Regionale Planungsgemeinschaft Altmark. Abwägung der Anregungen und Bedenken Ergänzung des REP Altmark 2005 sachlicher Teilplan "Wind" 2.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regionale Planungsgemeinschaft Altmark. Abwägung der Anregungen und Bedenken Ergänzung des REP Altmark 2005 sachlicher Teilplan "Wind" 2."

Transkript

1 Regionale Planungsgemeinschaft Altmark Abwägung der Anregungen und Bedenken Ergänzung des REP Altmark 2005 sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf

2 Inhaltsverzeichnis private Einwender Erörterung 2. Entwurf REP Altmark 2005 TÖB Adressen_neu töb_id TÖB Name Zeile 1 Strasse und Nr PLZ Ort 152 Czepli Lindenstrraße Lüderitz 159 Enercon GmbH Scherlestraße Leipzig 161 ETL Energietechnik Leipzig GmbH Scherlstraße Leipzig 167 Gudat, Dorothea Stendaler Straße Osterburg 168 G Wind Jürgen Günther Westwall Stendal 172 Kadler, Marlis Lindenstraße Pollitz 177 Langner, Marlies; Kadler, Marlis Lindenstraße Pollitz 179 Lühe, Erhard und Regine Kirchstraße OT Erxleben 180 Lühe, Erna, Martin Lühe Kirchstraße Erxleben 181 Lux, Mirko und Heidrun Kurze Straße OT Erxleben 182 Lux, Mirko; Lux, Karl; Lühe, Regine Kurze Straße OT Erxleben 190 naturwind gmbh Schelfstraße Schwerin 191 Neiß Mühlenweg Lüderitz 194 PROKON Kirchhoffstraße Itzehoe 199 Scheel, Rudolf Möckern Erxleben 207 Traufelder, Reinhard Gartenstraße Birkholz 209 UKA Umweltgerechte Kraftanlagen Meißen GmbH 217 WindStrom Erneuerbare Energien GmbH Bahnhofstraße Meißen Am Torfstich Edemissen 219 wpd think energie GmbH Co. KG Flößerstraße Bietigheim Bissingen 231 Ingenieurbüro Energie einsparung GmbH Dreiserstraße Berlin 232 Scherziger, Hans Albert + Heidemarie Lindenstr Cobbel 233 Herzog, Georg Bertinger Str Mahlwinkel 234 Ingenpass, Maria Breitscheidstr Tangerhütte 235 Grobler, Angelika Breite Str Tangerhütte 236 Schulz, Roberto Birkolzer Chaussee Tangerhütte 237 Schleef, Marlis und Rüdiger Lindenstr Cobbel 238 Becker Schönwalder Chaussee Tangerhütte 239 Gerecke, R. Heerener Str. 26a Stendal 240 Unbereit, Paul Str. der Jugend Stendal 241 Rahmsdorf, Karsten An der Kirche Stendal 242 Wilde, Peter Dorfstr Bellingen 243 Dr. Wierling, Roland Waldfrieden Havelberg 244 Brand, Christoph Rechtsanwalt Julianenburger Str Aurich

3 Inhaltsverzeichnis private Einwender Erörterung 2. Entwurf REP Altmark 2005 TÖB Adressen_neu töb_id TÖB Name Zeile 1 Strasse und Nr PLZ Ort 245 Gell, Siegfried Bismarckstr Tangerhütte 246 ABO Wind AG Vollmerstr. 7 b Berlin 247 Ingenieurgesellschaft Steinbrecher + Partner Vor dem Mühlentor Rathenow 248 FGK Rechtsanwälte Stubenrauchstraße Potsdam 249 Corinna Thiede Bertinger Str Mahlwinkel 250 Manfred Keller Dorfstr. 2 A Bellingen 251 Frank Leskien Dorfplatz 4 a Kuhfelde 252 Harald und Anette Meyer Siedenlangenbeck Nr Günther Serien Siedenlangenbeck Nr Kuhfelde Kuhfelde 254 Sascha Gille Breite Str Salzwedel 255 Ulrich Bischoff Siedenlangenbeck Nr Kuhfelde 256 Martin Willkomm Dorfstr Osterburg 257 FEFA Ing. Büro Hauptstr Hohenberg Krusemark 258 wigu Alexandrinenstr Schwerin 259 e.n.o. energy GmbH Turnerweg Dresden 260 Matthis Johansenau Krefeld 263 Hans Joachim Beindorf Stapeler Hauptstraße OT Stapel 264 Elisabeth Siebenbrodt Pappelallee Insel 265 Erbengemeinschaft Fehsecke, Lemme, Peters Cheiner Ring Cheine 266 Lenga; Wähling und Partner Bahnhofstraße Meißen 267 Thiede Corinna Dewitz Nr Altmärkische Höhe 268 Leuning Christine Starße der Jugend Bismark 269 Agrar Genossenschaft Altmärkische Höhe e.g. Gageler Straße Altmärkische Höhe Ortsteil Lückstedt 270 Interessengemeinschaft WP Gagel Dewitz Altmärkische Höhe OT Dewitz 271 Zickert Susann Kleiner Bischhofsweg Oyten 272 Interessengemeinschaft WP Cheine Alte Handelsstraße Salzwedel OT Cheine 273 Familie Schulz Püggen Nr. 17 a Kuhfelde OT Püggen 2

4 Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. TÖB Anregung / Bedenken Begründung Wasser Lux Schutzgut Wasser - Hinweis Im Rahmen der Untersuchungen zur Errichtung einer zentralen Mülldeponie im Bereich des Plangebietes der Ortschaft Erxleben liegen aussagekräftige Erkenntnisse zum Schutzgut Wasser vor. (Umweltamt LK Stendal) Kenntnisnahme Kenntnisnahme Seite 1 von 1

5 Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. TÖB Anregung / Bedenken Begründung Flora, Faune, biologische Vielfalt Lux Schutzgut Flora / Fauna - Einwendungen / Bedenken Im beigefügten Übersichtsplan wird nochmals auf en Brutplatz von Baumfalken hingewiesen (Westlicher Rand des Plangebietes - siehe Karte). Nach unseren Beobachtungen hat im Jahr 2011 hier abermals ein Brutpaar genistet. Weiterhin bekräftigen wir unsere Aussagen zum Nahrungs- und Rastplatz von Kranichen und Kiebitzen während des Vogelzuges für den Bereich "Hohes Feld" (südlich Möllendorfer Weg - siehe Kartenübersicht). Momentaufnahmen im Frühjahr 2011 sind in der Anlage beigefügt. Die Unterlagen werden zusammen mit der zuständigen Naturschutzbehörde geprüft. Entscheidung noch offen Lux Schutzgut Wald - Kartenänderung Im südöstlichen Plangebiet der Gemarkung Erxleben ist ein Waldstück mit einer Fläche > 1 ha nicht gepuffert (Puffer 200 m). Flächenangabe: gemessen vor Ort ca. 1,50 ha Aussage des Betreuungsförsters = 1,20 ha wird eingearbeitet volle Berücksichtigung Seite 1 von 1

6 Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. TÖB Anregung / Bedenken Begründung Vorranggebiete zur Ntuzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten Czepli Wir bedanken uns für die Übergabe des 2. Entwurfes des Regionalen Entwicklungsplanes Altmark Teilplan "Wind". Nach Einsichtnahme in den vorliegenden Entwurf für unser Gebiet bestehen unsererseits keine Einwände mehr. Wir ziehen damit unseren Widerspruch zurück und verzichten somit auf weitere schriftliche Ausführungen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Enercon GmbH Die Erläuterungen zu den Abstandskriterien lassen den Schluss zu, dass ein übermäßiges Gewicht auf Erwägungen gelegt wird, die zur Verhinderung von Windenergieanlagen geeignet sind. Die Interessen der Windenergienutzung werden hingegen in unangemessener Weise zurückgestellt. Diese beschränkende Tendenz widerspricht der baurechtlichen Privilegierung und der politisch gewollten Förderung der Erneuerbaren Energien. Die Berücksichtigung von Schutzgütern wie Gesundheit, Natur- oder Landschaftsschutz entspricht der geltenden Rechtslage, allerdings erscheint z.b. der Bergriff der "Wohnumfeldqualitäten" fraglich und zu unbestimmt. Außerdem sind Aspekte des Hochwasserschutzes im Bereich der Windenergie regelmäßig nachrangig zu behandeln, da durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den damit verbun denen Klimaschutz auch die Gefährdungen durch Hochwasserlagen verringert werden. Im Übrigen greifen Windenergieanlagen wegen ihres geringen Flächenverbrauchs nur unerheblich in den Hochwasserschutz ein. Die Berücksichtigung von Schutzgütern zur Steuerung der Windenergie ist unabdingbare Vorrausetzung um ein ganzheitliches Plankonzept zu erstellen. Insbesondere sind normative Festlegungen zu berücksichtigen und können nicht weggewogen werden, wie z.b. der Hochwasserschutz. Die Behauptung, dass durch den Ausbau der erneuerbaren Energien die Gefährdung von Hochwasseranlagen reduziert wird, ist entsprechend den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Aussagen zum Klimawandel nicht belegbar. Vielmehr ist festzuhalten, dass die Anzahl der Extremereignisse zunimmt. Der Begriff "Wohnumfeldqualitäten" ist nicht Bestandteil der Abstandskriterien. Die Einbeziehung des Schutzgutes Mensch in das Plankonzept erfolgt entsprechend dem Stand der Rechtsprechung und soll auch dazu führen, dass die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien steigt. Eine nicht Berücksichtigung würde den sogennanten "Wutbürger" aktivieren und würde die Umsetzung der Ziele der Budesrepublik hinsichtlich erneuerbarer Energien erschweren. keine Berücksichtigung Seite 1 von 104

