AMNOG und die Welt der Pharma- Rabatte - Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Krankenhaus und Praxis

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1 AMNOG und die Welt der Pharma- Rabatte - Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Krankenhaus und Praxis 46. Berliner Krankenhaus-Seminar 23. November 2011, Berlin Thomas Milz, Director Strategic Projects & Market Access

2 AMNOG und die Welt der Pharma-Rabatte - Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Krankenhaus und Praxis Inhalte: Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland AMNOG Die wesentlichen Bestandteile AMNOG und seine Folgen Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 2

3 Agenda: Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland AMNOG Die wesentlichen Bestandteile AMNOG und seine Folgen Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 3

4 Reformen im Gesundheitswesen erfolgen aktuell jährlich Modifiziert nach Dr. Dreßler, Bayer Vital Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

5 Einflüsse auf ein neues Medikament in Deutschland bis 2010 per SGB V Verordnungsausschlüsse Nutzenbewertung Kosten-/ Nutzenbewertung Erstattungs-Höchstbeträge Gemeinsamer Bundes- Ausschuss G-BA Therapiehinweis Festbeträge (Zweitmeinung) Ausnahmeliste OTC Off Label - Use Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 5

6 Einflüsse auf ein neues Medikament in Deutschland bis 2010 (2) EVITA (Krankenkassen) Arzneimittel-Rahmen-Vereinbarungen Kasse / KV Arznei-Verordnungsreport (Prof. Schwabe / Dr. Paffrath) Bremer Arzneimittel-Register GBA- unabhängige Beurteilung Arzt-Praxissoftware Apotheken-Software Arzneimittelbewertung (Prof. Fricke / Prof. Klaus) Parallel-Importquote Aut Idem-Regel Me-Too-Liste Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 6

7 Aktuelle gesundheitspolitische Reformen / Vereinbarungen führen im Arzneimittelbereich zur Gleichschaltung GKV und PKV GKV- Änderungsgesetz ( ) - gesetzl. Hersteller-Arzneimittel- Rabatte (16 %) - Preismoratorium (Ende 2013) AMNOG (Arzneimittelmarkt- Neuordnungsgesetz) ( ) Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 7

8 Zielsetzung für die Implementierung von AMNOG Finanzierung des GKV-Systems, Prognose in 2010 für 2011: 11 Mrd. Defizit im dt. GKV-System Implementierung des GKV-Änderungsgesetzes ( ) und des ArzneimittelMarktNeuOrdnungsGesetzes ( ) Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung ( ) zu angemessenen Kosten für die GKV 1 Wegfall der freien Arzneimittel-Preisgestaltung durch den pharmazeutischen Unternehmer spätestens 1 Jahr nach einer Arzneimittel-Einführung in den deutschen Gesundheitsmarkt Streichung der deutschen Arzneimittel-Preisgestaltungs-Vorreiter- und Sonderrolle im europäischen Pharmamarkt (Harmonisierung des deutschen Arzneimittelpreises mit europäischen Arzneimittelpreisen) 1 Begründung zu 130b Abs. 1 AMNOG-E, BT-Drs. 17/2413 vom Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

9 Zielsetzung für die Implementierung von AMNOG (2) Grundsätzlich soll ein Erstattungsbetrag verhandelt werden, der für den festgestellten Nutzen angemessen ist und einen Ausgleich der Interessen der Versichertengemeinschaft mit denen des pharmazeutischen Unternehmens darstellt 1 Ziel ist die Kostenregulierung für Arzneimittel im festbetragsfreien Markt 2 1 Begründung zu 130b Abs. 9 AMNOG-E, BT-Drs. 17/2413 vom AM-Nutzen V Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

