Ingenieurdienstleistungen Beschaffung und Vertragsumsetzung Best Practice Award 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ingenieurdienstleistungen Beschaffung und Vertragsumsetzung Best Practice Award 2012"

Transkript

1 Ingenieurdienstleistungen Beschaffung und Vertragsumsetzung Best Practice Award 2012 Jurybericht Mai 2012 Geschäftsstelle/Secrétariat: Effingerstrasse 1, Postfach 6916, 3001 Bern Telefon Telefax

2 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 3 II. Eingereichte Beiträge... 6 III. Würdigung der eingereichten Beiträge Stadt Zürich, Amt für Hochbauten (Schulanlage Ilgen) Stadt Zürich, Amt für Hochbauten (Pflegezentrum Witikon) Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (Mittelunterführung Meielen Zollikofen)8 4. Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (Bern, Bundeshausperimeter, Erweiterung COMNET) Stadt Bern, Tiefbauamt (Sanierung Marktgasse) armasuisse Immobilien (Beauftragte Immobilienbewirtschafter für Hoch- und Tiefbau) Bundesamt für Strassen ASTRA (N01/42, 46 UPIaNS Verzweigung Zürich Ost Effretikon, Bauherrenunterstützung) IV. Auszeichnungen Rang 1 (Gold): Bundesamt für Strassen ASTRA (N01/42, 46 UPIaNS Verzweigung Zürich Ost Effretikon, Bauherrenunterstützung) Rang 2 (Silber): armasuisse Immobilien (Beauftragte Immobilienbewirtschafter für Hoch- und Tiefbau) Rang 3 (Bronze): Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (Bern, Bundeshausperimeter, Erweiterung COMNET)

3 I. Einleitung Mit der Einführung der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen (auf Bundesstufe Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen/BöB vom 16. Dezember 1994) hat sich die öffentliche Hand zum Ziel gesetzt, (i) die Vergabeverfahren bestimmten Regeln zu unterwerfen und damit transparent zu gestalten, (ii) den Wettbewerb zu stärken und (iii) den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel zu fördern (vgl. Art. 1 Abs. 1 BöB). Seit Inkrafttreten der neuen Regeln setzt sich die Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (usic) zusammen mit den öffentlichen Beschaffungsstellen laufend dafür ein, dass die Vorgaben für die Vergabe von Ingenieur- und Planerdienstleistungen verbessert werden. Trotz dieser Bemühungen können viele Beschaffungsverfahren die genannten Ziele nach wie vor nicht oder nur rudimentär erreichen, so dass für die Vergabe der Arbeiten letztlich nicht die Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen, sondern das niedrigste Honorar ausschlaggebend ist. Über die diesbezüglichen Gründe wurde und wird viel diskutiert und es gibt unterschiedliche Meinungen dazu. Nebst dem Vergabeprozess stellt auch die gesamte Abwicklung lang andauernder Planermandate, bei denen unvorhersehbare Entwicklungen oder Veränderungen während der Vertragslaufzeit auftreten eine grosse Herausforderung dar. Alle an einem Projekt Beteiligten haben mit Blick auf einen erfolgreichen Projektabschluss ein grosses Interesse an einer zielgerichteten Beschaffungsabwicklung; denn nur eine partnerschaftliche Beschaffungsabwicklung garantiert, dass der Planer seine Rolle als Treuhänder des Bauherrn wirksam und erfolgreich wahrnehmen kann. Die usic vergibt nach dessen Einführung im Jahr 2010 zum zweiten Mal einen Best Practice Award. Der Best Practice Award 2012 widmet sich der Beschaffung, Vertragsgestaltung und Vertragsumsetzung von Ingenieur- und Planerdienstleistungen. Ausgezeichnet werden Vorgehensweisen öffentlicher Bauherren, welche eine Basis für ein gutes Treuhandverhältnis zwischen Planer und Bauherr sowie eine positive Umgangskultur schaffen. Durch die Bekanntmachung von guten Beschaffungsprozessen sowie guten Planerverträgen und deren Umsetzung während der Leistungserfüllung werden drei Zielsetzungen verfolgt: Die Branche kann sich mit Fallbeispielen auseinandersetzen, daraus lernen und sich gestützt darauf weiterentwickeln. Die Branche kann eine unité de doctrine entwickeln. Die öffentliche Hand wird in den Prozess aktiv einbezogen und für gute Verträge sowie für eine gute Projektabwicklung geehrt. Mit der Auszeichnung sollen Beschaffungsverfahren und Planerverträge gewürdigt werden, bei denen die Tätigkeit des Planers als Treuhänder hervorgehoben wird und bei denen partnerschaftlich auf veränderte Randbedingungen eingegangen werden kann. Mit der 3

4 Publikation von guten vertraglichen Beziehungen sowie der gemeinsamen Anwendung und Auslegung von Planerverträgen soll ein Stand der Technik (Best Practice) etabliert werden. Zur Teilnahme am Wettbewerb waren öffentliche Bauherren des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden eingeladen. Ingenieur- und Planungsbüros der usic konnten ebenfalls Wettbewerbsbeiträge von öffentlichen Beschaffungsstellen vorschlagen. Zum Wettbewerb zugelassen waren Beschaffungen (unabhängig von der Verfahrensart), welche die folgenden Kriterien kumulativ erfüllen: Sie beziehen sich auf Planerdienstleistungen im Infrastrukturbau oder Hochbau / Gebäudetechnik. Bei den betroffenen Projekten ist die Beschaffung abgeschlossen und der Planervertrag unterzeichnet. Hingegen braucht das Projekt noch nicht beendet zu sein. Die Wettbewerbseingaben wurden nach folgenden Kriterien beurteilt: (1) Beurteilung des Beschaffungsverfahrens: Das Beschaffungsverfahren ist darauf ausgerichtet, dass der Planer die Treuhandfunktion wirksam wahrnehmen kann. Das Beschaffungswesen definiert den Grundauftrag genügend klar und grenzt die erwarteten Leistungen gegenüber möglichen Änderungen deutlich ab. Das Beschaffungsverfahren und die Vertragsgestaltung geben dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer den nötigen Spielraum, um die Zielsetzungen zu erreichen. Das Beschaffungsverfahren und die Vertragsgestaltung ermöglichen eine spätere Anpassung des Vertragsverhältnisses an sich verändernde Randbedingungen (Nachtragswesen und -kultur von Anfang an definiert). (2) Beurteilung des Grundvertrages: Verständliche Definition des zu erbringenden Leistungsumfangs (Klarheit der Leistungsabgrenzung, Umfang Leistungsbeschrieb); Existenz, Inhalt und Praktikabilität der Regelung über das Vorgehen bei sich ändernden Randbedingungen. (3) Beurteilung der Auslegung und (sofern möglich) Anwendung des Planervertrags bei geänderten Randbedingungen: Klare Erfassung von Änderungen gegenüber dem Grundvertrag. Für beide Seiten faire Regelungen. Kreative Nutzung von Spielräumen ohne Übergewichtung von Eigeninteressen. 4

5 Partnerschaftliches Verhältnis im Prozess der Vertragsanpassungen. Die Ausschreibung startete am 5. Oktober 2011 und die Frist für Eingaben wurde auf den 29. Februar 2012 festgelegt. Die Preisverleihung erfolgte im Rahmen der Generalversammlung der usic vom 11. Mai 2012 in Bern. Die Beurteilung der eingereichten Beiträge oblag einer Jury bestehend aus folgenden Fachpersonen: Peter Rauch / Sennhauser, Werner & Rauch AG, Dietikon (Vorsitz) Toni Eder / Bundesamt für Verkehr, Bern (Öffentliche Hand) Mirko Feller / Emch+Berger AG, Bern (Bauingenieurwesen) Alec von Graffenried, Nationalrat Bern (Politik) Andreas Rüegg / Amstein + Walthert AG, Zürich (Gebäude- und Elektrotechnik) Dr. Peter Schuster / Ernst Basler + Partner AG, Zürich (Bauingenieurwesen) Eduard Tüscher / KBOB, Bern (Öffentliche Hand) Der Geschäftsführer der usic, Dr. Mario Marti, Rechtsanwalt, nahm ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Jury teil, führte das Sekretariat und redigierte den vorliegenden Jurybericht. 5

