Lukas Ewert. Französische Revolution - Ideen und Ziele, wo finden wir sie heute in den europäischen Verfassungen und Regierungssystemen wieder?

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1 Lukas Ewert Freiherr-vom-Stein Schule Hessisch Lichtenau Französische Revolution - Ideen und Ziele, wo finden wir sie heute in den europäischen Verfassungen und Regierungssystemen wieder? Q2, Politik und Wirtschaft, Herr Löber

2 Inhalt 1. Vorwort Überblick über die gesellschaftliche Lage zu Beginn der Französischen Revolution Darstellung der Ideen und Ziele der Französischen Revolution Wünsche und Hoffnungen zu Zeiten des Umbruches Entstehung der Menschen- und Bürgerrechte Frankreich als konstitutionelle Monarchie Ideen in der Verfassung unter der Jakobiner Herrschaft Darstellung der verschiedenen Ideen am Beispiel von Maximilien de Robespierre Eine Revolution neigt sich dem Ende Folgen der Französischen Revolution für die Europäischen Staaten im besonderen Bezug auf ihre Verfassungen und politischen Systeme an verschiedenen Beispielen Politisches System und Verfassung der Schweiz Politische Strukturen Großbritanniens Grundgesetz und Verfassung von Deutschland Fazit Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Internetquellen... 19

3 1. Vorwort Liberté - Egalité - Fraternité oder Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit. Diese Worte kommen jedem direkt in den Sinn, wenn man nach der Französischen Revolution gefragt wird. Manche sprechen auch von dem Sturm auf die Bastille, dem Beginn des Niederganges der Monarchie oder der Herrschaft des Terrors. Doch was war die Französische Revolution wirklich? Sind die paar Fakten, die einem noch im Gedächtnis geblieben sind, wirklich alles was man über diese Zeiten des Umbruches wissen muss? Gibt es politische Folgen in den Regierungssystemen Europas, die noch heute spürbar sind? Ich habe mich für eine Bearbeitung dieses Themas entschieden, da ich glaube, dass sich in Zeiten des größten Umsturzes immer die wahren Intentionen und Wünsche der Menschen äußern. Im Rahmen meiner Jahresarbeit möchte ich hinterfragen, ob die Französische Revolution nur ein historisches Ereignis war, das die Entwicklung Europas förderte oder vielleicht eine Sammlung guter politischer Ideen, die heute noch Anwendung finden? In der folgenden Jahresarbeit möchte ich, mit Hilfe einer differenzierten Darstellung der verschiedenen Meinungen und politischen Strömungen zur Zeit der Französischen Revolution, die Auswirkungen auf die heutigen europäischen Staaten näher beleuchten. Mit einem kurzen Verfassungsvergleich von Staaten mit leicht unterschiedlichen Staatsformen soll sich somit die Frage gestellt werden, ob wir Europäer heute noch die verschiedenen Ideen aus der Zeit dieser Revolution in unseren Verfassungen wiederfinden? 1

4 2. Überblick über die gesellschaftliche Lage zu Beginn der Französischen Revolution Obwohl sich Frankreich Mitte des 18. Jahrhunderts noch zu den mächtigsten Kräften Europas zählen konnte, begann mit dem Voranschreiten des Jahrhunderts auch der langsame Niedergang Frankreichs. Durch kostspielige Kriege und die enormen Ausgaben des Hofes begannen die Ausgaben unter der Herrschaft Ludwig XVI. in unermessliche Höhen zu wachsen. Auch das Ungleichgewicht in Bezug auf die Steuerlast trug seinen Teil dazu bei. Der Adel und der Klerus probierten zu der Zeit ihre alten Privilegien zu sichern, indem sie die Reformen, die der König und seine Berater entwickelten, schlicht und einfach blockierten. 1 Nun sah der König nur noch eine letzte Möglichkeit, den Staatsbankrott zu verhindern - er berief die Generalstände zusammen. Die Generalstände waren eine gewählte Versammlung aus Klerus, Adel und Bürgern, welche seit 175 Jahren nicht mehr zusammengetreten waren. Von ihr erhoffte sich der Monarch, dass sie ihm neue Steuerreformen bestätigten. Doch nicht nur der Staatshaushalt steckte in großen Schwierigkeiten, sondern auch der größte Teil der Bevölkerung, nämlich die Bauern. Obwohl sie etwa 80% der Bevölkerung ausmachten, mussten sie an die privilegierten ersten beiden Stände so viel zahlen, dass Ihre Belastung durch Steuern, Kirchenzehnt grundherrliche Abgaben(..) sich auf bis zu zwei Drittel des Ertrages[summierten]. 2 Doch die wohl wichtigste aller gesellschaftlichen Veränderungen war die Erstarkung des Bürgertums, welches immer bedeutungsvollere Ämter im Staat bekleidete und eine immer lauter werdende Stimme wurde. 3. Darstellung der Ideen und Ziele der Französischen Revolution In der Darstellung der Ideen und Ziele der Französischen Revolution werde ich mich hauptsächlich auf politische und wirtschaftspolitische Bereiche beschränken. Einen kompletten Überblick über alle Bereiche zu geben, in denen sich das Volk Verbesserung erhoffte, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen und ein ganzes Buch füllen. Auch werde ich mir nur exemplarisch beteiligte historische Persönlichkeiten anschauen können, da die Vielzahl derer, die an der Revolution mitgewirkt haben, gewaltig ist. Jeder von ihnen verfolgte unterschiedliche Interessen und Ziele. 1 Vgl.: Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 42 2