10 Aktuelle Ausgabensituation im dt. Gesundheitsmarkt 1. Halbjahr 2011 Ausgaben in Mrd. Veränd. in Mrd. Ausgabenanteil Krankenhausbehandlung 30,37 +1,23 34% Ausgaben für vertragsärztliche Versorgung 17,11 +0,48 19% Arzneimittel 15,35-0,94 17% Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 4,45 +0,11 5% Krankengeld 4,32 +0,36 5% Verwaltungsausgaben 4,42 +0,04 5% Leistungsausgaben insg. * 87,08 +2,16 100% * mit Zuzahlung der Versicherten Quelle: BMG, KV-45 Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 10

11 Rund 20 % Ausgabenentlastung im 1. Halbjahr 2011 durch (Zwangs-) Rabatte Bruttoausgaben GKV 16,07 Mrd../. Hersteller- Rabatt./. Patienten- Zuzahlung - 1,14 Mrd. - 0,92 Mrd. 12,62 Mrd../. Entlastung Rabatt- Verträge./. Apotheken- Rabatt./. Großhandels- Rabatt - 0,69 Mrd. - 0,62 Mrd. - 0,08 Mrd. GKV- Netto- ausgaben Quellen: IMS Contract Monitor, BMG KV-45 Daten, ZI, IMS Berechnungen Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 11

12 Zwangsrabatte* im GKV-Markt, Jan Sept knapp 3 Mrd. von Hersteller, Apotheke, Großhandel Hersteller Apotheke Großhandel Quelle: IMS PharmaScope GKV * Ohne Rabattverträge Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 12

13 Pharma-Hersteller-Rabatte (16 % auf patentgeschützte Arzneimittel) finanzieren noch bis mindestens Ende 2013 die GKV- / PKV Herstellerrabatt (Mio. auf ApU) % des Zwangsrabattes entfallen auf geschützte Produkte Einsparziel durch Erhöhung Zwangsrabatte in GKV: 1,2 Mrd. 6%/16%Zwangsrabatt für RX und Non-Rx ohne Festbetrag 10% Generika-Rabatt / ohne Rabattveträge gem. 130a Absatz 8 SGB V Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 13 Quelle: IMS PharmaScope Polo

14 Agenda: Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland AMNOG Die wesentlichen Bestandteile AMNOG und seine Folgen Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 14

15 Die Hauptbestandteile des AMNOG AMNOG (Arzneimittelmarkt- Neuordnungsgesetz) ( ) - frühe Nutzenbewertung für neue Wirkstoffe - Stärkung Rabattvertrags- Arzneimittel - Stärkung Aut idem - Packungsgrößenverordnung - PKV-Zwangsrabatte Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 15

16 Sonstige Regelungen im AMNOG Anwendung Kartell- / Wettbewerbsrecht auf Krankenkassen-Verträge Kostenerstattungs-Möglichkeit des Versicherten Abschaffung des Zweitmeinungsverfahren u. Bonus-Malus-Regelung Therapiehinweis -Erweiterung um Anforderungen an qualitätsgesicherte Anwendung von Arzneimitteln / Qualifikation des Arztes / Empfehlungen zu Verordnungsanteilen und Patientengruppen Pharma- und Medizinproduktehersteller als direkte Vertragspartner im Rahmen der Integrierten Versorgung Möglichkeit zur Ablösung der Richtgrößenprüfung durch Prüfung der Einhaltung von Anforderungen an Wirkstoffauswahl und Wirkstoffmenge im jeweiligen Anwendungsgebiet (weitere Ausgestaltungen im GKV-VStG im Januar 2012) Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

17 AMNOG-Auswirkungen auf die Pharmaindustrie 1. Frühe Nutzenbewertung Einstufung durch den G-BA (spätestens 6 Monate nach Einführung) AM mit Zusatznutzen AM ohne Zusatznutzen Verhandlungsverfahren mit GKV-Spitzenverband Einbeziehung ins Festbetragssystem, sofern festbetragsfähig Verhandlungsverfahren, sofern nicht festbetragsfähig Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 17

