Anlage 1 zur Vorlage VA_07/2010, zugleich Anlage 1 zur Vorlage KT_03/2010 PRÜFUNG UND REVISION S C H L U S S B E R I C H T

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1 Anlage 1 zur Vorlage VA_07/2010, zugleich Anlage 1 zur Vorlage KT_03/2010 PRÜFUNG UND REVISION S C H L U S S B E R I C H T

2 Inhaltsverzeichnis Seite I. Vorbemerkungen 1. Allgemeines 1 2. Prüfungsauftrag 1 3. Grundlagen und Umfang der Prüfung 2 4. Interkommunale Zusammenarbeit 4 5. Abwicklung der Jahresrechnung Überörtliche Prüfung 5 7. Verwaltungsmodernisierung im Landkreis Ludwigsburg 5 II. Die finanzwirtschaftliche Situation des Landkreises 1. Die Finanzsituation der Kreishaushalte allgemein, 7 Finanzierungssaldo 2. Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 10 und Ermittlung der Investitionsrate 3. Rücklagen Schuldenstand Finanzplanung Haushaltssatzung Rechnungsergebnis Kassenbestand Vermögensrechnung 41

3 Seite III. Schwerpunktprüfungen einzelner Sachgebiete 1. Allgemeines Personalwesen 44 3, Prüfung der Leistungen nach dem Asylbewerber- 48 leistungsgesetz bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt 4. Prüfung der Reisekosten des Fachbereichs 49 Bauen und Immissionsschutz 5. Prüfung der Vergaben bzw. Beschaffungen des 50 Landkreises Ludwigsburg nach VOL 6. Prüfung der Beitreibung öffentlich-rechtlicher 50 Forderungen 7. Sozialwesen Bautechnische Prüfungen Prüfung bei durch die Verwaltungsreform 56 eingegliederten Fachbereichen 10. Tageseingangsprüfungen bei der Kreiskasse Ausräumung von Prüfungsberichten aus dem Vorjahr 57 IV. Überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden 58 V. Kassenprüfungen Allgemeines Kassenprüfung bei der Kreiskasse Kassenprüfung bei den Zahlstellen 59

4 VI: Betätigungsprüfungen Allgemeines Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald GmbH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim ggmbh Kliniken Service GmbH (KSG) Orthopädische Klinik Margröningen ggmbh (OKM) ORTMEMA GmbH Abfallverwertungsgesellschaft 73 des Landkreises Ludwigsburg (AVL) 8. Kleeblatt Pflegeheime ggmbh und Kleeblatt Consult GmbH 74 Seite VII. Weitere Aufgaben des Fachbereichs Prüfung und Revision Stiftung Schullandheim Strümpfelbrunn Sozial- und Kulturstiftung des Landkreises Ludwigsburg Pädagogisch Kulturelles Centrum 77 Ehemalige Synagoge Freudental (PKC) 4. Aufgaben des Datenschutzes Korruptionsschutzbeauftragter 78 VIII. Zusammenfassung 79 IX. Zur Feststellung der Jahresrechnung 81 Dieser Schlussbericht berücksichtigt den Sachstand bis 1. März 2010 (Redaktionsschluss) IMPRESSUM: Herausgeber: Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Prüfung und Revision Hindenburgstraße 40, Ludwigsburg Tel / Fax: 07141/

5 1 I. Vorbemerkungen 1. Allgemeines 1.1 Die örtliche Prüfungseinrichtung muss die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag prüfen. Rechtsgrundlage hierfür ist 48 der Landkreisordnung (LKrO) i.v.m. 110 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO). Sie fasst ihre Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Kreistag vorzulegen ist. Der hier vorliegende Schlussbericht behandelt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung Dieser Schlussbericht dient dem Verwaltungsausschuss und dem Kreistag als Grundlage für die Vorberatung und die Feststellung der Jahresrechnung nach 48 LKrO i.v.m. 95 Abs. 2 GemO. Er beschränkt sich auf eine Analyse der finanzwirtschaftlichen Situation des Landkreises Ludwigsburg wesentliche Prüfungsfeststellungen und vorgänge sowie alle zur Feststellung der Jahresrechnung erforderlichen Angaben, Um den Vergleich mit früheren Schlussberichten zu vereinfachen, entsprechen Aufbau und Inhalt dieses Berichts weitgehend den Berichten der vergangenen Jahre. 2. Prüfungsauftrag 2.1 Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung sind, wiederum gültig über 48 LKrO, die 110 und 112 GemO sowie die Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen (Gemeindeprüfungsordnung - GemPrO). Neben der Prüfung der Jahresrechnung oblag dem Fachbereich Prüfung und Revision als Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ludwigsburg im Jahr 2008 die laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung, die Kassenüberwachung, insbesondere die Durchführung von Kassenprüfungen (Näheres dazu in Kapitel V), die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände, weitere übertragene Prüfungen. 2.2 Der Fachbereich Prüfung und Revision nimmt außerdem aufgrund entsprechender Beschlüsse der Kreisgremien bei verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit Prüfungsaufgaben wahr, vor allem im Rahmen der Prüfung der Betätigung des Kreises in diesen Unternehmen (siehe Kapitel VI). 2.3 Ferner hat der Kreistag im Jahr 2002 dem Fachbereich Prüfung und Revision die Innenrevision bei der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbh und die Prüfungen für den Aufsichtsrat der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim ggmbh übertragen. Auch 2008 wurden hierzu zahlreiche Prüfungen und Beratungen durchgeführt und jeweils gesondert berichtet. Am wurden dem Fachbereich

