leiten oder leiden? Polier / Bauleiter Kaufmann der Baustelle Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Bieber Grundlage: Das ANGEBOT Vita

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "leiten oder leiden? Polier / Bauleiter Kaufmann der Baustelle Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Bieber Grundlage: Das ANGEBOT Vita"

Transkript

1 Referent Polier / Bauleiter Kaufmann der Baustelle leiten oder leiden? Dipl.-Ing. (FH) Michael Bieber Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen Johann-Schneider-Str Maßbach Tel.: / Fax: / bieber@baupreis-sv.de Web: Seite 2 Vita Grundlage: Das ANGEBOT 1985 Gesellenabschluss Schreiner / Tischler 1988 Abitur Bayernkolleg Schweinfurt (Zweiter Bildungsweg) 1994 Abschluss Diplom Ingenieur (FH) Bauingenieurwesen FH WÜ/SW Bauleiter primär Rohbau Großprojekte Oberbauleiter 2005 Mitentwicklung Gebrauchsmuster Auslotsystem - Senkelfix 2007 Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt zum Sachverständigen Selbständigkeit Seit 2008 Mitglied im Berufsverband der Sachverständigen BVS Seit 2008 Mitglied des Deutschen Baugerichtstag e.v. Seit 2008 Regelmäßiger Teilnehmer am Arbeitskreis Baurecht Nordbayern Seit 2010 Schatzmeister und 2. Stellvertreter des BVS - Sachverständige Bayern Seit 2010 freier Netzwerkpartner bei Hartmann Schulz & Partner Seit 2014 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.v Aufsatz Traggerüste als Hilfsgründung Das Leistungsverzeichnis / Bausoll Die Baustellenvorbereitung beginnt bereits mit der Angebotsausarbeitung Gibt es eine Hinweispflicht des Auftragnehmers vor Vertragsschluss? Ja, aber in der Regel nur bei Unklarheiten Praxis-Tipp Während bei der Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit der Auftragnehmer überwiegend erst nach Zuschlagserteilung aktiv werden muss, ist er bei einer Unklarheit gehalten, die entscheidenden Weichen schon bei Angebotsabgabe zu stellen, um seinen eventuellen Anspruch auf Mehrkosten zu retten. BGH in seinem Ortbeton-Urteil vom (Az. VII ZR 107/86): Der Auftragnehmer muss vor Abgabe des Angebots bei erkennbar lückenhaftem oder unklarem Leistungsverzeichnis Zweifel klären! Achtung: Daher bei Unklarheiten Klärungsanfrage vor Angebotsabgabe, da sonst Risikoübernahme mit dem Angebot! Seite 3 Seite 4

2 Das Leistungsverzeichnis / Bausoll Vertragsinhalt / -umfang - ex ante Betrachtung Stichtag Vertragsunterschrift Maßgeblich bei Streitigkeiten Separaten Vertragsordner (mit allen Unterlagen!) anlegen und archivieren Diese Akte darf im Alltag nicht angerührt werden! Ggf. auch digitale Akte anlegen Bauleiter erhält eine vollständige Arbeitskopie des Vertragsordners Empfehlung: Projekthandbuch gebunden - DIN A 5 beidseitig (bei größeren Baustellen) Alternative: PC oder Tablet-Version Auch der Polier benötigt Vorbemerkungen, Leistungsverzeichnis und Pläne des Vertrages Der Polier muss den vertraglichen Leistungsinhalt kennen! Polier muss erkennen können, ob das was er ausführt auch dem vertraglichen Leistungssoll entspricht Mehrkostenerkennung Fehlervermeidung / Mängelprävention Das Leistungsverzeichnis / Bausoll Der Bauleiter muss sein LV nebst Vorbemerkungen und Anlagen kennen und von den späteren Unterlagen möglichst trennen Der Vertrag (Pläne, Vorbemerkungen, LV, Individualvereinbarungen usw.) sind immer als sinnvolles Ganzes zu betrachten Einer Beurteilung ist der objektive Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters zu Grunde zu legen Jede Ausschreibung ist für sich als Einzelfall zu betrachten Bauzeit nach dem Vertrag Bauablaufplanung Seite 5 Seite 6 Das Leistungsverzeichnis / Bausoll Exkurs VOB Teil C Bei VOB-Verträgen VOB Teil B und C Bibel des Bauleiters Immer die VOB, die dem Vertrag zu Grunde liegt, verwenden! Exkurs VOB Teil C Grundstruktur VOB/C: 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 1 Geltungsbereich 2 Stoffe, Bauteile 3 Ausführung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.2 Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Was ist unter in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt zu verstehen? Es kommt auf den objektiven Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters an. Der Beurteilung ist der gesamte Vertrag zu Grunde zu legen. Zum Vertrag gehören in der Regel nicht nur der Positionstext, sondern auch Vorbemerkungen, Pläne usw.. Die Unterlage mit dem höheren Detaillierungsgrad ist in der Regel maßgeblich. Hinweis: Rosinenpicken geht nicht! Jede Ausschreibung ist für sich als Einzelfall zu betrachten. Seite 7 Seite 8

