Europäisches Arbeitsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Europäisches Arbeitsrecht"

Transkript

1 Europäisches Arbeitsrecht, Europa-Universität Frankfurt/Oder Sommersemester 2011 : Abgrenzungen Arbeitsrecht in Europa (Rechtsvergleich) Internationales Arbeitsrecht/Kollisionsrecht Arbeits-Völkerrecht/International Labour Law; Menschenrechte im Erwerbsleben, insbesondere: ILO-Konventionen Europäische Sozialcharta Arbeitsrecht der Europäischen Union 2 : Überblick 1. Einführung 2. Die Arbeits- und Sozialverfassung im Recht der Europäischen Union 3. Arbeitnehmerfreizügigkeit 4. Diskriminierungsschutz 5. Harmonisierung im Individualarbeitsrecht 6. Harmonisierung im Kollektivarbeitsrecht 7. Transnationales Arbeitsrecht 3 6./13. April 2011, S. 1

2 Instrumente des Unionsrechts Primärrecht Verträge Grundrechte-Charta allgemeine Grundsätze des Unionsrechts Sekundärrecht (Art. 288 AEUV) Verordnungen Richtlinien Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung; Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit (Art. 5 I EUV) 4 System der Grundfreiheiten Produktverkehrsfreiheiten Personenverkehrsfreiheiten Art. 34 ff Art. 56 ff Niederlassungsfreiheit Arbeitnehmerfreizügigkeit Art. 45 ff Warenverkehrsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Art. 49 ff Kapitalverkehrsfreiheit Art. 63 ff 5 Rechtsgrundlagen der Sozialpolitik: Entwicklung (1) EWG-Vertrag Arbeitnehmerfreizügigkeit (heute 45 AEUV) Verbot geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung (heute Art. 157 AEUV) 1970er Jahre: erste Richtlinien Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts Technischer Arbeitsschutz Soziale Sicherheit bei Umstrukturierungen 6 6./13. April 2011, S. 2

3 Rechtsgrundlagen der Sozialpolitik: Entwicklung (2) 1980er Jahre: Soziales Europa (Maastricht; Amsterdam) Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der AN Stärkung der Rolle der Sozialpartner (heute Art. 154, 155 AEUV) Rechtssetzungskompetenzen (insbesondere Art. 153 AEUV) 1990er Jahre Umsetzung von Rahmenvereinbarungen in Richtlinien (insbesondere: Teilzeit, Befristung, Elternzeit) Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes (neue Richtlinien ) Europäische Betriebsräte-Richtlinie 7 Rechtsgrundlagen der Sozialpolitik: Entwicklung (3) 2000er Jahre: Seit 2005: Beschäftigungspolitische Leitlinien 2006: Grünbuch Arbeitsrecht ( Flexicurity ; europäischer AN-Begriff) Kaum weitere Richtlinien-Initiativen; Kodifizierung bestehenden Rechts ab 2007: eine Reihe umstrittener Entscheidungen des EuGH zum Arbeitskampfrecht (vor allem: Viking, Laval) Lissabon-Vertrag: Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte-Charta mit sozialen Grundrechten Lissabon-Urteil des BVerfG 2009: Scheitern einer Revision der Arbeitszeitrichtlinie Mai 2011: Ablaufen der Übergangsfristen für die Öffnung der Arbeitsmärkte gegenüber Beitrittsstaaten von Rechtsquellen der Sozialpolitik im Primärrecht Primärrecht: unmittelbar wirkende Normen: Art. 45 AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit) Art. 157 AEUV (Entgeltgleichheit) Grundrechte (Grundrechtscharta) und allgemeine Grundsätze des Unionsrechts Zielbestimmungen Grundfreiheiten (negative Integration) und Wettbewerbsfreiheit (Art. 101 ff AEUV) Kompetenzen Art. 19 AEUV Art. 46 AEUV Art. 153 AEUV, siehe auch Abs /13. April 2011, S. 3

4 Individuelle soziale Rechte in der Grundrechtscharta Art. 15 Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten Art. 21 Nichtdiskriminierung und Art. 157 AEUV Art. 23 Gleichbehandlung von Männern und Frauen Art. 29 Recht auf Zugang zu unentgeltlicher Arbeitsvermittlung Art. 30 Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung Art. 31 Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen Art. 32 Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz Art. 33 II Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben Art. 34 Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung 10 Kollektive soziale Rechte in der Grundrechtscharta Art. 12: Vereinigungs-/Gewerkschaftsfreiheit Art. 27: Rechte auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen Art. 28: Rechte auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen Siehe auch Art. 11 EMRK 11 Wichtige allgemeine Grundsätze des Unionsrechts Gleichbehandlung u.a. (EuGH): keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung wegen des Alters Verhältnismäßigkeit, Treu und Glauben, Rechtssicherheit und Vertrauensschutz Grundrechte: z.b. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vertragsfreiheit, Recht auf kollektive Maßnahmen und Kollektivverhandlungsautonomie Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes Voraussetzung der Anwendbarkeit: unionsrechtlicher Bezug / Umsetzung des Unionsrechts 12 6./13. April 2011, S. 4