6 2 Prüfung und Revision Prüfungen für den Aufsichtsrat der Orthopädischen Klinik Markgröningen ggmbh analog zu den Kliniken Ludwigsburg Bietigheim-Bissingen ggmbh als freiwillige Aufgabe übertragen. 2.4 Gem. 113 GemO ist der Landkreis Ludwigsburg außerdem zuständig für die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung der kreisangehörigen Gemeinden mit einer Größe bis zu Einwohnern. Weitere Informationen dazu in Kapitel IV. 3. Grundlagen und Umfang der Prüfung 3.1 Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Jahresrechnung mit allen Unterlagen zu prüfen. Im Einzelnen erstreckt sich die Prüfung auf folgende Punkte: Einhaltung des Haushaltsplanes Belegprüfung Einhaltung der Rechtsvorschriften Vermögens- und Schuldenverwaltung einschließlich deren Nachweis. Als Grundlagen für diese Prüfungen wurden die erforderlichen Unterlagen von den Fachbereichen Kasse und Mahnwesen, Haushalts- und Finanzwesen sowie den weiteren betroffenen Organisationseinheiten des Landkreises zur Verfügung gestellt. Die Jahresrechnung 2008 wurde dem Fachbereich Prüfung und Revision gem. 95 Abs. 2 GemO am , beim Fachbereich eingegangen am , vorgelegt. 3.2 Die Prüfung beschränkte sich wegen des Umfangs des Prüfungsstoffs in der Regel auf Stichproben ( 15 Abs. 1 GemPrO). Sie wird im Wesentlichen durchgeführt im Rahmen von Schwerpunktprüfungen einzelner Sachgebiete ( 15 Abs.GemPrO) siehe Kapitel III sowie bei der laufenden Prüfung der Kassenvorgänge, die zum Teil im Wege der Visakontrolle (Prüfung der Finanzvorfälle vor dem Zahlungsvollzug), überwiegend aber im Wege der sog. begleitenden Prüfung (Prüfung der Finanzvorfälle nach dem kassenmäßigen Vollzug) erfolgt. Seit 2001 werden außerdem mehrmals jährlich unvermutete Tageseingangsprüfungen bei der Kreiskasse durchgeführt. Bei diesen Prüfungen werden jeweils die gesamten Kassenanordnungen eines Kalendertages geprüft (s. auch Kapitel III). Die im Rahmen der Visakontrolle, der Beratungstätigkeiten und der begleitenden Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden entweder mündlich oder schriftlich mit den jeweils betroffenen Dienststellen bereinigt. Im Übrigen sind die Prüfungsberichte dem Landrat jeweils unmittelbar nach Abschluss der Prüfungen vorgelegt worden ( 48 LKrO i.v.m. 110 Abs. 2 Satz 2 GemO; vgl. Kapitel III). Sie bilden in ihrer Gesamtheit den Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung. Alles Wesentliche dazu wird in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die noch nicht erledigten Prüfungsbemerkungen beeinflussen das Jahresergebnis nicht; die weitere Bearbeitung wird vom Fachbereich Prüfung und Revision überwacht. 3.3 Die Tätigkeit unseres Fachbereichs besteht nicht nur darin, Mängel und Fehlverhalten festzustellen. Die Arbeit einer modernen Finanzkontrolle beschränkt sich nicht nur auf die bloße Vergangenheitsbewältigung, indem sie bereits begangene Fehler aufdeckt und ihre Ausräumung veranlasst. Ein wesentlicher Aufgabenbereich von Prüfung und Revision ist auch 2008 wieder die sehr intensiv praktizierte prüfungsbegleitende Beratung sowie Stellungnahmen und Gutachten zu Einzelproblemen bereits im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen. Dadurch können immer wieder wertvolle Tipps und Hinweise zur Vermeidung bzw.

7 3 Ausräumung von Fehlern gegeben werden. Durch diesen präventiven Ansatz wird zur Rechtssicherheit, aber vor allem auch zur Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung beigetragen. Auch 2008 hat sich unsere Beratungstätigkeit immer wieder mit der Integration der im Rahmen der Verwaltungsreform 2005 zum Landkreis gekommenen Bereiche beschäftigt, wo jetzt die Erfolge der Integrationsbemühungen deutlich spürbar werden. Aber auch für die alten Fachbereiche, vor allem die Querschnittsämter, wurden z.t. zeitaufwändige, trotzdem aber sinnvolle und notwendige Beratungen durchgeführt. Der Erfolg unseres Vorgehens lässt sich nicht allein an den finanziellen Ergebnissen messen. Es ist leider nicht möglich, alle durch die Tätigkeit von Prüfung und Revision ersparten Aufwendungen bzw. erzielten Mehreinnahmen zu erfassen und uns direkt zuzuordnen, zumal sich Prüfungserfolge finanziell häufig nur mittelbar oder mit zeitlichen Verzögerungen auswirken. Auch werden uns durch Prüfungen und Beratungen erzielte finanzielle Erfolge weder in der Haushalts-, noch in der Kostenund Leistungsrechnung gutgeschrieben. Der aus unserer Sicht äußerst wichtige Aspekt der Korruptionsvorbeugung lässt sich ebenfalls nicht monetär erfassen. In einer Vielzahl von Fällen konnten wir aber auch für 2008 wieder erfolgreich Anstöße für Veränderungen und zu wirtschaftlicherem Verhalten geben und dadurch bezifferbare Einsparungen erzielen. Unsere Arbeit ist dabei immer von dem Ziel geprägt, die Kreisverwaltung bei der Aufgabenerfüllung in jeder Hinsicht zu unterstützen. 3.4 Umfang und Vielfalt der Aufgaben des Landkreises machen es unmöglich, jährlich alle Verwaltungshandlungen und ihre finanziellen Auswirkungen in die Prüfung einzubeziehen. Der Fachbereich Prüfung und Revision konzentriert sich deshalb auf Schwerpunkte, die in jedem Jahr im Rahmen eines eigens für diesen Zweck erstellten internen Prüfungsplans neu festgesetzt werden. Dabei wird nicht nur auf Umfang und Bedeutung der Prüfungsgebiete, sondern auch darauf geachtet, dass langfristig keine prüfungsfreien Räume entstehen. Auch in diesem Jahr muss wieder nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der verwaltungsinternen Kontrolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht eine entscheidende Schlüsselfunktion zukommt. Ein Umstand, der durch die voranschreitende Verwaltungsmodernisierung, die Budgetierung und die dezentrale Ressourcenverantwortung sowie die in den letzten Jahren z.t. deutlich größer gewordenen Leitungsspannen immer weiter an Bedeutung gewinnt. Nicht ohne Grund hat sich eine Arbeitsgruppe unter Führung des Landkreistags, die sich aus Vertretern der Finanz- und Personalverwaltungen sowie aus den Rechnungsprüfungsämtern zusammengefunden hat, mit der sog. Risikoanalyse zur Optimierung der Internen Kontrollsysteme (IKS) befasst. IKS ist ein wichtiges Führungsinstrument, das in den kommunalen Unternehmen bereits weit verbreitet ist. Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Maßnahmenkatalog enthält Empfehlungen für den Führungsbereich, die Organisation, die Korruptionsprävention und den Datenschutz für die Fachbereiche und soll einerseits die Führungskräfte in den Landratsämtern in der Wahrnehmung ihrer Dienst- und Fachaufsicht sensibilisieren und unterstützen, andererseits aber auch den Prüfungseinrichtungen eine prozessunabhängige Überwachung ermöglichen. Denn die Arbeit von Prüfung und Revision kann und soll die Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht nicht ersetzen.

