Kommentar. zum Wasserrechtsgesetz 1959

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kommentar. zum Wasserrechtsgesetz 1959"

Transkript

1 Kommentar zum Wasserrechtsgesetz 1959 mit der Wasser-Rahmenrichtlinie, der Hochwasser-Richtlinie, den Verordnungen AAEV und IEV, dem NGP 2009, einer Aufstellung aller wasserwirtschaftlich bedeutsamen Normen und mit der Judikatur in Leitsätzen von Dr. Franz Oberleitner Min.-Rat im BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft a. D. und Dr. Wolfgang Berger RechteanwakiirWkn aktualisierte Auflage, Wien 2011 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung

2 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis III XIII XIX Einführung 1 WASSERRECHTSGESETZ WRG 1959 Erster Abschnitt Von der rechtlichen Eigenschaft der Gewässer 1. Einteilung der Gewässer Öffentliche Gewässer Privatgewässer Öffentliches Wassergut 26 Zweiter Abschnitt Von der Benutzung der Gewässer 5. Benutzungsberechtigung Schiff- und Floßfahrt; Überfuhren Holztrift Gemeingebrauch an öffentlichen und privaten Gewässern Besondere Wasserbenutzung an öffentlichen Gewässern und privaten Tagwässern Benutzung des Grundwassers Bewilligung Grundsätze für die Bewilligung hinsichtlich öffentlicher Interessen und fremder Rechte a. Stand der Technik b. Vorhaben von minderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung c. Typengenehmigung Maß und Art der Wasserbenutzung Verkehrssicherung Einschränkung zu Gunsten der Fischerei Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und geplanten Wasserbenutzungen Widerstreit zwischen geplanten Wasserbenutzungen Ausnutzung der Wasserkräfte durch das Land Mitbenutzung von Stau- und Wasserführungsanlagen Abgabe ungenutzter Wassermengen Dauer der Bewilligung; Zweck der Wasserbenutzung a. Abänderung von Bewilligungen b Persönliche oder dingliche Gebundenheit der Wasserbenutzungsrechte Verhaimung a. Talsperrenverantwortlicher Einhaltung der Stauhöhe Einschränkung bestehender Wasserbenutzungsrechte bei Wassermangel 174 VII

3 26. Schadenshaftung Erlöschen der Wasserbenutzungsrechte Wiederherstellung zerstörter Anlagen Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten 196 Dritter Abschnitt Von der nachhaltigen Bewirtschaftung, insbesondere vom Schutz und der Reinhaltung der Gewässer 30. Ziele a. Umweltziele für Oberflächengewässer b. Einstufung als künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper c. Umweltziele für Grundwasser d. Ziele für Schutzgebiete e. Stufenweise Zielerreichung f. Ereignisse unter außergewöhnlichen Umständen g. Kombinierter Ansatz für Punktquellen und diffuse Quellen Allgemeine Sorge für die Reinhaltung a. Anlagen zur Lagerung und Leitung wassergefährdender Stoffe b. Deponien c. Sonstige Vorsorge gegen Wassergefährdung d. Bestehende Anlagen Bewilligungspflichtige Maßnahmen a. Einbringungsbeschränkungen und -verböte b. Indirekteinleiter Reinhaltungspflicht a b. Emissionsbegrenzung für Abwasserinhaltsstoffe d. Immissionsbeschränkung e f. Programm zur Verbesserung der Qualität von Grundwasser g. Bestehende Kleinanlagen und Indirekteinleiter Schutz von Wasserversorgungsanlagen (Wasserschutzgebiete) Sicherung der künftigen Wasserversorgung Anschlußzwang bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Schutz von Heilquellen und Heilmooren 354 Vierter Abschnitt Von der Abwehr und Pflege der Gewässer 38. Besondere bauliche Herstellungen Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse Entwässerungsanlagen Schutz- und Regulierungswasserbauten Herstellung von Schutz- und Regulierungswasserbauten a. Vorsorgen in Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko Vorsorgen gegen wiederkehrende Überschwemmungen Beitragsverpflichtung zu öffentlichen Schutz- und Regulierungswasserbauten Beitragsverhältnis; Vorauszahlungen Instandhaltung der Gewässer und des Überschwemmungsgebietes Wirtschaftsbeschränkungen im Bereiche von Gewässern Hilfeleistung in Notfällen 413 VIII

