Kundentag Schalung Mittwoch, 23. Januar 2013 im Bürgerhaus, Münchner Str. 70, Unterföhring. Traggerüste Wann gibt es mehr Geld und Zeit?

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1 Kundentag Schalung Mittwoch, 23. Januar 2013 im Bürgerhaus, Münchner Str. 70, Unterföhring Traggerüste Wann gibt es mehr Geld und Zeit?

2 Zur Person Dipl. -Ing. (FH) Michael Bieber Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen Johann-Schneider-Str Maßbach Tel.: / Fax: / bieber@baupreis-sv.de Web: Seite 2

3 Zur Person Vita 1985 Gesellenabschluss Schreiner / Tischler 1988 Abitur Bayernkolleg Schweinfurt (Zweiter Bildungsweg) 1994 Abschluss Diplom Ingenieur (FH) Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Würzburg Schweinfurt Bauleiter primär Rohbau Großprojekte Oberbauleiter 2005 Mitentwicklung Gebrauchsmuster Auslotsystem - Senkelfix 2007 Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt zum Sachverständigen Selbständigkeit Seit 2008 Mitglied im Berufsverband der Sachverständigen BVS Seit 2008 Mitglied des Deutschen Baugerichtstag e.v. Seit 2008 Regelmäßiger Teilnehmer am Arbeitskreis Baurecht Nordbayern Seit 2010 Schatzmeister und 2. Stellvertreter des Berufsverbandes der Sachverständigen BVS - Sachverständige Bayern Seite 3

4 Bemessungsklassen Traggerüste Bemessungsklassen nach der DIN EN Traggerüste Die Bemessungsklasse A darf nur angewendet werden, wenn: a) die Querschnittsfläche der Deckenplatten 0,3 m² je Meter Breite der Deckenplatte nicht überschreitet; b) die Querschnittsfläche der Träger 0,5 m² nicht überschreitet; c) die lichte Spannweite der Träger und Deckenplatten 6,0 m nicht überschreitet; d) die Höhe bis zur Unterseite des zu errichteten Bauteils weniger als 3,5 m beträgt. Die Bemessungsklasse B ist anzuwenden, sobald eines der vier vorstehenden Kriterien nicht zutrifft. Seite 4

5 VOB/C 2012 DIN Bei VOB Teil C - DIN (und folgende) handelt es sich um Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen Die Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art stehen als ATV DIN den ATV DIN ff. allgemeingültig voran. Die jeweils Gewerke spezifischen Regelungen finden sich in den ATV DIN ff. Grundstruktur VOB/C: 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 1 Geltungsbereich 2 Stoffe, Bauteile 3 Ausführung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung Seite 5

6 VOB/C 2012 DIN VOB Teil C Allgemein nach DIN Nebenleistungen Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören. 4.2 Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Seite 6

7 VOB/C 2012 DIN Betonarbeiten VOB Teil C - DIN Ausführung 3.4 Traggerüste Die Wahl von Art und Ausführung der Traggerüste nach DIN EN Traggerüste Anforderungen, Bemessungen und Entwurf, Bemessungsklasse A, bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Die Erstellung der Traggerüste der Bemessungsklasse B muss nach vorgegebenen Zeichnungen nach DIN EN erfolgen und ist besondere Leistung. (Siehe Abschnitt 4.2.3). Seite 7

8 VOB/C 2012 DIN Betonarbeiten VOB Teil C - DIN Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 4.1, insbesondere: Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste der Bemessungsklasse A, soweit diese für die eigene Leistung notwendig sind. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 4.2, z.b.: Erstellen von Traggerüsten der Bemessungsklassen B (siehe Abschnitt 3.4). Seite

