Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Scherstetten

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1 Niederschrift über die Sitzung des es Scherstetten Sitzungstag Mittwoch, 7. Mai 2014, 20:00 Uhr Sitzungsort in der alten Schule in Scherstetten Namen der Mitglieder (evtl. auch zugezogene Sachverständige, Auskunftspersonen usw.) Teilnehmer Funktion Abwesenheit / Grund Vorsitz: Wippel Robert 1. Bürgermeister Niederschriftführer: Bernhard Schalk VG Stauden Mitglieder: Bravi Daniela Gemeinderätin Deschler Bernd Fischer Harald Kögel Wilhelm entschuldigt Müller Hermann Ringler Michael Schiller Roland Schorer Simon Schramm Giselbert Thoma Alexander Wiedemann Karina Gemeinderätin Wilhelm Dieter Gäste: Herr Mäusly Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 und 3 GO war gegeben nicht gegeben

2 Öffentlicher Teil: TAGESORDNUNG Die Sitzung war öffentlich. Zu Punkt 17, 18, 19, 20, 20.1, 20.2, 20.3, 20.4, 20.5, 20.6, wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderäte 2. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister 3. Wahl und Vereidigung der 2. Bürgermeisterin 4. Beschlussfassung über das Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse 5. Besetzung der Ausschüsse 6. Benennung der Vertreter der Gemeinschaftsversammlung 7. Benennung der Vertreter zum Schulverband Hiltenfingen 8. Benennung der Vertreter zum Schulverband Schwabmünchen 9. Benennung der Vertreter zum Zweckverband Stauden-Wasserversorgung 10. Beschlussfassung über Sitzungstag, Sitzungsbeginn und Höhe des Sitzungsgeldes 11. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 12. Erlass der Geschäftsordnung 13. Ernennung eines Jugendbeauftragten 14. Bestellung des 1. Bürgermeisters Robert Wippel zum Eheschließungsbeamten 15. Beschaffung von "Gemeindepräsenten" 16. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen 16.1 Zusammensetzung des neuen es mit Eintrag ins "Goldene Buch" der Gemeinde Scherstetten 16.2 Fototermin "Neuer " 16.3 Arbeitsgruppen zur Novellierung der Website 16.4 Nachtbuslinie bis Scherstetten 16.5 Bezirksmusikfest

3 Sitzung des es Scherstetten am Mittwoch, den 7. Mai 2014 Mitglieder: 13 anwesend: 12 Status: öffentlich 1. Bürgermeister Wippel eröffnet die öffentliche Sitzung um 20:00 Uhr. Er stellt fest, dass der Scherstetten form- und fristgerecht geladen wurde. Der Scherstetten ist beschlussfähig. Der Scherstetten ist mit der Tagesordnung einverstanden. Öffentlicher Teil: 1. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderäte Die nachstehend aufgeführten neugewählten Gemeinderäte werden von Herrn 1. Bürgermeister Robert Wippel vereidigt (Art. 34 Abs. 4 GO). Gleichzeitig wird die Erklärung über die Geheimhaltungspflicht ebenfalls von den nachstehenden Gemeinderäten unterschrieben (Art. 56 a GO). Die Niederschriften sind Beilage zum Protokoll. Michael Ringler Roland Schiller Hermann Müller 2. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister Der Vorsitzende schlägt vor, dass wie bisher nur ein Stellvertreter des 1. Bürgermeisters gewählt wird. Es wird ein Stellvertreter des 1. Bürgermeisters gewählt. 3. Wahl und Vereidigung der 2. Bürgermeisterin Der Vorsitzende führt aus, dass es in Scherstetten immer so gehandhabt wurde, dass der 2. Bürgermeister aus dem jeweils anderen Ortsteil (also dieses Mal aus Konradshofen) benannt wird.