8 4 4. Interkommunale Zusammenarbeit Auch für Prüfung und Revision gewinnt die interkommunale Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Wie bei vielen kommunalen Aufgaben ist auch hier der Erfahrungsaustausch mit anderen Kreisen und Städten ein wichtiger Bereich, von dem alle Beteiligten profitieren können. Der Fachbereich Prüfung und Revision ist deshalb Mitglied der beim Landkreistag Baden-Württemberg eingerichteten Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Kreisprüfungsämter im Regierungsbezirk Stuttgart. Neben dem Informationsaustausch dienen die Tagungen der Arbeitsgemeinschaft, die i.d.r. zweimal jährlich durchgeführt werden, der Erörterung komplexer, allgemein bedeutsamer Problemstellungen der Finanzkontrolle. Darüber hinaus existieren Kontakte zu den weiteren Arbeitsgemeinschaften der Prüfungsämter in den übrigen Regierungsbezirken sowie mit einzelnen Prüfungsämtern anderer Landkreise und Städte in Baden-Württemberg, z.t. auch durchgeführt in Form von Workshops zu einzelnen Fachgebieten. In diesem Rahmen werden auch Checklisten und Ablaufpläne für Prüfungen erarbeitet und damit Standards geschaffen, die der Finanzkontrolle in den Landkreisen als einheitliche Arbeitsbasis dienen können. Auch mit den städtischen Prüfungsämtern im Landkreis findet immer wieder ein Austausch über Möglichkeiten der Zusammenarbeit statt. Außerdem vertritt der Leiter des Fachbereichs Prüfung und Revision den Landkreis in der kreisweiten Arbeitsgruppe Interkommunale Zusammenarbeit, die Kooperationsprojekte aus verschiedenen kommunalen Aufgabenbereichen erarbeitet. Seit Oktober 2004 arbeiten neben dem Landkreis und der Stadt Ludwigsburg auch die großen Kreisstädte Bietigheim- Bissingen, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Necker sowie Vaihingen an der Enz in dieser Projektgruppe mit. Als Modell der Zukunft" bezeichnete Professor Christian Steger, Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg, die Interkommunale Zusammenarbeit beim 7. Kommunalforum im Juni So ist es auch das Hauptziel der bisherigen Zusammenarbeit der Projektgruppe, durch Synergieeffekte Geld zu sparen, um so zur Haushaltskonsolidierung beizutragen und die Effizienz der Verwaltungen durch gemeinsame Aufgabenerfüllung zu erhöhen. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden sich im Internet unter 5. Abwicklung der Jahresrechnung 2007 Der Kreistag hat die Jahresrechnung 2007 aufgrund des Schlussberichts des Kreisprüfungsamtes vom am festgestellt. Gemäß 48 LKrO i.v.m. 95 Abs. 3 GemO wurde der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2007 ortsüblich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht lag vom öffentlich aus. Dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2007 ordnungsgemäß mitgeteilt.

9 5 6. Überörtliche Prüfung Die Finanzkontrolle im kommunalen Bereich ist zweistufig aufgebaut. Neben der von uns durchzuführenden örtlichen Prüfung ist die überörtliche Prüfung der Landkreise als Bestandteil der staatlichen Rechtsaufsicht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg zugewiesen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat beim Landkreis Ludwigsburg zuletzt im Jahr 2006 die Jahresrechnungen geprüft. Der Prüfungsbericht datiert vom Das Ausräumungsverfahren zu dieser Prüfung ist abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde hat dazu mit Verfügung vom die uneingeschränkte Bestätigung gem. 114 Abs. 5 S. 2 GemO erteilt. Der Kreistag wurde darüber am unterrichtet. Im Bereich der Bauausgaben hat die Gemeindeprüfungsanstalt zuletzt die Bauausgaben der Jahre geprüft. Der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt datiert vom Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom nach 48 LKrO i.v. mit 115 Abs. 5 S. 2 GemO die uneingeschränkte Bestätigung erteilt, dass die festgestellten Anstände erledigt sind. Außerdem hat das Regierungspräsidium Stuttgart am zur überörtlichen Prüfung der Bausausgaben (Objektprüfung zur Erweiterung des Klinikums Ludwigsburg, Prüfungsbericht der GPA vom ) in Ergänzung zum Erlass vom bestätigt, dass auch in diesem Prüfungsverfahren die festgestellten Anstände uneingeschränkt erledigt sind. Der Verwaltungsausschuss soll vom Abschluss dieser Prüfungsverfahren am und der Kreistag am unterrichtet werden. 7. Verwaltungsmodernisierung im Landkreis Ludwigsburg im Jahr 2008 Auch nach der Umsetzung der großen Reform der Landesverwaltung Anfang 2005, bei der zehn staatliche Untere Sonderbehörden ganz oder zum Teil in das Landratsamt eingegliedert wurden, sowie der Einbindung der gleichzeitig zum Landkreis gekommenen Aufgaben des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern schreitet der Modernisierungsprozess in der Landkreisverwaltung weiter voran. Ebenfalls seit Anfang 2005 existiert im Landkreis in Folge des aufgrund von Hartz IV geschaffenen SGB II eine Arbeitsgemeinschaft in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit bei getrennter Aufgabenwahrnehmung gem. 44 b (3) S.2 SGB II. Diese Reform mit ihren großen personellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen war in den letzten Jahren auch für uns ein Prüfungs- und Beratungsschwerpunkt. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007, welche die Zusammenlegung der Aufgaben der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt hat, ergibt sich zudem der Zwang zur Neuorganisation dieses Bereichs. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft unsere Organisation zwischen Landkreis und Bundesanstalt für Arbeit nicht. Über Entwürfe zur Neuorganisation des SGB II wird seit Anfang 2008 diskutiert. Es bleibt zu hoffen, dass es gelingt, deutlich bessere Nachfolgemodelle für die ARGE zu finden bzw. eine Ausweitung des jetzt auf 69 Kommunen gedeckelten Optionsmodells zu erreichen, wobei es hier zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Dissens in einigen fundamentalen Punkten gibt. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

