St. Wolfgang, am
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- Björn Jürgen Keller
- vor 7 Jahren
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1 St. Wolfgang, am Vorbemerkung zum Konsultationspapier Nationaler Qualifikationsrahmen für Österreich/ Fragen und Antworten zum Konsultationsprozess Arbeitsgruppe bifeb) Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung bifeb) versteht sich als zentrales Aus- und Weiterbildungsinstitut für Erwachsenenbildner/innen und Bibliothekar/innen in Österreich. Wir arbeiten im öffentlichen Auftrag und orientieren uns am Prinzip des Lebenslangen Lernens und der Chancengleichheit im Zugang zu Bildung für alle. Mit dem Jahr 2006 eröffnete das bifeb) einen Dialog zum Lebenslangen Lernen, allen Beteiligten der Erwachsenenbildung gleich verpflichtet und mit besonderem Augenmerk auf Übergänge im Bildungsbereich zwischen formalen und nichtformellen Sektor. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung eines Nationalen Qualifikationsrahmen NQR für Österreich mehr als nur eine Herausforderung sondern eine besondere Gelegenheit für die Erwachsenenbildung. Diese Gelegenheit besteht im Gewinn an Profil im gesamten Bildungsbereich und im Einbringen der weitgespannten Kompetenzen der Förderung des Lernens von Erwachsenen (erwachsenengerechtes Lernen). Unserer Auffassung nach ist der gemeinsame Blickpunkt nicht aus dem Auge zu verlieren, der durch den Aktionsplan für Erwachsenenbildung (siehe die jüngst erschienene vorläufige Endfassung des Rates der Europäischen Union Council Conclusions on Adult Learning vom 7. Mai 2008) und den eingeleiteten Prozessen für eine kohärente Strategie des Lebenslangen Lernens in Österreich anvisiert wird. Die österreichische Erwachsenenbildung ist spätestens seit 1955 europäisch ausgerichtet, die inhaltlichen Wurzeln des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung beweisen das im Rückblick auf die eigene Rolle. Der Paradigmenwechsel von einer Lernzielorientierung zu einer Orientierung an Lernergebnissen darf nicht als Kontrollinstrument sondern muß tatsächlich als Entwicklungs- und Steuerungschance gesehen werden, welche den Lernenden in den Mittelpunkt stellt. Somit werden Lernprozesse und daraus entstandene Ergebnis für die eigene und gemeinsame Lebensorientierung und Beruf transparent. Die Erwachsenenbildung spricht schon lange von ihrer besonderen Fähigkeit erwachsenengerechtes Lernen zu ermöglichen. So gesehen sollen die Bemühungen um einen Qualifikationsrahmen kritisch, realistisch, in einem offenen dem Dialog verpflichteten gemeinsamen Prozess mit den Akteuren der Erwachsenenbildung gestaltet und gesteuert werden. Ein wesentliches Interesse der Erwachsenenbildung wie es vom bifeb) aus gesehen wird besteht in einer erstmals entstehenden Möglichkeit durch die Prämisse der Lernergebnisorientierung auf eine neue Schnittmenge der allgemeinen und der beruflichen Bildung zu gelangen (siehe: Chisholm 1, Das Lernkontinuum und Kompetenzorientierung: neue Schnittmengen zwischen der allgemeinen und der beruflichen Bildung, in: Österreich Spezial, Berufs- und Wirtschaftspädagogik online, Spezial 3, Oktober 2007). 1 [ ] 1/8
2 Von zentraler Bedeutung ist, so die Sichtweise des Bundesinstituts: Der Prozess und das Ergebnis des NQR soll die Trennung von beruflicher und allgemeiner Erwachsenenbildung überwinden. Das bedeutet konsequenterweise auch eine Neudefinition oder zumindest eine wesentlich dynamischer Sicht auf das Korridormodell. Die Begriffe formales, nichtformelles und informelles Lernen zur Festlegung von 3 Korridoren dürfen nicht beschränkend oder gar hermetisches verwendet werden. Diese Begriffe müssen im konkreten Kontext verstanden und angewendet werden; diese Begriffsklarheit soll hilfreich für die Entwicklung des NQR sein und nicht behindern. Die 3 Korridore ersetzen daher nicht die anderen Lehr- und Lernbegriffe in ihren pädagogischen und andragogischen Zusammenhängen (z. B. selbstgesteuertes Lernen, selbstorganisiertes Lernen). Bei der Entwicklung des NQR sollte regelmäßig überprüft werden, inwiefern die Ziele des Lebenslangen Lernens, des Aktionsplans für Erwachsenenbildung usw. unterstützt und berücksichtigt werden (am Beispiel des Zweiten Bildungswegs, der Grund- oder Basisbildung). Auf den Punkt gebracht, ist die Erwachsenenbildung auch stakeholder im 1. Korridor (formales Lernen), wenn es um das Nachholen von Bildungsabschlüssen von Erwachsenen geht, und die Erwachsenenbildung ist nicht die Reparaturwerkstatt (Korridor 2 als Reparaturwerkstatt von Korridor 1)! Das bifeb)-team hat die vorgeschlagenen Fragen des Konsultationspapiers vorgelegt durch bm:ukk und bm.w_f a - durchnummeriert und in einer Arbeitsgruppe, die von Dr. Margarete Wallmann geleitet wurde, diskutiert. Protokollartig zusammengefasst legen wir dieses Ergebnis hier vor. Christian Kloyber bifeb) Geschäftsfeld Bildungsentwicklung Beigelegt: Fragen und Antworten zum Konsultationsprozess, bifeb) 2/8
3 Anwesend: Grete Wallmann, Dagmar Heidecker, Ingeborg Melter, Marianne Sonntagbauer, Christian Oczenasek, Christian Kloyber Mitschrift: Claudia Tanzer Datum: Konsultationsprozess- Nationaler Qualifikationsrahmen für Österreich Fragen und Antworten zum Konsultationsprozess: 1. Sind die organisatorischen Strukturen (insbesondere die nationale Steuerungsgruppe, die Projektgruppe im BMUKK, BMWF) zur Bewältigung des Vorhabens der Implementierung eines NQR transparent und klar dargestellt? Die Abgleichung bzw. Trennung zwischen Korridor 1 (formales Bildungssystem) und Korridor 2 (nicht formal erworbene Qualifikationen) ist nicht nachvollziehbar. Z.B.: Zweiter Bildungsweg, hier sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung im ersten Korridor beteiligt; die Zuständigkeit der Erwachsenenbildung in Korridor ist auszubauen. Unklar ist, was mit nicht erreichten Abschlüssen geschieht, (wo das Lernergebnis Erwachsenenbildung nicht erreicht wurde)? Konzept des LLL ist nicht berücksichtigt. In welchen Bereich fällt z.b. der Kindergarten (Vorschule)? Gibt es hier jetzt eine Schnittstelle zur Erwachsenenbildung auf Korridor 2 (nicht formales Lernen)? (Vergleiche mit den transversalen Themen des LLL-Prozesses, wie Lebensphasenorientierung, verbesserte Durchlässigkeit für Bildungsabschlüsse, etc. Wie beeinflusst diese LLL-Maxime das Korridormodell des NQR). 2. Ist der Zeitrahmen für die Entwicklung des NQR realistisch gesetzt? Ziel 1 formales Bildungssystem bis 2010: Betrifft rein formales Bildungssystem und scheint realistisch. Ziel 2 nicht formales Lernen: Korridor 1 und 2 sollten dort, wo die Erwachsenenbildung formale Abschlüsse anbieten darf (z.b. 2. Bildungsweg), Hand in Hand gehen. Hier erscheint der Zeitplan etwas knapp. Die politische(n) Ebene(n) muss/müssen mitbedacht werden. Die Bearbeitungsstrukturen / Durchlässigkeit der Abgleichung zwischen Korridor 1 und 2 sollten parallel geschaffen bzw. von vornherein mitgedacht werden. 3. Stimmen Sie mit den Zielsetzungen überein? Falls nicht, begründen Sie bitte Ihren Standpunkt? 4. Welche Erwartungen und Ziele verbinden Sie/Ihre Organisation mit der Einführung eines NQR? 5. Welche Ziele sollten aus der Sicht Ihrer Institution bevorzugt verfolgt werden? Fehlen bestimmte Ziele, die berücksichtigt werden sollten? Gleichbehandlung der Erwachsenenbildung. Nicht-formaler Korridor ist nicht die Reparaturwerkstatt von Korridor 1! Erhöhung der Durchlässigkeit zw. den verschiedenen Sektoren des Bildungssystems. Ziel ist die Förderung und Entwicklung nicht formal und informell erworbener Lernergebnisse in formalen Bildungsprozessen. Es ist ein Annäherungs- und nicht nur ein Integrationsprozess. Vergeben von eigenen Abschlüssen als Ziel. 3/8
