Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen für HYPO electronic banking internet / mbs

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1 1. Gegenstand Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Landesbank AG (im Folgenden HYPO Oberösterreich genannt) die Kommunikation zwischen dem Kunden und der HYPO Oberösterreich auf elektronischem Weg ( electronic banking ), dh. über die bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekanntgegebenen Internetseiten der HYPO Oberösterreich oder eine Datenkommunikationsleitung, über die der Kunde auf eigene Kosten unter Verwendung eines von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellten oder eines anderen Multi Bank Standard-Programms die Kommunikation mit dem Rechenzentrum der HYPO Oberösterreich aufbauen kann. 1. Gegenstand Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Landesbank AG (im Folgenden HYPO Oberösterreich genannt) die Kommunikation zwischen dem Kunden und der HYPO Oberösterreich auf elektronischem Weg ( electronic banking ), dh. über die bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekanntgegebenen Internetseiten der HYPO Oberösterreich oder eine Datenkommunikationsleitung, über die der Kunde auf eigene Kosten unter Verwendung eines von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellten oder eines anderen Multi Bank Standard-Programms die Kommunikation mit dem Rechenzentrum der HYPO Oberösterreich aufbauen kann. Electronic banking (ELBA) ermöglicht die Durchführung von Bankgeschäften (insbesondere von Zahlungsaufträgen zu den von der Teilnahme umfassten Konten) und die Abgabe anderer verbindlicher Erklärungen zwischen der HYPO Oberösterreich und dem Kunden. Electronic banking kann auch für Erklärungen zum Abschluss und im Rahmen von Verträgen verwendet werden, die die HYPO Oberösterreich mit ihrem Kunden abschließt bzw. abgeschlossen hat oder die sie dem Kunden mit Dritten (wie zb Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften) vermittelt. Der Kunde hat für seine rechtsverbindlichen Erklärungen die in Punkt 4. vorgesehenen Identifikationsmerkmale in die dafür vorgesehenen Eingabefelder einzugeben. Die konkret im Rahmen von electronic banking verfügbaren Dienstleistungen werden bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt gegeben. Die gegenständlichen Bedingungen gelten sinngemäß auch für Kunden, die fremde mbs-fähige Software verwenden (mbs = Multi Bank Standard). 2. Voraussetzungen und Berechtigungen Für die Verwendung des von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellten ELBA ist ein Konto bzw. ein Wertpapierdepot samt Verrechnungskonto bei der HYPO Oberösterreich erforderlich. Der oder die Inhaber des Kontos und die vom Kontoinhaber dazu autorisierten Zeichnungsberechtigten können im Rahmen ihrer vorgemerkten Berechtigungen über ELBA Aufträge zum Konto erteilen oder Abfragen vornehmen. Der Kontoinhaber und die der HYPO Oberösterreich benannten Zeichnungsberechtigten werden zusammen nachstehend als Verfüger bezeichnet. Die technischen Einrichtungen, über die auf das von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellte ELBA zugegriffen wird, müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, die die HYPO Oberösterreich dem Kontoinhaber bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt gibt. Die Datenfernübertragung mit der HYPO Oberösterreich über Datenkommunikationsleitung setzt in der Regel den Einsatz eines Multi Bank Electronic banking (ELBA) ermöglicht die Durchführung von Bankgeschäften (insbesondere von Zahlungsaufträgen zu den von der Teilnahme umfassten Konten) und die Abgabe anderer verbindlicher Erklärungen zwischen der HYPO Oberösterreich und dem Kunden. ELBA kann auch für Erklärungen zum Abschluss und im Rahmen von Verträgen verwendet werden, die die HYPO Oberösterreich mit ihrem Kunden abschließt bzw. abgeschlossen hat oder die sie dem Kunden mit Dritten (wie zb Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften) vermittelt. Der Kunde hat für seine rechtsverbindlichen Erklärungen die in Punkt 4. vorgesehenen Identifikationsmerkmale in die dafür vorgesehenen Eingabefelder einzugeben. Die konkret im Rahmen von ELBA verfügbaren Dienstleistungen werden bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt gegeben. Die gegenständlichen Bedingungen gelten sinngemäß auch für Kunden, die fremde mbs-fähige Software verwenden (mbs = Multi Bank Standard). 2. Voraussetzungen und Berechtigungen Für die Verwendung des von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellten ELBA ist ein Konto bzw. ein Wertpapierdepot samt Verrechnungskonto bei der HYPO Oberösterreich erforderlich. Der oder die Inhaber des Kontos und die vom Kontoinhaber dazu autorisierten Zeichnungsberechtigten können im Rahmen ihrer vorgemerkten Berechtigungen über ELBA Aufträge zum Konto erteilen oder Abfragen vornehmen. Der Kontoinhaber und die der HYPO Oberösterreich benannten Zeichnungsberechtigten werden zusammen nachstehend als Verfüger bezeichnet. Die technischen Einrichtungen, über die auf das von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellte ELBA zugegriffen wird, müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, die die HYPO Oberösterreich dem Kontoinhaber bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt gibt. Die Datenfernübertragung mit der HYPO Oberösterreich über Datenkommunikationsleitung setzt in der Regel den Einsatz eines Multi Bank

2 Standard-Programms mit den Funktionalitäten der neuesten Version des von der HYPO Oberösterreich angebotenen Programms voraus. Sollte die Teilnahme mit einer nicht von der HYPO Oberösterreich bezogenen multibankfähigen Fremdsoftware erfolgen, und diese Fremdsoftware eine Programmfunktion bieten, welche bei der von der HYPO Oberösterreich angebotenen Software nicht realisiert ist, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Funktionalität durch die HYPO Oberösterreich. Standard-Programms mit den Funktionalitäten der neuesten Version des von der HYPO Oberösterreich angebotenen Programms voraus. Sollte die Teilnahme mit einer nicht von der HYPO Oberösterreich bezogenen multibankfähigen Fremdsoftware erfolgen, und diese Fremdsoftware eine Programmfunktion bieten, welche bei der von der HYPO Oberösterreich angebotenen Software nicht realisiert ist, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Funktionalität durch die HYPO Oberösterreich. 3. Nutzungszeiten und Entgelte Zum Zweck der Wartung der für ELBA erforderlichen technischen Einrichtungen der HYPO Oberösterreich können vorübergehende Einschränkungen der Nutzung erforderlich sein. Sollten diese Einschränkungen zwischen 6:00 Uhr und 24:00 Uhr erfolgen müssen, wird die HYPO Oberösterreich die Kunden darauf nach Möglichkeit vorweg, zb durch entsprechenden Hinweis auf der für ELBA genutzten Internetseite der HYPO Oberösterreich, hinweisen. Die vom Kontoinhaber für ELBA zu zahlenden Entgelte (einschließlich allfälliger Lizenzgebühren für eine Software-Lizenz nach Punkt 19 dieser Bedingungen) sind in der dem Kontoinhaber übergebenen Preisliste der HYPO Oberösterreich ausgewiesen. Für allfällige Änderungen der Entgelte gilt Z 45 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HYPO Oberösterreich. Die an die HYPO Oberösterreich zu zahlenden Entgelte decken nicht die Entgeltsansprüche anderer Banken, mit denen unter Verwendung des von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellten Programms Datenfernübertragung betrieben wird, und nicht die Kosten der erforderlichen Datenübertragungsleitungen. 