3 Exkurs VOB - Teil C VOB/C 2012 DIN Betonarbeiten VOB Teil C - DIN Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 4.1, insbesondere: Traggerüste Wann gibt es mehr Geld und Zeit? Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste der Bemessungsklasse A, soweit diese für die eigene Leistung notwendig sind. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 4.2, z.b.: Erstellen von Traggerüsten der Bemessungsklassen B (siehe Abschnitt 3.4). Seite 10 Bemessungsklassen der Traggerüste sind maßgeblich Was ist zu beachten Bemessungsklassen nach der DIN EN Traggerüste Die Bemessungsklasse A darf nur angewendet werden, wenn: a) die Querschnittsfläche der Deckenplatten 0,3 m² je Meter Breite der Deckenplatte nicht überschreitet; b) die Querschnittsfläche der Träger 0,5 m² nicht überschreitet; c) die lichte Spannweite der Träger und Deckenplatten 6,0 m nicht überschreitet; d) die Höhe bis zur Unterseite des zu errichtenden Bauteils weniger als 3,5 m beträgt. Die Bemessungsklasse B ist anzuwenden, sobald eines der vier vorstehenden Kriterien nicht zutrifft. VOB Teil C allgemein nach DIN Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Was ist unter in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt zu verstehen? Hierzu gehören der Positionstext, die Vorbemerkungen und Pläne zur Ausschreibung. ( ex-ante -Vertragsbetrachtung) Maßgeblich der objektive Empfängerhorizont bei sinnvoller Auslegung der Vertragsunterlagen Seite 11 Seite 12

4 Was ist zu beachten Beispiel Beispiel Vorbemerkung LV Position: Stahlbetondecke d=0,25 m inkl. aller erforderlichen Leistungen Bauteilhöhen bis 8,00 m über lichte Spannweiten bis 6,00 m Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Position für alle Stahlbetondecken am Bauvorhaben. Wegen der Bauteilhöhe bis 8,00 m ist für eine Fachfirma erkennbar, dass Traggerüste der Bemessungsklasse B erforderlich sind. Eine solche Erwähnung in der Leistungsbeschreibung ist ausreichend. Die Abgrenzung / Mengenbeurteilung bei einer Mischposition (2,30 m bis 8,00 m) erfolgt z.b. über die der Ausschreibung beigefügten Pläne. Planänderungen z.b. weitere Decken bei der Ausführungsplanung führen zu einem Preisanpassungsanspruch. Auch Mehraufwendungen für Deckenstärken über d=0,25 m führen zu einem Mehrkostenanspruch. Vorbemerkung: Das Auf- und Abbauen sowie das Vorhalten von Gerüsten, die nicht Nebenleistungen sind, werden gesondert ausgeschrieben und beauftragt. LV Position: Stahlbetondecke d=0,25 m inkl. aller erforderlichen Leistungen Bauteilhöhen bis 8,00 m über lichte Spannweiten bis 6,00 m Folgerung: Bei einer sinnvollen Auslegung kann eigentlich von einer gesonderten Gerüstausschreibung ausgegangen werden. doch wie entscheidet später ein Gericht?! Seite 13 Seite 14 Was ist zu beachten BGH Was ist zu beachten BGH IBR 2002, BGH, Urteil vom VII ZR 376/00 IBR 2002, BGH, Urteil vom VII ZR 376/00 Brückenkappen-Urteil Brückenkappen-Urteil Im Zuge einer Autobahnsanierung hatte der Unternehmer überhängende Brückenkappen aus Beton herzustellen. Für das dafür erforderliche Konsoltraggerüst fehlte im Leistungsverzeichnis im Unterschied zu drei vergleichbaren Bauteilen eine gesonderte Position. Der Unternehmer fordert für dieses Konsoltraggerüst eine Zusatzvergütung in Höhe von ,75 DM. Ein von den Instanzgerichten hinzugezogener Sachverständiger erklärt, dass dieses Traggerüst nach dem Inhalt der drei in Betracht kommenden DIN (es werden die DIN der VOB/C gemeint sein) keine Nebenleistung sei, sondern hätte ausgeschrieben werden müssen. Frage: Im Leistungsverzeichnis Traggerüst vergessen => Zusatzvergütung? Frage: Im Leistungsverzeichnis Traggerüst vergessen => Zusatzvergütung? Anders als das Land- und das Oberlandesgericht (Saarland) weist der BGH die Klage des Unternehmers ab. Für die Abgrenzung zwischen vertraglichen und zusätzlichen Leistungen komme es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung und nicht auf die Unterscheidung in den DIN- Vorschriften zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen an. Die Auslegung - vom Empfängerhorizont der potenziellen Bieter ausgehend - ergebe, dass die in der Ausschreibung bezeichnete Bauleistung auch die für ihre Herstellung notwendige Abstützung durch Gerüste umfasse. Seite 15 Seite 16