4 Fünfter Abschnitt Von allgemeinen wasserwirtschaftlichen Verpflichtungen Inhaltsverzeichnis 50. Instandhaltung Beitragsleistung zu fremden Wasseranlagen Anpassung an die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügungen 432 Sechster Abschnitt Einzugsgebietsbezogene Planung und Durchführung von Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung zum Schutz und zur Reinhaltung sowie zur Abwehr und zur Pflege der Gewässer 55. Wasserwirtschaftliche Planung einschließlich Hochwasserrisikomanagement a. Planungsgrundsätze b. Flusseinzugsgebiete c. Nationale Gewässerbewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete (Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan) d. Bestandsaufnahme (Ist-Bestandsanalyse und Abweichungsanalyse) e. Maßnahmen f. Maßnahmenprogramme g. Umsetzung der Maßnahmen h. Verfahren für die Erstellung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne i. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos j. Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko k. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne m. Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung von Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen und Hochwasserrisikomanagementplänen n. Umweltprüfung für andere wasserwirtschaftliche Pläne o. Nationale, supra- und internationale Berichte p. Programme im Rahmen der Europäischen Integration Vorübergehende Eingriffe in den Wasserhaushalt Gewässerkundliche Einrichtungen Förderung der Gewässerkunde Wasserinformationssystem Austria (WISA) a. Elektronisches Register der Belastungen und Auswirkungen b. Verzeichnis der Schutzgebiete 484 Siebenter Abschnitt Erhebung des Zustandes von Gewässern - Wasserkreislauf und Wassergüte (Hydrografie) 59 c. Grundsätze der Überwachung und der Erhebung d. Überwachungsprogramme e. Überblicksweise Überwachung f. Operative Überwachung g. Überwachung zu Ermittlungszwecken h. Umsetzung der Überwachungsprogramme i. Verfahren für die Umsetzung der Überwachungsprogramme 496 Achter Abschnitt Von den Zwangsrechten 60. Einteilung der Zwangsrechte und allgemeine Bestimmungen 500 IX

5 61. Öffentlicherklärung von Privatgewässern Vorarbeiten für Wasseranlagen Enteignung von Liegenschaften und Bauwerken Enteignung von Privatgewässern, Wasserrechten, Anlagen und anderen Vorrichtungen Schutz des landwirtschaftlichen Wasserbedarfes Schonung bestehender Nutzungen Mitbenutzungsrecht des Servitutsverpflichteten Verpflichtung zur Einlösung von Liegenschaften und Anlagen Erlöschen der Zwangsrechte; Rückübereignung Wasserbenutzung bei Feuersgefahr und Wassermangel Betreten und Benutzen fremder Grundstücke 520 Neunter Abschnitt Von den Wassergenossenschaften 73. Zweck der Wassergenossenschaften Einteilung und Bildung der Wassergenossenschaften Genossenschaften mit Beitrittszwang Zwangsgenossenschaften Satzungen Aufteilung der Herstellungs-, Erhaltungs- und Betriebskosten a. Genossenschaftsorgane Wahl der Genossenschaftsorgane Genossenschaftliche Verpflichtungen als Grundlast Nachträgliche Einbeziehung Ausscheiden Auflösung der Genossenschaft Eintreibung der Genossenschaftsbeiträge Aufsicht; Maßnahmen gegen säumige Genossenschaften Beitragsleistung von Nichtmitgliedern 561 Zehnter Abschnitt Von den Wasserverbänden 87. Zweck und Umfang; Mitgliedschaft Bildung von Wasserverbänden a. Wasserverbände mit Beitrittszwang b. Zwangsverbände c. Satzungen d. Aufteilung der Herstellungs-, Erhaltungs- und Betriebskosten e. Verbandsorgane f. Wahl der Verbandsorgane g. Ausscheiden Allgemeine Verbandsaufgaben Dachverbände Besondere Aufgaben von Reinhaltungsverbänden Sanierungsplan Verbandsverpflichtungen als Grundlast Allgemeine Befugnisse von Wasserverbänden Übertragung besonderer Aufgaben a. Auflösung des Wasserverbandes b. Eintreibung der Verbandsbeiträge 580 X

6 95 c. Beitragsleistung von Nichtmitgliedern Aufsicht über Wasserverbände Allgemeine Bestimmungen 584 Elfter Abschnitt Von den Behörden und dem Verfahren 98. Zuständigkeit Zuständigkeit des Landeshauptmannes Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Besondere Bestimmungen über die Zuständigkeit a. Zuständigkeit des unabhängigen Verwaltungssenates in Anlagenverfahren Parteien und Beteiligte Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung Vorläufige Überprüfung a. Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewasserzustand Öffentliche Interessen Abweisung ohne Verhandlung Mündliche Verhandlung Beiziehung von Behörden und Fachkörperschaften Widerstreitverfahren Inhalt der Bewilligung 678 lila. Grundsatzgenehmigung; Detailgenehmigung Fristen Behandlung privatrechtlicher Einsprüche Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren bei bestimmten Anlagenänderungen Amtsbeschwerde Entschädigungen und Beiträge Ermittlung und Entrichtung der Entschädigung bei Einräumung von Zwangsrechten Grundbuchsrechtliche Vorschriften Bestellung einer Bauaufsicht a. Überwachung von Deponien Überprüfung der Ausführung von Wasseranlagen Einstweilige Verfügungen Kostenersatz Wasserbuch Führung der Wasserbücher Einsichtnahme; Berichtigung; Alteintragungen Eisenbahnanlagen Wasserbenutzung für Zwecke der Luftfahrt Zwölfter Abschnitt Von der Aufeicht über Gewässer und Wasseranlagen 130. Umfang der Aufsicht Zuständigkeit für die Aufsicht Aufsichtsorgane Durchführung der Aufsichtstätigkeit Besondere Aufsichtsbestimmungen 753 XI