6 II. Eingereichte Beiträge Innert der Eingabefrist gingen folgende gültige Beiträge ein (in der Reihenfolge des Eintreffens): 1. Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Schulanlage Ilgen, Gesamtinstandsetzung 2. Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Pflegezentrum Witikon, Gesamtinstandsetzung 3. Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Mittelunterführung Meielen Zollikofen 4. Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Bern, Bundeshausperimeter, Erweiterung COMNET 5. Stadt Bern, Tiefbauamt Sanierung Marktgasse Bern 6. armasuisse Immobilien Beauftragte Immobilienbewirtschafter (BeIMB) für Hoch- und Tiefbau 7. Bundesamt für Strassen (ASTRA) N01/42, 46 UPIaNS Verzweigung Zürich Ost Effretikon, Bauherrenunterstützung Die sieben Eingaben sind vielfältig und decken verschiedene Bereiche der Ingenieurtätigkeiten ab. Die Jury nahm folgende Grobunterteilung vor: Zwei Beiträge betrafen Bauingenieurmandate im Verkehrswegebau (Beiträge 3, 5). Drei Beiträge betrafen Gebäudetechnik-Planermandate im Hochbau resp. bei Infrastrukturprojekten (Beiträge 1, 2, 4). Zwei Beiträge betrafen Bauherrenunterstützungsmandate (Beiträge 6, 7). Das Verhältnis zwischen Vergaben von Bundesbehörden (4) und kommunalen Vergabestellen (3) hält sich ungefähr die Waage. Auffallend ist, dass dieses Jahr keine kantonale Beschaffungsstelle am Wettbewerb teilgenommen hat. 6

7 III. Würdigung der eingereichten Beiträge Die sieben eingereichten Wettbewerbsbeiträge weisen durchweg eine hohe Qualität auf. Die Dossiers sind umfassend und geben einen guten Überblick über die Beschaffungsverfahren und die vertraglichen Grundlagen. Es ist deutlich erkennbar, dass alle teilnehmenden Vergabebehörden ein hohes Interesse an einer guten, auf Vertrauen basierenden Zusammenarbeit mit den gesuchten und beauftragten Planern anstreben. Die Jury zeigt sich erfreut über diesen Umstand und wünscht sich, dass diese Grundhaltung weitergelebt und verstärkt wird und als Vorbild für andere Vergabeverfahren dienen mag. 1. Stadt Zürich, Amt für Hochbauten (Schulanlage Ilgen) Vergabebehörde: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Verfahrensart: Einladung Auftrag: Projektierung Heizung/Lüftung Bearbeitungszeitraum: Bausumme in CHF: 1 Mio. Honorar in CHF: ca Es handelt sich um ein Mandat für die Projektierung von Heizung und Lüftung in einer Schulanlage. Mit einer prognostizierten relevanten Bausumme von rund CHF 1 Mio. handelt es sich um ein relativ kleines Mandat, welches im Einladungsverfahren vergeben werden konnte. Positiv zu bewerten ist der Mechanismus der Honoraranpassungen im Laufe des Projektes. Dieser richtet sich nach der relevanten Bausumme oder erfolgt im vorgängig vereinbarten Zeittarif. Ebenfalls ist festgehalten, dass die Auftraggeberin die Kosten für Terminverzögerungen, welche nicht vom Planer zu vertreten sind, übernimmt. Vor diesem Hintergrund ist auch gegen die Leistungsbeschreibung, welche lediglich durch den Verweis auf die Baukosten erfolgt, nichts einzuwenden. Ein Fragezeichen setzt die Jury hingegen hinter den vorgegebenen maximalen Stundensatz. Nicht zuletzt in einem Ausschreibungsverfahren auf Einladung sollten keine solchen Ansätze vorgegeben werden, da damit der Wettbewerbsgedanke unterlaufen wird. Weiter stellt sich die Jury die Frage, ob das umfassende, relativ aufwändige Verfahren welches analog einer Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt wurde dem Auftragsvolumen angemessen war. Zu beachten ist in solchen Situationen stets der relativ hohe Aufwand sowohl der Vergabebehörde wie auch der teilnehmenden Anbieter. Die gewählten Zuschlagskriterien Referenzen, Erfahrungen, Preis sind aus Sicht der Jury sachgerecht. Nicht empfehlenswert erachtet die Jury die an sich durchaus zulässige Praxis, die Gewichtung der Kriterien nicht explizit, sondern nur die Rangfolge der Bedeutung der Kriterien anzugeben. Diese Praxis ist aus Transparenzgründen abzulehnen. 7

8 2. Stadt Zürich, Amt für Hochbauten (Pflegezentrum Witikon) Vergabebehörde: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Verfahrensart: Einladung Auftrag: Projektierung Kunstlicht Bearbeitungszeitraum: Bausumme in CHF: 1 Mio. Honorar in CHF: ca Dieses Projekt der gleichen Vergabebehörde folgt analogen Grundsätzen wie der Wettbewerbsbeitrag (1) Schulanlage Ilgen. Auch hier handelt es sich mit einem prognostizierten relevanten Bauvolumen von rund CHF 1 Mio. um ein eher kleines Mandat, für welches auch ein einfacheres Beschaffungsprozedere denkbar gewesen wäre. Positiv wertet die Jury das im Vergleich zum Beitrag (1) zusätzliche Zuschlagskriterium des Zugangs zur Aufgabe. Ein solches Kriterium kann einen Wettbewerb der Anbieter auf qualitativer Ebene unterstützen und gibt den Anbietern die Möglichkeit, innovative Lösungen oder Methoden vorzuschlagen. Auch in diesem Verfahren setzt die Jury ein Fragezeichen betreffend die Gewichtung der Zuschlagskriterien auch hier wäre es wünschenswert, wenn die konkrete (prozentuale) Gewichtung der einzelnen Kriterien angegeben worden wäre. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zum Beitrag (1) verwiesen werden; die dortigen Ausführungen gelten auch für das vorliegende Verfahren. 3. Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (Mittelunterführung Meielen Zollikofen) Vergabebehörde: Bundesamt für Bauten und Logistik Verfahrensart: offen Auftrag: Gesamtleitermandat unter der Federführung des Bauingenieurs mit Beizug eines Architekten, Elektro- und Sanitäringenieurs sowie eines Geometers zur Planung einer neuen Mittelunterführung im RBS-Bahnhof Oberzollikofen Bearbeitungszeitraum: Bausumme in CHF: 3.2 Mio. Honorar in CHF: ca Das vom Bundesamt für Bauten und Logistik durchgeführte Verfahren für die Wahl des Planerteams hat Vorbildcharakter. Die Leistungen sind detailliert und nachvollziehbar beschrieben, ebenso die Ziele des Projektes. Positiv zu werten sind der Einbezug des KBOB- Formulars für das Nachtragsmanagement sowie die Einplanung eines Zeitbudgets für nicht abschliessend definierbare Leistungen. Positiv wirkte sich in diesem Verfahren offenbar der Umstand aus, dass gute Grundlagen aus Vorstudien vorlagen, welche für die Planung ein 8

