Umgehungsstraße Volkach Gaibach. Fragen und Antworten zu einem möglichen Bau im Rahmen einer Sonderbaulast durch die Stadt Volkach

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1 Umgehungsstraße Volkach Gaibach Fragen und Antworten zu einem möglichen Bau im Rahmen einer Sonderbaulast durch die Stadt Volkach 1) Wenn die Straße (Gesamtprojekt) mehr kostet, wer zahlt dies, werden hier auch 80 % übernommen? Die Maßnahme wird als Anteilsförderung gefördert, deshalb werden die tatsächlich bewilligten förderfähigen Kosten dem Fördersatz unterworfen. 2) Wie ist die Erfahrung der letzten Jahre bei anderen Projekten bezüglich der Relation Kostenschätzung zu tatsächlichen Ist-Kosten? Gibt es zuverlässige Aussagen über Minimal- bzw. Maximalkosten? Aussagen hierzu hängen sehr stark vom Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Maßnahme ab. In der Regel liegen die Kostenschätzungen kommunaler Großmaßnahmen jedoch im Rahmen der veranschlagten Kosten. Verlässliche Aussagen über Minimal- und Maximalkosten sind seriös nicht möglich. 3) Wenn die Planungskosten teurer werden, zahlt der Freistaat dann hierfür wenigsten die 80 % der Mehrkosten? siehe Ziffer 13 4) Beteiligt sich der Staat an den Kosten, wenn der Bau aus rechtlichen Gründen scheitert (Gerichtsurteil)? Nein, ist im Förderkatalog nicht enthalten. 5) Beteiligt sich der Staat wenn der Bau scheitert, weil sich die Kosten während der Planung bereits erhöhen und der Stadtrat dann deshalb stoppt? Nein, ist im Förderkatalog nicht enthalten. 6) Kann der Staat Erfahrungswerte geben, wie viel Personal wir in welcher Qualifikation (Eingruppierung) wie lange einstellen müssen um die Aufgaben zu bewältigen? Kann der Verwaltungsmehraufwand in Wochenstunden beziffert werden? Zur Übernahme der planerischen Aufgaben, der Ausschreibung, Bauleitung, Abrechnung und Erstellung des Verwendungsnachweises schalten die Kommunen regelmäßig leistungsfähige und erfahrene Ingenieurbüros ein. In Unterfranken ist uns keine Kommune bekannt, die bei derartigen Maßnahmen zusätzliches Personal eingestellt hat. Das Staatliche Bauamt Würzburg wird die Stadt beim Planungsprozess intensiv fachlich unterstützen und den Begleitaufwand für das von der Stadt Volkach beauftragte Ingenieurbüro gemeinsam mit der Stadt wahrnehmen. Eine Prognose über den durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung ist nicht möglich. 7) Ist der Umbau der Gaibacher Straße in Volkach (Flüsterasphalt, Umbau Kreuzung, Kreisverkehre etc.) auch möglich ohne Sonderbaulast Var. II ( Plan B ), weil diese nicht finanzierbar ist? Ein bedarfsgerechter und umfeldverträglicher Umbau der Gaibacher Straße durch den Freistaat Bayern ist auch dann möglich wenn sich die Stadt Volkach weder für Plan A noch Plan B entscheidet.

