Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67
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- Katrin Meyer
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1 Gemeindevorstehung Landstrasse 4 LI-9497 Triesenberg Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Sitzung 10. Februar 2015 Vorsitz Hubert Sele, Vorsteher anwesend Felix Beck, Winkelstrasse 21 Jonny Beck, Hofistrasse 37 Mario Bühler, Burkatstrasse 21 Benjamin Eberle, Im Sütigerwis 17 Hanspeter Gassner, Wangerbergstrasse 56 Stefan Gassner, Farabodastrasse 40 Karla Hilbe, Raistrasse 9 Jonny Sele, Winkelstrasse 42 Erich Sprenger, Tristelstrasse 36 Angelika Stöckel, Gschindstrasse 20 entschuldigt --- Protokoll Maria Sele Traktanden 848. Genehmigung des Protokolls vom 20. Januar Bodentausch zwischen der Bürgergenossenschaft Triesen und der Gemeinde Triesenberg 850. Vertragsvorlage für den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages über die Nutzung des Daches beim Parkhaus Malbun 851. Vertragsvorlage für einen separaten Baurechtsvertrag mit der Baurechtnehmerin I: Bergbahnen Malbun AG und der Baurechtnehmerin II: Bergbahnen Malbun JUFA AG, Triesenberg 852. Abschluss eines Mietvertrages und eines Wartungsvertrages mit Leopold Schädler für den Schlucher-Treff in Malbun 853. Anbringung einer neuen Beschattung beim Wintergarten Hotel Kulm 854. Sanierung des Flachdaches beim Werkhof Guferwald infolge eines Wasserschadens 855. Bestellung/Bestätigung der Wahlkommission und der Stimmenzähler 856. Bericht zu den Fusswegen, Gassen, Trottoirs und der Parkplatzbewirtschaftung 857. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Terrorismusbekämpfung) 858. Information zu aktuellen Baugesuchen
2 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite Informationen und Anfragen *** 848. Genehmigung des Protokolls vom 20. Januar 2015 Den Gemeinderäten zugestellt: Protokoll Ein Gemeinderat bemerkt zu Traktandum 841 (Erlass eines Kundmachungsreglements), dass Punkt 5 des Reglements "Ausschreibungen und Vergaben" heissen sollte. Das Protokoll wird mit obiger Bemerkung genehmigt. (einstimmig) 849. Bodentausch zwischen der Bürgergenossenschaft Triesen und der Gemeinde Triesenberg Bemerkung: PP-Präsentation der Bürgergenossenschaft anlässlich der Verhandlungsrunde vom den Gemeinderäten am 5.2. per Mail zugestellt. Den Gemeinderäten zugestellt: der Gemeindevorstehung Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. Juni 2014 hatte die Gemeindevorstehung Triesenberg der Bürgergenossenschaft Triesen einen Tausch- bzw. Kaufvorschlag unterbreitet. Auf dieses Angebot hin teilte die Bürgergenossenschaft Triesen mit Schreiben vom mit, dass sowohl der Genossenschaftsvorstand als auch der Gemeinderat anerkennen, dass die Parzelle Nr. 502 für die von der Gemeinde Triesenberg angestrebten Nutzungen geeignet sei. Sie seien grundsätzlich bereit, der Gemeinde Triesenberg für den angefragten Erwerb Hand zu bieten und Gespräche zu führen. Am 26. Januar 2015 fanden zwischen der Verhandlungsdelegation der Bürgergenossenschaft und dem Gemeindevorsteher von Triesen sowie der Verhandlungsdelegation der Gemeinde Triesenberg Gespräche statt. Für die Gemeinde Triesenberg nahmen die Gemeinderäte Hanspeter Gassner und Jonny Sele und der Gemeindevorsteher teil. Einleitend gab der Triesner Gemeindevorsteher bekannt, dass wie bereits bei einer früheren Besprechung dargelegt im Falle eines Tauschhandels zwischen der Bürgergenossenschaft Triesen und der Gemeinde Triesenberg die Gemeindegrenzen anzupassen seien. Dies bedinge Gemeindeabstimmungen in beiden Gemeinden.
