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1 Inhaltsverzeichnis Verbunddorferneuerung Gildehaus Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis... I Abbildungs-, Tabellen- und Kartenverzeichnis... II 1. Einleitung Veranlassung und Zielsetzung Lage und Funktion der Gemeinde Gildehaus Strukturanalyse Landwirtschaft Vorgehensweise Erwerbsformen und Betriebsgrößen Arbeitskräfte Landwirtschaftliche Flächenutzung Betriebsformen und Tierhaltung Entwicklungstendenzen Verkehrslage Gebäudeverhältnisse und Hofstellensituation Wohngebäude Wirtschaftsgebäude Landwirtschaftliche Betriebe und Entwicklungschancen Lage der Hofstellen und Entwicklungsabsichten Entwicklungsfaktor Immissionen Aktuelle Konfliktsituation Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Siedlungsentwicklung Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Abschließende Betrachtung Literatur Anhang I

2 Abbildungs-, Tabellen- und Kartenverzeichnis Verbunddorferneuerung Gildehaus Abbildungs-, Tabellen- und Kartenverzeichnis Seite Tabelle 1: Landwirtschaftliche Nutzfläche pro Betrieb und Eigentumsverhältnisse (aufgeteilt nach Haupterwerbsbetrieben und Nebenerwerbsbetrieben) 8 Tabelle 2: Gegenüberstellung der Daten der eigenen Erhebung zu den Daten der Agrarstrukturerhebung 2007 und den Angaben der Landwirte zur Antragstellung Betriebsprämie (GAP) 2008 für die Gemeinde Bad Bentheim 9 Tabelle 3: Tierzahlen im Untersuchungsgebiet anhand der Befragung und im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Bad Bentheim (Antragstellung 2009) sowie anhand der Agrarstrukturerhebung Tabelle 4: Betriebsformen der Betriebe im Untersuchungsgebiet aufgeteilt nach Haupterwerbsbetrieben (HE) und Nebenerwerbsbetrieben (NE) sowie den gehaltenen Tierarten 14 Tabelle 5: Einschätzung der Betriebsleiter zur Hofnachfolgesituation 15 Tabelle 6: Einschätzung der Betriebsleiter zur Innerbetrieblichen Verkehrslage 17 Tabelle 7: Überblick über Wirtschaftswege mit Konfliktpotentialen und Anregungen der Landwirtschaft an die Behebung der Konflikte 19 Tabelle 8: Lage der Hofstellen im Planungsraum 26 Tabelle 9: Von den landwirtschaftlichen Betrieben gewünschte Maßnahmen 36 Tabelle 10: Private Maßnahme aus der Ideensammlung 37 Titelbild: Frontansicht des Betriebs Konnert, Alte Maate Seite Abbildung 1: Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Grafschaft Bentheim 5 Abbildung 2: Landwirtschaftliche Bodenutzung im Untersuchungsgebiet 11 Abbildung 3: Anbaustruktur (in Prozent) der landwirtschaftlichen Kulturen im Untersuchungsgebiet und dem Gemeindegebiet der Stadt Bad Bentheim 12 Abbildung 4: Hauptdiek in Fahrtrichtung Golfplatz 18 Abbildung 5: Sieringhoek Wirtschaftsweg Vennweg 18 Abbildung 6: (linkes Bild) Wohnhaus Betrieb Egbers in Holt und Haar 22 Abbildung 7: (rechtes Bild) Frontansicht der Diele Hofstelle Egbers in Holt und Haar 22 Abbildung 8: (linkes Bild) Wohn- und Wirtschaftsgebäude Hofstelle Bus in Waldseite 23 Abbildung 9: (rechtes Bild) Frontansicht der Tenne Betrieb Bus in Waldseite 23 Abbildung 10: Giebelansicht des Wohnhauses Betrieb Amt in Westenberg 23 Abbildung 11: Seitenansicht vom Wohn- und Wirtschaftgebäude Hofstelle Steveker in Achterberg 24 Abbildung 12: (links) Wohnhaus und Diele/alter Stall Hofstelle Jonas in Bardel 25 Abbildung 13: (rechts) Neuer Boxenlaufstall Hofstelle Jonas in Bardel 25 Abbildung 14: (linkes) Diele Hofstelle Amt in Westenberg 25 Abbildung 15: (rechts) Boxenlaufstall Betrieb Bus in Waldseite 25 Abbildung 16: Betrachtung der zu prüfenden Stoffgruppen gegenüber Mensch und Umwelt 28 Abbildung 17: Rechtliche und fachliche Vorgaben zum Immissionsschutz 29 Abbildung 18: Lage des Beispielbetriebes plus Berechnungen nach VDI und GIRL 30 Abbildung 19: Zusatzbelastung Stickstoff in Waldflächen bei einem Stallbauvorhaben 32 Abbildung 20: Ausschnitt aus der Themenkarte 2 des Integrierten Stadtentwicklungskonzept Bad Bentheim Abbildung 21: Seitenansicht der Diele auf der Hofstelle Egbers in Holt und Haar 37 II

3 Abbildungs-, Tabellen- und Kartenverzeichnis Verbunddorferneuerung Gildehaus Seite Karte 1: Dorferneuerungsgebiet (Umriss) 3 Karte 2: Vorgeschlagen Verlegung der Grafschafter Fietsenroute Nr. 2 im Bereich Waldseite 21 Karte 3: Höfeübersicht 43 III

4 1. Einleitung Verbunddorferneuerung Gildehaus 1. Einleitung Der Ortsteil Gildehaus und die Landgemeinden der Stadt Bad Bentheim sind im Juli 2008 in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachen aufgenommen worden. Ziel der Dorferneuerung ist es gemäß der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)" 1, die Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum umfassend zu bewahren und zu entwickeln sowie das innerörtliche Gemeinschaftsleben zu stärken. Aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen kommt der Landwirtschaft bei der Planung und Umsetzung der Dorferneuerungsmaßnahmen eine zentrale Bedeutung zu, da sie u. a. in ländlichen Räumen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt, maßgeblich zur Erhaltung und Pflege der umgebenden Kulturlandschaft beiträgt und das Ortsbild durch die vorhandene Bausubstanz prägt. Entsprechend Ziffer 1.1 der ZILE-Richtlinie wird eine Verbesserung der Agrarstruktur bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des ländlichen Raums angestrebt. 1.1 Veranlassung und Zielsetzung Wesentlicher Bestandteil der Dorferneuerung ist der Dorferneuerungsplan, der in Text und Karten die Entwicklungsziele für den jeweiligen Planungsraum darstellt. Planungsbeauftragter für die Dorferneuerung Gildehaus ist die GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH (Grontmij-GfL), Meppen. Um die Belange der Landwirtschaft - entsprechend ihrer Funktionen - in die Dorferneuerungsplanung Gildehaus einfließen zu lassen, wurde die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, mit der Erstellung eines landwirtschaftlichen Fachbeitrages beauftragt. Im Planungsraum Gildehaus und den sieben Landgemeinden (Achterberg, Bardel, Hagelshoek, Holt und Haar, Sieringhoek, Waldseite und Westenberg) der Stadt Bad Bentheim wirtschaften derzeit auf 97 Hofstellen landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe. Die Betriebsstandorte liegen in Form von Streusiedlungen in den einzelnen Landgemeinden, die zusammen den Ortsteil Gildehaus umschließen. 1 ZILE-Richtlinie: RdErl. d. ML v

5 1. Einleitung Verbunddorferneuerung Gildehaus Zielsetzung dieses Landwirtschaftlichen Fachbeitrages ist es, ausgehend von einer Bestandsaufnahme zur Situation der Landwirtschaft im Planungsgebiet und einer fachlichen Analyse Hinweise zu landwirtschaftlichen Entwicklung sowie Ansprüche der Landwirtschaft an die Ortsentwicklung und Hinweise zu privaten und öffentlichen Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung zu formulieren. Der Auswertung zugrunde liegen die Daten der im Frühjahr 2009 mittels Fragenbogen durchgeführten Erhebung der landwirtschaftlichen Betriebe, einer im September 2009 durchgeführten Befragung der Ortsvorsteher der einzelnen Landgemeinden und Daten aus dem Agrarstrukturporträt Ergänzt werden die Daten durch eine Auswertung der Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Antragsstellung Agrarprämie Lage und Funktion des Kirchspiels Gildehaus Die Stadt Bad Bentheim mit dem Ortsteil Gildehaus und den sieben Landgemeinden liegt im Südwesten des Landkreises Grafschaft Bentheim. Ihre westliche Grenze bildet die Staatsgrenze zu den Niederlanden (Region Twente, Provinz Overijssel), die südliche Grenze stellt die Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen (Kreis Borken mit der Gemeinde Gronau und Kreis Steinfurt mit der Gemeinde Ochtrup) dar. Im Osten schließt sich die Gemeinde Schüttdorf an und im Norden die Stadt Nordhorn, beide Landkreis Grafschaft Bentheim. Die Stadt Bad Bentheim setzt sich aus dem Stadtgebiet, dem Ortsteil Gildehaus und den sieben Landgemeinden Achterberg, Bardel, Hagelshoek, Holt und Haar, Sieringhoek, Waldseite und Westenberg zusammen. Das Dorferneuerungsgebiet umfasst den größten Teil des Stadtgebietes westlich der Bundesstraße 403, ausgenommen sind dabei das eigentliche Stadtgebiet Bad Bentheim und neuere Siedlungsgebiete im Ortsteil Gildehaus sowie der Bentheimer Forst nördlich von Bad Bentheim (s. Karte 1). 2 LSKN (Agrarstrukturerhebung 2009) 2

6 1. Einleitung Verbunddorferneuerung Gildehaus Karte 1: Dorferneuerungsgebiet (Umriss) Mit einer Fläche von 100,02 km² und einer Einwohnerzahl von weist die Stadt Bad Bentheim eine Einwohnerzahl von 157 Einwohner/km² (Landkreis Grafschaft Bentheim 138 Einwohner/km²) auf. 3 Nach Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen 4 hat die Stadt Bad Bentheim keine raumplanerische Funktion. Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Kreises Grafschaft Bentheim 5 von 2001 wird sowohl der Stadt Bad Bentheim als auch dem Ortsteil Gildehaus die Funktion von Grundzentren zu gewiesen. Grundzentren sind Standorte innerhalb der Gemeinde, deren Funktion es ist, den allgemeinen täglichen oder kurzfristigen Bedarf zu decken. Das Regionale Raumordungsprogramm schreibt den beiden Ortsteilen Bad Bentheim und Gildehaus besonderen Entwicklungsaufgabe zu, diese sind für Bad Bentheim die besondere Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr und für Gildehaus die besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung. Neben den benannten Entwicklungsaufgaben für die Siedlungsräume erstrecken sich über die Landgemeinden mit ihrer ländlichen Struktur Gebiete mit Sicherungs- und Vorsorgeaufgaben, hierbei unterscheidet die Raumordnung zwei Kategorien: 3 Zahlen-Daten-Fakten zweitausendacht; Landkreis Grafschaft Bentheim 4 LROP 2008, Nds. GVBI. Nr. 10 vom 22. Mai RROP 2001 Landkreis Grafschaft Bentheim, GN

