Auf Euro und Cent Preisfindung für das VDSL-Layer-2-Bitstromprodukt

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1 NETZBETREIBER UND -DIENSTE Auf Euro und Cent Preisfindung für das VDSL-Layer--Bitstromprodukt Peter Winzer Nach langem Vorlauf hat die Telekom Deutschland Ende November 05 einen Entgeltantrag für das VDSL- Layer--Bitstromprodukt vorgelegt, nach dem sie ihren Wettbewerbern monatlich 9,0 für dieses wichtige Vorleistungsangebot berechnen will. Bereits vor diesem Antrag wurden im Auftrag von & Analysen über die mögliche Preisgestaltung für dieses Produkt angestellt, wonach ein deutlich geringerer Preis angemessen ist. Aktuell zeichnet sich eine Veränderung der Regulierungslandschaft im deutschen Telekommunikationsmarkt ab. In ihrem Konsultationsentwurf zum Layer--Bitstrom-Access (L-BSA) führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) unter anderem aus, dass der Layer-- Bitstromzugang noch im Geltungszeitraum dieser Regulierungsverfügung () stark an Bedeutung gewinnen und () die TAL als das vorrangig im Markt nachgefragte Vorleistungsprodukt ablösen wird [, S. 5]. Wobei Prognose () sicherlich zutrifft, während bei Prognose () fraglich ist, ob diese Ablösung wirklich so schnell, wie von der BNetzA vermutet, eintreten wird. Jedenfalls ist die zukünftige Preisgestaltung des L-BSA für die weitere Wettbewerbsentwicklung im deutschen Telekommunikationsmarkt in zweierlei Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Zum einen wird durch die Entgeltstruktur (das heißt, welche Netzelemente nach welchem Kostenmaßstab in die Preisfindung einfließen) determiniert, welche Rolle der L-BSA im Vergleich zu anderen Vorleistungsprodukten vor allem im Vergleich zur HVt-TAL in Zukunft spielen wird. Zum anderen ist die Höhe des Preises für den L-BSA entscheidend dafür, inwiefern es den Wettbewerbern zukünftig überhaupt möglich sein wird, attraktive VDSL- Produkte anzubieten. Dabei plant die Bundesnetzagentur den L-BSA als Nachfolger der (HVt-)TAL zukünftig einer Ex-ante- Kontrolle unter Verwendung der Prüfkriterien des 8 des Telekommunikationsgesetzes (Missbrauchskontrolle) zu unterwerfen. Die entsprechen- Zusätzlich zum Beitrag finden NET- Abonnenten das Quellenverzeichnis im Heftarchiv /5 unter Prof. Dr. Peter Winzer ist Gesellschafter der Dialog Consult GmbH in Duisburg und Professor für Telekommunikationswirtschaft an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden Bild : Vorleistungsprodukte der Telekom Deutschland im Überblick WIA Wholesale Internet Access (Quelle: [, S. ]) NET /5 43

2 den Entgelte werden hierzu vorab von der BNetzA genehmigt, wobei für die Ermittlung dieser Entgelte allerdings nicht notwendigerweise der Kostenmaßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KEL) gilt. Unter dem Layer--Bitstrom-Access (synonym: Layer--Bitstromprodukt) Infrastrukturkosten zur Anbindung der KVz an die BNG(-Standorte) Zur Quantifizierung dieser Kosten wurde auf den BNetzA-Beschluss BK 3a-3/003 [3, S ] zurückgegriffen, der davon ausgeht, dass 50 % der KVz/MFG mittels Kabelkanalanlagen (KKA) sowie 50 % durch unbeschaltete Glasfaser (Dark Fiber) ervollständig abgeschriebene und nicht ersetzte Netzelemente keine Berücksichtigung Netzelemente, die in früheren Perioden angeschafft und noch nicht vollständig abgeschrieben wurden Berücksichtigung zu historischen Kosten unter Berücksichtigung bzw. Gewichtung der Mengen und Preise im jeweiligen Anschaffungsjahr tatsächliche Kosten Bild : Konzept der tatsächlichen Kosten ist hierbei ein Vorleistungsprodukt zu