2 8) Kommen für Lärmschutz oder Maßnahmen in der Gaibacher Str. in Volkach ggf. Mittel aus Konversionsausgleich in Frage Die Kosten für den bedarfsgerechten und umfeldverträglichen Umbau der Gaibacher Straße würden vom Freistaat Bayern als Baulastträger der Staatsstraße aus dem regulären Straßenbauhaushalt finanziert werden. 9) Wie lauten die Anspruchsvoraussetzungen für den in Erwägung gezogenen Lärmschutz? Der Freistaat Bayern plant und baut den Lärmschutz am Ostring im zeitlichen Zusammenhang mit der Ortsumgehung Volkach, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für Lärmschutz vorliegen. Der Stadt würden in diesem Fall keine Kosten entstehen. Die Anspruchsvoraussetzungen werden nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge geprüft, wenn sich durch den Bau der Ortsumgehung die Lärmsituation am Ostring spürbar verschlechtert. 10.) Zu welchem Zeitpunkt wird entschieden, ob ein Lärmschutz bei der Ortsumfahrung benötigt wird? Wann beginnt der Bau des Lärmschutzes für den Fall, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Lärmschutz vorliegen? Die Stadt strebt an, dass dies während der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erfolgt. Zuständig für die bestehende Straße ist hierbei das Staatliche Bauamt. Dieses hat eine umgehende Bearbeitung zugesagt. 11) Die Durchführung eines VOF-Verfahrens (Ausschreibung der Planungsleistungen) ist förderfähig? Die Kosten sind bei einer Sonderbaulastmaßnahme mit den 12% Planungs- und Bauleitungskosten abgegolten. Das Staatliche Bauamt Würzburg wird bei der Durchführung des VOF-Verfahrens beraten und unterstützen. 12) Wer begleitet ggf. das Planfeststellungsverfahren. Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen etc. durch das beauftragte Ingenieurbüro. Begleitung durch das Staatliche Bauamt Würzburg, zum Beispiel bei der Ausarbeitung der Stellungnahmen zur Beantwortung der Einwände. 13) Planungs- und Bauleitungskosten der Ortsumgehung Volkach-Gaibach Förderung im Rahmen der Sonderbaulast pauschal mit 12% der Baukosten. Höhe der Planungs- und Bauleitungskosten liegt erfahrungsgemäß bei etwa 10% - 15% der Baukosten, so dass der Freistaat die Kosten (nahezu) vollständig erstattet, wenn das Projekt verwirklicht wird. Das Staatliche Bauamt Würzburg wird die Stadt beim Planungsprozess intensiv fachlich unterstützen und den Begleitaufwand für das von der Stadt Volkach beauftragte Ingenieurbüro gemeinsam mit der Stadt wahrnehmen. 14) Wann erfolgt die Trassenentscheidung? Zunächst muss die Stadt Volkach die Entscheidung treffen ob sie die Sonderbaulast übernehmen will. Hierfür ist noch keine Trassenentscheidung erforderlich. Nach Übernahme der Sonderbaulast empfiehlt es sich, dass die Stadt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden die Linienführung festlegt und diese in den Flächennutzungsplan aufnimmt, bevor ein Ingenieurbüro mit der Vorentwurfsplanung beauftragt wird.

3 15) An der Teilumgehung Ost wurde die Einmündung zur Obervolkacher Straße nach 1995 in den jetzigen Zustand umgebaut. Vorher war die Straße in einem größeren Radius Richtung Obervolkach befahrbar. Aus welchem Grund wurde diese Maßnahme veranlasst? Der Umbau erfolgte aufgrund der Umstufung der Obervolkacher Straße in eine Gemeindestraße. Der Radius der Einmündung wurde nach Kenntnis der Stadt Volkach nicht verändert. 16) Unterhaltung der Ortsumgehungen nach Fertigstellung? Die Baulast und damit die Unterhaltung der Ortsumgehungen geht mit Verkehrsfreigabe an den Freistaat Bayern über (siehe Schreiben Staatssekretär Eck an 1. Bürgermeister Kornell v ). Für die Stadt Volkach entstehen somit keine Unterhaltungs- oder Erhaltungskosten für die Ortsumgehungen. 17) Verkehrsrechtliche Maßnahmen in der OD Volkach Schreiben von Herrn Staatssekretär Eck vom Im Rahmen des Machbaren haben wir bisher bereits alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen in den Ortsdurchfahrten ausgeschöpft. Das Landratsamt Kitzingen hat aus Gründen des Lärmschutzes im August 2011 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts im Zuge der Staatsstraße 2271 in der Ortsdurchfahrt Gaibach angeordnet. Für die Ortsdurchfahrt Volkach kommt eine derartige Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht in Betracht, weil hier die Voraussetzungen für verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz nicht vorliegen. Auch die Voraussetzungen für ein generelles Lkw-Durchfahrtsverbot sind nicht gegeben, da die Unfallzahlen unauffällig und die maßgebenden Lärmwerte nicht überschritten sind. 18) Wann erfolgt die Auszahlung der staatlichen Förderung: Mit Abschlagszahlungen auf die anfallenden Baukosten während der Bauphase. Während der Planungsphase werden noch keine Abschlagszahlungen auf die Förderung gewährt. 19) Auf wie viel Haushaltsjahre verteilt sich der Sonderbaulastanteil der Stadt? Eine zuverlässige Aussage ist nicht möglich. Eine Verteilung der Kosten (incl. Planungskosten) von 2014 bis 2022 ist möglich. 20) Bei einer Entscheidung zu einer Sonderbaulast für die "Ostvariante" mit Kosten von ca. 16 Millionen Euro und einer Bauzeit von vier Jahren müsste die Stadt Volkach jährlich vier Millionen Euro vorfinanzieren. Wie erfolgt die Zahlung des 80 % - Anteils des Freistaates? In welchen Abschnitten wird abgerechnet, (vierteljährlich, halbjährlich) oder ist eine Vorschussauszahlung durch den Freistaat möglich? Eine sicherere Aussage als zu Frage 18 ist nicht möglich. 21) Gibt es Möglichkeiten der Zinsverbilligung? Welche Zinsen fallen an? Welcher Betrag für Zins- und Tilgung muss die Stadt jährlich aufbringen? Eine verlässliche Aussage hierüber ist nicht möglich, da weder bekannt ist, welche Zinsförderprogramme bei Baubeginn gelten und wie sich die Zinssätze entwickeln. Außerdem besteht keine Zusage, wie schnell Abschlagszahlungen auf die zugesagte staatl. Förderung (siehe Frage 18) geleistet werden. 22) Welche Auswirkungen könnten die von Bund und Ländern geplante Schuldenbremse und der Fiskalpakt auf unsere Haushaltssituation in Volkach im Hinblick auf eine evtl. Finanzierung einer Sonderbaulast haben? Eine verlässliche Aussage über die zukünftige Finanzausstattung der Kommunen ist nicht möglich

