HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES HOAI. Preisrecht mit Spielraum?

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1 HOAI Preisrecht mit Spielraum? 1

2 Planung geändert, Planung wiederholt... Honorar??? Steuerung der Leistung 2

3 Pauschalhonorar nach Angebot Leistungsphase Ca. 15% der Bauwerkskosten Pausch ,00 3

4 Pauschalhonorar nach Angebot Leistungsphase (ca. 12%-15% der Bauwerkskosten) Pauschal ,00 Pauschalhonorar nach Angebot Leistungsphase zzgl. : - 3D-Animation - zusätzl. Grundrissvarianten - Mehrfache Bemusterungen v. Materialien - Umplanung wegen geänderten Wünschen - Exkursion zu ausgewählten Objekten - Mehrfache Änderung der Ausführung - Bauherrengespräche 2 x Woche - Bauleitungspräsenz 5 Tage/Woche Pauschal ,00??? 4

5 Passat Variant, Trendline 1,6 175 kw (102 PS) 5-Gang Passat Variant, Highline 4Motion, 3,2l V6, 184 kw, 250 PS, Doppelkupplungsgetriebe - Colour blue perleffekt - Lederausstattung - Nussbaumdekor - Sportsitze - Winterpaket Pauschal ,00 Pauschal ,00??? 5

6 Speisekarte 6

7 7 Honorarvereinbarung (Teil 1 HOAI 2013) (TEIL 1: Allgemeine Vorschriften, 7 Honorarvereinbarung) (1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. 7

8 7 Honorarvereinbarung (TEIL 1: Allgemeine Vorschriften, 7 Honorarvereinbarung) (1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. - vor Auftragsbeginn - notwendige Schriftform beider Vertragsparteien - Ein Vertragsschreiben mit beiden Unterschriften von AG + Architekt 8

9 7 Honorarvereinbarung (TEIL 1: Allgemeine Vorschriften, 7 Honorarvereinbarung) (2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten, Werte oder Verrechnungseinheiten außerhalb der Tafelwerte der Verordnung, sind die Honorar frei vereinbar - Frei verhandelbar ab anrechenbare Kosten > ,00 9

10 7 Honorarvereinbarung (TEIL 1: Allgemeine Vorschriften, 7 Honorarvereinbarung)... (5) Sofern nicht bei der Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, wird unwiderleglich vermutet, dass die jeweiligen Mindessätze gemäß Absatz 1 vereinbart sind. - wenn keine Schriftform, dann gelten die Mindestsätze 10

11 7 Honorarvereinbarung (TEIL 1: Allgemeine Vorschriften, 7 Honorarvereinbarung)... (5) Sofern nicht bei der Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, wird unwiderleglich vermutet, dass die jeweiligen Mindessätze gemäß Absatz 1 vereinbart sind. - wenn keine Schriftform, dann gelten die Mindestsätze (3) Die in dieser Verordnung festgesetzten Mindestsätze können durch schriftliche Vereinbarung in Ausnahmefällen unterschritten werden. - Unterschreiten der Mindestsätze nur in Schriftform 11

12 7 Honorarvereinbarung (TEIL 1: Allgemeine Vorschriften, 7 Honorarvereinbarung) (5) Ändert sich der beauftragte Leistungsumfang auf Veranlassung des Auftraggebers während der Laufzeit des Vertrages mit der Folge von Änderungen der anrechenbaren Kosten, Werten oder Verechnungseinheiten, ist die dem Honorar zugrunde liegende Vereinbarung durch schriftliche Vereinbarung anzupassen. - Bei Änderungen Anpassung des Honorars auf Verlangen 12

13 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto 3. Schwierigkeit des Objektes 4. Planungstiefe Honorarzone V) (I- Leistungsbild Leistungsphasen 1-9 Honorartafel = Architekten honorar, netto 5. Zuschläge Umbauzuschlag 36 (1) mind % (bei Gebäude bei HZ III <) mind % (bei Innenräume) Bauüberwachungszuschlag 12 (0-50 %) 13

14 TEIL 1: 2 Begriffsbestimmungen Unterschiedliche Aufgaben an Objekten (2) Neubauten = sind Objekte, die neu errichtet oder neu hergestellt werden. (3) Wiederaufbauten sind Objekte... die wiederhergestellt werden. Sie gelten als Neubauten (4) Erweiterungsbauten sind Ergänzungen eines Objekts 14

15 TEIL 1: 2 Begriffsbestimmungen Unterschiedliche Aufgaben an Objekten... (5) Umbauten = sind Umgestaltung eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand (6) Modernisierungen = sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes (8) Instandsetzungen = sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustand) (9) Instandhaltungen = sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objektes 15

