Recht für Imker Nach der Vorlage Imkerrecht von Arne Schmidt
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- Erica Adenauer
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1 Recht für Imker Nach der Vorlage Imkerrecht von Arne Schmidt Einführende Grundlagen mit Übersichtstafeln und Erläuterungen Vorbereitet für einen Vortragsabend des Kreisimkervereins Neumünster von Wolfgang Vocilka
2 Recht für Imker* Teil 1: - Schwarmrecht - Nachbar- und Baurecht *Nach der Vorlage Imkerrecht von Arne Schmidt
3 Einer meiner Bienenvölker schwärmt aus. Welche Rechte und Pflichten habe ich? Einfangpflicht besteht nicht / ist vom Rechtsgeber nicht vorgesehen, Moralisch besteht jedoch eine Fürsorgepflicht: - Milbenbekämpfung - Schutz anderer Völker - U. U. Unfallfürsorge - Schlechtes Image für Imker Recht für Imker, Schwarmrecht Info /Urteile: Rechtsgrundlage nicht bekannt. Schwarmverlust = Geldverlust Verpasste Chance einer kostengünstigen Varroabehandlung Ggf. umständliche und geldaufwändige Verfolgung und Bergung des Schwarms auch unter bis zu gesundheitsgefährdendem Körpereinsatz des / der Imker, Helfer u. a. Ärger mit der Nachbarschaft Ggf. Gefährdung anderer Bienenvölker
4 Recht für Imker, Schwarmrecht Info: 961 bis 964 BGB, Ausziehende Bienenschwärme Schwarm herrenlos wenn der Besitzer ihn nicht unmittelbar und unverzüglich verfolgt wenn der Besitzer die Verfolgung aufgibt Besitzrecht auf Schwarm Solange Besitzer noch in Verzug Solange Verzug unverschuldet also der Fang praktisch noch im Gange ist Sonderrechte beim Fang Der Besitzer hat beim Fang seines Schwarms Sonderrechte, die mit der Vollendung des Fangs bzw. dessen Abtransport enden.
5 Recht für Imker Schwarmrecht Ausziehende Bienenschwärme Info:, Sonderrechte des Besitzers Fremde Grundstücke betreten unbesetzte Bienenwohnungen öffnen Dort Schwarm herausnehmen bzw. herausbrechen Beauftragten ernennen, der seine Aufgaben und Pflichten übernimmt
6 961 bis 964 BGB, Ausziehende Bienenschwärme: Zieht ein Bienenschwarm aus, wird er herrenlos, wenn der Eigentümer ihn nicht unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Er darf fremde Grundstücke betreten, unbesetzte Bienenwohnungen, in die der Schwarm einzog, zum Zweck des Einfangens öffnen und den Schwarm herausnehmen bzw. herausbrechen. Der Schwarmeigner hat den zu entstehenden Schaden zu ersetzen. Recht für Imker, Schwarmrecht Info /Urteile: Solange der Eigentümer noch dabei ist, den Schwarm zu fangen (noch in Verzug ist / unverschuldet in Verzug ist), hat kein Dritter das Recht auf dessen Eigentum ( 958 Abs. 1 BGB). Der Eigentümer kann z. B. durch dessen Kinder, Frau, Vereinskameraden vertreten werden. Diese sog. Beauftragten haben ebenfalls das Recht, fremde Grundstücke zu betreten und die Aufgaben des Imkers wahrzunehmen. Es bedarf keiner Erlaubnis des Besitzers zum Betreten dessen Grundstücks. Entstandener Schaden muss ersetzt werden.
7 Recht für Imker, Schwarmrecht Info: 961 bis 964 BGB, Ausziehende Bienenschwärme Schwarm Besitzer B Bei Vereinigung teilen Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer so werden die Eigentümer, die die Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eigefangenen Gesamt-schwarms Die Anteile bestimmen sich nach der Anzahl verfolgten Schwärme
8 Recht für Imker, Schwarmrecht Info: 961 bis 964 BGB, Ausziehende Bienenschwärme Beute Besitzer B Eigentum Besitzer B Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, erlischt das bisherige Eigentumsrecht und das Eigentum sowie die sonstigen Rechte gehen an den Eigentümer der Bienen über, mit denen der Stock besetzt war.
9 Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, die die Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eigefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Anzahl der Zahl der verfolgten Schwärme. Recht für Imker, Schwarmrecht Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, erlischt das bisherige Eigentumsrecht und das Eigentum sowie die sonstigen Rechte gehen an den Eigentümer der Bienen über, mit denen der Stock besetzt war.
