verlustdaten. Die Sparkasse setzt hierfür eine vom DSGV empfohlene Schadensfalldatenbank ein, in der kontenwirksame Schäden ab einer Bruttoschadenssumme von 1.000,-- EUR gesammelt und regelmäßig ausgewertet werden. Es ist geregelt, dass bedeutende Schadensfälle im Sinne der MaRisk ad hoc berichtet und unverzüglich analysiert werden. Zur Identifizierung und Messung von operationellen Risiken, die in der Zukunft zu Schäden führen können, nutzt die Sparkasse die ebenfalls vom DSGV entwickelte Risikolandkarte, die jährlich im Rahmen eines Kreativworkshops erstellt wird. Seite 15 von 28

16 Zur Steuerung der operationellen Risiken dienen Arbeitsanweisungen, Kontrollen und automatisierte Sicherheitsmaßnahmen. Eventuelle Schadensfälle sind - soweit möglich - zumindest teilweise durch Versicherungen gedeckt. Rechtliche Risiken werden durch die sorgfältige Prüfung der Vertragsgrundlagen und den Einsatz von Standardverträgen reduziert. Verhaltensrisiken, die durch Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritten hervorgerufen werden, begegnet die Sparkasse mit angemessenen Kontrollsystemen, deren Funktionsfähigkeit laufend von den Führungskräften der jeweiligen Betriebsstellen überwacht und von der Internen Revision geprüft wird. Für technische Risiken hat die Sparkasse Notfallkonzepte entwickelt, die die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs auch bei unvorhersehbaren Ereignissen sicherstellen. In Bezug auf die operationellen Risiken ist nach derzeitiger Einschätzung für die künftige Entwicklung der Sparkasse keine besondere Risikolage erkennbar, die - über die bisherigen Steuerungsmaßnahmen hinaus - Handlungsbedarf erfordert. Das vorgegebene Risikolimit von 0,9 Mio. EUR wurde jederzeit eingehalten Gesamtbeurteilung der Risikolage Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des SVWL teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von drei Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der Bewertungsstufe grün zugeordnet. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen zeigen ein angemessenes Verhältnis zwischen eingegangenen Risiken und vorhandener Risikodeckungsmasse. Die handelsrechtliche Risikotragfähigkeit war und ist gegeben. Die aus der Risikotragfähigkeit abgeleiteten Limite für die wesentlichen Risiken wurden im Jahr 2013 eingehalten. Risiken der künftigen Entwicklung, die für die Sparkasse bestandsgefährdend sein können, sind nach der Risikoinventur nicht erkennbar. Hinsichtlich der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wird auf die Darstellung in Abschnitt B (Vermögenslage) verwiesen. Insgesamt wird die Risikolage der Sparkasse unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen beurteilt. 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Sparkasse Gladbeck berechnet die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Eigenkapitalunterlegung nach dem Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) gemäß Solvabilitätsverordnung. Mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht setzt die Sparkasse Gladbeck die Anforderungen gemäß der Solvabilitätsverordnung (SolvV) um. Die Offenlegung gem. SolvV erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Seite 16 von 28

17 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen den Werten der Sparkasse Gladbeck zum gemäß der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalübersicht zum Meldestichtag. Das modifizierte verfügbare Eigenkapital per der Sparkasse Gladbeck bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital betrug EUR 80,4 Mio. Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von EUR 44,2 Mio. Weiterhin zählen die Sonderposten für allgem. Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von EUR 19,9 Mio zum Kernkapital. Die Sparkasse Gladbeck hat per 31.Dezember 2013 keine Drittrangmittel gemäß 10 Abs. 2c KWG im Bestand. Stand Stichtag Mio EUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 63,4 dar.: Offene Rücklagen 44,2 dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g des HGB 19,9 dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 0,7 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 17,0 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG nachrichtlich: Summe der Abzugsposition gemäß 6 Abs. 6 und 6a KWG 0,6 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 80,4 Seite 17 von 28

18 5. Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse Gladbeck richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Adressenausfall-, Marktpreis, Liquiditäts- sowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert. Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Somit ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. Die Sparkasse nimmt das Management der Adressenausfall- und der Marktpreisrisiken sowie der operationellen Risiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung vor. Die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt auf Basis der Risikolandkarte. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Berechnung der Auslastungsbeträge der Risikotragfähigkeit erfolgt für die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auf Basis verschiedener Szenarien. Dabei werden sowohl erwartete als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Seite 18 von 28

19 Kapitalanforderungen Kreditrisiko Eigenkapitalanforderung in Standardansatz Mio EUR Zentralregierungen 0,0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0,0 Sonstige öffentliche Stellen 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 0,4 Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0,1 Unternehmen * 24,9 Mengengeschäft 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 6,5 Investmentanteile 0,4 Sonstige Positionen 0,8 Überfällige Positionen 1,3 Verbriefungen Verbriefungen im Standardansatz 0,0 Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 0,9 Beteiligungswerte bei Methodenfortführumg/ Grandfathering 0,0 Marktrisiken des Handelsbuchs Standardansatz 0,0 Interner Modellansatz 0,0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 4,0 Standardansatz 0,0 Ambitionierter Messansatz (AMA) 0,0 Gesamt 39,3 * Das einem möglichen Mengengeschäft zuzuordnende Kreditrisiko ist in dieser Position enthalten. Kapitalquoten Die Sparkasse Gladbeck verfügt zum Offenlegungsstichtag über eine Gesamtkapitalquote in Höhe von 16,36 %, darunter eine Kernkapitalquote in Höhe von 12,90 %. 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsklassen / verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Seite 19 von 28