7 159-2 Enercon GmbH Bei den sog. Normativen Ausschlussgebieten (Negativflächen) erscheint zunächst zweifelhaft, auf welcher Grundlage die Vorranggebiete für Natur und Landschaft (Ziffer 2) festgelegt werden. Anders als die unter derselben Ziffer 2 genannten besonderen Schutzgebiete, die auf einer gesetzlichen Grundlage nach NatSchG LSA beruhen, ergeben sich die fraglichen Vorranggebiete ausschließlich aus raumordnerischen Festlegungen. Uns fehlt die Überzeugung, dass bei der Festlegung der Vorranggebiete für Natur und Landschaft die konkurrierenden Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausreichend berücksichtigt und abgewogen wurden. Außerdem bezweifeln wir, dass die besonderen Wirkungen eines Vorranggebietes mit der Wirkung eines Eignungsgebietes gegenüber den nachrangigen Vorbehaltsgebieten angemessen durchgesetzt werden. In Bezug auf die Infrastrukturen (Ziffer 4) teilen wir zwar Ihre Auffassung, regionalbedeutsame Verkehrswege wie Bundesstraßen, Landesstraßen oder Bahntrassen aus den Suchräumen herauszunehmen. Allerdings erscheint der pauschale Verzicht auf "sonstige öffentliche Wege und Straßen" zu unbestimmt, insbesondere da der Maßstab der Regionalplanung zu grob ist, um alle Wege einzeln zu erfassen. Schließlich bleibt unter Ziffer 6 "sonstige Nutzungen" ebenso offen, auf welcher Grundlage die Vorranggebiete für militärische Nutzungen festgelegt wurden, als auch die Frage, wer die regional bedeutsamen Standorte für Kultur und Denkmalpflege kategorisiert. Anders als die unter derselben Ziffer 2 genannten besonderen Schutzgebiete, die auf einer gesetzlichen Grundlage nach NatSchG LSA beruhen, ergeben sich die fraglichen Vorranggebiete ausschließlich aus raumordnerischen Festlegungen. Uns fehlt die Überzeugung, dass bei der Festlegung der Vorranggebiete für Natur und Landschaft die konkurrierenden Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausreichend berücksichtigt und abgewogen wurden. Außerdem bezweifeln wir, dass die besonderen Wirkungen eines Vorranggebietes mit der Wirkung eines Eignungsgebietes gegenüber den nachrangigen Vorbehaltsgebieten angemessen durchgesetzt werden. In Bezug auf die Infrastrukturen (Ziffer 4) teilen wir zwar Ihre Auffassung, regionalbedeutsame Verkehrswege wie Bundesstraßen, Landesstraßen oder Das Verfahren beinhaltet, die Aufstellung eines sachlichen Teilplanes "Wind" und befasst sich mit den Flächen, die nicht durch normative Vorgaben gebunden sind. Die festgelegten Vorranggebiete beruhen zum einen auf Festlegungen des LEP und wurden bei Aufstellung des REP Altmark 2005 auf Ebene der Regionalplanung konkretisiert und durch eine raumordnerische Letztentscheidung festgelegt. Die vorhandenen Tatbestände, die zu dieser Entscheidung geführt haben, würden in einem Genehmigungsverfahren als öffentliche Belange einem konkreten Vorhaben entgegenstehen. Entsprechend der Beschlusslage der Regionalversammlung wurden den Vorbehaltsgebieten keine Tabufunktion zugeordnet, sondern nur eine Restriktion, die mit einer höheren Wichtung in die Abwägung gegangen ist. Die unter Punkt 21 der Anlage 1 getroffene Festlegung entspricht nicht der aktuellen Beschlusslage und wird im zweiten Entwurf redaktionell bereinigt. Die sonstigen öffentlichen Wege und Straßen sind Bestandteil der Tabuflächen, aber sie wurden nicht gepuffert, da eine Gefährdung auf Grund der sehr geringen Verkehrsdichte und auch geringen Geschwindigkeit nicht so hoch ist wie bei den regional bedeutsamen Verkehrswegen. Die Flächen wurden entsprechend den ATKIS - Datenbestand nicht als Weißflächen behandelt. Die Vorranggebiete für militärische Nutzung und auch die Vorrangstandorte für militärische Nutzung wurden entsprechend den Festlegungen des Bundes ausgewiesen. keine Berücksichtigung Seite 2 von 104

8 Bahntrassen aus den Suchräumen herauszunehmen. Allerdings erscheint der pauschale Verzicht auf "sonstige öffentliche Wege und Straßen" zu unbestimmt, insbesondere da der Maßstab der Regionalplanung zu grob ist, um alle Wege einzeln zu erfassen. Schließlich bleibt unter Ziffer 6 "sonstige Nutzungen" ebenso offen, auf welcher Grundlage die Vorranggebiete für militärische Nutzungen festgelegt wurden, als auch die Frage, wer die regional bedeutsamen Standorte für Kultur und Denkmalpflege kategorisiert. Seite 3 von 104

9 159-3 Enercon GmbH Die Ausschlusskriterien und Mindestabstände unter dem Punkt der sog. Raumordnerischfachbezogene Ausschlussgebiete, die im Entwurf des REP Altmark vorgesehen sind, erscheinen vielfach nicht sachgerecht. Der pauschale Ausschluss von Bereichen, die sich angeblich nicht für die Windenergienutzung eignen bzw. bei der Nutzung gravierende Konflikte verursachen sollen, wurde nicht ausreichend begründet. Die angenommenen Konfliktsituationen bleiben zu unbestimmt und sind zum Ausschluss der Windenergienutzung auf der Ebene der Regionalplanung nicht geeignet. Beispielsweise werden Puffer von 1.000m zu Wohngebieten pauschal auf der Ebene der Regionalplanung angenommen, selbst wenn im Einzelfall immissionsschutzrechtliche Regelungen geringere Abstände gestatten würden. Der Hinweis auf einen "vorbeugenden Immissionsschutz" trägt die willkürliche Festlegung eines Abstandskriteriums nicht. Auch die immissionsschutzrechtliche Vorbeugung bedarf einer rechtlichen Grundlage und muss in angemessenem Rahmen erfolgen. Im Übrigen sollten immissionsschutzrechtliche Fragen dem Genehmigungsverfahren nach BImSchG vorbehalten bleiben, da erst bei Entscheidung des Einzelfalls sichere Erkenntnisse zu diesem Themenbereich vorliegen können. Außerdem wurde bei der Festlegung der Mindestabstände für Siedlungen im Außenbereich, der 1000m betragen solle, nicht die besondere Situation des Außenbereichs und die dortige Privilegierung der Windenergienutzung berücksichtigt. Die Lage von nichtprivilegierten Splittersiedlungen im Außenbereich beinhaltet eine besondere Rücksichtnahmepflicht in Bezug auf typische Außenbereichsnutzungen. Dies zeigt sich beispielsweise bei den zulässigen Immissionen, die in Dorfgebieten und im Außenbereich wesentlich höher ausfallen dürfen als in Wohngebieten. Die besondere Situation wird nicht berücksichtigt, wenn ausschließlich dieselben Werte für Außenbereichssiedlungen übernommen werden. Die pauschale Begründung, dass die Splittersiedlungen einen wesentlichen Bestandteil der Siedlungsstruktur in der Altmark ausmachen, überzeugt nicht. Wir schlagen daher vor, die Abstandskriterien für Siedlungen im Außenbereich zu überprüfen und zu reduzieren. Schließlich ist nicht ersichtlich, warum Kurgebiete und insbesondere Luftkurorte einen zusätzlichen Abstand von Windenergieanlagen von 5.000m benötigen. Die hohe Luftqualität und der Erholungswert der Luft, die eine Eigenart von Luftkurorten ausmachen, werden durch die Errichtung von Windenergieanlagen in keiner Weise beeinträchtigt. Es erscheint daher als eine sachfremde Erläuterung des genannten Abstandskriteriums. Insgesamt regen wir an, die Abstandskriterien zu überdenken, die immissionsschutzrechtliche Probleme im Im Rahmen der Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie geht es darum, ein räumliches Konzept zur Errichtung von Windenergieanlagen zu erstellen, um eine planvolle Konzentration von Windenergieanlagen zu erreichen, Nutzungskonflikte mit anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen zu minimieren und letztendlich einen Wildwuchs von Windenergieanlagen zu verhindern. Das Instrument dafür ist im 35 BauGB nachzulesen. Es handelt sich nicht um die Bewertung eines konkreten Vorhabens an einem festgelegten Standort. Der Steuerungsansatz ist nicht über das BImSchG gegeben. Der Ansatz ist nicht Verhinderung sondern Steuerung. In der Rechtsprechung OVG Magdeburg usw. wird davon ausgegangen, dass mit der Ausweisung von 1% der Fläche des Planungsraumes der Windenergie substantiell Raum gegeben wird. Der grundsätzliche konzeptionelle Ansatz ist durch die Rechtsprechung des OVG Magdeburg (siehe Urteil zum Regionalen Entwicklungsplan Magdeburg) bestätigt worden. Der Schutz der Kurgebiete und der Luftkurorte erfolgt unter dem Aspekt, den derzeitigen Wert der Kulturlandschaft in diesen Bereichen zu sichern. Insbesondere der Aspekt einer Verknüpfung mit dem Gesundheitstourismus soll genutzt werden, um die 3 vorhandenen Standorte weiter auszubauen mit dem Ziel Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Region. Im Hinblick auf die Wohnbebauung im Außenbereich hat die Regionalversammlung abgewogen, dass im planerischen Konzept dieser der gleiche Schutzstatus eingeräumt wird wie in den nach 34 im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Mit dieser Festsetzung soll planerisch der Gleichheitsgrundsatz für die Bürger in der Region gewahrt werden. Das Plankonzept zum sachlichen Teilplan Wind zielt auch darauf ab, die Akzeptanz der Windenergie zu erhöhen, da die regionale Wertschöpfung bei diesen Maßnahmen und auch die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht hoch ist. Das 5000 m Kriterium zur Pufferung von Vorranggebieten ist durch die Rechtsprechung keine Berücksichtigung Seite 4 von 104