9 relativ hohes Mass an Sicherheit boten. Drei Fragezeichen setzt die Jury: Erstens scheint die hohe Preisgewichtung von 40% bei den Zuschlagskriterien der Komplexität der Aufgabe (zahlreiche Schnittstellen; Ausführung unter Betrieb etc.) nicht angemessen zu sein. Für derart komplexe Planungsaufgaben erachtet die Jury eine Preisgewichtung von 20 30% als sachgerecht, um die zur Auftragsabwicklung adäquate Qualität der Planungsarbeit zu erhalten. Zweitens wird das Planerhonorar als Pauschale ausgesetzt, was zu Spekulationen und Nachtragsforderungen anregen könnte. Drittens steht die hohe Komplexität des Vergabeverfahrens in einem Widerspruch zum doch relativ kleinen Bauvorhaben (Baukosten von ca. CHF 3.2 Mio.). Dies mag erklären, dass auf die Ausschreibung nur gerade ein Angebot einging. 4. Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (Bern, Bundeshausperimeter, Erweiterung COMNET) Vergabebehörde: Bundesamt für Bauten und Logistik Verfahrensart: offen Auftrag: Gesamtleitung und Elektroingenieurplanung für die Verbindung des Medienzentrums des Bundes mit Einheiten der Bundesverwaltung in Bern Bearbeitungszeitraum: Bausumme in CHF: 3 Mio. Honorar in CHF: Auch diese Vergabe aus dem Bundesamt für Bauten und Logistik hat Vorbildcharakter. Die Ausschreibung überzeugt mit einer genauen Leistungsdefinition des Grundauftrages und umfassenden Informationen zur Aufgabenstellung. Die Unterlagen sind klar und vollständig, was eine gute Grundlage für eine faire Zusammenarbeit bildet. Dazu trug positiv bei, dass bereits ein Vorprojekt erstellt wurde und den Anbietern vorlag. Auch lobenswert ist die klare Regelung des Nachtragswesens (Meldeverfahren, Entschädigung nach Zeitaufwand). Erwähnenswert ist, dass die Terminsituation bei der Ausschreibung offenbar falsch eingeschätzt wurde, was Honoraranpassungen in erheblichem Umfang zur Folge hatte, welche aber soweit ersichtlich ohne Friktionen vereinbart werden konnten. Es stellt sich die Frage, ob nicht ein vordefiniertes Stundenbudget zu einem klareren Verfahren beigesteuert hätte. Gewünscht hätte sich die Jury auch in diesem Projekt (analog dem Beitrag (3)) eine tiefere Gewichtung des Preises: Auch hier handelt es sich um eine komplexe Aufgabe in einem schwierigen Umfeld, weshalb eine Preisgewichtung unter 40% sinnvoll gewesen wäre. Ebenfalls nicht sachgerecht erachtet die Jury die sehr tiefe Gewichtung der Qualifikation der 9

10 Mitarbeitenden der Anbieter: Nur im Rahmen von 5% wurden solche Qualitätsaspekte unter dem Titel der Organisation abgefragt. 5. Stadt Bern, Tiefbauamt (Sanierung Marktgasse) Vergabebehörde: Stadt Bern, Direktion für Tiefbau Verfahrensart: offen Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt Auftrag: Projektierung der Sanierung der Marktgasse in Bern Bearbeitungszeitraum: Bausumme in CHF: offen Honorar in CHF: ca Die Ausschreibung für die Planerleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung der historischen Hauptgasse in der Berner Altstadt beeindruckt durch ihre sehr gute Dokumentation und ihre sehr professionelle Durchführung und Abwicklung. Positiv ist die vorausschauende Berücksichtigung von Veränderungsprozessen im Projektablauf. Zwar aber immerhin werden solche Veränderungen und die Prozesse, wie damit umzugehen ist, nur in genereller Weise im Projekthandbuch thematisiert. Lobenswert ist darüber hinaus, dass ein (wenn auch nur kleines) Zeitbudget für Zusatzleistungen von Anfang an fix eingerechnet wurde. Umgekehrt erachtet die Jury den Umstand, dass die Anbieter im Rahmen ihrer Offerten die Stundenbudgets selbst vorgeben mussten, insbesondere bei Aufgaben mit hohem Koordinationsaufwand als problematisch. Erfahrungsgemäss führt dieses Vorgehen Angabe von Stunden und Stundenansätzen durch die Anbieter nicht nur zu grossen Unterschieden bei den Honoraren, sondern bildet leider auch oftmals eine Basis für spätere Diskussionen und Streitigkeiten über den Leistungsumfang und die Honorierung. Bauherren sind in den letzten Jahren teilweise und nach Ansicht der Jury richtigerweise von diesem Modell abgerückt und haben stattdessen auch bei gut abgrenzbaren Aufgaben eine geschätzte Stundenzahl vorgegeben. Damit erfolgt der Preisvergleich im Rahmen der Ausschreibung einzig auf der Basis der Stundenansätze und wird nicht durch die vom Anbieter zugrundegelegten Stundenzahlen mit beeinflusst. Die Jury erachtet dieses Modell als bessere Grundlage für eine gute Vertrauensbasis zwischen den Parteien, welche es in einem gewissen Rahmen auch zulässt, dass Leistungen dem Projektverlauf entsprechend ohne direkte Anhebung des Kostendachs angepasst werden können. Das vom Tiefbauamt der Stadt Bern gewählte Modell mit freier Stundenwahl und Vergütung der Leistungen im Zeittarif wird generell als nicht zielführend erachtet. 10

11 Mit Blick auf die Gewichtung der Zuschlagskriterien hätte sich die Jury auch in diesem Verfahren eine tiefere Preisgewichtung gewünscht: Die Gewichtung von 40% ist angesichts der hohen Komplexität (Vorhaben in der historischen Altstadt von Bern mit zahlreichen Schnittstellen) zu hoch. 6. armasuisse Immobilien (Beauftragte Immobilienbewirtschafter für Hoch- und Tiefbau) Vergabebehörde: armasuisse Immobilien Verfahrensart: offen Auftrag: Mandat als Beauftragter Immobilienbewirtschafter (BeIMB) Hoch- und Tiefbau, der in der Lage ist, die Facility Managerin des Immobilien-Portefeuilles in den Kantonen Uri, Schwyz und Zug in strategischer und operativer Hinsicht zu unterstützen. Bearbeitungszeitraum: Bausumme in CHF: keine Honorar in CHF: ca. 2 Mio. Die Vergabe betrifft das Mandat zur Immobilienbewirtschaftung und fällt damit in den Bereich der Bauherrenunterstützung. Angesichts der ausgesprochenen Vertrauensposition, welche die Vergabebehörde explizit sucht, ist es richtig, den Preis bei der Bewertung möglichst tief (vorliegend 20%) zu gewichten und stattdessen die Qualitätskriterien in den Vordergrund zu stellen. Die Ausschreibung überzeugt mit einem detaillierten Leistungsbeschrieb, welcher nicht nur einen reinen Aufgabenbeschrieb umfasst, sondern auch den erwarteten Output nennt. Besonders positiv bewertet die Jury den vorausschauenden Umgang mit möglichen Veränderungen. Der Vertrag ist auf fünf Jahre angelegt, wobei jährlich neue Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Solche periodischen Überprüfungen und Anpassungen des Leistungsumfangs und der Honorierung sind sinnvoll und bieten eine gute Basis für eine lang andauernde Vertrauensbasis zwischen den Parteien. Aufgrund der eingereichten Unterlagen ist das Verhältnis dieser jährlichen Zielvereinbarungen zum (übergeordneten) Kostendach über fünf Jahre nicht ganz geklärt. Aufgrund der verwendeten Formulierung ( voraussichtliche Stunden) ist davon auszugehen, dass kein verbindliches Kostendach vorliegt, was zu befürworten wäre. Ein kleiner Wermutstropfen ist die Regelung, wonach Veränderungen am Portefeuille keinen Einfluss auf die Honorierung haben. Die Jury kann sich dies nur mit dem Umstand erklären, dass solche Änderungen am Portefeuille in der Praxis wohl kaum zu erwarten sind resp. tendenziell eher nicht zu Lasten des Beauftragten gehen dürften. 11

