Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung. Qualitätsbericht 2011 der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

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1 Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 2011 der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

2 Vorwort Ärztliche Qualität bestens gesichert Aufgaben der Abteilung Qualitätssicherung KVSA Ansprechpartner für besondere Genehmigungen Qualität? Aber sicher! Rechtsgrundlagen Bundesweit geltende Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien Qualitätszirkel Instrument des kollegialen Austausches Bericht aus der Versorgung Neu eingeführte Leistungen im ersten Halbjahr 2012: Ausblick in die Zukunft was wird sich ändern? Die Kassenärztliche Vereinigung macht Qualität sichtbar Impressum Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 14 Seite 14 Seite 16 Seite 18 Seite 22 Seite 24 Seite 26 Seite 29

3 Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes der KVSA Vorwort Ärztliche Qualität bestens gesichert Sehr geehrte Damen und Herren, vor Ihnen liegt der sechste Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, welcher einen Überblick über verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung im Jahr 2011 gibt. Wir sehen es als eine der Hauptaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen- Anhalt an, die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung zu sichern und zu fördern. Kaum ein anderer Bereich hat in den vergangenen Jahren derartige Veränderungen und Erweiterungen erfahren wie die Qualitätssicherung ambulanter ärzt licher Leistungen. Die Vereinbarungen und Richtlinien zum Thema Qualitätssicherung auf Bundesebene nehmen stetig zu. Die Maßnahmen, die durch die KVen zur Quali tätssicherung getroffen werden, sind sehr unterschiedlich und reichen von der Absolvierung vorgeschriebener Fortbildungen über die Einhaltung von Mindestfallzahlen bis zur Durchführung von Dokumentationsprüfungen. Weiterhin bieten wir ein breit gefächertes Angebot an Fortbil dungen für unsere Mitglieder und die nichtärztlichen Mitarbeiter an. Seit vielen Jahren fördern wir die Qualitätszirkelarbeit und damit den interkollegialen Erfahrungsaustausch. Für die Einführung des internen Qualitätsmanagements in den Praxen bieten wir Unterstützung in Form von Workshops und bedarfsgerechten Fortbildungen. Nicht alle Maßnahmen können in unserem Qualitätsbericht dargestellt werden. Wir haben Ihr Interesse zum Thema Qualitätssicherung geweckt? Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter VORWORT Darüber hinaus informieren wir im vorliegenden Bericht über den aktuellen Stand der Versorgung im Land Sachsen-Anhalt und zeigen Ihnen das inno va tive Versorgungsprojekt der nichtärztlichen Praxis assistentin auf. Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes 1

4 Aufgaben der Abteilung Qualitätssicherung 1 >>> Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, die Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung zu sichern, hat die KV Sachsen-Anhalt die Abteilung Qualitätssicherung und -management eingerichtet. Wesentliche Aufgabe ist die Bearbeitung von Anträgen zur Erteilung einer Genehmigung. Genehmigungen sind zur Durchführung und Abrechnung bestimmter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich. So darf ein Arzt z. B. Leistungen der Sonografie, Radiologie und Zytologie in der ambulanten Versorgung nur erbringen, wenn er seine fachliche Qualifikation und die apparativ-technische Ausstattung gegenüber der KVSA nachgewiesen hat. Diese Überprüfung wird zum Teil durch Qualitäts sicherungs kommissionen (besonders erfahrene Ärzte) unterstützt. Weiterhin werden von der Abteilung Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte und medizinische Fachangestellte organisiert und koordiniert. Zur Abteilung gehören eine beratende Ärztin und eine beratende Apothekerin. Sie unterstützen alle Fachabteilungen hinsichtlich medizinischer und pharmakologischer Fragen und stehen den Mitgliedern der KVSA für Fragen rund um die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln beratend zur Seite. Ein wichtiger Bereich der Arbeit ist die Beratung, wie Arztpraxen erfolgreich ein internes Qualitätsmanagements einführen können. Ein Mitar beiter ist in der onkologischen Leitstelle mit der Tumor dokumentation und deren Weiterleitung an das gemeinsame Krebsregister Berlin befasst. Beratende Ärztin/Apothekerin > > Verordnungsmanagement > > Impfleistungsberatungen > > Beratungen zur Krankenhaustransport-Richtlinie und Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie > > Pharmakotherapieberatungen > > Beratungen zur Heil- und Hilfsmittelrichtlinie Umsetzung von Verträgen/ Vereinbarungen > > Medizinische Beratung der Fachabteilung > Umsetzen neuer Richtlinien und Vereinbarungen > Umsetzung verschiedener DMP-Verträge und Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung > > Umsetzung von Struktur- und Selektivverträgen Fortbildungskoordination > > Überprüfung von Fortbildungsnachweisen > > Betreuung von Qualitätszirkeln (inklusive Fortbildung der Moderatoren) > > Überprüfung der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung nach 95d SGB V Schaffung der Voraussetzungen zur Erteilung und Aufrechterhaltung von Genehmigungen Genehmigungen: > > Erteilen von Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von genehmigungspflichtigen Leistungen > > Überprüfung der Qualität der erbrachten Leistungen durch Stichproben und apparative Prüfungen > > Information und Beratung der Mitglieder in Fragen der Qualitätssicherung > > Geschäftsführung der Qualitätssicherungskommissionen Neue Genehmigungserfordernisse Onkologie- Vereinbarung > Qualitätsmanagement- Kommissionen > Qualitätsmanagement- Richtlinie Onkologische Leitstelle > > Tumordokumentation > > Nachsorgedokumentation Praxisinternes Qualitätsmanagement > > Unterstützung bei der Einführung eines praxisinternen QM > > Beratungsleistungen > > Bereitstellung von Informationsmaterial 2