18 ArzneimittelMarktNeuOrdnungsGesetz Preis- und Erstattungs-Prozess 2011 Nutzen-Dossier Produkt-Einführung / Indikationserweiterung Zentrale Nutzenbewertung (IQWiG-Beauftragung durch G-BA automatisch für alle Produkt-Einführungen mit neuen Wirkstoffen ab spätestens 3 Mte nach Launch G-BA - Entscheidung spätestens 3 Mte nach Launch Zusatznutzen (i.vgl. zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie) Kein Zusatznutzen (i.vgl. zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie) Nein Nein GKV- Spitzenverband Schiedsstelle Festbetrag GKV- Spitzenverband Ja Benchmarks: - Höhe des Zusatznutzens, - profitierende Patienten-Subgruppen - Jahrestherapiekosten Vergleichstherapie - Arzneimittelpreis in europ. Ländern spätestens 12 Mte nach Launch spätestens 15 Mte nach Launch Erstattungspreis Erstattungspreis Erstattungspreis Erstattungspreis Ja spätestens 9 Mte nach Launch Benchmark: - Preis der Vergleichstherapie spätestens 12 Mte nach Launch Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 18

19 Frühe Nutzenbewertung - Welche Arzneimittel unterliegen einer Bewertung? Alle erstattungsfähigen Arzneimittel mit neuen* Wirkstoffen (automatisch) die ab neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht werden die ab neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht worden sind und eine neue Indikationszulassung erhalten ab neu in den deutschen Markt in Verkehr gebrachte Fixkombinationen mit mindestens 1 neuem* Wirkstoff Bestands-Markt-Produkte ** (nicht automatisch, wahrscheinlich Aufruf 12/2011) mit wirtschaftlicher Bedeutung für das GKV-System im Wettbewerb mit neuen Arzneimitteln, die einer frühen Nutzenbewertung unterzogen wurden (=> Dossier-Einreichung innerhalb von 3 Monaten nach GBA-Aufruf) Orphan Drugs wenn der GKV-Umsatz im 12-Monatszeitraum nach Einführung > 50 Mio. * neu = bestehender Unterlagenschutz für Wirkstoff ** Arzneimittel = vor dem zugelassen und in Deutschland in Verkehr gebracht Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 19

20 Frühe Nutzenbewertung - Welche Arzneimittel unterliegen keiner automatischen Bewertung? alle Arzneimittel, die ab neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht werden und nur geringfügige Ausgaben* im GKV-System erwarten lassen Co-Marketing / Co-Branding-Arzneimittel, deren Lizenzgeber-Präparat vor dem zugelassen und in Deutschland in Verkehr gebracht wurde neue Fixkombinationen mit Substanzen sämtlich ohne Unterlagenschutz, die ab neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht wurden * < 1 Mio. Umsatz innerhalb von 12 Monaten im GKV-System Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 20

21 Die Inhalte des Nutzendossiers Nach 9 der GBA-Verfahrensordnung: - zugelassene Anwendungsgebiete - medizinischer Nutzen - medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen* Vergleichstherapie Auswirkung auf Erkrankung / Erkrankungsdauer Auswirkung Überlebensdauer Auswirkung auf schwerwiegende Symptome ( Gesundheitszustand ) Auswirkung auf Nebenwirkungen Auswirkung auf Lebensqualität - Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht - Kosten der Therapie für die Gesetzliche Krankenversicherung ( Budget Impact ) - Anforderung an eine qualitätsgesicherte Anwendung * - nach internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin - vorzugsweise Therapie, zu der Endpunktstudien vorliegen - bei mehreren Alternativen => die wirtschaftlichere Therapie (vorzugsweise mit Festbetrag) Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 21