12 7. Bundesamt für Strassen ASTRA (N01/42, 46 UPIaNS Verzweigung Zürich Ost Effretikon, Bauherrenunterstützung) Vergabebehörde: Bundesamt für Strassen ASTRA Verfahrensart: offen Auftrag: Bauherrenunterstützung N01/42, 46 UPIaNS Verzweigung Zürich Ost Effretikon Bearbeitungszeitraum: Bausumme in CHF: 200 Mio. Honorar in CHF: 4.8 Mio. Die Ausschreibung betrifft eine Bauherrenunterstützung über einen Zeitraum von zehn Jahren ( ) und stellt damit zwangsläufig hohe Ansprüche an das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem. Hinzu kommt die hohe Komplexität des Vorhabens auf einer der meistbefahrenen Nationalstrassen der Schweiz. Es ist deshalb richtig, dass das ASTRA bei dieser Ausgangslage einen hohen Wert auf die qualitativen Zuschlagskriterien legte und den Preis mit 20% gewichtete. Ebenfalls vorbildlich ist für die Jury die fixe Vorgabe der geschätzten Stunden (inkl. der jeweiligen Kategorien) durch die Beschaffungsstelle. Damit wird für die Offertbewertung eine gute Vergleichsbasis geschaffen, welche mit einem Abfragen des Stundenbedarfs bei den Anbietern nicht erreichbar wäre. Diese Ausgangslage schafft zudem gute Voraussetzungen für eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit während der langen Projektdauer. Dies umso mehr, als dass das aufgrund der vorgegebenen Stunden und den offerierten Stundenansätzen errechnete Gesamthonorar explizit nicht als Kostendach fixiert ist. Somit bestehen beste Voraussetzungen für eine wirksame Wahrnehmung der Treuhandfunktion durch den Planer. Ebenfalls hervorzuheben ist die Förderung des Ingenieurnachwuchses durch die zusätzliche Honorierung eines Juniorpartners. IV. Auszeichnungen Aufgrund der Bewertung der obigen Würdigungen der eingereichten Beiträge hat die Jury folgende Auszeichnungen beschlossen: 1. Rang 1 (Gold): Bundesamt für Strassen ASTRA (N01/42, 46 UPIaNS Verzweigung Zürich Ost Effretikon, Bauherrenunterstützung) Das Beschaffungsverfahren des Bundesamtes für Strassen im Zusammenhang mit der Bauherrenunterstützung bei der Sanierung der Nationalstrasse Zürich Ost Effretikon überzeugt die Jury als vorbildlicher und mustergültiger Prozess. Die Vergabebehörde beweist durch ihr konsequentes und durchdachtes Vorgehen, dass sie eine hohe Qualität und eine vertrauensvolle Treuhandfunktion sucht. Dieser Gedanke manifestiert sich bei der tiefen Preisgewichtung im Rahmen der Beurteilung, der vorgegebenen Stundenschätzung (inkl. Kategorien) sowie der expliziten Regelung, dass die im Rahmen der Offerten errechneten 12

13 Honorarsummen nicht als abschliessendes Kostendach zu verstehen sind, sondern bei Vorliegen neuer Erkenntnisse angepasst werden können. Mit diesem Vorgehen bildet das ASTRA eine ausgezeichnete Grundlage für einen erfolgreichen Projektverlauf im Interesse aller Beteiligten. Ebenso hervorzuheben ist die explizite Förderung des Ingenieurnachwuchses durch die zusätzliche Honorierung eines Juniorpartners (Tandemlösung). Damit engagiert sich das ASTRA in vorbildlicher Weise für den Berufsstand der Ingenieure in der Schweiz. Der Wettbewerbsbeitrag des ASTRA überzeugt die Jury in allen Belangen. Es handelt sich um ein Vorgehen mit klarem Vorbildcharakter und um ein exzellentes Beispiel für die Vergabe von Ingenieurdienstleistungen, welches das Prädikat Best Practice in hohem Masse verdient. 2. Rang 2 (Silber): armasuisse Immobilien (Beauftragte Immobilienbewirtschafter für Hoch- und Tiefbau) Die Beschaffung von Leistungen im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung durch armasuisse ist durchdrungen vom Willen, eine auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit mit dem Beauftragten zu etablieren. Die Vorgaben der Ausschreibung und die Grundlagen des Vertrages wurden konsequent auf dieses Ziel ausgerichtet: Hervorzuheben ist die tiefe Preisgewichtung beim Zuschlagsentscheid sowie die periodischen Überprüfungen und Anpassungen des Leistungsumfangs und der Honorierung im Verlauf des Projekts. Damit wurde ein System geschaffen, welches veränderte Situationen während des Projektablaufs nicht negieren will, sondern welches damit proaktiv umgehen kann. Die Vergabe ermöglicht eine echte Partnerschaft zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Planer und hat entsprechend Vorbildcharakter. Auch hier handelt es sich zweifelsfrei um einen Prozess, welcher das Prädikat Best Practice verdient. 3. Rang 3 (Bronze): Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (Bern, Bundeshausperimeter, Erweiterung COMNET) Mit dem dritten Platz ehrt die Jury das Vergabeverfahren des Bundesamtes für Bauten und Logistik im Zusammenhang mit der Erweiterung COMNET in Bern. Das Verfahren überzeugt vor allem durch seine gute Dokumentation, den genauen Beschrieb des Leistungsumfangs sowie den klaren und umfassenden Angaben zur Aufgabenstellung. Mit dem gewählten Vorgehen wurde eine faire Regelung getroffen, welche eine gute Grundlage bietet für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Auftraggeberin und dem Beauftragten. Namentlich bei der Festlegung und Gewichtung der Zuschlagskriterien hätte sich die Jury eine noch stärkere Fokussierung auf die qualitativen Aspekte gewünscht. Nichtdestotrotz steht auch diesem Projekt das Prädikat Best Practice zu. 13

Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse

Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Direktion Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL vom 1. April 2016

Mehr

Sessionsanlass 2015 der usic

Sessionsanlass 2015 der usic Ingenieure gestalten die Schweiz Sessionsanlass 2015 der usic Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungsrechts: Herausforderungen im Rechtsetzungsprozess und aus Sicht der Branche Dienstag, 2. Juni 2015,

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 17. Januar 2018 29. Amt für Hochbauten, Tiefbauamt, Honorierung von Planungsleistungen (Dienstleistungsaufträge) für Architektinnen und Architekten,

Mehr

Beschaffung von Ingenieurdienstleistungen Best Practice Award 2010

Beschaffung von Ingenieurdienstleistungen Best Practice Award 2010 Union Suisse des Sociétés d Ingénieurs-Conseils Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen Unione Svizzera degli Studi Consulenti d Ingegneria Swiss Association of Consulting Engineers

Mehr

ICT-Beschaffungen Herausforderungen und Lösungsansätze

ICT-Beschaffungen Herausforderungen und Lösungsansätze ICT-Beschaffungen Herausforderungen und Lösungsansätze 30. September 2015 SVöB Feierabendgespräch Dr. Roger Mosimann, Bereichsleiter Agenda 1 2 3 4 5 AWK Wer sind wir? Herausforderungen bei Informatik-Ausschreibungen

Mehr

Übung 2 Organisation Leistung Honorar

Übung 2 Organisation Leistung Honorar Organisation Leistung Honorar Junge Zürcher Büros Ausgangslage Bürogründung Frage Wie hoch schätzen Sie Ihren mittleren bürointernen Stundenansatz? CHF? Mittlerer bürointerner Stundenansatz exkl. MwSt.