5 Hilfsgründungen Was bei der Bauabwicklung oftmals als Traggerüst bezeichnet wird, ist in vielen Fällen im Sinne einer sachgerechten Vertrags- und VOB/C Auslegung kein Traggerüst der Schalung, sondern das einer Hilfsgründung. Traggerüst Traggerüst Seite 17 Seite 18 Was fällt Ihnen an diesem Bild auf? Hilfsgründungen Hilfsgründungen Hilfsgründung Bei Traggerüsten nach der ATV DIN für Stahlbetonarbeiten der Bemessungsklassen A und B handelt es sich um Gerüste, die auf einem planen und tragfähigen Untergrund (z.b. Bodenplatte oder Decke) stehend die Schalung und die darüber eingeleiteten Lasten abtragen. (DIN ist eine Vergütungsregelung) Grundlage für (Trag-)Gerüste aller Art ist die ATV DIN Gerüstarbeiten und die darin enthaltenen Regelungen. Seite 19 Seite 20

6 Hilfsgründungen Hilfsgründungen Auszug aus der DIN Gerüstarbeiten : 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 4.2, z. B.: Beseitigen von Mängeln des Untergrundes Herstellen und Entfernen von Hilfsgründungen Unter Hilfsgründungen werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, die Aufstellfläche unterhalb der Gerüste (der Bemessungsklasse A oder B) zu verbessern. Hierzu gehören z.b. auch die Durchstützung in den direkt darunter liegenden Geschossen z. B. mittels Stahlsprieße. Diese Hilfsgründungen / -unterstützungen dienen auch als besondere Schutzmaßnahme gegen betonschädigende Einwirkungen im Sinne der DIN Nr , da es gegebenenfalls ohne diese Unterstützungen zu erheblichen Beschädigungen der Beton-Zwischendecke(n) kommen könnte. Seite 21 Seite 22 Hilfsgründungen Hilfsgründungen Bei dem Beseitigen von Mängeln des Untergrundes und Herstellen und Entfernen von Hilfsgründungen handelt es sich um Maßnahmen, die zum Thema Baugrundrisiko gehören und daher in der Regel der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind. Dieses Baugrundrisiko kann mit der Ausschreibung / dem Auftrag auch auf den Unternehmer übertragen werden. Auch wenn ggf. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung des Traggerüstes der Bemessungsklasse B besteht, kann ein Vergütungsanspruch wegen zusätzlicher Hilfsgründungsmaßnahmen (die über die übliche Verkehrssitte hinaus gehen) bestehen. Hinweis: Aufsatz Traggerüste als Hilfsgründung Seite 23 Seite 24