5 KVSA Ansprechpartner für besondere Genehmigungen Ansprechpartnerin Telefonnummer Abteilungsleiterin Sekretariat Beratende Ärztin / Beratende Apothekerin maria-tatjana.kunze@kvsa.de josefine.mueller@kvsa.de Verordnungsmanagement --Pharmakotherapie --Impfleistungsberatung Sekretariat anke.roessler@kvsa.de Fortbildungskoordination ingrid.zielinski@kvsa.de / annette.mueller@kvsa.de genehmigungspflichtige Leistung Akupunktur stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Akuter Hörsturz stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Ambulantes Operieren anke.schmidt@kvsa.de ambulante Katarakt-Operationen anke.schmidt@kvsa.de Apheresen als extrakorporale Hämotherapieverfahren annett.irmer@kvsa.de Arthroskopie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Balneophototherapie anke.schmidt@kvsa.de Belegärztliche Tätigkeit claudia.hahne@kvsa.de Chirotherapie kathrin.kuntze@kvsa.de Computertomographie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Dialyse annett.irmer@kvsa.de DMP Asthma bronchiale/copd annett.irmer@kvsa.de DMP Brustkrebs kerstin.muenzel@kvsa.de DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 claudia.hahne@kvsa.de DMP Koronare Herzerkrankung annett.irmer@kvsa.de Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 claudia.hahne@kvsa.de Hallo Baby - Willkommen Baby anke.schmidt@kvsa.de Handchirurgie anke.schmidt@kvsa.de Hautkrebs-Screening karin.nitsche@kvsa.de Hautkrebsvorsorge-Verfahren (BARMER GEK/TK) karin.nitsche@kvsa.de Herzschrittmacher-Kontrolle annett.irmer@kvsa.de Histopathologie beim Hautkrebs-Screening anke.schmidt@kvsa.de HIV-Aids karin.nitsche@kvsa.de Homöopathie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de invasive Kardiologie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Knochendichte-Messung kerstin.muenzel@kvsa.de Koloskopie claudia.hahne@kvsa.de künstliche Befruchtung anke.schmidt@kvsa.de Labordiagnostik anke.schmidt@kvsa.de Langzeit-EKG-Untersuchungen annett.irmer@kvsa.de Mammographie kerstin.muenzel@kvsa.de Mammographie-Screening kerstin.muenzel@kvsa.de Medizinische Rehabilitation karin.nitsche@kvsa.de Molekularpathologie, Molekulargenetik anke.schmidt@kvsa.de MR-Angiographie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de MRSA anke.schmidt@kvsa.de MRT allgemein stephanie.schoenemeyer@kvsa.de MRT der Mamma stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Nuklearmedizin kerstin.muenzel@kvsa.de Onkologisch verantwortlicher Arzt carmen.platenau@kvsa.de Otoakustische Emission kerstin.muenzel@kvsa.de Photodynamische Therapie anke.schmidt@kvsa.de Phototherapeutische Keratektomie anke.schmidt@kvsa.de Physikalische Therapie claudia.hahne@kvsa.de Praxisassistentin claudia.hahne@kvsa.de Psychosomatische Grundversorgung ursula.rothe@kvsa.de / anja.koeltsch@kvsa.de Psychotherapie ursula.rothe@kvsa.de / anja.koeltsch@kvsa.de Radiologie - allgemein stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Radiologie - interventionell stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Schlafbezogene Atmungsstörungen snke.schmidt@kvsa.de Schmerztherapie kerstin.muenzel@kvsa.de Schwangerschaftsabbrüche anke.schmidt@kvsa.de Sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern/Jugendlichen ursula.rothe@kvsa.de / anja.koeltsch@kvsa.de Stoßwellenlithotripsie kerstin.muenzel@kvsa.de Strahlentherapie kerstin.muenzel@kvsa.de substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger karin.nitsche@kvsa.de Tonsillotomie anke.schmidt@kvsa.de Ultraschalldiagnostik kathrin.kuntze@kvsa.de / carmen.platenau@kvsa.de Urinzytologie anke.schmidt@kvsa.de Vakuumbiopsie der Brust kerstin.muenzel@kvsa.de Zervix-Zytologie karin.nitsche@kvsa.de Aufgaben / Ansprechpartner

6 Qualität? Aber sicher! 2 >>> Die nachhaltige Qualitätssicherung und deren Förderung zählt zu den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Genehmigungspflichtige Leistungen kann ein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender Arzt nur durchführen und abrechnen, wenn er die vorgegebenen Qualitätsstandards sowohl in fachlicher als auch in apparativ-technischer Hinsicht erfüllt. Staatliche Normen weisen durch Gesetze und Verordnungen, wie beispielsweise das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), das Infektionsschutz-Gesetz sowie die Röntgenoder Strahlenschutzverordnung, den Weg in der ärztlichen Versorgung. So bildet das SGB V die gesetzliche Grundlage für die in der Qualitätssicherung getroffenen Maßnahmen bei der Behandlung gesetzlich Versicherter. Der Paragraf 135a SGB V verpflichtet die Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. Nach Paragraf 136 SGB V sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Qualitätssicherungsmaßnahmen zu fördern und die Ergebnisse durch Qualitätsprüfungen zu bewerten. Eine Vielzahl der Qualitätssicherungsmaßnahmen basiert auf Paragraf 135 Abs. 2 SGB V. Der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen (SpiKK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbaren bundesweit gültige Standards, die von allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) umgesetzt werden. Mit diesen Vereinbarungen und Richtlinien werden insbesondere die Standards für hochspezialisierte Behandlungs- und Untersuchungsmethoden festgelegt. Zur Einhaltung der Qualitätsstandards weisen die ambulant tätigen Ärzte ihre persönlichen Qualifikationen, aber auch die Qualifikationen der nichtärztlichen Mitarbeiter nach. Daneben sind für Geräte wie Ultraschallgeräte, Röntgengeräte und MRT gerätetechnische Standards einzuhalten. Wenn diese Voraussetzungen nachgewiesen sind, erhält der Arzt die Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung der Leistung. Diese Genehmigungen sind häufig mit Auflagen verbunden wie Dokumentationsprüfungen, Fortbildungsveranstaltungen oder anderen Instrumenten der Qualitätssicherung. Instrumente der Qualitätssicherung Die Qualitätsstandards für ambulante medizinische Leistungen sind in bundesweit geltenden Richtlinien und Vereinbarungen geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Festlegung von Richtlinien für qualitätssichernde Maßnahmen bestimmter Leistungen befugt. Zur ständigen Messung der Qualität und deren Sicherung sowie zur Aufrechterhaltung von Genehmigungen werden zahlreiche anerkannte Methoden angewendet. Instrumente zur Erteilung und Aufrechterhaltung der Genehmigung: Kolloquium Das Kolloquium bietet als kollegiales Fachgespräch die Möglichkeit des Austauschs zwischen Ärzten. Die Durchführung von Kolloquien obliegt der jeweils zuständigen Qualitätssicherungskommission. Diese hat u. a. die Aufgabe, für Leistungen mit Qualifikationsvorbehalt die fachliche Befähigung des Antragstellers zu prüfen, wenn ein Kolloquium verpflichtend vorgesehen ist oder trotz vorgelegter Zeugnisse begründete Zweifel bestehen. In diesen Fällen hat der Arzt die Gelegenheit, seine fachliche Befähigung in einem Fachgespräch nachzuweisen. Kontinuierliche Fortbildungsverpflichtung Nach den Anforderungen des Berufs- und Vertragsarztrechts besteht gemäß Paragraf 95d SGB V für die an der 4