Mehr

Leitfaden für die Pitch-Regelung von Digital-Projekten

Leitfaden für die Pitch-Regelung von Digital-Projekten Leitfaden für die Pitch-Regelung von Digital-Projekten Pitch-Regelung 1. Unterscheidung von Auftragsarten 2. Pitch oder Offerte Klar definiertes, spezifisches Projekt Lässt sich bei vorhandenen relevanten

Mehr

Honorierungsmodelle. Montag, 3. Dezember 2012 Prime Tower, Maagstrasse 5, 8005 Zürich

Honorierungsmodelle. Montag, 3. Dezember 2012 Prime Tower, Maagstrasse 5, 8005 Zürich Honorierungsmodelle Montag, 3. Dezember 2012 Prime Tower, Maagstrasse 5, 8005 Zürich Inhalt Grundsätzliche Honorierungsvarianten und deren Anwendungsbereiche Stundenvorgaben / Pauschalangebote: IST und

Mehr

Die Bewertungsmatrix als Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots

Die Bewertungsmatrix als Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots Die Bewertungsmatrix als Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots MERKBLATT Oktober 2015 Zentrale Beschaffungsstelle Einleitung Die Zentrale Beschaffungsstelle ZBS stellt Dritten,

Mehr

GEMEINDERAT Bericht und Antrag

GEMEINDERAT Bericht und Antrag GEMEINDERAT Bericht und Antrag Nr. 1367 vom 31. Juli 2008 an Einwohnerrat von Horw betreffend Externe Revisionsstelle Sehr geehrter Herr Einwohnerratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Einwohnerräte

Mehr

Arbeitsgruppe Privatwirtschaft. SIA 144 Ordnung für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten

Arbeitsgruppe Privatwirtschaft. SIA 144 Ordnung für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten CHGEOL Arbeitsgruppe Privatwirtschaft VERGABEWESEN SIA 144 Ordnung für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten Dr Ing. Giuliano Anastasi Anastasi SA Ingegneria 6600 Locarno Zürich, 27. März 2015 1

Mehr

Auftraggeber/-in. Auftragnehmer/-in. In ROTER SCHRIFT stehen mögliche Formulierungen/Alternativen oder einzusetzende Werte.

Auftraggeber/-in. Auftragnehmer/-in. In ROTER SCHRIFT stehen mögliche Formulierungen/Alternativen oder einzusetzende Werte. Mandatsvertrag NAME BEZEICHNUNG VOLLSTÄNDIGE ADRESSE Auftraggeber/-in NAME BEZEICHNUNG VOLLSTÄNDIGE ADRESSE Auftragnehmer/-in (nachfolgend als AN bezeichnet) NAME LIEGENSCHAFT/ORT Projekt In ROTER SCHRIFT

Mehr

Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb

Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb 1 Agenda 09.00 Uhr Begrüssung (B. Marty / N. Mettler) 09.15 Uhr Verfahrensabläufe und Schwellenwerte (N. Mettler) 10.00 Uhr Pause 10.30 Uhr Eignungs-

Mehr

Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft

Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft 40. Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft Vom 8. Juni 06 (Stand. Juli 06) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der

Mehr

Ú Bern, 21. November usic CEO Konferenz 2012 Präsentation SBB.

Ú Bern, 21. November usic CEO Konferenz 2012 Präsentation SBB. Ú Bern, 21. November 2011 usic CEO Konferenz 2012 Präsentation SBB. Auftragsvolumen Bevorstehende Projekte Ingenieurlandschaft Schweiz Beurteilung durch die SBB Laufender operativer Dialog usic SBB SBB

Mehr

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung?

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung? Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung? Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Inhalt einer Ausschreibung ( 12 VIVöB) 3. Ausschreibungsunterlagen

Mehr

ük 3: Register 12 Zielsetzung Ablauf 30.10.2015 Öffentliches Beschaffungswesen 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen

ük 3: Register 12 Zielsetzung Ablauf 30.10.2015 Öffentliches Beschaffungswesen 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen ük 3: Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen Zielsetzung 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen Ich zeige die Unterschiede verschiedener Formen von öffentlichen Ausschreibungen auf. Ich stelle den

Mehr

46 Gravierende Mängel bei Vergabe und Betreuung von externen Kat. B Forschungsvorhaben durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (Kapitel 1211)

46 Gravierende Mängel bei Vergabe und Betreuung von externen Kat. B Forschungsvorhaben durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (Kapitel 1211) 260 46 Gravierende Mängel bei Vergabe und Betreuung von externen Kat. B Forschungsvorhaben durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (Kapitel 1211) 46.0 Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat Forschungs-

Mehr

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung 1 Wann muss das Vergaberecht beachtet werden nach Haushaltsrecht: zur kostengünstigen Beschaffung von Leistungen

Mehr

Versionsliste KBOB-Dokumente mit Änderungsnachweis zur Vorversion

Versionsliste KBOB-Dokumente mit Änderungsnachweis zur Vorversion Vorbereitung / Ausschreibung Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d

Mehr

die möglichen Wege der Beschaffung und die Vertragsgestaltung

die möglichen Wege der Beschaffung und die Vertragsgestaltung Planerleistungen für die öffentliche Hand: die möglichen Wege der Beschaffung und die Vertragsgestaltung 3. Zürcher Praktikertag für Baurecht 8. September 2010 Claudia Schneider Heusi Schneider Rechtsanwälte

Mehr

Vergaberecht. System, Merkpunkte und Stolpersteine. Gewerbeverband Limmattal, 15. September 2011

Vergaberecht. System, Merkpunkte und Stolpersteine. Gewerbeverband Limmattal, 15. September 2011 Gewerbeverband Limmattal, 15. September 2011 Vergaberecht System, Merkpunkte und Stolpersteine Dr. Stefan Scherler, Rechtsanwalt Scherler + Siegenthaler Rechtsanwälte AG, Marktgasse 1, 8402 Winterthur,

Mehr

Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden?

Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden? Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden? Annina Arpagaus-Erb Walder Wyss & Partner Einleitung / Überblick Rechtsgrundlagen Grundzüge des öffentlichen Beschaffungswesens

Mehr

SIA Ordnungen 102 und 103:

SIA Ordnungen 102 und 103: SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!

Mehr

Ausschreibung & Vergabe

Ausschreibung & Vergabe 2. Kommunaler Straßenbeleuchtungs- Kongress Beleuchtung der Zukunft Ausschreibung & Vergabe 9.3.2012, Großwilfersdorf RA Mag. Robert Ertl Inhalt Anwendungsbereich des BVergG 2006 Kriterien 2 Wenn öffentliche

Mehr

(für kommunale Immobilien)

(für kommunale Immobilien) Seminar Beschaffungs- und Vertragsfragen im Bereich Facility Management (für kommunale Immobilien) Halbtägige Veranstaltung 27. Juni 2017 in Olten (Nachmittag) Mitglieder der KBOB BBL, armasuisse, ETH-Bereich,

Mehr

Register 12 öffentliches Beschaffungswesen. Wichtigste Rechtsgrundlagen. Register 12 Februar 2016. Christine Egger-Koch 1

Register 12 öffentliches Beschaffungswesen. Wichtigste Rechtsgrundlagen. Register 12 Februar 2016. Christine Egger-Koch 1 Christine Egger-Koch 1 Register 12 öffentliches Beschaffungswesen St. Gallen, Februar 2016 lic.iur. Christine Koch-Egger, Rechtsanwältin Gerichtsschreiberin, Kantonsgericht Wichtigste Rechtsgrundlagen

Mehr

zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen

zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen Interkantonale Vereinbarung vom 15. März 2001 zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen Die Interkantonale Vereinbarung vom 25. November

Mehr

SIA Ordnungen 102 und 103:

SIA Ordnungen 102 und 103: SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!