4. Identifikationsmerkmale Jeder Verfüger erhält von der HYPO Oberösterreich folgende Identifikationsmerkmale: - eine Verfügernummer - eine persönliche Identifikationsnummer (nachstehend PIN ) - nur einmal zu verwendende Transaktionsnummern (nachstehend TAN ) - bei Kommunikation über eine Datenkommunikationsleitung zusätzlich eine dem Kunden zugeordnete Kommunikationsberechtigung (Lizenznummer) und ein Passwort; das Passwort ist vom Kunden jederzeit änderbar. Ist die Inanspruchnahme einzelner Anwendungen nur durch das Zusammenwirken mehrerer Verfüger möglich, muss die Autorisierung jeweils von den gemeinsam dispositionsberechtigten Verfügern veranlasst werden. Die PIN kann vom Verfüger über ELBA jederzeit geändert werden. HYPO Oberösterreich ist berechtigt neue TAN an die vom Verfüger zuletzt bekannt gegebene Adresse zeitgerecht zu versenden. Zudem kann der Verfüger mittels den von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellten Einrichtungen neue TAN ermitteln. 3. Nutzungszeiten und Entgelte Zum Zweck der Wartung der für ELBA erforderlichen technischen Einrichtungen der HYPO Oberösterreich können vorübergehende Einschränkungen der Nutzung erforderlich sein. Sollten diese Einschränkungen zwischen 6:00 Uhr und 24:00 Uhr erfolgen müssen, wird die HYPO Oberösterreich die Kunden darauf nach Möglichkeit vorweg, zb durch entsprechenden Hinweis auf der für ELBA genutzten Internetseite der HYPO Oberösterreich, hinweisen. Die vom Kontoinhaber für ELBA zu zahlenden Entgelte (einschließlich allfälliger Lizenzgebühren für eine Software-Lizenz nach Punkt 19 dieser Bedingungen) sind in der dem Kontoinhaber übergebenen Preisliste der HYPO Oberösterreich ausgewiesen. Für allfällige Änderungen der Entgelte gilt Z 45 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HYPO Oberösterreich. Die an die HYPO Oberösterreich zu zahlenden Entgelte decken nicht die Entgeltsansprüche anderer Banken, mit denen unter Verwendung des von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellten Programms Datenfernübertragung betrieben wird, und nicht die Kosten der erforderlichen Datenübertragungsleitungen. 4. Identifikationsmerkmale Jeder Verfüger erhält von der HYPO Oberösterreich folgende Identifikationsmerkmale: eine Verfügernummer eine persönliche Identifikationsnummer (nachstehend PIN ) nur einmal zu verwendende Transaktionsnummern (nachstehend TAN ) bei Kommunikation über eine Datenkommunikationsleitung zusätzlich eine dem Kunden zugeordnete Kommunikationsberechtigung (Lizenznummer) und ein Passwort; das Passwort ist vom Kunden jederzeit änderbar. Ist die Inanspruchnahme einzelner Anwendungen nur durch das Zusammenwirken mehrerer Verfüger möglich, muss die Autorisierung jeweils von den gemeinsam dispositionsberechtigten Verfügern veranlasst werden. Die PIN kann vom Verfüger über ELBA jederzeit geändert werden. HYPO Oberösterreich ist berechtigt neue TAN an die vom Verfüger zuletzt bekannt gegebene Adresse zeitgerecht zu versenden. Der Verfüger kann mittels den von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellten Einrichtungen neue TAN ermitteln. Die HYPO Oberösterreich kann mit dem Verfüger eine von der

3 Die HYPO Oberösterreich kann mit dem Verfüger eine von der Teilnahmevereinbarung abweichende Übermittlungsart vereinbaren. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass der Verfüger über ELBA die Übermittlung einer für einen bestimmten Auftrag benötigten TAN an einen vom Verfüger bekannt gegebenen Mobiltelefon-Anschluss abruft ( mobile TAN ), oder mittels Maestrokarte und cardtan- Leser einen TAN generiert. Beim Wertpapier-Service kann der Verfüger ein wieder verwendbares Transaktions-Passwort definieren; die Definition des Transaktions- Passwortes, eine Änderung oder ein Widerruf des Transaktions-Passwortes sind vom Verfüger selbst durch Eingabe einer TAN zu bestätigen. Teilnahmevereinbarung abweichende Übermittlungsart vereinbaren. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass der Verfüger über ELBA die Übermittlung einer für einen bestimmten Auftrag benötigten TAN an einen vom Verfüger bekannt gegebenen Mobiltelefon-Anschluss abruft ( smstan ), oder mittels Maestrokarte bzw. cardtan- Karte und cardtan-leser einen TAN generiert ( cardtan ). Beim Wertpapier-Service kann der Verfüger ein wieder verwendbares Transaktions-Passwort definieren; die Definition des Transaktions-Passwortes, eine Änderung oder ein Widerruf des Transaktions-Passwortes sind vom Verfüger selbst durch Eingabe einer TAN zu bestätigen. Für den Zugriff auf ELBA sind je nach Einstiegsart Bankleitzahl der HYPO Oberösterreich, Nummer des Kontos, Verfügernummer und die PIN oder der Benutzername, das Passwort und die PIN einzugeben. Bei Erteilung von Aufträgen sowie für andere verbindliche Erklärungen des Verfügers ist zusätzlich eine TAN einzugeben. Die HYPO Oberösterreich kann nach entsprechender Verständigung der Verfüger auch noch weitere Identifikationsmerkmale für den Zugriff, die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe anderer verbindlicher Erklärungen im Rahmen von electronic banking vorsehen. Anstelle dieser Identifikationsmerkmale kann eine elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz (= ELU) verwendet werden, die auch zum Zeitpunkt des Einlangens beim Bankserver gültig sein muss. Soweit in diesen Bedingungen auf Identifikationsmerkmale Bezug genommen wird, gilt die betreffende Bestimmung - soweit nicht anders gesagt - auch für die zur Signaturerstellung erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere eine Signaturkarte oder einen anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträger und eine Signatur-PIN). Ist ein Kontoinhaber Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, trägt er das Risiko der von der HYPO Oberösterreich unverschuldet nicht erkannten Verwendung der Identifikationsmerkmale durch Unbefugte. Für den Zugriff auf ELBA sind je nach Einstiegsart Bankleitzahl der HYPO Oberösterreich, Nummer des Kontos, Verfügernummer und die PIN oder der Benutzername, das Passwort und ggf. die PIN einzugeben. Bei Erteilung von Aufträgen sowie für andere verbindliche Erklärungen des Verfügers ist zusätzlich eine TAN einzugeben. Die HYPO Oberösterreich kann nach entsprechender Verständigung der Verfüger auch noch weitere Identifikationsmerkmale für den Zugriff, die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe anderer verbindlicher Erklärungen im Rahmen von ELBA vorsehen. Anstelle dieser Identifikationsmerkmale kann eine elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz (= ELU) verwendet werden, die auch zum Zeitpunkt des Einlangens beim Bankserver gültig sein muss. In welchem Umfang an Stelle von Verfügernummer, PIN und TAN bzw. Benutzername, Passwort und PIN auch eine von der HYPO Oberösterreich akzeptierte elektronische Signatur verwendet werden kann und welche elektronischen Signaturen die HYPO Oberösterreich akzeptiert, wird über ELBA, insbesondere die dafür verwendete Internetseite der HYPO Oberösterreich, bekannt gegeben. Soweit in diesen Bedingungen auf Identifikationsmerkmale Bezug genommen wird, gilt die betreffende Bestimmung - soweit nicht anders gesagt - auch für die zur Signaturerstellung erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere eine Signaturkarte oder einen anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträger und eine Signatur-PIN). Ist ein Kontoinhaber Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, trägt er das Risiko der von der HYPO Oberösterreich unverschuldet nicht erkannten Verwendung der Identifikationsmerkmale durch Unbefugte. 