5 3.1 Wünsche und Hoffnungen zu Zeiten des Umbruches Obwohl die Französische Revolution ein Phänomen war, das man in ganz Frankreich beobachten konnte, kann man sagen, dass eine Art Modellrevolution in der Hauptstadt Paris ablief, die zu der Zeit mit Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt in Europa war. 3 Viele Historiker behaupten, dass es nicht nur eine Revolution gab, sondern vielmehr die sogenannten Drei Revolutionen 4, die ineinander übergriffen und von verschiedenen Akteuren geleitet wurden. Die erste Revolution fand auf dem Land statt. Hier erhoben sich die Bauern gegen ihre Grundherren und brannten deren Häuser und Burgen nieder. Dies war der erste Schritt in Richtung Freiheit der Bauern und später auch dem Abschaffen der Stände. Die zweite Revolution war die, in der Abgeordnete der Generalständeversammlung (hauptsächlich Bürgerliche, aber auch liberale Adlige), in Versailles den Ballhausschwur leisteten und solange zusammen bleiben wollten, bis sie eine Verfassung verfasst hatten. Die dritte Revolution war die der leidenden Bevölkerung von Paris, diese wurde immer stärker politisiert und von vielen aus der neuen Nationalversammlung für ihre eigenen Zwecke missbraucht. 3.2 Entstehung der Menschen- und Bürgerrechte Als sich 1789 Mitglieder des dritten Standes zur Nationalversammlung erklärten, sah ein Mann den Zeitpunkt gekommen, dass Frankreich einen enormen Fortschritt machen musste. Es war der Marquis de Lafayette, ein Veteran, der im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg gekämpft hatte. Zusammen mit Thomas Jefferson und seinen Beratern arbeitete er die Erklärung von Menschen- und Bürgerrechten 5 aus. Diese wurde später in die erste Verfassung von Frankreich aufgenommen. An ihr war besonders, dass sie im Gegenteil zu ihrem amerikanischen Vorbild für alle Menschen bzw. Männer galt. Allerdings war sie mit ihren 17 Artikeln nur wenig konkret. Die Freiheit, die mit der Gleichheit auf einer Ebene stand, galt, solange sie die Freiheit eines Anderen nicht einschränkte. Auch die Gleichheit von allen bezog sich wohl eher auf den Konvent, wo jede Stimme gleich zählen sollte. Sie war besonders fortschrittlich in 3 Vgl.: Reichart, Rolf E.: Das Blut der Freiheit Fran zösische Revolution und demokratische Kultur, Frankfurt am Main 1998, S Vgl.: Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 43f 5 Vgl.: Dr. Herrmann, A xel: Informationen zur politischen Bildung-Menschenrechte; Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn 2007, S. 12,f 3

6 Bezug auf die Juden, denn Frankreich war der erste Ort, wo Juden gleichgestellt waren. Allerdings galt all dies nicht für Frauen. Als sich eine Frau, Olympe de Gouges, über diesen Zustand beklagte, wurde sie 1793 hingerichtet. Die Menschenrechte sollten mit der zweiten Verfassung von 17 Artikeln auf 35 Artikel erweitert werden. Da diese Verfassung aber nie in Kraft trat, wurde diese Erweiterung erst nach der Revolution durch die Einführung des Code civil von Napoleon vorgenommen. 3.3 Frankreich als konstitutionelle Monarchie Abb. 1: Regierungssystem der französischen Verfassung von 1791 Obwohl die Unzufriedenheit mit dem Monarchen in der letzten Zeit stetig gewachsen war, sah die Mehrheit der ersten Nationalversammlung, also die Verfassungsgebende Nationalversammlung, den König als festen Teil des Staates. Sie arbeitete eine Verfassung aus, die eine Brücke zwischen alten Strukturen und Innovationen schlagen sollte. Die Ausarbeitung war eng mit den entwickelten Menschen- und Bürgerrechten verknüpft, und die früheren Grenzen und Vorteile der verschiedenen Stände war völlig beseitigt worden. Es galt ein Zensuswahlrecht, also nur für Männer die älter als 25 Jahre waren und eine bestimmte Steuerleistung erbrachten. Diese Männer wurden 4

