Zukunftsmodell Landarztpraxis: Junge Ärzte aufs Land?

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1 Zukunftsmodell Landarztpraxis: Junge Ärzte aufs Land?

2 ÜBERSICHT 1. Demographische Entwicklung im Freistaat Sachsen 2. Status Quo und Entwicklung in der Ambulanten Versorgung 3. Status Quo und Entwicklung in der Stationären Versorgung 4. Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung 5. Weitere Aspekte

3 1. Demographische Entwicklung im Freistaat Sachsen

4 5. regionalisierte Bevölkerungsprognose 4800 Bevölkerung in Tausend Variante 1 Variante Quelle: Statistisches Landesamt Gutachten»Alter Rente Grundsicherung«Das Lebensalter steigt und steigt, und das bei guter Gesundheit! 1990 lebten in Sachsen 4,9 Mio. Einwohner 2011 lebten in Sachsen 4,1 Mio. Einwohner und die Wanderungsbewegungen halten an! Die EW-Zahl in den Landkreisen (z. B. Görlitz, Vogtland, Erzgebirge bis 17 %) schrumpft weiter Gleichzeitig wächst die EW-Zahl in Dresden und Leipzig.

5 Durchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen Quelle: Statistisches Landesamt

6 2. Status Quo und Entwicklung in der Ambulanten Versorgung

7 Entwicklung ambulant tätiger Ärzte in ausgewählten einzelnen Fachrichtungen Bedarfsplanungsarztgruppe Stichtag Stichtag Stichtag Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Kinder- und Psychiater Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Hausärzte gesamt: Quelle: Große Anfrage im Sächsischen Landtag, DRS 5/13375

8 Ärzte am nach Altersgruppen und ausgewählten Fachgebieten unter und mehr insgesamt Allgemeinmedizin Augenheilkunde Frauenheilkunde und Geburtshilfe HNO Kinder- und Jugendmedizin Nervenheilkunde/Neurologie Orthopädie Psychiatrie u. Psychotherapie Urologie Quelle: Statistisches Landesamt, Statistischer Bericht Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker im Freistaat Sachsen 2012 (A IV 1 j/12)

9 Feststellungen von Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf in sächsischen Planungsbereichen Hausärztliche Versorgung Planungsbereich Delitzsch: 2 Stellen* Planungsbereich Freiberg: 6,5 Stellen Planungsbereich Görlitz: 4 Stellen Planungsbereich Marienberg: 8,5 Stellen Planungsbereich Oschatz: 4,5 Stellen Planungsbereich Reichenbach: 3 Stellen Planungsbereich Stollberg: 3 Stellen* Planungsbereich Weißwasser: 1,5 Stellen Planungsbereich Zittau: 4 Stellen* Planungsbereich Zwickau: 7,5 Stellen Bezugsregion Roßwein: 2 Stellen Bezugsregion Waldenburg: 2 Stellen Bezugsregion Markneukirchen: 2,5 Stellen Bezugsregion Königswartha: 1,5 Stellen Bezugsregion Lauta: 3,5 Stellen Bezugsregion Nossen: 1 Stelle* Allgemeine fachärztliche Versorgung Planungsbereich Löbau-Zittau (Nervenärzte): 1 Stelle* Bezugsregion Oelsnitz (Augenärzte): 1,5 Stellen Bezugsregion Weißwasser (Augenärzte): 1,5 Stellen Bezugsregion Großenhain (Nervenärzte): 1 Stelle* Spezialisierte fachärztliche Versorgung Planungsbereich Südsachsen (Kinder- und Jugendpsychiater): 6,5 Stellen Planungsbereich Oberlausitz-Niederschlesien (Kinder- und Jugendpsychiater): 4,5 Stellen Bezugsregion Leipzig (Kinder- und Jugendpsychiater): 1 Stelle* (Stand: , Quelle: )

10 3. Status Quo und Entwicklung in der Stationären Versorgung

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12 Quelle: AUSGEWÄHLTE ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN ZUR KRANKENHAUSVERSORGUNG IM FREISTAAT SACHSEN, Krankenhausgesellschaft Sachsen)