7 vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten die Verpflichtung zur fachlichen Fortbildung. Der entsprechende Nachweis ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu führen. Nach dieser Regelung sind die Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, in einem Fünfjahreszeitraum insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Darüber hinaus sind für die Aufrechterhaltung bestimmter Genehmigungen themenbezogene Fortbildungen nachzuweisen. Zum Beispiel muss ein onkologisch verantwortlicher Arzt von diesen insgesamt 250 Fortbildungspunkten jährlich 50 Punkte mit dem Schwerpunkt Onkologie nachweisen. Dies entspricht ca. 50 Stunden. Vorrangig sollte es der Anspruch eines jeden Arztes sein weitere Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, um stets auf dem aktuellen Stand der Medizin zu praktizieren. Die von der KVSA angebotenen Fortbildungen decken ein breites Spektrum ab. Die Themen werden auf die Bedürfnisse der Ärzte und des nichtärztlichen Personals abgestimmt und orientieren sich am aktuellen Wissensstand in den Fachgebieten. Das Spektrum reicht von fachspezifischen Fortbildungen, beispielsweise zum Hautkrebsscreening über EDV-Kurse zur Anwendung von Excel und Word bis hin zu den Angeboten für das medizinische Fachpersonal. Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung und -management organisieren und koordinieren alle Fortbildungen. Kommissionen zur Qualitätssicherung In der ärztlichen Selbstverwaltung verknüpft sich das ärztliche Sachverständnis mit den professionellen Verwaltungsabläufen der KVSA. Die ärztlich besetzten Qualitätssicherungskommissionen überprüfen für Leistungen mit Qualifikationsvorbehalt die fachliche Qualifikation des antragstellenden Arztes anhand vorgelegter Zeugnisse und Bescheinigungen und/oder durch ein Kolloquium. Die Kommissionen erarbeiten fachliche Empfehlungen, die Verwaltung legt diese dem Vorstand vor, der auf dieser Grundlage entscheidet. In der KVSA sind insgesamt 134 Ärzte in 30 Kommissionen tätig. Kommission/Sachverständige/AG Mitglieder Akupunktur 3 Ambulantes Operieren 7 Apheresen 5 (davon 2 MDK) Arthroskopie 2 Diabetes 4 Dialyse 6 Histopathologie Hautkrebs-Screening 3 HIV/Aids (länderübergreifende Kommission) 1 Mitglied KVSA (6 gesamt) Koloskopie 5 Labor 8 Langzeit-EKG/ Herzschrittmacher 4 Nuklearmedizin 3 Onkologie 5 Photodynamische Therapie 4 Qualitätsmanagement 3 Radiologie 13 Schlafapnoe 4 Schmerztherapie 4 Sonografie 7 Strahlentherapie 3 Substitution 12 (davon 6 Kassenvertreter) Zytologie 4 AG Diabetischer Fuß 3 Qualitätssicherungsbeauftragte 2 Sachverständige Apherese 1 Sachverständige Labor 3 Sachverständige Onkologie 1 Sachverständige Radiologie 1 Sachverständige Sonografie 11 Sachverständige Urinzytologie 2 Gesamt 134 QUALITÄTSSICHERUNG 5

8 2 >>> Einzelfallprüfungen durch Stichproben Die KVSA prüft anhand der Richtlinien und Beschlüsse die Qualität einiger Leistungen im Einzelfall durch Stichproben. Dabei handelt es sich um Dokumentationsprüfungen. Die Stichprobe umfasst einen vorgegebenen prozentualen Anteil der Ärzte, die über eine Genehmigung in dem entsprechenden Leistungsbereich verfügen. Die in der Stichprobe befindlichen Ärzte reichen Dokumentationen durchgeführter Untersuchungen ein. Die Unterlagen werden von den Mitgliedern der Kommissionen auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit nach vorgegebenen Bewertungskriterien beurteilt. Präparatebefundung Zytologie Eine Maßnahme der Qualitätssicherung ist die Überprüfung der Präparatequalität zytologischer Untersuchungen und deren ärztlicher Dokumentation. Dabei wird die Qualität des Zellmaterials, die Färbung und die Eindeckung sowie die Nachvollziehbarkeit der Befundung/ Dokumentation geprüft. Die stichprobenartige Überprüfung erfolgt durch die Qualitätssicherungs-Kommission. Dazu fordert die KVSA vom zytologieverantwortlichen Arzt im Zweijahres-Abstand jeweils zwölf zufällig ausgewählte Präparate mit der dazugehörenden Dokumentation und Befundung an. Die eingereichten Präparate sind zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem zytologieverantwortlichen Arzt durch die KV innerhalb von vier Wochen mitgeteilt. Ergaben sich dabei Mängel, wird der Arzt über diese informiert und eingehend beraten, wie diese behoben werden können. Wurde die Überprüfung nicht bestanden, muss der zytologieverantwortliche Arzt innerhalb von einem Jahr an einer erneuten Überprüfung teilnehmen. Werden die Anforderungen auch dann nicht erfüllt, hat der Arzt die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten an einem Kolloquium bei der KVSA teilzunehmen. Kann der Arzt dann ausreichende Kenntnisse nachweisen, bleibt die Genehmigung bestehen, ansonsten wird sie widerrufen. Der Stichproben eine Auswahl aus dem Jahr 2011: Histopathologie Hautkrebsscreening Dokumentationsprüfungen 8 Prüfprozess Koloskopie Dokumentationsprüfungen gemäß 6 Abs. 3a-e Mammografie Dokumentationsprüfungen im Rahmen der Aufrechterhaltung der Genehmigung MRT Dokumentationsprüfungen Schlafapnoe Dokumentationsprüfungen bestanden nicht bestanden 1 1 bestanden nicht bestanden 63 2 erfüllt nicht erfüllt 31 3 bestanden nicht bestanden 2 2 bestanden nicht bestanden 4 4 6

9 Arzt kann frühestens sechs Monate nach dem Widerruf einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Instrument des praxisinternen Qualitätsmanagements: Bereits im Jahr 2004 wurde das praxisinterne Qualitätsmanagement in die Regelungen des fünften Sozialgesetzbuches aufgenommen und damit für alle ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtend eingeführt. Zum 1. Januar 2006 trat die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft. Die Richtlinie beschreibt Anforderungen, die durch jede Praxis zu erfüllen sind. Die Richtlinie ist im Internet unter abrufbar Das Wichtigste: > > Eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben > > Mit Aufnahme der Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung gelten folgende Zeiträume: zwei Jahre für die Planung und die Orientierung und zwei Jahre für die Umsetzung der konkreten Anforderungen ab dem fünften Jahr soll das interne Qualitätsmanagement kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden > > Es ist kein bestimmtes System vorgeschrieben, ggf. kann auch ein eigenes System entwickelt werden. > > Die Erfahrung zeigt: Die meisten Anforderungen sind in den Praxen vorhanden. Auszüge aus den Inhalten: > > Patientenberatung und -mitwirkung Schulungen, Selbsthilfegruppen, Verhaltensweise, präventive Themen > > Strukturierung wichtiger Behandlungsabläufe neben medizinischen Vorgehensweisen auch Beschreibung praxisorganisatorischer Elemente > > Regelung von Aufgabenzuordnung und Verantwortlichkeiten Erstellung eines Organigramms Stellenbeschreibung/Aufgabenmatrix > > Mitarbeiterorientierung Arbeits- und Gesundheitsschutz Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen > > Verbindliche Festlegung täglicher Aufgaben und Abläufe Terminplanung, Datenschutz, Hygiene, Fluchtpläne > > Regelung interner und externer Kommunikation regelmäßige strukturierte Teambesprechung > > Beschreibung der Kooperation mit anderen Versorgungsbereichen Strukturierte Überleitung von Patienten an andere Einrichtung inkl. Informationsübergabe > > Beschreibung von Prozessen und Arbeitsabläufen nur wesentliche, wiederkehrende Prozesse > > Patientenbefragungen > > Beschwerdemanagement > > Fehlermanagement QUALITÄTSSICHERUNG 7