9 Bemessungsklassen der Traggerüste sind maßgeblich Bemessungsklassen nach der DIN EN Traggerüste Die Bemessungsklasse A darf nur angewendet werden, wenn: a) die Querschnittsfläche der Deckenplatten 0,3 m² je Meter Breite der Deckenplatte nicht überschreitet; b) die Querschnittsfläche der Träger 0,5 m² nicht überschreitet; c) die lichte Spannweite der Träger und Deckenplatten 6,0 m nicht überschreitet; d) die Höhe bis zur Unterseite des zu errichteten Bauteils weniger als 3,5 m beträgt. Die Bemessungsklasse B ist anzuwenden, sobald eines der vier vorstehenden Kriterien nicht zutrifft. Seite 9

10 Was ist zu beachten VOB Teil C Allgemein nach DIN Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Was ist unter in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt zu verstehen? Hierzu gehört der Positionstext, die Vorbemerkungen und Pläne zur Ausschreibung. ( ex-ante -Vertragsbetrachtung) Maßgeblich der objektive Empfängerhorizont bei sinnvoller Auslegung der Vertragsunterlagen Seite 10

11 Was ist zu beachten Beispiel LV Position: Stahlbetondecke d=0,25 m inkl. aller erforderlichen Leistungen Bauteilhöhen bis 8,00 m über lichte Spannweiten bis 6,00 m Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Position für alle Stahlbetondecken am Bauvorhaben. Wegen der Bauteilhöhe bis 8,00 m ist für eine Fachfirma erkennbar, dass Traggerüste der Bemessungsklasse B erforderlich sind. Eine solche Erwähnung in der Leistungsbeschreibung ist ausreichend. Die Abgrenzung / Mengenbeurteilung bei einer Mischposition (2,30 m bis 8,00 m) erfolgt z.b. über die der Ausschreibung beigefügten Pläne. Planänderungen z.b. weitere Decken bei der Ausführungsplanung führen zu einem Preisanpassungsanspruch. Auch Mehraufwendungen für Deckenstärken über d=0,25 m führen zu einem Mehrkostenanspruch. Seite 11

12 Beispiel Vorbemerkung Vorbemerkung: Das Auf- und Abbauen sowie das Vorhalten von Gerüsten, die nicht Nebenleistungen sind, werden gesondert ausgeschrieben und beauftragt. LV Position: Stahlbetondecke d=0,25 m inkl. aller erforderlichen Leistungen Bauteilhöhen bis 8,00 m über lichte Spannweiten bis 6,00 m Folgerung: Bei einer sinnvollen Auslegung kann von einer gesonderten Gerüstausschreibung ausgegangen werden. doch wie entscheidet später ein Gericht?! Seite 12

13 Was ist zu beachten BGH IBR 2002, BGH, Urteil vom VII ZR 376/00 Brückenkappen-Urteil Im Zuge einer Autobahnsanierung hatte der Unternehmer überhängende Brückenkappen aus Beton herzustellen. Für das dafür erforderliche Konsoltraggerüst fehlte im Leistungsverzeichnis im Unterschied zu drei vergleichbaren Bauteilen eine gesonderte Position. Der Unternehmer fordert für dieses Konsoltraggerüst eine Zusatzvergütung in Höhe von ,75 DM. Ein von den Instanzgerichten hinzugezogener Sachverständiger erklärt, dass dieses Traggerüst nach dem Inhalt der drei in Betracht kommenden DIN (es werden die DIN der VOB/C gemeint sein) keine Nebenleistung sei, sondern hätte ausgeschrieben werden müssen. Frage: Im Leistungsverzeichnis Traggerüst vergessen => Zusatzvergütung? Seite 13

14 Was ist zu beachten BGH IBR 2002, BGH, Urteil vom VII ZR 376/00 Brückenkappen-Urteil Frage: Im Leistungsverzeichnis Traggerüst vergessen => Zusatzvergütung? Anders als das Land- und das Oberlandesgericht (Saarland) weist der BGH die Klage des Unternehmers ab. Für die Abgrenzung zwischen vertraglichen und zusätzlichen Leistungen komme es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung und nicht auf die Unterscheidung in den DIN- Vorschriften zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen an. Die Auslegung - vom Empfängerhorizont der potenziellen Bieter ausgehend - ergebe, dass die in der Ausschreibung bezeichnete Bauleistung auch die für ihre Herstellung notwendige Abstützung durch Gerüste umfasse. Seite 14