13 Quelle: AUSGEWÄHLTE ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN ZUR KRANKENHAUSVERSORGUNG IM FREISTAAT SACHSEN, Krankenhausgesellschaft Sachsen)

14 4. Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung

15 Maßnahmenkatalog der Staatsregierung für eine bedarfsgerechte hausärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten im Freistaat Sachsen 1. Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für das Fach Humanmedizin an den sächsischen Hochschulen (Sächsisches Sonderkontingent) 2. Einführung eines Sonderkontingentes an Medizinstudienplätzen, für Bewerber, die sich verpflichten, hausärztlich in ländlich unterversorgten Gebieten tätig zu werden. (bundesweites Sonderkontingent) 3. Modifizierung des Auswahlverfahrens bei den Universitäten 4. Abschaffung der zentralen Studienplatzvergabe durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) 5. Errichtung eines zusätzlichen Studienganges für nicht kurativ tätige Ärzte durch Splittung des Studienganges Medizin in zwei Studiengänge 6. Qualitative Stärkung des Faches Allgemeinmedizin im Studium (z. B. durch weitere verpflichtende Veranstaltungen, die sich nur auf das Fach Allgemeinmedizin beziehen sowie durch Einführung frühzeitiger Praktika in den unterversorgten Gebieten und die Flexibilisierung des Praktischen Jahres (PJ) 7. Aufstockung der Medizinstudienbeihilfe innerhalb des vorgesehenen Budgets bis 30. September 2014 über den BAföG-Höchstsatz 8. Nichtanrechenbarkeit von Stipendien bzw. Studienbeihilfe auf die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 9. Vergabe von Landesmitteln an die Universitäten in Abhängigkeit der Zahl der ausgebildeten Ärzte 10. Prüfung, inwieweit ausländische Ärzte die Approbation im Freistaat Sachsen erhalten können 11. Verkürzung der Weiterbildungsdauer im Bereich Allgemeinmedizin von fünf auf drei Jahre 12. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der ärztlichen Bedarfsplanung 13. Prüfung, ob mobile Arztpraxen und Filialpraxen im Rahmen eines Modellprojektes eingeführt werden 14. Flächendeckender Einsatz der nichtärztlichen Praxisassistentinnen (moderne Gemeindeschwestern). 15. Verbesserung der Vergütung von Landärzten, z. B. durch einen Landarztzuschlag oder ein anderes Vergütungssystem 16. Ressortübergreifendes Handeln zur Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum und zur Bewältigung der bedarfsgerechten ärztliche Versorgung 17. Imageverbesserung des Berufsbildes von Allgemeinmedizinern, die in ländlichen Gebieten tätig sind 18. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für Ärztinnen rund um die Familienphase 19. Schaffung von Weiterbildungsverbünden zum Facharzt für Allgemeinmedizin 20. Verbesserung des Sicherstellungsauftrages nach 105 SGB V Quelle:

16 20-Punkte-Programm der Staatsregierung 1. Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für das Fach Humanmedizin an den sächsischen Hochschulen (Sächsisches Sonderkontingent) 2. Einführung eines Sonderkontingentes an Medizinstudienplätzen, für Bewerber, die sich verpflichten, hausärztlich in ländlich unterversorgten Gebieten tätig zu werden. 3. Modifizierung des Auswahlverfahrens bei den Universitäten. 13. Prüfung, ob mobile Arztpraxen und Filialpraxen im Rahmen eines Modellprojektes eingeführt werden 14. Flächendeckender Einsatz der nichtärztlichen Praxisassistentinnen (moderne Gemeindeschwestern). 17. Imageverbesserung des Berufsbildes von Allgemeinmedizinern, die in ländlichen Gebieten tätig sind. 18. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für Ärztinnen rund um die Familienphase.