10 Genehmigungspflichtige Leistungen im Überblick 2 >>> In der vertragsärztlichen Versorgung Sachsen-Anhalts unterliegen mehr als 60 Leistungen einer Genehmigungspflicht. Neben der Berechtigung zum Führen einer Facharztbezeichnung, einer Schwerpunktbezeichnung oder einer abgeschlossenen Zusatz-Weiterbildung sind darüber hinaus fachliche, apparative und räumliche Voraussetzungen zur Abrechnung der Leistungen zulasten der GKV zu erfüllen. Die Abteilung Qualitätssicherung und -management prüft die geforderten Voraussetzungen nach den Vorgaben der jeweiligen Qualitätssicherungsvereinbarung anhand eingereichter Zeugnisse und Nachweise. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der antragstellende Arzt einen Genehmigungsbescheid für die entsprechende beantragte Leistung. Nunmehr ist der Arzt berechtigt, die Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung durchführen und abrechnen zu dürfen. Die im Jahr 2010 und 2011 erteilten Genehmigungen sowie der aktuelle Stand der Ärzte mit Genehmigungen sind im folgenden Abschnitt dargestellt. Darüber hinaus informieren wir über die geltenden Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien. Neuerteilungen 2010 Neuerteilungen 2011 Genehmigungen gesamt HIV/AIDS Phototherapeutische Keratektomie Interventionelle Radiologie Sozialpsychiatrie Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Balneophototherapie

11 Strahlentherapie Vakuumbiopsie der Brust Histopathologie Hautkrebsscreening Stoßwellenlithotripsie Neuerteilungen 2010 Neuerteilungen 2011 Genehmigungen gesamt Genehmigungserteilungen Zytologische Untersuchung Nuklearmedizin Schmerztherapie Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger MR-Angiografie MRT Arthroskopie Apheresen Koloskopie Osteodensitometrie Schlafapnoe (Schlafbezogene Atmungsstörungen) Mammografie Herzschrittmacher Computertomografie Otoakustische Emmissionen Blutreinigungsverfahren/Dialyse Onkologie

12 2 >>> Neuerteilungen 2010 Neuerteilungen 2011 Genehmigungen gesamt Labor Akupunktur Langzeit-EKG Konventionelle Röntgendiagnostik Ambulantes Operieren Medizinische Rehabilitation Ultraschall

13 SCHEMATISCHER ABLAUF EINES GENEHMIGUNGSVERFAHRENS PRÜFUNG EINES ARZTES MIT NACHWEISEN PERSÖNLICHE QUALIFIKATION DES ARZTES fachliche Qualifikation per Zeugnis/Bescheinigung und/oder Kolloquium und/oder präparatebezogene Prüfung und/oder Fallsammlungsprüfung und/oder Vorlage von Dokumentationen und/oder Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, -konferenzen, -kursen BETRIEBSTÄTTENBEZOGENE QUALIFIKATION apparative, bauliche, organisatorische Ausstattung der Praxis Herstellerbescheinigungen schriftliche Nachweise / Erklärungen Baupläne, Hygienerahmenplan Praxisbegehungen fachliche Befähigung der Mitarbeiter Aus- und Fortbildungsnachweise Kooperationsbescheinigungen Genehmigungserteilungen BESCHEID ÜBER DIE ERTEILUNG EINER GENEHMIGUNG MÖGLICHE FOLGEVERPFLICHTUNGEN zur Aufrechterhaltung einer Genehmigung FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNG nach 95d SGB V AUFLAGENPRÜFUNG je nach vertraglicher Regelung ( 135 Abs. 2 SGB V) ggf. Dokumentationsprüfung und/oder Hygieneprüfungen und/oder Frequenzregelung und/oder Selbstüberprüfung und/oder Überprüfung der Präparatequalität und/oder Jahresstatistik und/oder kontinuierliche Fortbildung und/oder Qualitätszirkel und/oder Nachweise zur Praxisorganisation und/oder Konstanzprüfung EINZELFALLPRÜFUNGEN DURCH STICHPROBEN zur Dialyse nach der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse zur diagnostischen Radiologie, CT und MRT Kriterien zur Qualitätsbeurteilung nach Richtlinien des G-BA z.b. zu Arthroskopie, Herzschrittmacher-Kontrolle oder Nuklearmedizin Kriterien aufgrund regionaler Richtlinien Umfang mindestens nach der Qualitätsprüfungsrichtlinie vertragsärztliche Versorgung Einführung und fortlaufende Weiterentwicklung eines praxisinternen QUALITÄTSMANAGEMENT-Systems 11

14 Rechtsgrundlagen 3 >>> Rechtsgrundlagen Akupunktur 135 Abs. 2 Apheresen 135 Abs. 1, 135 Abs. 2 Ambulante Operationen 135 Abs. 2, 136 Arthroskopie 135 Abs. 2, 136 Balneophototherapie 135 Abs. 2 Blutreinigungsverfahren/Dialyse 135 Abs. 2 Anlage 9.1 BMV, 136 Disease-Management-Programme 137f 137g Herzschrittmacher-Kontrolle 135 Abs. 2 Histopathologie Hautkrebs-Screening 135 Abs. 2 HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen 135 Abs. 2 Interventionelle Radiologie 135 Abs. 2 Invasive Kardiologie 135 Abs. 2 Koloskopie 135 Abs. 2 Konventionelle Röntgendiagnostik 135 Abs. 2, 136 Laboratoriumsuntersuchungen 75 Abs. 7, 135 Abs. 2 Langzeit-EKG-Untersuchungen 135 Abs. 2 Magnetresonanz-Tomographie 135 Abs. 2, 136 Magnetresonanz-Angiographie 135 Abs. 2, 136 Mammographie (kurativ) 135 Abs. 2 Mammographie-Screening Anlage 9.2 BMV, 135 Abs. 2 Medizinische Rehabilitation 135 Abs. 2 Nuklearmedizin 135 Abs. 2 Onkologie Anlage 7 BMV Otoakustische Emissionen 135 Abs. 2 Photodynamische Therapie 135 Abs. 2 Phototherapeutische Keratektomie 135 Abs. 2 Psychotherapie 82 Abs. 1, geregelt in Anlage 1 BMV, 92 Abs. 6a Schlafbezogene Atmungsstörungen 135 Abs. 2 Schmerztherapie 135 Abs. 2 Sozialpsychiatrie 85 Abs. 2, 43a, geregelt in Anlage 11 BMV Soziotherapie 137a Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen 135 Abs. 1 Strahlendiagnostik/-therapie 135 Abs. 2 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger 135 Abs. 1 Ultraschalldiagnostik 135 Abs. 2 Vakuumbiopsie der Brust 135 Abs. 2 Zytologische Untersuchung von Abstrichen der Zervix uteri 135 Abs. 2 12