verstehen, bei dem die Telekom Deutschland dem jeweiligen Wettbewerber bzw. Vorleistungsnachfrager Daten, die von und zum Endkunden gesendet werden, in Form eines Datenstroms an Netzschnittstellen übergibt. Im Fall des L-BSA handelt es sich bei diesen Netzschnittstellen um sogenannte Broadband Network Gateways (BNG), die in Deutschland zurzeit an 899 Standorten bereitgestellt werden. Der L-BSA ermöglicht damit den Wettbewerbern Endkundenprodukte in VDSL-Qualität-/Geschwindigkeit anzubieten. Die Einordnung des Layer--Bitstrom-Access in die Vorleistungswelt der Telekom Deutschland zeigt Bild. Vor diesem Hintergrund wurde im Mai 05 im Rahmen einer im Auftrag der & Telecom GmbH erstellten Expertise untersucht, welches zukünftige Preiseckpunkte für den L- BSA sein könnten. Wobei zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt war, dass die BNetzA eine Ex-ante- Missbrauchsaufsicht anstreben würde und insofern von einer Orientierung der L-BSA-Entgelte an den KEL ausgegangen wurde. Die Ergebnisse dieser Analysen werden im Folgenden in Auszügen wiedergegeben. Datenbasis Zunächst war davon auszugehen, dass die BNetzA wie auch bei der bisherigen TAL-Preisregulierung auf ein (WIK-)Kostenmodell zurückgreifen würde. Da sich die Ergebnisse einer solchen Kostenmodellierung jedoch aktuell (sowie im Planungszeitraum) anzuschaffende bzw. zu ersetzende Netzelemente kaum prognostizieren lassen, wurden hier insbesondere unter Rückgriff auf bzw. Fortschreibung von BNetzA-Preis-/Kosten-Parametern, die die Bundesnetzagentur im Rahmen bisheriger Entscheidungen verwendet hatte, mögliche Preiseckpunkte für den L-BSA abgeschätzt. Im Ergebnis wurden, nach einer Analyse der einschlägigen BNetzA-Beschlüsse der letzten Jahre, vor allem die Beschlüsse BK 3a-3/003 [3] sowie BK 3a-/009 [4] zu den Entgelten hinsichtlich des Zugangs zum Kabelverzweiger (Zugang Multifunktionsgehäuse, Zugang Kabelkanäle, Zugang unbeschaltete Glasfaser) herangezogen, wobei insbesondere auf die dortigen Analysen der Bundesnetzagentur zur Überprüfung von Preis- Kosten-Scheren (PKS) und Kosten- Kosten-Scheren (KKS) zurückgegriffen wurde bzw. die im Rahmen dieser Analysen verwendeten Kostenparameter. Diese Parameter wurden auf das Jahr 05 fortgeschrieben und ergänzend mit eigenen Analysen bzw. mit aktuellen Marktdaten und Marktpreisen abgeglichen sowie gegebenenfalls modifiziert. Schließlich wurden die aktuellen monatlichen Kosten für die KVz-TAL, die als ein wesentlicher Parameter in die Bestimmung der L-BSA-Kosten einfließen, mithilfe der Methodik der tatsächlichen Kosten in Anlehnung an das entsprechende Anfang 0 veröffentlichte Dialog-Consult-Modell [5] hergeleitet (Bild ). Die Orientierung an den tatsächlichen Kosten ergibt sich daraus, dass durch Berücksichtigung zu Wiederbeschaffungskosten ggfs. unter Berücksichtigung der Mengen und Preise im jeweiligen Anschaffungsjahr diverse Gerichtsentscheidungen seit 008 (unter anderem durch den Europäischen Gerichtshof, das Verwaltungsgericht Köln und das Bundesverwaltungsgericht) die Notwendigkeit der Einbeziehung von tatsächlichen Kosten bei der Ermittlung von Vorleistungsentgelten festgestellt wurde. Wobei in der Rechtsprechung und Literatur weiterhin strittig ist, inwieweit diese Einbeziehung bedeutet, dass zum einen die BNetzA (immer) einen Mischansatz aus historischen und voraussichtlichen Kosten (Wiederbeschaffungskosten) anwenden muss oder zum anderen im Sinne eines (bloßen) in Erwägung Ziehens je nach Verhältnissen auch nur einer der Berechnungsansätze zur Anwendung kommen kann [6, S. 89, Rn. 