Engelbert Wistuba, MdB: Aktivitäten des Bundes zur Förderung der Beschäftigung Älterer

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1 Wir haben eben von Herrn Dr. Ragnitz Ausführungen zur demographischen Entwicklung gehört. Ich will noch einmal betonen, dass diese Entwicklung hin zu einer älter werdenden Gesellschaft nicht mehr zu beeinflussen ist, sondern in den nächsten Jahren so stattfinden wird. Keine Familienpolitik und keine Zuwanderungspolitik wird das verhindern. Wir haben die Aufgabe, uns dieser Herausforderung zu stellen und dürfen die Augen nicht davor verschließen. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die älter werdende Gesellschaft als eine Chance zu sehen. Wir wollen die Potenziale einer älter werdenden Gesellschaft besser nutzen. Dazu ist ein anderes Verständnis von Alter und Altern notwendig. Gesellschaft, Wirtschaft und Politik müssen ein neues Altersbild befördern und das Alter noch stärker als aktive Lebensphase begreifen. Die Potenziale älterer Menschen brachliegen zu lassen, kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten. Das erfordert ein Umdenken. Das muss jedem klar sein, der sich die diesbezüglichen Debatten der letzten 20 Jahre noch einmal vor Augen führt. Fitte 50er oder Frührentner das macht diesen notwendigen Paradigmenwechsel deutlich. Was tut die Regierungskoalition? Im Mittelpunkt der aktuellen Debatte stehen sicherlich die beiden Gesetzesinitiativen Initiative 50plus und Rente mit 67. Die Rentenbezugszeit wird sich von 1960 bis zum Jahr 2020 aller Voraussicht nach verdoppelt haben. Das Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20 bis 65-jährigen beträgt zurzeit rund 1:3. Auf einen Rentner kommen drei Menschen, die arbeiten und eine Rente bezahlen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf 1:2 verschlechtern dann sind es nur noch zwei Beitragszahler, die für die Renten eines Älteren aufkommen. Der zukünftige Arbeitsmarkt wird sich infolge der demographischen Entwicklung erheblich von dem heutigen unterscheiden. Die Zahl der Personen

2 zwischen 55 und 60 Jahren wird in den nächsten 20 Jahren bundesweit etwa um ein Drittel zunehmen. Das bedeutet, die Belegschaften in den Betrieben werden insgesamt älter. Die beiden Gesetzesinitiativen wollen darauf eine angemessene Antwort geben. Die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Rente von 65 auf 67 Jahre ist eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatzund Niveausicherungsziele einhalten zu können. Ziel ist dabei, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent steigen zu lassen. Vor 120 Jahren, als Reichskanzler Bismarck in Deutschland die Sozialgesetze einführte, wurden die Deutschen im Schnitt 46 Jahre alt und das Rentenalter wurde auf 70 Jahre festgesetzt. Einem Sozialdemokraten können Sie glauben, dass wir uns die Bismarck`schen Zeiten, in denen die meisten Menschen gar nicht in den Genuss ihrer Rente kamen, nicht zurückwünschen. Unser Leitbild bleibt eine Gesellschaft, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer Vernunft und sozialer Gerechtigkeit verbindet. Aber man kann sich vorstellen, dass bei sinkenden Geburtenzahlen, höherer Lebenserwartung auch Produktivitätssteigerungen und wirtschaftliches Wachstum nicht verhindern können, dass hier etwas aus dem Lot gerät. Die langsame und schrittweise Anhebung des Rentenalters beginnt erst Weil wir wissen, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend ändert, wird bereits jetzt die Initiative 50plus gestartet. Wir wollen damit die Beschäftigungsfähigkeit Älterer verbessern und die Qualifizierung ausbauen, damit sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen genügen. In einigen Jahren werden die Unternehmen älteren Arbeitnehmern

3 nicht nur Arbeitsplätze anbieten können, sie werden auch darauf angewiesen sein, dass die älteren erfahrenen Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben. Die Rente mit 67 Der Übergang zum Renteneintrittsalter mit 67 erfolgt moderat und langsam. Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass dann ab 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Das bedeutet, dass die Geburtsjahrgänge ab 1964 die ersten sind, für die die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, können weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet. Vereinbarungen zu Altersteilzeitarbeit genießen besonderen Vertrauensschutz. Die bisherigen Altersgrenzen für den Renteneintritt gelten weiter. Stichtag hierfür war der 31. Dezember Von der Anhebung auf 67 Jahren ausgenommen werden somit vor 1955 geborene Personen, die vor 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. 63-jährige und ältere Erwerbsgeminderte mit 35 Beitragsjahren können bis Ende 2023 weiterhin abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab 2024 werden hierfür 40 Beitragsjahre erforderlich sein. Im Gesetz ist eine Vorbehaltsklausel festgelegt. In dieser sogenannten Bestandprüfungsklausel wird die Bundesregierung verpflichtet, ab 2010 alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten. Sie muss einschätzen, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage

4 sowie der wirtschaftlichen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben sollen. Wir nehmen diese Verpflichtung sehr ernst. Wir wollen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit haben, den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen anzupassen. Hierzu wollen wir flexible Möglichkeiten eröffnen und Freiraum für individuelle Lösungen schaffen. Dazu haben wir auf der Fraktionssitzung vom 6. März eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Fraktion und Partei eingesetzt, die unter Beteiligung von Experten aus Praxis und Wissenschaft Vorschläge erarbeiten wird, wie die Rente mit 67 flankiert werden kann. Dabei soll es unter anderem um Qualifizierung und Weiterbildung gehen, um die Gestaltung einer alternsgerechten Arbeitswelt, um gesundheitsschonende Gestaltung der Arbeitsplätze und um Möglichkeiten gleitender Übergänge in den Ruhestand. Auf Grundlage der von der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales vorgelegten Eckpunkte soll die neu eingesetzte Arbeitsgruppe bis Ende 2007 ein Konzept zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum flexibleren Rentenzugang für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorlegen. Was verbirgt sich nun hinter der Initiative 50 Plus? Ältere Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 120 Tagen haben, werden bei der Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit durch einen Ausgleich beim Nettolohn unterstützt. Die Differenz zwischen dem früheren und dem geringeren neuen Nettogehalt wird im ersten Jahr zu 50 und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung zu 90 Prozent der früheren Beiträge bezuschusst.

5 Unternehmen, die Ältere einstellen, können zum Lohn einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr und dass die Eingestellten in den letzten sechs Monaten arbeitslos waren oder an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen oder persönliche Vermittlungshemmnisse haben. Die Eingliederungszuschüsse werden den Arbeitgebern für mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre in Höhe von mindestens 30 und höchstens 50 Prozent der Lohnkosten gewährt. Die Befristungsregelung für Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr wird erleichtert: Die Höchstbefristungsdauer bei demselben Arbeitgeber beträgt dann fünf Jahre. Für die sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages ist in Zukunft Voraussetzung, dass die ältere Arbeitnehmerin oder der ältere Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate arbeitslos war, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat. Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern (bisher 100) erhalten künftig bereits ab dem 45. Lebensjahr (bisher ab 50) Bildungsgutscheine für zertifizierte Weiterbildungen. Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, das europäische Sozialmodell zu stärken. Dabei soll die Chancengleichheit Älterer auf dem Arbeitsmarkt auch auf europäischer Ebene diskutiert werden. Die Ziele der Bundesregierung sind klar benannt: Wir wollen das Lissabon-Ziel der Europäischen Union, bis zum Jahr 2010 die Beschäftigungsquote der über 55-Jährigen auf 50 Prozent anzuheben, erreichen. Im Jahr 2005 lag die Quote in Deutschland bei 45,4 Prozent. Der Trend ist positiv. Aber wir wollen auch nicht verschweigen, dass andere europäische Länder hier schon weiter sind.

6 Ein entscheidender Punkt liegt in der beruflichen Qualifikation. Deshalb wollen wir die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung deutlich erhöhen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die steigenden Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes von morgen zu rüsten. Daher werden die Rahmenbedingungen für die berufliche Weiterbildung verbessert und Anreize für eine stärkere Inanspruchnahme von Qualifizierungsmaßnahmen geschaffen. Lebenslanges Lernen ist immens wichtig, wenn man Chancengleichheit erreichen will. Das Alter sei ein herrlich Ding, wenn man nicht verlernt hat, was anfangen heißt, hat der jüdische Philosoph Martin Buber einmal gesagt. Das ist auch in unserer heutigen Debatte eine wichtige Einsicht. Mit der Weiterbildung kann man nicht plötzlich mit 50 anfangen. Das ist ein lebenslanger Prozess, eine Einstellung, zu der die Grundlagen in Schule und Ausbildung gelegt werden. Nicht verlernen, was anfangen heißt. Sich immer wieder auf neue Entwicklungen einlassen, auf neue Techniken, auf neue Erkenntnisse, auf neue Menschen auch aus anderen kulturellen Hintergründen. Dieser Herausforderung werden wir uns stellen müssen. Qualifizierung und Gesundheit sind die Schlüssel für die Fähigkeit und Bereitschaft älterer Menschen, berufstätig zu bleiben. Die "Initiative Neue Qualität der Arbeit" (INQA) reagiert auf den demografischen Wandel und bietet konkrete Hilfen für die unternehmerische Praxis. Damit trägt sie zu einem neuen Bild des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft bei. Vor 14 Tagen hatten wir Vertreter von Unternehmen und Betriebsrat der Sick AG aus dem Schwarzwald zu Gast in der Arbeitsgruppe Wirtschaft der SPD- Bundestagsfraktion. Es war beeindruckend zu hören, was alles in einem Unternehmen getan werden kann, um die Weiterbildung von älteren Arbeitnehmern zu fördern, um den Übergang in die Rente altersgerecht zu

7 gestalten, um die Erfahrungspotenziale Ältere für das Unternehmen zu nutzen. Die Politik wird sich, so viel kann ich für die Sozialdemokraten sagen, vor der Herausforderung nicht drücken, aber die Tarifparteien und jeder Einzelne in seinem Verantwortungsbereich sind mindestens genauso gefordert.

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