17 Modellprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Medizinstudenten Studieren in Europa Zukunft in Sachsen Das Modellprojekt sieht die Übernahme der Studiengebühren, ohne anfallende Zulassungskosten, bei einem Studium der Humanmedizin an der ungarischen Universität Pécs vor. Im Gegenzug verpflichtet sich die/der Projektteilnehmer/in verbindlich vertraglich, unmittelbar nach erfolgreich absolviertem Studium eine allgemeinmedizinische Facharztausbildung zu absolvieren, um im Anschluss für mindestens fünf Jahre als Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin in Sachsen, außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz, hausärztlich tätig zu werden. Erfüllt sie/er diese Verpflichtung nicht, sind die Fördermittel zuzüglich Verzinsung zurückzuzahlen. Für das Studienjahr 2013/2014 stehen im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs 20 reservierte Studienplätze zur Verfügung. Da die Universität Pécs ein eigenes Auswahlverfahren durchführt, ist eine Vermittlung von 30 Kandidaten pro Jahr vorgesehen, von denen die Universität in eigener Zuständigkeit jeweils 20 Studierende auswählt. Werde Hausarzt/Hausärztin in Sachsen Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudierende Die Studienbeihilfe richtet sich an Studierende des Studiengangs Medizin, die an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind und den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ( Physikum ) bestanden haben. Der Zugang zur Förderung ist also frühestens ab dem dritten Studienjahr möglich. In den Studienjahren 2011/2012 und 2012/2013 können jeweils bis zu 50 Studierende am Programm Studienbeihilfe teilnehmen. Dauer und Höhe der Studienbeihilfe Studienbeihilfe wird je Studierendem für bis zu 48 Monate, maximal bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation gezahlt. Der/Die Studierende erhält: 300 monatlich im ersten und zweiten Jahr, 400 monatlich im dritten Jahr und 600 monatlich im vierten Jahr des Beihilfezeitraumes. Die Staffelung der Beträge bezieht sich auf den Zeitraum des Bezugs von Studienbeihilfe und ist unabhängig vom Fortschritt des Studiums (Fachsemester) bei Eintritt in das Programm.

18 Modellprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Medizinstudenten Studieren in Europa Zukunft in Sachsen Studium der Humanmedizin an der ungarischen Universität Pécs Verpflichtung: unmittelbar nach erfolgreich absolviertem Studium eine allgemeinmedizinischen Facharztausbildung zu absolvieren und im Anschluss für mindestens fünf Jahre als Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin in Sachsen, außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz, hausärztlich tätig zu werden. Für das Studienjahr 2013/2014 stehen im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs 20 reservierte Studienplätze zur Verfügung.

19 Werde Hausarzt/Hausärztin in Sachsen Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudierende In den Studienjahren 2011/2012 und 2012/2013 können jeweils bis zu 50 Studierende am Programm Studienbeihilfe teilnehmen. Studienbeihilfe wird je Studierendem für bis zu 48 Monate, maximal bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation gezahlt. Der/Die Studierende erhält: 300 monatlich im ersten und zweiten Jahr, 400 monatlich im dritten Jahr und 600 monatlich im vierten Jahr des Beihilfezeitraumes.