7 Resümee have a break Bauleiter und Polier müssen das LV / den Vertrag / VOB kennen Der Vertrag (Vorbemerkungen, LV, Pläne usw.) ist als sinnvolles Ganzes zu betrachten Einer Beurteilung ist der objektive Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters zu Grunde zu legen Jede Ausschreibung ist für sich als Einzelfall zu betrachten VOB Teil B und C Bibel des Bauleiters PAUSE Seite 25 Seite 26 Baustellen- / Arbeitsvorbereitung Baustellen- / Arbeitsvorbereitung Wann fängt die Arbeitsvorbereitung an? Bereits bei der Kalkulation!!! Prüfung der zu erbringenden Leistung LV richtig lesen Eigene Leistung / Nachunternehmerleistung Preisbindung für die wesentlichen Baustoffe und Fremdleistungen Kapazitätsprüfung Geräte / Personal usw. Vor Ort Situation erkunden / Rand- und Rahmenbedingungen Etwaige zu erwartende Nachtragsleistungen Ordner für den Bauleiter anlegen Erkenntnisse aus der Kalkulation müssen weitergeleitet werden! 1. Planung der Baustelleneinrichtung Immer rechtzeitig vor Ort Gegebenheiten prüfen und mit der BE-Planung vergleichen (Bestandsleitungen, Nachbarbebauung usw.) Spartenpläne müssen eingeholt werden und in Kopie auf der Baustelle sein und auch berücksichtigt werden Kampfmittelfreiheit abfragen Prüfen, welche BE nach dem LV zusätzlich zu stellen ist Freigabe der BE-Planung durch den AG-Vertreter / Architekten erwirken (Protokoll) Seite 27 Seite 28

8 1. Planung der Baustelleneinrichtung Baustellen- / Arbeitsvorbereitung 2. Bauablaufplanung Terminplanung Basis der Personal- und Geräteplanung Möglichst mit dem AG vereinbaren Grundlage bei der Beurteilung von Bauablaufstörungen Bei Bedarf dem geänderten Bauablauf anpassen / fortschreiben - Veränderungen z.b. Jahreszeit mit schlechterer Witterung, Feiertage beachten - Anschreiben mit Kostenvorbehalt / Vertragsstrafe ausgrenzen Plananforderungsliste auf Basis der Terminplanung Auf ausreichenden Planvorlauf achten (Planeingangsbuch führen!) Ohne konkrete Plananforderungsliste (durchschriftlich auch an AG) keine Fälligkeiten Seite 29 Seite Bauablaufplanung Der Einkauf von Baustoffen und Bauleistungen Abläufe und Zusammenhänge müssen erkennbar sein! Vorgaben des Leistungsverzeichnis / des Positionstextes beachten geschuldeter Werkerfolg! Bauleitung sollte immer beim Einkauf einbezogen sein Erforderliche Zulassungen vor der eigentlichen Bestellung einholen Bei fehlerhafter Ausschreibung für Klärung sorgen (ggf. Bedenken anmelden) Nicht blind dem billigsten Preis folgen (Zulassung, Positionstext, ) Bei NU Leistungsfähigkeit, Mindestlohn usw. prüfen Neben dem Einkaufspreis auch den Einbauaufwand beachten (gilt auch für die NU-Beistellung Haftung Mindestlohn) Bei vermuteter Gleichwertigkeit rechtzeitig Bemusterung und Musterfreigabe bewirken und dokumentieren Seite 31 Seite 32

9 Leistungssoll und Nachträge im Blick Das LV regelmäßig mit der Ausführung vergleichen Text und Leistungsinhalt genau studieren oft werden Leistungsinhalte hineininterpretiert, die gar keine Leistungsinhalte sind Ausschreibungspläne mit den Ausführungsplänen vergleichen Signale der Baustelle wahrnehmen oft sind besonders aufwändige Arbeiten nicht vertraglicher Leistungsinhalt ( Jammern des Vorarbeiters/Poliers registrieren, Personal beobachten) Zeitnahe Abrechnung zeigt ggf. fehlende Positionen Rechtzeitiges Anmelden von Mehrkosten Rechtzeitiges Stellen von Nachträgen mit Bauzeit(-vorbehalt) Leistungsabgrenzung oft unklar daher ist von einer Leistungsverweigerung in der Regel abzuraten Anordnung des AG (dem Grund nach) herbeiführen und dokumentieren Kaufmännisches Bestätigungsschreiben nutzen Optimierung der Bauabläufe Richtiger Material- und Geräteeinsatz z.b. Baggergröße, Kranausladung /-hebeleistung Betonpumpe Schalungseinsatz Flexibles, auf den Einsatz der Baustelle abgestimmtes Schalungssystem Die Systeme müssen zum Bauvorhaben passen Bsp.: Schalung zu verwenden, nur weil diese auf dem Bauhof liegt, kann sehr schnell auch unwirtschaftlich werden Lohnkosten sind regelmäßig höher als Material- und Gerätekosten Planung der Schalungseinsätze Taktplanung hilft, Zeit und Material einzusparen und führt zu einem terminsicheren Bauablauf Erforderliche Vorleistungen (z.b. Kampfmittelräumung Umlegung von Bestandsleitungen) rechtzeitig klären und eintakten Seite 33 Seite 34 Suchet und Ihr werdet finden Optimierungen auf der Baustelle Arbeitsabläufe frühzeitig vorplanen und Planungen ggf. anpassen Abhängigkeiten rechtzeitig erkennen, prüfen und etwaige Vorleistungen / Zuarbeiten / Nachunternehmer eintakten Ordnung, Ordnung, Ordnung! Suchen und über die Bewehrung und schmutzige Schalungen stolpern kostet Geld!! Ordnung spart Zeit und Vorhaltekosten Sauberkeit führt zu längeren Nutzungsdauern der Bauhilfsstoffe / -geräte Seite 35 Seite 36