5. Auftragsbearbeitung in ELBA Unmittelbar nach vollständiger Eingabe der vereinbarten Identifikationsmerkmale und vollständiger Eingabe der Daten eines Auftrages bestätigt die HYPO Oberösterreich dem Verfüger den Erhalt der Daten. Bei Aufträgen, die unter Verwendung einer von der Bank akzeptierten elektronischen Signatur erteilt werden, erfolgt nach Einlangen des Auftrags in der Datenverarbeitung der Bank und vor der weiteren Bearbeitung die Prüfung der Gültigkeit des zugehörigen Zertifikats. Eingehende Aufträge, die vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, werden im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeitet. Über ELBA erteilte Aufträge können nach Eingabe aller zur Freigabe erforderlichen 5. Auftragsbearbeitung in ELBA Unmittelbar nach vollständiger Eingabe der vereinbarten Identifikationsmerkmale und vollständiger Eingabe der Daten eines Auftrages bestätigt die HYPO Oberösterreich dem Verfüger den Erhalt der Daten. Bei Aufträgen, die unter Verwendung einer von der Bank akzeptierten elektronischen Signatur erteilt werden, erfolgt nach Einlangen des Auftrags in der Datenverarbeitung der Bank und vor der weiteren Bearbeitung die Prüfung der Gültigkeit des zugehörigen Zertifikats. Eingehende Aufträge, die vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, werden im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeitet. Über ELBA erteilte Aufträge können nach Eingabe aller zur Freigabe erforderlichen

4 Identifikationsmerkmale nur dann in ELBA widerrufen werden, wenn dafür eine Stornomöglichkeit angezeigt wird. Identifikationsmerkmale nur dann in ELBA widerrufen werden, wenn dafür eine Stornomöglichkeit angezeigt wird. 6. Kontoerweiterung Kontoinhaber können zu den bereits bestehenden Konten in ELBA die Einbindung weiterer Konten (bzw. Depots) persönlich bei der Bank beantragen. Verfügungen über die erweiterten Konten erfolgen durch die Verfüger mittels den bestehenden persönlichen Identifikationsmerkmalen. Die für das ELBA Produkt vereinbarten Bedingungen gelten auch für Kontoerweiterungen. 7. Sorgfaltspflichten der Verfüger und Haftung Jeden Verfüger treffen nachstehende Sorgfaltspflichten: A. Die Identifikationsmerkmale müssen geheim gehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben. Ist Übermittlung der TAN über einen Mobiltelefonanschluss oder einem cardtan-leser vereinbart, ist auch sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Telefone dieses Mobiltelefonanschlusses bzw. zur Maestrokarte haben. Den ELBA-PIN auf der Maestrokarte zu vermerken ist untersagt. B. Wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den Identifikationsmerkmalen haben könnte, hat der Verfüger unverzüglich die in Punkt 8. vorgesehenen Schritte zu setzen. C. Alle eingegebenen Daten sind vor Freigabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. D. Die Datenfreigabe darf nur erfolgen, wenn eine sichere Verbindung zu ELBA besteht. E. Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung und die Sicherheitshinweise sind einzuhalten. F. Die EDV-Einrichtungen, über die ELBA in Anspruch genommen wird, müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Es darf von ihnen keine die technischen Einrichtungen (Hardware, Software) der HYPO Oberösterreich oder anderer Kunden schädigenden Einflüsse ("Viren" u. Ä.) ausgehen. Software jeder Art darf nur von allgemein vertrauenswürdigen Anbietern bezogen werden. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass alle zu seinem Konto oder Depot als Verfüger vorgemerkten Personen diese Sorgfaltspflichten kennen und erfüllen. Aufträge der Verfüger werden zulasten des Kontos auf Rechnung des Kontoinhabers durchgeführt. Allfällige Überziehungen des Kontos werden im Rahmen von ELBA auch zugelassen, wenn sie auf Verfügungen eines Zeichnungsberechtigten zurückgehen. Für derartige Überziehungen haftet der Kontoinhaber uneingeschränkt. 6. Kontoerweiterung Kontoinhaber können zu den bereits bestehenden Konten in ELBA die Einbindung weiterer Konten (bzw. Depots) persönlich bei der Bank beantragen. Verfügungen über die erweiterten Konten erfolgen durch die Verfüger mittels den bestehenden persönlichen Identifikationsmerkmalen. Die für das ELBA-Produkt vereinbarten Bedingungen gelten auch für Kontoerweiterungen. 7. Sorgfaltspflichten der Verfüger und Haftung Jeden Verfüger treffen nachstehende Sorgfaltspflichten: Die Identifikationsmerkmale müssen geheim gehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben. Ist Übermittlung der TAN über einen Mobiltelefonanschluss oder einem cardtan-leser vereinbart, ist auch sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Telefone dieses Mobiltelefonanschlusses bzw. zur Maestrokarte oder cardtan-karte haben. Den ELBA-PIN auf der Maestrokarte oder cardtan-karte zu vermerken ist untersagt. Wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den Identifikationsmerkmalen haben könnte, hat der Verfüger unverzüglich die in Punkt 8. vorgesehenen Schritte zu setzen. Alle eingegebenen Daten sind vor Freigabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Datenfreigabe darf nur erfolgen, wenn eine sichere Verbindung zu ELBA besteht. Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung und die Sicherheitshinweise sind einzuhalten. Die EDV-Einrichtungen, über die ELBA in Anspruch genommen wird, müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Es darf von ihnen keine die technischen Einrichtungen (Hardware, Software) der HYPO Oberösterreich oder anderer Kunden schädigenden Einflüsse ("Viren" u. Ä.) ausgehen. Software jeder Art darf nur von allgemein vertrauenswürdigen Anbietern bezogen werden. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass alle zu seinem Konto oder Depot als Verfüger vorgemerkten Personen diese Sorgfaltspflichten kennen und erfüllen. Aufträge der Verfüger werden zulasten des Kontos auf Rechnung des Kontoinhabers durchgeführt. Allfällige Überziehungen des Kontos werden im Rahmen von ELBA auch zugelassen, wenn sie auf Verfügungen eines Zeichnungsberechtigten zurückgehen. Für derartige Überziehungen haftet der Kontoinhaber uneingeschränkt.