10 Übermaß vermeiden sollen. Auch das Kriterium eines Abstands zwischen Eignungsgebieten von 5 km wird ohne sachliche Rechtfertigung und willkürlich angenommen und führt zu erheblichen Beschränkungen einer effizienten und ressourcenschonenden Windenergienutzung (siehe hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg 2 A 2.10). Weiterhin müssen wir anmerken, dass die Pufferung bei Gebieten, die "entsprechend den Kriterien der Vogelschutzwarten bei Vorliegen eines Einzelfalles entsprechend Vogelschutz" zu einem Ausschluss der Windenergienutzung zu unbestimmt sind. Eine willkürliche Festlegung erscheint nicht ausgeschlossen. Die Ausschlusskriterien für bewaldete Gebiete erscheinen ebenfalls bedenklich, da pauschal alle Waldgebiete und ein zusätzlicher Puffer von 200m ausgeschlossen werden. Eine Differenzierung nach Waldtypen und Kategorien würde zu angemessenen Ergebnissen führen. Die offenen Begründungskriterien lassen Raum für eine willkürliche Verhinderung der Windenergienutzung, insbesondere werden mögliche Gefahren als wahrscheinlich dargestellt und führen zu einer Überbewertung. Nicht alle Waldgebiete werden in ihrer Lebensraumfunktion durch Windenergieanlagen beeinträchtigt, die Windenergienutzung im Wald wird in einigen Bundesländern erfolgreich gefördert (vgl. Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg). Maßnahmen gegen den Klimawandel wie die Nutzung erneuerbarer Energien bedeuten einen besseren Schutz auch für Waldgebiete. Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar, warum landwirtschaftliche Flächen mit mehr als 51 Bodenpunkten, die sich innerhalb des Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft Altmark befinden, als Ausschlussflächen für die Windenergienutzung angesehen werden. Angesichts der fruchtbaren Böden in der Magdeburger Börde erscheint die Festlegung von 51 Bodenpunkten als herausragende Landwirtschaftsfläche als abwegig. Aber auch unabhängig von der Qualität des Bodens ist die Nutzung von Windenergie auf Grund ihres anerkannt. Insbesondere das angesprochenen Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg 2 A 2.10 bestätigt dieses unter der Vorraussetzung das im Plankonzept zwischen harten und weichen Kriterien unterschieden wird und eine Mindestgröße der Vorranggebiete festgelegt werden. Die Pufferung von Waldflächen ist in der jüngeren Rechtsprechung des Vg Halle zum REP Halle bestätigt worden, insbesondere unter dem Aspekt des Waldanteils an der Gesamtfläche. Der Übergangsbereich von einer Geländestruktur in eine andere ist für viele Tiere und besonders auch für Vögel sehr problematisch. Um den sensiblen Übergangsbereich zwischen Wald und Offenlandschaft zu schützen, da gerade in diesem Bereich eine sehr hohe biotische, avifaunistische und geoökologische Artenmannigfaltigkeit besteht, insbesondere auch für Vogel- und Fledermausarten, werden die Waldränder mit 200 m gepuffert. Desweiteren wird darauf verwiesen, dass die Regionalplanung keine Projektplanung ist und deshalb detailierte anlagenspezifische Aussagen nicht treffen kann sondern auf pauschalisierte Festlegungen zurückgreifen muss. Entsprechend dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist für die Umnutzung von Wald in eine andere Nutzungsart eine Waldumwandlung zu beantragen. Bestandteil der Genehmigung sind auch die Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass bei Umwandlung eine Neuaufforstung im Verhältnis 1:2-4 durchzuführen ist. Dadurch würden bei Ausweisung von Waldflächen zusätzliche landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden und der gesamte Anteil der verfügbaren Fläche für Windenergieanlagen wäre geringer als bei Nichtinanspruchnahme von Wald. Das genannte Tabukriterium hinsichtlcih Flächen mit mehr als 51 Bodenpunkten wurde umgewandelt in ein Restriktionskriterium im Hinblick auf die Abwägung von zwei Weißflächen untereinander, wie es auch im zweiten Entwurf nachlesbar ist. Seite 5 von 104

11 geringen Flächenverbrauchs besonders verträglich mit der landwirtschaftlichen Nutzung der entsprechenden Flächen. Außerdem erscheint die Bevorzugung eines Vorbehaltsgebiets gegenüber einem Vorranggebiet als nicht sachgerecht und gesetzeswidrig. Abschließend wenden wir uns gegen die übermäßige Pufferung von regionalbedeutsamen Verkehrswegen und Leitungstrassen. Die Festlegung des Puffers auf 300m erfolgt ohne sachliche Rechtfertigung und Begründung. Die straßenrechtlichen Bestimmungen sehen einen bedeutend geringeren Abstand von 100m vor. In Bezug auf die Leitungstrassen liegen uns bereits Stellungnahmen der Netzbetreiber vor, die einen geringeren Abstand als 300m für unbedenklich halten. Die Festlegung von Ausschlusskriterien durch die Regionalplanung muss jedoch nachvollziehbar und verhältnismäßig sein, was wir im vorliegenden Fall stark bezweifeln. Wir fordern Sie daher auf, alle vorgenannten Abstands- und Ausschlusskriterien zu überprüfen und im Wege der Verhältnismäßigkeit zu verringern. Die Pufferung von Straßen und Leitungstrassen ist entsprechend dem Stand der Technnik erfolgt. Die Empfehlung des Verbandes bezieht sich auf die Aufschwingungen von Leitungen durch die Rotation der Windenergieanlagen. Da die Regionalplanung mit der Ausweisung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie allen möglichen Anbietern von Windenergieanlagen nutzbare Flächen anbieten will, wird der Empfehlung gefolgt, weil damit auch Windenergieanlagen aufgestellt werden können, die keinen Aufschwingungsschutz haben. Die Nutzung der Empfehlung eines Fachverbandes wurde in den letzten Urteilen nicht kritisiert. Die Pufferung der Straßen erfolgt entsprechend der anerkannten Berechnungsgrundlagen zur Wurfweite einer Windenergieanlage, veröffentlicht in der Allgemeinverfügung Nr. 7/ 2009 des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen, unter Einrechnung einer marktüblichen Anlagengröße in der Altmark. Seite 6 von 104

12 159-4 Enercon GmbH Auch bei den Flächen mit Restriktionen aus Fachplanungen bestehen Schwierigkeiten bei der Festlegung der Ausschlusskriterien. Die Formulierung "Bei Vorliegen eines Tatbestandes zum Vogelschutz (!) wird der Standort als Einzelfallentscheidung entsprechend den Empfehlungen der Vogelschutzwarten als Tabufläche gepuffert" stellt nicht eindeutig klar, ob die Entscheidung der Regionalplanung beim Artenschutz auf einer Einzelfallentscheidung oder auf einer pauschalen Abstandsentscheidung beruhen soll. Die Verweise auf die Empfehlungen der Vogelschutzwarten stellen keine ausreichende Sachverhaltsermittlung dar, die im Übrigen nicht auf der Ebene der Regionalplanung, sondern im einzelnen Genehmigungsverfahren am jeweiligen Standort erfolgen sollte. Nur bei der Einzelfallentscheidung ist eine sachgerechte und rechtmäßige Abwägung der möglicherweise betroffenen Interessen des Natur- und Artenschutzes mit den Belangen der privilegierten Windenergienutzung zu erwarten. Außerdem bemängeln wir, dass nach der gesetzlichen Systematik Vorbehaltsgebiete für Naturschutz/ Vogelschutz grundsätzlich nachrangig zu Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten zu betrachten sind. Nur dadurch kann der Windenergienutzung ein substantieller Raum bereitet werden, der eine Ausschlusswirkung an anderer Stelle im Planungsgebiet rechtfertigen würde. Die Festlegungen beziehen sich auf die vogelschutzfachlichen Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. Ausgehend von der Tatsache, dass insbesondere die Belange des Vogelschutzes auch bei Genehmigungsverfahren dazu führen können, dass die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zulässig ist, können die Windkraftinvestoren bei Anwendung dieses Kriteriums von einer wahrscheinlicheren Genehmigungsfähigkeit ausgehen. Im Umkehrschluss würde bei Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie, die ausgehend von Vogelschutzbelangen nicht gesichert geeignet sind, von einer Verhinderungsplanung auszugehen sein. Im Rahmen der Abwägung werden die Erkenntnisse der Naturschutzbehörden zu Tatbeständen des Vogelschutzes eingearbeitet und der jeweilige konkrete benannte Einzelfall entsprechend gepuffert. Da die Regionalplanung keine Möglichkeiten eigener Studien hat, wird in diesen Fällen der Tatbestand der Wahrunterstellung herangezogen (bestätigt durch Europäische Rechtsprechung). keine Berücksichtigung Seite 7 von 104

