Mitteilung zur Kenntnisnahme
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- Frank Bader
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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Ombudsstelle für ALG-II-Empfängerinnen Drucksachen 17/0110 und 17/0556
2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/1155
3 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - II C 4 - Tel.: 9028 (928) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Ombudsstelle für ALG-II-Empfängerinnen Drucksachen 17/0110 und 17/0556 Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert unter Einbeziehung der Erfahrungen aus anderen Bundesländern zu prüfen, ob eine unabhängige Ombudsstelle für ALG II- Leistungsbeziehende im Land Berlin eingerichtet werden kann. Dazu sollen Gespräche mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen werden. Im Rahmen eines Modellprojekts soll in einem der Berliner Jobcenter eine Ombudsstelle eingerichtet und für den Zeitraum von einem Jahr erprobt werden. Hierzu soll dem Abgeordnetenhaus ein erster Zwischenbericht bis zum vorgelegt werden. Hierzu wird berichtet: Der Beschluss des Abgeordnetenhauses vom enthält sowohl einen Prüfauftrag als auch den Auftrag zur Einrichtung eines Modellprojekts Ombudsstelle in einem Berliner Jobcenter. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Gespräche mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB) aufgenommen. Hintergrund der Gespräche ist, dass die Sinnhaftigkeit einer Ombudsstelle nur dann vollumfänglich beurteilt werden kann, wenn diese als Anlaufstelle für alle SGB II-Leistungen eingesetzt wird, sowohl
4 2 für die Bundesleistungen (Regelleistung, Arbeitsvermittlungsleistungen) als auch für die kommunalen Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung, Einmalleistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, 16a- Leistungen). Eine Beschränkung lediglich auf kommunale Leistungen ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht zielführend. Für die SGB II-Leistungsbeziehenden soll in der Ombudsstelle wegen aller Angelegenheiten im Jobcenter eine umfassende Unterstützung bzw. Beratung möglich sein. Es wurden verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Beschlusses erörtert. Die RD BB vertrat von Anfang an eine sehr kritische Position im Hinblick auf die Einrichtung einer Ombudsstelle im Land Berlin. Die Geschäftsführung der RD BB hat auf ihr gemeinsames Projekt mit der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zur Reduzierung der Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen, das sich das Ziel gesetzt hat, in den nächsten zwei Jahren die Zahl der Widersprüche und Klagen um weitere 25 Prozent zu reduzieren. In dem Projekt seien vielfältige Maßnahmen und Anregungen zur Effektivierung der Widerspruchsverfahren und ein Katalog mit Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen zur Stärkung des Verwaltungsverfahrens erarbeitet worden. Als Neuerung sei für das Jahr 2013 zudem der Einsatz eines Online-Bescheiderklärers geplant. Die RD BB hat auf die konsequente Umsetzung der beschlossenen Maßnahmepakete verwiesen. Vor weiteren Maßnahmen sollte zunächst die Wirkung der zahlreichen eingeleiteten Optimierungen abgewartet werden. Mithin wird die Einrichtung einer Ombudsstelle von der RD BB grundsätzlich nicht befürwortet. Es ist der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dennoch gelungen, sie zu überzeugen, ein Modellvorhaben in Berlin durchzuführen. Das Ergebnis des Vorhabens sollte zunächst abgewartet werden, um weitere Diskussionen über eine gegebenenfalls auf Dauer einzurichtende Ombudsstelle im Land Berlin zu führen und Entscheidungen dazu zu treffen. Zu klären war im Rahmen dessen auch die Finanzierung des Modellprojekts. In Betracht kam die Prüfung einer Finanzierung über das Verwaltungskostenbudgets des Jobcenters, die der Zustimmung beider Träger der Grundsicherung bedarf. Ein Einverständnis der RD BB konnte hierzu nicht erreicht werden, sodass vorrangig der Einsatz von ehrenamtlich Tätigen in den Fokus genommen worden ist. Parallel zu den zahlreichen Erörterungen mit der RD BB wurden Gespräche mit verschiedenen Bezirken geführt, die eine Einrichtung des Modells prüfen wollten. Auch in diesem Rahmen gab es erheblichen Abstimmungsbedarf. Nach sorgfältiger Überprüfung der eingereichten Konzepte ist die Entscheidung schließlich für das Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg getroffen worden. Nach