3 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite 3 Das Verfahren einer Umzonierung und Rodungsbewilligung für die Nutzung der Parzelle der heutigen Triesner Waldparzelle Nr. 502 sei Sache der Gemeinde Triesenberg. Aus diesem Grund sei auch die Gewährung von Baurechten durch die Bürgergenossenschaft an die Gemeinde Triesenberg und Triesenberger Unternehmer keine geeignete Lösung. Ein öffentliche Zone bzw. Gewerbezone auf Boden der Bürgergenossenschaft, am Rande des Triesner Gemeindegebietes, mache ortsplanerisch keinen Sinn. Was Baurechte anbelangt, kamen beide Verhandlungsdelegationen zum Schluss, dass eine solche Lösung zum vorneherein ausgeschlossen werden kann. Anhand einer PP-Präsentation gingen die Bürgergenossen auf die zwischen den Gemeinden Triesen und Triesenberg in den Jahren 1971 (Sportplatzareal) und 2002 (Trainingsplatz/Festplatz) abgeschlossenen Tauschgeschäfte ein. Anschliessend unterbreiteten sie der Triesenberger Verhandlungsdelegation ein Tauschangebot, welches auf dem Tauschverhältnis beim Tausch aus dem Jahr 2002 (Trainingsplatz/Festplatz) aufbaut. In Vertretung der Triesenberger Verhandlungsdelegation stellt die Gemeindevorstehung den, der Gemeinderat möge der Bürgergenossenschaft offiziell ein Gegenangebot unterbreiten. --- Ein Gemeinderat schlägt vor, der Bürgergenossenschaft Triesen auch noch andere Waldparzellen entlang der Gemeindegrenzen zum Tausch vorzuschlagen. Anhand eines Plans zeigt er auf, dass sich Parzellen in den Gebieten Räckholtera, Rätscha, Geisegga, südlich von Guggerboda und allenfalls im Heubärg dafür eignen würden. Diese Idee wird im Gemeinderat befürwortet, zumal es dadurch möglich wäre, die Tauschfläche im Guggerbodenwald, zwischen Guggerboda und Losholzstrasse, zu reduzieren. Der Bürgergenossenschaft Triesen ist ein Gegenangebot zu unterbreiten. (einstimmig) 850. Vertragsvorlage für den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages über die Nutzung des Daches beim Parkhaus Malbun Den Gemeinderäten zugestellt: der Gemeindevorstehung Die ITW Ingenieurunternehmung AG, Balzers, baut im Auftrag der PHM Immo Aktiengesellschaft das Parkhaus Malbun mit einem Bauvolumen von ca m 3. Auf dem Dach des dreigeschossigen Parkhauses wird die Gemeinde eine Abfallsammelstelle, den Lagerraum für die Kunsteisanlage und den Werkdienst (Bauvolumen gesamthaft ca m 3 ) sowie etwa 20 öffentliche PW-Parkplätze realisieren.
