Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Staatshaftung
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- Rolf Bösch
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1 Jutta Geiger Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Staatshaftung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 17 Erster Teil: Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Haftung für einzelnen aufgrund eines Gemeinschaftsrechtsverstoßes entstandene Schäden 19 A. Das Francovich-Urteil 19 I. Das Vorabentscheidungsersuchen 19 II. Keine unmittelbare Wirkung der Richtlinie 80/ III. Der Grundsatz der Staatshaftung Eigenständigkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung und Rechtssubjektivität der einzelnen 21 a) Einheitliche Wirksamkeit und unmittelbare Wirkung des Gemeinschaftsrechts 21 b) Einheitliche Wirksamkeit und Vorrang des Gemeinschaftsrechts Die Verpflichtung der nationalen Gerichte zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts und zum Schutz der dem einzelnen durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte 22 a) Das Urteil in der Rechtssache Simmenthai 22 b) Das Urteil in der Rechtssache Factortame 24 c) Die Verpflichtung zur Staatshaftung Art. 5EGV 26 IV. Die Voraussetzungen der Staatshaftung 27 V. Die Antwort auf die Vorlagefrage 27 B. Die Bedeutung des Urteils und seine Einordnung in die bisherige Rechtsprechung des EuGH 28 I. Die Haftung der Mitgliedstaaten für Gemeinschaftsrechtsverstöße Das Urteil in der Rechtssache Salgoil Das Urteil vom (Kommission/Italien) Das Urteil in der Rechtssache Russo/AIMA 31 a) Die Ausfuhrungen des Generalanwalts 32 b) Schlußfolgerungen Die Rechtsprechung der nationalen Gerichte 33 a) Das Urteil des französischen Conseil d'etat vom (Alivar) 33 b) Das Urteil des britischen Court of Appeal vom (Bourgoin) 35 c) Das Urteil des OLG Köln vom (Brasserie du Pecheur) 37 d) Schlußfolgerungen 38
3 II. Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und die Verpflichtung der nationalen Gerichte zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Grundsätze des Gemeinschaftsrechts in der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs 39 a) Funktion der allgemeinen (Rechts-)Grundsätze des Gemeinschaftsrechts 40 b) Beeinflussung des durch die nationalen Gerichte zu gewährleistenden gemeinschaftsrechtlichen Rechtsschutzes durch Grundsätze des Gemeinschaftsrechts 41 aa) Die Funktion des Vorabentscheidungsverfahrens 41 bb) Konkretisierung des Effektivitätsgebots durch gemeinschaftsrechtliche Grundsätze 42 c) Verdrängung oder Ergänzung des nationalen Rechts? 43 aa) Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für die Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben 44 bb) Gemeinschaftsrechtlicher Erstattungsanspruch? 45 d) Recht auf Schadensersatz als Folge und Ergänzung eines gemeinschaftsrechtlich verliehenen Rechts? Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes 47 a) Das Johnston-Urteil: Art. 6 der Richtlinie 76/207 als Ausdruck eines gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundsatzes 47 b) Das Factortame-Urteil: Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes - Auslegungsmaßstab für das nationale Recht oder Grundlage einer Verpflichtung zur Gewährleistung vorläufigen Rechtsschutzes? 