BEWA Betriebsgesellschaft Wasser Abwasser mbh Sömmerda Ausschreibung von Dienstleistungen Software-Überlassung und Software-Pflege
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- Alke Auttenberg
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1 BEWA Betriebsgesellschaft Wasser Abwasser mbh Sömmerda Ausschreibung von Dienstleistungen Software-Überlassung und Software-Pflege Teil IV Preisblatt, Erklärungen 1
2 IV.1 IV.1.1 Preisblatt Grundsätzliches zur Preisabfrage sowie zur Rechnungslegung und Vergütung Für das verbindliche preisliche Angebot ist dieses Preisblatt vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es wird zudem gebeten, das Preisblatt an der dafür vorgesehenen Stelle mit einem zu versehen oder den Namen des Unternehmens in Druckschrift zur hinzuzusetzen. Für alle vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß dem Anforderungskatalog ERP-Lösung / Funktionale Leistungsbeschreibung - Softwareüberlassung und Herbeiführung der Funktionsfähigkeit (Bestandteil des Teils II) und des Leistungsverzeichnisses Mindestanforderungen (ebenfalls Bestandteil des Teils II), insbesondere auch einschließlich der Schulungen, des Unterstützungsaufwandes für den Migrationsprüfer und der Übernahme der restlichen Buchungsbewegungen, sowie den insofern einschlägigen Besonderen Vertragsbedingungen (Softwareüberlassung und Herbeiführung der Funktionsfähigkeit) und den Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. jeweils Teil V) ist beginnend zum ersten des auf die Abnahme folgenden Monats (voraussichtlich ) eine monatliche Überlassungsvergütung als Pauschale "Fix und Fertig" anzubieten. Die Pauschale schließt auch solche Leistungen ein, die im Rahmen der Zuschlagskriterien "Besondere Leistungen" ("Koppelung Geo- Informationssystem", "Koppelung bzw. Erweiterung von Datenbankapplikationen", "Einsatz eines Dokumentmanagementsystems", "Einsatz einer firmeninternen Portallösung") zusätzlich angeboten wurden. Für alle vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung "Pflege" (Bestandteil des Teils II - Software- und Hardwarepflege - mit integrierten Besonderen Vertragsbedingungen) und des Leistungsverzeichnisses Mindestanforderungen sowie den insofern einschlägigen Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Teil V) ist beginnend zum ersten des auf die Abnahme folgenden Monats (voraussichtlich ) eine monatliche Pflegevergütung als Pauschale "Fix und Fertig" anzubieten. Die Pauschale umfasst insofern insbesondere sowohl die Software- als auch die Hardwarepflege. Erfasst ist auch jede Form von Reisekosten. Darüber hinaus sind Pauschalen für folgende Besondere Leistungen anzubieten: - zusätzliche Formularanpassungen, - zusätzliche Massenläufe, - zusätzliche quartalsweise Mahnläufe, - zusätzliche Formularerstellungen. Was unter "zusätzlich" zu verstehen ist, erschließt sich aus der funktionalen Leistungsbeschreibung "Pflege" (vgl. Teil II). Der einschlägige Passus ist nachfolgend zitiert: "Zu den Leistungen der Software-Pflege rechnen auch 10 Formularanpassungen pro Jahr und pro Mandant nach den Vorgaben des Auftraggebers. Formularanpassungen, die darüber hinausgehen, werden zu dem im Preisblatt ausgewiesenen Preis (Bedarfsposition) und auf Nachweis gesondert abgerechnet. Pro Jahr sind des Weiteren ein Massenlauf für jeden Mandanten gesondert in der Software-Pflege enthalten. Massenläufe, die darüber hinausgehen, werden zu dem im Preisblatt ausgewiesenen Preis (Bedarfsposition) und auf Nachweis gesondert abgerechnet 2
3 Quartalsweise Mahnläufe für jeden Mandanten sind ebenfalls Bestandteil der Software-Pflege. Mahnläufe, die darüber hinausgehen, werden zu dem im Preisblatt ausgewiesenen Preis (Bedarfsposition) und auf Nachweis gesondert abgerechnet Bestandteil der Software-Pflege sind auch 10 Formularerstellungen nach den Vorgaben des Auftraggebers pro Jahr und pro Mandant. Formularerstellungen, die darüber hinausgehen, werden zu dem im Preisblatt ausgewiesenen Preis (Bedarfsposition) und auf Nachweis gesondert abgerechnet." In die Pauschalpreise sind nach allem jeweils die für die Leistungserbringung gemäß den Leistungsbeschreibungen (Teil II) und den Vertragsbedingungen (Teil V) erforderlichen Kosten einzukalkulieren. Des Weiteren ist ein Stundenverrechnungssatz für etwaige sonstige zusätzliche Leistungen (als Bedarfsposition) anzubieten. Die Pauschalpreise und der Stundenverrechnungssatz für etwaige zusätzliche Leistungen sind jeweils Festpreise über die gesamte Vertragslaufzeit. Mit den Angebotspreisen sind alle Aufwendungen abgegolten, die im Sinne der Ausschreibung und nach allgemeinem Verständnis zur sach- und fachgerechten Durchführung der geforderten Leistungen erforderlich sind. Für die preisliche Wertung sind die monatliche Überlassungspauschale, die monatliche Pflegepauschale, die Pauschalen für zusätzliche Leistungen und der Stundenverrechnungssatz maßgeblich. Dessen ungeachtet sind auch monatliche Teilbeträge (Teilpauschalen) für Gebühren/Beiträge, Rechnungswesen und