7 1. Einleitung Verbunddorferneuerung Gildehaus Vorranggebiete dienen der Bestands- und Funktionssicherung vorhandener Strukturen und Nutzungen wie auch der Sicherung der Entwicklungsbedingungen für künftig besonders wichtige Raumstrukturen und Nutzungen. Vorsorgegebiete haben im Vergleich zu den Vorranggebieten eine abgeschwächte Bindungswirkung und betonen den Vorsorgeaspekt mehr als den Sicherungsaspekt. Die Flächen der Landgemeinden Holt und Haar und Waldseite sind als Vorsorgegebiet für Landwirtschaft sowohl auf Grund hohen, natürlichen, standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials 6 und auf Grund besonderer Funktionen der Landwirtschaft auf Grund von Agrarstrukturellen Maßnahmen/ Naturhaushalt und Landschaftspflege/ Erholung, Gestaltung des ländlichen Raumes 7 ausgewiesen. Darüber hinaus verläuft durch Holt und Haar entlang der Weustenbeeke ein Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes, im Nordosten sind wenige Randflächen des Syen Venn als Vorranggebiet Naturschutz gekennzeichnet. Der Randbezirk von Waldseite ist wie der östlich des Dorferneuerungsgebietes gelegene Bentheimer Forst den Vorsorgebereich Erholung zugeordnet. Nördlich der Ortschaft Gildehaus ist ein Vorsorgegebiet zum Abbau von Rohstoffen, hier Natursteinwerk (Sandstein), ausgewiesen. In den Landgemeinden Westenberg, Achterberg, Bardel und Sieringhoek sind neben der Ausweisung als Vorsorgegebiete für die Landwirtschaft weitere Vorbehaltskategorien zu beachten, diese werden einzeln kurz skizziert. Westenberg: Im Bereich der Autobahnabfahrt Gildehaus besteht ein Vorranggebiet für Industrielle Anlagen, dieser Bereich dient der Entwicklung des Gewerbeparks Bad Bentheim- Gildehaus. Das Gewerbegebiet umfasst flächenmäßig etwa die Hälfte der Landgemeinde Westenberg. Bardel und Achterberg: Weite Teile dieser beiden Landgemeinden wurden neben der Ausweisung als Vorsorgegebiete für die Landwirtschaft auch zum Vorsorgegebiet für Erholung benannt. Zudem befinden sich in beiden Landgemeinden Vorsorgegebiete Forst. 6 Grundlage der Ausweisung ist die Bodenkundliche Übersichtskarte des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung. Daraus wurde das standortbezogene natürliche Ertragspotenzial für die Ackernutzung einerseits und Grünlandnutzung andererseits ermittelt Festgelegt wurde es für alle Fläche mit hohem und mittlerem Ertragspotenzial sowie regional bedeutsamen Flächen. 7 Hier wurden Flächen ausgewiesen, die durch besondere Agrarstrukturelle Maßnahmen verbessert wurden (Tiefpflugböden, landbautechnische Maßnahmen in WaBo-Verbänden), des Weiteren fallen hierunter Flächen, deren landwirtschaftliche Nutzung dem Naturschutz dient und wo die Landwirtschaft einen für die Erholung wichtigen Raum erhält und pflegt. 4

8 1. Einleitung Verbunddorferneuerung Gildehaus In Bardel wurden an der Grenze zu den Niederlanden zwei Gebiete als Vorsorgegebiete zur Rohstoffgewinnung (Sand) gekennzeichnet. Sieringhoek: In der Landgemeinde Sieringhoek überschneiden sich die Vorsorgegebiete für Landwirtschaft mit denen für Erholung, Forst und Natur und Landschaft. Das Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft umfasst dabei den begrenzten Bereich entlang der Eileringsbecke. Für den Bereich des NSG Gildehauser Venn und die Eileringsbecke mit ihren Auen erfolgte eine Ausweisung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft. Dabei gibt es auch im Gildehauser Venn Überschneidungsbereiche mit der Vorsorge Landwirtschaft und Forst. Vorsorgegebiet Landwirtschaft auf Grund hohen, natürlichen, standortgebundenen Ertragspotenzials Vorsorgegebiet landwirtschaftlichen Landwirtschaft auf Grund besonderer Funktionen der Landwirtschaft auf Grund von Agrarstrukturellen Maßnahmen/ Naturhaushalt und Landschaftspflege/ Erholung, Gestaltung des ländlichen Raumes Vorranggebiet Natur und Landschaft Vorsorgebiete Natur und Landschaft Vorsorgegebiet Erholung Vorsorgegebiet Forst Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes Abbildung 1: Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Grafschaft Bentheim (Quelle: Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreises Grafschaft Bentheim, 2001) 5

9 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus 2. Strukturanalyse Landwirtschaft 2.1. Vorgehensweise Zur Kennzeichnung der Landwirtschaft und ihrer Strukturen wurden im Rahmen einer Erhebung die wesentlichen Daten der landwirtschaftlichen Betriebe im Planungsraum erfasst. Neben den Betriebsstrukturen (Erwerbsformen, Viehhaltung u. a.) wurden Angaben zur Hofstellensituation sowie zu den Gebäudeverhältnissen erhoben. Im Rahmen von 7 Informationsterminen im März und April 2009 wurde in jeder Landgemeinde den Landwirten das Dorferneuerungsverfahren und die Aufgabe des von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Außenstelle Grafschaft Bentheim, in Neuenhaus, zu erarbeitenden Fachbeitrages vorgestellt. Während der Veranstaltungen benannte jeder Ortsvorsteher die von ihm benötigte Anzahl von Fragebögen für die in der Landgemeinde ansässigen Betriebe. Insgesamt wurden in diesem Rahmen 147 Fragebögen ausgegeben. Diese wurden daraufhin von den Ortsvorstehern an die landwirtschaftlichen Betriebe verteilt. Aus Datenschutzgründen, erfolgt in diesem Bericht keine namentliche Aufstellung aller im Dorferneuerungsgebiet liegenden Betriebe. Die Lage der landwirtschaftlichen Hofstellen ist der Karte 3: Hofstellenübersicht im Anhang zu entnehmen. Der Abgleich mit den Daten der Agrarstatistik 2007 und den Daten zur Antragstellung 2009 für den Landkreis Grafschaft Bentheim bzw. für die Stadt Bad Bentheim zeigt auf, das die ermittelten Daten aus den Fragebögen repräsentative Ergebnisse für die Region bieten und damit auf die Betriebe im Untersuchungsgebiet übertragbar sind. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt aus Gründen des Datenschutzes überwiegend zusammenfassend für alle Landgemeinden, da bei einzelnen Strukturmerkmalen aufgrund der geringen Grundgesamtheit auf die Daten von Einzelbetrieben rückgeschlossen werden kann. Zur besseren Darstellung der Gegebenheiten in den Landgemeinden wurde eine Befragung der Ortsvorsteher und ihrer Stellvertreter durchgeführt, da einzelbetriebliche Befragungen aus finanziellen Gründen nicht vorgesehen waren. Es wurde die Lage aller Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe, sowie die ehemaliger Hofstellen oder Kleinstbetrieben ermittelt. Des Weiteren erfolgte eine Bereisung der Landgemeinden und Besichtigung von Konfliktbereichen und vorgeschlagenen öffentlichen und privaten Maßnahmen in den Landgemeinden. 6

10 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus 2.2 Erwerbsformen und Betriebsgrößen Die Entwicklung der Landwirtschaft war in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Kennzeichen dieser Entwicklung sind die zahlenmäßige Abnahme der landwirtschaftlichen Betriebe und das Wachstum der verbleibenden Betriebe hinsichtlich der bewirtschafteten Flächen und der Produktionseinheiten im Bereich der Tierhaltung. Diese Entwicklung hat in der Vergangenheit auch in Gildehaus und den sieben Landgemeinden zu einem Rückgang der Betriebe geführt. Allgemein ist dies auf die Aufgabe kleiner Betriebseinheiten oder auf das Fehlen eines geeigneten Hofnachfolgers zurückzuführen. Die Befragung der Ortsvorsteher ergab, dass im Planungsraum rund 199 Hofstellen liegen, von denen 97 im Haupt- oder Nebenerwerb bewirtschaftet werden. Mit 70 Haupterwerbsbetrieben liegt der Anteil bezogen auf die aktiven Betriebe bei 72%. 27 Betriebe werden im Nebenerwerb geführt, das heißt der Betrieb wird mit weniger als 0,75 AK (Arbeitskraft) bewirtschaftet oder bei einer Bewirtschaftung mit 0,75 bis 1,5 AK werden weniger als 50 % des Gesamteinkommens mit dem landwirtschaftlichen Betrieb erwirtschaftet. Der Anteil dieser Betriebe beträgt 28 % und ist damit im Vergleich zum Landkreis Grafschaft Bad Bentheim (35,9% 8 ) deutlich geringer. Zur Auswertung der Entwicklung der Landwirtschaft werden durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die jährlich im Rahmen des Antragsverfahrens zur Betriebsprämie gemachten Angaben statistisch erhoben, diese Daten werden nach Landkreisen und Gemeinden ausgewertet. In der Statistik zur Antragstellung Betriebsprämie wurden für die Stadt Bad Bentheim 141 Antrag stellende Betriebe erfasst. Die Differenz von 44 Betrieben zwischen der Erhebung zur Dorferneuerung und der Antragstellung ergibt sich, da bei der Erhebung zur Dorferneuerung vorrangig die Hofstellen erhoben wurden. Unter den erfassten Hofstellen befinden sich zum einen Betriebe, wo aufgrund von Betriebsteilungen von einer Hofstelle aus zwei oder mehr Haupterwerbsbetriebe wirtschaften. Die Zahl der Antragsteller erfasst darüber hinaus auch Betriebe (Antragsteller), die nicht erwerbsmäßig Landwirtschaft betreiben (z. B. private Pferdehalter, Hobbyhaltungen von Schafen und Ziege und Kleinstbestände mit Legehennen), jedoch Flächen bewirtschaften. Diese Betriebe erwirtschaften in der Regel keine Einnahmen aus der Landwirtschaft und sind daher nicht in die Kategorien Haupt- oder Nebenerwerb einzustufen. 8 Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Agrarstrukturporträt 2007, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2009 Statistik Betriebsprämie

