Aus der Praxis für die Praxis
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- Stephanie Heintze
- vor 7 Jahren
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1 Aus der Praxis für die Praxis Kursprogramm 2017
2 INHALT News, Führung, Kommunikation und Psychohygiene 1 RGB News - Sozialhilferecht/Sozialversicherungsrecht/KES-Recht... Seite 3 KES-Qualitätssicherung und -begleitung... Seite 3 Sozialhilferecht 2 Einführung in das Sozialhilferecht KOS / Grundzüge... Seite 4 3/4 Einführungskurs für Mitarbeitende von Sozialämtern / vertiefte Version... Seite 4 5 Verfahrensfragen zum Sozialhilferecht für verfahrensleitende und fallführende Mitarbeitende in Sozialämtern... Seite 5 6 Schnittstellen in der Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfe und KES-Recht... Seite 5 7 Verwandtenunterstützung, Rückerstattungspflicht und Elternbeiträge... Seite 6 8 Finanzierungsfragen bei Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Fremdplatzierung aus KES-rechtlicher und sozialhilferechtlicher Sicht... Seite 6 9 Welches Sozialamt ist örtlich und sachlich zuständig? (ZUG- und ZGB-Wohnsitz, Aufenthaltszuständigkeiten für Unmündige und Erwachsene)... Seite 7 10 Wie funktioniert eine korrekte Elternbeitragsberechnung?... Seite 7 11 Die korrekte Fallführung interne Dossierprüfung... Seite NEU Der neue Betreuungsunterhalt seit Seite 10 Sozialversicherungsrecht 13 Sozialversicherungen - Einführung in das System der sozialen Sicherheit - AHV, IV und EL... Seite Sozialversicherungen - KVG, ALV und MSV... Seite NEU KVG-Case-Management - Weiterbildungskurs... Seite 12 Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 16 Der persönliche Verkehr mit dem Kind und Besuchsrechtsproblematiken... Seite Vermögensverwaltung und Vermögensanlagen im neuen KES-Recht... Seite 13 18/19 Einführungskurs für Berufsbeistände... Seite Güter- und erbrechtliche Interessenwahrung für Unmündige und Erwachsene... Seite 14 Kindes- und Erwachsenenschutzrecht / Kurse nach Vereinbarung Die praktischen Auswirkungen des neuen Erwachsenenschutzrechts auf den Heimalltag... Seite 15 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Einführung und Grundzüge... Seite 15 2 Kursangebot 2017
3 NEWS, FÜHRUNG, KOMMUNIKATION UND PSYCHOHYGIENE 1 RGB News- Sozialhilferecht/Sozialversicherungsrecht/KES-Recht Die wichtigsten Änderungen ab / Neue Gesetzesbestimmungen / Neue wegweisende Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / News aus der RGB- Beratungspraxis Datum: Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften und KES-Behörden sowie Mitglieder von Sozialhilfe- und KES-Behörden Nachmittag CHF 220. inkl. umfassende Kursunterlagen und Zwischenverpflegung KES-Qualitätssicherung und -begleitung (Termine nach Vereinbarung) Die KES-Behörden sind seit dem mit mannigfaltigen Herausforderungen befasst. Ihre Mitglieder und Mitarbeitenden sind konfrontiert mit organisatorischen, strukturellen, fachlichen und rechtlichen Fragen. Die RGB Consulting begleitet die KESB und die Berufsbeistandschaften bei all diesen Fragen zur Thematik des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes und bei deren Auswirkungen auf weitere Fach- und Rechtsbereiche. Wir helfen Ihnen nach Ihrem Bedarf und gezielt bei den täglichen Herausforderungen. Aufgrund unserer Erfahrungswerte und vertieften Kenntnisse bieten wir Ihnen unsere Beratung und Fachlichkeit an. CHF 230. pro Stunde, vereinbaren Sie individuelle Beratungstermine oder verlangen Sie eine Offerte für einen Springereinsatz mit unseren qualifizierten Fachkräften. RGB Consulting 3