47]. Da die tatsächlichen Kosten die realen ökonomischen Verhältnisse, vor allem auch in Netzindustrien mit in der Regel sehr langen Nutzungsund Abschreibungszeiten für die Investitionsgüter, bei weitem am besten abbilden, wird hier auf diesen Ansatz zurückgegriffen. Modellsystematik Die Kosten des Layer--Bitstrom-Access setzen sich aus den Komponenten: Infrastrukturkosten zur Anbindung der KVz an die BNG, d.h. Kosten für Dark Fiber bzw. Kabelkanalanlagen; Kosten für den Transport im Konzentratornetz ( inkludiertes Traffic- Volumen ); Kosten für DSLAM; Kosten für Multifunktionsgehäuse (MFG) u.ä.; Kosten für die KVz-TAL zusammen. Die Modellelemente sowie deren Quantifizierung werden in Bild 3 im Überblick dargestellt und im Folgenden erläutert. 44 NET /5

3 schlossen werden. Für den KKA-Zugang ermittelt die Bundesnetzagentur monatliche Kosten von 3,46 (00 %) bzw.,73 (50 %). Für den Dark-Fiber-Zugang ergeben sich laut der Behörde,36 (00 %) bzw.,8 (50 %). In der vorliegenden Analyse wird unterstellt, dass für die 0 und 03 zu geringeren Dark-Fiber-Kosten für 05 geführt hätte. Transport im Konzentratornetz/inkludiertes Traffic-Volumen Für diese Kostenposition weist die Bundesnetzagentur in ihrem 03-er Bild 3: Parameter des Layer--Bitstrom-Access-Kostenmodells Die BNetzA geht bei ihren PKS-/KKS- Analysen davon aus, dass ein VDSL-Anbieter (mindestens) 8 Kunden je MFG hat [3, S ] Annahme: Die Veränderungsrate für den Zeitraum 0 bis 03 kann auf den Zeitraum 03 bis 05 fortgeschrieben werden Kabelkanalanlagen (HVt-KVz) Dark Fiber (HVt bzw. BNG-KVz) Transport Konzentratornetz DSLAM MFG (u.ä.) 03 PKS-/KKS-Analyse 3,46 x 0,5 =,73,36 x 0,5 =,8 4,00,00,3 unverändert unverändert Telekom Deutschland Fortschreibung (-8%) Fortschreibung (-3%) PKS-/KKS-Analyse Fortschreibung 3,46 x 0,5 =,73,36 x 0,5 =,8,00,64, % Dark Fiber L-BSA nicht relevant,36,00,47 3% 0% 4% 7% KVz-TAL-Miete 6,79 6,79 tatsächliche Kosten 4,74 46% (Quellen: BNetzA, Prof.-Winzer-Analysen) 0,7 00% Anbindungskosten zu 00 % der kostengünstigere bzw. effizientere Dark-Fiber-Wert von,36 heranzuziehen ist. Dies ergibt sich daraus, dass gemäß der EU-NGA-Empfehlung [7, S. 7] eine Kostenüberdeckung (beim Incumbent) zu vermeiden ist und die Kosten der KKA unter der Voraussetzung, dass diese bereits bei den (HVt-)TAL-Entgelten vollständig berücksichtigt wurden hier nicht erneut einfließen dürfen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass unter der Annahme, dass alle BNG- Standorte gleichzeitig auch HVt- Standorte sind für den Dark-Fiber- Zugang von den BNG zu den KVz/ MFG die gleichen Kosten anzusetzen sind wie für den Zugang von den HVt zu den KVz/MFG. Selbst wenn die Zugangskosten vom BNG zum KVz doch etwas höher liegen sollten, würde dies tendenziell dadurch ausgeglichen, dass bei der Ermittlung der aktuellen Dark-Fiber-Kosten darauf verzichtet wurde, den Wert aus 03 zu aktualisieren, was unter Fortschreibung des Preistrends zwischen Beschluss BK 3a-3/003 (unverändert zum Jahr 0) für einen effizienten Wettbewerber 4 und für die Telekom Deutschland aus, wobei der Regulierer von einem weitergehenden Kostensenkungspotential spricht [3, S. 56]. Bei der Abschätzung dieses Kostensenkungspotenzials ist zu beachten, dass in den entsprechenden Beschlüssen der Bundesnetzagentur ein Vorleistungsprodukt mit einer Übergabe an 73 PoP-Standorten zugrunde gelegt wurde. Beim L-BSA ist zunächst zu berücksichtigen, dass die in Anspruch genommene Netzleistung aufgrund der deutlich höheren Zahl der Übergabepunkte (899 statt 73) tendenziell kleiner