5 8. Sperre der Zugriffsberechtigung Die Sperre einer Zugriffsberechtigung kann vom betreffenden Verfüger wie folgt beauftragt werden: Telefonisch während der Öffnungszeiten, Montag Mittwoch 08:30 16:30, Donnerstag 08:30 17:30 und Freitag 08:30 14:00 Uhr unter Eine telefonische Sperre wird sofort nach Einlangen des Sperrauftrages wirksam. Der ELBA-Verfüger hat auch die Möglichkeit, seinen ELBA-Zugang durch A. - mehr als drei PIN-Eingabe Fehlversuche B. - oder mehr als drei TAN oder Extracode-Eingabe-Fehlversuchen C. - oder mehr als drei Fehlversuche bei Eingabe der mobilen D. - oder mehr als drei Fehlversuche bei Eingabe der cardtan 8. Sperre der Zugriffsberechtigung Die Sperre einer Zugriffsberechtigung kann vom betreffenden Verfüger wie folgt beauftragt werden: jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten HYPO Oberösterreich Sperrhotline für Karten und ELBA, unter der Telefonnummer , oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten bei der HYPO Oberösterreich. In den oben genannten Fällen wird eine Sperre unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrages wirksam. Der ELBA-Verfüger hat auch die Möglichkeit, seinen ELBA-Zugang durch selbst zu sperren. Die Aufhebung der Sperre ist nur durch die HYPO Oberösterreich möglich. Bei Verlust der von der HYPO Oberösterreich ausgegebenen bzw. vom Verfüger erstellten Identifikationsmerkmale, bei Verlust der zur Erstellung einer elektronischen Signatur erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere einer Signaturkarte oder eines anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträgers) oder bei Bestehen des Verdachtes, dass eine unbefugte Person von diesen Identifikationsmerkmalen Kenntnis erlangt hat, ist der Verfüger verpflichtet, die Sperre der betroffenen Zugriffsberechtigungen zu veranlassen. Die HYPO Oberösterreich ist berechtigt, den Zugriff eines Verfügers auf das von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellte ELBA ohne Mitwirkung der Kontoinhabers oder des Verfügers zu sperren, wenn - objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von ELBA dies rechtfertigen; - der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Identifikationsmerkmale besteht; - oder wenn ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen gegenüber der HYPO Oberösterreich durch die Verwendung des electronic banking entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Aufhebung einer Sperre ist nur durch die HYPO Oberösterreich möglich. Es bedarf dazu einer Weisung des betreffenden Verfügers. mehr als drei PIN-Eingabe Fehlversuche oder mehr als drei TAN oder Extracode-Eingabe-Fehlversuchen oder mehr als drei Fehlversuche bei Eingabe der smstan oder mehr als drei Fehlversuche bei Eingabe der cardtan selbst zu sperren. Die Aufhebung der Sperre ist nur durch die HYPO Oberösterreich möglich. Bei Verlust der von der HYPO Oberösterreich ausgegebenen bzw. vom Verfüger erstellten Identifikationsmerkmale, bei Verlust der zur Erstellung einer elektronischen Signatur erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere einer Signaturkarte oder eines anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträgers) oder bei Bestehen des Verdachtes, dass eine unbefugte Person von diesen Identifikationsmerkmalen Kenntnis erlangt hat, ist der Verfüger verpflichtet, die Sperre der betroffenen Zugriffsberechtigungen zu veranlassen. Die HYPO Oberösterreich ist berechtigt, den Zugriff eines Verfügers auf das von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellte ELBA ohne Mitwirkung der Kontoinhabers oder des Verfügers zu sperren, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von ELBA dies rechtfertigen; der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Identifikationsmerkmale besteht; oder wenn ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen gegenüber der HYPO Oberösterreich durch die Verwendung von ELBA entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Aufhebung einer Sperre ist nur durch die HYPO Oberösterreich möglich. Es bedarf dazu einer Weisung des betreffenden Verfügers.

6 9. Haftung für die EDV-Organisation im Rahmen des Wertpapierservices der HYPO Oberösterreich Die HYPO Oberösterreich stellt den Kunden, deren Anfragen und Aufträge sie während der Öffnungszeiten stets auch persönlich entgegennimmt, ein dem Stand der Technik entsprechendes, möglichst sicheres System für alle Funktionen von ELBA zur Verfügung und wird es laufend dem technischen Fortschritt anpassen. Die ausnahmslose Verfügbarkeit oder Funktionstüchtigkeit kann von der HYPO Oberösterreich nicht gewährleistet werden, weil mit allen technischen Systemen ein Ausfalls- und Störungsrestrisiko verbunden ist. Zwischen dem Kunden und der HYPO Oberösterreich besteht Einvernehmen, dass der technische Aufwand in eine angemessene Relation zu den damit verbundenen Kosten zu setzen ist, um dem Kunden eine zugleich sichere und kostengünstige EDV-Organisation zur Verfügung zu stellen. 9. Haftung für die EDV-Organisation im Rahmen des ELBA- Wertpapierservices der HYPO Oberösterreich Die HYPO Oberösterreich stellt den Kunden, deren Anfragen und Aufträge sie während der Öffnungszeiten stets auch persönlich entgegennimmt, ein dem Stand der Technik entsprechendes, möglichst sicheres System für alle Funktionen von ELBA zur Verfügung und wird es laufend dem technischen Fortschritt anpassen. Die ausnahmslose Verfügbarkeit oder Funktionstüchtigkeit kann von der HYPO Oberösterreich nicht gewährleistet werden, weil mit allen technischen Systemen ein Ausfalls- und Störungsrestrisiko verbunden ist. Zwischen dem Kunden und der HYPO Oberösterreich besteht Einvernehmen, dass der technische Aufwand in eine angemessene Relation zu den damit verbundenen Kosten zu setzen ist, um dem Kunden eine zugleich sichere und kostengünstige EDV-Organisation zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des ELBA-Wertpapierservices haftet die HYPO Oberösterreich für Systemausfälle oder störungen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der HYPO Oberösterreich zurechenbaren Personen. 