4 SOZIALHILFERECHT 2 Einführung in das Sozialhilferecht / Grundzüge (Durchführung in Kooperation mit der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe KOS) Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeit der Mitglieder einer Sozialhilfebehörde / Aufgaben des Sozialamtes / Abgrenzung zwischen operativer und strategischer Ebene / Fachliche, materielle und rechtliche Grundlagen zum Sozialhilferecht / Grundprinzipien der öffentlichen Sozialhilfe / Schnittstellen und Abgrenzungen zum KES-Recht / Zuständigkeits- und Verfahrensgrundsätze / Zeitgemässe Sozialhilfepraxis / Grundlagen für die Entscheidfindung / Arten der Entscheide und deren Vollstreckung Vorsitzende und Mitglieder von Sozialhilfebehörden, Mitarbeitende von Sozialämtern und Berufsbeistandschaften. Datum: 14./ CHF 860. inkl. Kursunterlagen und Verpflegung am Kurstag 3/4 Einführungskurs für Mitarbeitende von Sozialämtern / vertiefte Version / 6-Tagesseminar mit 12 Modulen Wir schulen seit Jahren neue Mitarbeitende von Sozialämtern und Berufsbeistandschaften. Dafür bieten wir je 12 eigens zusammengestellte Module mit den wichtigsten Themen blockweise an. An 6 Tagen werden die 12 Module im Sozialhilfebereich komprimiert und praxisbezogen angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten und Berufsbeistandschaften, Vorsitzende und Mitglieder von Sozialhilfebehörden Datum: Kurs 3: Mittwoch, , , , , , Kurs 4: Mittwoch, , , , , , CHF inkl. Kursunterlagen und Verpflegung am Kurstag CHF 215. pro Modul 4 Kursangebot 2017
5 SOZIALHILFERECHT 5 Verfahrensfragen zum Sozialhilferecht für verfahrensleitende und fallführende Mitarbeitende in Sozialdiensten / aktuelle Praxisfragen Erläuterung und Beleuchtung aller sozialhilferechtlichen Verfahrensschritte von der Gesuchstellung über die Sachverhaltsabklärung und Gewährung des rechtlichen Gehörs bis zum Entscheid / Rechtliche Grundlagen und Grundsätze zum Verfahrensrecht, insbesondere Anwendungsbereiche für Bedingungen, Auflagen und Weisungen sowie für Sanktionen, wie Kürzung und Einstellung von Leistungen / Gezielter Einsatz sowie sachgerechte Abfassung von Verfügungen mit Rechtsmittel / Umgang mit überhöhten Mietzinsen, Autobesitz, Arbeitsverweigerung, Teilnahme an oder Verweigerung von Beschäftigungsprogrammen / SIL und IZU / Vermeidung von Verfahrensfehlern Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften sowie Mitglieder von Sozialbehörden Datum: 06./ CHF 860. inkl. Kursunterlagen und Verpflegung am Kurstag 6 Schnittstellen in der Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfe und KES-Recht Verhältnis zwischen öffentlichen Finanzinteressen und Kindesschutz / Auslegung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bezüglich Finanzierung von Fremdplatzierungen / Kindesschutz und Rückforderungsanspruch des Gemeinwesens / Welche Rechte hat die Sozialhilfe im KES-Verfahren? / Sind KES-Verfahrenskosten Sozialhilfekosten? / Wer bezahlt angeordnete Besuchstage? / Ist Sozialpädagogische Familienbegleitung finanzielle Sozialhilfe und rückzahlbar? / Darf der Beistand die Ansätze der kant. Pflegekinderrichtlinien der Sozialhilfe in Rechnung stellen? / Welche Rechte stehen der Sozialhilfe zu bei freiwilliger Platzierung des Kindes durch die Eltern? Und bei Platzierung durch die KESB? Mitarbeitende von Sozialämtern, Mitglieder von Sozialbehörden, Gemeinderäte, Mitarbeiter und Mitglieder von Berufsbeistandschaften und von KES-Behörden Datum: RGB Consulting 5