22 Evidenzlage von Studien-Vergleichen (aus AM-NutzenV 5 (6) ) 1. I a Systematische Übersichtsarbeiten von Studien der Evidenzstufe Ib 2. I b Randomisierte klinische Studien 3. IIa Systematische Übersichtsarbeiten von Studien der Evidenzstufe Iib 4. IIb Prospektive vergleichende Kohortenstudien 5. III Retrospektive vergleichende Studien 6. IV Fallserien und andere nicht vergleichende Studien 7. V Assoziationsbeobachtungen, pathophysiologische Überlegungen, deskriptive Beschreibungen, Einzelfallberichte,u.ä.; nicht mit Studien belegte Meinungen anerkannter Expertinnen und Experten Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 25

23 Quantifizierung des Zusatznutzens Kategorie Ausmaß des Zusatznutzens Im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie 1 erheblich nachhaltige und bisher nicht erreichte große Verbesserung des therapierelevanten Nutzens 2 beträchtlich bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens 3 gering bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens 4 nicht quantifizierbar da keine wissenschaftliche Datenlage 5 kein Zusatznutzen 6 geringerer Nutzen als zweckmäßige Vergleichstherapie Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 26

24 Bei festgestelltem Zusatznutzen: Prozess-Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband - Hersteller Rabatt / Erstattungspreis Vereinbarung zur Verordnungsmenge Anforderungen an Zweckmäßigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verordnung Regelungen zu Praxisbesonderheiten => keine Einigung, Vermittlung der Schiedsstelle (3 Unparteiische) zu: Definition der einzubeziehenden europäischen Länder zwecks Preisfeststellung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 27

25 Kriterien zur Bestimmung des Erstattungspreises das Herstellerdossier die Nutzenbewertung durch IQWiG der Beschluss des GBA über die Nutzenbewertung nach 35a SGB V der tatsächliche Abgabepreis in anderen europäischen Ländern die Jahrestherapiekosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie = alle Kriterien sind gleich wichtig Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 28

26 AMNOG Pharmaindustrieauswirkungen 2. Packungsgrößen-Verordnung Packungsgrößen-Verordnung Festlegung max. Abweichungen von (neu) definierten N1/N2/N3-Maßzahlen (zum und ) N1 ± 20% N2 ± 10% N3 5% => Ziel: Erleichterung der Substitution innerhalb der N-Klassen in Richtung rabattierte oder kostengünstigere Arzneimittel Arzneimittel, deren Meßzahl für N3 zum / abgesenkt wurde, aber noch die alte (nicht abgesenkte) Meßzahl besitzen: Ende Abverkaufsfrist 18 Monate: / GKV-Erstattung: ab / Erstattungs-Verlust Aufdrucken eines N-Kennzeichens auf Packung erfolgt freiwillig Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 29

27 Konsequenzen aus der Packungsgrößenverordnungs-Änderung 2011 (In-Kraft-Treten ) - Markt - Abgabemodalitäten lt. 4 Abs. 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung: Arzneimittel-Verordnung nur unter Wirkstoffbezeichnung oder Produktname ohne aut idem: Regelungen über identische Packungsgröße identisch = Packungen mit gleichem Packungsgrößen-Kennzeichen rabattierte Arzneimittel haben grundsätzlich Vorrang vor nicht rabattierten Arzneimitteln wenn keine rabattbegünstigten Arzneimittel im Handel sind, Abgabemöglichkeit von Packungen mit veralteter N-Bezeichnung => immense Stärkung des Apothekers Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 30

28 AMNOG Auswirkungen auf die Pharmaindustrie 3. Integrierte Versorgung Hersteller Mehrwert / Rabatt Arzneimittel-Vertrag GKV Regelversorgung KV ARV Support Mehr-Wert ggf. Entgelt für Support Selektivvertrag (mit Arzneimittel- Versorgung) Abrechnung Vertrags-Support Ärzte / Arztkooperationen / (KHS?) Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 31