10. Mitteilungen der HYPO Oberösterreich Im Rahmen von ELBA können alle die Geschäftsbeziehung betreffenden Mitteilungen (Informationen und rechtsgeschäftliche Erklärungen) der HYPO Oberösterreich an ihre Kunden (insbesondere Kontoauszüge, Gutschrifts- und Belastungsanzeigen, Wertpapierabrechnungen und Erklärungen der HYPO Oberösterreich zu den über electronic banking abgeschlossenen Geschäften) elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Diese Mitteilungen gelten mit Abrufung über das electronic banking durch einen Verfüger als dem Kontoinhaber zugestellt. Hat der Kontoinhaber mit der HYPO Oberösterreich vereinbart, dass Mitteilungen zum Konto ausschließlich über ELBA abgefragt werden, trifft den Kontoinhaber die Obliegenheit der regelmäßigen Abrufung der Kontoinformation über das electronic banking. Mit Abrufung, jedenfalls aber mit Ablauf von sechs Wochen nach Bereitstellung, treten die Wirkungen der Zustellung ein und es beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zugestellten Mitteilungen der HYPO Oberösterreich zu laufen. Dies gilt auch für die einen Kontoabschluss beinhaltenden Kontoinformationen. Nicht über ELBA übermittelte Beilagen zu über ELBA abgerufene Mitteilungen werden je nach der mit dem Kontoinhaber getroffenen Vereinbarung am Schalter der HYPO Oberösterreich hinterlegt oder zugesandt. Im Rahmen von ELBA bereitgestellte Informationen enthalten auch unverbindliche Avisi vorgemerkter Salden bzw. Kontobewegungen (Gutschriften, Belastungen). Diese Avisi können von der HYPO Oberösterreich jederzeit rückgängig gemacht werden. Ungeachtet der Abrufbarkeit über ELBA können Mitteilungen der HYPO Oberösterreich oder zugehörige Beilagen im Einzelfall auch zugesandt oder - bei entsprechender Vereinbarung mit der HYPO Oberösterreich - bei der HYPO Oberösterreich schalterlagernd hinterlegt werden. Im Rahmen des ELBA-Wertpapierservices haftet die HYPO Oberösterreich für Systemausfälle oder störungen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der HYPO Oberösterreich zurechenbaren Personen. 10. Mitteilungen der HYPO Oberösterreich Im Rahmen von ELBA können alle die Geschäftsbeziehung betreffenden Mitteilungen (Informationen und rechtsgeschäftliche Erklärungen) der HYPO Oberösterreich an ihre Kunden (insbesondere Kontoauszüge, Gutschrifts- und Belastungsanzeigen, Wertpapierabrechnungen und Erklärungen der HYPO Oberösterreich zu den über ELBA abgeschlossenen Geschäften) elektronisch (insbesondere in der ELBA- Umsatzliste oder ELBA-Mailbox) zum Abruf bereitgestellt werden. Diese Mitteilungen gelten mit Abrufung über ELBA durch einen Verfüger als dem Kontoinhaber zugestellt. Hat der Kontoinhaber mit der HYPO Oberösterreich vereinbart, dass Mitteilungen zum Konto ausschließlich über ELBA abgefragt werden, trifft den Kontoinhaber die Obliegenheit der regelmäßigen Abrufung der Kontoinformation über ELBA. Mit Abrufung, jedenfalls aber mit Ablauf von sechs Wochen nach Bereitstellung, treten die Wirkungen der Zustellung ein und es beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zugestellten Mitteilungen der HYPO Oberösterreich zu laufen. Dies gilt auch für die einen Kontoabschluss beinhaltenden Kontoinformationen. Nicht über ELBA übermittelte Beilagen zu über ELBA abgerufene Mitteilungen werden je nach der mit dem Kontoinhaber getroffenen Vereinbarung am Schalter der HYPO Oberösterreich hinterlegt oder zugesandt. Im Rahmen von ELBA bereitgestellte Informationen enthalten auch unverbindliche Avisi vorgemerkter Salden bzw. Kontobewegungen (Gutschriften, Belastungen). Diese Avisi können von der HYPO Oberösterreich jederzeit rückgängig gemacht werden. Ungeachtet der Abrufbarkeit über ELBA können Mitteilungen der HYPO Oberösterreich oder zugehörige Beilagen im Einzelfall auch zugesandt oder - bei entsprechender Vereinbarung mit der HYPO Oberösterreich - bei der HYPO Oberösterreich schalterlagernd hinterlegt werden.

7 11. Änderungen dieser Bedingungen oder des Leistungsumfangs Änderungen - im Leistungsumfang von ELBA (einschließlich der technischen Zugriffsmöglichkeiten der Verfüger und der in Punkt 19. angesprochenen Software-Lizenz), - der vorliegenden Bedingungen durch die HYPO Oberösterreich sind mit Zustimmung des Kontoinhabers möglich. Die im vorstehenden Absatz angesprochenen Änderungen werden 2 Monate nach Verständigung des Kontoinhabers über die Änderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kontoinhabers bei der HYPO Oberösterreich einlangt. Die Verständigung über die Änderung kann auch durch ELBA erfolgen. Die HYPO Oberösterreich wird den Kontoinhaber in der Verständigung darauf aufmerksam machen, dass - sein Stillschweigen nach Ablauf von 2 Monaten ab Erhalt der Verständigung als Zustimmung zur Änderung gilt und - der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, das Recht hat, die Teilnahmevereinbarung vor dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. 11. Änderungen der Teilnahmevereinbarung und dieser Bedingungen Änderungen der Teilnahmevereinbarung sowie der vorliegenden Bedingungen, welche weder die Leistungen des Kreditinstituts noch die Entgelte betreffen, werden dem Kunden von der HYPO Oberösterreich spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn bei der HYPO Oberösterreich vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kontoinhabers einlangt. Darauf wird die HYPO Oberösterreich den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen. Der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, hat das Recht, den Rahmenvertrag für Zahlungsdienste (Girokontovertrag) oder auch nur die Teilnahmevereinbarung bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird die HYPO Oberösterreich den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird die HYPO Oberösterreich bei einer Änderung dieser Bedingungen eine Gegenüberstellung über die von der Änderung betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kontoinhaber auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird die HYPO Oberösterreich im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Angebot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten. 12. Finanzstatus Der im Rahmen von ELBA über Internet zur Verfügung gestellte Finanzstatus ermöglicht dem Kunden einen Überblick über seine finanzielle Situation. Der Finanzstatus ist eine Auflistung, aller dem Kunden zugeordneten HYPO Produkte (Konten und Verträge), wobei auch eine Einbindung und eigenhändige Wartung von Fremdprodukten durch den Kunden selber möglich ist. Nähere Informationen zum Finanzstatus enthält die Hilfe auf der Gesamtübersicht des Finanzstatus auf der diesbezüglichen Internetseite. Über das von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellte ELBA sind weiters Depotstandsabfragen zu den von der Teilnahme umfassten Wertpapierdepots möglich. Die dabei bekannt gegebenen Wertpapierkurse sind unterschiedlich zeitverzögerte Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung, geben jedoch nicht den Kurs wieder, der zum Zeitpunkt der Abfrage an der Börse gebildet wird. 13. Bezahlen im Internet Leistungsbeschreibung Mit "Bezahlen im Internet" ist die Bezahlung von im Internet bezogenen Waren und 12. Finanzstatus und Depotstandsabfrage Der im Rahmen von ELBA über Internet zur Verfügung gestellte Finanzstatus ermöglicht dem Kunden einen Überblick über seine finanzielle Situation. Der Finanzstatus ist eine Auflistung, aller dem Kunden zugeordneten HYPO Produkte (Konten und Verträge), wobei auch eine Einbindung und eigenhändige Wartung von Fremdprodukten durch den Kunden selber möglich ist. Nähere Informationen zum Finanzstatus enthält die Hilfe auf der Gesamtübersicht des Finanzstatus auf der diesbezüglichen Internetseite. Über das von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellte ELBA sind weiters Depotstandsabfragen zu den von der Teilnahme umfassten Wertpapierdepots möglich. Die dabei bekannt gegebenen Wertpapierkurse sind unterschiedlich zeitverzögerte Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung, geben jedoch nicht den Kurs wieder, der zum Zeitpunkt der Abfrage an der Börse gebildet wird. 13. Bezahlen im Internet Leistungsbeschreibung Über das von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellte ELBA ist die