6 SOZIALHILFERECHT 7 Verwandtenunterstützung, Rückerstattungspflicht und Elternbeiträge Grundlagen der familienrechtlichen Unterhalts- und Unterstützungspflicht sowie der Rückerstattungspflicht / Wo liegen die Schnittstellen und Unterschiede zwischen diesen drei Pflichten? Grundsätze, Stufenfolge und Rechtsgrundlagen sowie konkrete und praxisbezogene Vorgehensschritte zur Geldendmachung / Berechnung von Eltern- und Verwandtenbeiträgen nach korrekten fachlichen Grundsätzen Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften sowie Mitglieder von Sozialbehörden und KES-Behörden Datum: Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen im Rahmen von Sozialhilfe und vorrangigen Leistungen / Schnittstellen zwischen KESB, Beiständen und Sozialhilfebehörden Rechtsgrundlagen für die örtliche und sachliche Zuständigkeit / Voraussetzungen zur Finanzierung im Rahmen der Sozialhilfe sowie der vorrangigen IVSE, Opferhilfe und Sozialversicherungen / Konkrete Vorgehensweise und sachgerechtes Geltendmachen von vorrangigen Leistungen inkl. Elternbeitrags- und Verwandtenbeitragsberechnung Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften und KES-Behörden sowie Mitglieder von Sozialhilfe- und KES-Behörden Datum: Kursangebot 2017
7 SOZIALHILFERECHT 9 Welches Sozialamt ist örtlich und sachlich zuständig? (ZUG- und ZGB-Wohnsitz, Aufenthaltszuständigkeiten für Unmündige und Erwachsene) Welches Sozialamt ist örtlich und sachlich zuständig? Unterschiede von zivilrechtlichem Wohnsitz und Unterstützungswohnsitz / Welcher Wohnsitz ist wofür massgebend? Wann ist der Aufenthaltsort zuständig? Zuständigkeiten bei Fremdplatzierungen bzw. Heimaufenthalten im Rahmen von Sozialhilfe, IVSE, IFEG, Opferhilfe und Sozialversicherungen? / Praxisrelevante Erläuterung und Fallbeispiele aus der Praxis Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften sowie Mitglieder von Sozialbehörden und KES-Behörden Datum: Wie funktioniert eine korrekte Elternbeitragsberechnung? Die Elternbeitragsberechnung ist eine anspruchsvolle und komplexe Aufgabe der Sozialhilfe. Die Grundlagen zu eine korrekten Elternbeitragsberechnung liefert das Zivilrecht. Wie muss eine korrekte Berechnung vorgenommen werden? Was muss und was darf alles berücksichtigt werden? Wie sind die Zahlungspflichten von nicht obhutsberechtigten Eltern, von Stiefeltern oder von Konkubinatspartnern zu berücksichtigen? Welche Grundlagen sind massgebend? Wie kann der gesetzliche Auftrag zu bestmöglichen Wiedereinbringung von Sozialhilfegeldern bei der Elternbeitragsberechnung beachtet werden? Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften sowie Mitglieder von Sozialbehörden und KES-Behörden Datum: RGB Consulting 7
8 8 Kursangebot 2017
9 RGB Consulting 9
10 SOZIALHILFERECHT 11 Die korrekte Fallführung interne Dossierprüfung Lernen Sie die 6 Überprüfungskriterien kennen, welche eine korrekte Fallführung ermöglichen / Überprüfen Sie, ob die Fallführung in Ihrem Sozialamt fachkompetent und richtig erfolgt / örtliche und sachliche Zuständigkeit / Problem- und Ressourcenerfassung / Subsidiarität / Existenzsicherung / Ist die Bedürftigkeit ausgewiesen? / Wirkungsorientierung / Kriterien der internen und der externen Dossierprüfung / Interventionsansätze / Arbeitsinstrumente Mitarbeitende von Sozialämtern, Mitglieder von Sozialbehörden, Gemeinderäte