Archivsystem anzugeben, die jedoch nicht in die preisliche Wertung einfließen. Die preisliche Wertung erfolgt in der Weise, dass monatliche Überlassungspauschale und monatliche Pflegepauschale addiert werden. Dem ist im Rahmen der preislichen Wertung weiteres wie folgt hinzuzuaddieren: - Pauschale für eine zusätzliche Formularanpassung x 0,5, - Pauschale für einen zusätzlichen Massenlauf x 0,3, - Pauschale für einen zusätzlichen quartalsweisen Mahnlauf x 0,3, - Pauschale für eine zusätzliche Formularerstellung x 0,5, - Stundenverrechnungssatz x 2. Bei den Faktoren (0,5 etc.) wurde berücksichtigt, dass nach den bisherigen Erfahrungen der BEWA im Jahr jeweils sechs zusätzliche Formularanpassungen und zusätzliche Formularerstellungen, zudem jeweils vier zusätzliche quartalsweise Mahnläufe und zusätzliche Formularerstellungen anfallen können. Dieser potentielle jährliche Aufwand wurde mittels der angeführten Faktoren (0,5 etc.) auf den Monat herunter gerechnet, um Kompabilität zu den sonstigen monatlichen Preisen (Software- Überlassung und -Pflege) zu erhalten. Des Weiteren wurde berücksichtigt, dass wegen der umfassenden Pauschalierungen bei der Überlassung und der Pflege und den bereits aufgenommenen Pauschalen für bestimmte zusätzliche Leistungen (Formularanpassungen etc.) monatlich lediglich zwei Stunden für sonstige zusätzliche Leistungen als weitere Bedarfsposition anfallen. 3
4 Die Gesamtwertung "Angebotspreise" vollzieht sich somit nach folgender Formel: monatliche Überlassungspauschale + monatliche Pflegepauschale + Pauschale für eine zusätzliche Formularanpassung x 0,5 + Pauschale für einen zusätzlichen Massenlauf x 0,3 + Pauschale für einen zusätzlichen quartalsweisen Mahnlauf x 0,3 + Pauschale für eine zusätzliche Formularerstellung x 0,5 + Stundenverrechnungssatz x 2 = zu wertender Gesamtangebotspreis IV.1.2 Preise Für die preisliche Wertung werden die vorstehend näher definierten monatlichen Pauschalfestpreise für die Überlassung und die Pflege sowie die Bedarfspositionen für sonstige zusätzliche Leistungen (Formularanspassungen etc. einschließlich Stundenverrechnungssatz) nach dem oben angegebenen Schema zugrunde gelegt. Zu beachten ist, dass die monatlichen Pauschalen erst zum ersten des auf die Abnahme folgenden Monats (voraussichtlich ) turnusmäßig zu zahlen sind, und des Weiteren befristet bis zum Zahlungsbedingungen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen (Softwareüberlassung und Herbeiführung der Funktionsfähigkeit, Teil V) respektive der Leistungsbeschreibung "Pflege" (Teil II) enthalten. Dessen ungeachtet sind aber auch monatliche Teilbeträge für Gebühren/Beiträge, Rechnungswesen und Archivsystem anzugeben. Des Weiteren sind anzugeben Pauschalen für die oben genannten zusätzlichen Leistungen (Formularanpassungen etc. als Bedarfspositionen) und ein Stundenverrechnungspreis für weitere zusätzliche Leistungen. Pauschalfestpreis pro Monat für Software-Überlassung und Herbeiführung der Funktionsfähigkeit Teilbetrag Gebühren/Beiträge (netto) Teilbetrag Rechnungswesen (netto) Teilbetrag Archivsystem (netto) Mehrwertsteuer (19 %) Summe brutto (Allein der Pauschalfestpreis fließt in die Bewertung ein, maßgeblich ist insofern die Addition mit dem anderen Pauschalfestpreis!) Pauschalfestpreis pro Monat für Softwarepflege Mehrwertsteuer (19 %) Summe brutto (Allein der Pauschalfestpreis fließt in die Bewertung ein, maßgeblich ist insofern die Addition mit dem anderen Pauschalfestpreis!) 4
5 Pauschale für eine zusätzliche Formularanpassung Mehrwertsteuer (19 %) Summe brutto Pauschale für einen zusätzlichen Massenlauf Mehrwertsteuer (19 %) Summe brutto Pauschale für einen zusätzliche quartalsweisen Mahnlauf Mehrwertsteuer (19 %) Summe brutto Pauschale für eine zusätzliche Formularerstellung Mehrwertsteuer (19 %) Summe brutto Stundenverrechnungspreis für weitere zusätzliche Leistungen Mehrwertsteuer (19 %) Summe brutto /h /h /h 5
6 IV.2 Formblatt 233 Ergänzende Vertragsbedingung - ( 12 ThürVgG) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein / unser Betrieb eingerichtet ist Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name Nur auf Verlangen! 6
7 IV.3 Formblatt 234 Ergänzende Vertragsbedingung - ( 12 ThürVgG) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein / unser NICHT Betrieb eingerichtet ist Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name Nur auf Verlangen! 7
8 IV.4 Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit ( 10 ThürVgG) Ergänzende Vertragsbedingung - (EVB-Tariftreue und Entgeltgleichheit) Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBI. I S. 799) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des 5 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. ich/wir, soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, nach 12 Abs. 2 ThürVgG die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue und der Entgeltgleichheit unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer vereinbare/vereinbaren. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt. Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser EVB-Tariftreue und Entgeltgleichheit bei der Ausführung des Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach 18 ThürVgG vertraglich vereinbart. 8