20 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Kredite, Zusagen und andere Derivative nicht derivative außerbilanzielle Wertpapiere Instrumente Aktiva Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Gesamtes Bruttokreditvolumen 733,6 140,7 0,5 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere Geographische nicht derivative außerbilanzielle Derivative Wertpapiere Hauptgebiete Aktiva Instrumente Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Deutschland 731,7 140,2 0,5 EWR ohne Deutschland 1,5 0,5 0,0 Sonstige 0,4 0,0 Gesamt 733,6 140,7 0,5 6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Banken 23,4 63,7 0,5 Investmentfonds 0,0 76,5 0,0 Öffentliche Haushalte 21,9 0,0 0,0 Privatpersonen 454,2 0,0 0,0 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 201,0 0,0 0,0 davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 5,4 0,0 0,0 und Energie- Aquakultur und Wassergewinnung, 8,7 0,0 0,0 Entsorgung, Verarbeitendes Bergbau Gewerbe und Gewin- 17,8 0,0 0,0 Baugewerbe 32,5 0,0 0,0 Handel; Instandhaltung und Reparatur Verkehr von Kraftfahrzeugen und Lagerei, Nachrichten- 3,4 0,0 0,0 31,3 0,0 0,0 übermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 6,2 0,5 0,0 Grundstücks- und Wohnungswesen 54,0 0,0 0,0 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 41,7 0,0 0,0 Organisationen ohne Erwerbszweck 4,2 0,0 0,0 Sonstige 28,9 0,0 0,0 Gesamt 733,6 140,7 0,5 Seite 20 von 28

21 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Betrag in Mio EUR Betrag in Mio Betrag in Mio < 1 Jahr 169,8 EUR 0,1 EUR 0,0 1 Jahr - 5 Jahre 74,9 33,7 0,0 > 5 Jahre bis unbefristet 488,9 106,9 0,5 Gesamt 733,6 140,7 0,5 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Definition in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse Gladbeck dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Notleidende und in Verzug geratene Kredite Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Forderungen Forderungen in Verzug (ohne Risikovorsorge) Bestand EWB Bestand PWB Nettozuführung / Auflösung von EWB in Mio EUR in Mio EUR in Mio EUR in Mio EUR in Mio EUR Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 5,0 2,5 2,0 0,5 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 10,0 6,3 4,9 0,5 davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0,3 0,0 0,2 0,0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,0 0,0 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 0,9 1,3 0,5-0,1 Baugewerbe 2,9 1,1 1,3 0,3 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,0 1,4 1,2 0,2 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0,0 0,4 0,1 0,0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,3 0,0 0,3 0,0 Grundstücks- und Wohnungswesen 2,4 1,1 0,5 0,0 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 1,2 1,0 0,8 0,1 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 15,0 8,8 6,9 1,5 1,0 Seite 21 von 28

22 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet Gesamtinanspruchnahme Kredite in geografische Hauptgebiete aus notleidenden und in Verzug (ohne Bestand EWB Bestand PWB Bestand Verzug geratenen Krediten Wertberichtigungs- Rückstellungen (mit Wertberichigungsbedarf) bedarf in Mio EUR in Mio EUR in Mio EUR in Mio EUR in Mio EUR Deutschland 14,8 8,7 6,8 EWR (ohne Deutschland) 0,2 0,1 0,1 Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 0,0 0,0 0,0 Gesamt 15,0 8,8 6,9 1,5 0,0 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV): Die Sparkasse Gladbeck verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die Risikovorsorge wird gemäß handelsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Auch die Pauschalwertberichtigungen sowie die Rückstellungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben beurteilt. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit der Sparkasse Gladbeck Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse Gladbeck in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Gladbeck Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Seite 22 von 28

23 in Mio EUR Auflösung Verbrauch Anfangsbestand Fortschreibung wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand EWB 7,8 2,0 1,0 1,9 0,0 6,9 Rückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 PWB 1,5 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5 7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Eine Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten erfolgt nicht, da die Sparkasse Gladbeck diese nicht verwendet. Risikogewichtung in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Betrag in Mio EUR 0 97,8 > 0 - < 10 76, ,0 > 10 - < 20 0,0 20 2, ,7 > 35 - < 100 2, , , ,2 > 150 0,0 Kapitalabzug 0,0 Nominierte Agentur ( 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Die Sparkasse Gladbeck ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen Staaten (Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften, sonstige öffentliche Stellen, Institute, von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen), Unternehmen und Verbriefungen anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor s und Moody s. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine Veränderungen. Die Bestimmung der Risikogewichte erfolgt anhand der aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Seite 23 von 28

24 Prozessbeschreibung Ratingübertragung ( 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV): Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für die oben genannten Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die Beteiligungen werden in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen eingeteilt. Eine Zuordnung der einzelnen Beteiligungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Buchwert = beizulegender Zeitwert in Mio EUR Strategische Beteiligungen 2,5 Funktionsbeteiligungen 8,5 Kapitalbeteiligungen 0,6 Das komplette Beteiligungsportfolio ist nicht börsennotiert. Die Beteiligungen der Sparkasse Gladbeck, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Der nach der Solvabilitätsverordnung ermittelte Wert in der Forderungsklasse Beteiligungen weicht aufgrund unterschiedlicher Ansätze von dem Buchwert nach Handelsrecht ab. Nach Handelsrecht ( 340e Abs. 1 HGB) sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d.h. 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d.h. 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten. Seite 24 von 28

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