Gestaltung und Abschluss von EPC-Verträgen für den Bau von Energieanlagen in Rumänien

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1 Gestaltung und Abschluss von EPC-Verträgen für den Bau von Energieanlagen in Rumänien Konferenz im Reichstag zu Berlin am Andrada Harangus, LL.M. - Avocat STALFORT Legal. Tax. Audit. Bukarest - Sibiu - Bistrita - Berlin Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1

2 Einführung I. Begriff EPC Vertrag 1. engineering 2. procurement 3. construction II. Energieanlagen 1. PV Parks 2. Windparks 3. Biogasanlagen u.a. III. Baugenehmigung (BG) erforderlich Einstufung von Energieanlagen als Bauten im Sinne des Gesetzes Nr. 50/ 1991 BG erforderlich Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 2

3 Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (1) I. Planung 1. BG-Dokumentation (rum. DTAC) und BG-Projekt (rum. PT) erforderlich 2. erstellt von Architekten/Ingenieuren mit Unterschriftsrecht 3. überprüft von zugelassenen Projektüberprüfern 4. Sonderzulassung durch die Energiebehörde ANRE für Elektroarbeiten erforderlich! unterschiedliche Zulassungen je nach Art der Elektroarbeiten (LV, MV etc.) erforderlich Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 3

4 Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (2) II. Bauausführung 1. Sonderzulassung durch ANRE für Elektroarbeiten ebenfalls erforderlich! ebenfalls unterschiedliche Zulassungen je nach Art der Elektroarbeiten (LV, MV etc.) 2. zugelassener Bauleiter des Auftraggebers (rum. diriginte de santier) 3. zugelassener Bauleiter des Auftragnehmers (rum. responsabil tehnic cu executia atestat - RTE) 4. Sicherheitskoordinator während der Planung bzw. der Bauausführung Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 4

5 Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (3) III. Abnahme (1) 2 Arten von Abnahmen: 1. Abnahme der Bauarbeiten (RB Nr. 273/ 1994) 2 Stufen: a. Abnahme am Ende der Bauarbeiten b. Endabnahme (nach Ablauf der vertraglichen Gewährleistungsfrist) 2. Abnahme der Montagearbeiten/Produktionsanlagen (RB Nr. 51/ 1996) 2 Stufen: a. Inbetriebnahme b. Endabnahme (ebenfalls nach Ablauf der vertraglichen Gewährleistungsfrist) Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 5

6 Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (4) III. Abnahme (2) 1. behördlich (Abnahmekommission bestehend aus mindestens 5 Mitgliedern inkl. zwingend Vertreter der örtlichen Behörde Gemeinde/ Stadt) 2. formalistisch (Verfahren gemäß RB Nr. 273/ 1994 und bzw. RB Nr. 51/ 1996) 3. protokolliert (gesetzliche Musterprotokolle) 4. vertragliche oder fiktive Abnahme möglich? Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 6

7 Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (5) IV. Gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln (1) 1. gesetzlicher Rahmen uneinheitlich und unklar (Zivilgesetzbuch, Gesetz Nr. 10/ 1995, Verordnung Nr. 95/ 1999 etc.) 2. Fachliteratur nicht ausreichend 3. Frist: a. Sonderfrist von 10 Jahren für Bauarbeiten b. ggf. allgemeine Frist von nur 3 Jahren (?) für Montagearbeiten Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 7

8 Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (6) IV. Gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln (2) 4. Gewährleistungsfrist läuft ab: a. Abnahme am Ende der Bauarbeiten oder b. Endabnahme? 5. Charakter der Normen dispositiv oder zwingend? 6. vertragliche Gewährleistungsfrist Unterschiede und Rolle Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 8

9 EPC Verträgen (1) I. Gestaltungsalternativen (1) 1. Einheitlicher EPC Vertrag 2. Spaltung in zwei Verträge: a. Kaufvertrag für die Anlagen (procurement) b. GU-Vertrag für die Planungs- und Bauarbeiten (engineering and construction) Koppelung zwischen den zwei Verträgen zwar kompliziert, aber unerlässlich! Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 9

10 EPC Verträgen (2) I. Gestaltungsalternativen (2) 3. Vor- und Nachteile der Vertragsspaltung: a. steuerlicher Art b. rechtlicher Art 4. Auswirkungen der Vertragsspaltung auf künftige Subunternehmerverträge Vertragsspaltung muss sich auch in die Subunternehmerverträge widerspiegeln! Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 10

11 EPC Verträgen (3) II. Zahlungen und Zahlungssicherheiten (1) 1. Vorauszahlung (beim Vertragsschluss) üblicherweise nur gegen Garantie, d.h. Bankgarantie oder ggf. Corporate Guarantee 2. Teilzahlungen (nach der Erreichung eines bestimmten Leistungsstandes) keine Zahlung vor Überprüfung und Genehmigung des Leistungsstandes empfehlenswert! 3. Schlusszahlung (üblicherweise erst nach der Abnahme) Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 11