4 Der NQR soll... als Formulierungsgrundlage (vgl. S. 7, 8). Der NQR soll die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Sektoren erhöhen. Der NQR sollte die Erwachsenenbildung auf gleicher Augenhöhe mit formalem Lernen etablieren. Der NQR sollte die Begrifflichkeiten des LLL-Konzepts berücksichtigen. (EQR wird im vorliegenden Papier zum Teil von Schule; Orientierung der Leitlinien wird einleitend erwähnt, jedoch nicht durchgängig durchgehalten, vgl. S 9) Stärkere Berücksichtigung der Lernenden als Stakeholder ( Den Lernenden in den Mittelpunkt stellen ). Der NQR schließt auch Erwachsenenbildung-Organisationen (VHS, BFI,...) ein. 6. Soll der NQR primär orientierende Funktion haben oder sollen auch stärker regulierende Elemente einbezogen werden? Wenn ja, welche? Der Begriff orientierend ist zu wenig griffig. Der NQR soll einen Rahmen für formales, nicht formales, informelles, empfehlendes... geben. Regulierung ist erst die Konsequenz daraus (des NQR). (Daraus kann der Handlungsbedarf nach innen abgleitet werden.) Dies ist nicht Aufgabe des NQR. Statt regulierend wäre der Begriff Vergleichbarkeit oder Rahmen für Standards oder fördernd für Bildungsbereitschaft oder Anreize für Bildung vorzuziehen. 7. Ist grundsätzlich eine derartige Typologisierung von Qualifikation von Nutzen für den NQR, wenn nein, welche Alternativen gibt es? Die Typologisierung macht Sinn, wenn sie als Übersetzungs- und Vergleichssystem verstanden wird. Die Unsicherheiten (vgl. unten) müssen geklärt werden. Sie eignet sich gut als erstes Grundraster, um Unsicherheiten zu beseitigen und um den Ist-Stand abzubilden. Übergänge können deutlich gemacht werden. Die vorliegende Typologisierung schmälert die Gleichwertigkeit der Erwachsenenbildung, wenn die Erwachsenenbildung in Typ III eingeordnet wird. Erwachsenenbildung muss in Typ I, II und III angesiedelt sein. Fragen? Wie schaut die Beziehung zwischen Typ I und III aus? Ist ein inneres Anrechungssystem angedacht? Muss ich einer NQR-Agentur ein neues Curriculum melden? 8. Wie sollen Teilqualifikationen in einen NQR aufgenommen werden, welche Hindernisse sehen Sie in diesem Zusammenhang? Teilqualifikationen sollen abgebildet werden. Wie, können und sollen zertifizierende Stellen definieren. Die Schwierigkeiten scheinen uns im Einigungsprozess zw. verschiedenen Interessensgruppen zu liegen (vgl. Lebens-/SozialberaterInnen und BerufsberaterInnen). Fragen? Was ist Teil-, was ist Zusatzqualifikation? Beispiele: Unterschiede zw. Zahnarzt in Frankreich und Österreich, Homöopathen in Deutschland und Österreich 9. Sind die Begriffe formales, nicht formales und informelles Lernen ein taugliches Instrument, alle in Österreich relevanten Lernergebnisse zu beschreiben? Lernen muss begrifflich gefasst werden. Im vorliegenden Kontext handelt es sich um einen bildungspolitischen Diskurs. Die Begriffe werden vorwiegend im Qualifikations-Kontext beschrieben. Die Festlegung und die Verwendung der Begriffe 4/8
5 entspricht nicht der wissenschaftlichen bzw. pädagogischen Handhabung. Die Vielfalt von Lernmöglichkeiten wird nicht erfasst. Im Arbeitsbereich sind die Begriffe durchaus tauglich, nicht im pädagogischen Bereich. Im Idealfall werden andere Begriffe gefunden bzw. der Zusatz Kontext gemacht z.b. im formalen Kontext, im informellen Kontext,.... Informelles Lernen wird hier nur im Kontext ihrer Anerkennung verstanden. Die Begriffe beziehen sich jedoch auch auf den Lernkontext (Lehr-Lernprozess) und wird in vielen Lerntheorien anders beschrieben. Sie umfassen die verschiedenen Lernkontexte. Es gibt mehr. 10. In welchen Bereichen erscheint die Ausweitung der Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens als besonders dringlich? In Bereichen, die bisher im Bildungsbereich nicht vorgesehen waren. Z.B. Pioniere; Berufe, wo Berufsbild im Wandel ist oder neu geschaffen wird. Frage? Wer anerkennt? 