10 6 Ein großes Projekt des Landkreises in den nächsten Jahren wird die Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) sein. Schon im November 2003 hat die Innenministerkonferenz auf Bundesebene die Weichen für die Reform des Gemeindehaushaltsrechts gestellt, wobei die gesetzliche Regelungskompetenz bei den Ländern liegt. Als eines der letzten Bundesländer hat der Landtag von Baden-Württemberg am das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen, das rückwirkend zum in Kraft getreten ist. Damit liegt eine rechtsverbindliche Grundlage für das NKHR vor. Das Gesetz hat, wie erwartet, eine Umstellungsfrist bis 2016 eingeräumt. Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, wie bereits bei der Umstellung auf die Finanzwesen-Software SAP, zusammen mit dem Landkreis Esslingen im Rahmen eines gemeinsamen Projekts zum das NKHR einzuführen. Wesentliche Ziele des NKHR sind unter anderem die Darstellung des gesamten Ressourcenverbrauchs und dessen Berücksichtigung im Haushaltsausgleich, ein besseres Controlling mit Veränderung bei den Budgetverantwortlichkeiten und den Geschäftsprozessen sowie eine Outputsteuerung anhand der Vorgabe von Zielen für kommunale Dienstleistungen anstelle der bisherigen Inputsteuerung mittels der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Dies soll im Wesentlichen erreicht werden durch einen Wechsel des Buchungsstils von der Kameralistik zur kommunalen Doppik, eine neue Haushaltssystematik, eine Vermögensrechnung (Bilanz) im doppischen Stil, einen neuen Kontenplan, die Bildung von Kennzahlen sowie eines adressatenbezogenen Berichtswesens u.ä.. Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) wurden nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und nach Abstimmung mit dem Finanzministerium vom Innenminister am unterzeichnet. Sie sind am in Kraft getreten. Ein Schwerpunkt der Personalentwicklung beim Landkreis Ludwigsburg lag im Jahr 2007 bei der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung nach 18 TVöD. Die entsprechende Dienstvereinbarung wurde am abgeschlossen. Das erste Bewertungsverfahren erfolgte Das Verfahren wurde 2008 mit der Erstellung der Anforderungsprofile, die Grundlage der Leistungsbewertung sind, fortgesetzt. Dieses Bewertungsverfahren erfolgte zum Stichtag und wurde mit der Auszahlung der Leistungszulagen im Frühjahr 2009 abgeschlossen. Prüfung und Revision hat dieses Verfahren beratend begleitet, außerdem ist der Leiter des Fachbereichs Mitglied der betrieblichen Kommission, die sich mit dem Controlling und der Weiterentwicklung des Systems der leistungsbezogenen Bezahlung befasst.

11 7 II. Die finanzwirtschaftliche Situation des Landkreises 1. Die Finanzsituation der Kreishaushalte allgemein, Finanzierungssaldo An dieser Stelle soll auch für das Haushaltsjahr 2008 wieder die finanzielle Situation des Landkreises beleuchtet und analysiert werden. Nachdem es dafür nach wie vor keine allgemein anerkannten Indikatoren für eine Gebietskörperschaft wie den Landkreis gibt, muss ein ganzes Bündel an Kennzahlen herangezogen werden, um fundierte Aussagen über die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit treffen zu können. Die finanzielle Situation des Landkreises kann dabei nicht isoliert betrachtet, sondern muss in Gegenüberstellung zu anderen Landkreisen in Baden-Württemberg und - soweit Vergleichszahlen vorhanden sind - auch zu den Landkreisen in den westlichen Bundesländern gebracht werden. Nur in diesem Vergleich lassen sich Veränderungen gegenüber dem Vorjahr objektiv beurteilen. Die Entwicklung der Finanzlage der Landkreise ist in vielfältiger Weise mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie mit der Lage der Finanzen in Bund, Ländern und Gemeinden verwoben. Durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird maßgeblich die Entwicklung der Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften beeinflusst. Zwar ist der eigene Anteil der Landkreise an den allgemeinen Steuereinnahmen sehr gering, jedoch werden sie einerseits von der Entwicklung des allgemeinen Steueraufkommens mittelbar durch die Zuweisungen der Länder im Rahmen des Steuerverbunds beeinflusst. Andererseits sind sie von der Entwicklung der Berechnungsgrundlagen der Kreisumlage, in die sowohl die Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden sowie der überwiegende Teil der kommunalen Steuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden eingehen, betroffen. Bei der Kreisumlage macht sich in Baden-Württemberg diese gemeindliche Einnahmesituation mit einer zweijährigen zeitlichen Verzögerung bemerkbar. Die Einnahmen der westdeutschen Landkreise sind im Jahr 2008 gegenüber 2007 im Verwaltungshaushalt um 5,8 v.h. höher, im Vermögenshaushalt liegen sie um 1,3 v.h. über den Vorjahreszahlen. Die Belastungen der Ausgabenseite der Verwaltungshaushalte haben sich 2008 gegenüber 2006 und 2007 fortgesetzt. Sie liegen um 2,6 v.h. höher als im Vorjahr, während der Anstieg von 2006 auf ,0 v.h., von 2005 auf ,7 v.h. und von 2004 auf ,8 v.h. betrug. Die größten Steigerungen ergeben sich wie im Vorjahr nicht bei den Sozialleistungen dort betragen sie 2,7 v.h. sondern bei den Zinsen mit 5,8 v.h.. Diese Entwicklung führt weiter zu deutlichen Haushaltsfehlbeträgen. 86 Landkreise und damit 26,65 v.h. der 323 deutschen Landkreise mussten 2008 einen Fehlbetrag ausweisen. Die Zahl der unausgeglichenen Haushalte hat sich damit gegenüber dem Vorjahr zwar erfreulich um 13,94 v.h. verringert, ist aber absolut betrachtet immer noch sehr hoch. Dies führt zu einem Kassenkreditbestand von insgesamt 5,4 Mrd., was gegenüber dem Vorjahr (5,66 Mrd. ) eine Ermäßigung von 4,59 v.h. bedeutet. Die bereinigten Einnahmen (ohne Berücksichtigung von Schuldaufnahmen am Kreditmarkt, Inneren Darlehen und Einnahmen aus Rücklagen) der westdeutschen Landkreise lagen 2008 um 5,6 v.h. höher als Bei den bereinigten Ausgaben (ohne Berücksichtigung von Schuldentilgungen, Rückzahlungen innerer Darlehen und Zuführungen zu Rücklagen) beträgt die Steigerung 3,0 v.h..