10 Qualitätssicherung Mangelhafte Leistung verstärkt die Abwehrhaltung des Auftraggebers bei den Nachtragsverhandlungen Betontagebuch / -prüfungen Zulassungen im Vorfeld einholen und ansehen/beachten (Gefahr: Bsp. Klappboxen ohne Zulassung) Alle Bauteile, die verdeckt werden und später nur schwer oder gar nicht mehr zugänglich sind, müssen technisch abgenommen werden (Zustandsfeststellungen) : Blitzschutz und Leerrohre in Betonbauteilen Bewehrungsabnahmen Abdichtung usw. Protokoll mit AG-Vertreter oder autorisiertem Fachmann/-planer erstellen Zusätzlich Fotos mit Datum zur Dokumentation sowie Aufmaß vor oder mit der Zustandsfeststellung Rechtzeitig begründete Bedenken anmelden Warnhinweis für AG LV-Vorgaben und einschlägige Normen beachten Personal- / Nachunternehmereinsatz Personalauswahl Personal richtig auswählen - Begabungen und Ausbildung beachten Eingespielte Kolonnen einsetzen (z.b. Schalungskolonne) Die Chemie unter den Leuten sollte stimmen (Streithähne trennen) Auf optimale Kolonnengrößen achten Das Personal muss immer den Eindruck haben, dass noch viel Arbeit ansteht Personal nicht überfordern (Pausen und Betriebsklima sind wichtig!) Bei NU Mindestlohn / Sozialabgaben beachten! Den Nachunternehmer bei reinen Lohnleistungen behandeln wie eigenes Personal (z.b. Schalungsbeistellung usw.) Feiertage (z.b. Ramadan) berücksichtigen Seite 37 Seite 38 have a break Die richtige Wahl von Bauhilfsmitteln und Baugeräten Beispiel PAUSE Seite 39 Seite 40

11 Dokumentation verwendeter Produkte Unterlagen z.b. Zulassungen/Bescheide so früh wie möglich besorgen - Möglichst bereits mit dem Einkauf Einkauf mit den Anforderungen/Vorgaben des Leistungsverzeichnisses vergleichen und beachten Lieferschein und Produkte bei Empfang an der Baustelle prüfen (technisch und Menge) Lieferscheine und Beipackzettel archivieren Prüfinstitutionen (Betonlabor usw.) rechtzeitig einbinden Das Bautagebuch Wichtiges Dokumentationsmittel Wann muss ein Bautagebuch geschrieben werden? ARBEITSTÄGLICH (und leserlich)!!! (Ggf. wöchentlich per Fax an AG-Vertreter) Was muss im Bautagebuch mindestens angeführt werden? Datum Witterung/Temperatur (Hinweis: DWD hat fast alle Daten) Tatsächliche Arbeitszeiten (auch Überstunden und Samstagsarbeit) Baustellenbesetzung (Personal und Gerät) auch Nachunternehmer und wesentliche Vorleistungsgewerke (z.b. bauseitige Leerrohrverlegung) Ausgeführte Arbeiten mit genauen Ortsangaben z.b. Wand 2. OG Achse B-C/3-5 betoniert genaue Zeitangaben ggf. hilfreich Besonderheiten / Festlegungen Technische Zustandsfeststellungen / Abnahmen Besuche Behinderungssachverhalte (Anfang Dauer Ende) Seite 41 Seite 42 Fotodokumentation Übersichtsbilder Fotodokumentation gehört heutzutage auch zum Bautagebuch Jeder Polier und Bauleiter sollte einen eigenen Firmenfoto haben (bei größeren Baustellen auch die Kranführer) Hinweis: Vernünftiges Foto-Set gibt es schon ab ca. 50,00 Fotos gehören regelmäßig (monatlich) in der Zentrale archiviert/gesichert Zu jedem Detailbild gehört ein Übersichtsbild Übersichtsbilder sollten möglichst arbeitstäglich angefertigt werden Wenn es eine Web-Cam gibt täglich Bilder abspeichern Datumsanzeige! Seite 43 Seite 44