4 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite 4 Der Gemeinderat hat dafür in der Sitzung vom 27. Mai 2014 einen Verpflichtungskredit über CHF genehmigt. Inbegriffen sind die Kosten für die statischen Mehraufwendungen und die Befahrbarkeit des Dachgeschosses. Die PHM Immo Aktiengesellschaft ist Betreiberin und Inhaberin des Parkhauses. Mit dem im Entwurf vorliegenden, von Rechtsanwalt Hugo Sele ausgearbeiteten Dienstbarkeitsvertrag wird die Nutzung des Daches sowie Instandsetzung, Betrieb und Unterhalt zwischen der PHM Immo Aktiengesellschaft als Dienstbarkeitsgeberin und der Gemeinde als Dienstbarkeitsnehmerin geregelt. Die Vertreter der PHM Immo AG und der Gemeinde haben den Vertragsentwurf mehrmals überarbeitet und erachten diesen in der vorliegenden Form nun beiderseits für in Ordnung. Der Gemeindevorsteher beantragt, der Gemeinderat möge der Vertragsvorlage betreffend die Dienstbarkeit der Nutzung des Daches beim Parkhaus Malbun zustimmen. Der Vertragsvorlage betreffend die Dienstbarkeit der Nutzung des Daches beim Parkhaus Malbun wird zugestimmt. (einstimmig) 851. Vertragsvorlage für einen separaten Baurechtsvertrag mit der Baurechtnehmerin I: Bergbahnen Malbun AG und der Baurechtnehmerin II: Bergbahnen Malbun JUFA AG, Triesenberg Den Gemeinderäten zugestellt: der Gemeindevorstehung Der Gemeinderat hat sich in den Sitzungen vom 2. Oktober 2012 und 23. Oktober 2012 sowie vom 13. November 2012 mit der Erweiterung des Baurechts der Bergbahnen bei der Talstation zur Errichtung und zum Betrieb eines Jugend- und Familiengästehauses (JUFA) befasst. Am 5. Februar 2013 hat der Gemeinderat der Löschung des bestehenden Baurechtsvertrages mit den Bergbahnen Malbun AG aus dem Jahr 2008 (Baurechtsfläche m 2 ) zugestimmt und gleichzeitig den neuen Baurechtsvertrag genehmigt, der zusätzlich zur Errichtung und zum Betrieb der Talstation der Liftanlagen Hochegg/Täli auch die Errichtung und den Betrieb eines Jugend- und Familiengästehauses JUFA vorsieht. Der Baurechtszins für die m 2 grosse Parzelle Nr. 407 wurde für m 2 auf CHF 3.15 pro m 2 und für die rechtlichen m 2 auf 6.15 m 2 pro Jahr festgelegt. Die Bergbahnen Malbun AG hat zu diesem Zeitpunkt geplant, auf der Triesenberger Parzelle Nr. 407 zwei Stockwerkeigentumseinheiten zu begründen: Eine Stockwerkeigentumseinheit für die Talstation der Liftanlagen mit der Bergbahnen Malbun AG als Eigentümerin und eine Stockwerkeigentumseinheit für das neu zu errichtende Hotel mit der Bergbahnen JUFA AG als Eigentümern.
5 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite 5 Beim Amt für Justiz-Grundbuch wurde den Bergbahnen Malbun von der Begründung von Stockwerkeigentum abgeraten und empfohlen, das bestehende Stammgrundstück in zwei Parzellen aufzuteilen sowie dafür zwei separate Baurechte zu begründen. Das Baurecht auf der einen Parzelle würde so für die Liftanlagen bestehen bleiben und das Baurecht auf der anderen Parzelle dem Bau des Jugendund Familiengästehauses JUFA dienen. Die Bergbahnen Malbun AG stellte daraufhin mit Schreiben vom ein diesbezügliches Ansuchen an die Gemeinde. In der Sitzung vom beschloss der Triesenberger Gemeinderat in der Folge, dass die Gemeinde Triesenberg als Alleineigentümerin der Parzelle Nr. 407 eine Aufteilung der Parzelle gemäss Mutation Nr durchführt. Hierbei wird eine Grundstücksfläche von m 2 von der Triesenberger Parzelle Nr. 407 abgetrennt und der neu zu gründenden Triesenberger Parzelle Nr zugeschrieben. Das auf der Parzelle Nr. 407 begründete selbständige Baurecht Nr. B20530 (eingetragen im Grundbuch am 16. Mai 2013) wird reduziert. (Flächenmass neu m 2 ) Das reduzierte selbständige Baurecht Nr. B20530 erfasst neu die Errichtung und den Betrieb der Talstation der Liftanlagen Hochegg und Täli samt Infrastruktur. Auf der neu zu gründenden Parzelle Nr wird ein neues, selbständiges, dauerndes Baurecht zugunsten der Bergbahnen