5 Grundrechtscharta Rechtsqualität/Anwendungsbereich Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 EUV: Gleichrangigkeit mit Verträgen Art. 51 Abs. 1 der Charta: Geltung für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union Siehe auch Art. 6 Abs. 2 und 3 EUV zur Anwendung der EMRK im Anwendungsbereich des Unionsrechts 13 Regelungsbereiche des europäischen Arbeitsrechts (1) Freizügigkeit Individualarbeitsrecht Diskriminierungsschutz Familienschutz: Schwangerenschutz, Elternzeit prekäre Arbeitsverhältnisse, Flexibilisierung: Teilzeit, Befristung, Leiharbeit Arbeitszeit und technischer Arbeitsschutz Sozialer Schutz bei Umstrukturierung: Massenentlassung, Betriebsübergang, Schutz bei Insolvenz Nachweis von Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerentsendung 14 Regelungsbereiche des europäischen Arbeitsrechts (2) Kollektives Arbeitsrecht/Beteiligung Europäische Betriebsräte Information und Anhörung im Betrieb Unternehmensmitbestimmung 15 6./13. April 2011, S. 5

6 Verfahren Art. 153 Abs. 2 b) AEUV Rat Vorschlag Kommission bei bestehenden Differenzen Gemeinsamer Standpunkt Stellungnahme Stellungnahmen Vorschlag Parlament Ausschuss der Regionen EWSA 16 Vermittlungsausschuss DREIPARTEIEN- DIALOG Der Europäische Sozialdialog Dreiparteien- Sozialgipfel Makroökonomischer Dialog Dialog über Bildung Dialog über Beschäftigung Konsultationen nach Artikel 154 AEUV ZWEIPARTEIEN- DIALOG Val Duchesse Sozialdialog Sektorieller Sozialdialog; Ausschüsse Europäische Betriebsräte Branchenübergreifend Branchenebene Unternehmensebene 17 Mitwirkung der Sozialpartner nach Art. 154/155 AEUV Art. 154: Anhörung zu Unionsmaßnahmen im Bereich der Sozialpolitik Sozialpartner : Anforderungen an Repräsentativität Rechtssetzung nach Art. 153 autonome Durchführung Art. 155: Dialog und Vereinbarungen Initiative/Verfahrensherrschaft: Sozialpartner Durchführung durch Ratsbeschluss: Umsetzung durch Richtlinie keine Beteiligung des Parlaments Prüfung der Gesamtrepräsentativität der Dialogpartner (EuG) 18 6./13. April 2011, S. 6

7 Repräsentativität Art. 154 AEUV (Mitteilung der Kommission, seit 2002) (1) Die Organisationen sollen branchenübergreifend, sektoroder berufsspezifisch sein und über eine Struktur auf europäischer Ebene verfügen; (2) sie sollen aus Organisationen bestehen, die selbst in die Strukturen der Sozialpartner der Mitgliedstaaten eingebunden und zur Aushandlung von Abkommen befugt sind, außerdem sollten sie mehrere (1993: möglichst alle ) Mitgliedstaaten repräsentieren; (3) sie sollten über angemessene Ressourcen verfügen, um wirksam am Anhörungsprozess teilnehmen zu können. 19 Offene Methode der Koordinierung Siehe insbesondere Art AEUV (Beschäftigungspolitik) Prinzipien: Subsidiarität Konvergenz Führung nach Zielen Länderberichte als Kontrollinstrument weiche Harmonisierung ohne Rechtssetzung und ohne Kompetenzgrundlagen! 20 Beschäftigungspolitische Leitlinien Oktober 2010 Beschäftigung Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen und Männern Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit Förderung der Arbeitsplatzqualität Beschäftigungsfähigkeit: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen Förderung des lebenslangen Lernens Berufliche Bildung Steigerung der Qualität und Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung oder zu einer gleichwertigen Bildung Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut 21 6./13. April 2011, S. 7

8 Sozialmodelle in Europa liberales (angelsächsisches) Modell Wertorientierung: Eigenverantwortung, Markt Armenfürsorge des Staates sozialdemokratisches (nordisches) Modell Wertorientierung: Universalismus/Gleichheit Zwei-Verdiener-Familie Steuerfinanzierte Sozialsysteme konservative Modelle ( Rheinischer Kapitalismus ; südeuropäische Länder) Familienorientierung, Geschlechterungleichheiten, Haushaltsernährerfamilie Bismarcksche Sozialversicherungssysteme postsozialistische Modelle 22 Instrumente der Rechtsangleichung Staatenverbund Vereinheitlichung Staat 1 Staat 2 Angleichung Koordination durch IPR Angleichung durch transnationale Rechtsregimes/Modellgesetze nicht-bindende Harmonisierungsvorschläge, autonome Harmonisierung Koordination und Angleichung durch internationales Recht/Völkerrecht keine unmittelbare innerstaatliche Verbindlichkeit Vereinheitlichung durch Unionsrecht (supranationales Rechtsregimes) unmittelbar bindende Wirkung 23 Schlussakte zum Vertrag von Lissabon: beigefügte Erklärung Nr. 17 zum Vorrang Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. [ ] Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964) war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an der Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs. [D]em vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht [können] wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen [ ], wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll /13. April 2011, S. 8