11. Kann die zeitlich primäre Zuordnung des formalen Systems allzu normierend für die Korridore 2 und 3 wirkt (sic)? Wenn ja, wie könnte das verhindert werden? Ja, die Gefahr besteht. Vgl. LLL oben. (Kindergarten) 12. Welche Herangehensweise hat Ihre Organisation zum Thema Lernergebnisse? Falls Ihre Ausbildungsvorschriften bzw. Curricula bereits Lernergebnisse beinhalten, bitte stellen Sie diese kurz dar. Lernergebnisse sind großteils in den einzelnen Angeboten formuliert. Beispiele: Bildungsberatung LuC, Bildungsmanagement LuC, Supervision und Coaching LuC, Basisbildung LuC, e-learning LuC, Ausbildung für ehrenamtliche BibliothekarInnen. 13. Ist der vorgeschlagene Raster zur Einschätzung der Lernergebnisse von Qualifikationen ein brauchbares Instrument? Der vorliegende Raster ist eine nützliche Grundlage zur Einschätzung und gibt Anleitungen zur Formulierung von Lernergebnissen. Der Raster scheint gut für Lehrgänge anwendbar, weniger bei selbstgesteuerten Einzelveranstaltungen. Der Raster soll zur Orientierung und nicht zur Normierung dienen. Informellem - und nicht-formalen Lernergebisse sollten unbedingt mitgedacht werden. 14. Wird die durch das BMUKK/BMWF empfohlene Herangehensweise zur Analyse, Darstellung und längerfristigen Ausrichtung auf Lernergebnisse als sinnvoll, zielführend und durchführbar eingeschätzt? Falls nicht, begründen Sie bitte Ihren Standpunkt. Prinzipiell ja, nachfolgendes sind Anmerkungen: Beispiel: EQR Sprachen, Lerner/innenergebnisorientiert beschrieben, Lernende sollen sich selbst zuordnen können (in die Lage gebracht werden, sich...) und setzen danach den nächsten Schritt. Problem für Einrichtungen ist, dass der Referenzrahmen erst geschult werden muss. Dzt. ist die Vergleichbarkeit noch nicht wirklich gegeben. Gefahr der Normierung ist dem Referenzrahmen immer immanent. Referenzrahmen müssen für Lernende transparent beschrieben werden. Mehr auf Prämissen des LLL-Prozesses schauen und den Lernenden in den Mittelpunkt stellen. Wie schaut die Lernergebnisorientierung in der Erwachsenenbildung aus? Vorschlag: Studie in Auftrag geben. 5/8
6 ad Exkurs S 15: Die Bildungsstandards meinen Lernergebnisse? Der Begriff Standard muss im vorliegenden Papier erläutert werden. Die große Herausforderung besteht in der Formulierung von informellen - und nicht-formalen Lernergebnissen und Standards. 15. Wird dem Prinzip der Gleichwertigkeit von Qualifikationen in einem NQR zugestimmt? Der Gleichwertigkeit wird prinzipiell zugestimmt. 16. Gibt es gewichtige Argumente gegen einen NQR mit acht Niveaus, wenn ja welche. (sic)welche Alternativen können dann dargestellt werden? NQR mit acht Niveaus scheint einem NQR mit sechs Niveaus vorzuziehen zu sein. Mehr Niveaus scheinen die Einstufung zu erleichtern. Der zweite Bildungsweg orientiert sich vom Selbstverständnis her nicht am Sekundarbereich I und sollte mindestens in Level 3 angesiedelt werden. Für die Erwachsenenbildung wäre ab Niveau 5 eine innere Differenzierung der Niveaustufen sinnvoll. Insgesamt muss die Beantwortung dieser Frage vor dem Hintergrund budgetärer und politischer Entscheidungen getroffen werden, die derzeit noch offen sind. 17. Wird der vorgeschlagenen Vorgehensweise, d.h. die EQR Deskriptoren als Ausgangspunkt zu verwenden, zugestimmt? 18. Gibt es eine Präferenz hinsichtlich der Erstellung einer spezifischen österreichischen Deskriptorentabelle? 19. Welche alternativen Methoden (z.b. Vorgabe von Deskriptoren durch ein top-down Verfahren) kann es geben, um Deskriptoren für den NQR zu entwickeln? Bitte stellen Sie diese, wenn möglich, dar. Lerner/innenorientierte Sichtweisen sollten bei der Formulierung der Deskriptoren berücksichtigt werden. Der Vorgangsweise wird zugestimmt. 20. Wird der vorgeschlagenen Vorgehensweise, nämlich der ersten Aufnahme von Qualifikationen ab Anfang 2009, zugestimmt? Wenn nein, welche Alternativen schlagen Sie vor? Bitte begründen Sie Ihre Vorschläge. Ja, unter Berücksichtigung der drei Korridore. 