Malbun JUFA AG begründet, welches die Errichtung und den Betrieb eines Hotels nach dem Konzept eines Jugendund Familiengästehauses (JUFA-Projekt) erfasst. Das Gesamtmass der Baurechtsfläche ( m 2 ) der Baurechtszins, die Baurechtsdauer und die weitern Konditionen bleiben unverändert. Der vorliegende Vertragsentwurf wurde dem Amt für Justiz-Grundbuch zur Vorprüfung vorgelegt und die Bemerkungen des Grundbuchamtes wurden eingearbeitet. Der Gemeindevorsteher beantragt, der Gemeinderat möge der Vertragsvorlage für einen separaten Baurechtsvertrag mit der Baurechtnehmerin I: Bergbahnen Malbun AG und der Baurechtnehmerin II: Bergbahnen Malbun JUFA AG zustimmen. --- Vorsteher und Vizevorsteher als Mitglieder des Verwaltungsrates der Bergbahnen Malbun AG treten in den Ausstand und Gemeinderat Felix Beck übernimmt den Vorsitz. Der Vertragsvorlage für einen separaten Baurechtsvertrag mit der Baurechtnehmerin I: Bergbahnen Malbun AG und der Baurechtnehmerin II: Bergbahnen Malbun JUFA AG wird zugestimmt. (einstimmig, Vorsteher und Vizevorsteher im Ausstand)
6 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite Abschluss eines Mietvertrages und eines Wartungsvertrages mit Leopold Schädler für den Schlucher-Treff in Malbun Den Gemeinderäten zugestellt: der Gemeindevorstehung Die Gemeinde hatte die Vermietung der Eisplatzanlage mit dem Restaurant sowie die Übernahme der Wartung der öffentlichen Einrichtungen im Schlucher-Treff, wie Eingangsbereich/Warteraum, öffentliche WC-Anlagen, Vorplatz usw., anfangs März 2014 öffentlich ausgeschrieben. Am 17. Juni 2014 beschloss der Gemeinderat, aufgrund der vorliegenden Bewerbungen die Eisplatzanlage und das Restaurant an Leopold Schädler, Im Täscherloch 47, Triesenberg, zu vermieten und ihm auch die Wartung der öffentlichen Einrichtungen zu übertragen. Gleichzeitig legte der Gemeinderat folgende Kernpunkte für den Miet- und Wartungsvertrag fest: Minimale Öffnungszeiten: Im Winter 7-Tage die Woche, von 10 bis 21 Uhr, Mitte Juni bis nach Herbstferien eventuell nur 5 Tage und nur bis etwa 19 Uhr. Der Pachtzins für das Restaurant und den Kunsteisplatz beträgt CHF 1. im Jahr. Die Stromkosten für die Eisplatzanlage und das Restaurant hat der Mieter zu tragen. Damit soll ein sorgsamer Umgang mit dem Strom gewährleistet werden. Für die Wartung der öffentlichen WC-Anlagen, des Eingangsbereichs und der direkten Umgebung über das ganze Jahr zahlt die Gemeinde eine Entschädigung von CHF pro Monat. Umgerechnet also etwa CHF 33. pro Tag. Das Kleininventar wird durch die Gemeinde angeschafft. Auf der Grundlage dieser Mietkonditionen hat nun die Gemeindeverwaltung den Entwurf für einen Miet- und ein Wartungsvertrag erstellt. Festgehalten wird im Vertragsentwurf auch, dass die wirtschaftliche Situation nach einer Saison neu beurteilt wird und die Mietkonditionen nötigenfalls angepasst werden, weil bezüglich Restaurantumsatz, Einnahmen aus Eintritten und Schlittschuhverleih sowie Stromkosten der Eisanlage noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Die Vertragsdauer wurde mit 5 Jahren ( ) festgelegt, da in der Ausschreibung Mieter gesucht wurden, die an einem längerfristigen Mietverhältnis interessiert sind, und dies auch ein Anliegen von Leopold Schädler ist. Der Gemeindevorsteher beantragt, der Gemeinderat möge dem Abschluss des Miet- und des Wartungsvertrages mit Leopold Schädler für den Schlucher-Treff zustimmen. --- Zum Mietvertrag bemerkt der Vorsteher, dass bezüglich der Öffnungszeiten in der Wintersaison noch eine Änderung vorzunehmen sei. Der Zusatz, dass ausserhalb der Schulferien der Schlucher-Treff an 6 Tagen offenzuhalten sei, wird gestrichen. Somit ist der Schlucher-Treff über die gesamte Wintersaison an 7 Tagen offen. Die Schliessung an bestimmten Montagen sei schwer zu kommunizieren und habe bereits zu Reklamationen geführt. Poldi Schädler sei mit dieser Anpassung einverstanden.