13 159-5 Enercon GmbH Nach der Kritik an der Ermittlung der sog. "Weißflächen", die zum übermäßigen Ausschluss von geeigneten Flächen führen, erheben wir auch Einwendungen gegen die sog. Abwägung der Weißflächen untereinander (Ziffer IV). Bei der Festlegung zum Mindestabstand von Windparks zueinander sowie von Mindestgrößen für Windeignungsgebiete sind die Gegebenheiten vor Ort und des Einzelfalls entscheidend. Eine abstrakte Festlegung erscheint willkürlich, insbesondere die Einschätzungen zur Mindestgröße sind nicht näher begründet worden. Im Rahmen des sog. "methodischen Ansatzes" besteht die Gefahr, dass infolge sachfremder Erwägungen Abwägungsfehler bei der Auswahl der geeigneten Flächen sich ergeben. Die höhere Priorität für Bestandsflächen legt den Schluss nahe, dass der Status Quo festgeschrieben werden soll, ohne einen wesentlichen Ausbau der Windenergienutzung durch die Fortschreibung des REP Altmark anzustreben. Die Kritik gilt sowohl den hier genannten Kriterien als auch dem Prozess, in dem die Kriterien vorbereitet wurden. Frühzeitige Einwendungen wurden nicht berücksichtigt. Insbesondere in Bezug auf den geforderten Mindestabstand von 5 km zwischen zwei Ausweisungsgebieten fehlt eine belastbare Begründung und Rechtfertigung. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen führt gerade dieses Kriterium nicht zu einer Konzentration von Windenergienutzungen an den am besten geeigneten Stellen im Plangebiet, sondern zu einer beliebigen und gleichförmigen Verteilung der Gebiete. Geeignete Gebiete werden ausgeschlossen, der Ausbau bestehender Eignungsgebiete wird erschwert. Auch innerhalb von ausgewiesenen Vorranggebieten bestehen auf Grund rechtlicher und technischer Vorgaben Abstände zwischen Windenergieanlagen, die jedoch nicht zu einer Teilung von Vorranggebieten führen sollen. Wir regen daher insgesamt an, sowohl das Kriterium eines Mindestabstands zwischen Eignungsgebieten als auch einer Mindestgröße aufzugeben. Die höhere Priorität von Bestandsflächen in der Abwägung ist der Tatsache geschuldet, das bei einer Nichtberücksichtigung vorhandener Windparks ein Repowering nicht möglich ist. Da Repowering im Interesse von Anlagenbetreibern ist, wurden diese in der Abwägung hoch gewichtet. Das 5 km Kriterium zwischen zwei Vorranggebieten, führt nicht dazu, dass geeignete Flächen nicht genutzt werden, da alle Weißflächen sich entsprechend den Kriterien für die Nutzung der Windenergie eignen. Mit dem 5 km Puffer wird letztendlich eine Überprägung der Landschaft entgegengewirkt. keine Berücksichtigung Seite 8 von 104

14 159-6 Enercon GmbH a) VR Gebiet Nr. VIII, Schinne, Grassau Das zur Ausweisung vorgesehene Vorranggebiet umfasst den von der ENERCON GmbH initiierten und mittlerweile errichteten Windpark Schinne. Die Erweiterung des als Vorranggebietes Nr. VIII ausgewiesenen Windparkes Schinne befindet sich im Norden und grenzt unmittelbar an den vorhandenen Windpark an. Selbst unter Zugrundelegung der von der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark angesetzten Abstandskriterien bietet dieses Vorranggebiet ein erhebliches Erweiterungspotential. Die potentielle Erweiterungsfläche ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt. Dieses Gebiet ist durch den vorhandenen Windpark Schinne sowie durch 380 kv- und 110 kv- Hochspannungstrassen vorgeprägt. Im Zuge der Planungen zum bestehenden Windpark Schinne wurde das Gebiet bereits weiträumig naturschutzfachlich untersucht. Im Ergebnis lässt sich bereits jetzt die raumordnerische Verträglichkeit einer Erweiterung des VR- Gebiets Nr. VIII feststellen. Insbesondere werden durch eine Erweiterung keine Gebiete mit Schutzstatus (IBA, SPA, FFH, NSG) tangiert. Ebenso wurden keine entgegenstehenden Fledermauspopulationen festgestellt. Durch eine Mitnutzung der bereits für den bestehenden Windpark hergestellten Infrastruktur (Umspannwerk, Zuwegung) kann ferner der Eingriff in Natur und Landschaft reduziert werden. Die Erweiterungsflächen werden geprüft und mit dem Netzbetreiber Rücksprache gehalten. Entscheidung noch offen offen Die zwischen Schinne und Grassau gelegene Hochfläche wurde bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Auf Grund der freien Lage und der gegenüber der südlich gelegenen Niederung deutlich exponierten Höhenlage und der damit verbundenen Windhöffigkeit eignet sie sich darüber hinaus sehr gut für die Nutzung der alternativen Windenergie. Es wurden zudem bereits Gutachten erstellt, die belegen, dass die Grenzwerte für Schall und Schatten auch in Bezug auf ein nahe gelegenes Gehöft im Außenbereich eingehalten werden. Auch diesbezüglich müssen wir unsere bereits vorgebrachte Kritik an pauschalen Abstandskriterien wiederholen. Einer Vergrößerung des VR Gebiets Nr. VIII steht auch nicht der von der Regionalen Planungsgemeinschaft - wie bereits dargelegt u.e. zu Unrecht - angesetzte Abstand von 300m zu Hochspannungsleitungen entgegen. Der zuständige Netzbetreiber e.on Avacon hat bereits seine Zustimmung zu den von der ENERCON GmbH verfolgten Planungen zur Erweiterung des Windparks Schinne erteilt. Seite 9 von 104

15 Danach ist Abstand des einfachen des Rotordurchmesser (bei den geplanten Windenergieanlagen des Typs ENERCON E- 82 mithin 82m) ausreichend im Falle einer Ausrüstung der Hochspannungsleitungen mit Schwingungsschutzeinrichtungen. Der Einbau solcher Schwingungsdämpfer hat sich bereits in zahlreichen Windparks bewährt. Auf Schwingungsschutzmaßnahmen könnte nach Angaben der e.on Avacon sogar verzichtet werden, wenn sich die Hochspannungsleitungen im Nachführbereich der geplanten Windenergieanlagen befinden. Die beteiligte Stadt Bismark sowie die bisher selbstständigen Ortsgemeinde Schinne und Grassau haben sich bereits - auch gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark - für die von der ENERCON GmbH geplante Erweiterung des VR Gebiets Nr. VIII ausgesprochen. Die Regionale Planungsgemeinschaft Altmark hat daraufhin die Stadt Bismark ausdrücklich aufgefordert, ihre städtebaulichen Planungen voranzutreiben und entsprechende Bauleitpläne aufzustellen. Die Stadt Bismark ist dieser Empfehlung gefolgt und hat bereits den Beschluss zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Wind "SO Windenergie" gefasst. Der Teilflächennutzungsplan beinhaltet u.a. die vorgenannte Erweiterung des VR Gebiets Nr. VIII. Das Verfahren zur Aufstellung dieses Teilflächennutzungsplans ist mittlerweile weit fortgeschritten. Wegen der guten Erfahrung mit den bereits errichteten Windenergieanlagen besteht auch eine Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort. eite 10 von 104