7 Aktivbürger genannt und konnten die Gemeindeverwaltung, Friedensrichter und Wahlmänner wählen. Diese konnten dann zum einen die Richter und Geschworenen wählen, welche wiederum den Kassationshof bestimmten. Diese beiden Gruppen stellten einen Teil der drei verschiedenen Regierungsbereiche dar. Sie waren die Judikative, also die Gesetzsprechende Gewalt. Zum anderen war es den Wahlmännern möglich, die Departementsverwaltungen (Verwaltungen der verschiedenen Gebiete Frankreichs) zu wählen. Diese wurden von den verschiedenen Ministern beaufsichtigt. Die Departementsverwaltungen, die Minister und der König, welcher das Militär kontrollierte und die Minister benannte, stellten die Exekutive, die Ausführende Gewalt dar. Die dritte Gewalt war die Legislative und somit die Gesetzgebende Gewalt. Sie setzte sich aus der Nationalversammlung mit 745 Mitgliedern zusammen. Ihre Aufgabe war es, Gesetze zu erlassen. Dem König war aber ein Vetorecht erhalten geblieben. 6 Mit dieser Verfassung hätte die Revolution enden können, aber die drohende Gefahr von außerhalb Frankreichs (der Europäischen Fürsten und der misslungene Fluchtversuch von Ludwig XVI, den das Volk als schweren Verrat sah) trieb die Revolution noch weiter voran. 3.4 Ideen in der Verfassung unter der Jakobiner Herrschaft Abb. 2: Regierungssystem der französischen Verfassung von 1793 Nachdem der König von der Nationalversammlung verurteilt war und hingerichtet worden war, war es klar, dass die vorher ausgearbeitete Verfassung nicht mehr funktionieren könne. Während die Jakobiner immer mehr Macht im Konvent erlangten, 6 Vgl.: Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 45, M3 5

8 wurde auch eine Verfassung entwickelt, die größtenteils ihren Vorstellungen entsprach. Das Zensus Wahlrecht wurde gegen ein allgemeines Wahlrecht getauscht. Eine weitere Idee war, dass das private Eigentum gesichert sei, trotzdem aber das größtmögliche Wohl für das gesamte Volk erreicht werden sollte. Weiterhin konnte das Volk die Nationalversammlung direkt wählen, und zwar immer für ein ganzes Jahr. Richter und das Berufungsgericht, welches von der Nationalversammlung kontrolliert wurde und die Beamten, wurden durch vom Volk gewählte Wahlmänner gewählt. Die bisherige Gewaltenteilung blieb bestehen, nur die Stelle des Königs wurde von einem Vollzugsrat, der von der Nationalversammlung gewählt wird, eingenommen. Diese Verfassung wurde dann aber nie umgesetzt, da sich Frankreich seit dieser Zeit immer im Krieg mit anderen Nationen befand. 3.5 Darstellung der verschiedenen Ideen am Beispiel von Maximilien de Robespierre Wie vorher angedeutet gab es vor wichtigen Schritten im Voranschreiten der Revolution immer große Diskussionen. Obwohl es einen allgemeinen Grundkonsens über die umzusetzenden Ideen gab, waren die Vorstellungen der einzelnen Personen doch völlig unterschiedlich. Es gab viele bedeutende Persönlichkeiten, die durch ihr Handeln die Revolution vorantrieben. Sei es nun Jean Paul Marar, Louis-Antoine-Léon de Saint-Just oder Georges Jacques Donton und sein vormaliger Freund und späterer Widersacher Maximilien Marie Isidore de Robespierre 7, welcher wohl den größten Bekanntheitsgrad nach der Revolution genoss. Aber was wollte dieser Anwalt und Richter aus Arras genau? 1789 wurde Robespierre in die Generalstände gewählt und war später Teil der ersten Nationalversammlung. Außerdem trat er dem Jakobinerclub bei, dessen Präsident er im Frühjahr 1790 wurde. Im Juli 1793 wurde Robespierre dann schließlich in den Wohlfahrtsausschuss gewählt. Dort läutete er mit Hilfe einiger seiner Jakobinerfreunde, wie Saint-Just, die Herrschaft des Terrors ein, in der Tausende zum Wohle der Revolution auf dem Schafott landeten. Am oder 9. Thermidor wurden Robespierre und seine Anhänger entmachtet, da Robespierre dem Konvent gedroht hatte, weitere Namen von Verrätern an der Republik vorzulesen. Zu der Zeit hatte der 7 Vgl.: Fenske, Hans/ Mertens, Dieter/ Reinhard, Wolfgang/Rosen, Klaus: Geschichte der politischen Ideen; Frankfurt am Main, 1994, S. 406,f 6