12 Fotodokumentation Übersichtsbilder Datum und Uhrzeit am Foto richtig einstellen Datum fest ins Bild einblenden Seite 45 Seite 46 Mehrkosten / Bedenken / Behinderung Technische Zwischenabnahmen / Zustandsfeststellungen Alle Bauteile / Bereiche, die dauerhaft verdeckt werden, müssen zuvor technisch abgenommen werden (Zustandsfeststellungen) Blitzschutz Bewehrung Elektroleerrohre Abdichtung usw. Hierzu rechtzeitig Abnahmetermine mit dem Architekten oder Fachplaner vereinbaren Protokoll des Planers - oder Protokoll selbst anfertigen, welches vom auftraggeberseitgen Planer möglichst bestätigt wird Prüfprotokolle o.ä. Fotodokumentation Aufmaße vor oder bei der Zustandsfeststellung Kurzer Exkurs Schriftverkehr Empfehlungen: Um einen Nachtrag zu v e r k a u f e n Umgang beachten! Erst technischer Inhaltsbeschrieb (Sachverhaltsdarlegung) und anschließend Bedenken, Mehrkosten und/oder Behinderungen im Folgetext des Schreibens darlegen. Freundlich und emotionsfrei schreiben! Seite 47 Seite 48

13 Praxis-Tipp Nachträge und Bauzeitenfolgen Mehrkosten / Bedenken / Behinderung Hierbei handelt es sich um Pflichten des Auftragnehmers, diese schriftlich anzumelden: Warnfunktion für den Auftraggeber Doku des Auftragnehmers (1) Mehrkosten Leistungssoll (LV / Vertrag) prüfen Immer schriftlich anmelden auch wenn nach VOB/B 2 Abs. 5 für Leistungsänderungen keine Pflicht besteht - Unterscheidung VOB/B 2 Abs. 5 Abs. 6 manchmal unklar Adressat immer Auftraggeber Nachtragsangebot immer vollständig erstellen (Bauzeit berücksichtigen!) (Vollständigkeitsvermutung) Verlängerte Bauzeit im Nachtrag nicht vergessen! Bauzeitverlängerung mit zusätzlichen Kosten für Baustelleneinrichtung und -vorhaltung sowie ggf. zusätzlichen BGK gleich mit dem Nachtragsangebot einreichen. Allgem. Hinweis: AG kann von einem vollständigen Angebot ausgehen! bzw. Vorbehalt im Nachtrag: Wir behalten uns vor, etwaige bauzeitabhängige Kosten sowie die Bauzeitverlängerung, die durch diese zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen entstehen, separat zu ermitteln und vorzulegen. Ggf. auch beim Nachtragsrücklauf im Anschreiben Bauzeit noch einmal vorbehalten. Seite 49 Seite 50 Praxis-Tipp Nachträge und Bauzeitenfolgen Berechnung der Bauzeitverlängerung: Bsp.: Nachtrag Hilfsgründungen Stundenaufwand für die zusätzlichen Leistungen Arbeitszeit des planmäßigen Personals für Schalarbeiten Bedenken Hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Auftragnehmers, diese schriftlich anzumelden: Warnfunktion für den Auftraggeber Doku des Auftragnehmers Bsp.: Schalungspersonal: Nachtrag Hilfsgründungen beinhaltet 960,00 Std. planmäßig 12 Arbeitskräfte [AK] (2) Bedenken Klärung zeitnah herbeiführen (nicht selbst unter Zeitdruck setzen) Berechnung: Bst.-Kapazität: 12 AK x 40 Std./Wo = 480 Std./Wo Aufwand gem. Kalkulation: 960,00 Std. 960,00 Std. / 480Std./Wo. = 2 Wo. Ggf. Zuschlag Baustellenabhängigkeiten Immer schriftlich anmelden und Lösung schriftlich dokumentieren Auf etwaige Behinderungswirkung rechtzeitig hinweisen Adressat immer Auftraggeber Seite 51 Seite 52