Datum: Der neue Betreuungsunterhalt seit NEU! Seit dem sind die neuen gesetzlichen Regelungen zum Kindesunterhalt in Kraft. Das neue Unterhaltsrecht hat die Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter bzw. getrennter/geschiedener und von Kindern unverheirateter Eltern beseitigt. Es wurde ein neuer Betreuungsunterhalt eingeführt. Aber wie ist dieser zu berechnen? Unter dem neuen Recht erhöht sich der Kindesunterhalt um den Betreuungsunterhalt. Die Ansprüche auf Kindesunterhalt haben sich dadurch (teilweise massiv) erhöht. Nebst der KESB oder der Berufsbeistandschaft muss auch jedes Sozialamt im Stande sein, eine korrekte Unterhaltsbemessung vorzunehmen, um festzustellen, ob früher festgelegte Alimente zu erhöhen sind und damit die Sozialhilfekosten entlastet werden können. Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten und Berufsbeistandschaften, Vorsitzende und Mitglieder von Sozialhilfebehörden; KESB-Mitglieder und Mitarbeitende von KESB Datum: Kursangebot 2017
11 SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 13 Sozialversicherungen Einführung in das System der sozialen Sicherheit AHV, IV und EL Grundlagen und Prinzipien der sozialen Sicherheit / Koordination und Rangordnung der verschiedenen Sozialversicherungen, inkl. Sozialhilfe / Versicherungsobligatorium und Leistungen in der AHV sowie deren Voraussetzungen, Bemessung und Geltendmachung / Rechtsschutz / Versicherungsobligatorium und Finanzierung in der Invalidenversicherung (IV) / Begriff der Invalidität und weiterer elementarer Begriffe in der IV / IV-Leistungen sowie deren Voraussetzungen, Bemessung und Geltendmachung / IV-Verfahren und Rechtsschutz / Voraussetzungen für EL-Anspruch / EL-Leistungen sowie deren Voraussetzungen, Berechnung und Geltendmachung / Verfahren / Koordination von IV, BVG und EL / Schnittstellen und Abgrenzung zur Sozialhilfe / Grundkenntnisse zum Umgang mit diesen Leistungen in der Sozialhilfepraxis Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften sowie Mitglieder von Sozialbehörden Datum: Sozialversicherungen KVG, ALV und MSV Versicherungsobligatorium sowie Finanzierung in der obligatorischen und überobligatorischen Krankenversicherung (KVG und VVG), in der Arbeitslosenversicherung (ALV) und in der Mutterschaftsversicherung (MSV) / Versicherungsleistungen und Leistungsdauer / Anspruchsvoraussetzungen, Bemessung von Leistungen und Geltendmachung / Sanktionen in der AlV / Rechtsschutz / Grundkenntnisse zur Anwendung von KVG, AlV und MSV in der Sozialhilfepraxis Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften sowie Mitglieder von Sozialbehörden Datum: RGB Consulting 11
12 SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 15 KVG-Case-Management im Kanton Thurgau - Weiterbildungskurs NEU! Datum: Referentin: Das KVG Case Management ist zum Teil nicht nur ein Buch mit sieben Siegeln sondern enthält auch viele Varianten zur Ausführung. Einmal mehr sind die Gemeinden gefordert, eine Problematik zu lösen, die nicht nur zeit- sondern auch sehr kostenintensiv ist. Die zurzeit gültigen gesetzlichen Grundlagen lassen einerseits Spielraum in der Handhabung des Case Managements zu, legen aber andererseits gleichzeitig die finanzielle Belastung der Gemeinden fest. Gerne zeigen wir Ihnen in diesem Kurs nicht nur den gesamten Ablauf des Case Managements sondern unterbreiten Ihnen auch verschiedene Lösungsvorschläge. KVG-Case Management-Zuständige in den Thurgauer Gemeinden, Mitarbeiter der KVG-Kontrollstelle, der Einwohnerämter und Sozialämter; sowie interessierte Gemeindepräsidentinnen und präsidenten, sowie Gemeindeschreiber (Nachmittag) (Nachmittag) CHF 220. inkl. Kursunterlagen Astrid Strohmeier, Fachfrau Soziales IVM 12 Kursangebot 2017