9 Funktionen des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV Garantie der Einheitlichkeit des EU-Rechts und seiner Auslegung Entwicklung von allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts Individueller Rechtsschutz 25 Wirkung des Unionsrechts: allgemeine Grundsätze/vertikale Wirkung (Anwendungs-)Vorrang im Anwendungsbereich des Unionsrechts unmittelbare Anwendbarkeit gegenüber dem Mitgliedstaat falls hinreichend genaue und unbedingte Verpflichtung oder Berechtigung Bei Pflichtverletzung der Mitgliedstaaten: Haftung gegenüber Privaten (EuGH Francovich ) 26 Staatshaftungsanspruch bei Verletzung von Unionsrecht Norm des Unionsrechts, die dem einzelnen Rechte verleihen soll ( Schutznorm ) Verletzung durch Mitgliedstaat ist hinreichend qualifiziert Vorsatz? Verschulden? Klarheit der verletzten Vorschrift Vgl. 839 III BGB Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden BGHZ 134, 30 Angemessenheit des Schadensersatzes dem Umfang nach 27 6./13. April 2011, S. 9

10 Unmittelbare Horizontalwirkung des Unionsrechts? im Regelfall: Bindung lediglich der Mitgliedstaaten Richtlinienkonforme Auslegung bis hin zur Rechtsfortbildung (Pflicht der Gerichte: mittelbare Drittwirkung) Differenzierungen für unmittelbare Drittwirkung: Je nach Grundfreiheit (z.b. allgemeine Horizontalwirkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit) Je nach Adressat (z.b. Wirkung von Grundfreiheiten gegenüber intermediären Gewalten (Wirtschafts-, Berufs- oder Sportverbände)), soweit diese abstrakt-generelle Regelungen setzen Sonstiges Primärrecht, insbesondere Grundrechte, allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz, Entgeltgleichheit 28 Die Wirkung von Richtlinien nach Art. 288 AEUV verbindlich für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird Verbindlichkeit hinsichtlich des Ziels Freiheiten hinsichtlich der Wahl von Umsetzungsform und -mitteln 29 vertikale Direktwirkung/unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien gegenüber dem Staat Voraussetzungen: self-executing unbedingte Rechtsfolgenanordnung in der Richtlinie hinreichend genau bestimmte Rechtsfolgenanordnung Ablauf der Umsetzungsfrist 30 6./13. April 2011, S. 10

11 Wirkung von Richtlinien im Privatrecht (nach Ablauf der Umsetzungsfrist) Pflicht der Gerichte, Unionsrecht bei Vorrang anzuwenden (mittelbare Drittwirkung) Verbotswirkung von Richtlinien kann zur Nicht- Anwendung entgegenstehenden nationalen Rechts führen keine Gestaltungswirkung von Richtlinien, also keine unmittelbare Drittwirkung der Richtlinie/keine horizontale Direktwirkung stattdessen: richtlinienkonforme Auslegung bis hin zur Rechtsfortbildung EuGH Pfeiffer; Mangold; Kücükdeveci 31 Die Wirkung von Richtlinien vor Ablauf der Umsetzungsfrist Vorwirkungen im Sinne einer Pflicht zum unionsrechtsfreundlichen Verhalten (EuGH Bartsch) z.b. keine Änderungen des nationalen Rechts, die den Intentionen der Richtlinie entgegen laufen Str.: Anwendbarkeit allgemeiner Grundsätze des Unionsrechts in der Umsetzungsfrist? Erlass der Richtlinie lässt Materie in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen? EuGH Mangold; Kücükdeveci: Richtlinie 2000/78/EG konkretisiert allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz 32 Verhältnis von nationalem Verfassungsrecht und Europarecht Kooperationsverhältnis (BVerfGE 89, 155 ( Maastricht )) Verletzung von Grundrechten durch Unionsrecht: Entsprechende Rügen sind unzulässig, solange das Unionsrecht einen angemessenen Grundrechtsstandard gewährleistet (BVerfGE 73, 339 ( Solange II )) Unionsrecht muss Verfassungsidentität (Art. 79 III GG) achten; Ultra-Vires-Kontrolle hinsichtlich Kompetenzen; besonders sensibel für die demokratische Selbstgestaltungsfähigkeit auch: sozialstaatliche Gestaltung (BVerfG ( Lissabon )) 33 6./13. April 2011, S. 11

12 BVerfG: Anwendung und Auslegung des Unionsrechts durch deutsche Gerichte Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des EuGH (Vorabentscheidungsverfahren) nicht nachkommt; Fälle: grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht bei Zweifeln bewusstes Abweichen von Rspr des EuGH Unvollständigkeit der Rechtsprechung des EuGH und Zweifel Art. 100 GG: Verfassungsrecht nicht entscheidungserheblich, wenn Unanwendbarkeit bereits wegen Verstoßes gegen Unionsrecht feststeht Kompetenz zur Verwerfung von Gesetzen nach Art. 100 GG begrenzt bei Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz andere Normenkonflikte (insbesondere Vereinbarkeit mit vorrangigem Unionsrecht): umfassende Prüfungs- und Verwerfungskompetenz des zuständigen deutschen Gerichts 34 Aufgaben von EuGH und nationalen Gerichten bei Anwendung des Unionsrechts EuGH Auslegung des Unionsrechts bei Zweifeln (Vorabentscheidungsverfahren) Entscheidung über die Rechtswirksamkeit des Unionsrechts nationale Gerichte Anwendung des EU-Rechts auf den Streitfall Auslegung der nationalen Gesetze bei Widersprüchen zwischen EU-Recht und nationalem Recht: Gewährleistung der vollen Wirkung des Unionsrechts unionsrechtskonforme Auslegung, einschließlich Rechtsfortbildung erforderlichenfalls Nicht-Anwendung EuGH Pfeiffer, unionsrechtswidriger, nicht auslegbarer Mangold, Kücükdeveci nationaler Normen (str.) 35 6./13. April 2011, S. 12