Mehr

Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen 1 / 6 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Freie und Hansestadt, FB SBH

Mehr

Beschaffungswesen. Bauleistungen Dienstleistungen Lieferungen. Merkblatt des Tiefbauamts der Stadt Bern

Beschaffungswesen. Bauleistungen Dienstleistungen Lieferungen. Merkblatt des Tiefbauamts der Stadt Bern Beschaffungswesen Bauleistungen Dienstleistungen Lieferungen Merkblatt des Tiefbauamts der Stadt Bern Tiefbauamt der Stadt Bern / Stand Dezember 2012 605030_2012_Broschüre_05.docx Seite 2/7 Zielsetzung

Mehr

AUSSCHREIBUNGEN VON FM LEISTUNGEN

AUSSCHREIBUNGEN VON FM LEISTUNGEN AUSSCHREIBUNGEN VON FM LEISTUNGEN INHALT 1. Vorbereitung 2. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen 3. Angebotsauswertung / Vergabeempfehlung 1. VORBEREITUNG 1.1. Checkliste Projekt 1.2 Festlegung Zeitplan

Mehr

Erfolgreiches Stakeholdermanagement. Umfeld. Forum Marktplatz Kommune 2016, Halle 7/D68 Dienstag, 15. März 2016 Anna Faoro, E-Government Schweiz

Erfolgreiches Stakeholdermanagement. Umfeld. Forum Marktplatz Kommune 2016, Halle 7/D68 Dienstag, 15. März 2016 Anna Faoro, E-Government Schweiz Erfolgreiches Stakeholdermanagement im föderalen Umfeld Forum Marktplatz Kommune 2016, Halle 7/D68 Dienstag, 15. März 2016 Anna Faoro, E-Government Schweiz Zur Referentin Anna Faoro Verantwortlich für

Mehr

Mit welchen Methoden wählt die SBB ihre Dienstleister aus?

Mit welchen Methoden wählt die SBB ihre Dienstleister aus? Mit welchen Methoden wählt die SBB ihre Dienstleister aus? Autor Werner Dähler SBB Infrastruktur Projekte Region Mitte Tannwaldstrasse 2 4601 Olten SBB Infrastruktur Projekte Region Mitte 11. November

Mehr

usic Sessionsvorschau Sondersession 2015 (4. 7. Mai)

usic Sessionsvorschau Sondersession 2015 (4. 7. Mai) usic Sessionsvorschau Sondersession 2015 (4. 7. Mai) Inhaltsverzeichnis Agenda Sondersession 2015... 2 Impressum... 5 Legende Dringlicher Handlungsbedarf Handlungsbedarf Aktives Monitoring Passives Monitoring

Mehr

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442

Mehr

Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich (Fahrplanverordnung)

Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich (Fahrplanverordnung) Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich (Fahrplanverordnung) (vom 15. Oktober 1997) 1 Der Regierungsrat, gestützt auf 19 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr

Mehr

112/2. sia. Nachhaltiges Bauen Tiefbau und Infrastrukturen. SIA 112/2:2016 Bauwesen /2. Construction durable Génie civil et infrastructures

112/2. sia. Nachhaltiges Bauen Tiefbau und Infrastrukturen. SIA 112/2:2016 Bauwesen /2. Construction durable Génie civil et infrastructures sia SIA 112/2:2016 Bauwesen 530 112/2 Construction durable Génie civil et infrastructures Nachhaltiges Bauen Tiefbau und Infrastrukturen 112/2 Referenznummer SN 530112/2:2016 de Gültig ab: 2016-07-01 Herausgeber

Mehr

Land Fassung: Dezember Bieter:

Land Fassung: Dezember Bieter: Land Fassung: Dezember 2014 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Weisung der Verwaltungsdirektion betreffend Richtlinien für Auftragsvergabe / öffentliche Beschaffung an der Universität Basel

Weisung der Verwaltungsdirektion betreffend Richtlinien für Auftragsvergabe / öffentliche Beschaffung an der Universität Basel Weisung der Verwaltungsdirektion betreffend Richtlinien für Auftragsvergabe / öffentliche Beschaffung an der Universität Basel gültig ab 01.09.2012 1. Ausgangslage und rechtliche Grundlagen Sobald eine

Mehr

27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse. Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Telefon:

27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse. Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Telefon: BEWERBUNGSEINGABE AUFTRAGGEBER: BAUOBJEKT: EINGABETERMIN: EINGABEADRESSE: Renovation Stadtkirche Olten 27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis 11.30 Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse

Mehr

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung. Forschungsvorhaben Untersuchungen zur Löslichkeit von Carbonfasern in wässrigen Medien

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung. Forschungsvorhaben Untersuchungen zur Löslichkeit von Carbonfasern in wässrigen Medien Bekanntmachung Forschungsvorhaben Untersuchungen zur Löslichkeit von Carbonfasern in wässrigen Medien Aktenzeichen: 2017-N-010-STORP Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 1. Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer

Mehr

Land Fassung: Juli Bieter:

Land Fassung: Juli Bieter: Land Fassung: Juli 2013 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Vertragsgestaltung in Ausschreibungsunterlagen

Vertragsgestaltung in Ausschreibungsunterlagen Mai 2017 VergabeNews Nr. 15 Vertragsgestaltung in Ausschreibungsunterlagen Analyse und Würdigung der verschiedenen Möglichkeiten der Vergabestelle. Vertragsgestaltung in Ausschreibungsunterlagen Das Vergaberecht

Mehr

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM)

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Freier Zugang zum Markt (Art. 2 BGBM) Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (Art. 4 BGBM) Öffentliche Beschaffungen (Art. 5 BGBM) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung

Mehr

Teilrevision Personalreglement: Änderung der Bestimmungen über die Familienzulage ( 35) und der Erziehungszulage ( 36)

Teilrevision Personalreglement: Änderung der Bestimmungen über die Familienzulage ( 35) und der Erziehungszulage ( 36) Bericht an den Einwohnerrat Geschäft Nr. 132 07.12.2010 Legislatur 2008-2012 Teilrevision Personalreglement: Änderung der Bestimmungen über die Familienzulage ( 35) und der Erziehungszulage ( 36) Kurzinfo:

Mehr

Ausschreibung Generalplanerleistungen Teilerneuerung Stadthaus Olten Selektives Verfahren

Ausschreibung Generalplanerleistungen Teilerneuerung Stadthaus Olten Selektives Verfahren Ausschreibung Generalplanerleistungen Teilerneuerung Stadthaus Olten Selektives Verfahren Bewerbungsunterlagen Präselektion / Allgemeine Bestimmungen Olten, 05. Mai 2010 Ausgangslage Das Stadthaus Olten

Mehr

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft vom 20. August 2013 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 9 der Bauordnung vom 10. Mai 2005 (Stand 1. Juni 2010), beschliesst: 1. Aufgaben Die Stadtbildkommission

Mehr

Stand der Umsetzung der Wachstumsstrategie für den Kanton Bern

Stand der Umsetzung der Wachstumsstrategie für den Kanton Bern Stand der Umsetzung der Wachstumsstrategie für den Kanton Bern per Ende Mai 2005 Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Weiterentwicklung der Wachstumsstrategie 1. Einleitung Die Volkswirtschaftsdirektion

Mehr

Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg

Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg Ein Versprechen, dem Millionen zufriedener Kunden vertrauen. Denn Unternehmen werden genau wie Menschen nach ihrem Handeln

Mehr

und e r s t e l l t i n Z u s a m m e n a r b e i t m i t 1 VÖTB_Kriterienkatalog_161102_e02-bereinigt Eignungs- und Bestbieterkriterien

und e r s t e l l t i n Z u s a m m e n a r b e i t m i t 1 VÖTB_Kriterienkatalog_161102_e02-bereinigt Eignungs- und Bestbieterkriterien K ATALOG der EIGNUNGSKRITERIEN und BESTBIETERKRITERIEN FÜR DEN TROCKENBAU e r s t e l l t i n Z u s a m m e n a r b e i t m i t 1 Rechtlicher Hintergrund Das Bundesvergabegesetz sieht zwei wesentliche

