License Requirements regarding Fac- nanzierungsleasing

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1 AN: Mandanten TO: Clients VON: P+P Pöllath + Partners FROM: P+P Pöllath + Partners DATUM: 12. Januar 2009 DATE: 12 January 2009 ZU: Erlaubnispflicht für Factoring und Fi- RE: License Requirements regarding Fac- nanzierungsleasing toring and Finance Leasing Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde das KWG um zwei neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen ergänzt. Seit dem gilt nunmehr eine Erlaubnispflicht für The Annual Tax Act 2009 added two new regulated activities to the German Banking Act ( KWG ). From 25 December 2008 on, a financial services license is required when den laufenden Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring, 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 9 KWG), und purchasing claims on an ongoing basis and based on a master agreement, with or without recourse (factoring, sec. 1 para. 1a sentence 2 no. 9 KWG) and den Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und die Verwaltung von Leasing-Objektgesellschaften (Finanzierungsleasing, 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 10 KWG). providing finance leases or managing special purpose leasing vehicles (finance leasing, sec. 1 para. 1a sentence 2 no. 10 KWG). Für beide Tätigkeiten wird aufgrund der zentralen Funktion, die sie bei der Finanzierung der deutschen Industrie und insbesondere des Mittelstands haben, und den Gefahren, die von einer unsoliden Geschäftsführung ausgehen würden, ein Erlaubnisbedarf gesehen. Both activities are deemed to require licensing for the crucial function they have in financing the German industry and, in particular, small and medium-sized business and for the dangers that would arise from unsound management in this respect. P+P München P+P Frankfurt/Main P+P Berlin Kardinal-Faulhaber-Straße München Zeil Frankfurt/Main Potsdamer Platz Berlin Tel.: +49 (89) Fax: +49 (89) Tel.: +49 (69) Fax: +49 (69) Tel.: +49 (30) Fax: +49 (30) Prof. Dr. Reinhard Pöllath, LL.M., RA, FAStR Dr. Matthias Bruse, LL.M., RA Dr. Andrea von Drygalski, RAin Andres Schollmeier, RA, FAStR Dr. Michael Best, StB Philipp von Braunschweig, LL.M., RA Otto Haberstock, M.C.J., RA Dr. Margot Gräfin von Westerholt, RAin Dr. Benedikt Hohaus, RA, FAStR Dr. Michael Inhester, RA Richard Engl, StB Jens Hörmann, RA Dr. Frank Thiäner, RA Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, RA, StB Dr. Alice Broichmann, RAin Dr. Georg Greitemann, LL.M., RA Dr. Christoph Philipp, LL.M., RA Dr. Barbara Koch- Schulte, RAin, StBin Dr. Frank Bayer, StB Thilo Oldiges, RA Dr. Ralf Bergjan, LL.M., RA, FAHuGR Christian Tönies, LL.M.Eur, RA Benjamin Waitz, MEB, RA Dr. Stephan Viskorf, RA, StB Dr. Andreas Rodin, RA Wolfgang Tischbirek, LL.M., RA, StB Patricia Volhard, LL.M., RAin Prof. Dr. Ingo Saenger Of Counsel (Ständiger wissenschaftlicher Berater) Partnerschaftsgesellschaft; Sitz Berlin AG Berlin-Charlottenburg PR 64 Partner sind nur im Partnerschaftsregister eingetragene Rechtsanwälte/Steuerberater. Listen liegen in allen Büros aus und können unter eingesehen werden. Prof. Dr. Dieter Birk, StB Dr. Thomas Töben, StB Andreas Wilhelm, RA Dr. Matthias Durst, RA Dr. Carsten Führling, RA Uwe Bärenz, RA Dr. Stefan Lebek, RA Amos Veith, LL.M., RA Dr. Andreas Richter, M.A., LL.M., RA, FAStR Silke Hecker, M.Env.Sc., RAin, FAVwR Raphael Söhlke, RA Dipl.-Kfm. Konrad Enderlein, StB Kim Delphine Weber, RAin Dr. Philip Schwarz van Berk, LL.M., RA Annabel Klisch, RAin Ronald Buge, RA Tarek Mardini, LL.M., RA