Europäisches Arbeitsrecht

Europäisches Arbeitsrecht Europäisches Arbeitsrecht, Europa-Universität Frankfurt/Oder Sommersemester 2010 : Abgrenzungen Arbeitsrecht in Europa (Rechtsvergleich) Internationales Arbeitsrecht/Kollisionsrecht Arbeits-Völkerrecht/International

Mehr

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts) (Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union

Mehr

Uni-Rep. Europäisches Privatrecht. Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Privatrecht

Uni-Rep. Europäisches Privatrecht. Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Privatrecht Uni-Rep, : Inhaltsüberblick 1. Allgemeine Grundsätze des Europäischen Privatrechts 2. Allgemeines Schuldvertragsrecht 3. Besonderes Schuldvertragsrecht 4. Lauterkeitsrecht und Produkthaftung 5. Rechtsdurchsetzung,

Mehr

EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12

EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 Sitzung 3 Wiederholung von Sitzung 2 STufenbau Normenhierarchie im Unionsrecht Primärrecht Sekundärrecht Tertiärrecht Art. 290 AEUV Art. 291 AEUV

Mehr

Europarecht. II. Unionsrecht Formen und Wirkung

Europarecht. II. Unionsrecht Formen und Wirkung Europarecht II. Unionsrecht Formen und Wirkung Übersicht 1. Rechtsquellen 2. Wirkung und Geltung des 3. Formen des Sekundären 4. Verpflichtung zur Umsetzung des 5. Ziele und Werte der EU 2 1. Rechtsquellen

Mehr

IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen

IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen 1. Grundlagen Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen a) Stufen des Unions- und Gemeinschaftsrechts o Primäres Unions- und Gemeinschaftsrecht: Verträge mit

Mehr

EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung. EU-Gleichstellungsrecht - Seminar für Angehörige der Justiz Trier, 19. März 2018

EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung. EU-Gleichstellungsrecht - Seminar für Angehörige der Justiz Trier, 19. März 2018 EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung EU-Gleichstellungsrecht - Seminar für Angehörige der Justiz Trier, 19. März 2018 Ioanna Dervisopoulos Richterin, Verwaltungsgericht Darmstadt 1 Überblick Gleichbehandlung

Mehr

Europäisches Arbeitsrecht

Europäisches Arbeitsrecht Dagmar Schiek Europäisches Arbeitsrecht Juristische Gesamtbibüothek Technische Universität Darmstadt Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzunesverzeichnis 21 A. Grundlagen 23 I.

Mehr

Europarecht. II. Unionsrecht Formen und Wirkung

Europarecht. II. Unionsrecht Formen und Wirkung Europarecht II. Unionsrecht Formen und Wirkung Übersicht 1. Rechtsquellen 2. Wirkung und Geltung des 3. Formen des Sekundären 4. Verpflichtung zur Umsetzung des 2 1. Rechtsquellen Primäres Unionsrecht

Mehr

STAATSRECHT III. insoweit unterscheidet sich die Geltung des EU-Primärrechts nicht von anderen völkerrechtlichen Verträgen

STAATSRECHT III. insoweit unterscheidet sich die Geltung des EU-Primärrechts nicht von anderen völkerrechtlichen Verträgen Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED VIII. Rechtsquellen des Unionsrechts (Fortsetzung) 3. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung

Mehr

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts) (Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union

Mehr

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht

Mehr

Europäische Union nach dem Unionsvertrag (1992) (sog. Tempel-/Säulenstruktur)

Europäische Union nach dem Unionsvertrag (1992) (sog. Tempel-/Säulenstruktur) Europäische Union nach dem Unionsvertrag (1992) (sog. Tempel-/Säulenstruktur) Europäische Union (Art. 1-7 EUV a.f.) keine völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit Europäische Gemeinschaften (entstanden aus

Mehr

Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU

Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU ao. Univ.Prof. Dr. Hannes Tretter, Universität Wien Leiter Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

Mehr

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen

Mehr

Die Europäische Grundrechtscharta und ihre soziale Dimension

Die Europäische Grundrechtscharta und ihre soziale Dimension Teresa Winner Die Europäische Grundrechtscharta und ihre soziale Dimension PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Die europäischen Grundrechte in der Rechtsprechung

Mehr

Alles Gute kommt von oben - Rechtsalltag

Alles Gute kommt von oben - Rechtsalltag Alles Gute kommt von oben - Europarecht im deutschen Rechtsalltag CLEMENS KRÄMER UND DIETRICH-W. DORN RECHTSANWÄLTE UND NOTARE Billigflieger Führerschein Kinderspielzeug Reisepass Bahnfahrten Leiharbeit

Mehr

Dr. Regine Winter Frankfurt 17. März Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG

Dr. Regine Winter Frankfurt 17. März Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG Dr. Regine Winter Frankfurt 17. März 2014 Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG 1 Übersicht Bedeutung der Charta für die nationale Rechtsprechung: Im Anwendungsbereich

Mehr

WORKSHOP EUROPARECHT. Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz

WORKSHOP EUROPARECHT. Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz WORKSHOP EUROPARECHT EUROPARECHT FÜR VERWALTUNGSRICHTER/INNEN, MODUL I, 04.10.2017 Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz ÜBERBLICK 09.30-10.45 Einleitung Grundstrukturen

Mehr

Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon Markus Möstl Vertrag von Lissabon Einführung und Kommentierung Konsolidierte Fassung der Verträge und deutsche Begleitgesetzgebung OLZOG Inhalt Vorwort 9 I. Was ist die Europäische Union? 13 1. Die Europäische

Mehr

Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung

Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung 1 Einführung I. Der geteilte Planet und seine völkerrechtliche Weltordnung II. Die herausragende Stellung des

Mehr

2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Art EUV. 3. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Art EUV. 3. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen 2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Art. 11 27 EUV 3. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Art. 29 42 EUV 4. Verfassung der Europäischen Union - Verfassung der Union bislang

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick

Mehr

Sozialstaat Spielball der Finanzmärkte?

Sozialstaat Spielball der Finanzmärkte? Sozialstaat Spielball der Finanzmärkte? MEDEL-Konferenz Vortragsthema: Europäische Grundrechtecharta als Bollwerk gegen Sozialabbau? Prof. Dr. Jens M. Schubert, Berlin 21. Juni 2013 1 Haben wir etwas nicht

Mehr

Europäisches Steuerrecht SS Dr. Marcel Krumm

Europäisches Steuerrecht SS Dr. Marcel Krumm Europäisches Steuerrecht SS 2011 Dr. Marcel Krumm 1 Rechtsgrundlagen: Stand des Unionsrechts: Vertrag von Lissabon - Vertrag über die Europäische Union (EUV) - Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 15

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 15 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Kapitel Einführung, Problemstellung und Gang der Untersuchung... 21 1 Einführung... 21 2 Problemstellung und Gang der Untersuchung... 29 2. Kapitel Der

Mehr

VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T

VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T Prof. Dr. Burkhard Schöbener Sommersemester 2015 VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T 1. Teil: Begriff und Grundlagen des Europarechts A. Historische Entwicklung der europäischen Einigungsidee B. Begriff des

Mehr

V. Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften. - Stufen des Gemeinschaftsrechts. zukünftig: geschriebene Verfassung?

V. Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften. - Stufen des Gemeinschaftsrechts. zukünftig: geschriebene Verfassung? V. Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften 1. Grundlagen - Stufen des Gemeinschaftsrechts o Primäres Gemeinschaftsrecht: Verträge mit Änderungen und Ergänzungen, Vertragsprotokolle allgemeine Rechtsgrundsätze,

Mehr

Festschrift 60 Jahre BAG

Festschrift 60 Jahre BAG Festschrift 60 Jahre BAG von Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau 1. Auflage Festschrift 60 Jahre BAG Hanau Thematische Gliederung: Festschriften Verlag C.H. Beck München 2014 Inhaltsverzeichnis: Festschrift

Mehr

Casebook Europäisches Arbeitsrecht

Casebook Europäisches Arbeitsrecht Prof. Dr. Monika Schlachter (Hrsg.) Casebook Europäisches Arbeitsrecht Nomos Die Casebooks - Ziele und Aufbau der Reihe 17 Literaturverzeichnis 19 I. Grundzüge des Europäischen Arbeitsrechts 21 1. Begriff

Mehr

Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2011

Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2011 Arbeitnehmerbegriff: Auslegungsvarianten Gemeinschaftsrechtlicher AN-Begriff: autonome und einheitliche Auslegung Ausnahme nur hoheitliche Tätigkeiten im engeren Sinn Auslegung je nach Ziel der jeweiligen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIX XXI Einfuhrung 1 1. Warum und wie Staatsrecht III studieren? 1 I. Staatsrecht III und Grundverständnis im Verfassungs- und Europarecht

Mehr

Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze

Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze Arbeits- und Sozialrecht 139 Stefan Greif Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze Eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH zum Anwendungsvorrang der Unionsgrundrechte in Rechtsstreitigkeiten

Mehr

-> in allen Teilen verbindlich

-> in allen Teilen verbindlich 2. Das Gemeinschaftsrecht als eigenständige Rechtsordnung a) Rechtsquellen - Primäres Gemeinschaftsrecht: -> Verträge mit Änderungen und Ergänzungen, Vertragsprotokolle -> allgemeine Rechtsgrundsätze,

Mehr

Finanzverfassung - Einnahmenseite

Finanzverfassung - Einnahmenseite Finanzverfassung - Einnahmenseite Regelt das Recht der staatliche Einnahmen-/Ausgabenverteilung bei Steuern (hoheitliche Abgaben ohne Gegenleistung; siehe 3 AO). Anders verhält es sich hingegen bei: o

Mehr

Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union

Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union Von Dr. Eva Kampmeyer Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Vorwort Abkürzungen V XIII Einleitung 1 Erstes Kapitel Gegenstand,