Mehr

Verordnung über die Entschädigung ausserordentlicher Tätigkeiten und über die Spesen der Mitglieder des Stadtrats

Verordnung über die Entschädigung ausserordentlicher Tätigkeiten und über die Spesen der Mitglieder des Stadtrats Verordnung über die Entschädigung ausserordentlicher Tätigkeiten und über die Spesen der Mitglieder des Stadtrats Vom 27. August 2012 Kurztitel: Ausserordentliche Entschädigungen und Spesen Stadtrat Zuständige

Mehr

IÖB-Tool Modul A2 / Innovationskriterien N.Check-Einkauf

IÖB-Tool Modul A2 / Innovationskriterien N.Check-Einkauf 3b/2014 IÖB-Tool Modul A2 / Innovationskriterien N.Check-Einkauf Ausschreibungskriterien für die innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) S. Supper T. Steffl U. Bodisch Berichte aus Energie-

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz

Mehr

DR. WIDMER & PARTNER RECHTSANWÄLTE

DR. WIDMER & PARTNER RECHTSANWÄLTE DR. WIDMER & PARTNER RECHTSANWÄLTE Stellungnahme zur Ausschreibungspflicht bei Ersatz der Laborsoftware durch Kantonsspitäler 1. Ausgangslage Zwei Kantonsspitäler beabsichtigen, gemeinsam ihre Laborsoftware

Mehr

Abschluss und Ausblick

Abschluss und Ausblick Abschluss und Ausblick Herbert Tichy Geschäftsleiter der KBOB NACHHALTIGES IMMOBILIENMANAGEMENT - IBP - KBOB - rütter+partner - pom+ AUFBAU: ZWEITEILIGE PUBLIKATION 2 Zwei separate Broschüren > Hauptbroschüre

Mehr

V-Modell XT Bund. Die V-Modell-Variante für Bundesbehörden. 6. Fachtagung IT-Beschaffung September 2010

V-Modell XT Bund. Die V-Modell-Variante für Bundesbehörden. 6. Fachtagung IT-Beschaffung September 2010 V-Modell XT Bund Die V-Modell-Variante für Bundesbehörden 6. Fachtagung IT-Beschaffung 2010 16. September 2010 Dr. Christian Lange (Bundesstelle für Informationstechnik) Dirk Israel (4Soft GmbH) www.bit.bund.de

Mehr

Merkblatt Beizug von Experten Ausgabe: Stand:

Merkblatt Beizug von Experten Ausgabe: Stand: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Beschaffungskonferenz des Bundes BKB Merkblatt Beizug von Experten Ausgabe: 31.08.2010 Stand: 01.05.2014 Vorbemerkungen Adressaten:

Mehr

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.

Mehr

Einladung. Seminar. Planungs- und baubegleitendes Facility Management (für Vertreter von Bundes- und kantonalen Behörden)

Einladung. Seminar. Planungs- und baubegleitendes Facility Management (für Vertreter von Bundes- und kantonalen Behörden) Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di

Mehr

ovital GmbH pflege das Leben

ovital GmbH pflege das Leben Seite 1 IK-Nr.: 460 596 807 Um die Qualität unseres nachhaltig zu sichern, arbeiten wir nach dem Pflegeprozess. Der Pflegeprozess besteht aus einer Reihe von logischen, voneinander abhängigen Überlegungs-,

Mehr

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2 Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber Vorinformation Richtlinie 2014/24/EU Diese Bekanntmachung dient

Mehr

V 1231EU (Muster Vorinformation EU)

V 1231EU (Muster Vorinformation EU) Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber Vorinformation Richtlinie 2014/24/EU Diese Bekanntmachung dient

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Hansestadt Rostock Bauamt Holbeinplatz 14 Rostock 18069 Kontaktstelle(n):

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen. Soziokulturelle Qualität Gestaltung Planungswettbewerb und gestalterische Qualität

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen. Soziokulturelle Qualität Gestaltung Planungswettbewerb und gestalterische Qualität Relevanz und Zielsetzung Planungswettbewerbe stellen ein geeignetes Mittel zur Qualitätsoptimierung im Planungsprozess dar und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Baukultur. Schöpferischer Kräfte,

Mehr

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

Teilnahmebedingungen. Der Award. Teilnehmerkreis. Themenspektrum. Ablauf. Gewinner. Veröffentlichungen. Rechtsweg

Teilnahmebedingungen. Der Award. Teilnehmerkreis. Themenspektrum. Ablauf. Gewinner. Veröffentlichungen. Rechtsweg Teilnahmebedingungen Der Award Der NordWest Award ist der Förderpreis der Bremer Landesbank. Er soll dem Nordwesten ein Gesicht geben, indem er Menschen und deren Projekte auszeichnet, die sich um das

Mehr

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon Telefon 041 444 02 02, info@ebikon.ch, www.ebikon.ch

Mehr

Pflichtenheft Begleitteam der Schule Kloten

Pflichtenheft Begleitteam der Schule Kloten Pflichtenheft Begleitteam der Schule Kloten Gültig ab 1. August 2016 (sämtliche vorherigen Pflichtenhefte werden ausser Kraft gesetzt) Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Kriterien für die Zusammensetzung

Mehr

Auswertung der Angebote durch den AG

Auswertung der Angebote durch den AG Seite: 1/2 Auswertung der Angebote durch den AG Projekt: "Aufstellung eines Baukrans in der SWA für den Abbruch der Innenwände und Decken" Art des Vergabeverfahrens: In Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU

Mehr

Bieter: nachstehend erhalten Sie die gewünschten Angaben und Erklärungen.

Bieter: nachstehend erhalten Sie die gewünschten Angaben und Erklärungen. RifT-Muster B_116.1 Bund Stand April 2016 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. Projekt «Leistung» : «VertragNr» : «Massnahme» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte

Mehr

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom (Stand )

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom (Stand ) 7. Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom.06.00 (Stand 0.0.04) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Interkantonale Vereinbarung Der Kanton

Mehr

K 4.1 K 4.2 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG. Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken?

K 4.1 K 4.2 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG. Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken? 4 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken? K 4.1 Welches kommt zur Anwendung? Entscheidungshilfen für die sarten Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen

Mehr

Dr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner

Dr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner Grenzen der Rekommunalisierung im Energiebereich Analyse der aktuellen Rechtsprechung und Spruchpraxis Dr. Mathias Mantler Rechtsanwalt, Partner Berlin, 21.06.2013 Inhalt 1 Einleitung 2 Modelle 3 Konzessionsvergabe

Mehr

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung Bekanntmachung Vergabeverfahren Belieferung mit Büromaterialien Aktenzeichen.: 2017-N-023-ABIMO Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vergabeverfahren Belieferung mit Büromaterialien 1. Name, Anschrift,

Mehr

NETZWERK NACHHALTIGES BAUEN SCHWEIZ NNBS

NETZWERK NACHHALTIGES BAUEN SCHWEIZ NNBS NETZWERK NACHHALTIGES BAUEN SCHWEIZ NNBS Novatlantis Bauforum 27. August 2013, Zürich Joe Luthiger, NNBS Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz NNBS Bestandteil der vierten Strategie «Nachhaltige Entwicklung»

Mehr

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden Vorlage Einwohnerrat, Oktober 2013 Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden Vom Kurztitel: Gebührenreglement Zuständige Abteilung: Planung und Bau Gebührenreglement zur Bau-