4 23) Wann können mögliche bauliche Begleitmaßnahmen an der bestehenden Ostumgehung gebaut werden? Dies kann bereits während der Planungsphase realisiert werden, sofern dies notwendig ist (Unfallhäufigkeit etc) 24) Wie wirkt sich die Übernahme einer Sonderbaulast auf bestehende Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben der Stadt aus? Dies entscheidet der Stadtrat im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, sobald hierzu jeweils Entscheidungsbedarf besteht. Die finanziellen Spielräume werden jedoch enger. 25) Falls die Stadt die Maßnahme nicht in Sonderbaulast übernimmt: Wann kann mit einem Bau der Umgehung durch den Freistaat gerechnet werden? Die Straße ist im gültigen Staatsstraßenausbauplan des Freistaates (gültig bis 2020) in Dringlichkeit 2 enthalten. Eine Aufnahme in Dringlichkeit 1 (nur in dieser Dringlichkeit wird durch den Staat geplant und gebaut) im nächsten Staatstraßenausbauplan (nach 2020) kann nicht sicher vorhergesagt werden. Es wird - weil derzeit nur Dringlichkeit 2 - in naher Zukunft keine Planung durch den Freistaat durchgeführt. Eine schriftliche Aussage aus dem Innenministerium besagt, dass nicht vor 2025 mit einer Änderung zu rechnen ist. 26) Wer trägt die Kosten eines evtl. Rechtsstreites gegen die Planfeststellung? Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Freistaat durchgeführt, so dass dieser der Beklagte wäre. Die Kosten trägt im Verfahren grundsätzlich der Unterlegene. Falls die Stadt beigeladen wird und ein Rechtsanwaltsbüro einschaltet, besteht grundsätzlich Kostendeckung durch die kommunale Rechtsschutzversicherung, falls die Kosten nicht vom Kläger zu tragen sind. 27) Sollte mit der Fertigstellung der Umgehungsstraße die Zufahrt von Volkach über die Gaibacher Steige abgeschnitten werden? Dies wird erst im Rahmen der Planung (Trassenentscheidung, Verkehrsgutachten - siehe Frage 12) festgelegt. 28) Möglicher Zeitplan des Umgehungsstraßen-Bau: VOF-Verfahren (Auswahl Planungsbüro, Trassenentscheidung, Erarbeitung des Vorentwurfes) Einleitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens Baubeginn Jahre Bauzeit 29) Ist ein aktiver Lärmschutz in der Gaibacher Straße möglich? Es könnte ein sogenannter Flüsterasphalt eingebaut werden. 30) Ist eine Lärmsanierung an der bisherigen Umgehung im Osten von Volkach auch ohne den Bau einer großen Umgehung möglich? Nur falls die Anspruchsvoraussetzunge erfüllt sind, dies ist jedoch unwahrscheinlich 31) Um wie viel Prozent wird der PKW- & LKW -Verkehr bis zum Jahr 2025 ca. steigen? Diese Prognose ist nicht bekannt.