15 Was ist zu beachten BGH IBR 2002, BGH, Urteil vom VII ZR 376/00 Brückenkappen-Urteil Leitsatz Enthält das Leistungsverzeichnis ein überhängendes Betonteil, fehlt aber eine nach den DIN-Regelungen gebotene Leistungsposition für das erforderliche Traggerüst, ist das Leistungsverzeichnis dahingehend auszulegen, dass das Traggerüst auch ohne besondere Erwähnung im Leistungsverzeichnis zu dem mit der vereinbarten Vergütung abgegoltenen Leistungsumfang gehört. Seite 15

16 Was ist zu beachten Folgerung: Ausschreibung ist als sinnvolles Ganzes zu betrachten. Einer Beurteilung ist der objektive Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters zu Grunde zu legen. Jede Ausschreibung ist für sich als Einzelfall zu betrachten. Mögliche ggf. vorgegebene konstruktive Ausführungen aus objektiver Sicht des Bieters sind zu beachten. Seite 16

17 Beispiel HLP Seite 17

18 Beispiel HLP Seite 18

19 Beispiel HLP Seite 19

20 Beispiel HLP Der Unternehmer hatte geplant, nach der Variante 2 mit Querstreben die Hauptträger gegen Kippen zu sichern und auszusteifen und entsprechend seine Arbeitsvorbereitung vorangetrieben. Es erfolgten mit dem Statiker des AG auch entsprechende technische Abstimmungen. Seite 20

21 Beispiel HLP Seite 21

22 Beispiel HLP Der Unternehmer hatte geplant, nach der Variante 2 mit Querstreben die Hauptträger gegen Kippen zu sichern / auszusteifen und so zu unterstützen. Kurz vor der Ausführung stellte sich heraus, dass der Statiker des AG den Bauzustand der Decken-Betonage bei der Bemessung der Stahlverbundträger nicht berücksichtigt hatte. Die Stahlverbundträger konnten die Frischbetonlasten im Bauzustand nicht aufnehmen. Die Stahlträger mussten daher zusätzlich mit Traggerüsten unterstützt werden. Seite 22

23 Beispiel HLP Seite 23

24 Beispiel HLP Seite 24

25 Beispiel HLP Es handelt sich hierbei um eine wegen bauseitiger statischer Vorgaben erforderliche Leistungsänderung, die das vorgegebene Wahlrecht des Auftragnehmers entscheidend einschränkt und eine neue, nicht vorgesehene Ausführungsvariante vorgibt. Dies führt zu Vergütungsansprüchen nach VOB/B 2 Abs. 5 Seite 25

26 Praxis-Tipps Leistungsabgrenzung oft unklar daher ist von einer Leistungsverweigerung in der Regel abzuraten. Gerüst-Pläne der Traggerüste der Bemessungsklasse B anfragen, denn auch die Bemessung und die Planung der Traggerüste der Bemessungsklasse B stellt eine besondere Leistung (unter den vorstehenden Prämissen) dar. Abfragen, ob das Los Gerüstarbeiten auftraggeberseits vergeben ist und dies die Traggerüste der Bemessungsklasse B enthält. Anordnung des AG herbeiführen. Aufklärungsanfrage bereits in der Kalkulationsphase. LV-Mengen mit Plänen vergleichen. Ggf. Risikoausgleich in die BE-Position kalkulieren. Seite 26

27 Praxis-Tipp Hinweispflicht des Auftragnehmers vor Vertragsschluss? Während bei der Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit der Auftragnehmer überwiegend erst nach Zuschlagserteilung aktiv werden muss, ist er bei einer Unklarheit gehalten, die entscheidenden Weichen schon bei Angebotsabgabe zu stellen, um seinen eventuellen Anspruch auf Mehrkosten zu retten. BGH in seinem Ortbeton-Urteil vom (Az. VII ZR 107/86): Der Auftragnehmer muss vor Abgabe Angebot bei erkennbar lückenhaftem oder unklarem Leistungsverzeichnis Zweifel klären. (z.b. möglicher Anteil der Großflächenschalung) Seite 27