9 Wohlfahrtsausschuss schon viele wichtige Persönlichkeiten wie Donton auf dem Gewissen. Einen Tag später wurde Robespierre, der seine letzten Stunden im Wohlfahrtsausschuss mit einer schweren Kieferverletzung liegend verbracht hatte, durch die Guillotine hingerichtet. Als erstes ist zu erwähnen, dass für Robespierre Demokratie und Republik eine unzertrennliche Einheit und die höchste aller Staatsformen darstellte. Eine Idee, die er von seinem großen Vorbild Rousseau übernommen hatte. Für ihn war die Republik ein Staatswesen, in dem das souveräne Volk im Rahmen der von ihm selbst beschlossenen Gesetze alles erledigte, wozu es selbst in der Lage war und nur die übrigen Staatsgeschäfte Aufgabe der Abgeordneten waren. Die Abgeordneten sollten aber nur unter strengster Kontrolle ihre Aufgabe ausführen. Diese Kontrolle zog zum Beispiel das Verbot der Wiederwahl von Abgeordneten nach sich. Viele seiner Vorstellungen waren konform mit der Konventsverfassung von Allerdings war er zum Beispiel mit der Regelung der Wirtschaft nicht einverstanden, denn nicht Wirtschaftsliberalismus sondern eine Wirtschaftsform mit viel sozialeren Strukturen hatte sich Robespierre erhofft. Doch der wichtigste Begriff bzw. Leitfaden für ihn war vertu publique, die öffentliche Tugend. Robespierre war der Auffassung, dass es die Pflicht jedes einzelnen Bürgers Frankreichs sei, sich aktiv an den Staatsgeschäften zu beteiligen, und sich auch in allen anderen Bereichen des Lebens nach dem tugendhaften Kodex zu verhalten. Ein Verstoß war nicht nur eine Unsittlichkeit, sondern sogar die Grundlage des Despotismus. Robespierre glaubte, dass die Menschen nicht von allein tugendhaft leben würden, sondern nur mit Hilfe des Terrors dazu bewegt werden konnten. Dies war für Robespierre Rechtfertigung für die Gräueltaten zu Zeiten der Jakobinerherrschaft. Obwohl er gegen die Kirche arbeitete, war er ein sehr gläubiger Mann. Viele seiner vorherigen Erfolge, die sehr fortschrittlich waren (z.b. das Einführen der Pressefreiheit), wurden durch diese radikale Einstellung wieder rückgängig gemacht. 3.6 Eine Revolution neigt sich dem Ende Nachdem am 9. Thermidor 1794 Robespierre und seine Unterstützer entmachtet worden waren, übernahmen wieder die Girondisten die Führung im Nationalkonvent und begannen, den von den Jakobinern angerichteten Schaden langsam zu beseitigen. 7

10 Abb. 3: Regierungssystem der französischen Verfassung von 1795 Die neue bürgerliche Republik unter Führung des Direktoriums, die Verfassungsmäßige Exekutive der Republik ( ) 8, die aus fünf gewählten Mitgliedern bestand, hatte nie eine besonders gesicherte Position, was den steigenden Zahlen an Royalisten zuzuschreiben war. Trotzdem schaffte es diese Verfassung immerhin vier Jahre zu bestehen. Das allgemeine Wahlrecht von 1793 war wieder in ein Zensuswahlrecht umgewandelt worden und das Volk wählte lediglich Wahlmänner, die alle anderen Wahlen tätigten. Sie durften Richter und Geschworene und das Kassationsgericht wählen. Dieses wiederum wählte das Oberste Gericht. Die vorherige Nationalversammlung war aufgeteilt in den Rat der 500, der beratende Tätigkeiten in Bezug auf die Gesetzgebung ausführte. Um in den Rat der 500 zu kommen, musste man mindestens 30 Jahre alt sein. Wollte man aber in den Rat der Alten, der nur halb so viele Mitglieder hatte wie der Rat der 500, so musste man mindestens 40 Jahre alt und verheiratet sein. Bei beiden Räten wurden jährlich je 1/3 der Abgeordneten auf eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Rat der Alten hatte die Aufgabe, Gesetzesentwürfe anzunehmen oder sie zu verwerfen. Zudem wählten sie das Direktorium, welches wiederum die Beamten wählte. Am 9. November 1799 wurde die 8 Reichart, Rolfe E.: Das Blut der Freiheit Französische Revolution und demokratische Kultur; Fran kfurt am Main; 1998, S