8 Dienstleistungen möglich. Dabei baut der Verfüger gleichzeitig anlässlich des Vertragsabschlusses mit dem Verkäufer über Internet eine Verbindung zum Bankrechenzentrum auf und überweist den Zahlungsbetrag unmittelbar auf das Girokonto des Verkäufers. Die Daten des Verkäufers werden automatisch im Überweisungsauftrag übernommen. Bezahlung von im Internet über entsprechend gekennzeichnete Internetseiten bezogenen Waren und Dienstleistungen möglich. Dabei baut der Verfüger gleichzeitig anlässlich des Vertragsabschlusses mit dem Verkäufer über dessen Internetseite eine Verbindung zum Bankrechenzentrum auf und überweist den Zahlungsbetrag unmittelbar auf das Girokonto des Verkäufers. Die Daten des Verkäufers werden automatisch in den Überweisungsauftrag übernommen Kein Widerruf Zahlungsaufträge führen unmittelbar zu einer Gutschrift am Girokonto des Verkäufers und sind daher für den Verfüger nicht widerrufbar. Auch bei derartigen Überweisungen können Einwendungen aus dem vom Verfüger mit dem Verkäufer eingegangenen Vertragsverhältnis gegenüber der HYPO Oberösterreich nicht geltend gemacht werden Datenweitergabe Der Verfüger stimmt zu, dass sein Name samt Bankverbindung dem Verkäufer für die Verkaufsabwicklung bekannt gegeben werden kann. 14. Wertpapier-Service Keine Anlageberatung/Beratungsfreies Geschäft ELBA-internet Wertpapier ist ausschließlich ein Wertpapierhandels-, - abwicklungs- und -verwahrservice. Der Verfüger verzichtet bei Auftragserteilung bewusst auf persönliche Beratung. Die Bank übernimmt daher bezüglich Kaufoder Verkaufsentscheidung keine Haftung Leistungsumfang Der Verfüger kann nur Geschäfte mit Wertpapieren durchführen, die seinem persönlichen Anlegerprofil entsprechen und die über ELBA handelbar sind Informationen Aktuelle Informationen über bestimmte Länder, Währungen, Wertpapiere, Börsen etc., zur Verfügung gestellt zb über stellen keine individuelle Beratung oder Empfehlung dar; derartige, allgemeine Informationen sollen lediglich selbständige Kundenentscheidungen erleichtern Auftragserteilung Für die Auftragserteilung sind die in ELBA abrufbaren "Orderrichtlinien" und die "Produkterweiterungen und Wirtschaftsereignisse" zu beachten. Bei Auftragserteilung sind die Wertpapierkennnummer, das Verrechnungskonto und eine Börse auszuwählen. Der Verfüger hat die Möglichkeit einen Auftrag an eine Börse zu senden oder sich ein außerbörsliches Kursangebot stellen zu lassen. Bei der Kein Widerruf Derartige Zahlungsaufträge führen unmittelbar zu einer Zahlungsbestätigung am Girokonto des Verkäufers und sind daher für den Verfüger nicht widerrufbar. Auch bei derartigen Überweisungen können Einwendungen aus dem vom Verfüger mit dem Verkäufer eingegangenen Vertragsverhältnis gegenüber der HYPO Oberösterreich nicht geltend gemacht werden Datenweitergabe Der Verfüger stimmt zu, dass sein Name samt Bankverbindung dem Verkäufer für die Verkaufsabwicklung bekannt gegeben werden kann. 14. Wertpapier-Service Keine Anlageberatung/Beratungsfreies Geschäft ELBA-internet Wertpapier ist ausschließlich ein Wertpapierhandels-, -abwicklungsund -verwahrservice. Der Verfüger verzichtet bei Auftragserteilung bewusst auf persönliche Beratung. Die Bank übernimmt daher bezüglich Kauf- oder Verkaufsentscheidung keine Haftung Leistungsumfang Der Verfüger kann nur Geschäfte mit Wertpapieren durchführen, die seinem persönlichen Anlegerprofil entsprechen und die über ELBA-internet Wertpapier handelbar sind Informationen Aktuelle Informationen über bestimmte Länder, Währungen, Wertpapiere, Börsen etc., zur Verfügung gestellt zb über stellen keine individuelle Beratung oder Empfehlung dar; derartige, allgemeine Informationen sollen lediglich selbständige Kundenentscheidungen erleichtern Auftragserteilung Für die Auftragserteilung sind die in ELBA-internet Wertpapier abrufbaren "Orderrichtlinien" und die "Produkterweiterungen und Wirtschaftsereignisse" zu beachten. Bei Auftragserteilung sind die Wertpapierkennnummer, das Verrechnungskonto und eine Börse auszuwählen. Der Verfüger hat die Möglichkeit einen Auftrag an eine

9 Auswahl einer Börse gelten die Bestimmungen des Börsenhandels (Punkt 15.), ansonsten die Bestimmungen des außerbörslichen Handels (Punkt 16.). Börse zu senden, hierfür oder sich ein außerbörsliches Kursangebot stellen zu lassen. Bei der Auswahl einer Börse gelten die Bestimmungen des Börsenhandels (Punkt ff), ansonsten die Bestimmungen des außerbörslichen Handels (Punkt ff). 15. Börsenhandel Kurse Alle Kursangaben sind Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung und geben nicht den Kurs wieder, zu dem ein Auftrag tatsächlich durchgeführt wird. Insbesondere während der Auftragserteilung bis zu dessen Durchführung kann es zu Kursänderungen kommen Auftragserfassung Bei Auftragserteilung sind die Stückzahl bzw. das Nominale, die zeitliche Gültigkeit, Preis- und Kurslimits sowie ein eventueller Limitzusatz anzugeben. Ein Storno- bzw. Änderungsauftrag wird vorbehaltlich eines bereits durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet. Die Durchführung eines Storno- bzw. Änderungsauftrags kann daher insofern nicht gewährleistet werden, weil die Rückmeldung der Börse an die Bank mit von der Bank nicht beeinflussbarer zeitlicher Verzögerung erfolgt. Der Verfüger trägt darüber hinaus das Risiko und hat für entsprechende Depot- /Bardeckung zu sorgen, wenn bei Storno- samt Neuauftrag bzw. bei einem Änderungsauftrag sowohl der ursprüngliche als auch der neue Auftrag durchgeführt werden Preis- und Kurslimit Der Verfüger hat zwischen den Limitarten "Betrag" und "Bestens" auszuwählen. Das Erreichen von Preis- und Kurslimits an der Börse lässt nicht auf die Durchführung des erteilten Auftrags schließen. Zu beachten sind weiters vorgegebene Mindestauftragsgrößen, Liquidität, sowie