Auszug aus dem. Prüfungsbericht. Allgemeine Finanzprüfung Verband Region Stuttgart Stuttgart, V-ID: 1S

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1 Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Auszug aus dem Prüfungsbericht Allgemeine Finanzprüfung Stuttgart, V-ID: 1S

2 1 Allgemeine Hinweise zur Prüfung Die GPA ist für die überörtliche Prüfung des Verbands Region Stuttgart (VRS) zuständig ( 13 Abs. 1 Nr. 6 GemPrO). Die Prüfung erfolgte in der Zeit vom bis bei der Verwaltung und anschließend bei der GPA. Prüfer waren Herr Stefan Bock (Prüfungsleiter) sowie Frau Martina Rudolf und Herr Stefan Baumann. Gegenstand der Prüfung war gemäß 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassenund Rechnungsführung des Verbands in den Haushaltsjahren 2009 bis Der Prüfung haben die von der Verbandsdirektorin nachträglich am Unterzeichneten Jahresabschlüsse zugrunde gelegen. Der gesetzliche Prüfungsauftrag der GPA beinhaltet keine umfassende und vollständige Prüfung der Verwaltung. Die Finanzprüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt ( 15 GemPrO). In die sachliche Prüfung ( 11 Abs. 1 i.v.m. 6 GemPrO) sind auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen worden. Die Prüfungsfeststellungen sind mit der Verwaltung im Zuge der Prüfung besprochen worden. Unwesentliche Anstände wurden, soweit möglich, bereits während der Prüfung bereinigt ( 14 Abs. 1 GemPrO). Von einer Schlussbesprechung ( 12 Abs. 2 GemPrO) konnte abgesehen werden. Die Regionaldirektorin ist am über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet worden. Der Prüfungsbericht beschränkt sich im Rahmen des Prüfungszwecks schwerpunktmäßig auf wesentliche Feststellungen ( 17 Abs. 2 Satz 1 GemPrO) und enthält darüber hinaus Hinweise zur Erledigung der festgestellten Anstände sowie Vorschläge und Anregungen zu bedeutsamen finanzwirksamen Sachverhalten und Problemstellungen. Der Prüfungsbericht ist mit fortlaufenden Randnummern versehen. Randnummern, die mit dem Buchstaben A besonders gekennzeichnet sind, beinhalten wesentliche Anstände, die nicht im Prüfungsverfahren ausgeräumt werden konnten ( 17 Abs. 2 Satz 2 GemPrO) und zu denen Stellung zu nehmen ist. Dabei ist mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung getragen wird ( 114 Abs. 5 Satz 1 GemO). Eine abschließende Beurteilung aufgrund der Stellungnahme bleibt Vorbehalten. gpabw 4

3 Enthält der Bericht Hinweise zur Erledigung von Anständen sowie Empfehlungen zur Effizienzsteigerung, Haushaltskonsolidierung und Optimierung des Verwaltungshandelns, handelt es sich um Vorschläge im Rahmen der prüfungsbegleitenden Beratung und nicht um aufsichtsrechtliche Anordnungen i.s.d 121 und 122 GemO. Soweit wesentliche Anstände nicht erledigt werden, schränkt die Rechtsaufsichtsbehörde die Bestätigung zum Abschluss der Prüfung entsprechend ein. Darüber hinaus kann dies zu Rechtsaufsichtsmaßnahmen führen ( 114 Abs. 5 Satz 3 GemO). Soweit die Verwaltung ihr zustehende Ansprüche gegenüber Dritten - insbesondere durch fehlerhaftes oder unterlassenes Verhalten - nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat und dadurch Vermögensnachteile entstanden oder zu besorgen sind, wird auf die aus den haushaltswirtschaftlichen Grundsätzen resultierende Pflicht hingewiesen, die rechtlichen Möglichkeiten zum Ausgleich zu prüfen (insbesondere Forderungsrealisierung, Rückforderung, Inanspruchnahme der Versicherung, Haftung der Verantwortlichen) und gegebene Ansprüche sachgerecht zu verfolgen. Ggf. sind rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen zu treffen. Die Einhaltung der Geheimhaltungsvorschriften und des Datenschutzes in Bezug auf den Inhalt des Prüfungsberichts ist von der Verwaltung sicherzustellen. Zum Abschluss der vorangegangenen überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kasund Rechnungsführung des Verbands in den Haushaltsjahren 2005 bis 2008 sen- gung vom (Prüfungsbericht der GPA vom ) hat die Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfü Az / VR Stuttgart die uneingeschränkte Bestäti- gung nach 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erteilt. gpabw 5