11 bestehende Regierung endgültig durch einen Staatsstreich von Napoleon entmachtet. Dies war das Ende der Französischen Revolution. 4. Folgen der Französischen Revolution für die Europäischen Staaten im besonderen Bezug auf ihre Verfassungen und politischen Systeme an verschiedenen Beispielen Betrachtet man die Auswirkungen der Französischen Revolution auf die Entwicklung von Europa, erkennt man wie gewaltig diese waren. Die Französische Revolution setzte das Gedankengut, welches seinen Ursprung in der Zeit der Aufklärung hatte, in die Tat um und brachte die Völker Europas dazu, neu zu denken und neue Wege gehen zu wollen. Die Französische Revolution, vielmehr die Herrschaft des Terrors unter den Jakobinern und Robespierre, schwebte allerdings auch über jeder folgenden Revolution und schuf die Angst, dass Revolutionen aus dem Ruder laufen können. Dies war auch der Grund dafür, dass einige bedeutende Revolutionen zwar gut begannen, aber nicht bis zum Ende durchgeführt wurden. Ein Beispiel wäre die 1848er Revolution. Aber man sollte sich doch fragen, wo wir heute in unseren politischen Systemen und Verfassungen die Ideen dieser Zeit wiederfinden? Dazu habe ich die in erläuterten Beispiele ausgewählt. 4.1 Politisches System und Verfassung der Schweiz Die schweizerische Bundesverfassung beginnt mit der Präambel, in der erklärt wird, dass sich das Volk und die Kantone die Verfassung selbst geben, wobei sie das Wohl Aller achten, sich oder Anderen keinen Schaden zufügen und dankbar für das von Gott gegebene und das von ihnen Errungene sind. 9 Es folgt Art. 1: Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, ( ), Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft. 10 Schon gleich zu Beginn lässt sich hier die Ähnlichkeit zu 9 Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Präambel; (Zugriff am online im Internet), URL: ml; (in folgenden Fußnoten gleich und deshalb nicht angegeben) 10 Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 1 9

12 Frankreich feststellen, denn die damaligen Departements waren souverän und eigenständig, solange es keine Angelegenheit des Bundes war. 11 Abb. 4: Regierungssystem der Schweiz Kommen wir nun zum Aufbau des Verfassungssystems der Schweiz. In der Schweiz gilt ein allgemeines Wahlrecht. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, das zentrale Organ der Legislative, die Vereinigte Bundesversammlung bzw. ihre zwei Teile (also Ständerat und Nationalrat) zu wählen. Die Legislaturperiode beträgt allerdings nicht zwei bzw. ein Jahr wie in den beiden Französischen Verfassungen, sondern vier Jahre. Die Wahl von Richtern und Beamten ist in der Schweiz umstrukturiert worden und ist somit nicht mehr Teil des Verfassungssystems wie es damals der Fall war. Nur die Wahl der höchsten richterlichen Instanz, in diesem Fall das Bundesgericht, ist noch Teil dieses Systems, wird aber von der Vereinigten Bundesversammlung auf sechs Jahre gewählt. Die Vereinigte Bundesversammlung hat im Vergleich zur damaligen Nationalversammlung einen kleinen Unterschied, denn sie besteht aus zwei verschiedenen Gremien. Erst 1795 war dies auch in Frankreich der Fall. Eine Ähnlichkeit zu den französischen Verfassungen aus 1793 und 1795 besteht in der Wahl 11 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 3 10

13 eines Rates, der weitere Aufgaben im Staat übernimmt. In Frankreich war es der Vollzugsrat bzw. das Direktorium und in der Schweiz der Bundesrat. Anders ist allerdings, dass der Vollzugsrat bzw. das Direktorium an der Spitze der Exekutive standen, während der Bundesrat die oberste Instanz in der Schweiz ist. 12 Weitere Ähnlichkeiten zur Verfassung von 1793 sind die Aufgaben im Bezug über die Aufsicht anderer Organe. Denn genau wie die Nationalversammlung, die damals das Berufungsgericht und den Vollzugsrat kontrollierte, kontrolliert heute in der Schweiz die Bundesversammlung das Bundesgericht, den Bundesrat und zusätzlich noch den Bundeskanzler. 13 Doch ein prägnanter Unterschied zu beiden Verfassungen der Französischen Revolution und auch zu den meisten Verfassungen heutzutage ist die Volksinitiative und das Referendum, in dem das Volk aktiv mit seinen Stimmen unter bestimmten Bedingungen politische Entscheidungen selbst treffen kann. 14 Wenn man sich nun das Schweizer Verfassungssystem in seiner Gesamtheit anschaut, lassen sich viele Parallelen zum zweiten französischen Verfassungssystem entdecken. Die Verfassung von 1795 dagegen weist mit ihrem Zensuswahlrecht und ihren Wahlmännern nicht so große Ähnlichkeiten mit dem Schweizer Verfassungssystem auf. In den Grundstrukturen ähneln sich beide Verfassungen sehr, was dafür spricht, dass die zweite französische Verfassung so revolutionär war, dass sie heute mit einigen Zusätzen noch besteht. Mit der Präambel wird sogar die Tugend-Idee von Robespierre in Teilen übernommen, die das Zwischenmenschliche und das ganze Zusammenleben an sich regeln soll. Somit hätte die Verfassung von 1795 und das Leben in Frankreich schon vor 200 Jahren auf heutigem Stand sein können, wäre die Verfassung jemals in Kraft getreten und hätte man nicht versucht, die Tugend mit Terror durchzusetzen. 12 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art