Mehr

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) 1 LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) 8.1 Definition 8.2 Das Binnenmarktrecht i.e.s. und i.w.s. und die Bereiche des Binnenmarktrechts 8.3 Freier Warenverkehr 8.4 Freizügigkeit 8.5 Drei weitere Freiheiten

Mehr

Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise... 17

Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise... 17 Vorwort... 13 Abkürzungsverzeichnis... 14 Literaturhinweise... 17 Einleitung... 19 A. Arbeits- und Sozialrecht im Rahmen der Europäischen Union... 19 B. Die Entwicklung der arbeits- und sozialrechtlichen

Mehr

Europäisches Arbeitsrecht

Europäisches Arbeitsrecht Europäisches Arbeitsrecht Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester 2018 Prof. Dr. iur. Roger Rudolph Seite 1 Rechtsquellen des Europäischen Arbeitsrechts (Auswahl) Kein in einem einheitlichen Rechtsakt

Mehr

Das Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht

Das Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht Jörn-Christian Bierkamp Das Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen des AGG www.salzwasserverlag.de Abbildungsverzeichnis VI Abkürzungsverzeichnis VII A

Mehr

Europarecht 56 L E R N Z I E L

Europarecht 56 L E R N Z I E L Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Europarecht 56 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die Europäische Union und die Europäischen Gemeinschaften

Mehr

EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung

EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung Dr. Adam Bodnar Universität Warschau, Fakultät für Recht und Verwaltung Helsinki-Stiftung für Menschenrechte Trier, 6. Mai 2013 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Mehr

Hans-Wolf gang Arndt. Europarecht. 5., neubearbeitete Auflage. C. F. Müller Verlag Heidelberg

Hans-Wolf gang Arndt. Europarecht. 5., neubearbeitete Auflage. C. F. Müller Verlag Heidelberg Hans-Wolf gang Arndt Europarecht 5., neubearbeitete Auflage C. F. Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Erster Teil Einführung A. Zielsetzung dieses Buches 1 B. Europäische Gemeinschaft

Mehr

Handbuch Europarecht. Wirkungen und Rechtsschutz

Handbuch Europarecht. Wirkungen und Rechtsschutz Walter Frenz Handbuch Europarecht Band 5 Wirkungen und Rechtsschutz ^J Springer Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV LXXXI Teil I Rechtswirkungen 1 Kapitel 1 Wirkungsweise und Stellung

Mehr

Rn. Seite Vorwort... Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI Einführung in die Konzeption des Buches...

Rn. Seite Vorwort... Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI Einführung in die Konzeption des Buches... Inhaltsverzeichnis Rn. Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI Einführung in die Konzeption des Buches... 1 1. Teil Europarecht im Schwerpunktbereich

Mehr

c) Grundrechte im EU-Recht

c) Grundrechte im EU-Recht c) Grundrechte im EU-Recht Grundrechte zur Verwirklichung des Demokratieprinzips Gleichheitsrechte Wirtschaftliche Grundrechte, insb. die sog. Grundfreiheiten des EGV Freiheit des Warenverkehrs (Art. 23

Mehr

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Organisiert im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft 2014 2020 der Europäischen Kommission. Rechtsbehelfe

Mehr

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts) (Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union

Mehr

Allgemeiner EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung

Allgemeiner EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung Allgemeiner EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung Nicola Countouris Anwendung des EU- Antidiskriminierungsrechts Tagung für Justizangehörige Paris, 19.-21. Oktober 2015 n.countouris@ucl.ac.uk Gliederung

Mehr

Europäisches Arbeitsrecht

Europäisches Arbeitsrecht Europäisches Arbeitsrecht Grundlagen - Richtlinien - Folgen für die deutsche Rechtspraxis von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Dr. Adam Sagan, Prof. Dr. Wiebke Brose, Dr. Timon Grau, Prof. Dr. Michael

Mehr

Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III

Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III von Dr. Christoph Herrmann, LL.M European Law (London), Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Wissenschaftlicher Assistent an der Ludwig-Maximilians-Universität

Mehr

Österreichischer Bestandsschutz im Lichte der Grundrechte-Charta

Österreichischer Bestandsschutz im Lichte der Grundrechte-Charta Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht (IOER) Österreichischer Bestandsschutz im Lichte der Grundrechte-Charta 07. Juni 2016 Inhaltsübersicht

Mehr

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM.

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM. Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM. Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil 1. Die Auslegungsmethoden des EuGH 21

Inhaltsübersicht. Teil 1. Die Auslegungsmethoden des EuGH 21 Inhaltsübersicht Einleitung 19 Teil 1 Die Auslegungsmethoden des EuGH 21 A. Einleitung 21 I. Was versteht man unter Auslegung? 21 II. Der besondere Charakter der Gemeinschaftsrechtsordnung 22 III. Die

Mehr

Teilstoffplan Europarecht. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015)

Teilstoffplan Europarecht. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015) Teilstoffplan Europarecht für die Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015) - 2 - Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Seite 3 Teilgebiet: Europarecht Seite 4 -

Mehr

Die Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung

Die Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung Die Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung Dr Paul Gragl Lecturer, Queen Mary, University of London 1 Überblick (1) Die Rechtsnatur der Charta und ihre

Mehr

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION ENTWURF R CHARTA R GRUNDRECHTE R EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 22. Juni 2000 CHARTE 4379/00 CONTRIB 239 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Betr.: Entwurf der Charta der Grundrechte