10 Meine Bienen sind fleißig, die Nachbarn genervt. Welche Rechte und Pflichten habe ich? Nachbarn machen sich prinzipiell Gedanken um Bienenflug, Stets ernst zu nehmende Befürchtungen: Bienen stechen unsere Kinder! Flug und Gesumse machen nervös (Orientierungslosigkeit / Nachbarn) Fliegen in / auf Süßes (Nötigung) Lebensraum und qualität werden deutlich eingeschränkt (Nutzungsbeschränkung) Hilflosigkeit gegenüber einer oft unbekannten, potenziell allgegenwärtigen Bedrohung Befürchtungen sind zunächst immer subjektiv bewertet, objektiv zu lösen. Recht für Imker Nachbarrecht Info /Urteile: Rechtsgrundlage 901 Abs. 1 BGB und Urteile Landgerichte, OLG Bienenflug Häufig fühlen sich mittelbare und unmittelbare Nachbarn von Bienenflug belästigt oder gar bedroht bzw. gefährdet. Oft kann den Befürchtungen begegnet werden mit. Aufklärung, Information Bei Bedarf (Um-) Gestaltung der Planung Beteiligung an der Planung Teilhabe am Erfolg
11 906 Abs.1 BGB, Bewertungsfaktoren Bienenflüge Empfinden eines Durchschnittsnutzers Gestaltung / Planung Recht für Imker, Nachbar- / Baurecht Info: Wesentliche Beurteilungskriterien Bienenmenge Lage / Grundstück Nutzung / Grundstück Größe / Grundstück
12 906 Abs.1 BGB, Bewertung Bienenflüge Recht für Imker, Nachbarrecht Info: - Bienen stören keine Pferde / Weidetiere - Verunreinigung von Fahrzeugen durch Verkotung ist nicht schwerwiegend - Bienen sind auf einem Bauernhof (z. B. Rapsanbau, Obsthof) mit Ferienwohnungen hinnehmbar - Verschmutzung von Wäsche kann als wesentliche Beeinträchtigung interpretiert werden - Die Nutzung von Kleingärten durch Kinder KANN als wesentlich beeinträchtigt interpretiert werden muss aber nicht (Vereinspolitik) - Ebenso Schulen, Betriebe
13 906 Abs.1 BGB, Bienenflüge: Stichwort Verhältnismäßigkeit. Möglichkeit 1, Bienenflüge stören nicht: Sie beeinträchtigen nicht wesentlich die Nutzung fremder Grundstücke, soweit die in Gesetzen od. Rechtsverordnungen festgelegten Grenzbzw. Richtwerte nicht überschritten werden (liegen derzeit nicht vor), Bsp: Ländliche Gegend, Dorf(gebiet). Nach örtlichen Verhältnissen gewöhnlich. Ausnahme: Bienenüberfall. Recht für Imker, Nachbarrecht Info /Urteile: Begründet wird dies u. a. damit, dass Bienen verhältnismäßig klein sind und ein Fernhalten praktisch nicht möglich ist. Die Bienenzucht bringt notwendigerweise das Eindringen der Bienen in fremde Grundstücke mit sich die sachgemäße Bienenzucht und die mit dem Bienenanflug und die dadurch bewirkte Blütenbestäubung wäre sonst nicht möglich.
14 906 Abs.1 BGB, Bienenflüge: Stichwort Verhältnismäßigkeit. Möglichkeit 2, Bienenflüge stören: Der Eigentümer eines Grundstücks kann sich gem BGB dann wehren, wenn das Einfliegen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner Eigentumnutzung führt und eine Bienenhaltung dieser Art und dieses Umfangs auf dem (Nachbar)Grundstück nicht als ortsüblich angesehen werden muss, Bsp.: städtische Gegend, Krankenhaus u. dergl.. Recht für Imker, Nachbarrecht Info /Urteile: Bienenflug und Blütenbefruchtung können je nach Intensität rechtmäßig bzw. rechtswidrig sein (wesentliche Beeinträchtigung): Auch innerhalb einer Dorfgemeinde kann die durch den Bienenflug erfolgte Einwirkung erheblich sein, wenn sie über das üblicherweise zu ertragende Maß nach ihrem Umfang und ihrer Intensität liegt. Ggf. wird dies im Rahmen eines Mediations- od. Gerichtsverfahrens per Gutachten bzw. Vororttermins entschieden.
15 Recht für Imker, Nachbar- / Baurecht Info: 906 BGB, 34 BauGB Ortsübliche Nutzung Nutzung Beispiele Ortsüblichkeit : die (beeinträchtigende) Grundstücksnutzung kommt in der betroffenen Gegend tatsächlich häufiger vor, ein unbestimmter Rechtsbegriff. muss fallbezogen festgestellt werden Lärm durch Gastwirtschaft in Innenstadtbereich Stallgeruch in ländlicher Region, Gewerbelärm in der Nähe eines Gewerbe- / Fabrikgeländes / landwirtschaftl. Betriebs
16 Recht für Imker Nachbar- / Baurecht Bienenhaltung stellt im juristischen Info: Sinn eine ortsübliche Nutzung dar, wenn auf einem großen Teil der Grundstücke eines bestimmten Gebiets Bienenhaltung betrieben wird die Nutzung bisheriger Grundstücke weiterhin gewährleistet ist die Bienenhaltung durch das Bestands- Umfeld gewährleistet wird die Bienenhaltung unschädlich ist. Ausnahmsweise kann die Nutzung eines Grundstücks den Gebietscharakter prägen.
17 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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