7 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite 7 Zur Pachtdauer bemerkt der Vorsteher, dass in der öffentlichen Ausschreibung ein Pächter gesucht wurde, der an einem längerfristigen Vertragsverhältnis interessiert ist. Poldi Schädler habe die Pacht unter der Voraussetzung angetreten, dass ein Vertrag über vier, fünf Jahre abgeschlossen werde. Dem Abschluss des Miet- und des Wartungsvertrages mit Leopold Schädler für den Schlucher-Treff wird mit obiger Änderung bezüglich der Öffnungszeiten in der Wintersaison zugestimmt. (9 Stimmen / VU 6 Stimmen, FBP 3 Stimmen) 853. Anbringung einer neuen Beschattung beim Wintergarten Hotel Kulm Den Gemeinderäten zugestellt: e des Liegenschaftsverwalters Das Restaurant Hotel Kulm ist im Jahr 2013 nach einer Renovation der Hotelzimmer neu verpachtet worden. Beim Restaurant wurden im Zuge der Sanierung lediglich die Fenster ausgewechselt, ansonsten sind keine weiteren Renovationsarbeiten ausgeführt worden. Die Innenbeschattung des Wintergartens ist nunmehr defekt und kann zum Teil nicht mehr benutzt werden. Im Budget 2015 ist für die Ersatzvornahme dieser Beschattung ein Betrag von CHF vorgesehen. Es wurde dafür ein Angebot von der Fa. Baumontagen Willi Büchel, Gnetsch 71, 9496 Balzers eingeholt. Die Offerte beläuft sich auf CHF netto inkl. MwSt. Der Liegenschaftsverwalter beantragt, der Gemeinderat möge der Montage einer neuen Beschattung zustimmen und den Auftrag zu CHF an die Fa. Baumontagen Willi Büchel vergeben. Der Montage einer neuen Beschattung wird zugestimmt und der Auftrag zu CHF an die Firma Baumontagen Willi Büchel vergeben. (einstimmig) 854. Sanierung des Flachdaches beim Werkhof Guferwald infolge eines Wasserschadens Den Gemeinderäten zugestellt: des Liegenschaftsverwalters
8 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite 8 Ende Dezember 2014 ist in der Garage des Forstbetriebes Wasser durch das Flachdach eingedrungen. Der Schaden wurde unverzüglich von der Spenglerei Lampert begutachtet. In der Folge hat diese einen Sanierungsvorschlag unterbreitet. Der Gemeindevorsteher wurde vom Liegenschaftsverwalter über das Schadenereignis informiert und abgesprochen, dass von der Spenglerei Biedermann, welche seinerzeit beim Neubau des Werkhofes ausführender Unternehmer war, die Leckstelle geortet werden soll. Beim Freilegen des Daches ist dann ein Schaden an der Dachpappe entdeckt und gleich noch Ende Dezember 2014 repariert worden. Zwischenzeitlich dringt nunmehr an einer weiteren Stelle wiederum Wasser durch das Flachdach ein. Ursache dafür könnte allenfalls sein, dass beim Entfernen von auf diesem Dach wild gewachsenen Bäumchen im Spätherbst 2014 die Dachhaut beschädigt wurde. Die Spenglerei Biedermann war nochmals vor Ort und hat einen Sanierungsvorschlag unterbreitet. Dieser sieht vor, dass als erstes auf dem ganzen Flachdach die Dachbegrünung entfernt und abtransportiert wird. Beim Freilegen der Dachhaut wird die Abdichtung kontrolliert und fortlaufend werden die diversen Schadstellen repariert. Die Kostenschätzung für diese Arbeiten belaufen sich auf CHF Darin eingerechnet ist auch die Anbringung des während der Sanierungsarbeiten notwendigen Schutzgeländers. Für die Folgearbeiten liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Kostenvoranschlag vor. Es ist vorgängig abzuklären, was nach dem Freilegen des Daches zum Vorschein kommt und wie der Zustand der bestehenden Wärmedämmung ist. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob das Dach wie bestehend saniert wird, oder ob alternative Lösungen gefunden werden sollen. So schlägt z.b. die Spenglerei Biedermann vor, das ganze Dach neu mit einer zusätzlichen Dachpappe zu versehen und anschliessend nur noch Rundkies aufzubringen. Eine Variante wäre, wie aus den Reihen des Forstbetriebes angeregt, dass das Gebäude mit einem niedrigen Giebeldach versehen würde, damit sich das Wasser nicht mehr staut und besser abfliessen kann. Die Liegenschaftsverwalter beantragt, der Gemeinderat möge dem Freilegen des Flachdaches zustimmen und beschliessen ob die verschiedenen Varianten näher geprüft werden sollen oder ob allenfalls die Dachsanierung wie von der Spenglerei Biedermann vorgeschlagen erfolgen soll. --- Der Vorsteher teilt mit, dass über den Liegenschaftsverwalter noch Abklärungen laufen, ob sich allenfalls die Versicherung an den Sanierungskosten beteiligt.
9 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite 9 Gemeinderat Jonny Sele stellt entsprechend, das Freilegen des Daches und die Reparatur der Abdichtung an einen Triesenberger Unternehmer, die Gebr. Lampert AG, zu vergeben. Bezüglich der Arbeitsvergabe wird von anderer Seite bemerkt, dass der Liegenschaftsverwalter mit der Spenglerei Biedermann, die das Flachdach ursprünglich ausgeführt hat, eine Besichtigung und Beurteilung der Situation vor Ort vorgenommen habe und von diesem Unternehmer eine Offerte eingeholt habe. Nun den Auftrag an einen anderen Unternehmer zu vergeben sei unlogisch. Zudem werde sich die Auftragssumme von CHF durch Eigenleistung der Gemeinde noch deutlich reduzieren (Holzlieferung für Geländer, Abtransport und Entsorgung der Flachdachüberdeckung usw.) Ein Gemeinderat bemerkt, dass seiner Ansicht nach beim Werkhofgebäude noch weitere Mängel zu Tage treten werden. So müsste z.b. die Holzfassade überprüft werden. Im Gemeinderat ist man sich darüber einig, dass nach der Freilegung des Daches die verschiedenen Sanierungsvarianten näher zu prüfen sind. Der, die vorgeschlagenen Arbeiten an die Gebr. Lampert AG zu vergeben, erhält keine Mehrheit. (FBP 5 Stimmen) Das Freilegen des Daches wird zu einem Kostendach von CHF an die Spenglerei Biedermann vergeben. Die Mitarbeiter der Forstgruppe werden nach Anweisung der Spenglerei Biedermann gewisse Eigenleistungen erbringen. (VU 6 Stimmen) 855. Bestellung/Bestätigung der Wahlkommission und der Stimmenzähler Den Gemeinderäten zugestellt: der Gemeindevorstehung Gemäss Artikel 19 des Volksrechtegesetzes (VRG) besteht die Wahlkommission aus dem Gemeindevorsteher als Vorsitzenden, höchstens sechs weiteren Mitgliedern und höchstens drei Ersatzmitgliedern für den Verhinderungsfall. Der Wahlkommission ist eine entsprechende Anzahl Stimmenzähler beizugeben. Bei Wahlen haben die an der Wahl beteiligten Wählergruppen im Sinne von