29 Selektivverträge im Netzbereich Zielvorstellungen der Akteure Erfahrungen aus 2010 GKV Hersteller Sicherstellung der Versorgung in der Region optimierte Behandlungspfade (sektorenübergreifende Schnittstellen) Verbesserung der Patienten- Versorgung extrabudgetäre Leistungen Ökonomischer Ressourcen- und Mitteleinsatz Schnittstellenoptimierung ambulanter und stationärer Bereich Senkung der Rehospitalisierungsraten Qualitätssicherung Verringerung von KHS- Einweisungen Vertragsamortisierung bereits im 1. Vertragsjahr Unterstützung einer rationalen und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Zugang zu innovativen Therapien und Arzneimitteln Generierung / Sicherung von Marktanteilen Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 32

30 Agenda: Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland AMNOG Die wesentlichen Bestandteile AMNOG und seine Folgen Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 33

31 Erste Ergebnisse lfd. Nutzenbewertungen Anzahl anhängiger Verfahren zur Nutzenbewertung Verzicht auf Nutzenbewertung und Aufnahme in Festbetragsgruppe Rücknahme Markteinführung / außer Vertrieb Nicht- Dossier- Erstellung aufgrund geringen Umsatzes Unvollständigkeit des Dossiers = kein Zusatznutzen a) Neueinführung von Wirkstoffen n = 23 Livazo (Pitavastatin), HMG-CoA- Reduktasehemmer, Merckle Recordati Rasilamlo (Aliskiren und Amlodipin), Blutdrucksenker, Novartis (Nutzenbewertung = Ja; Erstattungspreis= Nein) Dexdor (Dexmedetomidine), Conscious Sedation, Orion n = 1 offiiziell noch unbekannt b) Aufruf erste Bestandsmarkt- Produkte im Dezember erwartet Yellox (Bromfenac), Ophthalmologic Surgical Procedures Pain, Postoperative, Bausch & Lomb /Dr. Mann Pharma Trajenta (Linagliptin), DPP4- Hemmer, Boehringer Ingelheim und Lilly (Unzufriedenheit mit Vergleichstherapie) Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 34

32 Konsequenzen der Frühen Nutzenbewertung kein Zusatznutzen Festbetragsgruppe existiert Festbetrag Zusatznutzen Festbetragsgruppe existiert (noch) nicht gegenüber zweckmäßiger Vergleichstherapie keine adäquate Vergleichstherapie / Therapiealternative vorhanden keine höheren Therapiekosten als zweckmäßige Vergleichstherapie Zuschläge auf die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie v.a. Einbeziehung des europäischen Preisniveaus Ende der freien Preisbildung in Deutschland Fester Rabatt in Euro; Erstattungsbetrag ist öffentlich Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 35

33 Agenda: Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland AMNOG Die wesentlichen Bestandteile AMNOG und seine Folgen Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 40

34 Strategien der Pharmaindustrie - Etablierung von Market Access -Bereichen Market Access (= Marktzutritt, Marktzugang) (lt. Wikipedia) bezeichnet die Möglichkeit eines Wirtschaftssubjektes an einem Markt als Käufer oder Verkäufer teilzunehmen. Ist es dem Subjekt nicht oder nur schwer möglich, an dem Markt teilzunehmen, so liegen Markteintrittsbarrieren vor, die mit einer Markteintrittsstrategie überwunden werden können. Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 41

35 Market Access in der Pharmaindustrie Ziel: Sondierung / Selektion / Abdeckung aller marktrelevanten Entscheidungsträger mit (Erstattungs-)preis und Verordnungs- Einfluss neben den klassischen Marketing- und Vertriebs-Zielgruppen (i.d.r. Arzt / Apotheker jeweils in Klinik und Praxis) und Initiierung / Etablierung relevanter Prozesse im Unternehmen Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 42