11 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus Die von den landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche 10 in der Stadt Bad Bentheim liegt bei ha, woraus eine durchschnittliche Betriebsgröße von 36 ha resultiert. Die Betriebsgrößen in Gildehaus und den sieben Landgemeinden liegen damit auf dem Niveau des Landkreises Grafschaft Bentheim (37 ha/betrieb) 11. Die landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe des Landkreises bewirtschaften dabei im Durchschnitt 46 ha/betrieb 12. Die 35 ausgewerteten Fragebögen stehen für 38 Betriebe in den einzelnen Landgemeinden. Unter den 38 Betrieben sind 28 Haupterwerbsbetriebe, von denen 68 % als Einzelunternehmen, 27 % in Form von Personen-Gesellschaften und 5 % als Gewerbe geführt werden. Unter den 7 als Nebenerwerbsbetriebe erfassten Fragebögen, wurden alle Betriebe zusammen ausgewertet, wenn sie Flächen bewirtschaften und nicht ihr Haupteinkommen oder kein Einkommen aus der Landwirtschaft erhalten z. B. Pferdehalter. Die Ausstattung mit Betriebsflächen ist sehr unterschiedlich, eine Übersicht bietet Tabelle 1. Tabelle 1: Landwirtschaftliche Nutzfläche pro Betrieb und Eigentumsverhältnisse Haupterwerbsbetriebe Forst Anzahl Gesamtfläche Eigentum Zupacht verpachtet Eigentum ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ,75 73 Fläche/Betrieb >1 3 Nebenerwerbsbetriebe Fläche/Betrieb ,36 (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Befragung der Betriebe 2009) Tabelle 1 zeigt auf, das die Haupterwerbsbetriebe auf durchschnittlich 63 ha Fläche wirtschaften, von diesen Flächen befinden sich 47 % im Eigentum der Betriebe und 53 % der benötigten Wirtschaftsflächen werden zugepachtet. Die Frage zu den Eigentumsverhältnissen wurde nicht in allen Fragebögen beantwortet, somit beziehen sich die prozentualen Angaben nur auf die Flächen, zu denen die Angaben vorlagen. Auch kann sich die Aussage nicht auf alle Betriebe 10 Unter landwirtschaftlich genutzter Fläche werden hier Ackerland und Dauergrünland zusammengefasst. Haus- und Nutzgärten, die in der Agrarstatistik der landwirtschaftlichen Nutzfläche zugerechnet werden, finden hier keine Berücksichtigung. 11 Niedersächsisches Landesamt für Statistik; Agrarstrukturporträt 2007, Zahlen-Daten-Fakten zweitausendacht; Landkreis Grafschaft Bentheim 8

12 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus beziehen, da für angezeigten Betriebsteilungen in manchen Fällen nur ein Fragebogen ausgefüllt wurde und somit alle Flächen nur einem Betrieb zugeordnet werden konnten. Die Nebenerwerbsbetriebe bewirtschaften durchschnittlich 11 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und dies überwiegend auf Eigentumsflächen. Tabelle 2 stellt die Ergebnisse der eigenen Erhebungen denen des Agrarstukturporträts von 2007 und den Ergebnissen der Antragstellung auf Betriebsprämie gegenüber. Tabelle 2: Gegenüberstellung der Daten der eigenen Erhebung zu den Daten der Agrarstrukturerhebung 2007 und den Angaben der Landwirte zur Antragstellung Betriebsprämie (GAP) 2008 für die Gemeinde Bad Bentheim Gemeinde Untersuchungsgebiet Agrarstrukturerhebung GAP Antragstellung Bad Bentheim Daten 2009 n = n = n = 145 Einzelunternehmen Haupterwerb 18 (72 %) 80 (70 %) 75 (57 %) Nebenerwerb 7 (28 %) 34 (30 %) 56 (43 %) Fläche / Betrieb 52 ha 39 ha 34 ha (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Zusammenstellung 2009) Der Grund für die abweichenden Daten zwischen eigener Erhebung, der Agrarstrukturerhebung und der Antragstellung liegt zum einen in der Grundgesamtheit der erfassten Betriebe und in der Auswahl der Erhebungsmodalitäten. In der Agrarstrukturerhebung 2007 sind nur Betriebe ab einer Flächengröße von 2 ha erfasst, wohingegen bei der Antragstellung zur Betriebsprämie 2008 auch Betriebe mit Flächen unter 2 ha erfasst wurden. Die Differenz in der Flächengröße liegt in dem Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen für andere Nutzungen und in der Bewirtschaftung von Flächen durch Landwirte, deren Betriebssitz außerhalb der Stadt Bad Bentheim liegt. Tabelle 2 zeigt auf, das es sich bei den Betrieben im Untersuchungsgebiet, die an der Fragebogenaktion teilgenommen haben, überwiegend um Haupterwerbsbetriebe handelt, dadurch ergibt sich eine deutlich größere Fläche pro Betrieb im Vergleich zu den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2007 und der Antragstellung zur Betriebsprämie Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2009 eigenen Zusammenstellung 9

13 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus 2.3 Arbeitskräfte Die Bewirtschaftung der Betriebe erfolgt überwiegend durch die Betriebsleiterehepaare sowie mithelfende Familienangehörige. In den Haupterwerbsbetrieben sind dies im Durchschnitt 2,1 Arbeitskräfte pro Betrieb, wobei auf größeren Betrieben beziehungsweise Betrieben mit mehreren gleichrangigen Produktionsrichtungen auch in geringem Umfang Fremdarbeitskräfte beschäftigt sind. Die Werte hier liegen zwischen 0,5 Fremdarbeitskräfte bis zu 2 Fremdarbeitskräfte die fest auf den Betrieben arbeiten. In den Nebenerwerbsbetrieben werden die Arbeiten ebenfalls überwiegend durch das Betriebsleiterehepaar sowie mithelfende Familienangehörige erledigt. Die Arbeitskräftezahl beträgt hier durchschnittlich 1,5 Arbeitskräfte. Die Arbeitsbelastung auf den größer werdenden Betrieben führt dazu, dass die Betriebe einen Teil der anfallenden Arbeiten abgeben und durch Dienstleistungsunternehmen erledigen lassen. So sind in der Hähnchenmast die Einstreuarbeiten zumeist Aufgaben die fremd vergeben werden. In vielen Viehhaltungsbetrieben werden die Feldarbeiten durch spezialisierte Lohnunternehmer erledigt, die die hierzu benötigten teuren Maschinen optimal auslasten können. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen und der Annahme, dass die Ergebnisse der Befragung übertragbar sind, arbeiten im Untersuchungsraum um die 200 Arbeitskräfte in der Landwirtschaft (ausgenommen sind hier die Arbeitskräfte der vor- und nachgelagerten Bereiche). Der überwiegende Anteil kommt dabei aus den Reihen der Familien, in Einzelfällen sind dies jedoch auch Fremdarbeitskräfte, die in Vollzeit oder Teilzeit auf den Betrieben mitarbeiten. 2.4 Landwirtschaftliche Flächenutzung Die landwirtschaftliche Flächenutzung im Untersuchungsraum gliedert sich schwerpunktmäßig in zwei Teilbereiche, die Nutzung der Flächen als Ackerland und Grünland. Die Bewirtschaftung von Wald spielt bei den meisten Betrieben eine untergeordnete Rolle, da die großen Waldgebiete zur Domänenverwaltung des Fürsten zu Bentheim und Steinfurt gehören. Dauerkulturen werden im Untersuchungsgebiet in sehr geringem Umfang angebaut. Mit einem Anteil von 78 % der landwirtschaftlichen Flächen überwiegt im Untersuchungsgebiet die Nutzung der Flächen als Ackerstandort, die Agrarstrukturerhebung 2007 bestätigt dieses Ergebnis mit 77 % und die Auswertung der Antragsflächen in der Stadt Bad Bentheim ergibt sogar einen Anteil von 83 % Ackernutzung. 10

14 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus Abbildung 2 stellt die Ergebnisse zur Acker und Grünlandnutzung dar, Dauerkulturen wurden nicht aufgenommen, da ihr Anteil unter einem Prozent der Gesamtfläche liegt. Landwirtschaftliche Flächennutzung 120% 100% 22% 17% 23% 80% Prozent 60% 40% 78% 83% 77% 20% 0% Fragebögen Stadt Bad Bentheim Agrarstrukturporträt Abbildung 2: Landwirtschaftliche Bodenutzung im Untersuchungsgebiet (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Zusammenstellung 2009; Antragsstatistik Sammelantrag 2009 und das Agrarstrukturporträt 2007 des Statistischen Landesamt Niedersachsen) Die hier ausgewiesenen Grünlandflächen beziehen sich nur auf die Angaben der Landwirte in den Anträgen zur Betriebsprämie und den Angaben in den Fragebögen zur Agrarstrukturerhebung und dem eigenen Fragebogen zur Dorferneuerung. Das Untersuchungsgebiet ist auf Grund seiner Geologie nur in Teilbereichen ein Standort für absolutes Grünland. Bereiche mit obligatem Grünland sind die Auenböden entlang der Eileringsbecke und die Moorböden im Gildehauser Venn. Bei den im Untersuchungsgebiet als Grünland (Dauergrünland) bezeichneten Flächen handelt es sich zumeist um fakultatives Grünland, das heißt die Standort- und Bodenverhältnisse eignen sich auch für den Anbau von Ackerkulturen. Im Rahmen von Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen wurden für ackerbauliche Nutzung weniger geeignete Böden tiefgepflügt und somit aufgewertet, so das sie heute für die Landwirtschaft zu wertvolleren Ackerstandorten wurden. Angaben zu den Bodenpunkten nach Reichsbodenschätzung wurden von 24 Betrieben gemacht, dabei bewegen sich die Zahlen von 24 Bodenpunkten bis zu 59, im Durchschnitt haben die Böden des Untersuchungsraumes einen Bodenpunktwert von

