Herzlich Willkommen. Schulung der ESF-Projektträger im Jahr 2016
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- Michael Bergmann
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1 Herzlich Willkommen Schulung der ESF-Projektträger im Jahr 2016 Folie 1
2 ZEITPLANUNG 10:00 Begrüßung 12:00 bis 13:00 Mittagspause 15:00 Ende der Veranstaltung Folie 2
3 INHALTE 1. Förderfähigkeitsregeln -Anpassungen- 2. Aufrufverfahren Publizität 4. Beschaffungsverfahren des REZ 5. Antrags- und Berichtsprüfung 6. Fragen der Projektträger Folie 3
4 TOP 1 Änderungen und Anpassungen der FFR Mitteilungspflicht und Regelung bei Unterschreitung Mindestteilnehmendenzahl (Ziffer 3.1. und 3.4) Fahrtkosten Teilnehmende nicht förderfähig (Ziffer 3.8) Änderung Vergaberecht zum Neuer Schwellenwert für Lieferungs- und Dienstleistungen ihv Euro (Ziffer 4.2.2) Hinweis bei Vergaben im Oberschwellenbereich (Ziffer 4.2.2) Direktkauf (Ziffer 4.2.8) Folie 4
5 TOP 1 FÖRDERFÄHIGKEITSREGELN ANPASSUNGEN- Anpassung Eingruppierung Netzwerker und Fachkräfte in Beratungsstellen (Ziffer ) Guthaben durch überhöhte Nebenkostenabschläge (Ziffer 5.2.3) Transferleistungen nach dem SGB II (Ziffer 5.3.1) Anpassung Pauschalsatz Entgeltfortzahlung (Ziffer ) Neue FFR gültig ab dem Folie 5
6 TOP 2 AUFRUFVERFAHREN Zeitplan möglicher Projektbeginn: Projekte im Förderansatz Beschäftigungspilot für Flüchtlinge können höchstens mit einer Laufzeit vom gefördert werden Anmeldefrist: Projektanmeldungen per an anmeldung@schneider-beratung.de Folie 6
7 TOP 2 AUFRUFVERFAHREN ab Versand der Rückmeldungen an die Projektträger bis Elektronische Übermittlung der Anträge mit Förderbeginn 1. Januar Frühestmöglicher Projektbeginn Folie 7
8 TOP 2 AUFRUFVERFAHREN Anpassung Rahmenbedingungen, insbesondere FA Koordinierungsstellen Familie und Beruf Beschäftigungspilot für Flüchtlinge Perspektiven eröffnen Beratungsstellen Neue Chancen Berufsbegleitende Studiengänge Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen Reduzierung des Analphabetismus Folie 8
9 TOP 2 AUFRUFVERFAHREN Anpassung der Pauschalen PE/JZ von 812 Euro auf 828 Euro 4. Anpassung Finanzierungsobergrenze FJ von 580 Euro auf 603 Euro 5. Steigerung des Förderbetrages um jährlich 2% 6. Obligatorische Lerneinheiten 7. Indikatoren (s. Handout) Folie 9
10 TOP 2 AUFRUFVERFAHREN Zu 7. Indikatoren Sind für die FA jeweils in den Rahmenbedingungen beschrieben Outputindikator: Beschreibung der Zielgruppe des Projekts Quantifizierung des Outputindikators (Ziel- und Ist-Werte): Messgröße inwiefern die geplante Zielgruppe tatsächlich erreicht wurde Ergebnisindikator: Beschreibung der Zielsetzung des Projekts Quantifizierung des Ergebnisindikators (Ziel- und Ist-Werte): Messgröße inwiefern die geplante Zielsetzung erreicht wurde Wichtig bei teilnehmerbezogenen Projekten: Erfassung der kompletten Daten im TRS insbesondere Verbleibsdaten für Ergebnisindikator (D.4) Folie 10
11 TOP 3 Publizität Gesetzliche Pflicht der Projektträger, Öffentlichkeit und TN zu informieren und die ESF-Förderung nach außen sichtbar zu machen! Siehe Hinweise Leitfaden für die Publizitätspflichten Unterstützung siehe u.a. mit - Bestellformular für Werbematerial - Vorlage für projektspezifische Eindruck-Plakate Div. Werbematerial verfügbar (Lieferzeit beachten, ca. 4 Wochen) Folie 11