7 134 a. Mitanwendung wasserrechtlicher Bestimmungen in Anlagenverfahren Gewässerbeschau Verwertung der Ergebnisse; Kosten 757 Dreizehnter Abschnitt Von den Übertretungen und Strafen 137. Strafen Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes 770 Vierzehnter Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen 139. Aufhebung älterer Vorschriften Aufrechterhaltung wasserrechtlicher Vorschriften Bestehende Wassergenossenschaften und Wasserverbände Fortbestand älterer Rechte Anhängige Verfahren a. Befreiung von Verwaltungsabgaben b. Kostentragung für die Erhebung des Zustandes von Gewässern - Wasserkreislaufund Wassergüte Vollzugsklausel Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen a. Inkrafttreten und Übergangsbestimmung der WRG-Novelle b. Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht 814 Anhang A: Verzeichnis der Gewässer zu 2 Abs 1 lit a 817 Anhang B: Inhalt der Bewirtschaftungspläne zu 55 c Abs 2 WRG 818 Anhang C: Normative Begriffsbestimmungen zur Einstufung des ökologischen Zustandes Anhang D: Kriterien für die Herleitung von Umweltqualitätsnormen gemäß 30 a Abs Anhang E: Liste der Schadstoffe, prioritären Stoffe sowie prioritären gefährlichen Stoffe gemäß 30a Abs Anhang F: Einzugsgebiete 834 Anhang G: Kriterien für die Festlegung des Standes der Technik 836 Novellen zum WRG WRG-Nov WRG-Nov Anhang 1. Wasser-Rahmenrichtlinie Hochwasser-Richtlinie Allgemeine Abwasseremissionsverordnung Indirekteinleiterverordnung Nationaler Gewässerwirtschaftsplan Überblick über die Verordnungen zum WRG Wasserrechtlich wichtige Bundesgesetze Wasserwirtschaftlich wichtige EU-Regelungen Völkerrechtliche Regelungen (Gewässerabkommen) 977 Stichwortverzeichnis 979 XII

IMPRESSUM Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Gesetzestext trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen.

IMPRESSUM Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Gesetzestext trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen. WASSERRECHTSGESETZ 1959 idf BGBl. I Nr. 73/2018 IMPRESSUM Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Gesetzestext trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen. IMPRESSUM

Mehr

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung I/4 Wasserlegistik und ökonomie

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung I/4 Wasserlegistik und ökonomie Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Gesetzestext trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Wasserrechtsgesetz 1959, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Wasserrechtsgesetz 1959, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Wasserrechtsgesetz 1959, Fassung vom 05.01.2016 Langtitel Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 StF: BGBl. Nr. 215/1959 (WV) Änderung BGBl. Nr. 207/1969 (NR: GP XI RV 1217 AB

Mehr

Wasserrechtsgesetz WRG 1959

Wasserrechtsgesetz WRG 1959 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 Bitte Beachten: Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Sachbearbeiter, Dr. Johann

Mehr

Das neue Wasserrecht in Bayern

Das neue Wasserrecht in Bayern Das neue Wasserrecht in Bayern Kommentare mit Vorschriftensammlung zum Europa-, Bundes- und Landesrecht Bearbeitet von Ulrich Drost Loseblattwerk mit 15. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 5680 S. In

Mehr

Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)

Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Titel: Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern Amtliche Abkürzung:

Mehr

Wasserhaushaltsgesetz: WHG

Wasserhaushaltsgesetz: WHG Gelbe Erläuterungsbücher Wasserhaushaltsgesetz: WHG ommentar von Dr. Manfred Czychowski, Prof. Dr. Michael Reinhardt, Prof. Dr. Dr. Paul Gieseke, Werner Wiedemann 10., neubearbeitete Auflage Wasserhaushaltsgesetz:

Mehr

Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 548 vom *) 1)

Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 548 vom *) 1) Hessisches Wassergesetz (HWG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Wassergesetz (HWG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: 85-72 gilt ab: 24.12.2010 Normtyp: Gesetz gilt bis: [keine

Mehr

Das neue Wasserrecht

Das neue Wasserrecht Das neue Wasserrecht Kommentare mit Vorschriftensammlung zum Europa- und Bundesrecht Bearbeitet von Ulrich Drost Loseblattwerk mit 8. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 3480 S. In 2 Ordnern ISBN 978

Mehr

Das österreichische Wasserrecht

Das österreichische Wasserrecht Das österreichische Wasserrecht o.univ.prof. Dipl.Ing. Dr. H.P. Nachtnebel Dipl.Ing. Dr. C. Neuhold Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiver Wasserbau Das österreichische Wasserrecht

Mehr

Hochwasser in Oberösterreich

Hochwasser in Oberösterreich Hochwasser in Oberösterreich Cyber-Forum 2014/II Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht 1 Thomas Trentinaglia HOCHWASSER IM WASSERRECHTSGESETZ 1959 2 1 Inhaltsübersicht Grundkonzept des Wasserrechtsgesetzes

Mehr

Wasserrecht. Dr. Werner Schiffner MBA

Wasserrecht. Dr. Werner Schiffner MBA Wasserrecht Dr. Werner Schiffner MBA Amt der OÖ Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Abteilung Wirtschaft Stand: 01.01.2012 Skripten des Oberösterreichischen