12 EPC Verträgen (4) II. Zahlungen und Zahlungssicherheiten (2) 4. vertragliche Zahlungssicherheiten (für Teil- und Schlusszahlung) üblich: a. Bankbürgschaften b. Corporate Guarantee 5. gesetzliche Zahlungssicherheit gesetzliche Hypothek am Bau Nachteile: a. endgültige Grundbucheintragung zweifelhaft b. Zwangsvollstreckung problematisch Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 12

13 EPC Verträgen (5) II. Zahlungen und Zahlungssicherheiten (3) 6. Eigentumsvorbehalt an gelieferten Anlagen a. kann vertraglich vereinbart werden b. Sicherung der Drittwirkung wegen Einbau auf dem Grundstück problematisch c. Eintragung ins Elektronische Archiv für Sicherheiten an beweglichen Gütern erforderlich d. Eintragung ins Grundbuch ebenfalls empfehlenswert Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 13

14 EPC Verträgen (6) III. Bauzeitplan und Verzug (1) 1. Milestones im Bauzeitplan genau definieren 2. Sanktionen im Falle der Nichterreichung: a. Verzugsstrafe b. Auflösung des Vertrages 3. Verzug wegen Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 14

15 EPC Verträgen (7) III. Bauzeitplan und Verzug (2) 4. Verzugsstrafen: a. Höhe grundsätzlich frei verhandelbar b. nur für letzten Milestone oder auch für Zwischen-Milestones? wenn auch für Zwischen-Milestones, Sonderregelung im Falle der Erreichung der letzten Milestone erforderlich! c. Nachweis des entstandenen Schadens grundsätzlich nicht erforderlich Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 15

16 EPC Verträgen (8) III. Bauzeitplan und Verzug (3) 5. Registrierung einer Betriebsstätte (rum. sediu permanent) aus steuerlicher Sicht erforderlich wenn Baustelle (inkl. Montagearbeiten oder Überwachungsleistungen): a. > 6 Monate (gemäß rum. Steuergesetzbuch) b. > 12 Monate (gemäß DBA) Konsequenz der Registrierung einer Betriebsstätte Körperschaftssteuer (derzeit 16%) zahlbar in Rumänien, DBA anwendbar Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 16

17 EPC Verträgen (9) IV. Testing, Abnahme und Inbetriebnahme (1) 1. Testing a. Tests sind in technischen Normen geregelt b. Sondertests ggf. vom Netzbetreiber angefordert c. Testing-Prozedere sollte vertraglich geregelt werden d. positive Ergebnisse der Tests Abnahme und Inbetriebnahme Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 17

18 EPC Verträgen (10) IV. Testing, Abnahme und Inbetriebnahme (2) 2. Abnahme zweistufige, gesetzliche Abnahme gemäß RB Nr. 273/ Inbetriebnahme a. zweistufiges, gesetzliches Abnahmeverfahren gemäß RB Nr. 51/ 1996 b. vorab Anlage unter Spannung setzen gemäß Art. 41 RB Nr. 90/ 2008 Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 18

19 EPC Verträgen (11) V. Vertragliche Gewährleistung (1) 1. Gewährleistung bei Mängeln a. Frist frei verhandelbar b. läuft ab Abnahme am Ende der Arbeiten c. deckt alle Arten von Mängel unabhängig davon, ob diese versteckt oder offensichtlich sind d. bei Ablauf dieser Frist Endabnahme Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 19

20 EPC Verträgen (12) V. Vertragliche Gewährleistung (2) 2. Garantie für eine bestimmte Leistung (Performance) a. kann verhandelt werden, ist gesetzlich nicht zwingend b. Voraussetzungen für die Haftung unbedingt vertraglich definieren c. klare Haftungsausschlüsse ebenfalls genau bestimmen d. Folgeschäden und deren vertragliche Deckelung (caps) Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 20

21 EPC Verträgen (13) VI. Sonstige Themen (1) 1. Baugrundrisiko 2. Verantwortung für bau- und energierechtliche Genehmigungen 3. Verantwortung für Zufahrts- und Kabelrechte 4. Subunternehmer 5. Gefahrübergang 6. Operation and Maintenance Leistungen Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 21

22 EPC Verträgen (14) VI. Sonstige Themen (2) 7. Auftragsänderungen 8. Force Majeure/höhere Gewalt 9. alternative Streitbeilegung 10. Schiedsgerichtsklausel Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 22

23 Fazit I. Rumänisches Baurecht formalistisch zahlreiche Genehmigungen und Zulassungen für Planer/Projektüberprüfer/Bauunternehmer/Bauleiter erforderlich II. Besonderheiten des rumänischen Baurechts (insbesondere Abnahmeprozedere und gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln) sind bei Vertragsgestaltung und abschluss zu beachten III. Gestaltung des EPC Vertrages in Form eines einheitlichen Vertrages oder zweier unterschiedlicher Verträge möglich IV. Wenige Gesetzesvorschriften und wenig Fachliteratur klare und detaillierte Vertragsklauseln erforderlich Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! STALFORT Legal. Tax. Audit. Bukarest - Sibiu - Bistrita - Berlin Büro Bukarest: Lt. Av. Vasile Fuica 15, Sektor Bukarest Tel.: Fax: aharangus@stalfort.ro Internet: Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 24

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