28 Was bei der Bauabwicklung oftmals als Traggerüst ausgelegt wird, ist oft im Sinne einer sachgerechten Vertrags- und VOB/C Auslegung kein Traggerüst. Traggerüst Traggerüst Seite 28

29 Seite 29 Was fällt Ihnen an diesem Bild auf?

30 Seite 30 Was fällt Ihnen an diesem Bild auf?

31 Hilfsgründungen Bei Traggerüsten nach der ATV DIN für Stahlbetonarbeiten der Bemessungsklassen A und B handelt es sich um Gerüste, die auf einem planen und tragfähigen Untergrund (z.b. Bodenplatte oder Decke) stehend die Schalung und die darüber eingeleiteten Lasten abtragen. (DIN ist eine Vergütungsregelung) Grundlage für (Trag-)Gerüste aller Art ist die ATV DIN Gerüstarbeiten und die darin enthaltenen Regelungen. Seite 31

32 Hilfsgründungen Auszug aus der DIN Gerüstarbeiten : 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 4.2, z. B.: Beseitigen von Mängeln des Untergrundes Herstellen und Entfernen von Hilfsgründungen Seite 32

33 Hilfsgründungen Unter Hilfsgründungen werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, die Aufstellfläche unterhalb der Gerüste (der Bemessungsklasse A oder B) zu verbessern. Hierzu gehören z.b. auch die Durchstützung in den direkt darunter liegenden Geschossen z. B. mittels Stahlsprieße. Diese Hilfsgründungen / -unterstützungen dienen auch als besondere Schutzmaßnahme gegen betonschädigende Einwirkungen im Sinne der DIN Nr , da es gegebenenfalls ohne diese Unterstützungen zu erheblichen Beschädigungen der Beton-Zwischendecke kommen könnte. Seite 33

34 Seite 34 Hilfsgründung!

35 Hilfsgründungen Bei dem Beseitigen von Mängeln des Untergrundes und Herstellen und Entfernen von Hilfsgründungen handelt es sich um Maßnahmen, die zum Thema Baugrundrisiko gehören und daher in der Regel der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind. (Sinngemäß: OLG Brandenburg, Urteil vom U 187/07) Seite 35

36 Hilfsgründungen Auch wenn ggf. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung des Traggerüstes der Bemessungsklasse B besteht, kann ein Vergütungsanspruch wegen zusätzlicher Hilfsgründungsmaßnahmen (die über die übliche Verkehrssitte hinaus gehen) bestehen. Seite 36

37 Seite 37 Hilfsgründung!

38 Bauzeitenfolgen Verlängerte Bauzeit im Nachtrag nicht vergessen! Bauzeitverlängerung mit zusätzlichen Kosten für Baustelleneinrichtung/-vorhaltung sowie ggf. zusätzlichen BGK gleich mit dem Nachtragsangebot einreichen! bzw. Vorbehalt im Nachtrag: Wir behalten uns vor, etwaige bauzeitabhängige Kosten sowie die Bauzeitverlängerung, die durch diese zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen entstehen, separat zu ermitteln und vorzulegen. Seite 38

39 Bauzeitenfolgen Berechnung der Bauzeitverlängerung: Stundenaufwand für die zusätzlichen Leistungen Arbeitszeit des planmäßigen Personals für Schalarbeiten Bsp.: Schalungspersonal: Nachtrag Hilfsgründungen beinhaltet 960,00 Std. planmäßig 12 Arbeitskräfte [AK] Berechnung: 12 AK x 40 Std./Wo = 480 Std./Wo 960,00 Std. / 480Std./Wo. = 2 Wo. Seite 39

40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Dipl. -Ing. (FH) Michael Bieber Johann Schneider Str Maßbach Telefon Telefax bieber@baupreis-sv.de Seite 40

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