Auffassung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat das Konzept überzeugt, da es sehr gute Voraussetzungen für die Arbeit der Ombudsstelle verspricht. Nach dem Konzept der in Friedrichshain-Kreuzberg einzurichtenden Ombudsstelle soll diese sich als neutrale und unparteiische Instanz insbesondere mit Anregungen, Kritik und Beschwerden von betroffenen Personen befassen und in Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg vermitteln. Es ist vorgesehen, dass zur Arbeit der Ombudsstelle regelmäßig eine Auswertung vorgenommen und gegenüber den Trägern und dem Geschäftsführer berichtet wird. Anregungen und Verbesserungsvorschläge sollen unterbreitet werden. Die Ombudsstelle wird ehrenamtlich betreut. Mithin entstehen Kosten nur auf Seiten des Bezirks, der das Ehrenamt finanziert; weitere Bundes- oder Landesmittel werden nicht benötigt. Als Ombudsmann konnte ein ehemaliger kommunaler Teamleiter der Leistungsabteilung des Jobcenters Berlin Friedrichshain- Kreuzberg gewonnen werden. Der Ombudsmann wird als ehrenamtlicher Mitarbeiter
5 3 des Sozialamts gewählt, er wird zum die Arbeit in der Jobassistenz aufnehmen. Als Ombudsmannsprechstunde ist regelmäßig der Dienstag in der Zeit von 08:00 14:00 Uhr in der Jobassistenz vorgesehen. Das Jobcenter wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Einrichtung der Ombudsstelle informieren und sie gleichzeitig sensibilisieren, ihre Kundinnen und Kunden auf das neue Angebot des Jobcenters hinzuweisen. Das Angebot soll zudem im Wartebereich des Jobcenters so beworben werden, dass Ratsuchende den Weg zur Beratung finden können. Der Ombudsmann handelt durch telefonische, persönliche und schriftliche Kommunikation und legt fest, welche die dem Einzelfall dienlichste Vorgehensweise ist, um die bestmöglichste Kommunikation zwischen SGB II-Leistungsbeziehenden und Verwaltung zu stärken. Ein praktikables Verfahren wird vom Ombudsmann entwickelt und der Geschäftsführung kommuniziert. Jeweils einmal monatlich wird der Geschäftsführer über Art und Inhalt der Anliegen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger durch den Ombudsmann informiert. In diesem Zusammenhang sollen der Geschäftsführung seitens des Ombudsmanns auch Vorschläge für eine Verbesserung der Kommunikation mit der Bürgerin bzw. dem Bürger als auch Überlegungen für eine solche innerhalb des Jobcenters dargelegt werden. Am wurde von der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen, für ein Jahr modellhaft eine Ombudsstelle für den Zeitraum vom bis einzurichten. Unabhängig vom weiteren Verlauf und den künftigen Ergebnissen des Modellprojekts hat sich die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen bereits jetzt mit den Erfahrungen anderer Bundesländer auseinandergesetzt. Sie hat sich in den entsprechenden Fachministerien aller Bundesländer erkundigt, ob in deren gemeinsamen Einrichtungen eine Ombudsstelle für SGB II-Leistungsbeziehende existiert und welche Erkenntnisse gegebenenfalls dadurch gewonnen wurden. Hinterfragt wurde insbesondere, ob die Einrichtung der Ombudsstelle Auswirkungen auf die Anzahl erhobener Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter-Entscheidungen hatte und ob weitere positive Effekte wahrgenommen werden konnten. Insgesamt 14 Länder äußerten sich zu der Anfrage. Aus 11 Bundesländern kam die Rückmeldung, dass es in den dortigen gemeinsamen Einrichtungen bislang keine unabhängigen Ombudsstellen gibt. In Nordrhein-Westfalen sind in den Jobcentern Duisburg, Rhein-Sieg und Bonn Ombudsstellen installiert. Im Saarland gibt es eine Ombudsstelle im Jobcenter des Regionalverbandes Saarbrücken. In Hessen wurde als einer Ombudsstelle vergleichbare Institution im Jobcenter Schwalm-Eder ein unabhängiger Widerspruchsausschuss eingerichtet. Der Widerspruchsausschuss hört die Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer persönlich an und erarbeitet anschließend eine Empfehlung für das Jobcenter. Mit einer Ausnahme sind alle genannten Ombudsstellen in den gemeinsamen Einrichtungen mit ehrenamtlich tätigen Personen besetzt; in Saarbrücken ist der Ombudsmann Mitarbeiter des Jobcenters. In der Regel werden die Aufgaben der Ombudsstelle von einer Person wahrgenommen, nur im Jobcenter Duisburg sind zwei Personen tätig. Die eingesetzten Ombudsleute verfügen über berufliche Vorbildungen bzw. praktische Erfahrungen, die sie für ihre Aufgabe qualifizieren (z.b. ehemalige Mitarbeiter des Jobcenters im Ruhestand, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht etc.).
