Das Konzept der Selbstverantwortung. Das Konzept der Selbstverantwortung. Service- und Wissensmanagement
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- Karin Walter
- vor 8 Jahren
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1 Service- Wissensmanagement REACH-Net - Eine Initiative Beslän Industrieverbände 12. ASER-Weihnachts-Kolloquium Selbstverantwortung Industrie unter REACH Verordnung >>>>Folgerungen für Entscheidungsfindungen in Experten - Communities Dr.Hanny Nover Das Konzept Selbstverantwortung REACH - Aufgaben für Stoff-Registrierer: Durchführung Risikobewertung von Stoffen Entwicklung des Risiko-Managements Beweislast liegt beim Registrierer Das Konzept Selbstverantwortung Die neue Situation gibt Registrierern die Freiheit, ein eigenes, für den konkreten Fall entwickeltes Konzept zu entwerfen! 1
2 Das Konzept Selbstverantwortung mit Einführung dieses Entscheidungs- Prozesses wird die Entwicklung von neuen, spezifischen Wegen Problem-Lösungen ermöglicht! Artikel 1, Zweck dieser Verordnung ist es, Ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesheit die Umwelt sicherzustellen.. sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit Innovation zu verbessern. Entscheidungsfindungen REACH Verordnung fort: Hilfen zu Entscheidungsfindungen in REACH-Verordnung Erwägungsgr (39) Um den Unternehmen, insbesone den KMU, zu helfen, die Anforungen dieser Verordnung zu erfüllen, sollten die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den von Agentur bereitgestellten schriftlichen Leitlinien einzelstaatliche Auskunftsstellen einrichten. 1. Selbstverantwortung Industrie + 2. Einrichtung von Auskunftsstellen in den Mitgliedstaaten (Artikel 124) Artikel 124 Sonstige Zuständigkeiten Zusätzlich zu den von Agentur gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe g bereitgestellten schriftlichen Leitlinien richten die Mitgliedstaaten nationale Auskunftsstellen ein, die die Hersteller, Importeure, nachgeschalteten Anwen sonstige interessierte Kreise hinsichtlich ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung beraten, insbesone hinsichtlich Registrierung von Stoffen nach Artikel 12 Absatz 1. 2
3 Mitgliedstaatenauskunftsstellen > REACH Helpdesk Correspondent Network -REHCORN Was für Ratschläge kann die ECHA nicht geben? Agentur - ECHA + Mitgliedstaatenhelpdesks Das ECHA-Helpdesk kann Sie über die Bestimmungen Verpflichtungen im Rahmen von REACH informieren, aber es kann keine unternehmensspezifischen Probleme lösen. Das ECHA-Helpdesk gibt einzelnen Unternehmen keine Empfehlungen, wie sie ihre jeweiligen Verpflichtungen erfüllen können. Für branchenspezifische Fragen sollten Sie sich an ihren Berufsverband wenden. Informationen über bestimmte Stoffe erhalten Sie wahrscheinlich am besten von en Lieferanten.. Was für Ratschläge erteilt ein nationales Helpdesk? Entscheidungsfindung in den Mitgliedstaaten Behörden Die REACH-Helpdesks informieren umfassend über die REACH- Bestimmungen. Außerdem geben sie Ratschläge über mögliche Verpflichtungen, die Sie im Rahmen REACH-Verordnung haben. Selbstverantwortung Industrie? Wissenschaft freie Berater NGOs BGs Sie geben jedoch keine maßgeschneiten Informationen darüber, wie Sie diese Verpflichtungen erfüllen müssen (Wie "Ich führe Stoff x ein - was muss ich damit tun?"). Industrie + Verbände 3
4 Situation bei den Wissensträgern Gefortes Wissen findet sich in verschiedenen Disziplinen, Organisationen Regionen, die bislang kaum im Austausch stehen. Es gibt niemanden, das verteilte Wissen bündelt, qualitätssichert für die verschiedenen Zielgruppen aufbereitet. REACH-Fragestellungen sind oftmals komplex, nicht eindeutig brisant. Auf Fragen gibt es oft verschiedene richtige Antworten. Experten-Vernetzungen Wissenschaft Behörden Niemand kann alleine Alles wissen! freie Berater Industrie + Verbände NGOs Die Schaffung wirksamer Serviceangebote für die Umsetzung von REACH ist eine Herausforung, nur mit Kooperation Vernetzung begegnet werden kann. BGs Entscheidungsfindung unter Pilotprojekt REACh-NET: November 2006-Mai 2007 Land Land (Wirtschaftsministerium, (Wirtschaftsministerium, Arbeitsministerium, Arbeitsministerium, Umweltministerium) Umweltministerium) Hersteller Importeur Händler nachgeschalteter Anwen Expertenverb Land Land Niesachsen Niesachsen (Umweltministerium) (Umweltministerium) Besanstalt Besanstalt für für Arbeitsschutz Arbeitsschutz Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin Verband Verband Chemischen Chemischen Industrie Industrie e.v. e.v. Landesverband Landesverband Stiftung Stiftung Arbeit Arbeit Umwelt Umwelt Industriegewerkschaft Industriegewerkschaft Bergbau, Bergbau, Chemie, Chemie, Energie Energie Industrie- Industrie Handelskammer Handelskammer zu zu Köln Köln 4