Mehr

1 Zielsetzung Qualität Spezielles Angebotsprofil Transparenz für die Kunden Qualitätssicherungs-Kommission...

1 Zielsetzung Qualität Spezielles Angebotsprofil Transparenz für die Kunden Qualitätssicherungs-Kommission... WELLNESS DESTINATION REGLEMENT INHALTE 1 Zielsetzung...2 1.1 Qualität... 2 1.2 Spezielles Angebotsprofil... 2 1.3 Transparenz für die Kunden... 2 2 Qualitätssicherungs-Kommission...2 3 Voraussetzung zur

Mehr

Gemeindeorientierte Frühintervention bei Sucht, Gewalt und sozialer Ausgrenzung Jugendlicher Ein Programm im Auftrag des BAG

Gemeindeorientierte Frühintervention bei Sucht, Gewalt und sozialer Ausgrenzung Jugendlicher Ein Programm im Auftrag des BAG Gemeindeorientierte Frühintervention bei Sucht, Gewalt und sozialer Ausgrenzung Jugendlicher Ein Programm im Auftrag des BAG 01.11.2007 28.02.2011 Konzept Kurzversion Auftraggeber: Bundesamt für Gesundheit

Mehr

Innovative Projekte. Reporting. März Ausgangslage: Vier Jahre Fonds IP

Innovative Projekte. Reporting. März Ausgangslage: Vier Jahre Fonds IP Reporting Innovative Projekte März 211 Ausgangslage: Vier Jahre Fonds IP Mit der seit 2 umgesetzten neuen fokussierten Strategie von Gesundheitsförderung Schweiz ist gleichzeitig ein Fonds für Innovative

Mehr

GEFMA FM-Excellence: Lösungen für Betreiberverantwortung im Facility Management

GEFMA FM-Excellence: Lösungen für Betreiberverantwortung im Facility Management GEFMA FM-Excellence: Lösungen für Betreiberverantwortung im Facility Management Transparenz, Sicherheit und Qualität im Facility Management: Das dreistufige Qualitätsprogramm GEFMA FM-Excellence Gütesiegel

Mehr

Projekt E-Beschaffung

Projekt E-Beschaffung Projekt E-Beschaffung Herr Frank Schmitz, Projektgruppe E-Beschaffung Bonn, 05.05.2015 Agenda Das Beschaffungsamt des BMI Das Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 Das Projekt E-Beschaffung e-vergabe

Mehr

Schulungsunterlagen. Schulungsseite: Benuterzname: Schulung_SZ provisorisches Passwort: simap2009. Kontakte

Schulungsunterlagen. Schulungsseite:  Benuterzname: Schulung_SZ provisorisches Passwort: simap2009. Kontakte Schulungsunterlagen Schulungsseite: www.schulung.simap.ch Benuterzname: Schulung_SZ provisorisches Passwort: simap2009 Kontakte Für administratorische Fragen: Manuela Steiner, 041 819 25 15 Für juristische

Mehr

Werkvertrag Wegleitung zur Überprüfung

Werkvertrag Wegleitung zur Überprüfung Erläuterung Kritische Frage Antwort, Konsequenz, Massnahmen Ansprechpartner, Literatut ALLGEMEIN Werkvertrag Wegleitung zur Überprüfung Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung

Mehr

31 Entscheidung für die erste Öffentlich Private Partnerschaft im Hochbau des Bundes nicht sachgerecht vorbereitet (Kapitel 1412 Titel )

31 Entscheidung für die erste Öffentlich Private Partnerschaft im Hochbau des Bundes nicht sachgerecht vorbereitet (Kapitel 1412 Titel ) 31 Entscheidung für die erste Öffentlich Private Partnerschaft im Hochbau des Bundes nicht sachgerecht vorbereitet (Kapitel 1412 Titel 517 09) 31.0 Bei der Entscheidung für die erste Öffentlich Private

Mehr

Qualitätsmanagementhandbuch ANKÖ. Auftragnehmerkataster Österreich

Qualitätsmanagementhandbuch ANKÖ. Auftragnehmerkataster Österreich ANKÖ Auftragnehmerkataster Österreich Stand: Juli 2017 Prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem Voraussetzung für die langfristig erfolgreiche Bewältigung der sich aus der Beziehung von Angebot und

Mehr

Beschaffungsorganisation des Bundes

Beschaffungsorganisation des Bundes Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund (KBB) SVöB Herbstversammlung 25.11.2016 Beschaffungsorganisation des Bundes Bruno Gygi Leiter KBB und RD BBL Auftraggeberinnen gemäss BöB/VöB Art. 2 BöB: > Allgemeine

Mehr

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6 Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei nationalen Beschaffungen oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten

Mehr

Das Reformpaket der EK ein Überblick über die ökologischen Neuerungen. Dr. Michael Fruhmann

Das Reformpaket der EK ein Überblick über die ökologischen Neuerungen. Dr. Michael Fruhmann Das Reformpaket der EK ein Überblick über die ökologischen Neuerungen Dr. Michael Fruhmann Übersicht Völlig neues RL-Paket (s. ABl Nr. L 94 v 28.3.2014) : RL 2014/24/EU - klass. RL (94 Artikel + 15 Anhänge)

Mehr

Honorierung der Angebotserstellung bei PPP-Projekten

Honorierung der Angebotserstellung bei PPP-Projekten Kommunales Infrastruktur-Management Konferenz am 6. Juni 2008 in Berlin Vortrag zum Forschungsprojekt Honorierung der Angebotserstellung bei PPP-Projekten von Simon-Finn Stolze Das Forschungsprojekt wird

Mehr

Positionspapier zur Harmonisierung des Vergaberechts in der Schweiz

Positionspapier zur Harmonisierung des Vergaberechts in der Schweiz Positionspapier zur Harmonisierung des Vergaberechts in der Schweiz Ausgangslage Das geltende Beschaffungsrecht in der Schweiz ist kompliziert und zersplittert. Für Beschaffungen auf Bundesebene gilt das

Mehr

Richtlinien. über die gemeindlichen Ehrungen

Richtlinien. über die gemeindlichen Ehrungen Richtlinien über die gemeindlichen Ehrungen Ausgabe Mai 2016 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 84 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz), vom 4.

Mehr

Neue Regeln für den Geschäftsverkehr 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel. Newsletter März 2012

Neue Regeln für den Geschäftsverkehr 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel. Newsletter März 2012 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel 1. Einleitung 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2.1. Neue AGB-Kontrolle 2.2. Konsequenzen für die Praxis 2.3. Schlussfolgerungen 3. Neue Pflichten

Mehr

Bildungs- und Kulturkommission (BKK)

Bildungs- und Kulturkommission (BKK) Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bildungs- und Kulturkommission (BKK) An den Grossen Rat 08.1691.02 Basel, 26. März 2009 Kommissionsbeschluss vom 12. März 2009 Bericht der Bildungs- und Kulturkommission

Mehr

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1) 80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen

Mehr

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung Bekanntmachung Vergabeverfahren Herstellung und Lieferung Trophäe - Schlauer Fuchs Ausschreibungs-Nr.: 2016-N-032-SOEA Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vergabeverfahren Herstellung und Lieferung Trophäe

Mehr

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2 Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen 1 (alle für das Verfahren verantwortliche

Mehr

Der steinige Weg zu einem fairen Bestbieterprinzip

Der steinige Weg zu einem fairen Bestbieterprinzip Der steinige Weg zu einem fairen Bestbieterprinzip Die Regierungsvorlage für die BVergG Novelle 2015 ERF/GSV-Seminar 16.9.2015 Dr. Michael Fruhmann Zuerst zwei Fragen: Einleitung 1. Was heißt fair im Kontext

Mehr

Deutschland-Hamburg: Werbe- und Marketingdienstleistungen 2016/S 029-047074. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Hamburg: Werbe- und Marketingdienstleistungen 2016/S 029-047074. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:47074-2016:text:de:html Deutschland-Hamburg: Werbe- und Marketingdienstleistungen 2016/S 029-047074 Auftragsbekanntmachung

Mehr