4 Er schlägt Gemeinderätin Frau Daniela Bravi als 2. Bürgermeisterin vor. Im Anschluss wird in geheimer Wahl die 2. Bürgermeisterin gewählt. Bildung des Wahlausschusses: 1. Bürgermeister Robert Wippel und Geschäftsstellenleiter Bernhard Schalk Ergebnis der Wahl der 2. Bürgermeisterin: Abgegeben: Für Daniela Bravi: 12 Stimmzettel 11Stimmen 1 leerer Stimmzettel Gemeinderätin Daniela Bravi nimmt die Wahl zur 2. Bürgermeisterin an. Anschließend erfolgt die Vereidigung der 2. Bürgermeisterin Daniela Bravi durch den Vorsitzenden gemäß Art. 27 KWBG. Gleichzeitig wird die Erklärung über die Geheimhaltungspflicht (Art. 56 a GO) unterschrieben (Niederschriften sind Beilage zum Protokoll). 4. Beschlussfassung über das Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse Der Vorsitzende erläutert, dass die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen des s grundsätzlich nach dem System Hare/Niemeyer erfolgen muss. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass zur Besetzung der Ausschüsse smitglieder ohne Rücksicht auf die Sitzverteilung nach Parteien und Wählergruppen vorgeschlagen werden. Dazu ist jedoch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Die Besetzung der Ausschüsse im erfolgt nach dem System Hare/Niemeyer. 0 Ja : 12 Nein Somit erfolgt die Besetzung der Ausschüsse im nach Personen. 5. Besetzung der Ausschüsse Für den Rechnungsprüfungsausschuss müssen Mitglieder (Anzahl: 3) benannt werden. Auf den Kindergartenausschuss soll verzichtet werden. Diskussionsverlauf: Gemeinderätin Karina Wiedemann spricht sich dafür aus, den Kindergartenausschuss beizubehalten, weil hier dringende Angelegenheiten besprochen werden können, bei denen nicht bis zur nächsten ssitzung gewartet werden soll.

5 Es werden zwei Ausschüsse gebildet: Rechnungsprüfungsausschuss: Vorsitzender: Alexander Thoma Mitglieder: Karina Wiedemann Roland Schiller Stellvertreter: Harald Fischer Stellvertreter: Simon Schorer Michael Ringler Kindergartenausschuss: Vorsitzender: 1.Bürgermeister Robert Wippel Mitglieder: 2.Bürgermeisterin Daniela Bravi Michael Ringler Bernd Deschler Stellvertreter: Karina Wiedemann Stellvertreter: Dieter Wilhelm Roland Schiller Harald Fischer 6. Benennung der Vertreter der Gemeinschaftsversammlung Nach den amtlichen Zahlen des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom beträgt die Zahl der Einwohner in Scherstetten 997. Nach Art. 31 Abs. 2 GO verringert sich die Zahl der Gemeinderäte erst in der übernächsten Wahlperiode also im Jahre 2020, sofern in Scherstetten die Einwohnerzahl im Juni 2019 unter 1000 Einwohner bleibt. Nach den amtlichen Zahlen des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung hat nämlich die Einwohnerzahl am in Scherstetten 1001 betragen. Somit besteht der in dieser Periode noch aus 12 Mitgliedern. Rechtliche Würdigung: Nach der Erläuterung 3.1 zu Art. 6 VGemO (Bonegel/Kitzeder Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverbände) vertreten diese die Auffassung, das die letzten veröffentlichten Einwohnerzahlen vor dem Wahltag verwendet werden. Daher hat die Gemeinde Scherstetten nach Art. 6 Abs. 2 VGemO nur 2 Vertreter der Gemeinschaftsversammlung zu benennen.

6 Es werden folgende Mitglieder benannt: Vertreter: Stellvertreter: weiterer Stellvertreter: 1.Bürgermeister Robert Wippel Simon Schorer Wilhelm Kögel 2. Bürgermeisterin Daniela Bravi Michael Ringler Dieter Wilhelm 7. Benennung der Vertreter zum Schulverband Hiltenfingen Als Vertreter zum Schulverband Hiltenfingen wird 1. Bürgermeister Robert Wippel (kraft seines Amtes) und als dessen Stellvertreterin die 2. Bürgermeisterin Frau Daniela Bravi benannt. 8. Benennung der Vertreter zum Schulverband Schwabmünchen Als Vertreter zum Schulverband Schwabmünchen wird Bürgermeister Robert Wippel (kraft seines Amtes) und als dessen Stellvertreterin die 2. Bürgermeisterin Frau Daniela Bravi benannt. 9. Benennung der Vertreter zum Zweckverband Stauden-Wasserversorgung Eine Benennung der Vertreter für den Zweckverband Stauden-Wasserversorgung ist nicht erforderlich, da Bürgermeister Wippel kraft Amtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung ist. Nachdem die Gemeinde Scherstetten zum Stand der letzten Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes vom nur 997 Einwohner hat, wird nur noch ein Vertreter zur Zweckverbandsversammlung entsandt. ( 7 Abs. 2 der Verbandssatzung) Als Vertreter zum Zweckverband Staudenwasser wird 1.Bürgermeister Robert Wippel (kraft seines Amtes) und als dessen Stellvertreterin die 2. Bürgermeisterin Frau Daniela Bravi benannt. 10. Beschlussfassung über Sitzungstag, Sitzungsbeginn und Höhe des Sitzungsgeldes

