OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp."

Transkript

1 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 27/03 Verkündet am 23. Juli 2003 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp.

2 2 hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 16. Juli 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht B und die Richter am Oberlandesgericht D und W b e s c h l o s s e n : 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 14. April 2003 (VK VOF 8/2003) wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hier entstandenen notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und des Beigeladenen einschließlich der im Verfahren nach 118 GWB angefallenen Kosten zu tragen. 3. Die Hinzuziehung je eines Rechtsanwaltes war im Beschwerdeverfahren für die Antragsgegnerin und den Beigeladenen notwendig. 4. Streitwert für das Beschwerdeverfahren:

3 3 Gründe: I. Die Antragsgegnerin beabsichtigt die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß 47 Baugesetzbuch. Die Vorbereitung der zu treffenden Entscheidungen schrieb sie, an Vermessungsingenieure gerichtet, europaweit in einem Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach den Bestimmungen der VOF aus. Auf ihren Teilnahmeantrag wurde die Antragstellerin mit Schreiben der Antragsgegnerin vom zur Abgabe eines Angebotes bis zum aufgefordert. Mit Schreiben vom reichte die Antragstellerin ihr Angebot zu den anfallenden Geschäftsstellen- und Vermessungsarbeiten ein (Anlage BF 5). Am nahm sie einen Verhandlungstermin vor dem Umlegungsausschuss der Antragsgegnerin wahr. Mit Schreiben vom teilte die Antragsgegnerin ihr mit, es sei beabsichtigt, die Aufgaben dem Beigeladenen zu übertragen (Anlage BF 10). Die Antragsstellerin hat die Nachprüfung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beantragt. Mit Beschluss vom hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen. II. Die Beschwerde der Antragstellerin, mit der sie erreichen will, dass der Beschluss der Vergabekammer aufgehoben und die Antragsgegnerin verpflichtet wird, ihr, der Antragstellerin, den Zuschlag zu erteilen, ist unbegründet. 1. Ohne Erfolg macht die Antragstellerin geltend, sie sei mit ihrem Einwand einer unzulässigen Ausschreibung hoheitlicher Maßnahmen entgegen der Ansicht der Ver-

4 4 gabekammer nicht nach 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ausgeschlossen, weil sie mehrfach darauf hingewiesen" habe, dass die Antragsgegnerin die zur Durchführung der Umlegung erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen hoheitlichen Aufgaben u.a. entgegen einer Rundverfügung der Bezirkregierung Köln vom (vgl. Anlage BF 12; 1 Abs. 2 Nr 1 b Vermessungsingenieur BONW i.v.m. 5 Abs. 1 Satz 2 Vermessungs- und Katastergesetz NW, Rundverfügung vom ) unzulässigerweise ausgeschrieben habe. Zu Recht hat die Vergabekammer darauf hingewiesen, dass der gerügte Vergabeverstoß schon aus der Bekanntmachung vom zu entnehmen gewesen sei. Nach 107 Abs. 3 Satz 2 GWB hätte der Verstoß daher schon bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge am beanstandet werden müssen. Die Antragstellerin meint, die Präklusion nach 107 Abs. 3 GWB scheide aus, weil diese Bestimmung nur bei Verstößen gegen Vergabevorschriften eingreife. Auch damit vermag sie indes nicht durchzudringen. Würde es sich nämlich nicht um einen Verstoß gegen Vergabevorschriften handeln, wäre die Rüge erst Recht unbeachtlich, weil eine Antragsbefugnis nur in Bezug auf Beanstandungen gegeben sein kann, die eine Verletzung von Vergabevorschriften" zum Gegenstand haben ( 107 Abs. 2 Satz 2 GWB; vgl. ferner Senat, Beschluss vom , Verg. 22/02). 2. Die Antragstellerin macht gegen den angefochtenen Beschluss ferner ohne Erfolg geltend, sie sei mit ihrer Beanstandung gegen die von der Antragsgegnerin geforderte Referenzen nicht nach 107 Abs. 3 GWB präkludiert. Schon in der Bekanntmachung heißt es unter Nr. 12: Mindestbedingungen: Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß 12 VOF und der fachlichen Eignung gemäß 13 VOF. Es ist insbesondere darzustellen, bei welchen Umlegungsverfahren in den letzten 10 Jahren die Bewerber die Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen (Funktion der Geschäftsstelle) durchgeführt ha-