Mehr

Europarecht. VIII. Die Marktfreiheiten Allgemeine Grundsätze

Europarecht. VIII. Die Marktfreiheiten Allgemeine Grundsätze Europarecht VIII. Die Marktfreiheiten Allgemeine Grundsätze Übersicht 1. Begriff und Auslegung 2. Sachlicher Anwendungsbereich 3. Persönlicher Anwendungsbereich 4. Adressaten 2 1. Begriff und Auslegung

Mehr

9 Staatshaftungsrecht VI

9 Staatshaftungsrecht VI 9 Staatshaftungsrecht VI I. Die Haftung der Mitgliedstaaten nach Unionsrecht 1. Herkunft, Funktion, Rechtsgrundlagen Herkunft: Haftung der EU nach Unionsrecht als Ausgangslage # Haftung für Verletzung

Mehr

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Organisiert im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft 2014 2020 der Europäischen Kommission. Rechtsbehelfe

Mehr

Rn. Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI EinführungindieKonzeptiondesBuches...

Rn. Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI EinführungindieKonzeptiondesBuches... Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI EinführungindieKonzeptiondesBuches... 1 1. Teil Europarecht im Schwerpunktbereich und im Pflichtfach A.

Mehr

Diskriminierung wegen des Alters: alte Schwierigkeiten, neue Herausforderungen und die Rechtsprechung des EuGH

Diskriminierung wegen des Alters: alte Schwierigkeiten, neue Herausforderungen und die Rechtsprechung des EuGH Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft (2014-2020) der Europäischen Kommission gefördert. Diskriminierung wegen des Alters: alte Schwierigkeiten,

Mehr

vorlesung Europäisches Privatrecht WS 2011/12 Ablaufplan und Gliederung

vorlesung Europäisches Privatrecht WS 2011/12 Ablaufplan und Gliederung UNIVERSITÄT HEIDELBERG PR-DOZ. DR. MICHAEL GRÜNBERGER, LL.M. (NYU) vorlesung Europäisches Privatrecht WS 2011/12 Ablaufplan und Gliederung Sitzung 1 12.10.2011 A. Einführung I. Europäisches Privatrecht

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im

Mehr

Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I

Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I Texte ausgewählt von Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. Wintersemester 2018/2019 Inhalt Teil 1: Zum Geleit...3

Mehr

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung 2 7 Dienstleistungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV (1) Die Beschränkungen des freien

Mehr

Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Staatshaftung

Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Staatshaftung Jutta Geiger Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Staatshaftung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 17 Erster Teil: Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten

Mehr

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) Überblick über LE 8: 8.1 Definition 8.2 Das Binnenmarktrecht i.e.s. und i.w.s. und die Bereiche des Binnenmarktrechts 8.3 Freier Warenverkehr 8.4 Freizügigkeit 8.5

Mehr

Das Recht auf einen angemessenen Lohn als Europäisches Grundrecht

Das Recht auf einen angemessenen Lohn als Europäisches Grundrecht Das Recht auf einen angemessenen Lohn als Europäisches Grundrecht Vortrag auf dem WSI-Herbstforum 2017 Prof. Dr. Reingard Zimmer Prof. für Inhalt des Vortrags: I. Rechtsgrundlagen II. Inhaltliche Ausgestaltung

Mehr

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012 Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 A. Problemstellung I. Einbettung des Zivilrechts in das politische System II. Die Langlebigkeit

Mehr

» B. Bedeutung der Grund - Rechte

» B. Bedeutung der Grund - Rechte 19» B. Bedeutung der Grund - Rechte Grundrechte verbürgen: Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat (Freiheit wovon?) Anspruch auf Gleichbehandlung durch den Staat ( Gleichheitsrechte ) 20» B. Bedeutung

Mehr

EU-Arbeitsrecht: EUArbR

EU-Arbeitsrecht: EUArbR Beck-Texte im dtv 5751 EU-Arbeitsrecht: EUArbR Textausgabe von Harald Schliemann 5. Auflage EU-Arbeitsrecht: EUArbR Schliemann Thematische Gliederung: Arbeitsrecht: Praxisliteratur Verlag C.H. Beck München

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland und das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit in Europa

Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland und das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit in Europa Verena Böhm Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland und das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit in Europa PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsfibersicht Einführung. 1

Mehr

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Amtsblatt Nr. L 225 vom 12/08/1998 S. 0016-0021 DER RAT DER EUROPÄISCHEN

Mehr

Die steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU

Die steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU Julian Maier Die steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU Nomos DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH Wirtschateprüfing Steuerberatuig Rechtsberatung Inhaltsverzeichnis

Mehr

Europarecht II. I. Grundlagen

Europarecht II. I. Grundlagen Europarecht II I. Grundlagen Übersicht 1. Vorbemerkungen 2. Inhalte 3. Zusammenfassung EuR I 4. Die Organisation Europas 2 1. Vorbemerkungen Europarecht > Europäische Union > 1. Vorbemerkungen Voraussetzungen:

Mehr

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze Gesetzgebung in der EU Workshop SS 2012 - Teil I Vertrag von Lissabon Letzte Etappe der EU-Rechtsenwicklung: Vertrag von Lissabon (1.12.2009) Neuerungen I. Inhaltlich 1. Verschmelzung von Europäischer