Mehr

Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG

Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG Charlotte Vogl, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus 05.07.2018 --- 1 --- INHALT 1. Unterscheidung Artikel 9 Abs. 2

Mehr

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien

Mehr

Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht II SS 2010 Wasserrecht

Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht II SS 2010 Wasserrecht Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht II SS 2010 Wasserrecht Univ.-Ass. Mag. Markus Grimberger Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre 0732 / 24 68 8485 markus.grimberger@jku.at 1 Übersicht

Mehr

Trinkwasserversorgungsanlagen. Ausbildung zum. Wasserwart. Rechtliche Grundlagen. Dr. Gernot Esterl, BH Murau

Trinkwasserversorgungsanlagen. Ausbildung zum. Wasserwart. Rechtliche Grundlagen. Dr. Gernot Esterl, BH Murau Ausbildung zum Wasserwart Rechtliche Grundlagen Was ist Trinkwasser? Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, es wird auch als Wasser für den menschlichen Gebrauch bezeichnet. Was ist Wasser für

Mehr

Synergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen

Synergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen Synergien zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000 in Hinsicht auf Managementplanungen Dr. Ralf Köhler mt Referat Ö 4 WRRL-Seminar 19: Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie 8.12.2005 in Berlin Gliederung

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. U. Schmedtje Regierung von Rosenheim, den 14. Juni 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele Denken

Mehr

Rechtliche Fragen der Verantwortung und Haftung von Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften

Rechtliche Fragen der Verantwortung und Haftung von Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften Infotag für Wassergenossenund -gemeinschaften Rechtliche Fragen der Verantwortung und Haftung von Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften Wer kann in die Haftung kommen? Die Organe der Wassergenossenschaften

Mehr

Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen. Prof. Dr. Georg Eisenberger. 4. Grazer Energierechtstag Schwerpunkt Energiewende.

Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen. Prof. Dr. Georg Eisenberger. 4. Grazer Energierechtstag Schwerpunkt Energiewende. Finding ways 4. Grazer Energierechtstag Schwerpunkt Energiewende Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen aktuelle Rechtsprobleme Prof. Dr. Georg Eisenberger Definition von Kleinwasserkraftanlagen 1. Die

Mehr

Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung?

Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Umsetzung von EU-Vorschriften Umsetzung von

Mehr

Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch

Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch Franz Merli Springer-Verlag Wien-New York 1995 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XII Einleitung 1 I. Gegenstand und Ziel dieser Untersuchung

Mehr

Umweltziele nach Artikel 4 der WRRL

Umweltziele nach Artikel 4 der WRRL 1. Sitzung zur Vorbereitung der Arbeitsgruppe Umweltziele/Umweltökonomie am 16. September 2004 Umweltziele nach Artikel 4 der WRRL Zusammenstellung: Barbara Weber (HMULV) Oberflächengewässer Verschlechterungen

Mehr

Jahrgang 1959 Ausgegeben am 10. März Stück

Jahrgang 1959 Ausgegeben am 10. März Stück 481 Jahrgang 1959 Ausgegeben am 10. März 1959 15. Stück 54. Bundesgesetz: Wasserrechtsnovelle 1959. 54. Bundesgesetz vom 18. Feber 1959, womit das Bundesgesetz vom 19. Oktober 1934, BGBl. II Nr. 316, betreffend

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 30. März 2010 Teil II 103. Verordnung: Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2009 NGPV 2009 103. Verordnung des Bundesministers

Mehr

Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung

Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung LVA 816.316 HS DLWT groß Dienstag, 14:00 18:00 Mittwoch, 10:00 14:00 Bernhard PELIKAN Department für Wasser Atmosphäre Umwelt; Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie

Mehr

Wem gehört unser Wasser?

Wem gehört unser Wasser? Wem gehört unser Wasser? Dipl.-Ing. Johann Wiedner Trinkwasserversorgung in der Steiermark Wasserdargebot, Eigentums- und Nutzungsrechte, Qualität und Infrastruktur Wasserbilanz der Steiermark Mittlerer

Mehr

Ziele und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Ziele und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Ziele und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Robert Karl Regierung von Ansbach, den 24. Mai 2007 Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Hromadka/Sieg. Kommentar zum Sprecherausschussgesetz. Prof. Dr. Dr. hc. Wolfgang Hromadka. Dr. Rainer Sieg. 2. neu bearbeitete Auflage

Hromadka/Sieg. Kommentar zum Sprecherausschussgesetz. Prof. Dr. Dr. hc. Wolfgang Hromadka. Dr. Rainer Sieg. 2. neu bearbeitete Auflage Hromadka/Sieg Kommentar zum Sprecherausschussgesetz Prof. Dr. Dr. hc. Wolfgang Hromadka Universität Passau, Karlsuniversität zu Prag Dr. Rainer Sieg Vorsitzender des Konzern- und des Gesamtsprecherausschusses,

Mehr

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 7 W..A. R. - Inv.-Nr. D Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ÖA Kommentar Dr. Erich Gassner Rechtsanwalt in München Ministerialrat a. D. Annette Schmidt-Räntsch Regierungsdirektorin im Bundesministerium