15 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus Die Hauptkulturen im Anbau sind die Ackerfutterkulturen Silomais und Ackergras, diese haben mit 63 % den größten Anteil an angebauten Kulturen. Mit 33 % folgt dann der Getreideanbau. Hackfrüchte (Kartoffeln) und Ölsaaten (Raps) spielen in der Region nur eine geringe Rolle. Anbaustruktur 60% 50% 54% 40% 42% Prozent der Anbaufläche 30% 20% 10% 26% 21% 7% 14% 1% 1% 9% 19% 3% 4% 0% Winter Sommer Silomais Gras Getreide Ölsaaten Ackerfutter Hackfrüchte Frucharten Fragebögen Stadt Bad Bentheim Abbildung 3: Anbaustruktur (in Prozent) der landwirtschaftlichen Kulturen im Untersuchungsgebiet (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Zusammenstellung 2009) Zwischen 23 % und 17 % der Flächen in der Stadt Bad Bentheim und dem Untersuchungsgebiet unterliegen einer Grünlandnutzung. Wie oben schon angegeben handelt es sich bei diesen fördertechnisch als Dauergrünland bezeichneten Flächen nicht um absolutes Grünland, sondern meist um Flächen die seit mehr als fünf Jahren als Grünland genutzt werden (z. B. Hofweiden, Mähweiden). Diese Flächen sind aufgrund ihrer Standort- und Bodenbedingungen grundsätzlich ackerfähig, werden jedoch wegen ihrer Lage als Grünland genutzt. Im Untersuchungsgebiet wirtschaftet ein Teil der Betriebe auf Flächen im Gildehauser Venn, Syen Venn und entlang der Eileringsbecke und damit auf Grünlandflächen, deren Standortbedingungen und deren Schutzstatus sie zu echten Dauergrünlandflächen macht. 2.5 Betriebsformen und Tierhaltung Die wichtigste Einkommensgrundlage der landwirtschaftlichen Betriebe im Untersuchungsraum ist die Viehhaltung. Bei den Betrieben handelt es sich überwiegend um Futterbau- (Milchvieh- 12

16 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus haltung und Rindermast) und Veredelungsbetriebe (Schweinezucht, Schweinemast und Hähnchenmast). Reine Marktfruchtbetriebe spielen im Untersuchungsraum eine untergeordnete Rolle. Im Untersuchungsgebiet liegen die Schwerpunkte der Tierhaltung in den Bereichen: der Rinderhaltung, hier überwiegend Milchkühe, der Schweinehaltung, Zucht und Mastbetriebe, sowie spezialisierte Aufzuchtsbetriebe z. B. für Jungsauen, der Geflügelhaltung, der Schwerpunkt beim Geflügel liegt in der Hähnchenmast, die in Bad Bentheim eine lange Tradition hat. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die ermittelten Tierzahlen pro ha der einzelnen Tierarten im Untersuchungsgebiet. Ein Vergleich der Großvieheinheiten pro Hektar (GV/ha) zeigt auf, dass die Betriebe die sich an der Fragbogenaktion beteiligt haben, durchschnittlich 2,7 GV/ha halten und damit weniger als im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2007 für alle Betriebe über 2 ha Größe in der Stadt Bad Bentheim ermittelt wurde. Tabelle 3: Tiere/ha Bentheim Tiere/ha Tierzahlen/ ha anhand der Befragung, der Antragstellung 2009 und der Agrarstrukturerhebung 2007 Fragebögen Stadt Bad Agrarstrukturerhebung 2007 Tiere/ha Rinder Milchkühe 0,8 0,8 0,7 Jungvieh / Bullen 1,5 1,5 1,5 Schweine Mastschweine 1,3 1,6 1,4 Zuchtsauen 0,8 0,9 0,9 Ferkel 3,6 4,1 Geflügel Masthähnchen 194,6 34,8 244,7 GV/ha 2,7 2,4 3,13 (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Zusammenstellung 2009) Die Bandbreite erstreckt sich von reinen Milchviehbeständen mit über 100 Milchkühen/Betrieb bis zu Gemischtbetrieben, auf denen neben Milchkühen auch Sauen, Mastbullen, Mastschweine und/oder Masthähnchen gehalten werden. Vereinzelt sind auch Spezialbetriebe z. B. Ferkelproduktionsbetriebe, reine Schweinemastbetriebe und Hähnchenmastbetriebe im Untersuchungsgebiet angesiedelt. 13

17 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus Im südlichen Untersuchungsgebiet in den Landgemeinden Sieringhoek und Achterberg ist ein Schwerpunkt der Pferde haltenden Betriebe zu registrieren (Anhang I: Betriebskarte). Die meisten Pferde werden als Freizeitpferde gehalten, ein paar landwirtschaftliche Gebäude wurden zu Pensionsställen umgenutzt, genaue Zahlen zur Anzahl und Größe der Betriebe liegen nicht vor. Tabelle 4: Betriebsformen der Betriebe laut Fragebögen Futterbaubetriebe Veredelungsbetriebe Gemischtbetriebe Milchviehbetriebe 10 HE Schweine 3 HE Rinder / 4 HE (Sauen, Mastschweine) 2 NE Hähnchen Rindermastbetriebe 2 HE 2 NE Hähnchen + Schweine 2 HE Rinder / Schweine 5 HE 1 NE Mischformen (Milch/Rindermast) 1 HE Hähnchen + Mastbullen 1 HE Rinder / Schweine / Hähnchen Haupterwerbsbetrieben (HE); Nebenerwerbsbetrieben (NE) (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Befragungsergebnisse 2009) Tabelle 4 zeigt dass der Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Produktion im Untersuchungsraum im Bereich der Futterbaubetriebe liegt. Die drei hier nicht aufgeführten Betriebe halten keine der oben angeführten Nutztiere, zwei dieser Betriebe haben Pferde und Schafe/Ziegen, der dritte Betrieb hält gar keine Tiere. Bei den Tieren, die laut Fragebögen gehalten werden, finden sich auch im geringen Umfang Legehennen, wobei es sich hier um Hobbyhaltungen/Eigenbedarfserzeugung handelt. Eine differenziertere Darstellung der strukturellen Verhältnisse im Bereich der Viehhaltung bezogen auf die pro Betrieb gehaltenen Tiergruppe ist aufgrund der geringen Anzahl von ausgewerteten Betrieben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. 14

18 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus 2.6 Entwicklungstendenzen Die zukünftige Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe hängt maßgeblich von der Hofnachfolgesituation und den betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten (Verfügbarkeit von Flächen, Verfügbarkeit von Standorten für weitere/moderne Tierhaltungsanlagen an den Hofstellen, wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaft) ab. Die Einschätzung der Betriebsleiter zu diesen Fragen liefert einen Eindruck darüber, wie sich die Betriebszahlen in absehbarer Zeit voraussichtlich entwickeln werden (Tabelle 5). Tabelle 5: Einschätzung der Betriebsleiter zur Hofnachfolgesituation Hofnachfolge gesichert ja ungewiss Haupterwerbsbetriebe 22 5 Nebenerwerbsbetriebe 3 3 Summe 25 8 (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Befragungsergebnisse 2009) Wie Tabelle 5 verdeutlicht, stuften fünf Betriebsleiter (Haupterwerb) die Hofnachfolge als ungewiss ein. Die Einschätzung der Betriebsleiter mit einem Alter unter 50 Jahre (insgesamt 24) wurde in der vorstehenden Tabelle ebenso berücksichtigt wie die der Betriebsleiter über 50 Jahre. Somit sind die Angaben der 5 Betriebsleiter, die derzeit noch keinen Hofnachfolger sehen, nicht als feste Aussage zu verstehen. Zum Teil sind die Kinder noch zu klein um Aussagen über deren Bereitschaft zur Fortführung des elterlichen Betriebes zu machen. Aussagen zur Hofnachfolgesituation, die ein Ereignis betreffen, das erst in den nächsten 15 Jahren relevant ist, sind schwer zutreffen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass ein Teil der befragten Betriebe die Aufgabe der Landwirtschaft bzw. einen Übergang vom Haupt- zum Nebenerwerb in den nächsten Jahren nicht ausschließen. Insofern ist - unter den hier betrachteten Aspekten - mit einem weiteren Wandel der Agrarstruktur in Gildehaus und den sieben Landgemeinden zu rechnen, so wie er im gesamten Landkreis und darüber hinaus zu beobachten ist. Derzeit beträgt der Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe in der Grafschaft Bentheim ca. 3 % der Antrag stellenden Betriebe. Betriebe die in die Gewerblichkeit gewachsen sind, bleiben dabei unberücksichtigt. Von den über die Befragung erfassten Betrieben planen in den nächsten 10 Jahren 21 Betriebe eine mehr oder weniger umfangreiche Ausweitung der Viehbestände, wobei vorrangig in die im Untersuchungsraum hauptsächlich vertretenen Produktionsrichtungen (Milchvieh, Sauenhaltung und Hähnchenmast) investiert werden soll. Nicht auszuschließen sind Überlegungen einzelner 15

19 2. Strukturanalyse Landwirtschaft Verbunddorferneuerung Gildehaus Betriebsleiter in neue Betriebszweige wie die Legehennenhaltung einzusteigen. Darüber hinaus planen 20 der befragten Betriebsleiter eine Aufstockung der bewirtschafteten Flächen, diese Aussage korreliert mit der über die Ausweitung der Tierproduktion. Die von einem Großteil der an der Fragebogenaktion beteiligten Betriebe geplanten Ausweitung ihrer Produktion stellt auch eine Perspektive für die Betriebe, die aus der Produktion aussteigen dar. Deren Flächen und ggf. auch die Stallanlagen können den zukunftsorientierten Betrieben bei der Sicherung ihrer Existenz dienen. 16

20 3. Verkehrslage Verbunddorferneuerung Gildehaus 3. Verkehrslage Die arbeitswirtschaftlichen Abläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben werden maßgeblich durch die äußere und innere Verkehrslage beeinflusst, da sowohl der Anschluss an das innerörtliche Verkehrsnetz als auch die Entfernungen zu den Betriebsflächen einen bedeutenden Einfluss auf den Arbeitszeitbedarf der Betriebe besitzen. Die Einschätzung der Landwirte zur Verkehrslage in Gildehaus ist Tabelle 6 zu entnehmen. Tabelle 6: Einschätzung der Betriebsleiter zur Innerbetrieblichen Verkehrslage Innerbetriebliche Verkehrslage Feldentfernung < 2 km 2-4 km > 4 km Anzahl der Betriebe Umfang ländliches Wegenetz gut ausreichend mangelhaft Anzahl der Betriebe Beschaffenheit der Wirtschaftswege befestigt teilweise befestigt unbefestigt Anzahl der Betriebe Zustand der Wirtschaftswege gut mittel schlecht Anzahl der Betriebe (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2009) Der Anschluss an das innerörtliche Wegenetz sowie die innere Verkehrslage (durchschnittliche Entfernung zwischen Hofstelle und den Betriebsflächen) ist nach Einschätzung der Landwirte im gesamten Untersuchungsraum überwiegend ausreichend und bedarf somit keiner Erweiterung. Im Rahmen von Flurbereinigungen wurde das Wirtschaftswegenetz in den letzten 30 Jahren ausgebaut und erneuert. Der Zustand der Wirtschaftswege wird mehrheitlich jedoch als mittel bezeichnet. Die Wirtschaftswege wurden im Rahmen von Flurbereinigungen zwar angelegt, doch diese sind z. T. seid 10 Jahren abgeschlossen und den Wegen fehlt eine ausreichende Wartung und Instandsetzung. Zudem wurden diese Wege nach den Vorgaben und Anforderungen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geplant und diese unterscheiden sich von den heutigen Nutzungen. Die Wege im Untersuchungsgebiet weisen je nach Untergrund und Ausführung deutlichen Verschleiß auf, z. B. Asphaltstraßen mit Brüchen zum Bankett (Abb. 4). 17