16 4 Anrechenbare Kosten (TEIL 1: Allgemeine Vorschriften, 4 Anrechenbare Kosten) (1) Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten zur Herstellung, zum Umbau, zur Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie mit den damit zusammenhängenden Aufwendungen. - Es ist auf die DIN 276, Dez 2008 Bezug zu nehmen. (Kosten im Bauwesen) - Die Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten 16

17 Anrechenbare Kosten (TEIL 3: Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume 33 Besondere Grundlagen des Honorars: (1) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind die Kosten der Baukonstruktion anrechenbar. (KG 300) (2)... Sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,... vollständig anrechenbar. (KG 400) 17

18 Anrechenbare Kosten (TEIL 3: Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume 33 Besondere Grundlagen des Honorars (2)... Sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,... vollständig anrechenbar. (KG 400) 1.Vollständig anrechenbar bis zu einem Betrag von 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und 2.Zur Hälfte anrechenbar mit dem Betrag, der 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigt. 18

19 Honorarermittlung lineare Interpolation 19

20 Anrechenbare Kosten (TEIL 3: Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume 33 Besondere Grundlagen des Honorars (3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten (KG 200), für die nichtöffentliche Erschließung sowie für Leistungen zur Ausstattung und zu Kunstwerken (KG 600), soweit der Auftragnehmer die Leistungen weder plant noch bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht. 20

21 21

22 220 Öffentliche Erschließung: 221 Abwasserentsorgung 222 Wasserversorgung 223 Gasversorgung 224 Fernwärmeversorgung 225 Stromversorgung 226 Telekommunikation 227 Verkehrserschließung 228 Abfallentsorgung 229 Öffentliche Erschließung sonstiges 22

23 230 Nichtöffentliche Erschließung: Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Beauftragung mit dem Ziel der späteren Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit hergestellt und ergänzt werden. Kosten von Anlagen auf dem eigenen Grundstück gehören zu der Kostengruppe 500. (KG 540 Technische Anlagen) Soweit erforderlich, kann die Kostengruppe 230 entsprechend der Kostengruppe 220 untergliedert werden. 23

24 KG 540 Technische Anlagen Werden in der Regel von der technischen Anlagen geplant und überwacht, daher sollten diese mit in die anrechenbaren Kosten der KG 400 genommen werden. 24

25 4 Anrechenbare Kosten (TEIL 1: Allgemeine Vorschriften, 4 Anrechenbare Kosten) (3) Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des 2 Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen

26 Grosser Saal (3) Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des 2 Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen

27 HOCHSCHULE BOCHUM nachher vorher Die Kosten des angrenzenden Rohbaus werden zu den anrechenbaren Kosten hinzugerechnet! Die Abbrucharbeiten sind in der Baukonstruktion unter KG 394 Abbruchmaßnahmen enthalten. 27

28 Grosser Saal 28

29 29

30 30

31 31

32 32

33 33

34 5 Honorarzonen für Leistungen bei Gebäuden 34

35 5 Honorarzonen für Leistungen bei Gebäuden Honorarzone: I II III IV V Planungsanforderung: Sehr gering gering durchschnittlich überdurchschnittlich sehr hoch 1 Einbindung in die Umgebung Anzahl der Funktionsbereiche 3 Gestalterische Anforderungen Konstruktive Anforderungen Technische Gebäudeausstattg Ausbau Gesamt (Bis 10,0) (11-18) (19-27) (28-34) (35-42) 35

36 Einordnung in Honorarzonen 36

37 37

38 1. Eingliederung in die Umgebung - Sehr hohe Anforderung an die städt. Situation - sehr schwierige, schmale Hanglage - sehr hohe Anforderung an die Einbeziehung des Neubaus in das bestehende Schulensemble - sehr hohe Anforderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Maßstäbe der Randbebauung 38

39 1. Eingliederung in die Umgebung - Sehr hohe Anforderung an die städt. Situation - sehr schwierige, schmale Hanglage - sehr hohe Anforderung an die Einbeziehung des Neubaus in das bestehende Schulensemble - sehr hohe Anforderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Maßstäbe der Randbebauung 2. Anzahl der Funktionsbereiche - Integration durchschnittlicher Funktionsbereiche von drei unterschiedlichen Schulformen (BKO, VHS, WBK) 39

40 3. Gestalterische Anforderungen: - Überdurchschnittliche Anforderungen an einen identitätsstiftenden Neubau dreier Schulformen mit schlüssiger Oreintierung - überdurchschnittliche Anforderungen an die Einbeziehung des Bestands ohne wesentliche Umbaumaßnahmen - Überdurchschnittliche Anforderungen der Gebäudekubatur unter Berücksichtigung eines vorhandenen Bebauungsplans 4. Konstruktive Anforderungen - überdurchschnittliche Gründungsanforderungen (Verbau, Pfahlgründung etc.) 40