Artikel 20 des Volksrechtegesetzes (VRG) Anspruch auf eine paritätische Besetzung der Wahlkommissionen der Gemeinde. Den an der Wahl beteiligten Wählergruppen ist Gelegenheit zur Nomination ihrer Vertreter in der Wahlkommission zu geben. Wer auf einem gültigen Wahlvorschlag als Gemeindevorsteher oder Gemeinderat genannt ist, darf der Wahlkommission (und auch den Stimmenzählern, da im weitesten Sinne gleiches Gremium) nicht angehören. Die Gelegenheit zur Nomination wurde allen an der Wahl beteiligten Wählergruppen geboten. Es ergab sich folgendes:
10 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite 10 DU Die Unabhängigen teilen mit, dass sie niemanden in die Wahlkommission und auch niemanden als Stimmenzähler nominieren. FL Die Freie Liste erklärt, dass sie niemanden in die Wahlkommission delegiert und sie schlägt Imelda Sele, Grosssteg 56, als Stimmenzählerin vor. FBP Die Fortschrittliche Bürgerpartei gibt an, dass sie alle bisherigen Mitglieder und Ersatzmitglieder der Wahlkommission und die Stimmenzähler wie bisher belässt, mit Ausnahme von Marietta Beck (Kandidatin für die Wahl in den Gemeinderat), welche als Stimmenzählerin durch Johanna Gassner, Sennwisstrasse 35, ersetzt wird. VU Die Vaterländische Union erklärt die bisherigen, ordentlichen Mitglieder Ursula Schädler-Meier und Andreas Beck in der Wahlkommission zu belassen. Felix Beck als bisheriges ordentliches Mitglied der Wahlkommission soll ersetzt werden durch Leander Schädler, Farabodastrasse 33 und Sandra Frick- Gassner als bisheriges Ersatzmitglied der Wahlkommission wird abgelöst durch Mirco Beck, Frommenhausstrasse 14. Anstelle von Leander Schädler wird Isabella Heeb, Gschindstrasse 18, als Stimmenzählerin vorgeschlagen und im Übrigen werden die Stimmenzähler wie bisher belassen. Es ergibt sich somit folgende Zusammensetzung: Wahlkommission: Stimmenzähler: Sele Hubert (Vorsitzender) Elkuch Gerhard FBP Nipp Martin FBP Tarnutzer-Lampert Elsbeth FBP Gassner Johanna FBP Wohlwend Fritz FBP Beck Renate FBP Beck Andreas VU Bühler Conny FBP Schädler Leander VU Sele Imelda FL Schädler-Meier Ursula VU Aemisegger Doris VU Bühler Raimund VU Beck Alois (Ersatz) FBP Geiger Regina VU Beck Mirco (Ersatz) VU Heeb Isabella VU Keienburg Natascha VU Schädler Ludwig VU Sele Heike VU Der Gemeindevorsteher beantragt, der Gemeinderat möge die Zusammensetzung der Wahlkommission und der Stimmenzähler für die Gemeindewahlen 2015 wie vorgeschlagen bestätigen. Die Zusammensetzung der Wahlkommission und der Stimmenzähler für die Gemeindewahlen 2015 wird wie vorgeschlagen bestätigt. (einstimmig)
11 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite Bericht zu den Fusswegen, Gassen, Trottoirs und der Parkplatzbewirtschaftung Den Gemeinderäten zugestellt: von Gemeinderat Felix Beck und dem Leiter Tiefbau Der Gemeinderat hat in seiner Gemeinderatstagung in Oberschan vom 21. Mai 2011 beschlossen, dass sich die einzelnen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte verschiedenen Themengruppen in der Gemeinde annehmen. Am Schluss der Legislaturperiode wird für den Themenbereich "Fusswege, Gassen, Trottoirs und die Parkplatzbewirtschaftung im ganzen Gemeindegebiet" ein Bericht dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über Fusswege, Gassen, Trottoirs und die Parkplatzbewirtschaftung zur Kenntnis. Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Terrorismusbekämpfung) Den Gemeinderäten zugestellt: Schreiben der Regierung vom 28. Januar 2015 und Vernehmlassungsbericht Die Vernehmlassungsvorlage betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Terrorismusbekämpfung) wurde der Gemeinde zur Stellungnahme übermittelt. Es geht nun um die Festlegung, ob seitens der Gemeinde auf die Vorlage eingegangen wird und wenn ja, wer eine Stellungnahme ausarbeitet. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet, da die Gemeinde nicht direkt betroffen ist. (einstimmig) 858. Information zu aktuellen Baugesuchen Der Gemeinderat nimmt folgende aktuellen Baugesuche zur Kenntnis: Daniel Seger, Mauren Umbau/Renovation des Ferienhauses ufem Bärg
12 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite 12 Bernhard Gstöhl, Balzers Neubau Einfamilienhaus in der Litzi Raphael Schmuckli und Ursina Schmuckli-Gstöhl, Balzers Neubau Einfamilienhaus in der Litzi 859. Informationen und Anfragen Bewilligung der Kosten für die Renovation der Räumlichkeiten an der Schlosstrasse 1 (ehemalige Landesbank) Am 21. Januar 2015 haben die Gemeinderäte von Liegenschaftsverwalter Armin Schädler nachstehenden zur fassung auf dem Zirkularweg erhalten: Die Räumlichkeiten der ehemaligen Landesbank sind am 2. Dezember 2014 an die Firma NMG International Trust vermietet worden. Am Samstag den 6. Dezember besichtigte der Liegenschaftsverwalter mit einem Vertreter der Mieter die Räumlichkeiten, um allfällige Sanierungsmassnahmen zu besprechen. Man hat sich auf folgende Sanierungsarbeiten geeinigt. Teppichboden entfernen und Parkettboden verlegen Werner Hilbe, Bodenbeläge CHF Gipserarbeiten: bestehende nicht verputzte Wände verputzen Helmuth Beck, Gipsergeschäft CHF Bestehende Schränke demontieren und in Tresorraum aufstellen, kleine Teeküche Werner Schädler, Schreinerei CHF Wände und Decke neu streichen Iwan Gassner, Malergeschäft CHF Elektroarbeiten: teilweise Elektrokabel entfernen und teilweise Steckdosen montieren Beck Elektro, Elektroarbeiten CHF Unvorhergesehenes Annahme CHF Die Kostenschätzung +/- 15 % für sämtliche Arbeiten beläuft sich auf CHF Der Liegenschaftsverwalter beantragt, der Gemeinderat möge den Sanierungsarbeiten zustimmen und den Nachtragskredit für das Jahr 2015 bewilligen. Mehrere Gemeinderäte bemängeln, dass mit den Sanierungs- und Umbauarbeiten begonnen wurde, ohne dass eine Zustimmung und Freigabe der finanziellen Mittel durch den Gemeinderat vorlag. Der Vorsteher schlägt vor, der Form halber heute über den abzustimmen und den Kredit nachträglich zu bewilligen.
13 Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 67 Seite 13 Den Sanierungs- und Umbauarbeiten wird zugestimmt und ein Nachtragskredit von CHF zum Budget 2015 (Kto.Nr ) bewilligt. (7 Stimmen / VU 2 Stimmen, FBP 5 Stimmen) Triesenberg, 4. März 2015 Hubert Sele Gemeindevorsteher Maria Sele Protokoll
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