21 3. Verkehrslage Verbunddorferneuerung Gildehaus Abbildung 4: Sieringhoek Wirtschaftsweg Hauptdiek in Fahrtrichtung Golfplatz Die Breite der Verkehrswege wird in der Mehrzahl als nicht ausreichend bewertet. Da die neueren landwirtschaftlichen Maschinen breiter und schwerer geworden sind reichen die Wege meist nur für eine Fahrtrichtung, im Begegnungsfall müssen die Fahrzeuge in die Bankette (sofern vorhanden) ausweichen. Dies führt zu Beschädigungen der Fahrbahndecken (Abb. 4 und 5) und der Bankette. Abbildung 5: Sieringhoek Wirtschaftsweg Vennweg 18

22 3. Verkehrslage Verbunddorferneuerung Gildehaus Die Verkehrssicherheit der Hof- und Feldzufahrten wird allgemein als ausreichend bewertet, nur in Einzelfällen kommt es dort zu Problemen, wo Wirtschaftswege verstärkt von anderen Nutzern, z. B. als Abkürzung, befahren werden (z. B. Zufahrt Kompostierungsanlage, Zufahrt zum Golfplatz). Die Notwendigkeit zur Trennung von Verkehrsströmen wurde in mehren Fällen gesehen. In allen sieben Landgemeinden gestaltet sich der Begegnungsverkehr zwischen Landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Touristen (vornehmlich Radfahrer, Reiter, Wanderer) schwierig. Die angelegten Wirtschaftswege sind zu schmal, ebenso die Seitenräume, die Bankette sofern vorhanden sind unbefestigt und ihre Nutzung führt langfristig zu Schäden an den Fahrbahndecken (Bruchkanten, Absenken zu den Banketten). Tabelle 7 liefert einen tabellarischen Überblick über besonders benannte Gefahrenpunkte. Tabelle 7: Überblick über Wirtschaftswege mit Konfliktpotentialen und Anregungen der Landwirtschaft zur Behebung der Konflikte Weg / Abschnitt Konflikt Anregung Achterberg: Achterbergerstraße Am Slatt Verbindungsweg zum Sportplatz (hohe regionale Bedeutung) ausgewiesene Fahrradroute (Gildehaus- Dinkel Route) mit starker Frequentierung schmale Straße (Gefahr bei Begegnungsverkehr) Hauptweg für anliegende landwirtschaftliche Betriebe Hohes Aufkommen von Radfahrern auf dem Weg zum Dreiländersee, Gildehauser Venn Verbindungsweg von NRW und Bardel nach Gildehaus Pflasterstraße mit unbeschranktem Bahnübergang Ausbau des Weges mit Radweg um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, da viele Kinder dort fahren Alternativ: Fahrbahnverbreiterung Befestigung der Bankette zur Schaffung von Ausweichmöglichkeiten, ggf. Sicherung des Bahnübergangs Kerkweg Unbeschrankter Bahnübergang Ggf. Sicherung Bardel: Klosterstraße / Ochtruper Diek Zum Nordkamp / Bardeler Weg Verbindungsweg Losser NL mit Gildehauser Venn und Westfalen; Ausgewiesen für eine Grafschafter Fietsentour und zwei überregionale Radrouten (Kastellroute, G-D-Route), Im Bereich des Kloster Bardel kommt zudem Schulverkehr hinzu (Pkw, Busse, Radfahrer) Grafschafter Fietsenroute, mit starker Frequentierung, Verbindung NL, Westfalen (Dreiländersee), schmaler Weg Begegnungsverkehr: Landwirtschaft und Radfahrer Ausbau des Weges durch Befestigung der Bankette ggf. Schaffung eines Radweges, Verbreiterung der Klosterstraße Kreuzung L42 bis zum Kloster Ausbau der Wege durch Befestigung der Bankette und/oder Schaffung von Ausweichmöglichkeiten 19

23 3. Verkehrslage Verbunddorferneuerung Gildehaus Hagelshoek: Bentheimer Straße Butterweg Wasserwerkstraße Tannenhoek Sieringhoek: Am Golfplatz Vennweg Alter Postweg Sieringhoeker Weg Waldseite: An der Waldseite Begegnungsverkehr Landwirtschafttouristische Nutzer (Radfahrer, ggf. Reiter) Alle vier Straßen sind im Radroutennetz der Grafschafter Fietsenrouten aufgenommen und werden stark von Radfahrern genutzt. Die Bentheimer Straße ist zudem ins überregionale Radnetz der Kastelenroute mit eingebunden. Hauptverbindung zw. Ferienpark Gut Langen und Golfplatz, auch Hauptzufahrtsweg zum Golfplatz Weg sehr schmal Begegnungsverkehr Landwirtschaft andere Nutzer generell schwierig (schmale Bankette), Ausweichen in Bankette nur an befestigten Ausweichstelle möglich, ungesicherter Feuerlöschteich Ausgewiesene Fahrradrouten (Fietsenroute und Kastelenroute) Hauptverbindung Ferienpark Gildehauser Venn Westfalen Schmaler Weg, kaum Bankette zum Ausweichen vorhanden Begegnungsverkehr Landwirtschaft Touristische Nutzer sehr schwierig Ab Mündung Tannenhoek ausgewiesene Fietsenroute Begegnungsverkehr: Seitenraum schmal, kaum Ausweichmöglichkeiten, Bankette unbefestigt Unterhaltung der Wirtschaftswege und Verbreiterung durch Schotterung der Bankette / Radwegebau Ausbau des Weges, Ergänzen mit einem Radweg, Beleuchtung des Weges Aufgrund seiner großen Bedeutung sowohl für die Landwirtschaft als auch den Tourismus ist hier zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein Radweg empfehlenswert. Verbreiterung und Befestigung der Seitenstreifen durch Schottern, Schaffung von Ausweichmöglichkeiten Norhorner Weg Schlechte Fahrbahndecke, Verbindung zum Syenvenn Wichtig für Landwirtschaft, Pkw-Verkehr und Radfahrer Instandsetzung der Fahrbahndecke (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Eigene Zusammenstellung 2009) In der Landgemeinde Waldseite wurde zudem vorgeschlagen, die über den Weg An der Waldseite führende Grafschafter Fietsenroute ab der Kreuzung mit der Fahlstiege über den alten Wirtschaftsweg nach Osten zu verlegen und entlang des Bentheimer Forstes nach Norden zu führen und erst kurz vor der Autobahn auf die Straße An der Waldseite zurück zu kehren. Diese Verlegung würde den Begegnungsverkehr verringern und damit den Konflikt Radfahrer und landwirtschaftlicher Verkehr entschärfen. Karte 2 zeigt die vorgeschlagene Verlegung. 20

24 3. Verkehrslage Verbunddorferneuerung Gildehaus Karte 2: Verlegungsvorschlag der Grafschafter Fietsenroute Nr. 2 im Bereich Waldseite (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2009 Kartengrundlage: TK 50) 21

25 4. Gebäudeverhältnisse und Hofstellensituation Verbunddorferneuerung Gildehaus 4. Gebäudeverhältnisse und Hofstellensituation Im folgenden Abschnitt wird die Situation auf den Betrieben in Bezug auf die Wohn- und Wirtschaftsgebäude beleuchtet. 4.1 Wohngebäude Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude der landwirtschaftlichen Betriebe in Gildehaus und den sieben Landgemeinden weisen fast ausnahmslos eine massive Bauweise auf. Über das Alter der Hofstellen hat nur ein Teil der Befragten Auskunft gegeben, dabei zeichnet sich jedoch ab, dass mehr als die Hälfte der Hofstellen bereits vor 1950 existierten. Das Alter der Hofstellen deutet darauf hin, dass es auf den meisten Betrieben ortsbildprägende Bausubstanz gibt. Einzelnen Aussagen zufolge handelt es sich dabei um Einzelgebäude, die durch moderne Wirtschaftsgebäude, vielfach Stallanlagen und Wohnhäuser, ergänzt werden. Die Abbildungen 6 bis 10 zeigen einzelne Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Abbildung 6: (linkes Bild) Wohnhaus Betrieb Egbers in Holt und Haar Abbildung 7: (rechtes Bild) Frontansicht der Diele Hofstelle Egbers in Holt und Haar 22

26 4. Gebäudeverhältnisse und Hofstellensituation Verbunddorferneuerung Gildehaus Abbildung 8: (linkes Bild) Wohn- und Wirtschaftsgebäude Hofstelle Bus in Waldseite Abbildung 9: (rechtes Bild) Frontansicht der Tenne Betrieb Bus in Waldseite Bei den in den Abbildungen 6 bis 10 gezeigten Gebäuden handelt es sich um eine in der Region verbreitete Bauweise. Diese Bauweise wird als niederdeutsches Hallenhaus bezeichnet und ist ein klassisches Einhaus, in dem an der einen Giebelseite ein großes Tor auf die Diele (niederdeutsch: Deele) führt, von dieser Diele gehen rechts und links Stallungen ab und an der anderen Giebelseite befindet sich ein abgetrennter Wohnbereich. Die hier gezeigten Beispielsbetriebe haben durch neu (an)gebaute Wohnhäuser den Wohnbereich aus dem Hallenhaus herausgenommen. Die ehemaligen Wohnbereiche werden dabei entweder weitergenutzt oder anderweitig verwendet. Die in der Region verbreiteten Hallenhäuser weisen nur zum Teil eine Fachwerkbauweise auf, s. Abbildung 10 und das Bild auf dem Deckblatt. Abbildung 10: Giebelansicht des Wohnhauses Betrieb Amt in Westenberg Aufgrund der weitverbreiteten Bauweise des Hallenhauses in der Region erfolgte keine gesonderte Abfrage des Zustandes der Wohngebäude, da die meistens in die Wirtschaftsgebäude integriert sind. Die Wohngebäude wurden deshalb als Hauptwirtschaftsgebäude eingestuft. Die Mehrheit der Betriebsleiter bewertet den Zustand der Hauptwirtschaftsgebäude als mittel. 23