12 TOP 3 Publizität Pflicht zur Information der Teilnehmenden über die ESF-Förderung Hilfsmittel: Modul Europa und ich ( Bildungsserver Rheinland-Pfalz: (www. omega.bildung-rp.de) Folie 12
13 Regionales Einkaufszentrum Südwest Beschaffungsverfahren des REZ Informationsveranstaltung für ESF-Projektträger am und
14 Grundlagenvergleich Vergaberecht alt/neu beim Einkauf von AMDL Vergaberecht alt (bis ) Grundsatz: Öffentliche Ausschreibung (ÖA) gem. 3 Abs. 2 VOL/A Beschränkte Ausschreibung (BA) mit Teilnahmewettbewerb ( 3 Abs. 3 VOL/A) Beschränkte Ausschreibung (BA) ohne Teilnahmewettbewerb ( 3 Abs. 4 VOL/A) Freihändige Vergabe (FV) mit oder ohne Teilnahmewettbewerb ( 3 Abs. 5 VOL/A) Vergaberecht neu unter Schwellenwert ,- Grundsatz: Öffentliche Ausschreibung (ÖA) gem. 3 Abs. 2 VOL/A Beschränkte Ausschreibung (BA) mit Teilnahmewettbewerb ( 3 Abs. 3 VOL/A) Beschränkte Ausschreibung (BA) ohne Teilnahmewettbewerb ( 3 Abs. 4 VOL/A) Öffentliche Ausschreibung verspricht kein wirtschaftliches Ergebnis (Buchst. a) Öffentliche Ausschreibung würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen (Buchst. b) Freihändige Vergabe (FV) mit oder ohne Teilnahmewettbewerb ( 3 Abs. 5 VOL/A) kein wirtschaftliches Ergebnis bei Wiederholung einer ÖÄ oder BA Geringfügige Nachbestellungen (20 %) besondere Dringlichkeit Bundesminister gibt Höchstwert vor ( ) Justizvollzugsanstalten Aus besonderen Gründen kommt nur ein Unternehmen in Betracht Vergaberecht neu über Schwellenwert ,- Freie Wahl zwischen Offenes Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft Offenes Verfahren Angemessene Angebotsfrist gem. 65 Abs. 3 VgV (i.d.r. vier Wochen) Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ( 17 VgV) Angemessene Teilnahmefrist (mind. 15 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung) Angemessene Angebotsfrist gem. 65 Abs. 3 VgV (i.d.r. vier Wochen) Mindestens drei Bieter (51 Abs. 2 VgV Gem. 130 Abs. 1 GWB im Rahmen eines vereinfachten Vergabeverfahrens (Einhaltung Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung der Unternehmen, EU-weite Information über beabsichtigte Vergabe und das Ergebnis ab einem Schwellenwert von ,- )
15 Der Einkaufsprozess in der Freihändige Vergabe Aufforderung zur Angebotsabgabe über Plattform Abgabe der Angebote durch Bieter Abstimmung mit Bedarfsträger Wertung der Angebote formell durch REZ Erstellung der Vergabeunterlagen ggf. Wertung fachlich durch Bedarfsträger Bestellung des Bedarfsträgers Zuschlagserteilung
16 Was benötigt das Jobcenter/ die Agentur für Arbeit von Ihnen? Konzept Kalkulation/Kostenaufstellung Prio1 Schreiben der ESF Verwaltungsbehörde (Umsetzung des Europäischen Sozialfonds) Antragstellung ESF-Portal (EurekaRLP)
17 Der Einkaufsprozess im offenen Verfahren / Verhandlungsverfahren Abgabe der Angebote/Teilnahmean träge durch Bieter Veröffentlichung auf Plattform Bekanntmachung in TED (EU Portal) und auf bund.de Abstimmung mit Bedarfsträger Erstellung der Vergabeunterlage Wertung der Angebote/Teilnahmeanträge durch REZ Abgabe der Erst- Angebote im VV Wertung fachlich durch JC/AA ggf. Verhandlungen mit den Bietern im VV Ermittlung Ergebnis des Vergabeverfahrens Information nach 134 GWB Bestellung des Bedarfsträgers Zuschlagserteilung Bekanntmachung nach 62 VgV