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. Ursula Schmedtje Regierung von München, den 31. Mai 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele

Mehr

Erster Teil Grundlagen

Erster Teil Grundlagen Vorwort... V Verzeichnis der Übersichten... XV Verzeichnis ausgewählter Literatur... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIX Erster Teil Grundlagen Fälle Seite 1 Verfassungsrechtliche Vorgaben und europarechtliche

Mehr

Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg

Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg André WEIDENHAUPT Veranstaltung "Gemeinsam gegen Hochwasser" Colmar-Berg, 23. November 2009 Das neue Wassergesetz

Mehr

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL 19. Gewässersymposium Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL Corinna Baumgarten - Umweltbundesamt Abteilung

Mehr

Bundes- Immissionsschutzgesetz. Kommentar. unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm

Bundes- Immissionsschutzgesetz. Kommentar. unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm : Bundes- Immissionsschutzgesetz Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL. M. Direktor des Instituts für Umwelt-

Mehr

Einführung in die Umsetzung der WRRL in Hessen 07. Juli 2004

Einführung in die Umsetzung der WRRL in Hessen 07. Juli 2004 Einführung in die Umsetzung der WRRL in Hessen 07. Juli 2004 Ulrich Kaiser Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Wasserrahmenrichtlinie WRRL - WRRL - WRRL - WRRL - eine

Mehr

Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie

Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie Was haben Abwasserbeseitigungskonzepte mit der Wasserrahmenrichtlinie zu tun? Gewässerbewirtschaftung Gewässer sind nach Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften

Mehr

Wassergenossenschaften. Infotag. Dr. Gernot Esterl, BH Murau

Wassergenossenschaften. Infotag. Dr. Gernot Esterl, BH Murau Wassergenossenschaften Infotag Wassergenossenschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die durch Bescheid der Wasserrechtsbehörde Rechtspersönlichkeit erlangen. Die Regelungen finden

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. U. Schmedtje Regierung von Ingolstadt, den 15. Mai 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele Denken

Mehr

FLIESSGEWÄSSER IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN HOCHWASSERSCHUTZ UND NATURSCHUTZ

FLIESSGEWÄSSER IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN HOCHWASSERSCHUTZ UND NATURSCHUTZ FLIESSGEWÄSSER IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN HOCHWASSERSCHUTZ UND NATURSCHUTZ 6. Ausseer Naturraumgespräche 2. 3.10.2018 Fließgewässer: Lebensraum und Wanderstrecke Mag. Ursula Suppan Abteilung 14 Wasserwirtschaft,

Mehr

EU: Wasser-RahmenRL GewässerschutzRL GrundwasserRL. Wasserrechtsgesetz. BGBl. 215/1959 i.d.f. BGBl. I 14/2011

EU: Wasser-RahmenRL GewässerschutzRL GrundwasserRL. Wasserrechtsgesetz. BGBl. 215/1959 i.d.f. BGBl. I 14/2011 EU: Wasser-RahmenRL GewässerschutzRL GrundwasserRL 1. Abschnitt: Rechtliche Eigenschaft der Gewässer ( 1 4 WRG) * Öffentliche Gewässer Privatgewässer, Öffentliches Wassergut 2. Abschnitt: Wassernutzung

Mehr

Neuerungen im Wasserrecht

Neuerungen im Wasserrecht Neuerungen im Wasserrecht EmRegV-OW Manfred Clara, Alfred Rauchbüchl und Peter Weilgony EmRegV-OW Verordnung über ein elektronisches Register zur Erfassung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächenwasserkörpern

Mehr

ÖWAV-Veranstaltung 9. April 2015 Wasserrecht für die Praxis. Indirekteinleiter. Hofrat Mag. Dr. Edwin Rader

ÖWAV-Veranstaltung 9. April 2015 Wasserrecht für die Praxis. Indirekteinleiter. Hofrat Mag. Dr. Edwin Rader ÖWAV-Veranstaltung 9. April 2015 Wasserrecht für die Praxis Indirekteinleiter Hofrat Mag. Dr. Edwin Rader E-mail: edwin.rader@salzburg.gv.at 1 2 Übersicht: Historie Indirekteinleiter (Gesetzestext) Definitionen

Mehr

Thüringer Personalvertretungsgesetz

Thüringer Personalvertretungsgesetz Klaus Schwill Lore Seidel Michael Felser Thüringer Personalvertretungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften 3. Auflage Bund-Verlag v. Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Vorbemerkung

Mehr

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet. Deggendorf, 23. Juli 2005

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet. Deggendorf, 23. Juli 2005 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet Deggendorf, 23. Juli 2005 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet Inhalt Ziele und Planung

Mehr

Ausnahmeregelungen und Verschlechterungsverbot in der EG-WRRL Fahrplan. Benennung der zuständigen Behörden

Ausnahmeregelungen und Verschlechterungsverbot in der EG-WRRL Fahrplan. Benennung der zuständigen Behörden Ausnahmeregelungen und Verschlechterungsverbot in der EG-WRRL Fahrplan 22.12.2000 bis 2003 bis 06/2004 WRRL in Kraft getreten Umsetzung in nationales Recht Benennung der zuständigen Behörden bis Ende 2006