2 1. Factoring 1. Factoring Als erlaubnispflichtig gilt nach der neuen Regelung sowohl das echte (d.h. das Factoring, bei dem der Factor auch das Bonitätsrisiko des Forderungsschuldners übernimmt) als auch das unechte Factoring (d.h. Vertragsgestaltungen, nach denen das Risiko des Forderungsausfalls beim Forderungsgläubiger verbleibt), nicht dagegen das sog. Fälligkeitsfactoring, weil der Factor hier keine Vorschusszahlung an den Forderungsverkäufer erbringt und damit die Finanzierungsfunktion entfällt. Weitere Voraussetzung für eine Erlaubnispflicht ist, dass die Forderungen aufgrund einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer angekauft werden, für die eine über den einzelnen Forderungsankauf hinausgehende Rahmenvereinbarung gilt. Beim unechten Factoring ist zu beachten, dass je nach Fallgestaltung statt des neuen Erlaubnistatbestands der Tatbestand des Kreditgeschäfts erfüllt sein kann. Pursuant to the new provision, both the socalled true (i.e. the factor assuming the credit risk) and the pseudo (i.e., the credit risk remaining with the seller of the claims) factoring require a license, not, however, maturity factoring because in this case the factor does not make any advance payments to the seller so that there is no financing function. Further, a license is only required if claims are purchased within an ongoing business relationship between seller and purchaser which is governed by a master agreement transcending any one purchase of claims. With regard to pseudo factoring it is important to take into account that depending on the individual circumstances instead of the new regulated activity it may constitute the regulated activity of lending. 2. Finanzierungsleasing 2. Finance Leasing Von der Erlaubnispflicht für Finanzierungsleasing erfasst werden solche Leasinggeschäfte, bei denen die Finanzierungsfunktion im Vordergrund steht und damit eine Ähnlichkeit zum Kreditgeschäft gegeben ist. Hiervon abzugrenzen sind solche Verträge, bei denen es schwerpunktmäßig um die entgeltliche befristete Gebrauchsüberlassung geht. Die neue Erlaubnispflicht betrifft damit z. B. nicht sale-and-lease-back-verträge, wie sie im Immobilienbereich häufig anzutreffen sind, bei denen ein Grundstückseigentümer seine Immobilie verkauft und anschließend vom Käufer mietet, ohne nach Ablauf des Mietvertrags wieder Eigentum am Grundstück oder eine Option hierauf zu erhal- The license requirement regarding finance leasing encompasses such leasing arrangements whose emphasis is on the financing function and which, for that reason, share the issues raised by lending. These arrangements need to be contrasted with agreements that mainly focus on temporarily allowing the lessee to use an object in return for payment. Thus, no license under the new provision is required, for instance, in case of sale-and-lease-back agreements as often used in real estate transactions with an owner selling his property and the purchaser leasing it back to him without the owner retrieving ownership or a purchase op- 2

3 ten. Eine Erlaubnispflicht gilt hingegen auch für Verwaltungsgesellschaften von sog. Leasing- Objektgesellschaften, bei denen die Finanzierungsfunktion im Vordergrund steht (siehe nächster Punkt). tion at the end of the lease. Further, a license is required for companies managing so-called special purpose leasing vehicles with respect to which financing functions prevail (see next). 3. Leasing-Objektgesellschaften 3. Special Purpose Leasing Vehicles Nicht als Finanzdienstleistungsinstitut, sondern als erlaubnisfreie Finanzunternehmen gelten Unternehmen, die als einzige Finanzdienstleistung das Finanzierungsleasing betreiben und nur im Hinblick auf ein einzelnes Leasingobjekt tätig werden. Weitere Voraussetzung für die Erlaubnisfreiheit dieser sog. Leasing-Objektgesellschaften ist, dass diese keine eigenen geschäftspolitischen Entscheidungen treffen und von einem Institut mit Sitz im EWR verwaltet werden, das nach dem Recht des Herkunftsstaates zum Betrieb des Finanzierungsleasing zugelassen ist. Unklar ist dabei derzeit die Rechtslage im Hinblick auf solche Verwaltungsgesellschaften, die in ihrem Herkunftsstaat das Finanzierungsleasing zulässigerweise ohne Erlaubnis betreiben. Entities whose performance of financial services is limited to finance leasing with regard to a single lease object are not deemed financial services institutions but unregulated finance companies. These so-called special purpose leasing vehicles are only exempt from license requirements if they have no discretion to make business decisions and are managed by an institution being incorporated in the European Economic Area which has obtained a license for finance leasing pursuant to the rules applicable in the state of its origin. The legal situation with regard to such management companies that are permitted by domestic law to perform finance leasing without a license is currently open to question. 4. Eingeschränkte laufende Aufsicht durch die BaFin 4. Limited Ongoing Supervision by BaFin Die Aufsicht der BaFin über Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen ist gegenüber der Bankenaufsicht, aber auch der Aufsicht über sonstige Finanzdienstleistungsinstitute, zurückgenommen. Dies betrifft insbesondere die Solvenzaufsicht: ein Finanzierungsleasing- oder Factoringunternehmen braucht kein Mindestanfangskapital vorzuhalten und bleibt auch bei seiner Liquiditätsund Solvabilitätssteuerung frei. The extent to which BaFin supervises factoring and finance leasing companies is reduced compared to the supervision of banks or other financial services institutions. This pertains, in particular, to the supervision on solvency: there is no initial minimum capital requirement for factoring or finance leasing companies and they are not bound to any regulatory rules when managing their liquidity and solvability. 3