ist. Zudem wird durch die Migration sämtlicher Telekom- Deutschland-Kunden (Retail und Wholesale) die Netzauslastung (weiter) deutlich erhöht. Schließlich basierte das in den BNetzA-Beschlüssen zugrunde liegende Layer-3-Netz teilweise noch auf der ATM-Technik, die im Vergleich zu der im aktuellen Layer--Netz ausnahmslos verwendeten Ethernet-Technik noch deutlich teurer war. Angesichts dieser Tendenzen und des von der Bundesnetzagentur bereits 03 festgestellten weitergehenden Kostensenkungspotentials ist von einem Betrag von insgesamt (höchstens) für Konzentratornetzleistung bzw. Traffic-Volumen auszugehen. Auch für den Layer-3-BSA wird bereits seit 0 die Transportleistung nicht mehr variabel, sondern primär pauschal entgolten. Die inkludierte Verkehrsmenge ist dabei dynamisch und richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch im Netz der Telekom Deutschland. Das heißt, auch bei einer steigenden Netzauslastung bleiben die Entgelte für den Transport fix. DSLAM und Multifunktionsgehäuse Schreibt man die Kostenwerte aus dem 03-er Beschluss der BNetzA [3, S ] mit der gleichen Änderungsrate wie zwischen 0 und 03 auf das Jahr 05 fort, ergeben sich monatliche Kosten von,64 für den DSLAM bzw.,94 für das MFG. Wobei die Bundesnetzagentur hinsichtlich ihrer Kostenwerte einräumt, dass ihr weiterhin keine belastbaren Investitionskosten vorliegen und ihre (Schätz-)Werte als konservativ (d.h. als eher zu hoch) anzusehen sind [3, NET /5 45

4 S. 54]. Zudem geht die BNetzA bei ihren 03-er Analysen von einer (Mindest-)Auslastung von 8 Kunden je MFG aus [3, S. 57], so dass allein die Tatsache, dass dieser Wert inzwischen deutlich überschritten wird [8, S. 3] eine Neukalkulation erforderlich macht. Mio. Anschlüsse > 6 Mbit/s bis 50 Mbit/s (VDSL) Insofern wurden für das aktuelle Modell die entsprechenden Kosten mittels eigener Analysen kalkuliert. Hierzu wurden zunächst die Zahl der VDSL-Anschlüsse bis zum Jahr 07 prognostiziert und die mittlere Zahl der VDSL-Kunden pro MFG/(Outdoor-) DSLAM mit 69,5 als Quotient der 6,95 Mio. VDSL-Anschlüsse (Mittelwert 04 bis 07) und MFG/ Outdoor-DSLAM [8, S. 3] ermittelt (Bild 4). Auf der Basis aktueller Marktpreise und Expertenbefragungen wurden dann die Gesamtinvestitionen für einen DSLAM (aktive Technik) in Höhe von bzw. für ein MFG (passive Technik) in Höhe von ermittelt und im Folgenden unter der Annahme einer zehn- (bzw. 5-) jährigen Nutzung für die aktive (bzw. passive Technik) sowie unter Verwendung der auch von der BNetzA präferierten Annuitätenmethode [6, S. 880, Rn. 7] auf monatliche Kostenwerte Mittelwert (04-07),7,,6,8 4, 5,3 6,4 7,5 8,6 6,95 Zuwachs zum Vorjahr (VDSL) 0,4 0,5 0,,3,,,, Zahl MFG/Outdoor-DSLAM VDSL-Kunden pro MFG/Outdoor-DSLAM 69,5 Bild 4: VDSL-Anschlüsse Prognose konservative Prognose des Zuwachses der VDSL-Anschlüsse (Quellen: [, S. 9], [8, S. 3], Prof.-Winzer-Analysen) Vor dem Hintergrund der All-IP-Migration der Telekom Deutschland, in deren Rahmen sämtliche Abschlüsse auf die Layer--Infrastruktur geschwenkt werden (sollen), dürften die (Stück-) Kosten des Netzbetreibers durch eine bessere Auslastung der Layer--Infrastruktur tendenziell noch geringer ausfallen, als hier ausgeführt. KVz-TAL Da der Layer--Bitstrom-Access unmittelbar auf die KVz-TAL aufsetzt, stellen die monatlichen Kosten für die KVz-TAL einen ganz zentralen Kostenparameter dar. Zur Ermittlung der aktuellen KVz-TAL-Kosten wurde wie eingangs bereits erwähnt auf die Methode der tatsächlichen Kosten zurückgegriffen, die 0 im DSLAM (aktive Hardware) Grundgerät inkl. Kabel