41 5 Honararzonen für Leistungen bei Gebäuden Honorarzone: I II III IV V Planungsanforderung: Sehr gering gering durch-schnittlich überdurchschnittlich sehr hoch 1 Einbindung in die Umgebung 6,0 2 Anzahl der Funktionsbereiche 3 Gestalterische Anforderungen 4 Konstruktive Anforderungen 5,0 5 Technische Gebäudeausstattg 6 Ausbau 4,0 Gesamt 31,0 5,0 4,0 (Bis 10,0) (11-18) (19-27) (28-34) (35-42) 41 7,0

42 42

43 Planungstiefe Leistungsphase LPH 1-9 (Anlage 10, zu 34 Absatz 4, 35 Absatz 7 43

44 Teil 1, 3 Absatz Leistungen und Leistungsbilder (1) Die Honorare für Grundleistungen der Flächen-, Objekt- und Fachplanung sind in den Teilen 2 bis 4 dieser Verordnung verbindlich geregelt.... (2) Grundleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind, sind in Leistungsbildern erfasst. Die Leistungsbilder gliedern sich in Leistungsphasen gemäß den Regelungen in den Teilen 2 bis 4. Teil 2: Flächenplanung Teil 3: Objektplanung (Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume) Teil 4: Fachplanung 44

45 Planungstiefe Leistungsphase LPH 1-9 (Anlage Absatz 4, 35 Absatz 7) Die Grundleistungen sind in 9 Leistungsphasen unterteilt: LPH. 1 Grundlagenermittlung 2 % LPH. 2 Vorentwurfsplanung 7 % LPH. 3 Entwurfsplanung 15 % LPH. 4 Genehmigungsplanung 3 % LPH. 5 Ausführungsplanung 25 % LPH. 6 Vorbereitung der Vergabe 10 % LPH. 7 Mithilfe der Vergabe 4 % LPH. 8 Objektüberwachung 32 % LPH. 9 Objektbetreuung 2 % 100 % 45

46 46

47 47

48 Teil 1: 3 (3) Besondere Leistungen... können dort, wo die Grundleistungen nicht ausreichen, einen vollständigen Auftrag zu erfüllen, notwendig werden, ergänzen oder ändern. Sie werden gesondert vergütet, wenn sie im Vorfeld schriftlich mit dem AG vereinbart worden sind. 48

49 Teil 1: 3 (3) Besondere Leistungen (3) Die Aufzählungen der Besonderen Leistungen in dieser Verordnung und in den Leistungsbildern ihrer Anlagen ist nicht abschließend. Die Besonderen Leistungen können auch für Leistungbilder und Leistungsphasen, denn sie nicht zugeordnet sind, vereinbart werden, soweit sie dort keine Grundleistungen darstellen. Die Honorare für Besondere Leistungen können frei vereinbart werden. (4) Die Wirtschaftlichkeit der Leistung ist stets zu beachten. Schriftlich anmelden um eine Anspruchsvoraussetzung zu schaffen! 49

50 4 Vereinbarung des Honorars BZP Rechtsanspruch... Sofern nichts schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart.... Bei Verlängerungen der Planungs- und Bauzeit kann ein zusätzliches Honorar vereinbart werden. Hinweis: Honorarvereinbarung für Bauzeitverlängerung möglichst schriftlich im Vorfeld vereinbaren (Verlängerungen über 3 Monate hinaus) 50

51 Besondere Leistung - Bestandsaufnahme Zerstörungsfreies Aufmass, Erstellen von Bestandspläne in digitaler Form, Erfassen von Boden-, Wand-, Decken-, Dachaufbauten - (Standortanalyse, Betriebsplanung) - Aufstellung eines Raumprogramms - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit 51

52 Besondere Leistung 52

53 Besondere Leistung: Nutzungskostenermittlung DIN Nr. Nutzungskostengruppe Anmerkungen 10 0 Kapitalkosten Finanzierung + Abschreibung Objektmanagementkosten Betriebskosten Instandsetzungskosten Rest der einzelnen KG Laufende Kosten Mindern die kalkulatorisch e Abschreibung 53

54 Besondere Leistung: Darstellung von Perspektiven 54

55 Besondere Leistung: Muster und Modelle 55

56 Teil1: 6 Grundlagen des Honorars 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto 3. Schwierigkeit des Objektes 4. Planungstiefe Honorarzone V) (I- Leistungsbild Leistungsphasen 1-9 Honorartafel = Architekten honorar, netto 5. Zuschläge Umbauzuschlag 36 (1) mind % (bei Gebäude) mind % (bei Innenräume) Bauüberwachungszuschlag 12 (0-50 %) 56