16 159-7 Enercon GmbH b) VR Gebiet Nr. XIII Gardelegen Die ENERCON GmbH auf der in dem beigefügten Lageplan dargestellten Fläche die Errichtung eines Energieparks. Es sollen unterschiedliche regenerative Energieträger, u.a. Windenergie, vernetzt werden mit dem Ziel der umweltfreundlichen Versorgung der Region mit Wärme und Energie. Die beplante Fläche grenzt an das VR Gebiet Nr. XIII. Selbst unter Zugrundelegung der von der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark angesetzten Abstandskriterien bietet dieses Vorranggebiet ein erhebliches Erweiterungspotential, eine Erweiterung dieses Vorranggebiets um die in dem beigefügten Lageplan dargestellte Fläche stünde nicht im Widerspruch zu den von der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark aufgestellten Abstandskriterien. Es sind die Abstandskriterien eingehalten. Lediglich der Grenzabstand von 200m zu Waldflächen wird derzeit z.t. nicht eingehalten. Es sind aber bereits von den betroffenen Grundeigentümern bei der zuständigen Forstbehörde entsprechende Anträge auf Waldumwandlung (Kiefernmonokultur in Ackerland) gestellt worden. Das Vorhaben der Errichtung eines Energieparks wird durch die Stadt Gardelegen unterstützt. Der Energiepark stellt einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung und zur Schaffung eines innovativen Technologiestandorts Gardelegen. Auch nicht zuletzt durch Gewerbesteuereinnahmen profitiert die Stadt Gardelegen von einer Errichtung des Energieparks. Die beantragte östliche Fläche liegt auf einen regional bedeutsamen Deponiestandort. Dieser Standort wurde gesichert hinsichtlich zukünftiger Erweiterungsmöglichkeiten für die Deponie. Eine Inanspruchnahme ist nur mit Zustimmung des Altmarkkreises Salzwedel möglich. Die zweite kleinere Fläche liegt außerhalb der Bauleitplanung der Stadt Gardelegen. Entscheidung noch offen offen Wir möchten Sie daher um Erweiterung des VR Gebiets Nr. XIII um die im Lageplan dargestellte Fläche bitten. eite 11 von 104

17 ersichtlich. Jedoch befindet sich diese Fläche in einem Gebiet, das als Landschaftsschutzgebiet "Altmärkische Wische" vorläufig unter Schutz gestellt wurde. Die Unterschutzstellung endet jedoch im November Es ist eine Herauslösung der für den Energiepark vorgesehenen Fläche vor der eigentlichen Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen. eite 13 von 104

18 159-8 Enercon GmbH c) Ausweisung eines neuen VR Königsmark Mit den im sachlichen Teilplan "Wind" enthaltenen VR Gebieten ist das in der Planungsregion Altmark bestehende Potential zur Windenergienutzung nicht ausgeschöpft. Wir bitten daher, das folgende, von der ENERCON GmbH beplante Gebiet ebenfalls als VR Gebiete aufzunehmen: Im Bereich der Region Königsmark ist die Entwicklung eines Energieparks mit dem Ziel der Vernetzung unterschiedlicher regenerativer Energieträger zur Versorgung der Regi-on mit Wärme und elektrischer Energie geplant. Zu den bereits bestehenden Biomassekraftwerken und Photovoltaikanlagen ist die Errichtung eines Windparks geplant. Die aus der Nutzung von Wind, Biomasse und Sonne gewonnene Energie soll private und gewerbliche Abnehmer in der Region versorgen und damit die Abhängigkeit von großen Energieversorgungsunternehmen vermeiden. Dieses Modellprojekt einer dezentralen Energieversorgung soll zu einem mit europäischen Fördermitteln versehenen Pilotprojekt ausgebaut werden. Dieses Projekt wird von den betroffenen Gemeinden und Bürgern unterstützt, nicht zuletzt, weil hierdurch ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wertschöpfung durch dezentrale Energieerzeugung vollständig aus regenerativen Energiequellen geleistet wird. Parallel soll dieser Energiepark für Info- und Lehrveranstaltungen genutzt werden. Es ist angedacht, ein Lehrkabinett für regenerative Energien entstehen zu lassen. Nach Auskunft der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark sollen solche innovativen Projekte, die die Wertschöpfung vor Ort fördern, gefördert werden und sollen Raum im Regionalplan Altmark finden. Die für die Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen dieses Pilotprojekts vorgesehene Fläche ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt. Diese Fläche entspricht den von der Regionalen Planungsgemeinschaft formulierten Abstandskriterien. Entgegenstehende naturschutzfachliche Belange sind nicht Im Bereich der Region Königsmark ist die Entwicklung eines Energieparks mit dem Ziel der Vernetzung unterschiedlicher regenerativer Energieträger zur Versorgung der Region mit Wärme und elektrischer Energie geplant. Zu den bereits bestehenden Biomassekraftwerken und Photovoltaikanlagen ist die Errichtung eines Windparks geplant. Die aus der Nutzung von Wind, Biomasse und Sonne gewonnene Energie soll private und gewerbliche Abnehmer in der Region versorgen und damit die Abhängigkeit von großen Energieversorgungsunternehmen vermeiden. Dieses Modellprojekt einer dezentralen Energieversorgung soll zu einem mit europäischen Fördermitteln versehenen Pilotprojekt ausgebaut werden. Dieses Projekt wird von den betroffenen Gemeinden und Bürgern unterstützt, nicht zuletzt, weil hierdurch ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wertschöpfung durch dezentrale Energieerzeugung vollständig aus regenerativen Energiequellen geleistet wird. Parallel soll dieser Energiepark für Info- und Lehrveranstaltungen genutzt werden. Es ist angedacht, ein Lehrkabinett für regenerative Energien entstehen zu lassen. Nach Auskunft der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark sollen solche innovativen Projekte, die die Wertschöpfung vor Ort fördern, gefördert werden und sollen Raum im Regionalplan Altmark finden. Die für die Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen dieses Pilotprojekts vorgesehene Fläche ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt. Diese Fläche entspricht den von der Regionalen Planungsgemeinschaft formulierten Abstandskriterien. Entgegenstehende naturschutzfachliche Belange sind nicht ersichtlich. Jedoch befindet sich diese Fläche in einem Gebiet, das als Landschaftsschutzgebiet "Altmärkische Wische" vorläufig unter Schutz gestellt wurde. Die Unterschutzstellung endet jedoch im November Es ist eine Herauslösung der für den Energiepark vorgesehenen Fläche vor der eigentlichen Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen. Das beantragte Gebiet liegt in einem einstweilig gesicherten Landschaftsschutzgebiet. Ein Verfahren zur Herauslösung dieser Fläche ist durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde nicht angezeigt worden. Ungeachtet dessen tangiert das beantragte Gebiet zwei 37 Biotope. Eine Ausweisung ist möglich, wenn die untere Naturschutzbehörde die Fläche aus dem geplanten Landschaftssschutzgebiet herauslöst. Entscheidung noch offen offen eite 12 von 104

19 159-9 Enercon GmbH ) Ausweisung eines neuen VR Tangerhütte Weiterhin plant die ENERCON GmbH die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in einem bisher nicht ausgewiesenen Gebiet in Tangerhütte. Wir möchten Sie daher abschließend bitten, unsere oben genannten Vorschläge, Hinweise und Anmerkungen im Rahmen Aufstellung des REP Altmark, sachlicher Teilplan "Wind" zu berücksichtigen. Um den Anteil der regenerativen Energieträger an der Energieversorgung zu erhöhen, muss die Nutzung der Windenergie einer geänderten Betrachtungsweise unterzogen und die bislang vorherrschenden Hemmnisse beseitigt werden. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter o. g. Kontaktdaten zur Verfügung.. In Absprache mit der Stadt Tangerhütte handelt es sich dabei um die räumliche Erweiterung und Vernetzung mit einem Bestandswindpark, dessen Flächen als "Eignungsgebiet Mahlwinkel Nr. 8" im Regionalen Entwicklungsplan Magdeburg ausgewiesen wurden. Um eine Abstimmung bei der Windenergienutzung auch über den Geltungsbereich der einzelnen Regionalpläne in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren, regen wir an, das Gebiet entsprechend des anliegenden Planes (Anlage ) auszuweisen. Angestrebt wird ein einheitliches Erscheinungsbild des bestehenden und des geplanten Windparks, indem Anlagentyp und Anlagenhöhe aufeinander abgestimmt werden. Die Stadt Tangerhütte nimmt seit einiger Zeit an einem Förderprogramm teil, das mit Unterstützung des Bundesministeriums und des Landesministeriums für Bauwesen die teilnehmenden Städte in die Lage versetzen soll, ein zukunftsweisendes Energiekonzept zu entwickeln. In einem Forschungsprojekt soll für die Region ein Standort mit einem Energiemix gefördert werden, der für die Stadt Tangerhütte und die Einwohner Vorteile im Rahmen der Stromversorgung bietet. Die BLZ - GEOtechnik GmbH entwickelt derzeit im Auftrag der Stadt Tangerhütte ein derartiges Konzept, dass abschließend durch die politischen Gremien der Stadt beschlossen werden wird. Die bereits im Bauausschuss vorgestellten Inhalte beruhen u. a. darauf, dass Windenergie unmittelbar durch den Einsatz von Wärmepumpen für die Beheizung von Gebäuden genutzt wird, dass die windabhängige Stromerzeugung durch einen Erdwärmespeicher (Sondenfeld) über zentrale Wärmepumpen gespeichert wird und dass bei Bedarf die gespeicherte Energie entladen und in ein Nahwärmenetz eingespeist wird. Grundlage aller Planungen ist die Vernetzung neuer Windenergieanlagen mit den Bestandsanlagen in Mahlwinkel. Bei der regionalen Planungsgemeinschaft wurde dazu bereits ein Antrag gestellt auf Erweiterung des Eignungsgebietes Nr. 8 bis an die Grenzen des Regionalplanes Altmark. Naturschutzfachliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. In der Stellungnahme der Stadt Tangerhütte wurde die Errichtung eines neuen Windparks nicht thematisiert. Vielmehr wurde darauf verwiesen, dass das Abstandskriterium 5000 m begrüßt wird. Auzug aus der Stellungnahme der Gemeinde Tangerhütte: "Zu begrüßen ist, die die Berücksichtigung der Regelung, im 2. Entwurf des sachlichen Teils Wind des REP Altmark 2005, dass die Abstände zwischen den ausgewiesenen Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie untereinander m nicht unterschreiten dürfen." Das beantragte Gebiet liegt im 5000 m Puffer zu zwei Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg. Der Abstand zu dem nächst liegendem Gebiet liegt bei ca m, so dass kein räumlicher Zusammenhang festgestellt werden kann. Da die Weißfläche direkt an der Grenze des Planungsraumes liegt, wäre eine Herstellung des räumlichen Zusammenhanges nur möglich, wenn die Planungsgemeinschaft Magdeburg ihr Eignungsgebiet Mahlwinkel vergrößert. Entsprechend dem Planungsstand der Planungsregion Magdeburg ist damit nicht zu rechnen. keine Berücksichtigung eite 14 von 104