4 5. Gewerbesteuerprivileg 5. Trade Tax Privilege Die Einstufung als Finanzdienstleistungsinstitut hat zur Folge, dass Factoring- und Leasingunternehmen das gewerbesteuerliche Bankenprivileg nach 19 GewStDV für sich in Anspruch nehmen können. The qualification as financial services institution results in factoring and finance leasing companies being able to avail themselves of the trade tax privilege for banks pursuant to sec. 19 of the Trade Tax Implementing Order. 6. Übergangsregelung 6. Transitory Provisions Bei Unternehmen, die über eine Banklizenz oder über eine Erlaubnis für bestimmte Finanzdienstleistungen verfügen, gilt die Erlaubnis für Factoring und Finanzierungsleasing seit dem Tag des Inkrafttretens des Jahressteuergesetzes 2009 ( ) als erteilt. Andere Unternehmen, die schon bisher Factoring und/oder Finanzierungsleasing betreiben, müssen dies der BaFin und der Bundesbank lediglich bis zum bzw. im Falle kleiner Kapitalgesellschaften bis anzeigen. In der Anzeige sind ein zuverlässiger und fachlich geeigneter Geschäftsleiter sowie etwaige Inhaber bedeutender Beteiligungen zu benennen, und es sind bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen einzureichen. Für die Anzeige ist ein von der BaFin zur Verfügung gestelltes Formblatt zu verwenden. Unternehmen, die Factoring- und/oder Leasinggeschäft neu aufnehmen, müssen ein Erlaubnisverfahren bei der BaFin durchlaufen. Institutions being licensed as banks or certain financial services institutions are deemed to have obtained the license for factoring and finance leasing on the day the Annual Tax Act 2009 entered into force (25 December 2008). Other companies which have been offering factoring and/or finance leasing services in the past are simply under an obligation to notify BaFin and Deutsche Bundesbank of this fact by January 31, 2009 or, in case of small companies, until December 31, The notification has to name a trustworthy and professionally able managing director as well as controllers, if any, and certain documents prescribed by law need to be filed. When making the notification, a special form provided by BaFin has to be used. Companies which intend to take up factoring and/or finance leasing services from now on have to run through a regular licensing procedure with BaFin. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen der nachstehenden Rechtsanwälte. For further questions please do not hesitate to contact one of the lawyers listed below. 4

5 Mit freundlichen Grüßen P+P Pöllath + Partners Best regards P+P Pöllath + Partners Patricia Volhard, LL.M. +49 (69) patricia.volhard@pplaw.com Dr. Sarah Wilkens, LL.M. +49 (69) sarah.wilkens@pplaw.com 5

+49 (30) 253 53-132 +49 (30) 253 53-999 andreas.richter@pplaw.com

+49 (30) 253 53-132 +49 (30) 253 53-999 andreas.richter@pplaw.com AN: VON: Mandanten Dr. Andreas Richter, LL.M. Dr. Jens Escher, LL.M. P+P Pöllath + Partners, Berlin Dr. Christoph Philipp, LL.M. Dr. Stephan Viskorf P+P Pöllath + Partners, München Tel. Fax E-Mail +49

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