Mehr

Einführung in das Wasserrecht

Einführung in das Wasserrecht Einführung in das Wasserrecht Rechtsanwalt Dr. Alexander Dohmen, LL.M. KOPP-ASSENMACHER & NUSSER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Kaufmännische & rechtliche Grundlagen 28.-30.11.2018 Berlin AGENDA

Mehr

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 1 Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Entwurf Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2015-2021 Philipp Haas SG 54.7 Gewässerentwicklung / Förderung / WRRL Tel: 0251/2375-5828 E-Mail: philipp.haas@bezreg-muenster.nrw.de

Mehr

Hochwasserschutz Schullwitz-Eschdorf

Hochwasserschutz Schullwitz-Eschdorf Schullwitz Anlass für die Entwicklung des HWRM-Planes HWRM für Schullwitz und Eschdorf Hochwasserereignisse August 2002 viele Zerstörungen des Gewässers selber März 2006 viele Überschwemmungen Februar

Mehr

Thüringer Personalvertretungsgesetz

Thüringer Personalvertretungsgesetz Michael Felser Klaus Schwill Lore Seidel Thüringer Personalvertretungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften 2. Auflage * Bund-Verlag Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Vorbemerkung

Mehr

Quelle: PI Mitterfellner GmbH. Berücksichtigung von öffentlichen Interessen bei der Planung von Klein(st)wasserkraftwerken

Quelle: PI Mitterfellner GmbH. Berücksichtigung von öffentlichen Interessen bei der Planung von Klein(st)wasserkraftwerken Quelle: PI Mitterfellner GmbH Berücksichtigung von öffentlichen Interessen bei der Planung von Klein(st)wasserkraftwerken Waidhofen an der Ybbs 13. Oktober 2016 Agenda Begriffsdefinitionen Öffentliche

Mehr

1 UVPG: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen

1 UVPG: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Schutzgut Wasser 1 1 UVPG: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen,... 2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben,

Mehr

Wasserhaushaltsgesetz

Wasserhaushaltsgesetz Wasserhaushaltsgesetz Kurzkommentar Von Dr. iur. Konrad Berendes Ministerialrat a.d. im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information

Mehr

Gliederung. Überblick über die Dienstbarkeiten Begründung einer Dienstbarkeit

Gliederung. Überblick über die Dienstbarkeiten Begründung einer Dienstbarkeit Dienstbarkeiten 02.10.2018 Hofrat Mag. Dr. Edwin Rader Abteilung 7, Referat 7/01 des Amtes der Salzburger Landesregierung Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg Gliederung Überblick über die Dienstbarkeiten

Mehr

Das neue Wasserhaushaltsgesetz

Das neue Wasserhaushaltsgesetz Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2. Deutscher Tag für Grundstücksentwässerung

Mehr

WRRL Hessen - Projekt Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Wasserforum 2008

WRRL Hessen - Projekt Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Wasserforum 2008 Wasserforum 2008 Europäische Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung in Hessen Realität oder Utopie 11. November 2008 Zeit- und Ablaufplan der Umsetzung in Hessen Vom 22.12.2008 bis 22.6.2009 Offenlegung von

Mehr

Thermische Nutzung von Grundwasser. Aufgabe der Behörde bzw. der Amtssachverständigen:

Thermische Nutzung von Grundwasser. Aufgabe der Behörde bzw. der Amtssachverständigen: Aufgabe der Behörde bzw. der Amtssachverständigen: Schutz fremder Rechte und des öffentlichen Interesses (Wasserrechte, Wasserbeschaffenheit, TW-Versorgungen, Verschwendung des Wassers, Landwirtschaft,

Mehr

Manzsche Gesetzausgaben Sonderausgabe Nr. 93. UniStG. (Universitäts-Studiengesetz) herausgegeben von

Manzsche Gesetzausgaben Sonderausgabe Nr. 93. UniStG. (Universitäts-Studiengesetz) herausgegeben von Manzsche Gesetzausgaben Sonderausgabe Nr. 93 UniStG (Universitäts-Studiengesetz) herausgegeben von Dr. Gerald Bast Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr Dr. Ewald Langeder Mitglied des unabhängigen

Mehr

Einführung in die Wasserrahmenrichtlinie Informationsseminar»Umsetzung der WRRL in Sachsen«

Einführung in die Wasserrahmenrichtlinie Informationsseminar»Umsetzung der WRRL in Sachsen« Einführung in die Wasserrahmenrichtlinie Informationsseminar»Umsetzung der WRRL in Sachsen« Gesetzliche Grundlagen Europa RICHTLINIE 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis XVII Literaturverzeichnis XXI

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis XVII Literaturverzeichnis XXI Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XVII Literaturverzeichnis XXI Erster Abschnitt Einleitung I. Mitbestimmungstradition in Deutschland 1 II. Mitbestimmungstraditionen

Mehr

Wichtige Aspekte bei der Umsetzungsplanung aus der Sicht der Behörde

Wichtige Aspekte bei der Umsetzungsplanung aus der Sicht der Behörde WRRL Hessen - Projekt Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Wichtige Aspekte bei der Umsetzungsplanung aus der Sicht der Behörde Dr. Kurt Schefczik Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.