9 HINWEIS für die Verwendung des Formblattes: Die Verwendung des Formblattes wird vom Thüringer Gesetzgeber in seinem Vergabegesetz zwingend vorgegeben. Die BEWA ist sich des Umstandes bewusst, dass das Formblatt auf diese Ausschreibung nicht 100 %ig zutrifft, weil hier voraussichtlich keine Warengruppen aus Drittländern betroffen sind. Deshalb: Der Bieter kommt seinen Verpflichtungen vorliegend dadurch nach, dass er das Formblatt unter Angabe des Datums und des s unterzeichnet. Das Setzen von Ankreuzkästchen ist NICHT erforderlich. IV.5 Eigenerklärung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen ( 11 ThürVgG) Ergänzende Vertragsbedingung - (EVB-ILO) Eigenerklärung über die Verwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen von folgenden I. Waren / Warengruppen (bitte zutreffendes ankreuzen): 1. Bekleidung (z.b. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z.b. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe) 2. Stoffe und Textilwaren (z.b. Vorhangstoffe, Teppiche) 3. Naturkautschuk-Produkte (z.b. Einmal-! Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder) 4. Lederwaren, Gerbprodukte (z.b. Botentaschen) 5. Spielwaren 6. Sportartikel (z.8. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör) 7. Billigprodukte aus Holz 8. Natursteine 9. Agrarprodukte (z.b. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft) 10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4: Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweit sie überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten Enthält die Leistung oder Lieferung insbesondere die o. g. Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden (bitte zutreffendes ankreuzen)? ja nein II. Falls ja, ist eine der nachfolgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen! Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung der in 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO- Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Als Nachweis ist dieser Erklärung (z.b. unabhängige Zertifizierung) beigefügt. 9
10 für die ich zusichere / wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung (z.b. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt. Ich erkläre / Wir erklären, dass die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Waren unter Beachtung der in 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden. Vorstehend abgegebene Erklärung wird als vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt. Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser EVB-ILO bei der Ausführung des Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach 18 ThürVgG vertraglich vereinbart. Soweit Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Waren / Warengruppen aus den relevanten Herstellungsländern auf Nachunternehmer übertragen werden, hat der Auftragnehmer nach 12 Abs. 2 ThürVgG die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer zu vereinbaren. 10
11 IV.6 Erklärung Bietergemeinschaft Die nachfolgend genannten Unternehmen haben sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen Bezeichnung der Bietergemeinschaft: Mitglieder: Name Anschrift bevollmächtigter Vertreter Die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären hiermit, dass 1. im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt, 2. der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln, 3. alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Firmenname des Mitglieds 11
12 Firmenname des Mitglieds Firmenname des Mitglieds 12
13 IV.7 Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärungen dritter Unternehmen, auf die der Bieter zum Beleg der Eignung (z.b. Ausgleich von Defiziten bei den Referenzen, z.b. durch Konzernunternehmen) und/oder zur Leistungserbringung (z.b. Subunternehmer) zurückgreifen will Name und Anschrift des die Erklärung ausstellenden Unternehmens (bitte genau angeben): Name des Bieters (bitte genau angeben): Wir erklären für das o.g., diese Erklärung ausstellende Unternehmen (zutreffendes bitte ankreuzen): Der o.g. Bieter konnte unser Unternehmen zum Ausgleich von Eignungsdefiziten bei der Angabe von Referenzen benennen, da wir ihm hiermit verbindlich einen Rückgriff auf unser Unternehmen für die Dauer der Leistungserbringung des o.g., zur Vergabe stehenden Auftrags einräumen. 13
14 Der o.g. Bieter konnte unser Unternehmen als Unterauftragnehmer benennen, da wir uns dem Bieter gegenüber hiermit verbindlich verpflichten, für den Fall der Zuschlagserteilung die vom Bieter benannten Leistungen als Unterauftragnehmer zu erbringen. Ort/Datum (en) 14
15 IV.8 Erklärung gemäß 6 EG Abs. 6 VOL/A Wir erklären, dass die Voraussetzungen zum Ausschluss als Bieter gemäß 6 EG Abs.6 VOL/A nicht vorliegen. 15
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