5 5 ben. Hier ist Größe der Umlegungsgebiete, Anzahl der Beteiligten (Eigentümer), Beginn und Rechtskraft der Verfahren aufzuführen. Außerdem sind für jedes Verfahren Ansprechpartner der zuständigen Umlegungsstelle zu benennen bzw. entsprechenden Referenzen beizufügen." Entsprechend hätte auch hier die Rüge nach 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ausgesprochen werden müssen, dass der geforderte Eignungsnachweis etwa gegen 4 Abs. 5 VOF verstoße. Die Antragstellerin kann somit nicht mit der erstmals mit Schriftsatz vom erhobenen Vorwurf gehört werden, dass die Antragsgegnerin überhaupt diese Referenzen einforderte. Zutreffend will die Antragsgegnerin den 10-Jahreszeitraum im Übrigen dahin verstanden wissen; dass nicht eine zehnjährige Erfahrung in der Geschäftsstellenarbeit gefordert sei, sondern nur erwartet werde, dass der Bewerber überhaupt über entsprechende Erfahrungen verfügt und diese nach Art und Umfang näher beschreibt und nachweist. Soweit die Antragstellerin in der Verhandlung vor dem Senat ergänzt hat, in früheren Gesprächen mit der Antragsgegnerin sei ein anderes Verständnis hervorgetreten, ist dem entgegenzuhalten, dass im Interesse eines fairen und transparenten Bieterwettbewerbes nur die Anforderungen der Bekanntmachung berücksichtigt werden können. Es trifft daher nicht zu, dass, wie die Antragstellerin meint, der Beigeladene die geforderte Erfahrung auf dem Gebiet der Geschäftsstellenarbeit nicht besitze und deshalb, anders, als sie (in Gestalt des Dipl. Ing. A ) dieses Kriterium nicht erfülle. Sachlich fehl geht insoweit auch die Kritik der Antragstellerin, die Anforderung von 10 Jahren Geschäftsstellentätigkeit verstoße gegen 4 Abs. 5 VOF. Einerseits werden Berufsanfänger" damit nicht insgesamt ausgeschlossen. Andererseits ist es sachgerecht, mit Blick auf die Schwierigkeit und Komplexität des Umlegungsverfahrens nicht völlig Unerfahrene zu beauftragen. Die Forderung der Antragsgegnerin nach gewissen Vorerfahrungen ist sachgerecht. Ganz allgemein wird 4 Abs. 5 VOF eher als allgemeiner Programmsatz verstanden, denn es kann nicht strikt vom öffentlichen Auftraggeber verlangt werden, an schwierigen und komplexen Aufträgen Berufsanfänger immer angemessen zu beteiligen (vgl. hierzu Müller-Wrede, VOF, 2. Aufl, 4 Rdn, 25).