13 KINDES- UND ERWACHSENEN- SCHUTZRECHT 16 Der persönliche Verkehr mit dem Kind und Besuchsrechtsproblematiken ein aktuelles Thema mit immer neuen Herausforderungen Örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Abgrenzung KESB Gericht / Verfahren zum persönlichen Verkehr / Befragung und Anhörung von Kindern / Begutachtung, Beizug von Sachverständigen / Anforderungen an die KESB und an die Beiständinnen und Beistände / Aufgaben und Kompetenzen der Berufsbeiständinnen und beistände / Umgang mit Konfliktsituationen beim persönlichen Verkehr / Voraussetzungen, Kriterien und Formen für begleitete Besuchsrechte / Sistierung, Entzug und Verweigerung des persönlichen Verkehrs, mit Praxisbeispielen und Fallbearbeitungen KESB-Mitglieder und Mitarbeitende von KESB und Berufsbeistandschaften Datum: 22./ CHF 860. inkl. Kursunterlagen und Verpflegung am Kurstag 17 Vermögensverwaltung und Vermögensanlagen im KES-Recht Bei der Vermögensanlage für beistandschaftlich betreute Personen hat die Sicherheit der Anlagen einen höheren Stellenwert u.a. wegen der strengen Verantwortung als bei Privatanlagen oder bei ausschliesslich wirtschaftlich orientierten Anlagen. Zusätzlich sind gesetzliche Bestimmungen und individuelle Richtlinien für die Anlage und die professionelle Bewirtschaftung von beistandschaftlich verwaltetem Vermögen sowie individuelle Regelungen der Zugriffs- und Verwaltungsbefugnisse einzuhalten. Diese Ausgangslage verlangt nicht nur Professionalität in der Anlagestrategie und in der Risikoüberwachung, sondern auch eine fachliche Begleitung und die Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage. Häufig wird damit eine Bank beauftragt. Diese nicht selten aus Bequemlichkeit getroffene Regelung birgt jedoch erhebliche Risiken. So ist die Neutralität in den Anlageberatungen und -entscheidungen sowie die unabhängige Risikoüberprüfung der bei den Banken liegenden Guthaben und Anlageprodukte nicht sichergestellt. Umgang mit Retrozessionen, aktuelle Gerichtspraxis. Private Mandatsträger und Berufsbeistände Datum: RGB Consulting 13
14 KINDES- UND ERWACHSENEN- SCHUTZRECHT 18/19 Einführungskurs für Berufsbeistände / 6-Tagesseminar Wir schulen seit Jahren neue Mitarbeitende von Berufsbeistandschaften und Sozialämtern. Dafür bieten wir je 12 eigens zusammengestellte Module mit den wichtigsten Themen an. Seit 2016 bieten wir diese praxisbezogenen Einführungen blockweise an. An 6 Tagen werden die 12 Module zum KES-Recht komprimiert und praxisbezogen angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. gesetzliche Mandatsträger/innen, Berufsbeistände und beiständinnen Datum: Kurs 18: Montag, , , , , , Kurs 19: Montag, , , , , , CHF inkl. Kursunterlagen und Verpflegung am Kurstag CHF 215. pro Modul 20 Güter- und erbrechtliche Interessenwahrung für Unmündige und Erwachsene Rechtsfragen aus der Praxis, insbesondere in Bezug auf Interessenkollisions-Beistandschaften für Unmündige und Erwachsene Gründe für Interessenkollisions-Beistandschaften / Handlungsanweisungen für KESB und Beistand / Erörterung der praktischen Rechtsfragen zum Güter-, Erbrecht (Prüfung der Pflichtteilsverletzung etc.) und Sachenrecht sowie Sozial- bzw. Privatversicherungsrecht (bei BVG-Freizügigkeitsguthaben oder Kapitalleistungen, Guthaben der Säule 3a sowie bei vorhandenen Lebensversicherungen und weiteren Leistungen) / Vorgehen bei Todesfällen von Erwachsenen, Pflichten und Rechte von KESB, Beistand/Beiständin Mitglieder und Mitarbeitende von KES-Behörden, Berufsbeistandschaften Datum: Kursangebot 2017