18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
19 TOP 5 Antrags-und Berichtsprüfung 1. Termintreue und Sorgfalt 2. Copyright auf Konzepte 3. Publizität 4. Kurzbeschreibung der Projekte (Ziffer 5.1 EurekaRLP) 5. Zielgruppenzugehörigkeit bei Projekteintritt 6. Zielgruppe im Ziel c.1b 7. Prüfung des Zuwendungszwecks im Sinne der VV Nr zu 44 Landeshaushaltsordnung unter Berücksichtigung der Indikatorik des ESF Folie 19
20 TOP 5.7 Prüfung des Zuwendungszwecks unter Berücksichtigung der ESF-Indikatorik des ESF Die VV zu 44 LHO schreibt vor, dass eine Erfolgskontrolle von geförderten Projekten erfolgen muss. Diese Erfolgskontrolle ist Teil der Prüfung der Erreichung des Zuwendungszwecks. Für die Erfolgskontrolle wird bei ESF-Projekten die Indikatorik des operationellen Programms herangezogen. Die Prüfung der Zielerreichungsgrade der Outputindikatoren erfolgt bei den jeweiligen Quartalsberichten, der Ergebnisindikatoren mit dem letzten Quartalsbericht. Folie 20
21 TOP 5.7 Prüfung des Zuwendungszwecks unter Berücksichtigung der ESF-Indikatorik des ESF Zielverfehlungen führen nicht zwangsläufig zu einer finanziellen Anlastung. Wird der Zuwendungszweck insgesamt verfehlt, ist durch die zwischengeschaltete Stelle nach pflichtgemäßen Ermessen zu prüfen, ob ein Widerruf des Bewilligungsbescheids erfolgen muss. Grundlage der Überprüfung sind die EurekaRLP 2020 erfassten Teilnehmendendaten. Zur Umsetzung der Zielerreichungskontrolle wird ein dreistufiges Konzept angewandt. Folie 21
22 TOP 5.7 Prüfung des Zuwendungszwecks unter Berücksichtigung der ESF-Indikatorik des ESF 1. Zielverfehlungen von bis zu 15 % sind unerheblich. 2. Bei Zielverfehlungen zwischen 15 % und weniger als 35 % ist eine plausible Stellungnahme des Trägers erforderlich. 3. Bei Zielverfehlungen ab 35 % ist neben der Stellungnahme bei der erneuten Durchführung eines vergleichbaren Projekts ein Aktionsplan erforderlich. Dieser ist Grundlage der Berichtsprüfung des Folgeprojekts. Stellungnahme und Aktionsplan bedürfen der Zustimmung der zwischengeschalteten Stelle. Aktionspläne und ihre Umsetzung werden bei zukünftigen Auswahlentscheidungen berücksichtigt. Folie 22
23 TOP 6 Fragen der Träger FA Jugendscout 1. Wie ist eine erfolgreiche Teilnahme definiert? 2. Welche Bildungsgänge und Maßnahmen sind als Erfolg zu werten und einzutragen in TRS? 3. Wie ist mit den Unterschieden zwischen den Hinweisen Personenbezogene Datenerfassung. und OP (SchülerInnen) umzugehen? 4. Können SchülerInnen betreut werden? Gibt es Altersgrenzen? Folie 23
24 TOP 6 Fragen der Träger FA Jugendscout 1. Warum werden Schulschwänzer nicht als benachteiligte Jugendliche unterstützt? 2. Wie finden Arbeitsplatz- und Ausbildungsgefährdete, TN mit Migrationshintergrund, TN mit schwierigem familiärem Umfeld, Alleinerziehende TN eine Unterstützung? 3. Warum gibt es keine Möglichkeit einer fortsetzenden Unterstützung für TN aus Vorgängerprojekten? Folie 24