die für die jeweilige Börse geltenden Börseusancen. Bei nicht börsennotierten Wertpapierfonds können ausschließlich Bestens-Aufträge erteilt werden Zeitliche Gültigkeit Die zeitliche Gültigkeit eines Auftrages ist vom Nutzer anzugeben. Mit Ablauf des angegebenen Datums endet der Auftrag, auch wenn er noch nicht durchgeführt wurde. Am Jahresende gelten Sonderregelungen, über die in den Produkterweiterungen informiert wird Auftragsentgegennahme Der Auftrag wird nur dann entgegengenommen, wenn Konto- und Depotdeckung gegeben sind und das vom Verfüger gewählte Wertpapier in seine Risikoklasse fällt und zur Auftragserteilung aktuell zur Verfügung steht. Eine Entgegennahme wird durch "Auftrag entgegengenommen" angezeigt. Bei Ablehnung erfolgt eine Börsenhandel Kurse Alle Kursangaben sind Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung und geben nicht den Kurs wieder, zu dem ein Auftrag tatsächlich durchgeführt wird. Insbesondere während der Auftragserteilung bis zu dessen Durchführung kann es zu Kursänderungen kommen Auftragserfassung Bei Auftragserteilung sind die Stückzahl bzw. das Nominale, die zeitliche Gültigkeit, Preis- und Kurslimits sowie ein eventueller Limitzusatz anzugeben. Ein Storno- bzw. Änderungsauftrag wird vorbehaltlich eines bereits durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet. Die Durchführung eines Storno- bzw. Änderungsauftrags kann daher insofern nicht gewährleistet werden, weil die Rückmeldung der Börse an die Bank mit von der Bank nicht beeinflussbarer zeitlicher Verzögerung erfolgt. Der Verfüger trägt darüber hinaus das Risiko und hat für entsprechende Depot- /Bardeckung zu sorgen, wenn bei Storno- samt Neuauftrag bzw. bei einem Änderungsauftrag sowohl der ursprüngliche als auch der neue Auftrag durchgeführt werden Preis- und Kurslimit Der Verfüger hat zwischen den Limitarten "Betrag" und "Bestens" auszuwählen. Das Erreichen von Preis- und Kurslimits an der Börse lässt nicht auf die Durchführung des erteilten Auftrags schließen. Zu beachten sind weiters vorgegebene Mindestauftragsgrößen, Liquidität, sowie die für die jeweilige Börse geltenden Börseusancen. Bei nicht börsennotierten Wertpapierfonds können ausschließlich Bestens-Aufträge erteilt werden Zeitliche Gültigkeit Die zeitliche Gültigkeit eines Auftrages ist vom Nutzer anzugeben. Mit Ablauf des angegebenen Datums endet der Auftrag, auch wenn er noch nicht durchgeführt wurde. Am Jahresende gelten Sonderregelungen, über die mittels ELBA-Nachricht informiert wird Auftragsentgegennahme Der Auftrag wird nur dann entgegengenommen, wenn Konto- und Depotdeckung gegeben sind und das vom Verfüger gewählte Wertpapier in seine Risikoklasse fällt und zur Auftragserteilung aktuell zur Verfügung steht. Eine Entgegennahme wird durch "Auftrag entgegengenommen" angezeigt. Bei Ablehnung erfolgt eine

10 entsprechende Fehlermeldung. entsprechende Fehlermeldung Weiterleitung eines Auftrages Die Weiterleitung eines Auftrages erfolgt je nach Börse voll- oder teilautomatisch. Bei teilautomatischer Weiterleitung wird der Auftrag von Partnerbanken an die jeweilige Börse weitergeleitet. Diese Weiterleitung hat einen zeitlichen Aufwand zur Folge und erhöht das Kursrisiko. Eine Auftragsweiterleitung findet nur an österreichischen Bankarbeitstagen sowie an ausgewählten österreichischen Bankfeiertagen statt, über die auf " bzw. in den "Produkterweiterungen informiert wird. Die Bank haftet nicht für den Ausfall eines Börserechners oder sonstiger fremder EDV-Systeme Durchführungsanzeige Bei Durchführung eines Auftrages wird in der Regel eine Durchführungsanzeige erstellt, die im "Orderbuch" abgerufen werden kann. Der in der Durchführungsanzeige enthaltene Kurs erfolgt ohne Gewähr; der tatsächliche Kurs eines Auftrages ist der Abrechnung zu entnehmen. 16. Außerbörslicher Handel Auftragserteilung Bei Auftragserteilung sind die Wertpapierkennnummer, Stückzahl bzw. das Nominale einzugeben und mittels TAN zu bestätigen. Auch für diese Art der Auftragserteilung kann das persönliche Transaktions-Passwort verwendet werden. Bei nicht börsennotierten Wertpapierfonds können ausschließlich Bestens-Aufträge erteilt werden. Außerbörsliche Geschäfte können nicht storniert werden Kurs Kursangaben sind in der Regel Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung und geben nicht den Kurs wieder, zu dem ein Auftrag tatsächlich durchgeführt wird. Insbesondere während der Auftragserteilung bis zu dessen Durchführung kann es zu Kursänderungen kommen Haftung Die Bank haftet nicht für die EDV-Systeme des Handelspartners oder sonstiger ihr nicht zurechenbarer EDV-Systeme Kursangebotsanspruch Bei Kursannahmen, die aufgrund von Verzögerungen während der Datenübermittlung zu spät beim Handelspartner eintreffen, besteht kein Anspruch auf das Kursangebot Weiterleitung eines Auftrages Die Weiterleitung eines Auftrages erfolgt je nach Börse voll- oder teilautomatisch. Bei teilautomatischer Weiterleitung wird der Auftrag von Partnerbanken an die jeweilige Börse weitergeleitet. Diese Weiterleitung hat einen zeitlichen Aufwand zur Folge und erhöht das Kursrisiko. Eine Auftragsweiterleitung findet nur an österreichischen Bankarbeitstagen sowie an ausgewählten österreichischen Bankfeiertagen statt, über die auf " bzw. in den "Produkterweiterungen informiert wird. Die Bank haftet nicht für den Ausfall eines Börserechners oder sonstiger fremder EDV- Systeme Durchführungsanzeige Bei Durchführung eines Auftrages wird in der Regel eine Durchführungsanzeige erstellt, die im "Orderbuch" abgerufen werden kann. Der in der Durchführungsanzeige enthaltene Kurs erfolgt ohne Gewähr; der tatsächliche Kurs eines Auftrages ist der Abrechnung zu entnehmen Außerbörslicher Handel Auftragserteilung Bei Auftragserteilung sind die Wertpapierkennnummer, Stückzahl bzw. das Nominale einzugeben und mittels TAN zu bestätigen. Auch für diese Art der Auftragserteilung kann das persönliche Transaktions-Passwort verwendet werden. Bei nicht börsennotierten Wertpapierfonds können ausschließlich Bestens-Aufträge erteilt werden. Außerbörsliche Geschäfte können nicht storniert werden Kurs Kursangaben sind in der Regel Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung und geben nicht den Kurs wieder, zu dem ein Auftrag tatsächlich durchgeführt wird. Insbesondere während der Auftragserteilung bis zu dessen Durchführung kann es zu Kursänderungen kommen Haftung Die Bank haftet nicht für die EDV-Systeme des Handelspartners oder sonstiger ihr nicht zurechenbarer EDV-Systeme Kursangebotsanspruch Bei Kursannahmen, die aufgrund von Verzögerungen während der Datenübermittlung zu spät beim Handelspartner eintreffen, besteht kein Anspruch auf das Kursangebot.