15 KINDES- UND ERWACHSENEN- SCHUTZRECHT Die praktischen Auswirkungen des neuen Erwachsenenschutzrechts auf den Heimalltag - Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen Mit den tiefgreifenden Änderungen des neuen Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 haben sich auch die Mitarbeitenden von Heimen auseinanderzusetzen. Der Kurs bietet eine kurze übersichtliche Einführung in die Änderungen des Erwachsenenschutzrechtes im konkreten Heimalltag. Er gibt eine praxisorientierte Anleitung zur Umsetzung und Anwendung der neuen Rechtsnormen. Im Rahmen des massgeschneiderten Kurses für Heim- und Pflegedienstleitungen wird behandelt, wer bei urteilsunfähigen Personen zur Vertretung für medizinische und andere Massnahmen neu berechtigt ist. Die Urteilsfähigkeit / Urteilsunfähigkeit wird definiert. Es wird die praktische Handhabung der Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge besprochen sowie auf das rechtmässige Vorgehen bei bewegungseinschränkenden Massnahmen eingegangen. Weiter werden die Modalitäten des Pensionsvertrags besprochen und über die neuen behördlichen Arten der Beistandschaften informiert. Die Themen werden jeweils anhand konkreter Heimsituationen analysiert, damit die Umstrukturierungen direkt in den Heimalltag übertragen werden können. Heimleitung und Pflegedienstleitung sowie Pflegepersonal Datum/ Nach Vereinbarung, vor Ort in Ihrer Institution, ½ Tag oder ganzer Tag Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Einführung und Grundzüge für private Mandatsträger/innen Alles Wissenswerte über die Änderungen und die neuen Anforderungen an private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen (primas) / Grundzüge zur eigenen Vorsorge, zu den Massnahmen von Gesetzes wegen für Urteilsunfähige (Allgemein, medizinische Massnahmen und Massnahmen bei Aufenthalt in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen), Kennen der neuen behördlichen Massnahmen, Grundzüge zur Führung der Massnahmen und zur Mitwirkung der KES-Behörde sowie zur Fürsorgerischen Unterbringung / die Verantwortlichkeit und die Übergangsbestimmungen Private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen Datum/ Nach Vereinbarung, vor Ort in Ihrer Institution, ½ Tag oder ganzer Tag RGB Consulting 15
16 KONTAKT UND INFOS RGB Consulting Sonnenbühlstrasse Gossau T F info@rgb-sg.ch Hauptstrasse Degersheim T F info@rgb-sg.ch Anmeldung und Kursorganisation: Katrin Frischknecht katrin.frischknecht@rgb-sg.ch Falls Sie innerhalb von 48h keine Empfangsbestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Kursbeitrag: Enthalten sind Kursunterlagen, Pausenkaffee, Gipfeli und Mineralwasser während des Kurses. Bei ganztägigen Kursen ist zusätzlich das Mittagessen mit Getränk inklusive. Kursorte: Casa Solaris, Herisauerstrasse 40, 9200 Gossau Neuer Andreas-Saal, Merkurstrasse 3, 9200 Gossau Bildungszentrum Adler Auditorium Albatros, Grabenstrasse 8, 8200 Frauenfeld Kurszeiten: ganztags von 08:30 bis ca. 17:00 Uhr halbtags von 14:00 bis ca. 17:30 Uhr
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