48 aa) Die Schlußanträge des Generalanwalts 49 bb) Die der Gewährleistung vorläufigen Rechtsschutzes entgegenstehenden Grundsätze des britischen (Verfassungs-)Rechts 50 cc) Grundsatzkonforme Auslegung des britischen Rechts oder Rechtsschutz auf der Grundlage eines gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes? 52 c) Effektivität des Gemeinschaftsrechts und Effektivität des gemeinschaftsrechtlichen Rechtsschutzsystems 53 aa) Praktische Wirksamkeit des Art. 177 EGV und gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der nationalen Rechtsschutzsysteme 54 bb) Einheitlichkeit des vom Gerichtshof und von den nationalen Gerichten zu gewährenden vorläufigen Rechtsschutzes 54 cc) Gemeinschaftsrechtliche Voraussetzungen für das Bestehen eines Rechts auf vorläufigen Rechtsschutz 55 d) Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes als Instrument zur Vereinheitlichung des dem Sekundärrechtsschutz dienenden (materiellen) nationalen Rechts? 56 aa) Das Urteil vom (von Colson und Kamann) 56 bb) Das Urteil vom (Dekker) Schlußfolgerungen im Hinblick auf das Francovich-Urteil 58
4 C. Begründung und Funktion des Grundsatzes der Staatshaftung im Fall Francovich 59 I. Die Lücke in dem infolge eines Verstoßes gegen Art. 189 Abs. 3 EGV zu gewährenden Rechtsschutz Unmittelbare Wirkung von Richtlinien 60 a) Keine unmittelbare Wirkung von Richtlinien im Verhältnis zwischen Privaten 61 b) Keine unmittelbare Wirkung bei Unbestimmtheit des Verpflichteten Richtlinienkonforme Auslegung 63 a) Nicht hinreichend bestimmte und unbedingte Richtlinienbestimmungen als Auslegungsmaßstab 64 b) Richtlinienkonforme Auslegung oder Fortbildung des nationalen Rechts? 65 c) Hinreichend bestimmte und unbedingte Richtlinienbestimmungen als Auslegungsmaßstab 66 aa) Richtlinienkonforme Auslegung oder unmittelbare Anwendung der Richtlinie? 67 bb) Das Urteil in der Rechtssache Constanzo 69 cc) Zur Abgrenzung zwischen unmittelbarer Anwendung der Richtlinie und richtlinienkonformer Auslegung des nationalen Rechts 70 dd) Schlußfolgerungen 70 II. Die Begründung der diese Rechtsschutzlücke schließenden Verpflichtung zur Staatshaftung Verpflichtung zum effektiven Schutz der einzelnen durch eine Richtlinie zuerkannten Rechte 72 a) Partielle unmittelbare Wirkung der Richtlinie 80/987? 73 b) Unmittelbare Wirkung des Art. 189 Abs. 3 EGV? 73 c) Individualrechtsverletzung als Voraussetzung der Haftung? 75 d) Verpflichtung zur Staatshaftung als Folge der verletzten Pflicht zur Verleihung von Rechten an einzelne 76 aa) Gemeinschaftsrechtlich verliehenes Recht auf effektiven Schutz eines durch eine nicht unmittelbar wirkende Richtlinie zuerkannten Rechts? 77 bb) Unmittelbare Wirkung der Haftungsverpflichtung 77 e) Verpflichtung zur Staatshaftung und innerstaatliche Wirkung der Richtlinie Erweiterung des Individualrechtsschutzes als Instrument zur Sicherung der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts 79 a) Effektivität der Richtlinie? 80 b) Effektivität des Art. 189 Abs. 3 EGV Zur Bedeutung des Art. 5 EGV für die Begründung der Haftungsverpflichtung 83 III. Der Grundsatz der Staatshaftung: Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für das nationale Staatshaftungsrecht oder gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch? Durch das Gemeinschaftsrecht und durch das nationale Recht bestimmte Anspruchsvoraussetzungen? 84
5 10 2. Das im Rahmen des nationalen Rechts zu gewährleistende gemeinschaftsrechtlich verliehene Recht auf Schadensersatz 85 D. Zum Anwendungsbereich des Grundsatzes der Staatshaftung über den Fall Francovich hinaus 87 Zweiter Teil: Die Anwendung des Grundsatzes der Staatshaftung 89 A. Die Voraussetzungen der Haftung für das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs bei Verstößen gegen Art. 189 Abs. 3 EGV 89 I. Die Ausführungen des Gerichtshofs zum Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen Das Francovich-Urteil 90 a) Verleihung