36 Stakeholder im Pharmamarkt = Beeinflusser von Therapie-Entscheidungen Ärzte Apotheker Entscheider in Krankenhäusern/ Ketten/Einkaufsgemeinschaften Krankenkassen (GKV / DKV) Medizinischer Dienst der Kassen Kassenärztliche Vereinigungen Ärztekammern Gemeinsamer Bundesausschuss IQWiG BMG BfArM Pharmakologen (Prof. Fricke, Prof. Schwabe) Bundespolitiker Landespolitiker Gesundheits-/Wirtschaftsausschüsse Ärztliche Berufsverbände Ärztevereinigungen BAH BPI VFA Arzt-Praxissoftware-Hersteller Apotheken-Sotware-Hersteller.. Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 43

37 Agenda: Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland AMNOG Die wesentlichen Bestandteile AMNOG und seine Folgen Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 44

38 Ausblick Nutzenbewertung - Offene Fragen - Wie und wann werden Bestandsmarkt-Produkte involviert? Wie werden Bestandsmarkt-Produkte von der Nutzenbewertung von Produkten gleicher Indikation / Substanzklasse tangiert? Was ist die jeweilige zweckmäßige Vergleichstherapie? Wie sieht in 2012 ein Erstattungsbetrag für AM mit Zusatznutzen aus? Existieren Patientensubgruppen, an denen sich ein Nutzen besonders nachweisen lässt? Wird sich in globalen Unternehmen aufgrund des deutschen Nutzenbewertungs- Prozesses das Phase 3-Programm ändern lassen? Wie passen bisheriges Phase 3-Prozedere (Placebo-Vergleiche) mit dem Ziel Zulassungs-Erreichung und der neue Prozess Erstattungspreis zusammen? Bleibt Deutschland in Europa weiterhin eine Größe für Referenzpreise? Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 45

39 Ausblick Nutzenbewertung - Voraussichtliche Auswirkungen - Arzneimittelpreise werden in Deutschland sinken und sich europäischen Preisen anpassen Deutschland wird endgültig nicht mehr die Apotheke der Welt sein deutsche Arzneimittelpreise werden sich im europäischen Durchschnitt einordnen einige Produkte werden direkt nach Zulassung im deutschen Arzneimittelmarkt nicht eingeführt werden (aufgrund anfangs fehlender Zusatznutzen-Belege), Pharmakonzerne werden sich für Einführungen in europ.ländern entscheiden, in denen der bestmögliche wirtschafliche Preis erzielbar ist geringere Forschungs- und Fortbildungsinvestitionen in Deutschland?? perspektivisch werden sich Netto-Arzneimittelpreise im ndgl. Bereich und im KHS-Bereich angleichen (niedriger Abgabepreis des pharmaz. Unternehmens, geringere / keine Rabatte mehr im Krankenhaus-Bereich Chance für den ndgl. und KHS-Bereich Konzeptentwicklung zur Generierung von Studiendaten / Versorgungsforschungsdaten zwecks Zusatznutzen- Bestimmung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 46

40 Market Access Tower im Dschungel pharmamarketing- und vertriebsbeeinflussender Veränderungen Zusatzbeitrag Gesundheitsfonds Kodier- Richtlinien Regionale Selektivverträge b / 73c 73b Hausarztverträge 73c besondere ambulante Versorgung Online- Abrechnung Reform EBM / GoÄ Kassenfusionen Praxis-Software n = 153 ( ) Ärztliche Honorar- Sachleistungsprinzip vs. Kostenerstattung Elektronische Gesundheitskarte Rabattverträge ( 130a) / Ausschreibungen Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 47

41 Ausblick GKV-Versorgungsstruktur-Gesetz, Fächendeckende, wohnortnahe Versorgung Verbesserung Verzahnung Leistungssektoren Ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) (sektorenübergreifend) Abbau von Überversorgung und Fehlsteuerung Optimierung Richtgrößen / Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Prozess Flexibilisierung vertragsärztl. Vergütung Delegation ärztl. Leistungen Förderung Attraktivität Arztberuf Nachwuchsförderung Verhältnis Kollektiv-/ Selektivvertrag Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 48

42 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihre Fragen? Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access 49

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