25 TOP 6 Fragen der Träger FA Jobfux 1. Sind Schüler der 7.Klassenstufe Zielgruppe? 2. Sind Benachteiligte im Sekundarzweig Zielgruppe? 3. Müssen alle Teilnehmenden der einzelnen Module in TRS eingetragen werden? Folie 25
26 TOP 6 Fragen der Träger FA Jugend mit Zukunft 1. Wie wird der Erfolg gemessen? 2. Was ist mit den Teilnehmenden mit einer Dauer von unter vier Wochen? Folie 26
27 TOP 6 Fragen der Träger FA Perspektiven eröffnen 1. Finanzierung unbesetzter Plätze? 2. Umgang mit TN, die nicht mitwirken und HP nicht unterzeichnen 3. Sind die Projekte weiterhin als Vollzeitmaßmahmen anzulegen? Folie 27
28 TOP 6 Fragen der Träger FA Beschäftigungspilot 1. Durchführung auch in 2017 geplant? Erwartungen des Landes? 2. Weiterförderung mit Aufgabenbeschreibung für die Stelle? 3. Kann Stundensatz für die Projektleitung mit abgerechnet werden? Folie 28
29 TOP 6 Fragen der Träger FA Fit für den Job für Flüchtlinge 1. Liegt die Datenschutzerklärung in mehreren Sprachen vor? FA Fit für den Job 2. Ist eine Erhöhung der Maßnahmenpauschale geplant? 3. Sind die Plätze für die Jobcenter weiterhin an die Vollzeitvorgabe gebunden? 4. Gibt es Möglichkeiten für Teilzeitmaßnahmen? 5. Gibt es Lösung für Teilzeitkräfte? Folie 29
30 TOP 6 Fragen der Träger EurekaRLP Wie sieht eine korrekte Eingabe im TRS aus? 2. Wie sieht eine exemplarische Bearbeitung eines Teilnehmenden im TRS aus? 3. Ist eine Reduzierung der zahlreichen Fragen im Teilnehmendenregistratursystem möglich? 4. Kann es schriftliche Anweisungen für Mitarbeiter geben? Folie 30
31 TOP 6 Fragen der Träger EurekaRLP Wann gibt es Schulungen zum EDV-Begleitsystem? 6. Ist eine Offline-Version geplant? Vorhandene online Version sehr langsam und benutzerunfreundlich 7. Bestehen Aussichten auf Vereinfachungen in Eureka? Folie 31
32 TOP 6 Fragen der Träger Vergaberecht 1. Wie ist korrekt zu verfahren beim Abschluss von Leasingverträgen 2. Ist bei der Vergabe von Honoraraufträgen alleine der Preis entscheidend? Folie 32
33 TOP 6 Fragen der Träger 1. Muss jedes Jahr eine Anmeldung und ein Antrag eingereicht werden, auch wenn das Projekt seit langem läuft? 2. Können die Kosten für diese Veranstaltung als Kosten anerkannt werden? 3. Sind die Quartalsberichte durch EU-Recht vorgegeben? 4. Ergebnisindikator IP c.1b (Projekte für NEETs): Arbeitsaufnahmen gehören nicht dazu, obwohl Vermittlung in z.b. Minijob gute Vorbereitung zur Ausbildung darstellt und zur Stabilisierung beiträgt. Warum können solche positiven Ergebnisse nicht in die Zielerreichung einfließen, zumal die Jobcenter dies vollkommen anders bewerten? Folie 33
34 TOP 6 Fragen der Träger 1. Werden die Ergebnisse der Veranstaltungen an die Teilnehmenden versandt? 2. Werden bei den Fristen für die Anmeldungen 2017 die Schulferien Beachtung finden? 3. Besteht die Möglichkeit alle Förderprogramme für Jugendliche und junge Erwachsene U 25, angefangen beim Jobfux bis zum Mitarbeiter im Rahmenprogramm Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen in einem Gesamtkonzept zusammenzufassen? Folie 34
35 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Folie 35
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