15 AKKREDITIERUNG EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG/ WARTUNGSNACHWEIS/ KONSTANZPRÜFUNG PRAXISBEGEHUNG/ HYGIENEPRÜFUNG EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN/ DOKUMENTATIONS- PRÜFUNG FORTBILDUNG/ QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME/ BENCHMARKBERICHTE/ EVALUATION BERATUNG x x x x x x x x x x x x x x (x) (x) (x) x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x (x) (x) (x) x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x (x) x x x x x x x (x) (x) (x) (x) x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x (x) (x) (x) x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x (x) (x) (x) x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Rechtsgrundlagen 13

16 4 >>> Bundesweit geltende Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien 1989 Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammografie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emmissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammografie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emmissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammografie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emmissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammografie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall 14

17 2006 Mammografie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emmissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammografie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall 2007 Phototherapeutische Keratektomie MR-Angiografie Akupunktur Mammografie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emmissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammografie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall 2008 Hautkrebsscreening Phototherapeutische Keratektomie MR-Angiografie Akupunktur Mammografie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emmissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammografie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall 2009 Delegationsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust HIV/AIDS Histopathologie Hautkrebsscreening Hautkrebsscreening Phototherapeutische Keratektomie MR-Angiografie Akupunktur Mammografie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emmissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammografie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall 2010/2011 Früherkennungsuntersuchungen U 10/U 11/ J2 Balneophototherapie Delegationsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust HIV/AIDS Histopathologie Hautkrebsscreening Hautkrebsscreening Phototherapeutische Keratektomie MR-Angiografie Akupunktur Mammografie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emmissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammografie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall qualitätsvereinbarungen 15

18 Qualitätszirkel Instrument des kollegialen Austausches 5 >>> In der KV Sachsen-Anhalt wurden Qualitätszirkel (QZ) 1995 eingeführt. Inzwischen hat sich diese Fortbildungsmaßnahme als fester Bestandteil des innerärztlichen Erfahrungsaustausches in der vertragsärztlichen Versorgung etabliert. Die QZ-Teilnahme gilt als Fortbildungsveranstaltung gemäß Paragraf 95d des SGB V. Die Grundlage für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zur Gründung und Weiterentwicklung von QZ sind die 1994 herausgegebenen Richtlinien der KBV für Verfahren der Qualitätssicherung nach 75 Abs. 7 SGB V. hausärztlich fachärztlich 43QZ 26QZ psychotherapeutisch interdisziplinär 1QZ 172 QZ insgesamt 102QZ Qualitätszirkel sind Kleingruppen, die auf freiwilliger Basis selbstgewählte Themen mithilfe der Erfahrungen der Teilnehmer analysieren. In einer durch den Moderator unterstützten gleichberechtigten Expertendiskussion erarbeiten die Teilnehmer Lösungsvorschläge und evaluieren deren Umsetzung. Die Vorgehensweise in QZ ist themenzentriert und zielt darauf, die Qualität des eigenen Handelns als lebenslangen Lern- und Verbesserungsprozess zu verstehen. QZ arbeiten kontinuierlich, d. h. sie konferieren mindestens viermal jährlich mit einem festen Teilnehmerkreis von fünf bis maximal 20 Personen. In ärztlichen QZ ist die gemeinsame Arbeit von Ärzten, Psychotherapeuten und ggf. dem Praxispersonal fachgruppengleich, fachgruppenübergreifend oder versorgungsbereichsübergreifend möglich. Im Jahr 2011 sind Ärzte und Psychotherapeuten dass entspricht 56 Prozent der Mitglieder der KVSA in 172 verschiedenen QZ organisiert. Die Darstellung zeigt die Verteilung der QZ in Sachsen-Anhalt nach Versorgungsbereichen (Abb. oben). Knapp 60 Prozent der QZ gehören zum hausärztlichen Versorgungsbereich. 25 Prozent der QZ sind fachärztlich und 15 Prozent sind psychotherapeutisch organisiert. In Sachsen-Anhalt arbeitet ein interdisziplinärer Zirkel, der sich übergreifend aus mehreren Facharztgruppen zusammensetzt. Die Themenwahl konzentrierte sich im Jahr 2011 überwiegend auf indikationsbezogene und fachgruppenübergreifende Fragestellungen. Von 768 registrierten Sitzungen wurden die gewählten Themen 543-mal als indikationsbezogen, 365-mal fachgruppenübergreifend und/oder 146-mal sektorenübergreifend angegeben. Für 184 Sitzungen wurde ein Bezug zum Qualitätsmanagement angegeben. Darüber hinaus stellt die KVSA den Qualitätszirkeln aufbereitete Themen zu einzelnen Modulen zur Verfügung. Das sogenannte Strukturierte Informationsmanagement für Qualitätszirkel (SIQ) ist ein im Jahr 2009 gemeinsam mit AOK Sachsen-Anhalt, IKK gesund plus und dem Lehrstuhl für Allgemeinmedizin der Universität Halle gestartetes Projekt. Dabei werden den Moderatoren Präsentationsmaterialien und Unterlagen bereitgestellt, die die Thematik und alle wesentlichen Informationen anschaulich vermitteln. Insgesamt wurden bisher in dem Projekt zwölf Module zu unterschiedlichen Themen erarbeitet, z. B. Schmerz therapie in der Allgemeinarztpraxis, Demenz und riskanter Alkoholkonsum. 16