14 4.2 Politische Strukturen Großbritanniens Der Vergleich zwischen den beiden ersten Verfassungen Frankreichs und der Verfassung Großbritanniens fällt schwer. Dies liegt daran, dass Großbritannien keine Verfassung wie die kontinentalen Staaten Europas besitzt. An der Stelle eines gesammelten Verfassungstextes stehen vier Eckpfeiler. Der Erste sind Gesetze, die vom Rang her einer Verfassung gleich zu setzen sind. Diese Gesetze regeln das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen der Regierung. Der zweite Eckpfeiler sind die Entscheidungen der Richter in Bezug auf Fragen, die verfassungsrechtliche Themen behandeln. Der dritte Eckpfeiler sind das Common und das Status Law. Es handelt sich dabei um Rechte, die auf alten richterlichen Präzedenzfällen und auf Entscheidungen durch das Parlament beruhen. Der letzte Eckpfeiler ist ein Grundkonsens über die verschiedenen Abläufe und Regeln zwischen den verschiedenen Institutionen. Dieser Konsens ist nicht niedergeschrieben. 15 Befassen wir uns jetzt mit Abb. 5: Regierungssystem von Großbritannien dem Regierungssystem von Großbritannien. Das wohl erste Merkmal, das ins Auge fällt, ist das Vorhandensein eines Königs und somit unterscheidet sich das politische System von den Verfassungen von 1793 und 1795 in Frankreich. England ist demnach, genau wie Frankreich in seiner ersten Verfassung von 1791, eine konstitutionelle 15 Vgl.: Bundeszentrale für Politische Bildung: Großbritannien(GB); (Zugriff am online im Internet), URL: 12

15 Monarchie. Das Volk - es gilt ein allgemeines Wahlrecht für alle über 18-Jährigen - wählt das House of Commons oder auch Unterhaus, welches eins der zwei Organe der Legislative ist. Das Unterhaus, das mit 5 Jahren eine relativ lange Amtsperiode hat im Vergleich mit den 2 Jahren der Nationalversammlung in 1791, muss wiederum dem Premierminister sein Vertrauen aussprechen. Diesem obliegt die Aufgabe der Ernennung der verschiedenen Minister, also seinem Kabinett, die mit ihm die Regierung bilden und der Ernennung weiterer Posten außerhalb der Regierung wie zum Beispiel Staatsminister. Da der König aber den Premierminister ernennt, lässt sich sagen, dass es, wie in der französischen Verfassung von 1791, die Aufgabe des Königs ist, die höchsten Beamten innerhalb des Staatsapparates zu ernennen, nur mit dem Premierminister als Zwischenschritt. Die Rolle des Mittelsmannes übernimmt der Premierminister auch bei der Auflösung des Unterhauses, was er allerdings nur faktisch auflöst aber nicht formalrechtlich, denn dies ist die Aufgabe des Monarchen. Die Gesetzgebung besteht nicht nur aus dem House of Commens, sondern auch aus dem House of Lords auch Oberhaus genannt. Beide zusammen bilden das Parlament und üben Kontrolle über die Regierung aus. Im Oberhaus sitzen hauptsächlich Mitglieder aus alten adligen Familien und Bischöfe. Die Mitglieder werden nicht gewählt, sondern vom König ernannt. Hier besteht ein großer Unterschied zu den Verfassungen aus der Zeit der Französischen Revolution, denn in ihnen spielten der damalige erste und zweite Stand, also Klerus und Adel, keine Rolle. Ein weiterer Unterschied zu der französischen Verfassung aus 1791 ist, dass nicht der König, sondern das Oberhaus über ein Vetorecht verfügt, das aber vom Unterhaus überstimmt werden kann. Auch die Mitglieder des Obersten Gerichtshofes werden auf Vorschlag des Premierministers vom König ernannt. Der Kronrat, der heute immer noch Teil des britischen Regierungssystems ist, erfüllt heute lediglich repräsentative Aufgaben. Zusätzlich gibt es Regierungsorgane, die nicht zentral gelegen sind wie z.b. das Schottische Parlament. Diese Organe entscheiden aber nur über die genaue Umsetzung der verschiedenen Gesetze in ihren eigenen Regionen. Beide Systeme sind konstitutionelle Monarchien, aber sie unterscheiden sich sehr stark. In Großbritannien kann das Unterhaus nur vom Volk gewählt werden und selbst jenes kann vom König aufgelöst werden. In Frankreich dagegen hatte der König kaum bis gar keine Kontrolle auf die beiden anderen Gewalten. In England kann der König die Regierung bestimmen, die Mitglieder des obersten Organs der Justiz ernennen sowie die eine Hälfte des Parlamentes ernennen und die andere auflösen. Obwohl er nicht wie der 13