6 6 3. Die Antragstellerin meint, dass fernerhin die hier in Rede stehenden Auswahlkriterien nur auf der ersten Stufe, dem Auswahlverfahren, berücksichtigt werden durften, nicht jedoch zu einem späteren Zeitpunkt der Entscheidung der Antragsgegnerin; für die Berücksichtigung eines Kriteriums Mehr an Eignung" habe in der eigentlichen Wertungsphase kein Bedürfnis mehr bestanden. Indes kann es ganz allgemein in gewissen Grenzen in VOF-Vergaben zu einer Vermischung von personenbezogenen und auftragsbezogenen Aspekten kommen. Mit einer solchen Praxis bewegt sich die Vergabestelle noch innerhalb des ihr gewährten Beurteilungsspielraums bei der Prognoseentscheidung nach 16 VOF (vgl. Müller- Wrede, 16 VOF Rdn. 25 ff). Vorliegend waren in den Mindestbedingungen unter Ziffer 12 (für den Teilnahmeantrag und die Zulassung zum Verhandlungsverfahren) der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß 12 VOF und der fachlichen Eignung gemäß 13 VOF gefordert, hier insbesondere die Darstellung der Erfahrung in Umlegungsverfahren in bezug auf das Betreiben einer Geschäftsstelle. In gewissem Rahmen durfte die Antragsgegnerin auf die Erfahrung der (zugelassenen) Mitbewerber indes auch noch bei der Prognose, wer die bestmögliche Leistung erwarten ließ, zurückkommen. In 16 Abs. 2 VOF ist nämlich ausgeführt, dass der Auftraggeber bei der Entscheidung über die Auftragserteilung auf die erwartete fachliche Leistung bezogene Kriterien insbesondere" auf die Qualität zu achten hat. Die Qualität ihrerseits hängt je nach Auftrag auch von der auftragsbezogenen Qualifikation des Bieters ab, und diese wiederum von dessen vorhandenen Erfahrungen im einschlägigen Bereich. So gesehen ist die Qualifikation/Erfahrung nicht nur ein personen-, sondern regelmäßig auch ein auftragsbezogenes Kriterium, das bei der Prognose nach 16 VOF nicht völlig ausgeblendet werden kann. Dementsprechend ist in der Wertungsmatrix der Antragsgegnerin das Kriterium Fachliche Qualifikation" genannt, wozu nach der Legende" zur Matrix Erfahrung sowie Aus- und Fortbildung" gehören. 4. Die Antragstellerin wendet sich ferner dagegen, dass die Vergabekammer sie mit der Rüge, die von der Antragsgegnerin gewählten Auftragskriterien seien nicht sachgerecht und erlaubten keine ermessensfehlerfreie Bewertung, als präkludiert angesehen habe. Die Präklusionsfolge könne, so meint sie, nicht an das Angebotsaufforderungsschreiben vom mit der dortigen Anlage anknüpfen. Denn dass

7 7 die Antragsgegnerin mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gleichzeitig eine Reihenfolge der Rangfolge der Auftragskriterien vorgeben wollte, sei dem Schreiben nicht zu entnehmen gewesen. Sie könne daher insbesondere nicht mit dem Einwand, der Preis sei zu gering gewichtet worden, nicht ausgeschlossen werden. In jenem Schreiben der Antragsgegnerin vom heißt es allerdings in der Anlage unter 8. Auftragskriterien": Maßgebliches Auftragskriterium ist die fachliche Qualifikation. Hier ist insbesondere die Erfahrung in der Geschäftstellenarbeit hervorzuheben. Weitere Kriterien in der Reihenfolge ihrer Gewichtung sind die personelle Besetzung für die Auftragserfüllung, die Ausführungsdauer, die technische Ausstattung/EDV und der Preis in Verbindung mit den Zahlungskonditionen." Damit ist schon mit diesem Schreiben ersichtlich, dass der Preis jedenfalls nachrangig berücksichtigt werden sollte. Insoweit mag zwar nicht die Rüge ausgeschlossen sein, der Preis sei konkret zu gering gewichtet worden. Indes lässt sich dies in der Sache auch nicht feststellen. Zwar ist nach 97 Abs. 5 GWB der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich aber weder allein noch überwiegend nach dem Preis. Es muss nur sichergestellt sein, dass der Auftraggeber Preis und Leistung in ein angemessenes Verhältnis setzt. Zudem signalisiert der abweichende Wortlaut in 16 Abs. 1 VOF ( bestmögliche Leistung") eine andere Wertung des Preises als etwa in 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A und 25 Nr. 3 VOL/A, ohne das Preiskriterium völlig zu meiden, und verdeutlicht damit die Besonderheit des Gegenstandes von VOF- Vergabeverfahren (vgl. Senat Beschluss vom , Verg. 45/02). Im Übrigen kommt dem Auftraggeber bei der Gewichtung ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Hier ist dieser Spielraum seitens der Antragsgegnerin nicht unzulässig ausgeschöpft worden. Selbst wenn man einen Wertungsanteil von wenigstens 20 Prozent (statt wie geschehen: 10 %) für den Preis für erforderlich hielte, würde sich, wie die Antragstellerin auf Seite 13 der Beschwerdeschrift selbst einräumt, die Wertung nicht zu ihren Gunsten ändern.

