Merkblatt Nr.1A Sichtflächen Betrachtung + Bewertung von Fassade

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1 Seite 1 Merkblatt Nr.1A Sichtflächen Betrachtung + Bewertung von Fassade Herausgeber: IGS - Institut für Sichtflächenbewertung 1. Allgemeines Die Betrachtung und Bewertung von sichtbaren Leistungen erfolgt nach Regeln. Der Begriff Regeln ist zurückzuführen auf das lat. Wort Regular = Richtschnur. Ob man die Bezeichnung Regel, Regelwerk oder Norm benutzt, ist in letzter Konsequenz egal. Alle beinhalten den gleichen Grundgedanken: die allgemeine verbindliche Feststellung von Verhaltens- bzw. Ausführungsregeln, hier: Besichtigung von Flächen. 2. Betrachtungsabstand / übliche Nutzung Die Prüfung von Sichtflächen ist in der Regel in dem Abstand durchzuführen, welcher der üblichen Nutzung entspricht. Üblicher Betrachtungsabstand: Der übliche Betrachtungsabstand ist vergleichbar mit einer Gemäldebetrachtung,d. h.: - kleinere Bilder erfordern einen geringeren, - größere Bilder einen entsprechend weiteren Betrachtungsabstand: Abb. 1: Betrachtungsabstand und Gesamteindruck

2 Seite 2 Die übliche Nutzung muss nicht immer der tatsächlichen Nutzung entsprechen. Wenn möglich, sollte der Abstand von 1 m bei der Bewertung nicht unterschritten werden. Bei der Prüfung auf evtl. Fehler ist die Betrachtung möglichst im rechten Winkel auf die Oberfläche durchzuführen. Unüblicher Betrachtungsabstand: Abstand bzw. Blickposition vom Vorgarten (Rasenfläche) anstatt vom Gehweg, siehe. Abb. 6 und 7, oder von der Loggia ist das Betrachten der Fassade nur durch starkes Herauslehnen möglich (kein normaler Betrachtungsabstand), siehe Abb. 3. Ein Fernglas ist zwar zur Ursachenfindung eines evtl. Schadens nützlich, stellt jedoch nicht den üblichen Betrachtungsabstand dar. 2.1 Beispiele - vom Bürgersteig vorne (direkt vor der Fassade): nicht geeignet für den Gesamteindruck der Fassade, Abb. 2 - vom Bürgersteig auf der anderen Straßenseite hinten : geeignet für den Gesamteindruck der Fassade Abb. 2 Abb. 2: Betrachtungsabstand Straße 2.2 Betrachtungsabstand Gesimse Von der Straße (Pos. 1) kann der Abriss im Gesimsbereich nicht gesehen werden. Vom Balkon (Pos. 3) kann er gesehen werden Von der Straße (Pos. 1) kann der Abriss im Gesimsbereich nicht gesehen werden. Von der Loggia (Pos. 2) ist das Betrachten nur durch starkes Herauslehnen möglich (kein normaler Betrachtungsabstand). Abb. 3 Betrachtungsabstand Gesimse

3 Seite Die Betrachtung, z. B. der Fassade, kann behindert werden durch Gerüststellung mit örtlich beengtem Betrachtungsabstand, siehe Abbildung 4 und 5. Abb. 4: Gesamteindruck durch Gerüst behindert Gesamteindruck Abb. 5: eingeschränkter 2.4 Wenn ein Vorgarten bzw. eine Rasenfläche (z. B. eine Hofbegrünung) vorhanden ist, die in der Regel nicht begangen wird, ist der Betrachtungsabstand entsprechend der Objektgröße vor zunehmen. Abb. 6: Betrachtungsabstand Abb. 7: Fassaden-Gesamteindruck z. B. bei Hofbegrünung z. B. Wege, Bürgersteig Punkt 1 bis 3: Betrachtungsabstände Punkt 4: gepflasterter Weg Punkt 5: Rasenfläche/Hofbegrünung Punkt 6: zu betrachtendes Objekt

4 Seite 4 3. Deutlich erkennbar Damit ein behaupteter Mangel deutlich erkennbar ist, sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - normaler Betrachtungsabstand - im peripheren Sichtfeld (siehe Abb. 8) auffallend d. h. erkennbar - spontane Sichtung, ohne Hinweis einer zweiten Person, d. h. nicht erst suchend 1 - Bereich des scharfen Sehens 10 - Grenzbereich der Worterkennung 15 - optimaler Bereich für Augenbewegungen 30 - Grenzbereich der Symbolerkennung 60 - Grenzbereich für das Erkennen von Farbunterschieden Grenze des Sehfeldes Das periphere Sichtfeld umfasst den Bereich von Abb. 8 menschliches Sichtfeld 4. Lichtquelle Geprüft werden sollte unter normalen Tageslichtverhältnissen, d. h. Unregelmäßigkeiten, die durch seitlichen Einfall von natürlichem nlicht zeitlich begrenzt sichtbar werden, sind in der Regel hinzunehmen. Künstliches Streiflicht ist zur Bewertung nicht zugelassen. Die Elektroplanung (Decken- bzw. Wand-Halogenstrahler) ist bei der Sichtplanung/Flächenplanung (Decke, Wände, Fassaden) daher besonders zu berücksichtigen. Künstliches Streiflicht ( Beleuchtung ) stellt eine erhöhte Anforderung dar und ist gesondert zu vereinbaren. Bei der Bewertung von Sichtflächen ist die Angabe der Lage der Lichtquelle besonders wichtig, falls nachträglich eine andere Person die Sichtbewertung (Gutachten) nachvollzieht bzw. überprüft. Dies ist vergleichbar nur möglich, wenn von gleichen Grundlagen (hier Lichtquelle ) ausgegangen wird. Lichtquellen mit anderen Einfallswinkeln zum Objekt können durchaus andere Erkenntnisse/Ergebnisse hervorrufen. Beispiel: Eine Lichtquelle () von oben lässt Vor- und Rücksprünge innerhalb der Fassade deutlicher erscheinen, als eine Lichtquelle im Rücken. Eine Lichtquelle () von der Seite ( Streiflicht ) verdeutlicht Unebenheiten mehr, als wenn die Fassade im liegt. Diese Angaben sind in einer Checkliste (siehe Abb.15) bei Feststellung des Objektzustandes zu dokumentieren.