5 REACH-Net Strukturprinzip: Die Transfer-Lücke schließen Bedarfsebene Wissensebene Transferebene Expertenverb KompetenzCenter Vorgangssteuerung, Qualitätssicherung, Informationsverwaltung Recherche Frage Nutzer Antwort Antwort Wissensdatenbank REACH-Net Experten Interessenverbände Verband Chemischen Industrie e.v., Frankfurt a.m. Verband Chemiehandel e.v., Köln Industrieverband Körperpflege- Waschmittel e.v., Frankfurt a.m. Wirtschaftsvereinigung Metalle, Berlin Gesellschaft für Toxikologie in DGPT / EUROTOX, Halle (Saale) Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie / Stiftung Arbeit Umwelt, Hannover Unternehmen LANXESS Deutschland GmbH, Leverkusen Bayer AG, Leverkusen DuPont Performance Coatings GmbH & Co. KG, Wuppertal Bernd Kraft GmbH, Duisburg Consultants Institut für Ökologie Politik GmbH, Hamburg UMCO Umwelt Consult GmbH, Hamburg Kooperationsstelle Hamburg, Hamburg Likedeelers GmbH, Düsseldorf/Rheinberg Dr. Schmickler International Consulting & Service, Pulheim CIS Herzog Chemieberatung, Herzogenrath Kummer-Umweltkommunikation, Bad Honnef Dr. Wessling Beratende Ingenieure GmbH, Altenberge Stühler Consulting, Starnberg Dr. Werner Lilienblum Consultant für Toxikologie, Hemmingen/Hannover Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf TÜVRheinland BioTech GmbH, Köln Dr. Knoell Consult GmbH, Leverkusen SGS Institut Fresenius GmbH, Taunusstein PharmaLex GmbH, Mannheim Dr. Boris Steuer, Haseldorf Gutachterbüro Dr. Heinrich Wächter, Altenberge PES-Ingenieurgesellschaft mbh, Kleinkahl Ingenieurbüro Norbert Schöneweis, Essen LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte, Köln ExperChem Limited, Weinheim ATC GmbH, Krefeld Institut ASER e.v., Wuppertal CFCS-Consult, Tübingen/Essen Bonnenberg+Drescher GmbH, Aldenhoven innoturn Dr. Cornelia Boberski, Liebach Dr. Bernd Görtler - informieren - beraten - schulen, Bremen Leo Sun GmbH, Mannheim Jensen Consulting Services GmbH, Schönkirchen Landes/Besbehörden Landesanstalt für Umwelt, Messungen Naturschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe Ministerium für Umwelt, Forsten Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz, Mainz Niesächsisches Umweltministerium, Hannover Ministerium für Arbeit, Gesheit Soziales des Landes, Düsseldorf Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand Energie des Landes, Düsseldorf Fachgebiet Sicherheitstechnik / Sicherheits- Qualitätsrecht Bergischen Universität Wuppertal, Wuppertal Besinstitut für Risikobewertung, Berlin 5
6 REACh-Net Prozessschema Anfrage geschützter Bereich ( my REACH-Net ) Kompetenz Center Vorgangs- Archiv E x p e r t e n - P o o l Recherche Öffentliche Self-Service-Datenbank Dialog- Redaktion Der Start Erprobungsphase erfolgte am 31. Okt die offizielle Freischaltung am 28. Nov Okt Nov Nov Nov Dez Dez Dez Jan Jan Jan Feb Feb Feb REACH-Net Dialog-DB-Einstellungen: Entwicklung REACH-Wissens-DB [abs.] Mrz Mrz Mrz Apr Apr Apr Mai Mai Mai Jun Jun Jun Jul Jul Jul Aug Aug. 07 N = 338, Stand: Aug Sep Sep Sep Okt Okt Okt Nov Nov Nov. 07 Kleine Unternehmen (Einzelperson sowie 1 bis 49 Beschäftigte) N = 908, Stand: N = 908, Stand: Mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) Große Unternehmen (250 mehr Beschäftigte) Einzelpersonen 8, Beschäftigte Beschäftigte 7, Beschäftigte 10, Beschäftigte Beschäftigte mehr Beschäftigte ohne Angabe 1,3 14,4 19,3 20,5 18,6 35,1 % 30,6 % 33,0 % 1,3 % Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niesachsen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Ausland ohne Angabe 1,2 1,7 0,4 2,4 0,0 1,3 1,1 3,1 0,8 0,3 1,0 2,1 2,8 8,5 8,0 12,2 14,3 39, REACH-Net Direktanfragen: Betriebsgrößenklassen Fragesteller [%] REACH-Net Direktanfragen: Herkunft (Besland) Fragesteller [%] 6
7 N = 356, Stand: N = 356, Stand: langsam niedrig 12,1 34,4 schnell 4,9 46,0 hoch 53,5 49,1 wie erwartet angemessen REACH Kenzufriedenheit mit Antwort: Antwortschnelligkeit (Termineinhaltung) [%] REACH Kenzufriedenheit mit Antwort: Inhaltliche Qualität Antwort (Güte) [%] Selbstverantwortung Industrie unter REACH Verordnung Folgerungen für Entscheidungsfindungen in Experten- Communities am Beispiel REACh- NET Zusammenfassung Mit dem kooperativen Vorgehen von REACh-NET werden neue Wege zur Entscheidungsfindung beschritten. Es werden Experten aus Behörden, Industrie, Beratungsorganisationen Wissenschaft einbezogen. In einem mehrstufigen Prozess werden einvernehmliche Entscheidungen zu prozeduralen technischen Fragen Umsetzung REACH Verordnung entwickelt. Was macht REACh-NET einzigartig im Verhältnis zu anen Auskunftssystemen? Hohe Verbindlichkeit Antworten durch Nutzung des Bänkeprinzips Effizienz durch selbst- lernendes System, Veröffentlichung Dialoge Wirtschaftlichkeit durch Nutzen eines großen, externen Expertenpools Verknüpfung von REACH Verordnung Gefahrstoff-Recht Kurzer Bearbeitungszeitraum eingehenden Fragen Die Dialoge werden veröffentlicht sind übers Internet einsehbar. 7
8 Nutzen Sie REACh-NET: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 8
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