12 8 Die Entwicklung im Landkreis Ludwigsburg stellt sich wie folgt dar: Einnahmen Landkreis Ludwigsburg Änderungen +/- absolut gegenüber dem Vorjahr +/- i.v.h. Verwaltungshaushalt , , , ,48 3,94 Vermögenshaushalt , , , , Kredite , , ,00 0,00 0,00 - Innere Darlehen , ,99 0, ,99 100,00 - Rücklagenentnahme , , , ,39-107,64 Vermögenshaushalt , , , ,14 39,08 bereinigt Bereinigte Einnahmen insgesamt , , , ,62 6,62 Ausgaben Landkreis Ludwigsburg Änderungen +/- absolut gegenüber dem Vorjahr +/- i.v.h. Verwaltungshaushalt , , , ,12 4,12 Vermögenshaushalt ,530, , , ,00 21,74 - Tilgungen , , , ,51 20,03 - Rücklagenzuführung , , , ,45-37,24 Vermögenshaushalt bereinigt , , , , ,62 Bereinigte Ausgaben insgesamt , , , ,06 6,95 Mit dem Finanzierungssaldo lässt sich sowohl die Entwicklung der Finanzen darstellen als auch gleichzeitig aufzeigen, inwieweit die Haushalte in den einzelnen Jahren tatsächlich und periodengerecht ausgeglichen sind bzw. waren. Unberücksichtigt bleiben dabei alle nicht dem Haushaltsjahr direkt zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben, wie z.b. Kreditaufnahmen und tilgungen, Rücklagenentnahmen und zuführungen. Landkreis Ludwigsburg Finanzierungssaldo Änderungen +/- absolut gegenüber dem Vorjahr +/- i.v.h. Bereinigte Einnahmen , , , ,62 6,62 - Bereinigte Ausgaben , , , ,16 6,95 Finanzierungssaldo , , , ,44-31,03 Nachdem sich in den Haushaltsjahren viermal hintereinander ein negativer Finanzierungssaldo ergeben hatte, zeigte sich bereits 2006 mit gegenüber 2005 mit eine deutliche Verbesserung des negativen Ergebnisses ergab sich zum ersten Mal wieder ein deutlich positiver Finanzierungssaldo von Dies ist gegenüber 2006 eine Verbesserung von Neben diesem Ergebnis ist 2007 die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage von ,46 besonders hervorzuheben.

13 ergibt sich mit ,43 erneut ein beachtlicher positiver Finanzierungssaldo, auch wenn er um ,44 niedriger ist als im Vorjahr. Ein detaillierter Vergleich zwischen dem Landkreis Ludwigsburg und den westdeutschen Landkreisen insgesamt ist leider nicht möglich, weil der Deutsche Landkreistag insbesondere im Vermögenshaushalt nur summarische Ergebnisse veröffentlicht. Daher ist als Vergleich auch nur eine Gegenüberstellung der Gesamtergebnisse der Verwaltungs- und Vermögenshaushalte möglich: Einnahmen der Landkreise insgesamt / i.v.h. Einnahmen Landkreis Ludwigsburg insgesamt / i.v.h. Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Mrd. Mrd. Mrd. Tsd. Tsd. Tsd. 33,45 36,11 38,20 5,79 Verwaltungs ,94 haushalt 1,50 1,62 1,65 1,85 Vermögens ,08 haushalt Bereinigte Einnahmen insgesamt 34,95 37,73 39,85 5,62 Bereinigte Einnahmen insgesamt ,62 Ausgaben der Landkreise insgesamt Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt / i.v.h. Ausgaben Landkreis Ludwigsburg insgesamt / i.v.h. Mrd. Mrd. Mrd. Tsd. Tsd. Tsd. 33,57 34,25 35,15 2,63 Verwaltungs ,12 haushalt 2,56 2,72 2,95 8,46 Vermögenshaus ,62 halt bereinigt Bereinigte Ausgaben insgesamt 36,13 36,97 38,10 3,06 Bereinigte Ausgaben insgesamt bereinigt ,95 Die um Kreditaufnahmen, Innere Darlehen und Rücklagenentnahmen bereinigten Einnahmen von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt insgesamt erhöhen sich im Jahr 2008 beim Landkreis Ludwigsburg um 6,62 v.h., während sie sich bei den Landkreisen insgesamt um 5,62 v.h. erhöhen waren die Einnahmen beim Landkreis um 2,36 v.h. geringer als bei den westdeutschen Landkreisen insgesamt. Die um Schuldentilgungen, Rückzahlungen Innerer Darlehen und Zuführungen zu Rücklagen bereinigten Ausgaben von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt erhöhen sich beim Landkreis Ludwigsburg im Jahr 2008 um 6,95 v.h., während die Erhöhung bei den Landkreisen insgesamt nur 3,06 v.h. gegenüber dem Vorjahr beträgt. Die bereinigten Einnahmen des Vermögenshaushaltes erhöhen sich beim Landkreis Ludwigsburg um 39,08 v.h., während sie sich bei den Landkreisen insgesamt lediglich um 1,85 v.h. erhöhen. Dieses außergewöhnliche Ergebnis bei uns ist darauf zurückzuführen, dass sich die Einnahmen des Vermögenshaushalts gegenüber 2007 um erhöht haben, die periodenfremden Absetzungen (Kredite, Innere Darlehen und Rücklagenentnahmen) sind jedoch lediglich um höher als im Vorjahr, sodass sich gegenüber 2007 um höhere Einnahmen ergeben.