20 Die Eignung des Anschlußgebietes zur Nutzung der Windenergie wurde durch umfängliche Untersuchungen belegt, die wir Ihnen nach Abschluss gerne zur Verfügung stellen werden. Durch den Ausbau der Windenergie an diesem Standort kann die angestrebte Konzentrationswirkung gesteigert werden. Der Standort ist windhöffig und sehr geeignet, allerdings bereits erheblich vorbelastet durch den vorhandenen Windpark Mahlwinkel, durch Hochspannungstrassen, die das Gebiet queren, sowie durch einen starken regionalen Bahnverkehr. Die beplanten Flächen werden derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt, eine Eignung für Erholung und Tourismus ist nicht erkennbar. Trotz der Blickbeziehung des vorhandenen Windparks Mahlwinkel konnten bisher weder die Stadt Tangerhütte noch die Einwohner von der erfolgreichen Windenergienutzung profitieren Enercon GmbH Weiterhin wird angeregt, dem Beschluss des Rates der Mitgliedsgemeinde Krusemark zu folgen und eine Erweiterung der Vorrangfläche in Richtung Kursemark im Regionalplan darzustellen (im anliegenden Lageplan dunkel eingefärbt). Für diese Erweiterung werden zwei noch bestehende Wohnnutzungen, die von der Windparkerweiterung betroffen wären, aufgegeben. Dabei handelt es sich um eine bereits sehr verfallene Hofanlage, die derzeit ein erhebliches Unfallrisiko z. B. für spielende Kinder darstellt. Die westlich gelegene Hofanlage wird nach hiesiger Kenntnis nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Die Wohnnutzung wird durch die quasi "Umzingelung" mit bereits bestehenden Windenergieanlagen stark eingeschränkt. Zu den naturschutzfachlichen Belangen des Erweiterungsgebietes liegen nach Auskunft der ortsansässigen Planungsgesellschaft Stadt und Land bereits umfangreiche Erhebungen vor, welche eine Windparkerweiterung in den geplanten Raum unterstützen. Von der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck in Person von Bürgermeister Trumpf ist ebenfalls eine Anregung bei Ihnen eingegangen, was das gemeindliche Einvernehmen zu der Windparkerweiterung dokumentiert. Aus vorgenannten Gründen wird beantragt unsere Vorschläge, Hinweise und Anmerkungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung! Die Erweiterung der Fläche ist möglich, wenn der Eigentümer die zukünftige Nichtnutzung zu Wohnzwecken bestätigt. Entscheidung noch offen offen eite 15 von 104

21 161-1 ETL Wir beantragen hiermit erneut die Neuaufnahme des Gebietes zwischen Schmersau, Natterheide und Späningen mit einer Größ0e von 20,3 ha als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten in den Regionalen Entwicklungsplan Altmark. Variante 1: Variante 1 beinhaltet die mögliche Vorrangfläche, welche sich bei Einhaltung der regionalplanerischen Vorgabe "auf dem Bereich des Untergrundgasspeichers Messdorf ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen" ergibt. Die bereits im ersten und nun wiederum auch im 2. Entwurf des Regionalplans dargestellte nördliche Erweiterung des Windeignungsgebietes Bismark/ Büste/ Dobberkau ist damit in der dargestellten Form ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung des m - Puffers und des Bereiches des Untergrundgasspeichers Meßdorf ergibt sich in Variante 1 eine mögliche Windvorrangfläche von ca ha. Variante 2: Sollte die Erweiterung des VRG Bismark Büste Dobberkau trotz des Ausschlusskriteriums vollumfänglich im Regionalplan berücksichtigt werden, ergibt sich als Variante 2 unter Berücksichtigung der Abstandskriterien eine Fläche von ca. 20,35 ha. Die Gemeinde Bismark ist zur Zeit dabei einen sachlichen Teilflächennutzungsplan "Wind " für das Gemeindegebiet zu erstellen. Die Planung läuft parallel und abgestimmt mit der Regionalplanung. Im Rahmen dieses Konzeptes sind Erweiterungen im Bereich Bismark vorgesehen, welche den Einzugsbereich in nördliche Richtung erweitert. Für den Bereich Späningen ist keine Ausweisung geplant. Entsprechend den in Aufstellung befindlichen Zielen der Gemeinde Bismark wird kein Vorranggebiet im Bereich Späningen ausgewiesen. Das planerisch gesicherte Gebiet für den Untergrund Speicher Meßdorf ist entsprechend den Aussagen der Fachbehörden unter Auflagen nutzbar, so dass dieses Gebiet nicht als Abstandskriterium im Plankonzept enthalten ist. keine Berücksichtigung eite 16 von 104

22 167-1 D. Gudat Vorbemerkung Unsere Einwendungen und Hinweise zum 1. Entwurf des Teilplanes Wind, sowie zum Erörterungstermin, werden von uns hiermit aufrecht erhalten, soweit unsere Einwendungen, Bedenken und Hinweise nicht bereits im 2. Entwurf berücksichtigt wurden. Einwendungen; Bedenken, Anregungen und Hinweise zum 2. Entwurf hier: Gliederungs Nr. 2.6; Seite 85 und 86 Vorranggebiet XX Erxleben Schutzgut Boden / Einwendung In der Anlage übergeben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht der Flächen mit einer Bodenwertzahl > 51 Bodenpunkten. Die einzelnen Flächen sind nach Flur- und Flurstücks Nr. geordnet. Hervorzuheben sind die Flächen nördlich des Möllendorfer Weges. Die durchschnittliche Bonität der gesamten Einzelflächen (1.u.2. Entwurf) beträgt 58,60 BP (siehe Übersichtskarte). Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Beschlussdrucksache Nr. 10/2010 vom mit dem Abstimmungsergebnis der Regionalversammlung. Hier erwarten wir eine Kartenänderung. Schutzgut Wasser / Hinweis Im Rahmen der Untersuchungen zur Errichtung einer zentralen Mülldeponie im Bereich des Plangebietes der Ortschaften Erxleben liegen aussagekräftige Erkenntnisse zum Schutzgut Wasser vor. (Umweltamt LK Stendal) Schutzgut Flora/Fauna - Einwendungen/Bedenken Im beigefügten Übersichtsplan wird nochmals auf den Brutplatz vom Baumfalken hingewiesen. (westlicher Rand des Planungsgebietes - siehe Karte) Nach unseren Beobachtungen hat in 2011 hier abermals ein Brutpaar geniestet. Weiterhin bekräftigen wir unsere Aussage zum Nahrungs- und Rastplatz von Kranichen und Kiebitzen während des Vogelzuges für den Bereich "Hohes Feld". (südlich Möllendorfer Weg - siehe Kartenübersicht) Momentaufnahmen vom Frühjahr 2011 sind in der Anlage beigefügt. Schutzgut Wald - Kartenänderung Im südöstlichen Plangebiet der Gemarkung Erxleben ist ein Waldstück mit einer Fläche > 1 ha nicht gepuffert. (Puffer 200 m) Flächenangabe: - gemessen vor Ort ca. 1,50 ha - Aussage des Betreuungsförsters = 1,20 ha Schutzgut Landschaft/ Landschaftsbild / Einwendung Hier: Einhaltung des Mindestabstandes von 5000 m zwischen zwei Windparks. Am Ortsverbindungsweg von Kl. Schwechten in Richtung Ortschaft Petersmark befinden Schutzgut Boden Entsprechend der aktuellen Beschlusslage der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark sind Flächen mit mehr als 51 Bodenpunkte nicht mehr Tabu sondern Flächen die mit Restriktionen belegt sind. Damit wird dieses Kriterium nicht als Ausschlusskriterium herangezogen sondern im Vergleich von zwei Weißflächen untereinander. Schutzgut Wasser Raumordnungsrelevante Gebiete sind im Plankonzept erfasst, kleinteilige Auswirkungen werden im Rahmen der Genehmigung geprüft. Schutzgut Flora/ Fauna Die Unterlagen werden zusammen mit der zuständigen Naturschutzbehörde geprüft. Schutzgut Wald wird eingearbeitet Einhaltung des Mindestabstandes von 5000 m zwischen zwei Windparks Diese Gebiete wurden in der Abwägung betrachtet. Mit der Entscheidung für das Gebiet Erxleben wurden diese Flächen nicht als Vorrangebiete ausgewiesen. Damit besteht nur noch der Bestandschutz und grundsätzlich nicht die Möglichkeit eines Repowering. Mit der Ausweisung des Vorranggebiets wird nicht in Rechte des Eigentümers eingegriffen. Er kann entscheiden welche Nutzung er bevorzugt und ob er Baulasten eintragen lässt oder nicht. teilweise Berücksichtigung ja eite 17 von 104