7 Die Sitzungen fanden bisher immer am Mittwoch statt. Sitzungsbeginn war Uhr. Als Sitzungsgeld wurde 15,00 festgelegt. Der Sitzungsplan für 2014 ist bereits beschlossen. Hinweis: Bei der konstituierenden Sitzung im Mai 2002 wurde das Sitzungsgeld von 25,00 DM einstimmig auf 15,00 festgelegt. Umliegende Gemeinden haben seit letzter Periode bereits 20,00. Eine Angleichung an diesen Satz wäre vertretbar. Die bisherige Regelung wird beibehalten. 11. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurde jedem mit der Ladung versandt und ist Beilage zum Protokoll. Der stimmt der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu. 12. Erlass der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung wurde jedem mit der Ladung versandt und ist Beilage zum Protokoll. Die Geschäftsordnung des es, die zu Beginn einer jeder Wahlperiode neu zu erlassen ist, enthält in Ergänzung der grundlegenden Bestimmungen der Geschäftsordnung wichtige Regeln über Vorbereitung, Ablauf und Umsetzung der ssitzungen. Insbesondere werden die Aufgaben der Gemeindeorgane und die Verantwortung für den Geschäftsgang für den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften im eigenen und im übertragenden Wirkungskreis und für die Durchführung der gesetzmäßigen Anordnungen und Weisungen der Staatsbehörden geregelt. In ihr werden also die Spielregeln für eine Zusammenarbeit in den nächsten sechs Jahren festgeschrieben. Der Bayerische Gemeindetag hat es sich wieder zur Aufgabe gemacht, seinen Mitgliedern hierfür ein Muster zur Verfügung zu stellen, das rechtliche Änderungen und praxisrelevante Entwicklungen abbildet. Die Änderungen wurden in rot eingearbeitet. Weitere wichtige Informationen zu den einzelnen Paragraphen in der Geschäftsordnung werden vom 1. Bürgermeister gegeben. Diskussionsverlauf:

8 Gemeinderätin Karina Wiedemann kritisiert, dass die Rechte des es insbesondere bei Personalentscheidungen stark eingeschränkt werden. Geschäftsstellenleiter Bernhard Schalk erläutert, dass die Regelung zu den Personalentscheidungen zu den 2 und 13 der Geschäftsordnung nur die gesetzlichen Vorschriften des Art. 43 GO abbilden. In 8 wünscht der, dass der Text aus der alten Geschäftsordnung übernommen wird, um den Kindergartenausschuss bei zu behalten Auf Anregung von Gemeinderätin Karina Wiedemann wird in 20 Abs. 1 der Satz 3 während der Sitzung ist das Rauchen nicht gestattet gestrichen, weil seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes das Rauchen in öffentlichen Gebäuden untersagt ist. 27 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung wird während der nichtöffentlichen Sitzung in Umlauf gegeben, die Beschlüsse der Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung werden am Ende der nichtöffentlichen Sitzung vorgelesen und die Niederschrift vom genehmigt. Der beschließt die Geschäftsordnung mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen. 13. Ernennung eines Jugendbeauftragten Eine sorgsame und verantwortungsvolle Kinder- und Jugendbetreuung fällt in den Bereich der Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Den Standard, den die Gemeinde hier zugrunde legt, ist freiwillig. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren den Umbau des Gruppenraumes in Scherstetten in Zusammenarbeit mit Jugendlichen finanziert. Ferner haben durch das Engagement des bisherigen Jugendbeauftragten Bernd Deschler verschiedene Fortbildungsmaßnahmen (Jugendtreff Coaching zusammen mit dem Kreis-Jugendring) für Jugendliche beider Ortsteile stattgefunden. Eine Fortsetzung dieser Aufgabe sollte daher unbedingt erstrebenswert sein. Bernd Deschler wird als Jugendbeauftragter für Scherstetten und Dieter Wilhelm wird als Jugendbeauftragter für Konradshofen ernannt. 14. Bestellung des 1. Bürgermeisters Robert Wippel zum Eheschließungsbeamten Nach 3 Abs. 3 PstVollzV erlischt die Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungs- Standesbeamten nach Ablauf der Wahlperiode. Das bedeutet, dass auch bei wiedergewählten Bürgermeistern die Bestellung mit Ablauf des erlischt. Der Standesamtsbezirk umfasst das Gebiet der VG-Stauden. Die Bestellung zum Eheschließungs-Standesbeamten muss deshalb durch die Gemeinschaftsversammlung erfolgen, auf Vorschlag des jeweiligen es.