14 10 Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes beim Landkreis Ludwigsburg erhöhen sich um 3,94 v.h. gegenüber dem Vorjahr, während sie sich bei den Landkreisen insgesamt um 5,79 v.h. erhöht haben. Die bereinigten Ausgaben des Vermögenshaushaltes bei den Landkreisen insgesamt erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 8,46 v.h., während sie sich beim Landkreis Ludwigsburg um 44,62 v.h. erhöhen. Dieser gravierende Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass sich die Ausgaben des Vermögenshaushalts um gegenüber dem Vorjahr erhöht haben. Die abzusetzenden periodenfremden Ausgaben (Tilgungen und Rücklagenzuführungen) sind gegenüber 2007 um geringer, sodass sich die bereinigten Ausgaben des Vermögenshaushalts um erhöhen. Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhen sich bei den Landkreisen insgesamt um 2,63 v.h. gegenüber Beim Landkreis beträgt die Erhöhung 4,12 v.h. Landkreise insgesamt Finanzierungssaldo Änderungen +/- absolut gegenüber dem Vorjahr +/- i.v.h. Mrd. Mrd. Mrd. Mrd. Bereinigte Einnahmen 34,95 37,73 39,85 2,12 5,62 - Bereinigte Ausgaben - 36,13-36,97-38,10 1,13 3,06 Finanzierungssaldo - 1,18 0,76 1,75 0,99 130,26 Nach 2007 ergibt sich 2008 auch bei den westdeutschen Landkreisen insgesamt erneut ein positiver Finanzierungssaldo, der 130,26 v.h. höher liegt als Die Verbesserung der Finanzsituation der Landkreise bedeutet eine Verbesserung des Finanzierungssaldos um ca. 1 Milliarde Euro. Die 2009 eingetretene allgemeine Wirtschafts- und Finanzkrise wird sich voraussichtlich bereits im kommenden Haushaltsjahr auf den Finanzierungssaldo negativ auswirken. 2. Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt und Ermittlung der Investitionsrate Das wichtigste Ziel der kommunalen Finanzwirtschaft - neben der Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und der Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit - ist nach 77 Abs. 1 Satz 1 GemO die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung. Ein wesentliches Kriterium, an der die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises gemessen werden kann, ist die Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende Nettoinvestitionsrate. Gem. 22 Abs. 1 GemHVO sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung von Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Im Interesse eines nachhaltigen Haushaltsausgleichs und zur Erhaltung der kommunalen Vermögenssubstanz muss der Verwaltungshaushalt einen gewissen Anteil an der Finanzierung des Vermögenshaushaltes, die sog. Investitionsrate, aufbringen. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentlichen Tilgungen von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine sog. Ersatzdeckungsmittel nach 1 Abs. 1 GemHVO zur Verfügung stehen. Ersatzdeckungsmittel sind Einnahmen des Vermögenshaushalts, insbesondere Einnahmen aus Veräußerungen des Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen und nicht zweckgebundene Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen. Nicht zu den

15 11 Ersatzdeckungsmitteln zählen die Kreditaufnahmen (innere und äußere Darlehen). Werden Ersatzdeckungsmittel über längere Zeit hin eingesetzt, leidet darunter allerdings die Erhaltung der Vermögenssubstanz, weil in Höhe der in Anspruch genommenen Ersatzdeckungsmittel Vermögen aufgezehrt wird war die Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln nicht erforderlich, weil die Zuführung des Verwaltungshaushalts zum Vermögenshaushalt höher ist als die Summe der ordentlichen Tilgungen einschließlich Anteil des Landkreises am Schuldendienst der Kliniken ggmbh und der Tilgungsumlage ÖPNV. Für das Haushaltsjahr 2008 beträgt die Mindestzuführungsrate Kreditbeschaffungskosten 0,-- Ordentliche Tilgungen Land ,65 Gemeindeverbände 8.743,10 Zusatzversorgungskasse ,48 Kredite öffentlicher Unternehmen ,95 Kreditmarkt , Zwischensumme ,52 Anteil Landkreis am Schuldendienst der Kliniken ggmbh ,00 Tilgungsumlage ÖPNV , insgesamt ,48. Darüber hinaus soll die Zuführung zum Vermögenshaushalt die Ansammlung von Sonderrücklagen, soweit dies erforderlich ist, ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen ( sog. Sollzuführung). Die Höhe dieser Abschreibungen der Abfallwirtschaft - ohne Grundstück Benningen - beträgt ,52. Die Mindestzuführung beträgt damit nahezu das Achtunddreißigfache der Sollzuführung. Die tatsächliche Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 2008 erfolgte in Höhe von ,28. Die Forderungen des 22 GemHVO sind damit erfüllt. Nachdem in den Haushaltsjahren eine Mindestzuführung vom Verwaltungszum Vermögenshaushalt nicht mehr möglich war, konnten seit 1998 bis 2002 teilweise erhebliche Nettoinvestitionsraten aufgebracht werden, weil die Zuführungen vom Verwatungs- zum Vermögenshaushalt wesentlich höher als die Summe aus Tilgungen und Kreditbeschaffungskosten waren. Beim Abschluss der Jahresrechnung 2003 wurde deutlich, dass sich die Finanzsituation auch im Landkreis Ludwigsburg gegenüber den Vorjahren drastisch verschlechtert hatte. So konnte dem Vermögenshaushalt erstmals seit nur noch die gesetzliche Mindestrate in Höhe der Tilgungen einschließlich Kreditbeschaffungskosten zugeführt werden. Gleichzeitig wurde durch eine Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt der Fehlbetrag des Verwaltungshaushalts ausgeglichen. Während sich im Landesdurchschnitt 2003 und 2004 negative Nettoinvestitionsraten von 9 /Einwohner ergaben, lag der Landkreis Ludwigsburg in diesen Jahren um 9 /Einwohner über dem Landesdurchschnitt. Die Finanzen der Landkreise insgesamt erholten sich in den folgenden Haushaltsjahren. Im Haushaltsjahr 2005 betrug die durchschnittliche Nettoinvestitionsrate der Landkreise in