20 Umsetzung der Leitlinien ländlicher Raum Medizinische Versorgung Für alle Altersgruppen wird eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung flächendeckend angeboten. Ausgangslage Der ärztliche Behandlungsbedarf im ländlichen Raum verändert sich sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich aufgrund der sich fortsetzenden Alterung der Bevölkerung. Gleichzeitig nimmt der kinder- und jugendmedizinische Behandlungsbedarf ab, weil sich die Zahl der unter 15-Jährigen von derzeit 11 % auf 10 % reduziert. Hinzu kommt, dass es im ländlichen Raum zunehmend schwieriger wird, Ärzte für den niedergelassenen Bereich, insbesondere für die hausärztliche Versorgung, aber auch für eine Tätigkeit im Krankenhaus zu gewinnen. Entwicklungsziele Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung wirken wir einem drohenden Ärztemangel entgegen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) hat den Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung inne. Dem steigenden ärztlichen Behandlungsbedarf insbesondere von alten und hochbetagten Menschen tragen wir Rechnung. Die flächendeckende Versorgung aller stationär zu behandelnden Kinder in Kinderkliniken soll garantiert werden. Angemessene Anfahrtswege zu Einrichtungen mit allgemeiner Kinder- und Jugendmedizin sollen auch künftig nicht überschritten werden. Alten Menschen soll ein möglichst langer Verbleib in ihrem häuslichen Umfeld ermöglicht werden. Hierzu soll geriatrischen Patientinnen und Patienten ein wohnortnaher Zugang zu einer hochwertigen und effizienten Diagnostik und Therapie, inklusive Angebote zur Rehabilitation, gewährleistet werden. Dafür werden geriatrische Netzwerke etabliert. Durch Ausbau innovativer Telematikverbünde soll auch Patientinnen und Patienten, die nicht in der Nähe einer spezialisierten Klinik leben, durch eine fachärztliche Onlineberatung eine qualifizierte Vor-Ort-Behandlung ermöglicht werden. Quelle: Verabschiedung der Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raum durch die Sächsischen Landesregierung am 9. Oktober 2012;

21 Maßnahmen Anreize zur Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum werden durch unterschiedliche Förderinstrumente geschaffen: Investitionen für die Neugründung bzw. Übernahme von Arztpraxen und bei Gründung einer Zweigpraxis in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Planungsbereichen kann die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS), die den Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung hat, mit Zuschüssen bis zu EUR, an denen sich die Krankenkassen hälftig beteiligen, unterstützen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen stellt fest, ob in einem Planungsbereich Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht, und entscheidet über die Gewährung der Zuschläge. Darüber hinaus kann die KVS einen Strukturfonds bilden, aus dem Zuschläge auch zur Ausbildung und für die Vergabe von Stipendien verwendet werden können. Ärzte, die sich in Gebieten mit drohender Unterversorgung niederlassen, erhalten zinsverbilligte Darlehen. In Orten bis Einwohner wird die bauliche Umnutzung leer stehender Gebäude zu einer Arztpraxis sowie die Ausstattung einer neuen Arztpraxis mit % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Medizinstudenten können eine finanzielle monatliche Förderung während des Studiums erhalten, wenn sie sich verpflichten, nach dem Studium und der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin für eine angemessene Mindestzeit als Hausarzt in einer ärztlich unterversorgten Region in Sachsen tätig zu sein. Die flächendeckende Versorgung aller stationär zu behandelnden Kinder in Kinderkliniken soll garantiert werden, indem in Krankenhäusern mit Fachgebieten für Kinder- und Jugendmedizin stationär eingewiesene Kinder grundsätzlich in Kinderabteilungen betreut werden. Kinderkliniken in den ländlichen Regionen, in denen Kinderärzte im niedergelassenen Bereich fehlen, die Aufgaben der ambulanten kinder- und jugendmedizinischen Versorgung mit übernehmen. Geriatrische Netzwerke wurden von 2011 bis 2013 zunächst in drei Modellregionen erprobt. Sie bestehen aus geriatrischen Zentren an Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, die eng mit Krankenhäusern, Schwerpunktpraxen, Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten, ambulanten und stationären Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen und -diensten, therapeutischen und psychosozialen Diensten, Kommunen und der Wohnungswirtschaft kooperieren. Um hochwertige Versorgungsstrukturen auch im ländlichen Raum anbieten zu können, soll ein intelligentes Netzwerk zwischen Basisversorger vor Ort und Spezialist im Ballungsraum installiert werden. Im Direktionsbezirk Dresden hat sich das Carus Consilium Sachsen (CCS) hierfür das Ziel gesetzt, eine integrierte Gesundheitsversorgung regional zu organisieren. Dafür haben sich im CCS bereits ca. 500 Partner verschiedener Leistungsbereiche zusammengeschlossen. Die für den Bereich der Schlaganfallversorgung bereits flächendeckend etablierten Telematikverbünde zwischen Krankenhäusern sollen sukzessive auch auf andere Versorgungsbereiche (z. B. interdisziplinäre Tumorboards) ausgeweitet werden.