9 Der schlägt vor, dass 1. Bürgermeister Robert Wippel in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt wird. 11 Ja : 0 Nein 1. Bürgermeister Robert Wippel nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil. 15. Beschaffung von "Gemeindepräsenten" Nach den Neuwahlen hat sich ein Vertreter der Firma Walter -Präsente mit Präsentartikel vorgestellt. Es handelt sich um Geschenke zu runden Geburtstagen, Geburten und Hochzeiten. In Gesprächen mit Bürgermeisterkollegen hat der Vorsitzende erfahren, dass auch die Gemeinden Hiltenfingen, Langerringen, und Langenneufnach bereits Geschenkartikel mit dem Gemeindelogo für solche Zwecke geordert haben. Bisher wurden nur zu den runden Geburtstagen ein Geschenkkorb im Wert von 20,00 durch Frau Fischer gemacht und zu besonderen Anlässen auch das Staudenbuch im Wert von 29,00 verschenkt. Dieser Korb sowie das Buch wurden bisher sehr gut angenommen und sind im Vergleich zu anderen Lieferanten sehr günstig. Im Prinzip besteht keine Notwendigkeit von dieser Variante abzuweichen, zumal bei den Präsenten eine Mindestabnahmemenge notwendig ist und somit der einmalige Anschaffungswert zwischen 500,00 und 1.500,00 je nach Artikel liegt. Diskussionsverlauf: Der diskutiert kurz über die Beschaffung von Artikeln von der Firma Walter- Präsente. 16. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen 16.1 Zusammensetzung des neuen es mit Eintrag ins "Goldene Buch" der Gemeinde Scherstetten Die Gemeinderäte, der 1. Bürgermeister und die 2. Bürgermeisterin tragen sich ins Goldene Buch der Gemeinde Scherstetten ein Fototermin "Neuer " Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Foto des neuen es in die Website eingestellt wird. Die Festlegung eines Fototermin s ist daher notwendig. Das letzte Foto wurde von Herrn Walter Kleber aufgenommen.

10 Der legt den Samstag, 17. Mai 2014 Vormittag fest. Die genaue Uhrzeit wird vom Vorsitzenden noch bekannt gegeben Arbeitsgruppen zur Novellierung der Website Wie bei der letzten Sitzung angesprochen, sollten der Herrn Maya nach der Beauftragung wieder aktuelle Informationen aus unseren Ortsteilen liefern. Insbesondere auch aktuelle Fotos von den Orten. Bei der Novellierung wird es wieder sinnvoll sein kleine Arbeitsgruppen zu bilden, welche bestehende Themen wieder aktualisieren (Texte, Daten, Zahlen Fotos). Gruppen: Ortsteile (Scherstetten, Konradshofen, Erkhausen), Kindergarten, Vereine (Scherstetten, Konradshofen), Gewerbe (Scherstetten, Konradshofen), Freizeit (Scherstetten, Konradshofen), Daten Zahlen, Schulen, usw. neu: Jugend Ein gemeinsamer Abschlusstermin (26. KW) mit den Gruppen soll einen letzten Feinschliff geben, damit Herr Maya die überarbeiteten Varianten vorgelegt werden können. Herr Maya überarbeitet im Anschluss mit den vorgelegten Varianten die Internetseite der Gemeinde Scherstetten. In diesem Zusammenhang wird auch der Umfang der aktuellen Informationen sowie die Zuarbeit zur Aktualisierung geklärt werden! Diskussionsverlauf: Giselbert Schramm weist nochmals daraufhin, dass alle Vereine und Organisationen darauf achten sollen, die Termine auf der VG-Homepage bekannt zu geben Nachtbuslinie bis Scherstetten Der Vorsitzende verliest das Ablehnungsschreiben des AVV`s zur Verlängerung der Nachtbuslinie 694 bis Scherstetten. Diskussionsverlauf: Der findet es traurig, dass kleine ländliche Gemeinden von der Nachtbuslinie abgekoppelt werden Bezirksmusikfest

11 Der Vorsitzende gratuliert der Musikkapelle Konradshofen zum 1. Platz beim Blasmusik-Cup in Langerringen. 1. Bürgermeister Wippel beendet die öffentliche Sitzung um 21:45 Uhr. Vorsitzender Schriftführer Robert Wippel 1. Bürgermeister Bernhard Schalk VG Stauden

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