19 Die Zirkelmitglieder nutzen unterschiedliche Informationsquellen als Arbeitsgrundlagen. Zu den am häufigsten verwendeten Quellen gehörten 2011 Fallvorstellungen (483-mal), Leitlinien (318-mal) und aktuelle Literaturrecherchen (284-mal). Die hohe Zahl an Fallvorstellungen spiegelt wider, dass die QZ als Instrument des kollegialen Austausches mit einem hohen Praxisbezug genutzt werden. Im Vergleich zu allgemeinen Fortbildungen bieten gerade Sitzungen der QZ aufgrund ihrer Gruppengröße und des festen Teilnehmerkreises eine geeignete Plattform, um ein abgestimmtes Vorgehen bei konkreten Fragestellungen der Patientenversorgung und -betreuung zu erarbeiten. Ergebnisse der Sitzungen im Jahr 2011: Kollegiale Absprachen über weiteres Vorgehen Bestätigung des bisherigen Vorgehens Diagnostische/Therapeutische Leitlinien Planung von Änderungen im Praxisalltag Sonstige Keine Einigung erzielt 1,2% 1,2% 4,3% 15,8% 38,1% Qualitätszirkel Die Sitzungen der Qualitätszirkel werden von durch die KV anerkannten Moderatoren geleitet. Der Moderator hat die Aufgabe, die Gruppe bei der Problemfindung und -lösung zu unterstützen. Er ist ein neutrales und kompetentes Zirkelmitglied und sorgt für eine gleichberechtigte Expertendiskussion und eine offene Diskussionsatmosphäre. Die Ergebnisse der Zirkelsitzungen sowie deren Bewertung können durch die QZ-Moderatoren in einem Evaluationsbogen festgehalten werden. Die Rücklaufquote dieser Evaluationsbögen betrug 95,18 Prozent im Jahr Die Ergebnisse aus dem Jahr 2011 zeigen die Bedeutung der kollegialen Absprachen hinsichtlich des weiteren Vorgehens bzw. der Bestätigung des bisherigen Vorgehens. Die Erarbeitung diagnostischer oder therapeutischer Leitlinien stellt ebenfalls eine Form der kollegialen Absprachen dar. Die Ergebnisse der Zirkelsitzungen können die QZ-Moderatoren in einer sechsstufigen Skala nach dem Schulnotensystem bewerten. Die durchschnittliche Gesamtevaluation lag im Jahr 2010 mit der Note 1,65 im 24,4% 16,2% Bewertungsfeld gut. Im Jahr 2011 konnte dieses Ergebnis mit der Note 1,57 noch verbessert werden. Beide Werte zeigen, dass die Moderatoren mit den Sitzungsergebnissen überwiegend sehr zufrieden sind und sich die QZ als geeignetes Instrument des kollegialen Austausches mit hohem Praxisbezug bewähren. Ziele der Qualitätszirkel-Arbeit > > Optimierung der Patientenversorgung in der Region > > Erarbeitung und Modifikation konkreter Handlungsanweisungen und Leitlinien > > Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Tätigkeit > > Förderung von Kooperationen 17

20 Bericht aus der Versorgung 6 >>> Die Verteilung der Haus- und Fachärzte in Sachsen- Anhalt von 1997 und 2011 zeigt eine gegenläufige Entwicklung. Während die Anzahl der Fachärzte leicht steigt, sinkt die Zahl der Hausärzte im Land kontinuierlich. Ein Grund für den Rückgang der Hausärzte ist in der Altersstruktur zu sehen, da viele Ärzte ihre Niederlassung altersbedingt aufgeben und nicht alle Hausarztstellen nachbesetzt werden können. Jedoch gibt es auch eine Vielzahl erfahrener Ärzte, die noch im Rentenalter praktizieren. Der Altersdurchschnitt der in Sachsen- Anhalt tätigen Hausärzte beträgt 53,3 Jahre der der Fachärzte 51,7. Die Altersentwicklung der Fach- und insbesondere der Hausärzte lässt einen weiter zunehmenden Ärztemangel erkennen. Zum 31. Dezember 2011 waren 24,5 Prozent der Hausärzte 60 Jahre und älter sowie 12,8 Prozent älter als 65 Jahre. Vor diesem Hintergrund erscheint evident, dass zunehmende Alterung und Nachwuchsmangel gesundheitspolitische Probleme aufwerfen. Auch die Bevölkerung Sachsen-Anhalts wird immer älter. Mit zunehmendem Alter steigt die Multimorbidität und damit der Behandlungs- und Betreuungsbedarf. Die bestehende Situation war Anlass für Maßnahmen insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, die dazu beitragen sollen, die Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit zu verbessern und so dem Ärztemangel entgegen zu wirken. Innerhalb der Nachwuchsförderung bietet die KVSA bereits für Medizinstudierende Informationen, Veranstaltungen sowie finanzielle Fördermöglichkeiten. Eine Maßnahme zur langfristigen Nachwuchsförderung und zur Verbesserung der Versorgungssituation vornehmlich in ländlichen Regionen ist das gemeinsame Projekt des Ministeriums für Arbeit und Soziales, der AOK Sachsen- Anhalt und der KVSA zur finanziellen Unterstützung der Medizinstudierenden. Nach dieser Vereinbarung erhalten angehende Ärzte ein Stipendium während ihres Medizinstudiums, wenn sie sich zu einer ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit in einer Region Sachsen-Anhalts mit besonderem Versorgungsbedarf verpflichten. Eine weitere Maßnahme zur Nachwuchsbindung erwartet die KVSA mit der finanziellen Förderung der Pflichtfamulatur in der Praxis niedergelassener Ärzte. Für die Dauer eines Monats werden diese mit einem Betrag von 205 Euro unterstützt. Die Zahlung erfolgt auf Antrag an den Praxisinhaber. Auch die Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin können über die bundesweit geltenden Förderungen hinaus durch die KVSA finanziell gefördert werden. Die Voraussetzung für diese Unterstützung ist eine mindestens dreijährige vertragsärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt nach Erreichen der Facharztqualifikation. Dabei ist die vertragsärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Planungsbereich bzw. in einem Bereich mit zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf oder in einem Gebiet mit ungedecktem Versorgungsbedarf, insbesondere in einem Gebiet, das als solches von der KVSA ausgeschrieben wurde, zu leisten. Zur Organisation eines reibungslosen Ablaufs in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner gründeten die Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) und die KVSA die gemeinsame Koordinierungsstelle zur Förderung und Unterstützung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (KOSTA). Die KOSTA ist Ansprechpartner für 18

21 Entwicklung der Haus- und Fachärzte nach Anzahl der Versorgungsaufträge Hausärzte Fachärzte , , , , , , , , , , , , Bericht aus der Versorgung die an einer Weiterbildung in der Allgemeinmedizin interessierten Ärzte in Weiterbildung und für die sich in den Bereichen engagierenden Ärzte und Einrich tungen. Die KVSA bietet auch für Existenzgründer Niederlassungsberatungen und Informationen zu neuen Kooperationsformen. Neben diesen Angeboten sollen bereits tätige Ärzte in ihrer Tätigkeit unterstützt werden. Eine Maßnahme war der Aufbau eines Vernetzten Versorgungszentrums (VVZ). Die KVSA baute in den Jahren 2010 und 2011 das Vernetzte Versorgungszentrum auf. Das Projekt wurde von der KVSA, der AOK Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Mit dem Projekt richtete die KVSA für versorgungsrelevante Haus- und Facharztpraxen, die aufgrund des Ärztemangels nicht neu besetzt werden können, Filialpraxen in Form von Eigeneinrichtungen ein. Die Filialpraxen werden entsprechend dem lokalen Versorgungsbedarf mit Haus- und ggf. Fachärzten besetzt. Die Ärzte werden bei der KVSA angestellt oder über Honorarverträge gebunden. Es handelt sich sowohl um niedergelassene Ärzte der Region, als auch um Ärzte im Ruhestand. Denkbar sind auch Ärzte aus stationären oder rehabilitativen Versorgungsbereichen. Die Managementaufgaben für die Praxen werden durch das Vernetzte Versorgungszentrum (VVZ) wahrgenommen. Seit September 2010 wurden vier Filialpraxen in der Altmark eröffnet. In dem bereits unterversorgten Planungsbereich Altmarkkreis Salzwedel sind zwei Filialpraxen, jeweils eine Praxis in Kalbe (Milde) und in Letzlingen, angesiedelt. Der angrenzende, drohend unterversorgte Planungsbereich Stendal hat ebenfalls 19