8 8 Dass im Verhandlungsverfahren auch nach Abgabe der Angebote über den Preis verhandelt werden kann, versteht sich von selbst. Die allgemeine Rüge der Antragstellerin, es sei noch nach der Angebotsabgabe über Preise und Konditionen verhandelt worden, geht daher schon im Ansatz fehl. Soweit ein Mitbewerber, das Vermessungsbüro S, sein Angebot sogar noch im Anschluss an die Verhandlungsgespräche nachgebessert hat (vgl. die Anmerkung am Ende der Wertungstabelle), ist der Antragstellerin daraus kein Nachteil im Vergabeverfahren entstanden, weil sich dies auf die Rangfolge der Bieter nicht ausgewirkt hat. III. Die Kostenentscheidung folgt aus 128 Abs. 3 und 4 GWB analog.

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII -Verg 24/06 Verkündet laut Protokoll am 21. Juni 2006 R., Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp.

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/028-11 Landesdirektion Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom 30.09.2011 In der Vergabesache Antragstellerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11 Leitsatz: Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der

Mehr

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens OLG München, Beschluss v. 06.12.2012 Verg 29/12 Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Normenketten:

Mehr

6/ne Vergabekammer Nordbayern

6/ne Vergabekammer Nordbayern Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 78/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen,

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen, 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa VK 5/07 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Ast,, Verfahrensbevollmächtigte: RAe, - Antragstellerin

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 63/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hier: Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. August 2005 der Vergabekammer

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 25/06 Verkündet laut Protokoll am 5. Juli 2006 R., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Erledigungsbeschluss Az.: VK 24 / 10 Arnsberg, 19.01.2010 Leitsatz : Einstellung des Nachprüfungsverfahrens durch Erledigung auf Basis einer Aufhebungserklärung

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 33/2011 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Vergabe der (Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A/1) hat die Vergabekammer

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp. 1 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 9/03 In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Richter ####### #######

hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Richter ####### ####### 13 Verg 1/01 Verkündet am 203-VgK-17/2000 Bezirksregierung Lüneburg 1. März 2001 Sprang Justizsekrketärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle B e s c h l u s s In dem Vergabeverfahren pp. gegen pp.

Mehr

Service-Management im Krankenhaus

Service-Management im Krankenhaus Leitsätze: Service-Management im Krankenhaus 1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 31.05.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/17 Leitsatz: Nach 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften,

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht Verg W 15/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 53/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg (Geschäftsnummer der Vorinstanz) da Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss betreffend die Vergabe von

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 3 110/04. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ...

BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 3 110/04. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ... BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 3 110/04 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

THÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss

THÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss 6 Verg 4/03 THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In dem Vergabeprüfungsverfahren betreffend die öffentliche Ausschreibung nach VOB/A eines Regenüberlaufbeckens in G., an dem beteiligt sind: 1.... GmbH,

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 29/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichts

Mehr

interessierte Bewerber

interessierte Bewerber Abteilung C: Referat C/2 ESF-Verwaltungsbehörde An interessierte Bewerber Bearbeiter: Hubertus Stoll Tel.: +49681 501 3184 Fax: +49681 501 3403 E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de Datum: Az: 29.07.2015

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF VII-Verg 1/09 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dicks,

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 48/02 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am OLG J... und die Richter

Mehr

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 22/99 Halle, 1999-12-13 In dem Nachprüfungsverfahren Firma P GmbH Antragstellerin gegen Firma D GmbH Antragsgegnerin wegen gerügtem Vergabeverstoß

Mehr

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und Architektenvertrag

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 13/2017 Leitsatz: 182 Abs. 4 Satz 3 GWB lässt es zu, materielles Unterliegen nach dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu berücksichtigen;

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen

Mehr

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 121/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren des... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d VK 27/2014 Leitsätze: 1. Die Vergabekammer kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie nach genauer Prüfung der Sach-