16 12 Baden-Württemberg 4 /Einwohner, 2006 bereits wieder 21 /Einwohner, 2007 sind es voraussichtlich 29 /Einwohner und für 2008 wird von 46 /Einwohner ausgegangen. Diese Zahlen beruhen auf dem Geschäftsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg für Dabei sind die Angaben bis einschließlich 2006 endgültige Zahlen, basierend auf Jahresrechnungsstatistik und Kassenstatistik. Die Zahlen für 2007 und 2008 sind vorläufige Ergebnisse aufgrund der kommunalen Kassenstatistik. Erfahrungsgemäß ändern sich die Zahlen noch erheblich, sobald die Jahresrechnungsstatistiken ausgewertet sind. Im Landkreis Ludwigsburg betrug die Nettoinvestitionsrate 2006 lediglich 11 /Einwohner gegenüber 21 /Einwohner im Landesdurchschnitt beträgt sie 25 /Einwohner und liegt immer noch um 4 /Einwohner unter dem vorläufigen Landesdurchschnitt. Für 2008 beträgt die Nettoinvestitionsrate bei Einwohnern (Stand am ) 40 gegenüber voraussichtlich 46 /Einwohner im Landesdurchschnitt. Vergleicht man die Veränderungen der Nettoinvestitionsraten in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008, so erhöht sich die Nettoinvestitionsrate/Einwohner im Landkreis von 11 auf 40 (= v.h.), im Landesdurchschnitt von 21 auf 46 (= v.h.) Die Zuführungs- und die Nettoinvestitionsraten (Zuführungen - Tilgungen) von haben sich im Landkreis im einzelnen wie folgt entwickelt: Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Allgemeine Zuführung vom Vermögenshaushalt Allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt Saldierte Zuführung Ordentliche Tilgungen 4) Kreditbeschaffungskosten Netto-Investitionsrate absolut /Einwohner Landkreis /Einwohner ) 2) 46 Landesdurchschnitt Landkreise Differenz Landkreis/ Landesdurchschnitt ) endgültige Zahlen lt. Geschäftsbericht GPA ) vorläufig lt. Geschäftsbericht 2009 der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) 3) ohne Versicherungsleistung WGV in Höhe von ca ) ohne Tilgungszuschuss an die Kliniken und ohne Tilgungsumlage ÖPNV

17 13 Die folgende Grafik macht die Entwicklung der Zuführungsraten im Landkreis in den Jahren 1998 bis 2008 nochmals deutlich: Sie zeigt die relativ stabile Finanzsituation in den Jahren , den drastischen Einbruch in den Jahren 2003 bis 2005 und den kontinuierlichen Anstieg 2006 bis Höhe der Zuführung (TEUR) Darüber hinaus dürfen nach 20 Abs. 4 GemHVO bei kostenrechnenden Einrichtungen Gebührenanteile für später entstehende Kosten in Sonderrücklagen angesammelt werden. Für den Bereich der Abfallwirtschaft erfolgt dies zur Finanzierung von Nachsorgekosten, die nach der Schließung der Deponien voraussichtlich anfallen werden. 3. Rücklagen 3.1 Allgemeine Rücklage Die Pflicht zur Rücklagenbildung ergibt sich aus dem allgemeinen Haushaltsgrundsatz des 77 Abs. 1 GemO, unter Beachtung der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, die stetige Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Ohne finanzielle Reserve kann dies nicht gewährleistet werden. Die Ansammlung von Rücklagen erfolgt daher auch, um durch ihre Inanspruchnahme als sog. Kassenverstärkungsmittel Zahlungsengpässe zu vermeiden (allgemeine Rücklage). Für diesen Zweck müssen Rücklagen jedoch nur insofern angesammelt werden, als nicht die Aufnahme von Kassenkrediten im Bedarfsfall voraussichtlich wirtschaftlicher ist.

18 14 20 Abs. 2 GemHVO trägt diesem Grundsatz Rechnung, in dem für die allgemeine Rücklage ein Sollbetrag vorgeschrieben wird, der mindestens 2 v.h. der durchschnittlichen Ausgaben der Verwaltungshaushalte der dem Haushaltsjahr vorangegangenen drei Jahre beträgt. Dem Sollbetrag der allgemeinen Rücklage 2008 zugrunde zu legen sind die Sollausgaben der Verwaltungshaushalte 2005 mit mit mit insgesamt Durchschnitt davon 2 v.h. (Sollbetrag) Stand der allgemeinen Rücklage am Zuführung Entnahme Stand der allgemeinen Rücklage am Die Rücklage übersteigt damit den Sollbetrag gem. 20 Abs. 2 GemHVO um (+ 202,47 v.h.) Der allgemeinen Rücklage sind darüber hinaus gem. 20 Abs. 3 GemHVO rechtzeitig ausreichend Mittel zuzuführen zur Tilgung von Krediten im Gesamtbetrag, wenn dieser die voraussichtliche Höhe der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt übersteigt, wenn die Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ihnen gleichkommenden Rechtsgeschäften die laufende Aufgabenerfüllung erheblich beeinträchtigen würde, wenn sonst für die im Investitionsprogramm der künftigen Jahre vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ein unvertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde. Es besteht nach dieser Bestimmung keine Verpflichtung, zusätzliche Mittel der allgemeinen Rücklage zuzuführen, da die in 20 Abs. 3 GemHVO geschilderten Situationen beim Landkreis Ludwigsburg gegenwärtig nicht vorliegen. Mittel, die der allgemeinen Rücklage über den Sollbetrag hinaus freiwillig zugeführt werden, dienen nach 20 Abs. 3 GemHVO dazu, die Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre zu erleichtern.

19 Sonderrücklage Abfallwirtschaft Die Sonderrücklage Abfallwirtschaft betrug am Zuführung davon entfallen auf - Kapitalisierung von Zins Mehreinnahmen aus der Abrechnung der Nachsorgemaßnahmen mit der AVL Stand am Davon sind am als Inneres Darlehen in Anspruch genommen. Die Höhe der Inanspruchnahme im Vergleich zum ist damit unverändert. Sie entspricht 92, 3 v.h. des Gesamtbetrags der Sonderrücklage am Grundlage für die Höhe der anzusammelnden Sonderrücklage Abfallwirtschaft sind die Nachsorgekosten, die voraussichtlich nach Schließung der Deponie anfallen werden. Nach der Fortschreibung dieser Kosten vom März 2009 geht man bezogen auf den Ausbauzustand der Deponien 01/2009 von Gesamtkosten von aus. Davon sind (= 76,67 v.h.) aus der Sonderrücklage des Landkreises und (= 23,33 v.h.) aus Rückstellungen der AVL zu finanzieren. Den voraussichtlichen Nachsorgekosten, die vom Landkreis zu finanzieren sind, steht zum eine Rücklage von gegenüber. Da sich nach dem heutigen Stand der Technik die Nachsorge über die nächsten 35 Jahre erstrecken wird, erscheint es gegenwärtig nicht erforderlich, in die Kalkulation der Abfallgebühren konkrete Rücklagenzuführungen einzubeziehen. Ein Großteil des Differenzbetrages zwischen voraussichtlichen Nachsorgekosten und Rücklagenbestand von ca. 12 Mio. wird aus der Verzinsung der Rücklage finanziert werden können. Wie sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt, wurde in den Jahren 1996 bis 2008 eine Rücklage in Höhe von angesammelt. Davon entfallen (= 30,5 v.h.) auf die Zuführung aus kapitalisierten Zinsen und (= 69,5 v.h.) auf Zuführungen aus Gebührenanteilen und seit 2006 aus Mehreinnahmen aus dem Deponiebetrieb. In den Jahren 1997 bis 2008 wurden aus der Sonderrücklage bereits Nachsorgekosten von finanziert. Haushaltsjahr Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Zuführung aus kapitalisierten Zinsen Zuführung aus Gebührenanteilen 1) Zuführungen zur Rücklage insgesamt Entnahmen für Nachsorgemaßnahmen Stand am Ende des Haushaltsjahres