6 4 Als Ausgleich für die Tätigkeit erfolgen Aufwandsentschädigungen oder Erstattungen nachgewiesener Aufwendungen in unterschiedlicher Höhe (von 10,- je Beratungsstunde bis pauschal 400,- monatlich). Zum Teil werden den Kunden feste Sprechstundentermine angeboten, andere Ombudsstellen bieten vorherige telefonische Terminabsprachen an. Die Möglichkeit schriftlicher Anfragen wird ebenso offeriert. Auch die räumlich-organisatorische Zuordnung variiert. Sie reicht von Büros in separaten Liegenschaften des kommunalen Trägers bis zur direkten Anbindung an das jeweilige Jobcenter. Die Ombudsstellen der einzelnen Jobcenter stellen sich im Überblick wie folgt dar: In Hessen gibt es keine Ombudsstellen. Vergleichbare Institution: Widerspruchsausschuss im Jobcenter Schwalm-Eder Hessen Seit Oktober Jurist (Kommune) und 2 Beisitzer/innen (durch Kreistag bestimmt) Ombudsstellen: Nordrhein-Westfalen 1. Jobcenter Duisburg seit Nov (ehrenamtliche) Ombudsmänner Erstattung von Fahrkosten zzgl. 10,00 Aufwandsentschädigung je Beratungsstunde Sprechzeiten jeweils 14-tägig an den 3 Standorten des Jobcenters (nach Terminvereinbarung über das Service-Center) Räume werden vom Jobcenter zur Verfügung gestellt
7 5 2. Jobcenter Rhein-Sieg seit Februar Ombudsmann monatliche Aufwandspauschale i.h.d. aktuellen Regelsatzes (zzt. 364,- ); vom Jobcenter finanziert (offene) Sprechstunde 1 x wöchentlich Büro zur Mitbenutzung im Kreishaus/Kreisverwaltung (Sozialamt) Zu Auswirkungen auf Widerspruchs- und Klagequote angesichts der erst 1-jährigen Laufzeit und mangelnder spezifischer Erhebungen ist keine Aussage möglich. 3. Jobcenter Bonn seit März Ombudsfrau Kostenerstattung für nachgewiesene Aufwendungen (Arbeitsmittel etc.) Sprechstunde 1 x wöchentlich Büro + infrastrukturelle Arbeitsmittel werden von der Stadt Bonn gestellt Jobcenter Saarbrücken Saarland seit Sept Ombudsmann (Mitarbeiter des Jobcenters) tägliche Sprechzeiten, Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung Büro im Jobcenter Sehr positive Erfahrungen: Stetig steigende Zahl der Beratungsfälle. Verringerung der Widersprüche (in % weniger Widersprüche gegenüber 2011) und Klagen vor dem Sozialgericht. Insgesamt ergibt sich kein einheitliches Bild hinsichtlich der Organisation der einzelnen Ombudsstellen. Auch Form und Inhalt der von den Ombudsleuten in der Regel halbjährlich geforderten Tätigkeitsberichte sind uneinheitlich. Speziell auf die Entwicklung der Widerspruchs- und Klagehäufigkeit zielende Erhebungen werden nicht durchgeführt. Es konnten vereinzelt zwar positive Tendenzen verzeichnet werden. Diese lassen aber nur bedingt Rückschlüsse auf die ursächliche Wirkung der Arbeit der Ombudsstelle zu, da in diesem Zusammenhang auch andere Faktoren, wie bei-
8 6 spielsweise das Sinken der Zahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger und die positive konjunkturelle Entwicklung eine maßgebliche Rolle spielen können. Ausnahmslos alle gemeinsamen Einrichtungen, die über eine Ombudsstelle verfügen, berichten jedoch von positiven Erfahrungen. Steigende Zahlen von Beratungsfällen zeigen, dass die Ombudsfrau bzw. der Ombudsmann von den Kundinnen und Kunden akzeptiert und deren bzw. dessen Kompetenzen geschätzt werden. Das Jobcenter Rhein-Sieg hat seit Einrichtung der Ombudsstelle auch eine entlastende Wirkung auf das Kundenreaktionsmanagement registriert. Festzuhalten ist, dass die Institution Ombudsstelle im Rechtskreis SGB II durchaus positive Effekte hat. Dazu gehört vorrangig die Zufriedenheit der ratsuchenden SGB II-Leistungsbeziehenden, die bei Fragen bzw. Anliegen und Konflikten mit dem Jobcenter durch Ombudsleute unterstützt werden können. Es ist für viele Betroffene wichtig, eine neutrale Ansprechperson zu haben, wenn sie beim Jobcenter kein Gehör finden, wenn sie Entscheidungen prüfen lassen möchten. In vielen Fällen kann der Ombudsmann oder die Ombudsfrau zur Klärung und Begründung der Entscheidungen beitragen und nicht korrekt empfundenes Verhalten an das Jobcenter weiterleiten. Es wird grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, Widerspruchsverfahren und Sozialgerichtsverfahren zu vermeiden. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sind vor einer endgültigen Positionierung zunächst die Ergebnisse des Modellprojekts im Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg abzuwarten, um einschätzen zu können, ob es gegebenenfalls eine Verlängerung des Modellprojekts, eine Ausweitung auf andere Jobcenter oder sogar eine dauerhafte Installation geben soll. Die Verhandlungen mit der RD BB werden nach Abschluss des Modellprojekts erneut aufgenommen. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 27. August 2013 Dilek Kolat Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres:
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 17. September 2013 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1416 - II C 4 - E-Mail: ines.borchard@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über
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