von Rechten an einzelne 90 b) Bestimmbarkeit des Inhalts der zu verleihenden Rechte 92 aa) Begrenzung des Mindestgarantiebetrags 92 bb) Ablehnung oder Einschränkung der Zahlungspflicht wegen Rechtsmißbrauchs 93 c) Kausalzusammenhang Das Urteil vom (Wagner Miret) Das Urteil vom (Faccini Dorf) 96 a) Verleihung von Rechten an einzelne 98 aa) Begrenzung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 98 bb) Bestimmbarkeit der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts 99 b) Zur Bestimmbarkeit des vorenthaltenen Rechts bzw. der einzelnen durch seine Inanspruchnahme erwachsenden Rechtsposition 100 c) Zur Feststellung des Kausalzusammenhangs zwischen unterlassener Umsetzung der Richtlinie und (potentiell) entstandenem Schaden 101 d) Zum Verhältnis von richtlinienkonformer Auslegung und Staatshaftung 102 aa) Subsidiarität der Staatshaftung? 102 bb) "Konkurrenz" von richtlinienkonformer Auslegung und Schadensersatzpflicht des Mitgliedstaats? 103 cc) Zur möglichen Abgrenzung von richtlinienkonformer Auslegung und Staatshaftung im Fall der unterlassenen Umsetzung einer "horizontal wirkenden" Richtlinie Schlußfolgerungen 105 a) Hinreichend bestimmte und unbedingte Richtlinienbestimmungen und Verleihung von Rechten 105 b) Haftung für die unterlassene Begründung von Verpflichtungen, denen Rechte einzelner korrespondieren? 107 c) Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen im Fall der unterlassenen Begründung nicht hinreichend bestimmter Verpflichtungen? 108 d) Funktion und Interpretation der Haftungsvoraussetzungen 108
6 II. Haftung für die unterlassene Umsetzung von Private verpflichtenden Richtlinien Haftung für die unterlassene Begründung von hinreichend bestimmten und unbedingten Pflichten, denen Rechte einzelner korrespondieren Haftung für die unterlassene Begründung von hinreichend bestimmten und unbedingten Pflichten, deren Erfüllung dem Schutz einzelner dient? 111 a) Konkurrentenschutz 112 b) Verbraucherschutz 114 c) Arbeitnehmerschutz Unterlassene Umsetzung nicht hinreichend bestimmter und unbedingter Richtlinienbestimmungen: Haftung wegen der unterlassenen Umsetzung der Richtlinie 90/314? 116 a) Vergleichbarkeit der Insolvenzschutzbestimmungen der Richtlinien 90/314 und 80/987? 117 b) Verleihung von Rechten an einzelne als Ziel des Art. 7 der Richtlinie 90/314? 119 c) Bestimmbarkeit des Inhalts der Rechte auf der Grundlage der Richtlinie? 121 aa) Die Auffassung von Generalanwalt Tesauro 121 bb) Der vorenthaltene Mindestschutz 121 d) Kausalzusammenhang zwischen unterlassener Umsetzung des Art. 7 der Richtlinie und den geltend gemachten Schäden? 123 III. Haftung für die unterlassene Umsetzung unmittelbar wirkender Richtlinien Gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Staatshaftung oder Pflicht zum effektiven Schutz gemeinschaftsrechtlich verliehener Rechte? Zum Verhältnis von unmittelbarer Wirkung und Staatshaftung 126 a) Das Urteil in der Rechtssache Emmott 127 b) Schlußfolgerungen 129 IV. Haftung für die nicht ordnungsgemäße bzw. unzureichende Umsetzung von Richtlinien Das Urteil vom (Marshall I) 130 a) Richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts oder vorrangige Anwendung der Richtlinie? 131 b) Haftung wegen unzureichender Umsetzung des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie? 132 aa) Verleihung eines inhaltlich bestimmbaren Rechts als Ziel der Richtlinie 76/ bb) Bedingte Verpflichtung der Arbeitgeber zur Gleichbehandlung 133 cc) Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen Art. 189 Abs. 3 EGV und dem geltend gemachten Schaden Das Urteil vom (Marshall II) 135 a) Kritik 137 aa) Unmittelbare Wirkung des Art. 6 der Richtlinie? 137 bb) Verstoß des Art. 65 Abs. 2 SDA gegen Art. 5 Abs. 1 i.v.m. Art. 6 der Richtlinie? 138 cc) Der Unterschied zwischen von Colson und Kamann und Marshall