11 Ein außerbörsliches Geschäft kommt dadurch nicht zustande. Bei Verzögerungen, wie oben beschrieben, wird vom System eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben. Ein außerbörsliches Geschäft kommt dadurch nicht zustande. Bei Verzögerungen, wie oben beschrieben, wird vom System eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben. 17. Informationen Aktuelle Informationen über bestimmte Länder, Währungen, Wertpapiere, Börsen etc., zur Verfügung gestellt über stellen keine individuelle Beratung oder Empfehlung dar; derartige, allgemeine Informationen sollen lediglich selbständige Kundenentscheidungen erleichtern. 18. Onlinesparen Es gelten zusätzlich die gesonderten mit der HYPO Oberösterreich vereinbarten Bedingungen. 19. Software-Lizenz Für die Kommunikation im Rahmen von ELBA über Datenkommunikationsleitung stellt die HYPO Oberösterreich ein Programm (nachstehend kurz Programm ) zur Verarbeitung von Zahlungsaufträgen und Informationen, die über Datenkommunikationsleitung an Banken, die den vom Programm gebotenen Multibank-Status unterstützen, übertragen werden, zur Verfügung. Mit dem Erwerb des Programms wird ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht am Programm und der zugehörigen Dokumentation erworben. Der Kontoinhaber (bzw. der Software-Lizenznehmer) kann noch Personen ( Bediener ) benennen, die die Möglichkeit haben, Abfragen zum Konto zu tätigen und Auftragsdaten zwecks Vorbereitung späterer Auftragserteilung durch dazu berechtigte Personen zu übermitteln. Die vereinbarten Funktionsteile des Programms werden auf CD-ROM oder einem anderen elektronischen Medium zur Verfügung gestellt. Es dürfen nur die mit der HYPO Oberösterreich vereinbarten Programmfunktionen genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass dadurch die vereinbarten Funktionsteile und insbesondere die Multibankfähigkeit nicht beeinträchtigt werden, ist die HYPO Oberösterreich jederzeit berechtigt, neue Softwareversionen zum Programm anzuliefern. Die für die Inanspruchnahme der electronic banking-dienstleistungen einer anderen Bank unter Verwendung des Programms notwendige Vereinbarung ist mit der betreffenden Bank gesondert abzuschließen. Die HYPO Oberösterreich verpflichtet sich, während der hiermit zugesagten Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Abschluss der Lizenzvereinbarung auftretende reproduzierbare Softwarefehler, die eine ordnungsgemäße Erteilung von Zahlungsaufträgen bzw. Abfrage von Kontoinformationen verhindern, so schnell wie möglich, entweder selbst oder durch geeignete Beauftragte, kostenlos zu beheben. Dies unter der Voraussetzung, dass der Software-Fehler der HYPO Oberösterreich innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt wird. 15. Informationen Aktuelle Informationen über bestimmte Länder, Währungen, Wertpapiere, Börsen etc., zur Verfügung gestellt über stellen keine individuelle Beratung oder Empfehlung dar; derartige, allgemeine Informationen sollen lediglich selbständige Kundenentscheidungen erleichtern. 15. Onlinesparen Es gelten zusätzlich die gesonderten mit der HYPO Oberösterreich vereinbarten Bedingungen. 16. Software-Lizenz Für die Kommunikation im Rahmen von ELBA mbs über Datenkommunikationsleitung stellt die HYPO Oberösterreich ein Programm (nachstehend kurz Programm ) zur Verarbeitung von Zahlungsaufträgen und Informationen, die über Datenkommunikationsleitung an Banken, die den vom Programm gebotenen Multibank-Status unterstützen, übertragen werden, zur Verfügung. Mit dem Erwerb des Programms wird ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht am Programm und der zugehörigen Dokumentation erworben. Der Kontoinhaber (bzw. der Software-Lizenznehmer) kann noch Personen ( Bediener ) benennen, die die Möglichkeit haben, Abfragen zum Konto zu tätigen und Auftragsdaten zwecks Vorbereitung späterer Auftragserteilung durch dazu berechtigte Personen zu übermitteln. Die vereinbarten Funktionsteile des Programms werden auf zum Download zur Verfügung gestellt. Es dürfen nur die mit der HYPO Oberösterreich vereinbarten Programmfunktionen genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass dadurch die vereinbarten Funktionsteile und insbesondere die Multibankfähigkeit nicht beeinträchtigt werden, ist die HYPO Oberösterreich jederzeit berechtigt, neue Softwareversionen zum Programm anzuliefern. Die für die Inanspruchnahme der electronic banking-dienstleistungen einer anderen Bank unter Verwendung des Programms notwendige Vereinbarung ist mit der betreffenden Bank gesondert abzuschließen. Die an die HYPO Oberösterreich zu zahlenden Entgelte decken nicht die Entgeltansprüche anderer Banken, mit denen unter Verwendung des von der HYPO Oberösterreich zur Verfügung gestellten Programms Datenfernübertragung betrieben wird, und nicht die Kosten der erforderlichen Datenübertragungsleitungen. Die HYPO Oberösterreich verpflichtet sich, während der hiermit zugesagten Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Abschluss der Lizenzvereinbarung auftretende reproduzierbare Softwarefehler, die eine ordnungsgemäße Erteilung von

12 Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt jedenfalls, wenn das Programm ohne ausdrückliche Zustimmung der HYPO Oberösterreich geändert wurde oder der Fehler auf mangelnde technische Mindestausstattung zurückzuführen ist. Das Programm darf Dritten, welche zur Verwendung nicht berechtigt sind, nicht zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung (ausgenommen die Herstellung einer Sicherungskopie zur Förderung der Betriebssicherheit) und die Weitergabe des Programms sind nicht zulässig. Zahlungsaufträgen bzw. Abfrage von Kontoinformationen verhindern, so schnell wie möglich, entweder selbst oder durch geeignete Beauftragte, kostenlos zu beheben. Dies unter der Voraussetzung, dass der Software-Fehler der HYPO Oberösterreich innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt wird. Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt jedenfalls, wenn das Programm ohne ausdrückliche Zustimmung der HYPO Oberösterreich geändert wurde oder der Fehler auf mangelnde technische Mindestausstattung zurückzuführen ist. Das Programm darf Dritten, welche zur Verwendung nicht berechtigt sind, nicht zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung (ausgenommen die Herstellung einer Sicherungskopie zur Förderung der Betriebssicherheit) und die Weitergabe des Programms sind nicht zulässig.

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