PSU inkl. Inbetriebnahme System-Level-Vectoring-Controller-Karte VDSL-Karte Investition MFG (Baukosten) Multifunktionsgehäuse Stromanschluss (EVU) Innenausbau (inkl. Anbindung zum KVz) Sockel Aufbau Investition Bild 5: Monatliche Kosten je Kunde für MFG und DSLAM (Basis: 69,5 Kunden pro MFG/Outdoor- DSLAM) zwei VDSL-Karten à 48 Ports (je.700 ) Gesamtinvestition Gesamtinvestition Nutzungsdauer (in Jahren) 0 Nutzungsdauer (in Jahren) 5 Annuität pro Jahr (bei 6,77 % Kapitalzins) 80 Annuität pro Jahr (bei 6,77 % Kapitalzins) 584 Annuität pro Monat und Kunde 0,97 Annuität pro Monat und Kunde DSLAM Betriebs-/Stromkosten 0,50 DSLAM-Gesamtkosten (pro Monat und Kunde),47 MFG-Gesamtkosten (pro Monat und Kunde) (Quellen: & Telecom, BNetzA, Prof.- Winzer-Analysen) umgerechnet, welche Abschreibungen sowie Zins- und Kapitalkosten in einem Wert zusammenfassen. Hierbei wurde mit 6,77 % für den Kapitalzinssatz der auch von der Bundesnetzagentur seit 03 in ihren TAL- Entscheidungen herangezogene Wert verwendet [9, S. 53]. Schließlich wurden die (Zwischen-)Ergebnisse auf die mittlere Kundenzahl je MFG/Outdoor-DSLAM (und zwölf Monate) umgerechnet. Damit ergeben sich wie in Bild 5 dargestellt MFG-Kosten von je Kunde und Monat bzw. DSLAM-Kosten von 0,97 (exklusive Stromkosten) bzw.,47 (inklusive Betriebs- und Stromkosten) je Kunde und Monat. Rahmen einer von Dialog Consult erstellten Studie operationalisiert wurde [5]. Im Rahmen der aktuellen Analyse wurde diese Methode der tatsächlichen Kosten bzw. das entsprechende 0 veröffentlichte Modell verwendet. Da die 0 ermittelten Modellergebnisse jedoch nicht mehr hinreichend aktuell erschienen, wurden diese für das Jahr 05 neu bestimmt. Hierzu wurden wesentliche Modellparameter der aktuellen Entwicklung bzw. (dort wo diese auf Beschlüssen der Bundesnetzagentur beruhten) den neuesten Beschlüssen angepasst. Im Wesentlichen betraf dies die folgenden Parameter: 46 NET /5

5 Einbeziehung der Investitionswerte (aus den BNetzA-Entscheidungen 0 und 03) als Basis zur Prognose zukünftiger Investitionswerte; Verwendung der Istpreisänderungsraten bis zum Frühjahr 05 (z.b. für Kupfer, Ortskanäle, gewerbliche Erzeugnisse, gewerbliche Betriebsgebäude) unter Berücksichtigung der neuen Indexierungsmethoden des Statistischen Bundesamtes; Erhöhung der Nutzungsdauer der Hauptkabel-TAL von 30 auf 50 Jahre; Ermittlung eines aktuellen langjährigen mittleren nominalen Kapitalzinssatzes von 8,755 % (unter Einbeziehung der BNetzA-TAL-Entscheidungen von 0 und 03); Ermittlung bzw. Verwendung aktualisierter Zuschlagsfaktoren sowohl für nicht investive Kosten als auch für nicht vermarktete TAL. Wie im vorletzten Punkt bereits implizit adressiert, erfolgt die Umrechnung der historischen und aktuellen Investitionswerte in monatliche investive Kosten (in Übereinstimmung mit der BNetzA-Praxis mittels der Annuitätenmethode) unter Verwendung eines langjährigen mittleren nominalen Kapitalzinssatzes von 8,755 %. Dieser Kapitalkostensatz für die Weighted Average Cost of Capital (WACC) ergibt sich aus den BNetzA-TAL-Beschlüssen der Jahre 998 bis 03 (sowie weiteren Analysen von Anleihe- und Aktienrenditen) als ein bei einer langfristigen Betrachtung tatsächlicher TAL-Kosten angemessener jährlicher Durchschnittswert (vgl. zur WACC-Methodik in [6, S , Rn. 9] sowie zu deren Anwendung auf die tatsächlichen Kosten in [5, S. 9]). Damit wird vor allem auch basierend auf den bisherigen BNetzA-Analysen bei der Ermittlung der tatsächlichen Kosten für KVz- und HVt-TAL der Telekom Deutschland eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals in Höhe von 8,755 % zugestanden, die sich letztendlich vor allem daraus ergibt, dass die BNetzA sich bei der Zinsermittlung zum einen in ihren TAL-Beschlüssen bis 009 am durchschnittlichen Risiko eines Portefeuilles aller Aktien sowie zum anderen in ihren Entscheidungen ab 0 am mittleren Risiko der zehn größten europäischen TK-Unternehmen orientiert [0, S. 40], [, S. 56]. Da der Geschäftsbereich TAL-Wholesale (der Telekom Deutschland) ein deutlich geringeres unternehmerisches Risiko aufweist als zum einen der Durchschnittswert aller börsennotierten Aktiengesellschaften und zum anderen der Mittelwert der zehn größten europäischen TK-Unternehmen, in deren Gesamtunternehmensrisiken in der Regel auch deutlich wettbewerbsintensivere bzw. riskantere Geschäftsbereiche (wie z.b. Mobilfunk- oder TV-Angebote) enthalten sind, wird mit dem hier verwendeten Zinssatz von 8,755 % der Telekom Deutschland für das TAL-/Wholesale- Geschäft eine Rendite zugestanden, die deutlich über einer risikoadäquaten Verzinsung des eingesetzten Kapitals im relevanten Geschäftsbereich liegt. Insgesamt ergeben sich unter Heranziehung dieser für die Telekom Deutschland eher großzügig bemessenen Kapitalverzinsung monatliche tatsächliche Kosten für KVz-TAL in Höhe von 4,74 (Bild 6). Fazit investive Kosten/Monat Zuschlagsfaktor : nichtinvestive Kosten Kosten pro TAL & Monat (exkl. Vermarktungsrisiko) Zuschlagsfaktor : nichtvermarktete TAL Kosten pro TAL & Monat (inkl. Vermarktungsrisiko) Der L-BSA wird stark an Bedeutung gewinnen und in den nächsten Jahren die heutige Rolle der (HVt-)TAL als wichtigstes Vorleistungsprodukt im deutschen Telekommunikations- und Breitbandmarkt übernehmen. Insofern wird das Entgelt für den L-BSA die weitere Markt- und Wettbewerbsentwicklung maßgeblich beeinflussen. Insbesondere würden durch L- BSA-Entgelte, die über den tatsächlichen Kosten liegen, den Wettbewerbern, die heute den Breitband- bzw. Glasfaserausbau vorantreiben und den Qualitäts- und Preiswettbewerb fördern, erhebliche finanzielle (Investitions-)Mittel zugunsten der Telekom Deutschland entzogen. Die Kosten für das Layer--Bitstromprodukt betragen (auf Basis aktueller KVz-TAL 05 HK-TAL 05 3,,9 4,4 0,54 0,57, 3,66,86 5,5,08 0,55,63 4,74,4 7,5 Daten und Analysen sowie tatsächlicher Kosten für die KVz-TAL Mitte 05) 0,7 je Anschluss und Monat und beinhalten bereits eine mehr als risikoadäquate Kapitalverzinsung. Wesentliche Kostentreiber sind hierbei die KVz-TAL, die ca. 46 % der Gesamtkosten darstellt, und die Infrastrukturanbindung der KVz an die BNG, die für ca. 3 % der Kosten verantwortlich ist. Damit liegen die monatlichen Kosten des L-BSA nur wenig (0,8 %) über den aktuellen monatlichen HVt-TAL-Mietpreisen, die sich allerdings nicht an den tatsächlichen Kosten orientieren. Insofern müssten sich im Rahmen der 06 anstehenden Entgeltentscheidungen im Sinne eines konsistenten Preisregimes und zur Vermeidung von PKS und KKS neben den Preisen für das Layer--Bitstromprodukt auch die Preise weiterer Vorleistungsprodukte (insbesondere der KVz- und HVt-TAL) an den tatsächlichen Kosten orientieren. Eine Preissetzung der BNetzA für den L-BSA in der Größenordnung der hier ermittelten Kosten in Höhe von 0,7 würde in jedem Fall wichtige Impulse in Richtung einer Intensivierung des Wettbewerbs setzen. (bk) HVt-TAL 05 Bild 6: Tatsächliche monatliche Kosten für die KVz- und HVt-TAL HK-TAL Hauptkabel-TAL, d.h. Teilstück der HVt-TAL zwischen HVt und KVz NET /5 47

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