7 b) Verpflichtung zur Staatshaftung als Alternative zu einer aus Art. 6 der Richtlinie erwachsenden Schadensersatzpflicht? Haftung für die nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 6 der Richtlinie? 142 V. Zusammenfassung 144 B. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs bei sonstigen Gemeinschaftsrechtsverstößen 145 I. Einheitliche Voraussetzungen für die Haftung der Gemeinschaft und die Haftung der Mitgliedstaaten? Konkretisierung der Haftungsverpflichtung durch den Gerichtshof Die einen Schadensersatzanspruch begründenden allgemeinen Rechtsgrundsätze Folgerungen für die Haftung der Mitgliedstaaten 150 II. Haftung für Verstöße des Gesetzgebers gegen unmittelbar wirkende Vertragsbestimmungen: Das Urteil vom (Brasserie du Pecheur und Factortame) Verleihung von Rechten als Zweck der verletzten Gemeinschaftsrechtsnorm 152 a) Differenzierung zwischen der Verleihung von Rechten durch eine unmittelbar wirkende Vertragsbestimmung und der aufgrund einer unmittelbar wirkenden Vertragsbestimmung zu verleihenden Rechte? 152 b) Inhaltliche Bestimmtheit des zu verleihenden Rechts? Hinreichend qualifizierter Gemeinschaftsrechtsverstoß 154 a) Verstoß gegen unmittelbar wirkende Vertragsbestimmungen und Haftungsbegründung 154 aa) Schadensverursachung und Schadenszurechnung 156 bb) Bedürfnis nach einer die Haftung der Mitgliedstaaten begrenzenden Haftungsvoraussetzung? 156 b) Vergleichbarkeit der individualrechtsverletzenden Handlungen der Gemeinschaftsorgane und der Organe der Mitgliedstaaten als Grund für das Erfordernis eines qualifizierten Gemeinschaftsrechtsverstoßes? 157 c) "Weites Ermessen" des Mitgliedstaats bei der Erfüllung der ihm durch unmittelbar wirkende Vertragsbestimmungen auferlegten Pflichten? 158 aa) Ermessen im Hinblick auf die Möglichkeit, die Warenverkehrsund die Niederlassungsfreiheit zum Schutz anderer Rechtsgüter einzuschränken? 158 bb) Ermessen im Sinne einer Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten einer gemeinschaftsrechtskonformen Regelung? 159 cc) Ermessen bezüglich des Inhalts des zu verleihenden Rechts? 160 d) Voraussetzungen für die Annahme eines hinreichend qualifizierten Gemeinschaftsrechtsverstoßes 161 e) Haftungsbeschränkung und effektiver Rechtsschutz Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Gemeinschaftsrechtsverstoß und Schaden
8 III. Erweiterung der Haftungsvoraussetzungen bei Verstößen gegen Art. 189 Abs. 3 EGV: Das Urteil vom (British Telecom) Die Ausführungen des Gerichtshofs zum Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen Die Ausführungen des Generalanwalts zum Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen Kritik 170 a) Vergleichbarkeit der Gemeinschaftsrechtsverstöße in den Fällen Francovich und British Telecom? 170 b) Vergleichbarkeit des Gemeinschaftsrechtsverstoßes im Fall British Telecom mit dem in den Fällen Brasserie du Pecheur und Factortame? 171 c) Zur Prüfung der Haftungsvoraussetzungen 172 IV. Haftung für gemeinschaftsrechtswidriges Verwaltungshandeln: Das Urteil vom (Hedley Lomas) Zur ersten Vorlagefrage Zu den Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht des Mitgliedstaats 174 V. Zusammenfassung 176 C. Zur Bestimmung der Haftungsvoraussetzungen nach der Art des schadensursächlichen Gemeinschaftsrechtsverstoßes 177 Literaturverzeichnis
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