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg

Mehr

Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung

Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung Regionalplan Uckermark-Barnim Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung Veröffentlichung vom 18. Oktober 2016 Vortragsgliederung Inhalte des Regionalplans Uckermark-Barnim Methodik

Mehr

2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft

2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft 2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft Bayerischer Windatlas Rechtsrahmen Regionalplanerische Steuerungsinstrumente mögliche Vorgehensweise 25.01.2011 Sitzung des Planungsausschusses der Region Oberland

Mehr

Sachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation

Sachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation Sachlicher Teilplan Windenergie Bürgerinformation 24.01.2013 Ziele der Landesregierung Stärkung regenerativer Energieerzeugung Windenergie Photovoltaik Wasserkraft Biomasse Geothermie Steigerung des Anteils

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet

Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Gemeinde Bühlertann GRDrs 41/2012 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 09.07.2012 Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Beschlussvorlage

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

zur 1. Änderung Festlegung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie, die gleichzeitig die Wirkung von Eignungsgebieten haben

zur 1. Änderung Festlegung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie, die gleichzeitig die Wirkung von Eignungsgebieten haben 1 Regionale Planungsgemeinschaft Altmark Regionaler Entwicklungsplan Altmark (REP Altmark) 2005 - Entwurf - zur 1. Änderung Festlegung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie, die gleichzeitig

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt

Mehr

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,

Mehr

Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten

Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Referat 250 Angelegenheiten der obersten Naturschutzbehörde Was

Mehr

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Stadt Kraichtal. Sachlicher Teilflächennutzungsplan. Windenergie. gemäß 5 Abs. 2b BauGB

Stadt Kraichtal. Sachlicher Teilflächennutzungsplan. Windenergie. gemäß 5 Abs. 2b BauGB Stadt Kraichtal Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie gemäß 5 Abs. 2b BauGB 08.11.2012 - Wind-Novelle Baden-Württemberg 2012 Eckpunkte Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 09.05.2012

Mehr

Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung

Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung Fachtagung der Energieagentur Rheinland Pfalz am 02.12.2013 in Kirchberg Folie 1 Inhalt Steuerung der Windenergienutzung

Mehr

Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26.

Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26. Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26. September 2018 IHK 26.09.2018 Seite 2 Nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können

Mehr

Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen

Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangslage Hessen Landesentwicklungsplan, 2. Änderungsverordnung vom 27.06.2013 landesweit verbindliche Regelungen

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Der Windenergie-Erlass vom

Der Windenergie-Erlass vom Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes

Mehr

Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII /

Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 28.2.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 04.10.2012 (UEK) 05.10.2012 (HPA) Tagesordnungspunkt : -2- -1- Anlagen : -1- Stellungnahme zum

Mehr

Regierung von Niederbayern

Regierung von Niederbayern LBD Rolf-Peter Klar Steuerungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen in der Bauleitplanung Ausgangslage 0 -Variante 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich Prüfung der Zulässigkeit

Mehr

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich

Mehr

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien

Mehr

Projektinformation. Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf

Projektinformation. Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf Projektinformation Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf Elsenstraße 106 12435 Berlin Telefon: + 49 (30) 536397-0 Telefax: + 49 (30) 536397-90 E-Mail:

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1

Mehr

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

HCU. Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung. HafenCity Universität Hamburg

HCU. Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung. HafenCity Universität Hamburg Möglichkeiten und Schranken der räumlichen Planung auf Bundes, Landes und Regionsebene für die Stützung und Steuerung des Ausbaus regenerativer Energien aus rechtlicher Sicht Expertentagung Folgen und

Mehr

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 18.01.2012 Melchinger und Einführung und Überblick über die Rechtslage Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

Beschreibende Darstellung

Beschreibende Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Anmerkung für nachfolgenden Text: Fett gedruckt: Ziel der Raumordnung im Sinne von 3 Nr.

Mehr

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und

Mehr

Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene. Berlin am Manfred Friedrich

Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene. Berlin am Manfred Friedrich Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene Berlin am 11.6.2012 2 Planungsregion Leipzig-Westsachsen Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung Angewandtes Modell Modell:

Mehr

Gliederung. Abweichungsverfahren Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen. Festlegungen im Regionalplan Mittelhessen 2010

Gliederung. Abweichungsverfahren Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen. Festlegungen im Regionalplan Mittelhessen 2010 Dr. Ivo Gerhards, Regierungspräsidium Gießen 1 Wetzlar, 18. August 2011 Dr. Ivo Gerhards, Regierungspräsidium Gießen 2 Wetzlar, 18. August 2011 Gliederung 1. Rahmenbedingungen der Windenergienutzung im

Mehr

Planungsausschuss am

Planungsausschuss am DS PlA 06/09 Anlagen 03.07.2009 58515/7 Planungsausschuss am 23.07.2009 TOP 4 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein

Mehr

Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien in Südwestthüringen

Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien in Südwestthüringen Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien in Südwestthüringen Hintergründe Dynamik und permanenter Wandel kennzeichnen die aktuell stattfindende Energiewende. Diese Entwicklung ist nicht frei

Mehr

Der neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan November 2011

Der neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan November 2011 Regierungspräsidium Darmstadt Die Energiewende - Planerische Herausforderung - Ergänzung des Plans Der neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan 2010 11. November 2011 Inhalt Energiewende

Mehr

Steuerung der Windenergie im Regionalplan

Steuerung der Windenergie im Regionalplan Steuerung der Windenergie im Regionalplan Rahmenbedingungen Regelungsinhalte Vorgehen Stand der Fortschreibung SG 24.1, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 Rechtliche Rahmenbedingungen Neues Bayerische

Mehr

TOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie

TOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie Privilegierung im Außenbereich Windkraftanlagen (WKA) sind im Außenbereich privilegiert ( 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) WKA damit grundsätzlich im Außenbereich

Mehr

Staatssekretär Dr. Thomas Griese. Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie

Staatssekretär Dr. Thomas Griese. Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie Staatssekretär Dr. Thomas Griese Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie Folie 1 WINDVERHÄLTNISSE IN BRD UND RLP Fläche (km²) Einwohnerzahl (Mio.) RLP BRD 19.853 357.121 4,0 80,5 Folie 2 STROMERZEUGUNG

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung

Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung Vortrag am 07.03.2009 in Kempten Referent: Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mehr

Windenergie für Weinheim

Windenergie für Weinheim Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung

Mehr

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger

Mehr

Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern

Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern der Windkraft im Regionalplan Erfahrungen aus Nordbayern Praxisforum Windenergie bei der Regierung von Oberbayern München, 23. April 2013 Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Referent: Martin Füßl, Regionsbeauftragter

Mehr

Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich

Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Rechtsanwalt Frank Sommer Oberbergkirchen, 15. Februar 2012 RA Frank Sommer: Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Vorstellung

Mehr

Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen

Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. Einleitung 2. (Teil-)Flächenutzungspläne als Steuerungsinstrument von Windkraftanlagen

Mehr

Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB

Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder Dr. Rainard Menke Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart Fon: 0711 601 701 0 Fax: 0711 601 701 99 stuttgart@doldemayen.de

Mehr

Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 103.0

Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 103.0 Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 103.0 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 04.12.2014 (UEK) 05.12.2014 (HPA) 12.12.2014 (RVS) Tagesordnungspunkt : Anlagen : -1- Aufstellungsverfahren

Mehr

Windenergie - Rechtsfragen

Windenergie - Rechtsfragen Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012

Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012 Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012 Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn Fon: 0228

Mehr

Windenergietage Brandenburg. Rheinsberg Michael Lüer, juwi Wind GmbH

Windenergietage Brandenburg. Rheinsberg Michael Lüer, juwi Wind GmbH Windenergietage Brandenburg Rheinsberg 11.11.2009, Wörrstadt Windenergie im Wald Empfehlungen für die Regionalplanung bei der Ausweisung von Waldstandorten Inhalt Einleitung Waldgebiete als Windstandort

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB BEKANNTMACHUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB Der Rat der hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

VORTRAG WINDENERGIE. Rechtliche Einordnung. Bürgerinformation Samtgemeinde Leinebergland

VORTRAG WINDENERGIE. Rechtliche Einordnung. Bürgerinformation Samtgemeinde Leinebergland VORTRAG WINDENERGIE Rechtliche Einordnung Bürgerinformation 12.12.2017 Samtgemeinde Leinebergland 204 171212 Bürgerinfo Folie 1 planungsgruppe puche gmbh Hintergrund Politischer und gesellschaftlicher

Mehr

Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich

Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich I. Allgemeine Anforderungen und Möglichkeiten der Flächennutzungsplanung 1. Hintergrund Gemeinden können die Zulässigkeit von Windenergieanlagen

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Bürgerversammlung, 11. Juli 2013 Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Rheda-Wiedenbrück

Mehr

Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz für den Bau und Betrieb von Windenergie im Wald. Es gilt das gesprochene Wort!

Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz für den Bau und Betrieb von Windenergie im Wald. Es gilt das gesprochene Wort! Mainz, 17.10.2011 Vortrag des Staatssekretärs im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Dr. Thomas Griese, anlässlich der Informationsveranstaltung des

Mehr

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5761 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2290 des Abgeordneten Péter Vida der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5542 Situation Windkraftanlagen

Mehr

STADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F

STADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F PETER DIPL.-ING. ARCHITEKT & STADTPLANER FALKENWEG 16 31840 HESSISCH OLDENDORF FON: 0 (49) 51 52 96 24 66 FAX: 0 (49) 51 52 96 24 67 peter.flaspoehler@t-online.de www.peter-flaspoehler.de Bearbeitung:

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerung Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 08.12.2011 1 Gliederung 1. Regenerative Energien in Bayern und Niederbayern

Mehr

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007 AMTSBLATT der Stadt Querfurt 17. Jahrgang 11. Jan. 2007 Nr. 1/2007 Inhalt Seite Veröffentlichung zur Auslegung des 2. Entwurfes des 1 Regionalplanes der Planungsregion Halle Ankündigung einer Einziehung

Mehr

Planung von Standorten für Windkraftanlagen

Planung von Standorten für Windkraftanlagen Planung von Standorten für Windkraftanlagen Unter Berücksichtigung des Repowering von Windkraftanlagen und der BauGB-Klimanovelle 2011 Von Matthias Spitz Partner bei MELCHERS Rechtsanwälte, Heidelberg

Mehr

Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Vera Müller

Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Vera Müller Änderung des Landesentwicklungsplans NRW Vera Müller Köln, 05.04.2019 Wesentliche Themen der L E P Änderung Mehr Handlungsoptionen für die kommunale Siedlungsentwicklung (Wohnbau- und Wirtschaftsflächen)

Mehr

Methodisches Vorgehen zur Abgrenzung von Windenergiestandorten

Methodisches Vorgehen zur Abgrenzung von Windenergiestandorten Methodisches Vorgehen zur Abgrenzung von Windenergiestandorten Uwe Döpel döpel Landschaftsplanung, Göttingen Unser Planungsbüro 26 Jahre Landschaftsplanung Seit ca. 20 Jahren Planungen zur umweltverträglichen

Mehr

Bauleitplanung der Stadt Felsberg

Bauleitplanung der Stadt Felsberg Bauleitplanung der Stadt Felsberg 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Felsberg Bebauungsplan Beuern Nr. 2 Windpark Markwald Stadt Felsberg, Gemarkungen Beuern und Hilgershausen Bürgerinformationsveranstaltung

Mehr

1. Hintergrund der Planungen

1. Hintergrund der Planungen 1. Hintergrund der Planungen 1.1 Politisch-rechtliche Rahmenbedingungen Der Landtag Baden-Württemberg hat am 09.05.12 mit dem Windenergieerlass eine Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Es sollen

Mehr

Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz

Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz 9. Mainzer Arbeitstage des LUWG Energiewende in Rheinland-Pfalz: Windkraft und Naturschutz am 28. Februar 2013 in Mainz

Mehr

Rahmensetzungen und Empfehlungen der niedersächsischen Landesplanung zur Steuerung der Windenergie

Rahmensetzungen und Empfehlungen der niedersächsischen Landesplanung zur Steuerung der Windenergie Rahmensetzungen und Empfehlungen der niedersächsischen Landesplanung zur Steuerung der Windenergie Dr. Stephan Löb Landesentwicklung und Raumordnung Regierungsvertretung Lüneburg Ernährung, Landwirtschaft,

Mehr

Region Lausitz-Spreewald. Sachlicher Teilregionalplan Windkraftnutzung

Region Lausitz-Spreewald. Sachlicher Teilregionalplan Windkraftnutzung Region Sachlicher Teilregionalplan Windkraftnutzung Scopingtermin: 25. März 2009, Cottbus Neue Ansätze bei der raumordnerischen Steuerung er der Windkraftnutzung t ng in der Region Windkraft in der Region

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

IFE Eriksen AG. 11. Juni Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung?

IFE Eriksen AG. 11. Juni Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung? IFE Eriksen AG 11. Juni 2012 Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung? Themen des heutigen Vortrags I. Kurzvorstellung IFE Eriksen AG II. Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung III.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

TOP 4. Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien

TOP 4. Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien TOP 4 Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien Sitzung des Planungsausschusses in Traunstein 16.03.2010 Katja Gloser, Regionsbeauftragte für die Region Südostoberbayern bei der Regierung von

Mehr

Regionaler Entwicklungsplan Altmark (REP Altmark) 2005

Regionaler Entwicklungsplan Altmark (REP Altmark) 2005 Regionale Planungsgemeinschaft Altmark Regionaler Entwicklungsplan Altmark (REP Altmark) 2005 Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark (REP Altmark) 2005 um den sachlichen Teilplan Wind - 3.

Mehr

Matthias Simon. Windkraft in Bayern. Rechtliche Situation

Matthias Simon. Windkraft in Bayern. Rechtliche Situation Matthias Simon Windkraft in Bayern Rechtliche Situation Bisherige Rechtslage Art. 14 Abs. 1 GG (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

Mehr

Workshop Regionalplanung Dezember 2011, Tangermünde. Nutzung der Windenergie in MV

Workshop Regionalplanung Dezember 2011, Tangermünde. Nutzung der Windenergie in MV Nutzung der Windenergie in MV Windkraft ist mit einem Anteil von 64 % an der regenerativen Stromerzeugung in MV nach wie vor die Ökostrom-Quelle Nr. 1 Der Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie an

Mehr

Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht

Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht 10.03.2016 in Würzburg Christiane Donnerstag Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz,

Mehr

Planungsausschuss am

Planungsausschuss am DS PlA 05/12 Anlagen 02.07.2012 58511/16, Q 8451 Planungsausschuss am 19.07.2012 TOP 1 (öffentlich) Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach 6 Abs. 2 ROG i.v.m. 24 LplG Antrag der Firma Ökostrom Consulting

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5

Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5 Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5 Katja Gloser, Regionsbeauftragte Regionalplanfortschreibung Windenergie Ziel RPV: Räumliches Steuerungskonzept für die Errichtung von

Mehr

Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen

Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen Expertenanhörung Biogasanlagen am 17.09.2007 Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen Ulrich Tasch, Abteilung Landesplanung und Rechtsstatus nach

Mehr

Synopse. der Anregungen und Bedenken mit Ausgleichsvorschlägen

Synopse. der Anregungen und Bedenken mit Ausgleichsvorschlägen 51. Änderung des Regionalplans Synopse der mit Ausgleichsvorschlägen zur 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit

Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit 1 Die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Konzentrationsflächen für

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen

Mehr

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Inhalte Gesetzliche Grundlagen Aktuelle Planungssituation in Prignitz-Oberhavel Aktuelle Rechtsprechung zur Windenergie Aktueller Planentwurf

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ) 1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern

Mehr

Regionaler Planungsverband Westmecklenburg Teil-Fortschreibung des RREP Kapitel 6.5 Energie informelle Vorabbeteiligung. Rechtsanwalt Dr.

Regionaler Planungsverband Westmecklenburg Teil-Fortschreibung des RREP Kapitel 6.5 Energie informelle Vorabbeteiligung. Rechtsanwalt Dr. Regionaler Planungsverband Westmecklenburg Teil-Fortschreibung des RREP Kapitel 6.5 Energie informelle Vorabbeteiligung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Planungsanlass Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen

Mehr

Planerische Steuerungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Windkraftanlagen am Beispiel der Industrieregion Mittelfranken

Planerische Steuerungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Windkraftanlagen am Beispiel der Industrieregion Mittelfranken Planerische Steuerungsmöglichkeiten bei der Errichtung Windkraftanlagen am Beispiel der Industrieregion Regionalkongress der Energiewende in Röthenbach a.d. Pegnitz, 21.03.2012 Thomas Müller Regionsbeauftragter

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/

16. Wahlperiode Drucksache 16/ Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/18270 21.08.2013 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 17.06.2013 10H-Regelung In fast allen Medien wird derzeit

Mehr

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz Gesetzesänderungen Windkraftanlagen- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Windkraftanlagen Erlass - vom 210.2005 -

Mehr

Standortalternativenprüfung Windenergie

Standortalternativenprüfung Windenergie Flächennutzungsplanung Erste Ergebnisse P L A N U N G S H I E R A R C H I E Regionalplan Vorranggebiete Wind Regionalplan Regionalplan Weißflächen Ausschlussgebiete Weißflächen Flächennutzungsplan Genehmigung

Mehr

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß Bekanntmachung der Gemeinde Vettweiß 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie ; hier: erneute Offenlage gem. 4a Abs. 3 BauGB

Mehr