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 35/16 Halle, 26.10.2016 13 Abs. 4 Satz 1 VOL/A, 16 Abs. 3 lit. d) VOL/A - nicht erbrachte Spezifikation aus dem Leistungsverzeichnis -

Mehr

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft Ihr Ansprechpartner: Uwe Werner Leiter des Referates C/3 Telefon: (0681 501-4684) Telefax: (0681 501-4299) E-Mail:u.werner@wirtschaft.saarland.de

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 48/15 Halle, 28.07.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 17 Abs. 1 lit. b und c VOL/A sowie gegen 20 VOL/A - Aufhebung rechtswidrig - unzureichende

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Fr. Denstorff TELEFON

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF VII - Verg 92/05 BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 11/14 Arnsberg, den 23.06.2014 In dem Nachprüfungsverfahren wegen fehlerhafter Wertung in dem Vergabeverfahren Reparatur, Wartung und

Mehr

Leitsätze: Schülerbeförderung

Leitsätze: Schülerbeförderung Leitsätze: Schülerbeförderung 1. Für die Feststellung des Bestehens einer Schadenersatzpflicht des Antragsgegners ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat zuständig; dies ist Sache der Zivilgerichte.

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn 16. Mai 2002 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Vergabestelle -...

Mehr

Fachtagung IT-Beschaffung Neues zur Angebotsbewertung Möglichkeiten der Berücksichtigung von Eignungskriterien bei der Zuschlagsentscheidung

Fachtagung IT-Beschaffung Neues zur Angebotsbewertung Möglichkeiten der Berücksichtigung von Eignungskriterien bei der Zuschlagsentscheidung Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Neues zur Angebotsbewertung Möglichkeiten der Berücksichtigung von Eignungskriterien bei der Zuschlagsentscheidung Werner Leitzen Prüfung und Wertung von Angeboten nach 16

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Dr. Nils Wiese TELEFON

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Festsetzung der Höhe der Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens auf 1,3 In dem Nachprüfungsverfahren wegen

Mehr

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 U 99/07; vorgehend LG Magdeburg, Urt vom , 1 U 99/07

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 U 99/07; vorgehend LG Magdeburg, Urt vom , 1 U 99/07 Leitsätze: 1. Die Ausschreibung von Leistungspositionen als Grund- und Alternativpositionen ist unzulässig, wenn bei ordnungsgemäßer Vorbereitung der Ausschreibung eine Festlegung auf eine der beiden Alternativen

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg 1 VK 61/03 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren der Firma... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442

Mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 48/09

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 48/09 Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 48/09 Datum: 03.03.2010 Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: Vergabesenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: VII-Verg 48/09 Tenor: Die sofortige

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 5 W 4/13 = 6 OH 28/06 Landgericht Bremen B e s c h l u s s In der Beschwerdesache [ ], Antragstellerin, Prozessbevollmächtigte: gegen 1. [ ],

Mehr

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Aktenzeichen 3 VK 06/2007 Datum des Beschlusses 26.09.2007 Bestandskraft Ja Vergabeart VOL/A wesentliche Vorschriften 128 Abs.

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES OBERLANDESGERICHT B E S C H L U S S

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES OBERLANDESGERICHT B E S C H L U S S 1 Verg 2/07 VK-SH 04/07 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES OBERLANDESGERICHT B E S C H L U S S In dem Beschwerdeverfahren XXX - Beigeladene zu 3) und Antragstellerin zu 2) des Nachprüfungsverfahrens; Beschwerdeführerin

Mehr

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX 69 d VK 45/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX - Antragstellerin

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss VK 3-02/01 In dem Nachprüfungsverfahren der Firma AXXX, XXXXXXXXXXXXXXX, 45065 Essen, vertreten durch Herrn AXXX - Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 3-12/2003 Leitsatz: Ein Nachprüfungsverfahren ist auch im VOF-Verfahren nicht ohne Rüge zulässig. Arnsberg, den 08.07.2003 In dem Nachprüfungsverfahren

Mehr

Leitsatz: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat -Familiensenat- Beschluss vom , Az.: 20 WF 0556/06