20 16 Haushaltsjahr Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Zuführung aus kapitalisierten Zinsen Zuführung aus Gebührenanteilen 1) Zuführungen zur Rücklage insgesamt Entnahmen für Nachsorgemaßnahmen Stand am Ende des Haushaltsjahres insgesamt ) Diese Beträge enthalten seit 2006 die Mehreinnahmen aus der Abrechnung der Nachsorgemaßnahmen mit der AVL Im Haushaltsplan 2008 und in der Gebührenkalkulation (Plankalkulation) war eine Entnahme zur Finanzierung von Nachsorgemaßnahmen in Höhe von vorgesehen. Sie war nicht erforderlich. 4. Schuldenstand Der Stand der Schulden betrug am davon entfielen - auf Kredite auf Innere Darlehen Es wurden 2008 getilgt Neuaufnahmen 2008 Kredite Schuldenstand am davon entfallen - auf Kredite auf Innere Darlehen Der Schuldenstand hat sich gegenüber dem Vorjahr um (= 0,26 v.h.) ermäßigt. Zu diesen Schulden des Kernhaushalts einschließlich der Abfallwirtschaft sind noch die anteiligen Schulden des Landkreises für die Kliniken von und beim Verband Region Stuttgart (VRS) mit hinzuzurechnen. Die Schuldenbelastung beträgt damit insgesamt Dies entspricht einer Verschuldung nach der Einwohnerzahl (zum des jeweils laufenden Haushaltsjahres) am /EW

21 17 am am am am am /EW. 351 /EW 322 /EW 326 /EW 339 /EW. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner damit um 4 (= 1,06 v.h.) erhöht. Entwicklung des Schuldenstands von im Landkreis Ludwigsburg Schulden -stand (jeweils zum ) Schulden insgesamt Sp. 3 6 Schulden Kernhaushalt Schulden Abfallwirtschaft 1) Schulden Kliniken Schulden VRS Innere Darlehen (nachrichtlich) ) einschließlich Schulden für nicht gebührenfähige Anteile der Abfallwirtschaft

22 18 Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung von im Landkreis und im Vergleich mit den Landkreisen im Regierungsbezirk Stuttgart und im Land Baden-Württemberg insgesamt Stand der Verschuldung am Schulden/ Einwohner Landkreise Im Landesdurchschnitt 1) + 2) Schulden/ Einwohner Landkreise im Durch- Schnitt Reg. Bezirk 1) + 2) Schulden/ Einwohner Landkreis LB Kernhaushalt Schulden/ Einwohner Landkreis LB Abfallwirtschaft Nachrichtich Einwohner Landkreis LB Innere Darlehen (in der Summe der Sp. 4 und 5 enthalten) Schulden/ Einwohner Landkreis LB Kernhaushalt + Abfallwirtschaft ohne Innere Darlehen Schulden/ Einwohner Landkreis LB Kliniken + VRS Schulden/ Einwohner Landkreis LB Insgesamt (Sp. 6-8 ) ) einschließlich Eigenbetriebe 2) ohne Kliniken, VRS und Innere Darlehen ab 2005 ohne Eigenbetriebe und ohne Betriebe in Privatrechtsform Nicht für alle diese Werte gibt es Vergleichsdaten für den Regierungsbezirk Stuttgart oder landesweit. In die Schuldenstandsstatistik des Statistischen Landesamtes werden nur die Schulden der Kämmereihaushalte (Kernhaushalte) und bis auch die Schulden der Eigenbetriebe jedoch ohne Kliniken aufgenommen. Die Schulden der ausgegliederten Betriebe, die in Privatrechtsform geführt werden, werden statistisch nicht erfasst, ebenfalls nicht erfasst werden die Inneren Darlehen. Der Vergleich des Landkreises bei der Pro-Kopf-Verschuldung mit den Durchschnittswerten im Regierungsbezirk Stuttgart und im Land insgesamt bezieht sich daher bei den Werten des Landkreises ebenfalls nur auf die Schulden ohne Innere Darlehen und ohne Kreditanteile bei den Kliniken und VRS. (Spalte 7 der Tabelle) Außerdem beinhalten die Zahlen für die Kernhaushalte beim Land und beim Regierungsbezirk bereits die Schulden für die Abfallwirtschaft, soweit der Schuldendienst über den Kreishaushalt finanziert wird. Bei unserem Landkreis wurden diese Beträge getrennt, um die sehr positive Entwicklung bei der Abfallwirtschaft zahlenmäßig darstellen zu können. Vergleichbar sind die Werte der Spalten 2, 3 und 7. Betrachtet man die Entwicklung des absoluten Schuldenstands des Landkreises seit , so zeigt sich im Anstieg der Netto-Verschuldung im Kernhaushalt einschließlich Abfallwirtschaft in den Jahren 1996 und 1997 um von auf (= 20, 8 v.h. ) die hohe Belastung in diesen Jahren. Die Erhebung kostendeckender Abfallgebühren und die allgemeine Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen haben von zu einer Verringerung der Netto-Verschuldung des Landkreises im Kernhaushalt einschließlich Abfallwirtschaft um von auf (= 40,47 v.h.) geführt. Im Bereich der Abfallwirtschaft wurden in diesem Zeitraum (= 78,46 v.h.) getilgt, während sich die Netto-

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