22 6 >>> zwei Praxen vorzuweisen. Eine Filialpraxis befindet sich in Seehausen (Altmark) und eine Praxis in Schönhausen/ Elbe. In den vier Praxen sind insgesamt acht Ärzte und neun Filial-Praxisassistentinnen beschäftigt. Nichtärztliche Praxisassistentinnen Eine besondere Möglichkeit der Unterstützung der Hausärzte besteht im Einsatz nichtärztlicher Praxisassistentinnen. Der Einsatz dieser Assistentinnen ist ein Aspekt, um dem drohenden Hausärztemangel entgegenzuwirken. Voraussetzung für die Genehmigung zum Einsatz einer Praxisassistentin durch die KVSA ist ein qualifizierter Berufsabschluss, eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einer Hausarztpraxis und eine Zusatzqualifikation von bis zu 200 Stunden. Die Anforderungen an die Zusatzqualifikation sind in der bundesweit geltenden Delegationsvereinbarung als Anlage zu den Bundesmantelverträgen geregelt. Zwischenzeitlich gibt es mehrere Möglichkeiten, eine solche Qualifizierung zu absolvieren. In Sachsen-Anhalt werden insbesondere die Ausbildung zur VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) vom Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) und die Ausbildung der Fit-Bildungs-GmbH zur nichtärztlichen Praxisassistentin absolviert. Seit Überführung des ehemaligen Modellprojektes MOPRA (Mobile Praxisassistentin) in die Regelversorgung zum 1. April 2009 wurden bisher 366 Praxisassistentinnen genehmigt. In Sachsen-Anhalt verteilt sich die erworbene Zusatzqualifikation wie folgt: Anerkennung als nichtärztliche Praxisassistentin durch 16% 5% 79% VERAH Fit-Bildungs-GmbH Nachweise gemäß Delegations- Vereinbarung > > Knapp 80 Prozent der genehmigten Assistentinnen haben das Fortbildungscurriculum VERAH absolviert. Diese Ausbildung wurde in Halle und Magdeburg durch die KVSA gemeinsam mit dem Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) angeboten. > > 16 Prozent der Praxisassistentinnen haben die Qualifizierung der Fit-Bildungs-GmbH genutzt und 5 Prozent konnten die Anforderungen durch anderweitige Fortbildungsnachweise erfüllen. Die Verlagerung delegierbarer Tätigkeiten an die nichtärztliche Praxisassistentin soll die Ärzte entlasten und das Zeitmanagement in der Praxis fördern. Der Hausarzt soll so eine höhere Patientenzahl in der Praxis betreuen und/ oder gezielt notwendige Erst- und Notfallbesuche durchführen können. Dadurch ist die Abdeckung eines größeren Versorgungsspektrums möglich. Die Praxisassistentin ist ein fester Bestandteil des Praxisteams, damit keine zusätzlichen Strukturen mit weiteren Schnittstellen entstehen. Es ist eine reibungslose Kommunikation zwischen 20

23 Genehmigte Praxisassistentinnen in Sachsen-Anhalt Bericht aus der Versorgung Arzt und Praxisassistentin gewährleistet. Den Patienten ist die Praxisassistentin vom Besuch beim Hausarzt bekannt. Die Praxisassistentin ist so das Bindeglied zwischen Hausarzt und Patient. Ihr Aufgabenspektrum umfasst delegierbare ärztliche Tätigkeiten sowie konkrete Maßnahmen der Primärprävention. Sie führt die zuvor vom Arzt im Behandlungsplan angeordneten Maßnahmen durch und kontrolliert im Auftrag des Arztes anhand von Vitalwerten den Gesundheitszustand des Patienten. Dazu erhalten die Patienten einen Termin in der Praxis oder die Assistentin sucht die Patienten in vorgegebenen Intervallen nach Anordnung des Arztes auf. Die von der Assistentin getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert und mit dem Arzt im Anschluss an den Hausbesuch gemeinsam ausgewertet. Bei der Vergütung der Tätigkeit der nichtärztlichen Praxisassistentin bestehen in Sachsen-Anhalt zwei Möglichkeiten, die pauschale Förderung nach den Hausarztverträgen und die Abrechnung von delegierten Hausbesuchen nach den Regelungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). 21

24 Neu eingeführte Leistungen im ersten Halbjahr >>> Strukturiertes Behandlungskonzept bei MRSA In Deutschland treten jährlich bis nosokomiale Infektionen im Zusammenhang mit Krankenhausbehandlungen auf. Vor allem der ungezielte Einsatz von Antibiotika hat die Zunahme von Antibiotikaresistenzen bei Bakterien hervorgerufen und schränkt die Behandlungsmöglichkeiten auch im ambulanten Bereich erheblich ein. Besonders verbreitet sind die sogenannten MRSA-Bakterien (Methicillin resistente Staphylococcus aureus). Die KVen und die KBV unterstützen den Kampf gegen MRSA durch ein strukturiertes Behandlungskonzept von Patienten mit MRSA im ambulanten Bereich. Aufgrund der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit Ergänzung des Paragrafen 87 Abs. 2a S. 3-6 SGB V wurde zum 1. April 2012 eine Vergütungsvereinbarung für die ärztlichen Leistungen bei der Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten sowie Risikopatienten neu eingeführt. Ziel der Vereinbarung ist die Reduktion der relativ hohen MRSA-Infektionsraten in Deutschland. Die neue Vereinbarung sieht für bestimmte Risikopatienten eine Überprüfung auf MRSA-Trägerschaft vor. Dadurch sollen Patienten mit positivem MRSA-Nachweis durch eine Eradikationsbehandlung von diesem Keim befreit und vor einer späteren schwerwiegenden Infektion geschützt werden. Zugleich soll die Weitergabe des Keimes an andere Personen unterbunden werden. Infolge der Vergütungsvereinbarung wurden neue Gebührenordnungspositionen eingeführt. Die Vergütung erfolgt zu festen Preisen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Geneh migung der Kassenärztlichen Vereinigung. Mit dem Nachweis der Zusatzbezeichnung Infektiologie oder einer 3-stündigen Fortbildung wird die Genehmigung erteilt. Die Vereinbarung gilt zunächst befristet bis zum 31. März Molekulargenetische Untersuchungen Im Zusammenhang mit der Aufnahme des neuen Abschnitts 11.4 in den EBM zum 1. Januar 2011 hatte die KBV mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart, für diese Gebührenordnungspositionen des Abschnitts EBM eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach Paragraf 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen trat zum 1. April 2012 in Kraft. Zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen benötigen die Ärzte eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Genehmigung wird erteilt, sofern die Vor aussetzungen nach den Paragrafen 3 bis 5 der Vereinbarung an die fachliche Befähigung, die organisatorischen Voraussetzungen und die interne und externe Qualitätssicherung erfüllt werden. Für Ärzte, die keiner der Facharztgruppe Humangenetik, Arzt mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik, Laboratoriumsmedizin oder ermächtigter Fachwissenschaftler der Medizin angehören, jedoch vor Einführung der molekulargenetischen Stufendiagnostik Anfang