5 32) Wird die vorhandene Umgehungsstrasse im Osten der Stadt beim Bau einer großen Umgehung auch saniert? Eine eventuelle Sanierung erfolgt im Rahmen des Straßenunterhaltes durch das Straßenbauamt. Eine Aussage über die technische Notwendigkeit und dem geplanten Zeitrahmen ist derzeit nicht möglich. 33) Warum wird die Westvariante von Volkach abgelehnt? Die Straße müsste sowohl durch ein Wasserschutzgebiet, durch ein Hochwassergebiet und durch ein Naturschutzgebiet (Eschbachgrund) verlaufen 34) Wird die B286 nach ihrem mehrspurigen Ausbau zwischen Schweinfurt und Gerolzhofen ggf. mautpflichtig? (Für den Fall der Mautpflicht wäre also damit zu rechnen, dass weiterhin vermehrt LKW die Strecke über Volkach wählen?) Dies ist derzeit nicht bekannt und absehbar. 35) Ist die Mustervereinbarung der Obersten Baubehörde zur Sonderbaulast genau vorgegeben oder können weitere Punkte/Regelungen (z.b. Finanzierungsfragen) eingefügt werden? Dies wurde noch nicht besprochen und ist im Einzelfall mit dem Freistaat zu verhandeln. 36) Gibt es Regelungen zum Konversionsausgleich? Diese werden nach unserem derzeitigen Kenntnisstand als Einzelfallentscheidung bewilligt. Förderbestimmungen oder detaillierte Regelungen sind der Stadt nicht bekannt. 37) Zu den ersparten Instandhaltungskosten des Freistaats: Die nicht mehr benötigten Abschnitte der Staatsstraße (Ortsdurchfahrt Gaibach, Abschnitt Gaibach - Volkach, Ortsdurchfahrt Volkach) würden beim Bau einer Umfahrung zu Ortsstraßen abgestuft werden. Die Unterhaltslast geht nach der Abstufung vom Staat auf die Kommune über. Der Staat hätte geringere Instandhaltungskosten. Um seine (voraussichtlich) geringeren Instandhaltungskosten würde der Staat seinen Finanzierungsanteil erhöhen. Im Gegenzug wäre die Stadt mit den Unterhaltskosten der abgestuften Straßenteile belastet. Es kann deshalb insoweit nicht von einem Kostenanteil des Staates gesprochen werden. Es wäre in Höhe des Betrags von nur eine Vorfinanzierung. Es würde sich dadurch der Eigenanteil der Stadt nicht vermindern. Frage: Wieso würde der Staat sich bei Plan A, aber nicht bei Plan B Instandhaltungskosten sparen? Bei Plan B würden für den Freistaat die Unterhaltskosten für den Streckenanteil "Ortsdurchfahrt Gaibach " entfallen! Diese Forderung ist noch nicht geklärt und müsste ggf. verhandelt werden. 38) Lärmschutzmaßnahmen für Volkach-Ost Im Schreiben vom an Staatssekretär Eck wird u. a. ausgeführt: Aktive Lärmschutzmaßnahmen müssen ergriffen werden. Frage: Ist die Forderung noch aktuell? Lärmschutzmaßnahmen durch den Freistaat erfolgen nur wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Frage 8 und 9).

6 39. Neuordnung der Verkehrswege Ein Behördenvertreter hat in der Bürgerversammlung geäußert, dass die Stadt im Zusammenhang mit der Errichtung der Umfahrung ihre Verkehrswege neu ordnen müsse. Ziel dieser Neuordnung ist die Änderung der Verkehrsflüsse. Können die Kosten einer solchen Neuordnung abgeschätzt werden? Wäre eine geplante Neuordnung nicht bereits bei demnächst anstehenden Maßnahmen (z.b. Eichfelder Straße) zu bedenken? Eine realistische Kostenschätzung ist derzeit nicht möglich. Eine Bewertung und Lenkung der Verkehrsströme erfolgt grundsätzlich bei allen Straßenbaumaßnahmen. (siehe Nr Verkehrsgutachten) 40) Wer führt das Planfeststellungsverfahren durch? Dieses führt die Regierung von Unterfranken als Behörde des Freistaats Bayern auf Antrag der Stadt Volkach durch.

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