27 4. Gebäudeverhältnisse und Hofstellensituation Verbunddorferneuerung Gildehaus 4.2 Wirtschaftsgebäude Die auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorhandenen Wirtschaftsgebäude umfassen Viehställe (Rindvieh-, Schweine-, Hühner- und Pferdeställe), Maschinenhallen, Getreidelager, Nebengebäude und in geringem Umfang Verkaufsräume/Veranstaltungsräume. Die Qualität der Hauptwirtschaftsgebäude und der Stallanlagen wird von 59 % bzw. 54 % der Befragten als mittel bewertet. In die Kategorie gut werden 27 % der Hauptwirtschaftsgebäude und 37 % der Stallanlagen eingestuft, dies kann als Hinweis gewertet werden, das in den letzten Jahren vermehrt in den Umbau oder Neubau von Hauptwirtschaftsgebäude und Stallanlagen investiert wurde. Nur etwa 14 % der Hauptwirtschaftsgebäude und 10 % der Stallanlagen werden als abgängig eingestuft. Die Nebengebäude auf den Hofstellen werden ähnlich bewertet wie die Hauptwirtschaftsgebäude (gut 27 %, mittel 58 % und abgängig 15 %). Die Abbildungen 11 bis 15 zeigen verschiedene Wirtschaftsgebäude. Abbildung 11: Seitenansicht vom Wohn- und Wirtschaftgebäude Hofstelle Steveker in Achterberg 24

28 4. Gebäudeverhältnisse und Hofstellensituation Verbunddorferneuerung Gildehaus Abbildung 12: (links) Wohnhaus und Diele/alter Stall Hofstelle Jonas in Bardel Abbildung 13: (rechts) Neuer Boxenlaufstall Hofstelle Jonas in Bardel Abbildung 14: (linkes) Diele Hofstelle Amt in Westenberg Abbildung 15: (rechts) Boxenlaufstall Betrieb Bus in Waldseite Ein weiteres Indiz für die Qualität der Bausubstanz in den Landgemeinden ist darin zu sehen, dass es kaum Leerstände gibt. Vielfach werden die Stallanlagen auf ehemaligen Hofstellen noch durch Haupterwerbsbetriebe als Pachtstallungen genutzt. 25

29 5. Landwirtschaftliche Betriebe und Siedlungsentwicklung Verbunddorferneuerung Gildehaus 5. Landwirtschaftliche Betriebe und Entwicklungschancen Das Konfliktpotenzial zwischen landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung und der vorhandenen bzw. geplanten Wohnbebauung sowie den zur Gemeinde gehörenden Gewerbegebieten wird maßgeblich durch die Abstände zueinander bestimmt. Der begrenzende Faktor sind dabei die Geruchsemissionen aus den Stallanlagen. Zur Bewertung der derzeitigen Situation in Gildehaus und den sieben Landgemeinden im Hinblick auf eine geordnete Ortsentwicklung wurden im Rahmen der Erhebungen die Lage der Hofstellen erfasst und ausgewertet (s. Hofstellenkarte Anhang I). Eine gesonderte Erfassung von außerhalb der Hofstellen gelegenen Stallanlagen wurde nicht vorgenommen. Die Anzahl von Außenbereichsstallungen ist gering, meistens werden ehemalige Hofstellen und deren Stallanlagen genutzt. 5.1 Lage der Hofstellen und Entwicklungsabsichten Bezüglich der Lage der Hofstellen wurde im Rahmen der Erhebungen differenziert nach Ortslage/Ortsrandlage und Außenbereichslage. Die entsprechenden Ergebnisse hierzu sind in Tabelle 8 unterteilt nach Aussagen der befragten Landwirte und der ermittelten Anzahl von Hauptund Nebenerwerbsbetrieben durch Befragung der Ortsvorsteher zusammengefasst. In der Ortslage liegt keiner der aktiven Betriebe. Tabelle 8: Lage der Hofstellen im Planungsraum Hofstellen (Aussagen nach Fragebogenauswertung) Anzahl aktiver Hofstellen nach Befragung der Ortsvorsteher Ortsrandlage 5 4 Außenbereich (außerhalb geschlossener Bebauung) (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2009) Tabelle 8 verdeutlicht, dass 85 % der an der Befragung teilgenommen Betriebsleiter, ihre Betriebe dem unbeplanten Gemeindegebiet und außerhalb der bebauten Ortsteile zuordnen. Die Ergebnisse der Auswertung zur Anzahl der aktiven Betriebe zeigt ein noch deutlicheres Ergebnis, demnach sind 94 % der 97 aktiven Betriebe im unbeplanten Gemeindegebiet und außerhalb der bebauten Ortsteile angesiedelt und nur 6 % in Ortsrandlage oder einem unbeplanten Gebiet innerhalb eines bebauten Ortsteils. Außenbereich ein Begriff im deutschen Bauplanungsrecht. Unter den Außenbereich fallen dem nach alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören. Beim unbeplanten Innenbereich kann es sich auch um Außenbereich handeln, auch wenn die dort lebenden diesen Bereich dem Innenbereich (hier: Ortslage) zuordnen. 26

30 5. Landwirtschaftliche Betriebe und Siedlungsentwicklung Verbunddorferneuerung Gildehaus Von der Lage der Betriebe allein kann nicht auf die Entwicklungsfähigkeit der Unternehmen geschlossen werden. Die Betriebe in Westenberg und die südlich der Gemeinde Gildehaus und nördlich der K 10 liegenden, sind durch die Nähe zueinander und durch die Nähe zur Wohnbebauung stärker in ihrer Entwicklung gehindert als die Berufskollegen in anderen Bereichen. Bei der Einstufung der Entwicklungsfähigkeit ist ebenfalls zu berücksichtigen, welche Schritte die Betriebe in den nächsten Jahren beabsichtigen. Wird die Investition in einen neuen Betriebszweig im Bereich der Tierhaltung geplant, kann auch die Nähe zu benachbarten Betrieben das geplante Vorhaben erschweren oder verhindern. Die Bewertung der Hofstellensituation richtet sich daher nicht ausschließlich nach den räumlichen Gegebenheiten, sondern auch die betriebliche Entwicklungsplanung (Ausbau der vorhandenen Tierhaltung oder Aufbau einer neuen Tierart) spielt eine entscheidende Rolle. Ist eine Erweiterung oder ein Ausbau der Tierhaltung nicht geplant, dann bewerten die landwirtschaftlichen Betriebe auch angrenzende Wohnhäuser nicht als konfliktträchtig. Bei diesen Betrieben handelt es sich vielfach um solche, die mittel- bis langfristig aus der Landwirtschaft aussteigen werden. Zu ihren Entwicklungsabsichten in den nächsten 10 Jahren befragt wurden in den Fragenbögen folgende Angaben gemacht: 20 Betriebe planen eine Aufstockung ihrer Ackerflächen 15 Betriebe planen eine Erweiterung ihrer Grünlandflächen 22 Betriebe planen die Aufstockung ihrer Tierbestände 17 Betriebe planen einen Neubau von Stallanlagen mit ggf. einer Aufstockung der Tierhaltung 15 Betriebe planen die betriebliche Milchquote zu erhöhen 14 Betriebe planen die vorhandenen Stallanlagen zu sanieren. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um absolute Zahlen, die nicht ausschließen, dass einzelne Betriebe alle oben genannten Maßnahmen erwägen. Die bisherigen und zukünftigen Planungen zeigen die Bodenständigkeit der Betriebe im Untersuchungsgebiet, vorhandene Produktionszweige werden erweitert oder arbeitswirtschaftlicher gestaltet. Neue Produktionszweige oder Einkommensquellen wie Lohnunternehmertätigkeit oder eine neue Tierart (z. B. Legehennen) plant nur ein geringer Teil der Befragten. Die Investition in erneuerbare Energien (Biogas, Solartechnik oder Windkraft) war bis Ende 2009 für einen Teil der Betriebe von eher geringerer Bedeutung. Durch die Änderung des EEG erfolgte hier jedoch im Bezug auf die Solarenergie ein Umschwung, so dass im ersten Halbjahr 2010 verstärkt in diesen Sektor investiert wurde. 27

31 5. Landwirtschaftliche Betriebe und Siedlungsentwicklung Verbunddorferneuerung Gildehaus 5.2 Entwicklungsfaktor Immissionen Die zielgerichtete bauliche Entwicklung der Dörfer setzt Kenntnisse über die von den landwirtschaftlichen Betrieben ausgehenden Emissionen voraus. Die Festlegung sogenannter Immissionsradien für landwirtschaftliche Betriebe ermöglichte es in der Vergangenheit, die Bereiche in einer Ortslage zu bestimmen, in denen die Erweiterung von Wohnbauflächen den Bestand bzw. die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet bzw. in denen mit erheblichen Geruchsbelästigungen für die zukünftige Wohnbevölkerung zu rechnen ist. Umgekehrt lassen sich durch diese Vorgehensweise auch Areale festlegen, die für eine Ortsentwicklung geeignet sind. Heutzutage sind die Betrachtungen komplexer. Abbildung 14 zeigt die Anforderungen bezogen auf Schutzgüter und Stoffgruppen auf. Auf der einen Seite steht der Mensch, der in seinen Wohn- und Arbeitsbereichen nicht übermäßigen Belastungen durch Geruch und Staub unter anderem aus Tierhaltungsanlagen ausgesetzt sein darf. Auf der anderen Seite wird das Schutzgut empfindliche Ökosysteme (z. B. Heide, Moor, Wald) immer stärker in die Betrachtungen im Hinblick auf die emittierten Ammoniakmengen berücksichtigt. Schutzgut: Mensch Geruch Ammoniak Staub Schutzgut empfindliche Ökosysteme (z. B. Wald) Abbildung 16: Betrachtung der zu prüfenden Stoffgruppen gegenüber Mensch und Umwelt Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen Um bestimmen zu können, ob von Tierhaltungsanlagen ausgehende Immissionen die angrenzende Nutzung durch Geruch, Staub oder Ammoniak (NH3) beeinträchtigen, gibt es verschiedene Vorschriften. Abbildung 17 zeigt die verschiedenen Rechtsnormen auf, die bei der Beurteilung von geplanten Erweiterungen in der Tierhaltung eine Rolle spielen. Je nach Dimension des geplanten Vorha- 28