25 regelmäßig molekulargenetische Untersuchungen als Auftragsleistungen nach den Gebührenordnungspositionen bis erbracht haben, gibt es folgende Übergangsregelung: In diesem Fall gilt die fachliche Befähigung als nachgewiesen, wenn die Ärzte innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung also bis zum 30. September 2012 bei der KV einen Antrag auf Genehmigung zur Leistungserbringung stellen. Hörgeräteversorgung Zum 1. April 2012 trat die Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Hörgeräteversorgung bei Jugendlichen und Erwachsenen in Kraft. Die neuen Gebührenordnungsziffern dazu gibt es bereits seit dem 1. Januar Die Abrechnung der neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) bis und bis zur Hörgeräteversorgung bei Jugendlichen und Erwachsenen setzt eine Genehmigung nach den Vorgaben der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach Paragraf 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung voraus. Ziel der Qualitätssicherungs-Vereinbarung ist die Sicherstellung einer dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Steuerung der Betreuung von schwerhörigen Patienten, die mit Hörgeräten versorgt werden. Mithilfe der Vereinbarung soll die Qualität der Versorgung gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für schwerhörige Patienten mit Hörgeräten gesichert werden. Die Vereinbarung regelt die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, den Umfang der Versorgung und die Anforderungen an die Praxisausstattung für die Erbringung und Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen zur Versorgung schwerhöriger Patienten mit Hörgeräten. Die Hörgeräteversorgung umfasst Leistungen vor und nach der Verordnung eines Hörgerätes sowie die ärztliche Dokumentation. Qualitätssicherung aktuell 23

26 Ausblick in die Zukunft was wird sich ändern? 8 >>> Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft Die geänderten Mutterschaftsrichtlinien sehen für Frauen im zweiten Drittel ihrer Schwangerschaft ein zusätzliches Ultraschall-Screening vor. Danach können Schwangere, die sich für das Screening entscheiden, zwischen zwei Untersuchungen wählen: Der Sonographie mit Bio metrie ohne systematische Untersuchung der fetalen Morphologie und der erweiterten Sonographie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen qualifizierten Untersucher. Entwicklungsstörungen des Kindes sollen auf diese Weise frühzeitig erkannt werden. 24

27 Voraussetzungen zur Genehmigung: Zur Durchführung und Abrechnung des Screening benötigen die Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe eine Genehmigung der KV. > > Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die eine Genehmigung für die weiterführende Differentialdiagnostik haben und innerhalb der letzten vier Quartale vor Inkrafttreten der neuen Anlage VI der Ultraschallvereinbarung zum 1. Juni 2012 im Rahmen der Schwangerschaftsdiagnostik regelmäßig derartige Untersuchungen abgerechnet haben, erhalten die Genehmigung, ohne dass ein gesonderter Befähigungsnachweis erforderlich ist. > > Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die bisher nur über die Genehmigung zur Durchführung der geburtshilflichen Basisdiagnostik verfügen, müssen als Befähigungsnachweis eine Online-Prüfung absolvieren. Zugangsberechtigt zu dieser Online-Prüfung sind alle Gynäkologen, die eine Genehmigung für den Anwendungsbereich 9.1 der Ultraschallvereinbarung (geburtshilfliche Basisdiagnostik) haben. Prüfungshinweise: Diese Online-Prüfung können Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe von jedem internetfähigen Computer aus absolvieren. Die Prüfung bezieht sich auf die neuen Regelungen der Mutterschaftsrichtlinie für das erweiterte Ultraschall-Screening. Ein zur Verfügung stehendes Trainingstool kann zur Prüfungsvorbereitung beliebig oft genutzt werden. Die von den Fachärzten zu absolvierende Prüfung besteht aus Ultraschallbildern und Videos, zu denen Fragen beantwortet werden müssen. Es handelt sich um insgesamt 30 geschlossene Fragen. Die Prüfungszeit ist auf 60 Minuten begrenzt. Von maximal 60 zu erreichenden Punkten ist für das Bestehen eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten erforderlich. Insgesamt sind drei Prüfungsversuche möglich. Aufgrund der noch nicht in Kraft getretenen Mutterschafts-Richtlinie und der ausstehenden EBM-Nummer besteht derzeit noch keine Abrechnungsmöglichkeit für die Fachärzte. Ausblick in die Zukunft 25

28 Die Kassenärztliche Vereinigung macht Qualität sichtbar 9 >>> Die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KV Sachsen-Anhalt im Internetauftritt Die Kassenärztliche Vereinigung macht ihre Qualität sichtbar: Seit 1998 bietet die KV Sachsen-Anhalt die Arzt- und Psychotherapeutensuche damals noch unter dem Begriff Ärzte-Datenbank im Internetauftritt für das Land Sachsen-Anhalt an. Somit war die KVSA eine der ersten KVen, die diese Arztsuche anbot. Patienten können mithilfe dieser Suchfunktion im Internet Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt finden. Gesucht werden kann nach verschiedenen Kriterien wie Nachname, Adresse, Sprechstundenzeiten oder Fachgebiet. Die erhaltenen Infor mationen über die eingetragenen Mediziner beinhalten neben dem Fachgebiet und der Anschrift auch weiterführende Informationen. So können die Sprechstunden, besondere Behandlungsverfahren sowie Hinweise zur Praxislage eingesehen werden. Darüber hinaus werden besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aufgelistet. Im Laufe der Zeit wurde die Arzt- und Psychotherapeutensuche weiterentwickelt und steht nun mit noch mehr Funktionen bereit. So erscheint eine Spalte, in der weitere Filterungen zur Spezialisierung der Suche vorgenommen werden können. Ein Beispiel ist das Kriterium der barrierefrei zugänglichen Praxis. Die zusätzliche Karte veranschaulicht die Lage der Praxis. 26

18330 (Orthopäden) 01745, 10343, (Dermatologen) 01745, (Hausärzte) (Kinder- und Jugendmediziner) (Internisten)

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