Mehr

1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen Zweck; Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen... 7

1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen Zweck; Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen... 7 Inhaltsverzeichnis Teil I Verordnungstext AwSV 1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen... 7 1 Zweck; Anwendungsbereich..... 7 2 Begriffsbestimmungen...... 7 2 Einstufung von Stoffen und Gemischen...

Mehr

Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung Verena Sonnenwald Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung PETER LANG Europäischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung....

Mehr

Bundes- Immissionsschutzgesetz

Bundes- Immissionsschutzgesetz Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG Kommentar begründet von Dr. iur. Hanns Engelhardt Richter am Bundesgerichtshof fortgeführt von Johannes Schlicht Referent für Immissionsschutzrecht im Thüringer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen ( 1) 19. Zweites Buch Verschmelzung ( 2 122l)

Inhaltsverzeichnis. Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen ( 1) 19. Zweites Buch Verschmelzung ( 2 122l) Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXV Einleitung... 1 Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen ( 1) 19 Zweites Buch Verschmelzung ( 2 122l)

Mehr

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Rechtswissenschaften und Verwaltung - Kommentare Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Bearbeitet von Dietwalt Rohlf, Wolfgang Albers 1. Auflage 2007. Taschenbuch. XVI, 268 S. Paperback ISBN 978 3 17 019275

Mehr

Maßnahmenprogramm deutscher Teil FGE Oder Anhang A2-1, Brandenburg

Maßnahmenprogramm deutscher Teil FGE Oder Anhang A2-1, Brandenburg Anhang A2-1: Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen - Verankerung von grundlegenden Maßnahmen auf Länderebene (Land Brandenburg) Art. 11 Abs. 3 Buchstabe

Mehr

Europäische Insolvenzverordnung

Europäische Insolvenzverordnung Europäische Insolvenzverordnung Kommentar von Prof. Dr. iur. Christoph G. Paulus, LL.M. (Berkeley) Humboldt-Universität zu Berlin 5., umfassend neu bearbeitete Auflage 2017 Fachmedien Recht und Wirtschaft

Mehr

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Gelbe Erläuterungsbücher Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Kommentar. Unter Berücksichtigung der Bundesartenschutzverordnung, des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, der EG-Artenschutz-Verordnungen,

Mehr

BETRIEBSKURIER. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz SOZIAL-, ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE PROBLEME IN EINZELDARSTELLUNGEN

BETRIEBSKURIER. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz SOZIAL-, ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE PROBLEME IN EINZELDARSTELLUNGEN BETRIEBSKURIER so (J * Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) u SOZIAL-, ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE PROBLEME IN EINZELDARSTELLUNGEN Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz-

Mehr

Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen bei Revitalisierungsprojekten DI Urs Lesky Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit

Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen bei Revitalisierungsprojekten DI Urs Lesky Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen bei DI Urs Lesky Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit 1. Ausgangslage 2. Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen/Interessen 3. Rechtliche

Mehr

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WHG Wasserhaushaltsgesetz Wasserhaushaltsgesetz Kommentar Herausgegeben von Dr. jur. Konrad Berendes Ministerialrat a.d. im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Prof. Dr. jur. Walter Frenz Professor für

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung, Fassung vom 06.02.2015 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gefahrenzonenplanungen

Mehr

Wiederverleihung von Wasserrechten aus rechtlicher Sicht. Dr. Andreas Brugger, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck

Wiederverleihung von Wasserrechten aus rechtlicher Sicht. Dr. Andreas Brugger, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck Wiederverleihung von Wasserrechten aus rechtlicher Sicht Dr. Andreas Brugger, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck Wasserrecht Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten 27 WRG Verzicht Nichteinwendung in einem wasserrechtlichen

Mehr

Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG Gelbe Erläuterungsbücher Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm von Prof. Dr. Hans D. Jarass 9.

Mehr

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) KOMMENTAR ZUM SCHWEIZERISCHEN STEUERRECHT Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) 3. Auflage Herausgeber Martin Zweifel Michael Beusch Helbing Lichtenhahn Verlag Vorwort zur 3. Auflage Autorinnen

Mehr

Infotag Trinkwasser. 17. November 2015 Villach ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH

Infotag Trinkwasser. 17. November 2015 Villach ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 1 Infotag Trinkwasser 17. November 2015 Villach 19.11.2015 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 2 Aus dem Wasserrecht Mag. Florian KOLMHOFER, LL.B. Amt der Oö. Landesregierung, Beratungsstelle

Mehr

Baggergut der WSV aktuelle rechtliche Entwicklungen

Baggergut der WSV aktuelle rechtliche Entwicklungen Baggergut der WSV aktuelle rechtliche Entwicklungen 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat WS 15 - Recht der Bundeswasserstraßen

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT KOMMISSION R EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 1.4.2009 KOM(2009) 156 endgültig BERICHT R KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND N RAT gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)

Mehr

Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII. Einleitung... 1

Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII. Einleitung... 1 Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Einleitung... 1 1. Hauptstück Allgemeines 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1. Begriffsbestimmungen... 5 2. Ausnahmen... 34 3.