57 Teil 1: 11 Auftrag für mehrere Objekte 57

58 11 Nr. 2 Auftrag für mehrere Objekte HOCHSCHULE BOCHUM 58

59 Teil 1: 11 Auftrag für mehrere Objekte (1) Umfasst ein Auftrag mehrere Objekte, so sind die Honorare vorbehaltlich der folgenden Absätze für jedes Objekt getrennt zu berechnen. (1) Umfasst ein Auftrag mehrere vergleichbare Gebäude,... mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen, die derselben Honorarzone zuzuordnen sind und die im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang als Teil einer Gesamtmaßnahme geplant und errichtet werden sollen, ist das Honorar nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu berechnen. Alle diese Tatbestandsvorasusetzungen werden eher selten kumulativ vorliegen, sodass 11 Abs.2 keine große Bedeutung zukommt. * Simmendinger, Jahrbuch BauR 2011, S

60 Teil 1: 11 (2) Auftrag für mehrere Objekte Die Anwendung des 11 Abs. 2 HOAI erfordert das kumulative Vorliegen folgender 5 Voraussetzungen: Vgl. Kommentar zur HOAI 2012, 11 HOAI Seite 606 ff. Locher, Koebl, Frik 1. Mehrere vergleichbare Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerke 2. Weitgehend gleichartige Planungsbedingungen 3. die derselben Honorarzone zuzuordnen sind, 4. zeitlicher und örtlicher Zusammenhang, 5. Planung und Errichtung als Teil einer Gesamtmaßnahme Alle diese Tatbestandsvorasusetzungen werden eher selten kumulativ vorliegen, sodass 11 Abs.2 keine große Bedeutung zukommt. * Simmendinger, Jahrbuch BauR 2011, S

61 Teil 1: 13 Interpolation Das Honorar wird mit den o. g. Parametern in Honorartafeln abgeleitet/ interpoliert. x = (a b) / d * c + b x = zu bestimmendes Honorar in a = Honorar für die nächsthöheren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in b = Honorar für die nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in c = Differenz zwischen den tatsächlichen anrechenbaren Kosten und den nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in d = Differenz zwischen den nächsthöheren und nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten ind Honorartafel in 61

62 Teil 1: 13 Interpolation Das Honorar wird mit den o. g. Parametern in Honorartafeln abgeleitet/ interpoliert. x = (a b) / d * c + b x = zu bestimmendes Honorar in a = Honorar für die nächsthöheren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in b = Honorar für die nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in c = Differenz zwischen den tatsächlichen anrechenbaren Kosten und den nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in d = Differenz zwischen den nächsthöheren und nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten ind Honorartafel in 62

63 63

64 Lineare Interpolation 64

65 Architektenhonorar zur Bausumme Anrechenbare Kosten 65

66 Teil1: 7 Honorarvereinbarung (7) Für Kostenunterschreitung, die unter Ausschöpfung tech.- wirtschaftlicher oder umweltverträglicher Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards führen, kann ein Erfolgshonorar schriftlich vereinbart werden, das bis zu 20 % des vereinbarten Honorars betragen kann. - BONUS Erfolgshonorar bis zu 20 % des Honorars bei Kostenunterschreitung 66

67 Teil 1: 7 Honorarvereinbarung (7)... In Fällen des Überschreitens der einvernehmlichen... Kosten kann ein Malus-Honorar in Höhe von bis zu 5 % des Honorars vereinbart werden. - MALUS - Honorarkürzung bis zu 5 % des Honorars bei Kostenüberschreitung 67

68 Teil 3: Objektplanung 36 Instandhaltung und Instandsetzung (1) Für Leistungen bei Instandhaltungen und Instandsetzungen von Objekten kann vereinabrt werden, den Prozentsatz für die Bauüberwachung um bis zu 50 % zu erhöhen. Objektüberwachungszusc hlag bei Instandsetzungen von bis zu 50 % auf LPH 8 (1) Honorare für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen von Objekten im Sinne des 2 Nr. 6 und 7 sind nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, den Leistungsphasen und der Honorartafel, die dem Umbau oder Modernisierung sinngemäß zuzuordnen ist, zu ermitteln. - anrechenbare Kosten einschl. der Eingriffe in Konstruktion oder Bestand 68

69 Teil 3: Objektplanung 36 Instandhaltung und Instandsetzung: Honorar für die Lph. 8 Objektüberwachung kann bis zu 50 % höher vereinbart werden. Lph. 8. Objektüberwachung: 32 % Honorarpunkte gemäß Leistungsbild 16 % max. Zulage Instandsetzung 48 % Objektüberwachung/ Instandsetzung 69

70 Beispiel: Honorarberechnung 70

71 Planung geändert, Planung wiederholt... Honorar??? Steuerung der Leistung 71

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