16 Monarch in Frankreich die direkte Kontrolle über das Militär hat, ist der britische Monarch um einiges mächtiger als es König Ludwig der XVI mit der Verfassung von 1791 gewesen wäre. 4.3 Grundgesetz und Verfassung von Deutschland Obwohl man sehen kann, dass sich die Ideen der Französischen Revolution in verschiedenen europäischen Verfassungen wiederspiegeln, stellt sich jetzt für mich die wichtigste Frage: Sind auch in unserem deutschen politischen System und unserem Grundgesetz Teile der Ideen der Französischen Revolution verankert? Ähnlich wie bei der Verfassung der Schweiz beginnt das Grundgesetz mit einer Präambel. In ihr steht: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, ( ), Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. 16 Hier wird auch, wie in der schweizerischen Präambel deutlich, dass das Volk eine gewisse Verantwortung gegenüber dem Staat und seinen Mitmenschen hat. Diese Idee war auch sehr stark unter den damaligen Revolutionären vertreten. Sei es nun durch Robespierres Tugend-Gedanken oder durch die 1793er Verfassung, wo Saint-Just und Andere dem Volk durch die kurzen Amtsperioden der Abgeordneten, ein großes Maß an Überwachung zuteilwerden ließen. Auch die damals entwickelten Menschenrechte finden sich gleich zu Beginn des Grundgesetzes in den ersten 19 Artikeln. Seien es nun Gesetze wie Artikel 1.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. 17 oder Artikel 3.1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 18 Wir messen den Menschen- und Bürgerrechten - anders als in der Schweiz - somit eine enorme Bedeutung zu. Erst im 20. Artikel wird die deutsche Staatsform als ( ) ein 16 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S

17 demokratischer und sozialer Bundesstaat 19 festgelegt. Betrachtet man das politische System bzw. das Regierungssystem fällt auf, dass es in zwei Ebenen aufgeteilt ist. Abb. 6: Regierungssystem von Deutschland Zum einen die Länder und zum anderen den Bund, der aus den verschiedenen Ländern besteht. Es herrscht ein allgemeines Wahlrecht für alle Bürger, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Auf Landesebene können die wahlberechtigten Bürger den Landtag wählen. Dieser wiederum wählt den Ministerpräsidenten und das Landesverfassungsgericht. Außerdem werden bestimmte gekorene Mitglieder des Landtages in die Bundesversammlung entsandt. Der Ministerpräsident ernennt das Landeskabinett. Die verschiedenen Ministerpräsidenten und Mitglieder der Landeskabinette entsenden eine bestimmte Anzahl an Personen, die den Bundesrat bilden. Diese Anzahl richtet sich nach der Größe und der Bevölkerungszahl der verschiedenen Länder. Auf Bundesebene können die Wahlberechtigten den Bundestag über die Wahl von Parteien und Direktmandaten auf vier Jahre wählen. Der Bundestag und der Bundesrat sind die beiden Organe der Legislative und haben somit Einfluss auf die Entstehung bzw. Bestätigung der Gesetze und die Wahl des Obersten Gerichtshofes. 19 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S