21. Wird der Zuordnung von Berufsqualifikationen auf höheren Niveaus (5-8) zugestimmt? Wenn nicht, warum und welche Alternativen werden vorgeschlagen? Ja 22. Ist innerhalb Ihrer Institution/Organisation die Richtlinie für die Anerkennung von Berufsqualifikationen bzw. internationale Personenzertifizierungen ein gewichtiges Thema und für den NQR möglicherweise relevant? Internationale Personenzertifizierungen werden in Zukunft relevant werden. Berufsbilder müssen in Zukunft auf europäischem Niveau verankert werden. Erst dann werden Zertifizierungen von staatlicher Seite vergeben. 23. Teilen Sie die Einschätzung, dass die Aufnahme von internationalen Qualifikationen in den NQR kein primäres Problem in Österreich darstellt? Es wird ein Problem darstellen. Vgl. Pädagogische Hochschulen und internationale Vergleichbarkeit. 6/8
7 24. Bitte beurteilen Sie grundsätzlich, ob die explorative, exemplarische Zuordnung von Bildungsabschlüssen (wie z.b. in Anhang 4), eine mögliche Herangehensweise zum Aufbau eines NQR ist, falls nicht, bitte stellen Sie die Sicht Ihrer Institution dar. Die explorative, exemplarische Zuordnung von Bildungsabschlüssen ist eine grundsätzliche Herangehensweise zum Aufbau des NQR. 25. Ist die Form der Darstellung der Bildungssegmente wie in Tabelle 4 eine zielführende Darstellung, oder wird eine Darstellung mit nur zwei Segmenten (Allgemein- und Hochschulbildung einerseits, Berufsbildung andererseits) bzw. ohne eine Differenzierung in Segmente bevorzugt? Tabelle 4 wirft viele Fragen auf. Die Darstellung scheint etwas vereinfacht und nicht unbedingt hilfsreich. In höheren Niveaus fällt die Differenzierung leichter. 26. Bitte kommentieren Sie Tabelle 4, ob die exemplarischen Zuordnungen für Sie nachvollziehbar sind? Nein. Übergänge zw. 3-teil. Bologna- Prozess und Allgemeinbildung/schulischem Kontext sind nicht klar. Der 2. Korridor fehlt. Die folgenden Fragen beziehen sich auf die im Anhang 4 durchgeführte Zuordnungsdiskussion und sind optional zu beantworten: 27. Niveau 1 des EQR ist sehr knapp beschrieben und lässt verschiedene Deutungen national zu. Auf welchen Niveau soll der NQR diesbezüglich ansetzen? 28. Was/Welche Qualifikation soll als Referenz für das Niveau 1 herangezogen werden? 29. Sollen alle Lehrabschlüsse demselben Niveau zugeordnet werden? 30. Sollte der BMS-Abschluss gleich wie der Lehrabschluss eingestuft werden, wie das bei ISCED der Fall ist? 31. Wie sind die verschiedenen Formen der Studienberechtigung (Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung) einzuordnen? Sollen die Zugangsvoraussetzungen in die Zuordnungsentscheidung einbezogen werden? keine Beantwortung 32. Wird der geplanten Struktur (Entscheidungsgremium Geschäftsstelle Register) zugestimmt? Um Strukturen zu schaffen, die auf Entwicklungen und Veränderungen reagieren, sollte ein OE- Prozess mitgeplant werden. 33. Wer soll das Entscheidungsgremium sein, wie soll es besetzt sein, wie groß soll es sein? Soll das Entscheidungsgremium zusätzlich zur nationalen Steuerungsgruppe aufgebaut werden? Die Erwachsenenbildung sollte vertreten sein. 34. Welche bestehenden Einrichtungen könnten die Aufgaben der NQR-Geschäftsstelle kompetent erfüllen, wäre eine neue Einrichtung erforderlich? Keine bestehende Einrichtung kann die Aufgaben derzeit erfüllen. 35. Wird den drei geplanten kurzfristigen Maßnahmen zugestimmt? Ja, im Sinne einer effizienten und effektiven Vorgangsweise. 7/8
8 36. Welche weiteren Zielsetzungen sollen durch die organisatorische Struktur im NQR verfolgt werden? Die Struktur muss so gewählt werden, dass die beiden anderen Korridore parallel aufgebaut werden können. 37. Welche besonderen Zielsetzung verlangen die Korridore des nicht formalen und informellen Lernens von einer Organisationsstruktur des NQR? Korridor 2 und 3 müssen parallel behandelt werden. Version bifeb) /8
Mit Schreiben vom , eingelangt bei der Österreichischen Notariatskammer am ,
Ö S T E R R E I C H I S C H E N O T A R I A T S K A M M E R An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung II/7 zhd. Fr. Milana TOMIC Minoritenplatz 5 1014 Wien Wien, am 25.06.2008
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