Leitsatz: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat -Familiensenat- Beschluss vom , Az.: 20 WF 0556/06 Leitsatz: Der Gegenstandswert eines Verfahrens auf Zuweisung der Ehewohnung für die Trennungszeit gemäß 1361 b BGB bemisst sich nach dem einjährigen Mietwert ( 100 Abs. 3 Satz 1 KostO); demgegenüber scheidet

Mehr

122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle

122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle 122 Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr

Mehr

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 04/06 In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - gegen das - Vergabestelle - zur Vergabe des

Mehr

DAS NEUE VERGABERECHT

DAS NEUE VERGABERECHT DAS NEUE VERGABERECHT Wieder einmal häufen sich Beschwerden der Mitglieder über die Ausschreibung von landschaftsplanerischen Leistungen, z.b. von Pflege- und Entwicklungsplänen. Dabei hat der Bundesgerichtshof

Mehr

Dokumentation der Vergabe

Dokumentation der Vergabe M2 Dokumentation der Vergabe 1. Daten der Vergabestelle Datum: 2. Leistungsart Lieferleistung Bezeichnung der Maßnahme: Dienstleistung Bauleistung Umfang der Leistung: freiberufliche Leistung 3. Schätzung

Mehr

Leitsätze zum Beschluss des Vergabesenats des OLG Dresden vom (WVerg 3/09)

Leitsätze zum Beschluss des Vergabesenats des OLG Dresden vom (WVerg 3/09) Leitsätze zum Beschluss des Vergabesenats des OLG Dresden vom 18.09.2009 (WVerg 3/09) 100 Abs. 2 d GWB enthält gleichwertig nebeneiander stehende Geheimhaltungstatbestände. Diese stehen nicht zur Disposition

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1-15/01. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren ...

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1-15/01. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren ... BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1-15/01 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:...... gegen - Vergabestelle

Mehr

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Objektplanung Zentrum für Kunst und Soziokultur im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet...

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Objektplanung Zentrum für Kunst und Soziokultur im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet... Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 5/03 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Objektplanung Zentrum für Kunst und Soziokultur im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet...

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Allein der Hinweis in einem Schreiben, dass gegen eine Entscheidung der Vergabestelle Einspruch eingelegt wird, genügt nicht.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ss (OWi) 2 Z/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5323 Ss-OWi 39/06 Zul Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 67 OWi 255/06 Amtsgericht Cottbus 1521 Js-OWi 25255/06 Staatsanwaltschaft Cottbus

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Kostenfestsetzungsverfahren. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,u. a., X. Straße 5, G.

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Kostenfestsetzungsverfahren. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,u. a., X. Straße 5, G. Geschäftsnummer: 16 Ta 178/03 6 Ca 6282/99 ArbG Düsseldorf LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Kostenfestsetzungsverfahren T. L., U.straße 37, N., - Kläger, Antragsteller und Beschwerdegegner

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /13

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /13 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 08.10.2013 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-32/13 Leitsätze: 1. Ist der Auftragswert von der Vergabestelle ordnungsgemäß geschätzt worden, entscheidet

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Nils Wiese TELEFON 089

Mehr

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS 3 B 12/02 10 L 204/01 Potsdam In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Beschluss. gegen. ... - Beigeladene -

Beschluss. gegen. ... - Beigeladene - BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 2 95/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom , Az.: 20 UF 0526/10

Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom , Az.: 20 UF 0526/10 Leitsatz: Bei einer kurzen Ehe i.s.v. 3 Abs. 3 VersAusglG muss der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht unter Beachtung der Frist des 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG gestellt werden. Oberlandesgericht

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 E 72/12 4 K 337/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der vertreten durch die Geschäftsführer - Klägerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt:

Mehr

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A VERGABEKAMMER NORDBAYERN Beschluss vom 28.02.01, Az. 320.VK-3194-25/00 Stichworte: Feststellungsantrag 114 Abs. 2 Satz 2 GWB Antragsbefugnis 107 Abs. 2 GWB fehlende rechtsverbindliche Unterschrift 25 Nr.