18 Eine weitere Aufgabe des Bundestages ist die Ernennung des Bundeskanzlers, welcher sich sein Bundeskabinett wählt. Doch sowohl Gesetze, als auch die Ernennung des Bundeskanzlers und Bundeskabinetts müssen durch den Bundespräsidenten bestätigt werden. Dieser wird von der Bundesversammlung gewählt, die aus dem Bundestag und den gekorenen Mitgliedern der Länder besteht. Wenn man die Regierungsform der Deutschen betrachtet fällt auf, dass sie nur minimale Ähnlichkeiten zum ersten französischen Regierungssystem aufweist. Das Vetorecht des Königs lässt sich in geringer Form in dem Vetorecht des Bundespräsidenten wiederfinden. Auch die Wahl von Beamten in den verschiedenen Departements ähnelt leicht den Wahlen der Landesparlamente. Die einzige wirklich gute und unbestreitbare Ähnlichkeit ist die Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung ist auch die größte Gemeinsamkeit mit den beiden Verfassungen von 1793 und In der 1793er Verfassung hatte man wie in Deutschland das allgemeine Wahlrecht. In der 1795er Verfassung ist als Gemeinsamkeit noch die Trennung des Organs der Legislative in zwei Gremien zu nennen. Wobei nur eines der beiden Organe das Handelnde ist, welches z.b. das Oberhaupt der Exekutive wählt. Damals wurde das Direktorium und heute der Bundeskanzler bzw. der Bundespräsident gewählt. Es lässt sich somit abschließend sagen, dass in bestimmten Bereichen Ähnlichkeiten zu den verschiedenen Verfassungen der damaligen Zeit bestehen, doch diese nicht so auffallend sind, dass man Deutschland einer zuordnen kann, die besondere Ähnlichkeit aufweist. 16

19 5. Fazit Nachdem ich die Ähnlichkeiten bzw. Unterschiede der drei ersten französischen Verfassungen zu heutigen europäischen Verfassungen und Regierungssystemen näher untersucht habe, ist mir aufgefallen, dass die Ideen, die zu dieser Zeit entstanden sind, heute noch sehr viel Einfluss auf die verschiedenen Staatssysteme haben. Diese Ideen sind heute Teil eines Grundkonsens, den die europäischen Staaten teilen, sei es nun in Bezug auf Menschenrechte, Gewaltenteilung, usw. Überrascht hat mich allerdings, dass in den Verfassungen von Großbritannien und der Schweiz auffallende Parallelen zu den einzelnen der drei französischen Verfassungen bestehen, sodass sie mit ein paar Änderungen nahezu gleich erscheinen. Allerdings muss man hierbei betonen, dass - so gut und schön verschiedene Ideen in den damaligen drei Verfassungen auch gewesen sein mögen - die erste Verfassung nur kurz zum Einsatz kam und die Zweite gar nicht umgesetzt wurde. Die Dritte konnte sich immerhin über einen Zeitraum von vier Jahren etablieren, führte aber schließlich zum Wiederaufleben der Monarchie in Gestalt Napoleons. Ihre Ideen, deren Wurzeln aus der Zeit der Aufklärung stammten, waren somit eine große Förderung der europäischen Entwicklung. Andererseits hemmte die Französische Revolution auch viele Revolutionen der darauffolgenden Zeit, denn das Grauen und das Unrecht, das zur Zeit der Jakobiner aber auch Anderer in Frankreich herrschte waren enorm. Somit kann man die Französische Revolution als Münze mit zwei Seiten betrachten. Die eine mit dem unvorstellbaren Grauen und die andere mit den guten Ideen, die bis in die heutige Zeit überdauern und sich sogar zu großen Teilen in manchen Verfassungen wiederspiegeln. Zusammenfassend kann man daher sagen, dass viele Ideen und Ziele noch heute ihre Gültigkeit in den verschiedenen europäischen Verfassungen und Regierungssystemen haben. 17

20 6. Literaturverzeichnis Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S. 12, 13, 22 Dr. Herrmann, Axel: Informationen zur politischen Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn 2007, S. 12,f Bildung-Menschenrechte; Fenske, Hans/Mertens, Dieter/Reinhard, Wolfgang/Rosen, Klaus: Geschichte der politischen Ideen; Frankfurt am Main, 1994; S. 406,f Reichart, Rolf E.: Das Blut der Freiheit Französische Revolution und demokratische Kultur, Frankfurt am Main 1998, S. 112, Abbildungsverzeichnis Deckblatt (von oben links nach unten rechts): forum.de/wp-content/uploads/2011/08/freiheit-gleichheit- Bruederlichkeit%E2%80%93franzoesische-Tugenden.jpg g/170px-flag_map_of_germany.svg.png _5208x3524.jpg 18

21 Abbildungen: Abbildung 1: Abbildung 2: 793_german.svg/2000px-French_constitution_of_1793_german.svg.png Abbildung 3: h_22.august_1795.png Abbildung 4: ( Abbildung 5: Abbildung 6: chlands_neu.svg/2000px-politisches_system_deutschlands_neu.svg.png 8. Internetquellen Bundeszentrale für Politische Bildung: Großbritannien(GB); (Zugriff am im Internet) URL: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, (Zugriff am im Internet) Präambel, Art.1, 3, , 169, 174; im Internet URL: 19

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