22 Quelle:

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24 Weitere Handlungsempfehlungen Delegierbarkeit von Aufgaben einer Berufsgruppe an Leistungserbringer einer anderen Fachgruppe (Beispiele) Ärztliche Medikamentenabgabe Direkte ärztliche Medikamentenabgabe, die auch als Selbstdispensation bezeichnet wird, ist in vielen Industrie-, Entwicklungs- und Schwellenländern üblich. Dazu zählen u.a. die meisten US-90 Bundesstaaten, Japan, Indien, China, Neuseeland und Südafrika. Auch in Europa finden sich verschiedene Modelle der ärztlichen Medikamentenabgabe, beispielsweise in Teilen der Schweiz, in Österreich, den Niederlanden, Großbritannien und Liechtenstein. Voraussetzung ist jeweils eine entsprechende Qualifikation der Ärzte. In Industrieländern wird das Modell oft eingesetzt, um die Einwohner dünn besiedelter Gebiete entsprechend mit Medikamenten zu versorgen. die Möglichkeit, dass Ärzte in unterversorgten Gebieten selbst Arzneimittel verkaufen dürfen. Apotheker mit neuen Aufgaben In vielen angelsächsischen Ländern wird versucht, dem drohenden Mangel an Allgemeinmedizinern durch die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch Apotheker zu begegnen. So ist es Apothekern in einigen Ländern unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Rezepte selbst auszustellen. Medizinische und Pflegerische Versorgung Eine andere Möglichkeit, um den demografiebedingten Herausforderungen insbesondere in den Hausarztpraxen zu begegnen, wird daher auch in der Delegierung und in der eigenverantwortlichen Übertragung von ärztlichen Leistungen an nichtärztliche Fachkräfte gesehen. Bisher gibt es in Deutschland verschiedene Delegationskonzepte, die das nichtärztliche Personal der Arztpraxen als Ansatzpunkte wählen. Als ein Beispiel lässt sich etwa das AGnES-Projekt (Arztentlastende, Gemeindenahe, E- Healthgestützte, Systemische Intervention ) nennen. Die Entlastung der Hausärzte erfolgt bei diesem Ansatz durch die Delegation ärztlicher Leistungen auf entsprechend qualifizierte nichtärztliche Fachkräfte des Praxisteams. eigenverantwortlichen Ausübung zu erproben. In einer Liste sind in der Richtlinie diagnosebezogen ärztliche Tätigkeiten aufgeführt, die bei entsprechender Qualifikation durch eine Pflegekraft ausgeführt werden können, etwa Versorgung bei Diabetes, Behandlung bei chronischen Wunden, Demenz-Therapieplan und Umsetzung, Schmerz- und Casemanagement oder Transfusionen und Injektionen. (Quelle: Gut versorgt im ländlichen Raum Konzeptionelle Entwicklung von Netzwerken zur Sicherung der Daseinsvorsorge älterer Menschen, Gesundheitsökonomisches Zentrums der TU Dresden, 2013)

25 Fazit 1.) Der Beruf des Landarztes ist attraktiv: Man betreut einen Patienten und dessen Familie ein Leben lang. 2.) Dennoch wird es immer schwerer, alle Hausarztpraxen im ländlichen Raum wieder zu besetzen. 3.) Arztentlastende Hilfen sind nötig: Schwestern, die dem Arzt unter dessen Leitung Aufgaben abnehmen. 4.) Mittelfristig werden Krankenhäuser als Gesundheitszentren im ländlichen Raum an Bedeutung gewinnen wenn nicht mehr genügend Fachärzte in der Niederlassung zur Verfügung stehen. 5.) Fahrdienste hin zum Arzt, rollende Arztpraxen, Gemeinschaftsräume zur Behandlung von Patienten durch täglich wechselnde Fachärzte etc. sind Ideen, die getestet werden sollten.

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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