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 70-72/17 Halle, 04.09.2017 In dem Nachprüfungsverfahren der 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA, 14 LVG LSA i.v.m. 16 Abs. 7 VOL/A, 3 Abs. 5 VOL/A

Mehr

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben! Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben! Vergabe-Nr.: 8-L-17-0001 An die interessierten Bieter Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Angebote sind

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012 Verg 1/12

Leitsatz: OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012 Verg 1/12 Leitsatz: Ist wegen einer inhaltlichen Unvollständigkeit schon gar kein wirksames Angebot abgegeben worden, so handelt es sich nicht um das Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d 16 Abs. 1 Nr.

Mehr

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS 11 Verg 7/11 69 d VK 30/11 d Vergabekammeros Landes Hessan f, E-in-g.-;_~i~~r~:el~-,,--..j Az.: 69 ;:\11

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 34/08 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren der Firma xxx - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt xxx g e

Mehr

VK 3-120/12. Beschluss. 3. Vergabekammer des Bundes. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen

VK 3-120/12. Beschluss. 3. Vergabekammer des Bundes. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-120/12 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ] - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: [ ] gegen [ ] - Antragsgegnerin - [ ] - Beigeladene - wegen der Vergabe

Mehr

Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult

Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung 2015 Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe:

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp. OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 46/03 14.08.2003 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht...

Mehr

Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren

Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren Leitsatz: Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren unterliegt im Anwaltszwang. OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 25. März 2013, Az.:

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 53/03 Verkündet am 26. November 2003 G..., Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. 2 hat der Vergabesenat

Mehr

- Motivation und Arbeit -

- Motivation und Arbeit - Öffentliche Ausschreibung nach 1 i. V. m. 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A Vergabe von Leistungen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung Bekanntmachung vom 04.04.2016 Termin für die Einreichung der Angebote:

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht Verg W 8/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht verkündet am VK 57/03 Vergabekammer des Landes Brandenburg 10.2.2004..., Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. recherchiert von: Kira Weiler am

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. recherchiert von: Kira Weiler am Recherchieren unter juris Das Rechtsportal recherchiert von: Kira Weiler am 25.10.2013 Langtext Gericht: Thüringer Oberlandesgericht Vergabesenat Entscheidungsdatum: 16.09.2013 Aktenzeichen: 9 Verg 3/13

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3600 6. Wahlperiode 14.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Auftragsvergabe Mecklenburg-Vorpommern Monitor und ANTWORT der

Mehr

Deutschland-Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:6209-2017:text:de:html -Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S 005-006209 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Richtlinie

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 137/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 30 F 27/05 Amtsgericht Guben 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache des Herrn H L, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte

Mehr

Beschluss...., - Antragstellerin -..., - Antragsgegnerin -..., - Beigeladene -

Beschluss...., - Antragstellerin -..., - Antragsgegnerin -..., - Beigeladene - BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 2 152/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der..., - Antragstellerin - gegen..., - Antragsgegnerin -..., - Beigeladene

Mehr

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater 3. SLAC 10.12.2008 Vergaberecht Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Die Kommune A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen. Fragen: Welche Regeln sind zu beachten?

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Verg 23/08 VK Nordbayern 21. VK-3194-48/08 Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München erlässt durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Vavra sowie die Richter

Mehr

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS OVG 3 N 210.12 VG 2 K 6.12 Berlin Wappen Berlins und Brandenburgs OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache der, Klägerin und Antragstellerin, g e g e n die Bundesrepublik

Mehr

Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04)

Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04) Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04) 124, 175, 189, 237 ZPO Leitsätze 1. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung

Mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 13/10

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 13/10 Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 13/10 Datum: 30.06.2010 Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: Vergabesenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: VII-Verg 13/10 Tenor: Auf die sofortige

Mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 12/10

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 12/10 Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 12/10 Datum: 15.03.2010 Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: Vergabesenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: VII-Verg 12/10 Tenor: Der Antrag

Mehr

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung Bekanntmachung Vergabeverfahren Belieferung mit Büromaterialien Aktenzeichen.: 2017-N-023-ABIMO Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vergabeverfahren Belieferung mit Büromaterialien 1. Name, Anschrift,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Charlotte Denstorff TELEFON

Mehr