Mehr

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 5: Einführung in das Europarecht

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 5: Einführung in das Europarecht Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 5: Einführung in das Europarecht Europarechtliche Klausuren sind im Staatsexamen keine Seltenheit mehr (zuletzt in Nds. reine Europarechts-Klausur. In diesem Bereich

Mehr

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Art. 25 GG erfaßt die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze) und Art. 59 GG das Völkervertragsrecht. BVerfGE

Mehr

Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen

Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen Oda Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen Europarechtliche Aspekte und Impulse fr 65940 Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 2.5.2018 COM(2018) 249 final 2018/0117 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Fall Fundstelle Inhalt Seite. 1. Van Gend & Loos EuGH, NJW 1963, S. 974 = Slg. 1963, S. 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Fall Fundstelle Inhalt Seite. 1. Van Gend & Loos EuGH, NJW 1963, S. 974 = Slg. 1963, S. 1 Titel VII Vorwort............................. V 1. Van Gend & Loos EuGH, NJW 1963, S. 974 = Slg. 1963, S. 1 2. Costa/ENEL EuGH, NJW 1964, S. 2371 = Slg. 1964, S. 1251 3. Internationale Handelsgesellschaft

Mehr

Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE)

Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) DKE GN 1 2 : 2001 04 GRUNDLAGEN FÜR DIE NORMUNGSARBEIT DER DKE Ersatz für Ausgabe 1995-01 Auszug aus den Verträgen zur Gründung der Europäischen

Mehr

Grenzen EU-rechtskonformer Auslegung und Rechtsfortbildung

Grenzen EU-rechtskonformer Auslegung und Rechtsfortbildung Martin Weber Grenzen EU-rechtskonformer Auslegung und Rechtsfortbildung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 A. Einleitung 19 B. Auslegungscanones des nationalen Rechts 23 I. Ziel der Auslegung:

Mehr

Fachübergreifende Modulprüfung. Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht

Fachübergreifende Modulprüfung. Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht MUSTER-ANGABE FAMILIENNAME VORNAME MATRIKELNUMMER PUNKTE

Mehr

Die EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon FRA Round Table 6. Dezember 2010, Parlament

Die EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon FRA Round Table 6. Dezember 2010, Parlament Die EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon FRA Round Table 6. Dezember 2010, Parlament ao. Univ.Prof.. Dr. Hannes Tretter,, Universität t Wien Leiter Ludwig Boltzmann

Mehr

2 Unionsrechtliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeitnehmerähnlicher Personen A. Die Bedeutung des Arbeitsschutzes auf

2 Unionsrechtliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeitnehmerähnlicher Personen A. Die Bedeutung des Arbeitsschutzes auf Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 Erster Abschnitt: Begriffliche Grundlagen und unionsrechtliche Vorgaben zum Schutz arbeitnehmerähnlicher Personen... 25 1 Kritische Analyse des Begriffs der arbeitnehmerähnlichen

Mehr

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION ENTWURF R CHARTA R GRUNDRECHTE R EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 28. April 2000 CHARTE 4255/00 CONTRIB 128 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Betr.: Entwurf der Charta der Grundrechte

Mehr

BERUFUNG AUF DIE CHARTA VOR EINEM NATIONALEM GERICHT. Prof. Hans D. Jarass Universität Münster

BERUFUNG AUF DIE CHARTA VOR EINEM NATIONALEM GERICHT. Prof. Hans D. Jarass Universität Münster BERUFUNG AUF DIE CHARTA VOR EINEM NATIONALEM GERICHT Prof. Hans D. Jarass Universität Münster 2 A. Geltendmachung von Verstößen gegen Charta I. Vor nationalen Gerichten 1. Verstöße der Union Fälle Grundrechtswidriges

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.3.2013 COM(2013) 152 final 2013/0085 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit

Mehr

WORKSHOP EUROPARECHT. Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz

WORKSHOP EUROPARECHT. Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz WORKSHOP EUROPARECHT EUROPARECHT FÜR VERWALTUNGSRICHTER/INNEN, MODUL I, 04.10.2017 Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz RECHTSSATZFORMEN DES UNIONSRECHTS Stufenbau

Mehr

Europäischer Arbeitnehmerbegriff und öffentliches Dienstrecht

Europäischer Arbeitnehmerbegriff und öffentliches Dienstrecht Europäischer Arbeitnehmerbegriff und öffentliches Dienstrecht Die Europäischen Verträge differenzieren nicht zwischen Arbeitnehmern und Beamten. Vielmehr hat die europäische Rechtsprechung wiederholt herausgearbeitet,

Mehr

Europäisches Sozialrecht

Europäisches Sozialrecht Lehrveranstaltungsleiter: Richter am Sozialgericht Hamburg Lehrveranstaltungsform: Vorlesung, -stündig und Blockveranstaltungen am Samstag (3 ECT-Punkte) Teilnahmevoraussetzung: keine Lerninhalte: Grundlagen

Mehr

EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12

EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 Sitzung 4 Wiederholung von Sitzung 3 Kollisionsprobleme EU-Recht - nationales Recht Kollision auf Rechtsetzungsebene Kollision auf Rechtsanwendungsebene

Mehr

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235, Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum

Mehr

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT

Mehr