Mehr

Stand der Umsetzung der EG HochwasserrisikomanagementRichtlinie in NRW

Stand der Umsetzung der EG HochwasserrisikomanagementRichtlinie in NRW Stand der Umsetzung der EG HochwasserrisikomanagementRichtlinie in NRW Gebietsforum Wupper Dipl.Ing. Kerstin Menn www.brd.nrw.de EGHochwasserrisikomanagementRichtlinie Richtlinie über die Bewertung und

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Langtitel. Änderung. Präambel/Promulgationsklausel Inhaltsverzeichnis

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Langtitel. Änderung. Präambel/Promulgationsklausel Inhaltsverzeichnis Kurztitel Bundesvergabegesetz 1997 Kundmachungsorgan BGBl. I Nr. 56/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/1999 Inkrafttretensdatum 01.07.1999 Außerkrafttretensdatum 31.12.2000 Langtitel Bundesgesetz

Mehr

Der wasserrechtliche Anlagenbegriff

Der wasserrechtliche Anlagenbegriff Der wasserrechtliche Anlagenbegriff von Dr. Claudia Poncelet C. F. Müller Juristischer Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis Vorwort VII Vorbemerkung 1 1. Teil: Einleitung 3 /. Der Anlagenbegriff im allgemeinen

Mehr

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2

Mehr

Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan Entwurf. Robert Fenz, Lebensministerium

Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan Entwurf. Robert Fenz, Lebensministerium Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan Entwurf Robert Fenz, Lebensministerium Seite 1 24.09.2009 Zeitplan Umsetzung WRRL Umsetzung in nationales Recht 2003 IST-Bestandsaufnahme 2004/2007 Neuausrichtung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil I Wohnungseigentumsgesetz Text 1

Inhaltsverzeichnis. Teil I Wohnungseigentumsgesetz Text 1 Vorwort... V Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... VI Bearbeiterverzeichnis... VII Inhaltsübersicht... IX Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXV Teil I Wohnungseigentumsgesetz Text 1 Teil

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... III. Abschnitt

Abkürzungsverzeichnis... III. Abschnitt Abkürzungsverzeichnis............................. XV Burgenländisches Baugesetz 1997 Bgld BauG 1997 I. Abschnitt Allgemeines 1. Geltungsbereich............................ 3 2. Begriffsbestimmungen........................

Mehr

EuGH VerfO - Satzung und Verfahrensordnungen des EuGH / EuG

EuGH VerfO - Satzung und Verfahrensordnungen des EuGH / EuG Gelbe Erläuterungsbücher EuGH VerfO - Satzung und Verfahrensordnungen des EuGH / EuG ommentar von Bertrand P Wägenbaur 1 Auflage EuGH VerfO - Satzung und Verfahrensordnungen des EuGH / EuG Wägenbaur schnell

Mehr

EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg

EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg Andreas Krimphoff, Dez. 54. BR Köln Köln, 19.11.2013 EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007 Verabschiedung, 2009-10 mit Novellierung des

Mehr

KARTENÜBERSICHT NATIONALER GEWÄSSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN 2015

KARTENÜBERSICHT NATIONALER GEWÄSSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN 2015 KARTENÜBERSICHT ALLGEMEINES AT-BEH Zuständige Behörden und Allgemeine Beschreibung der Flussgebietseinheiten AT-BEL1 Corine Landcover 2006 AT-FGE Nationaler Anteil an den FG-Einheiten Donau, Rhein, Elbe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. Vorwort VII INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1. Einschränkung des Eigentums, 2. Nießbrauchsberechtigter.... 3. Nießbrauch an Sachen a) Umfang des Nutzungsrechts. b)

Mehr

EU-Wasserrahmenrichtlinie

EU-Wasserrahmenrichtlinie Bewertungskriterien für die Fließgewässer in Rheinland-Pfalz Vortragsveranstaltung zur 25. Jahrfeier Studiengang Bauingenieurwesen 20.10.2005 Dipl.-Ing. A. Thömmes 1. Einführung Gliederung 2. Bestandsaufnahme

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG... 13 GEGENSTAND DER UNTERSUCHUNG... 16 ZIELE DER ARBEIT, FORSCHUNGSFRAGEN UND STAND DER FORSCHUNG... 20 GANG DER DARSTELLUNG UND QUELLEN... 24 ERSTER

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 29. August 2003 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 29. August 2003 Teil I P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 29. August 2003 Teil I 82. Bundesgesetz: Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959

Mehr

3. Tag der Panke. Handlungsanleitung und Werkzeuge zur Entwicklung strudelnder Flüsse und klarer Seen

3. Tag der Panke. Handlungsanleitung und Werkzeuge zur Entwicklung strudelnder Flüsse und klarer Seen 3. Tag der Panke Handlungsanleitung und Werkzeuge zur Entwicklung strudelnder Flüsse und klarer Seen Herr Dr. Ralf Köhler Referat LUA Ö 4 WRRL, Gewässergüte, Hydrologie Landesumweltamt Brandenburg Seite

Mehr

Aktualisiertes Maßnahmenprogramm. für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein

Aktualisiertes Maßnahmenprogramm. für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein Aktualisiertes Maßnahmenprogramm für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021 für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen

Mehr