4 2 Wesentliche Inhalte des Prüfungsberichts im Sinne von 114 Abs. 4 Satz 2 GemO Nach 19 GVRS in Verbindung mit 114 Abs. 4 Satz 2 GemO ist die Regionalversammlung (mindestens) über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten. Mit der Bekanntgabe des folgenden Kapitels 2 kann dieser Informationspflicht genügt werden. Auf ein entsprechendes Verlangen ist jeder Regionalrätin und jedem Regionalrat Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren. Zu den datenschutzrechtlichen Belangen u.a. siehe Kapitel 1 (Allgemeine Hinweise). 2.1 Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbands waren im Prüfungszeitraum 2009 bis 2014 geordnet. Der Verband konnte der zentralen Forderung der Kommunalen Doppik, ein (zumindest) ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erwirtschaften (Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs, 19 GVRS i.v.m. 77 Abs. 1, 80 Abs. 2 Satz 2 GemO) nicht nur Rechnung tragen, sondern darüber hinaus Überschüsse von saldiert 27,4 Mio. EUR ausweisen. Davon entfielen auf die Aufgabenbereiche Allgemeiner Haushalt rd. 7,4 Mio. EUR und ÖPNV-Haushalt rd. 20,0 Mio. EUR. Gegenüber der Planung sind die Ergebnisse jeweils deutlich besser ausgefallen. Die Finanzrechnungen weisen einen Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung von saldiert 62,1 Mio. EUR aus. Bei der Investitonstätigkeit hat sich trotz Auszahlungen für Investionen und Investitionszuschüsse in Höhe von rd. 120 Mio. EUR ein postiver Saldo von 31,7 Mio. EUR ergeben. Dies ist in erster Linie auf die fast vollständige Rückführung der Vorfinanzierungen zurückzuführen. Schwerpunkte der Investitonstätigkeit waren die Zuschüsse für die Erweiterung des S-Bahn-Netzes und für das Projekt Stuttgart 21. Die langfristige Verschuldung ist von 72,2 Mio. EUR auf 25,7 Mio. EUR zurückgeführt worden. Unter Berücksichtigung der Geldanlagen hat sich der Zahlungsmittelbestand um rd. 46,4 Mio. EUR auf 98,7 Mio. EUR erhöht. gpabw 6

5 Als Folge der vorgenannten Entwicklungen, hat die Summe der Vermögensrechnung (Bilanzsumme) um fast ein Drittel auf 331,6 Mio. EUR zugenommen. Die Eigenfinanzierungsquote hat sich von 33,1 % auf 50,1 % erhöht. Die Fremdfinanzierungsquote ist von 66,9 % auf 49,9 % zurückgegangen1. Im Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2019 würden zunächst geringe negative Ergebnisse erzielt werden, die durch Entnahmen aus der Ergebnisrücklage gedeckt werden könnten. Danach wird mit weitgehend ausgeglichenen ordentlichen Ergebnissen gerechnet. Zur Finanzierung der mit der Erweiterung des Aufgabenbereichs des Verbands und der Ausweitung des Leistungsangebots einhergehenden Kosten soll sich die Verbandsumlage deutlich erhöhen. In den Finanzhaushalten sind Auszahlungen für Investitionen und Investitionszuschüsse von fast 217 Mio. EUR geplant. Sie sollen jeweils rd. zur Hälfte durch Eigenmittel (Verbandsumlagen des Finanzhaushalts und Einsatz freier Liquiditätsmittel) und Kreditaufnahmen finanziert werden. Der Schuldenstand würde sich auf 99,1 Mio. EUR fast vervierfachen. Da diesem Ende 2019 noch eine Liquiditätsreserve von 43,3 Mio, EUR gegenüberstehen würde, ist auf die Einnahmebeschaffungsgrundsätze ( 78 Abs. 3 GemO) hinzuweisen. (Rdnrn. 1 bis 8) 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung Vorbemerkung Bei der überörtlichen Prüfung, die sich auf einzelne Schwerpunkte und im Übrigen auf Stichproben beschränkte, hat sich der bei der vorangegangenen überörtlichen Prüfung gewonnene gute Gesamteindruck von der Arbeit der Verbandsverwaltung erneut bestätigt. Die nachfolgende Zusammenfassung zeigt, wo nach den Prüfungserkenntnissen noch Feststellungen zu bereinigen oder Verbesserungen möglich sind. Haushalts-, Kassen-, und Rechnungsprüfung Die kassenrechtlichen Vorgaben zum Anordnungs- und Feststellungswesen sind nicht immer beachtet worden. (Rdnrn. 10, 11, 12, 19) 1 Jeweils bezogen auf die um die passiven Sonderposten bereinigte Bilanzsumme. gpabw 7

6 Die Verfügungsberechtigungen über die Giro- und Liquiditätskonten sind auf Kassenbedienstete zu beschränken. (Rdnr. 13) Personalwesen Die Übertragung von bereits verfallenen Urlaubsansprüchen entspricht nicht den beamten- bzw. tarifrechtlichen Vorgaben, (Rdnr. 26) Gebäudemanagement Die Gebäudereinigung ist schon seit dem Jahr 2003 keinem Wettbewerb mehr unterworfen worden. (Rdnr. 29) Betätigungsprüfung Nach dem bei der Prüfung gewonnenen Eindruck sind die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung im Wesentlichen kompetent und sachgerecht wahrgenommen worden. Einzelfeststellungen waren noch hinsichtlich der Vorlagepflicht von Beschlüssen und der Wirtschafts- und Finanzpläne zu treffen. (Rdnrn. 40, 41 und 44) gpabw 8

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