5 Seite 5 In der Regel werden 5 Lichtquellen unterschieden: - von links (Streiflicht) - von rechts (Streiflicht) - von oben (Streiflicht) - von hinten (Fassade im Gegenlicht) - von vorne (Fassade im ) Abb. 9: nstand bzw. Lichtquelle Punkt 1: übliche Betrachtung im rechten Winkel mit Betrachtungsabstand l (siehe Abb. 2) Punkt 2: unübliche Betrachtung, schräg von der Seite Punkt 3: unübliche Betrachtung direkt vor dem Objekt, von unten nach oben gesehen Vorne bzw. hinten bezieht sich immer von der Person ausgehend in Blickrichtung. Wie wichtig die Dokumentation der Lichtverhältnisse ist, wird am folgenden Beispiel verdeutlicht: Die (als natürliche Lichtquelle) zieht bekannter Weise von Ost nach West. Abb. 10: nstand bzw. Lichtquelle - tageszeitabhängig

6 Seite 6 Lichtquelle, z. B. nstand mit: - Fassade im Gegenlicht - Fassade im - von oben - von hinten, d. h. im Rücken - von links bzw. rechts Abb. 11: nstand Westseite, dicker Pfeil zeigt Standpunkt des Betrachters Abb. 12: nstand Südseite, dicker Pfeil zeigt Standpunkt des Betrachters

7 Seite 7 Abb. 13: nstand Ostseite, dicker Pfeil zeigt Standpunkt des Betrachters Abb. 14: nstand Nordseite, dicker Pfeil zeigt Standpunkt des Betrachters Tabelle 1: Lichtverhältnisse zu verschiedenen Tageszeiten Ansicht vormittags mittags abends West Abb. 3-3 Abb.W1 Abb. W2 Streiflicht Abb.W3 Süd Abb. 3-4 Abb. S1 Abb. S2 Abb. S3 Ost Abb. 3-5 Abb. O1 Abb. O2 Streiflicht Abb. O3 Nord Abb. 3-6 Abb. N1 Abb. N2 Abb. N3

8 Seite 8 In der Tabelle wird deutlich, dass die Besichtigung einer Fassade zu unterschiedlichen Tageszeiten unterschiedliche Lichtverhältnisse aufweist. Daraus folgt, dass der Betrachter zu verschiedenen Tageszeiten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Für jede Fassadenansicht ist eine eigene Bewertung aufzustellen. Das o. g. Beispiel verdeutlicht, dass die Nord-Ansicht, die ständig im liegt, eine geringere Minderung erhält, als die Süd-Seite, welche ständig von der angestrahlt wird. Alle vier Ansichten ergeben in der Addition ihrer Minderungswerte die Gesamtminderung. 4. Sichtflächen Bewertung Die Bewertung erfolgt je nach Baustoff, u. a.: 4.1 Sichtbeton Ortbeton, Betonfertigteile, siehe Handbuch Sichtbeton [1] 4.2 Putzoberflächen Berücksichtigung der Qualitätsstufen [2] 5. Gesamteindruck/Sichtflächenbetrachtung Das Objekt ist unter gebrauchsüblichem Abstand zu betrachten. Eventuelle optische Beeinträchtigungen sind für jeden nachvollziehbar in einem Protokoll festzuhalten: Abb. 15: Anforderungsprofil für die Dokumentation (Muster) Tel. 030/ Fax 030/ Begehungsprotokoll / Datum vom: Erfassung von ( Name ) SCHULZ Architekten Unternehmen der IGS Fassaden-Ansicht: Skizze: = Süd, West, Nord, Ost 2 = Süd, West, Nord, Ost 3 = Süd, West, Nord, Ost 4 = Süd, West, Nord, Ost 1.) Betrachtungsabstand: m1 = m Skizze: m2 = m 2.) Lichtquelle: Fassade im Gegenlicht Fassade im von oben im Rücken von links/ rechts Skizze: 3.) Bemerkungen: Empfehlung: Um unterschiedliche Grundlagen zur Sichtflächen-Bewertung zu vermeiden, ist ein Protokoll (siehe o. g. Muster, z. B. andere Personen, Tageszeit, Lichtquelle usw.) vom Ortstermin anzufertigen.

9 Seite 9 6. Literatur [1] Schulz, Joachim: Handbuch Sichtbeton Verlag BAU+TECHNIK,. [2] Schulz, Joachim: Architektur der Bauschäden, Springer Vieweg Verlag. Anmerkung: Hinweise zu Sichtflächen Betrachtung + Bewertung von Innenwänden erfolgt in dem gesonderten Merkblatt 1B.

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