32 5. Landwirtschaftliche Betriebe und Siedlungsentwicklung Verbunddorferneuerung Gildehaus bens erfolgt die Genehmigung nach dem Baurecht oder zusätzlich nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG 14 ). Baugesetzbuch (BauGB) Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft = TA Luft Beurteilung u. a. für. Geruch Ammoniak Staub Mindestabstände gem. VDI-RL oder TA Luft Abstände eingehalten = Vorhaben umsetzbar Abstände nicht eingehalten oder Vorbelastung (Geruch) = i. d. R. Ausbreitungsrechnung gem. TA Luft bzw. Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Abbildung 17: Rechtliche und fachliche Vorgaben zum Immissionsschutz Bei Vorhaben, die nach Baugesetzbuch genehmigt werden können, wird vorrangig die Geruchsimmission zu benachbarten Wohnbebebauungen bewertet. Angewandt werden dabei die VDI- Richtlinien (Schweine), (Hühner) und 3473 (Rinder - Entwurf 17 ). Nur wenn wertvolle Ökosysteme im Einzugsbereich liegen, wird auch die Betrachtung der Ammoniakimmission nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft 18 ) vorgenommen. Vorhaben die nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, durchlaufen die oben dargestellten Prüfschritte. Sobald die mittels VDI-Richtlinie ermittelten Mindestabstände in der Praxis auftretende Problemkonstellationen nicht zur Lösung beitragen, kommt als weiterer Verfahrensschritt die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL 19 ) zur Anwendung. Hier wird unter Einbeziehung der Haupt- 14 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG); in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.Sept (BGBL.I, S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Aug (BGBl, I, S. 2723) geändert worden ist. Siehe hierzu: "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)" Stand: Neugefasst durch Bek. v I 504; zuletzt geändert durch Art. 3 G v I VDI Richtlinie 3471; Emissionsminderung Tierhaltung: Schweine, Herausgegeben vom VDI VDI Richtlinie 3472; Emissionsminderung Tierhaltung: Hühner, Herausgegeben vom VDI VDI Richtlinen-Entwurf 3473; Emissionsminderung Tierhaltung: Rinder, Geruchtsstoffe; Herausgegeben vom VDI Technische Anleitung Luft (TA-Luft); Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz GMBL, 2002, Heft 25 29, S Feststellung und Beurteilung von Geruchtsimmissionen (Geruchtsimmissions Richtlinie GIRL) Gem. RdErl. D. MU, d. MS, d. ML u. d. MW vom

33 5. Landwirtschaftliche Betriebe und Siedlungsentwicklung Verbunddorferneuerung Gildehaus windrichtung eine genauere Betrachtung vorgenommen. Es erfolgt damit eine Sonderbeurteilung mittels Ausbreitungsberechnung (Partikelmodel) und ein Immissionsprognose. 5.3 Aktuelle Konfliktsituation Die aktuelle Konfliktsituation ist für die befragten 97 Betriebe im Dorferneuerungsgebiet nicht einzeln darstellbar, so dass auf eine Bewertung der Immissionssituation der einzelnen Betriebe im Untersuchungsgebiet verzichtet wurde. Anhand eines Beispielbetriebes soll hier aufgezeigt werden, mit welchen Konflikten sich die Betriebe in der Region im Zuge von geplanten Aus-, Umbau und Erweiterungsschritten konfrontiert sehen. Der Beispielsbetrieb ist ein Haupterwerbsbetrieb mit 70 Milchkühen plus Nachzucht und 200 Zuchtsauen plus Ferkeln. Der Betrieb liegt bauplanerisch im Außenbereich, jedoch in Ortsnähe. Bei den vorgenommenen Berechnungen wurden keine Vorbelastungen durch benachbarte Betriebe berücksichtigt. Ausbreitungsberechnung nach GIRL Beispielbetrieb Bereich in der Immissionswert überschritten wird Abbildung 18: Lage des Beispielbetriebes plus Berechnungen nach VDI-Richtlinie und GIRL 30

34 5. Landwirtschaftliche Betriebe und Siedlungsentwicklung Verbunddorferneuerung Gildehaus Konflikt mit der Siedlungsbebauung Die Hauptproblematik von landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber dem Schutzgut Mensch in Wohn- und Gewebegebieten ist die Belastung mit Geruch. Abbildung 18 zeigt die Situation des Beispielbetriebes zu einem geplanten Wohngebiet. Die Gemeinde plant ein neues Wohngebiet nördlich der bestehenden Bebauung. Im dargestellten Beispiel wird der Mindestabstand nach VDI-Richtlinie nicht eingehalten, eine ergänzende Beurteilung nach GIRL unter Berücksichtigung der Hauptwindrichtung (Südwest) zeigt auf, dass nur in einem sehr kleinen Bereich des geplanten Wohngebietes mit einer Häufigkeit an Geruchsstunden von über 10 % der Jahresstunden zu rechnen ist. Für den landwirtschaftlichen Betrieb würde die Ausweisung des Wohngebietes eine Beeinträchtigung seiner Entwicklungsfähigkeit bedeuten. Eine Ausweitung der Tierhaltung selbst in geringem Umfang würde damit erschwert, ein größerer Entwicklungsschritt ist an diesem Standort aktuell schon schwierig und würde damit nahezu unmöglich. Im Untersuchungsgebiet sind von diesem Konflikt vorrangig die Betriebe betroffen, die im direkten Umfeld von Gildehaus liegen. Dies trifft in Achterhoek und Sieringhoek mehrere Betriebe die nördlich der K 10 liegen, die meisten Betriebe in Hagelshoek, die Betriebe in Westenberg und Gildehaus, die im Umfeld des Gewerbegebietes liegen Konflikt mit empfindlichen Ökosystemen (Moor, Heide, Wald) Mit dieser Problematik sehen sich vorrangig die Betriebe konfrontiert, die südwestlich des Gildehauser Venns, kleinräumiger Waldparzellen und der großen Waldgebiete des Bentheimer Waldes befinden. Hiervon sind Betriebe in Bardel, Hagelshoek, Sieringhoek und Waldseite betroffen. Von den Betrieben im Norden von Holt und Haar sind einzelne aufgrund ihrer Nähe zum Syenvenn von diesem Konfliktbereich betroffen. Die Berechnungen sehen hier ähnlich aus wie bei den Geruchimmissionen, sie beziehen sich jedoch auf die Immission von Ammoniak in die wertvollen Ökosysteme. Abbildung 19 zeigt den Beispielbetrieb, der 70 Milchkühe plus Nachzucht hält und nun den Bau eines neuen Stallgebäudes für 200 Zuchtsauen plus Ferkel plant. Nordwestlich der Hofstelle liegt ein Waldgebiet. 31

35 5. Landwirtschaftliche Betriebe und Siedlungsentwicklung Verbunddorferneuerung Gildehaus Mindestabstand gemäß TA-Luft unterschritten. Ausbreitungsberechnung Abbildung 19: Zusatzbelastung Stickstoff in Waldflächen bei einem Stallbauvorhaben Das Beispiel zeigt, dass bei der Betrachtung nach TA-Luft der Mindestabstand zum Wald unterschritten wird und damit wäre das Vorhaben nicht zulässig. Die Ausbreitungsberechnung zeigt jedoch auf, das keine zusätzliche Stickstoffdeposition von über 4 kg N/ ha und Jahr in den Wald zu erwarten sind. Unter dieser Voraussetzung könnte der Betrieb sein geplantes Bauvorhaben in dieser Größe realisieren, ein weiterer Wachstumsschritt würde sich voraussichtlich nicht an diesem Standort realisieren lassen. 32

36 6. Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Verbunddorferneuerung Gildehaus 6. Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht In den folgenden Ausführungen werden Hinweise zur Ortsentwicklung gegeben, die zusammen mit den aus landwirtschaftlicher Sicht wünschenswerten Maßnahmen im Rahmen der Verbunddorferneuerung Berücksichtigung finden sollten. 6.1 Siedlungsentwicklung Die Landwirtschaft in Gildehaus und den sieben Landgemeinden blickt auf eine lange Tradition zurück. Durch die historische Entwicklung in den Landgemeinden liegt der überwiegende Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe außerhalb des Siedlungszentrums. Somit werden nur wenige Betriebe durch die Siedlungsentwicklung des Ortsteils Gildehaus in ihren eigenen Entwicklungsabsichten beeinflusst. Die stärkste Beeinflussung erfahren die aktiven Betriebe in der Landgemeinde Hagelshoek. In diesem Bereich sieht das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Bad Bentheim (Abbildung 20) mittelfristig weitere Wohngebiete vor, die auch mehrere aktive Hofstellen einbeziehen. Im Rahmen der Bauleitplanung gilt es hier die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe hinsichtlich der Flächen, ihrer Entwicklungsabsichten und der von ihnen ausgehenden Emissionen zu berücksichtigen. 20 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Bad Bentheim 2020 im Auftrag der Stadt Bad Bentheim, erstellt durch Grontmij/ GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH, Bremen

37 6. Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Verbunddorferneuerung Gildehaus Abbildung 20: Ausschnitt aus der Themenkarte 2 des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Bad Bentheim 2020 In der Landgemeinde Westenberg besteht aufgrund des Gewerbeparks Bad Bentheim- Gildehaus eine die Entwicklung hemmende Wirkung, da durch den Gewerbepark großräumig ehemals landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden und wurden, durch diese Entwicklung bekommen die Betriebe dort hofnah keine neuen Flächen. Ein Wachstum im Bereich Fläche wird somit erschwert, des Weiteren verschlechtern größere Hof-Feldentfernungen die Arbeitswirtschaft. In der Landgemeinde Sieringhoek werden besonders die Betriebe, die zwischen den Ortsteilen Gildehaus und Bad Bentheim und der K10 liegen in ihrer Entwicklung eingeschränkt. Größere Tierhaltungsanlagen an den Hofstellen sind hier, auch aufgrund der Nähe der Betriebe zueinander, schwer zu realisieren. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des fortschreitenden 34

38 6. Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Verbunddorferneuerung Gildehaus Strukturwandels zu sehen, der landwirtschaftliche Betriebe zur Ausweitung der Produktionskapazitäten bzw. zur Umstellung/Spezialisierung in der Tierhaltung veranlasst. Im Hinblick auf die weitere bauliche Entwicklung in Gildehaus und den sieben Landgemeinden ist darauf zu achten, dass das bestehende Konfliktpotenzial nicht weiter erhöht wird bzw. neue Konflikte durch die Ausweisung von Bauflächen oder Lückenbebauungen im Nahbereich zu tierhaltenden Betrieben vermieden werden. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Bad Bentheim 2020 werden diese Grundsätze weitgehend berücksichtig. Den derzeitigen Planungen zufolge sind drei Betriebe direkt durch die Planungen zur Erweiterung des Gewerbeparks Gildehaus-Bad Bentheim und die Wohngebietserweiterung in Hagelshoek betroffen. Diese Planungen erhöhen zudem den Flächendruck in Westenberg und Hagelshoek und in den angrenzenden Landgemeinden. Bei einer Realisierung der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Bad Bentheim 2020 ausgewiesenen Erweiterungsgebiete wäre anzuregen, mit den betroffenen Betrieben über eine Aussiedlung zu sprechen. Als problematisch stellen sich in diesem Zusammenhang die hohen Finanzierungskosten dar. Die Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe ist mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden, der die wirtschaftlichen Möglichkeiten der betroffenen Betriebe häufig übersteigt, daher genießt die Vermeidung von Konflikten durch eine entsprechende Planung oberste Priorität. Weiterhin ist im Rahmen der weiteren Siedlungsentwicklung darauf zu achten, dass die Nutzung des Verkehrsnetzes (beispielsweise durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Anpflanzungen) für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge nicht eingeschränkt wird. Die Breite der von den landwirtschaftlichen Betrieben genutzten Straßen und Wege sollte ausreichend dimensioniert sein und die Abmessungen heutiger Arbeitsgeräte berücksichtigen. Dies gilt ebenso für Bepflanzungen der Seitenräume, diese sollten bis zu einer Höhe von 4 m nicht in den Straßenbereich hineinragen. Dem entsprechend sollten die Wege (s. Kapitel 3) den gesteigerten Anforderung an die Mehrfachnutzung dort wo notwendig ausgebaut bzw. instand gesetzt und gehalten werden. Eine Entflechtung von Nutzungen erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und besonders der Ausflügler, die im ländlichen Umfeld von Gildehaus Erholung suchen oder Sport treiben. 35

39 6. Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Verbunddorferneuerung Gildehaus 6.2 Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Im Rahmen der Befragungen wurden einzelne Ideen landwirtschaftlicher Betriebe für wünschenswerte bzw. notwendig erachtete Dorferneuerungsmaßnahmen erfasst. Tabelle 9 zeigt eine allgemeine Auswahl der benannten Maßnahmen und der Maßnahmen zu denen Anfragen gestellt wurden. Bei den benannten Maßnahmen handelt es sich vielfach um Umnutzung und Sanierung bestehender Gebäude, hierbei zeigt sich auch eine stärkere Ausrichtung auf die touristische Entwicklung in der Region Bad Bentheim. Tabelle 9: Von den landwirtschaftlichen Betrieben gewünschte Maßnahmen Gebäude Erneuerung von Dachkonstruktionen auf landwirtschaftlichen Gebäuden Erneuerung von Fenstern in alten Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, (energetische Sanierung) Anpachtung / Ankauf eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes Umnutzung von Stallgebäuden Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden (Tenne, Maschinenhallen etc.) zu Hofcafes/Bildungsstätten/Ferienwohnungen Ausbau bestehender Hofcafes/Ferienhöfe Aufbau von Pensionstierhaltung für Urlauber mit Pferden Umfeldgestaltung Erneuerung der Hofpflasterungen und Umfeldgestaltungen wie Veränderung der Hofzufahrten (z. B. Hofschilder, Begrünungsmaßnahmen u. a.) Ortsübliche Hofeinfahrten, Einzäunungen erhalten/wiederherrichten Ergänzung / Anpflanzung von (Wall-) Hecken/Alleen Umfeldbegrünungen durch Anlage eines Bauerngartens Schaffung von Rastmöglichkeiten für Ausflügler in Form von einfachen Bänken bis zur Schaffung von Schutzhütten (An Hofstellen oder an den Radrouten) (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2009) Tabelle 9 belegt das Interesse der landwirtschaftlichen Betriebe an verschiedenen Maßnahmen zur Instandsetzung der Gebäude, zur Hofraumgestaltung und zum Erhalt historischer Landschaftsstrukturen (Ergänzung bestehender Wallhecken, Anlage von Hecken und Baumreihen). Einige der aufgezeigten Maßnahmen können die Attraktivität der Region für Urlauber und Tagesausflügler steigern. 36

40 6. Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Verbunddorferneuerung Gildehaus Abbildung 21: Seitenansicht der Diele auf der Hofstelle Egbers in Holt und Haar Die Ideensammlung im Vorbereitungs- und Informationsseminar Anfang Februar 2009 ergab die in Tabelle 10 benannten privaten Maßnahmen. Diese Ideen wurden dem Handlungsfeld Landschaft/Naturraum/Landwirtschaft/Ökologie zugeordnet. Tabelle 10: Private Maßnahme aus der Ideensammlung Handlungsfeld: Landschaft/Naturraum/Landwirtschaft/Ökologie Themenfeld Umnutzungen landwirtschaftlicher Gebäude Private Maßnahmen Erwerb eines Pachthofes Umnutzung eines Stalles (Wenneker, Butterweg) Umwandlung eines alten Tennengebäudes (Willenborg-Plettenberg) Ausbau Gut Vennloh zum Bauerncafe Maßnahmen Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude z. B. Cafe und Bildung Bauerncafe Diele Niehaus Ferienhöfe Roosmann/Milkmann Umnutzung Stallgebäude Gut Vennloh Anbieten von Boxen für Urlaub mit dem Pferd, z. B. Reiterwohnen im Ferienpark (Quelle: Unterlagen zur Sitzung des Dorferneuerungsausschuss vom ) Während der Bereisung und in den Sitzungen des Arbeitskreises Landwirtschaft wurden weitere zum Teil öffentliche Maßnahmen besprochen, die in den Dorferneuerungsplan übernommen wurden und auch solche, die dort nicht aufgenommen wurden. 37

41 6. Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Verbunddorferneuerung Gildehaus Achterberg: Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses und Umfeldgestaltung Reaktivierung des alten Bahnhofs für gesellschaftliche und touristische Nutzungen Bau einer Schutzhütte an der Dinkel-Route am Rand des Bentheimer Forstes (westlicher Forst nahe der Grenze) Bardel: Umfeldgestaltung Dorfgemeinschaftshauses Umgestaltung Vorplatz Schützenplatz Holt und Haar: Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses und Umfeldgestaltung Sieringhoek: Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses und Umfeldgestaltung Nutzung des Quellwassers am Dorfgemeinschaftshaus für ein Kneip-Becken Beschilderung besonderer Punkte, wie des alten Bergwerks, historischer Baumgruppen, Gedenkstein für die Arbeiter an der K 10, Aufnahme dieser Punkte ins Radroutennetz Waldseite: Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses und Umfeldgestaltung Westenberg: Bau einer Schutzhütte am Räker Sandgatt und Umfeldgestaltung 38

42 7. Abschließende Betrachtung Verbunddorferneuerung Gildehaus 7. Abschließende Betrachtung Aufgabe der Dorferneuerung ist es, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden. Dazu zählt als wesentliche Aufgabe, ländliche Räume als Standort für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und zu entwickeln. Um sowohl den Bestand als auch die Entwicklungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe in Gildehaus und den sieben Landgemeinden langfristig zu sichern, sind im Rahmen der Dorferneuerungsplanung die folgenden raum- und funktionsstrukturellen Anforderungen landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen: Einhaltung angemessener Abstände zwischen Hofstellen viehhaltender Betriebe zu immissionsempfindlichen Wohn-/ Gewerbebereichen bei der Ortsentwicklung (Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Bad Bentheim 2020) Erhalt, Sanierung und Instandhaltung der vorhandenen Wirtschaftswegestruktur, die ein ungehindertes Befahren der Verbindungswege zwischen den Hofstellen und den Wirtschaftsflächen / -einheiten mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten heutiger Arbeitsbreiten ermöglicht Entflechtung von Nutzungen auf den Wirtschaftswegen Instandsetzung landwirtschaftlicher Bausubstanz einschließlich Hofstellen und aller Wirtschaftsgebäude Die Ausführungen dieses Fachbeitrages verdeutlichen, dass diese Anforderungen für einen Großteil der Betriebe günstig sind, für die Betriebe im Bereich des Gewerbegebietes, Hagelshoek und im direkten Siedlungsumfeld von Gildehaus sollte im Vorfeld konkreter Planungen im direkten Gespräch mit den Betroffenen nach Lösungen gesucht werden. Für die Betriebe in diesen Bereichen ist besonders die Anforderung von ausreichenden Abständen schwierig umzusetzen. Die zukünftigen Planungen sollten, wie schon im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Bad Bentheim 2020 angedacht, unter Berücksichtigung einer die Ressource Boden sparenden Durchführung und den landwirtschaftlichen Raum freihaltend von weiteren Projekten, die die Entwicklungsmöglichkeiten der zukunftsorientierten landwirtschaftlichen Betriebe einschränken, umgesetzt werden. Um die gute Auslastung und den guten baulichen Zustand der zum Teil historischen Bausubstanz weiterhin zu gewährleisten, ist es wichtig, diese den veränderten Bedingungen in der modernen Landwirtschaft anpassen zu können. Wichtig ist dabei, dass Maßnahmen der Instandsetzung und Umnutzung die finanziellen Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe nicht 39

43 7. Abschließende Betrachtung Verbunddorferneuerung Gildehaus übersteigen dürfen. Diese Aspekte sind bei der Festlegung erhaltenwerter Bausubstanz unbedingt zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der ausgeführten Kriterien / Maßnahmen kann die Dorferneuerung maßgeblich dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie Impulse für eine nachhaltige Gesamtentwicklung in dem Ortsteil Gildehaus und den sieben Landgemeinden liefern. 40

44 8. Literatur Verbunddorferneuerung Gildehaus 8. Literatur 1. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) RdErl. d. ML v Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN), Agrarstrukturerhebung Infoheft: Zahlen-Daten-Fakten zweitausendacht; Landkreis Grafschaft Bentheim, Kreisverwaltung, van-delen-straße 1-7; Nordhorn 4. Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen (LROP) 2008, Nds. GVBI. Nr. 10 vom 22. Mai Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Grafschaft Bentheim (RROP) 2001 Landkreis Grafschaft Bentheim, GN Niedersächsisches Landesamt für Statistik, LWK Niedersachsen Auswertung des Antragsverfahrens 2009, Intranet der Landwirtschaftskammer 8. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2009 Ergebnisse der Befragung der Landwirte im Untersuchungsgebiet mittels verteilten Fragebögen, mit Antwortumschlägen; eigenen Zusammenstellung 9. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG); in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.Sept (BGBL.I, S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Aug (BGBl, I, S. 2723) geändert worden ist. Siehe hierzu: "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)" Stand: Neugefasst durch Bek. v I 504; zuletzt geändert durch Art. 3 G v I Technische Anleitung Luft (TA-Luft); Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz GMBL, 2002, Heft 25 29, S VDI Richtlinie 3471; Emissionsminderung Tierhaltung: Schweine, Herausgegeben vom VDI VDI Richtlinie 3472; Emissionsminderung Tierhaltung: Hühner, Herausgegeben vom VDI VDI Richtlinen-Entwurf 3473; Emissionsminderung Tierhaltung: Rinder, Geruchtsstoffe; Herausgegeben vom VDI Feststellung und Beurteilung von Geruchtsimmissionen (Geruchtsimmissions Richtlinie GIRL) Gem. RdErl. D. MU, d. MS, d. ML u. d. MW vom Integriertes Stadtentwicklungskonzept Bad Bentheim 2020 im Auftrag der Stadt Bad Bentheim, erstellt durch Gronntmij/ GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH, Bremen

45 Anhang Anhang Anhang I Hofübersichtskarte Anhang II Fragebogenformular Anhang III Gesamtauswertung der Fragebögen zur Dorferneuerung Gildehaus 42

46 Anhang Verbunddorferneuerung Gildehaus Anhang I Karte 3: Übersichtskarte Hofstellen 43

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