14 Behinderung Hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Auftragnehmers, diese schriftlich anzumelden: Warnfunktion für den Auftraggeber Doku des Auftragnehmers (3) Behinderung Immerschriftlich anzeigen VOB/B 6 Abs. 1 dabei den Sachverhalt genau beschreiben Fortbestand dokumentieren Anzeige auffrischen Abmelden und Folgen schriftlich aufzeigen VOB/B 6 Abs. 2 (Hinweis auf Wiederaufnahmezeit ) Adressat immer Auftraggeber Alle Nachträge mit Bauzeitvorbehalt versehen Hinweis Auftragnehmer schuldet in der Regel Zwischen- und Endtermine Behinderung Hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Auftragnehmers, diese schriftlich anzumelden: Warnfunktion für den Auftraggeber Doku des Auftragnehmers (3) Behinderung Immerschriftlich anzeigen VOB/B 6 Abs. 1 dabei den Sachverhalt genau beschreiben und ggf. Anlagen beifügen: Übersichts- und Detailbilder Übersichtspläne mit farblicher Kennzeichnung der Auswirkung Übersichtspläne mit Planlieferstand Planlieferlisten (Gegenüberstellung aktualisierter Terminplan) Leistungsbereitschaft anzeigen und dokumentieren Seite 53 Seite 54 Dokumentation als Grundlage von Nachtragsforderungen Begründen von Nachtragsforderungen Allgemeine Tipps Ermitteln der aufgewendeten Zeit und Auswirkung auf die Bauzeit bei Nachträgen Feststellung der Auswirkung und Dauer von Behinderungen Dokumentation zur Abwehr von Gegenforderungen Vorwurf (versteckter) Mängel entkräften Schadensersatz / Vertragsstrafe wegen nicht erreichter Termine abwehren System der Bauakte und der sollte innerhalb einer Firma immer gleich / vereinheitlicht sein So dokumentieren, dass auch bei einem Ausfall (Unfall, Krankheit oder Kündigung) ein Anderer die Baustelle jederzeit übernehmen könnte und dann weiß, was gewesen und zu tun ist Dokumentation als Grundlage zur Nachkalkulation Überprüfung von Kalkulationswerten Vieraugenprinzip Team Polier und Bauleiter (miteinander und nicht gegeneinander!) Seite 55 Seite 56

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Dipl.-Ing. (FH) Michael Bieber Johann Schneider Str Maßbach Telefon: Telefax: Web: bieber@baupreis-sv.de Seite 57 Seite 58

Kundentag Schalung Mittwoch, 23. Januar 2013 im Bürgerhaus, Münchner Str. 70, Unterföhring. Traggerüste Wann gibt es mehr Geld und Zeit?

Kundentag Schalung Mittwoch, 23. Januar 2013 im Bürgerhaus, Münchner Str. 70, Unterföhring. Traggerüste Wann gibt es mehr Geld und Zeit? Kundentag Schalung Mittwoch, 23. Januar 2013 im Bürgerhaus, Münchner Str. 70, 85774 Unterföhring Traggerüste Wann gibt es mehr Geld und Zeit? Zur Person Dipl. -Ing. (FH) Michael Bieber Von der Industrie-

Mehr

Traggerüste als Hilfsgründung

Traggerüste als Hilfsgründung Herausgeber: Standpunkt Traggerüste als Hilfsgründung 03-2016 Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.v. (BVS) ist die zentrale Organisation der

Mehr

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.

Mehr

Fallstricke in der Bau - Praxis. Einige Tipps und Tricks für die Praxis

Fallstricke in der Bau - Praxis. Einige Tipps und Tricks für die Praxis Fallstricke in der Bau - Praxis Einige Tipps und Tricks für die Praxis Dipl.-Ing. Helmut Seifert Fachkompetenz für Nachtrags- und Baumanagement 36124 Eichenzell Tel: 06659-919350 Dipl. Ing. Helmut Seifert

Mehr

Kundentag Schalung. Bauablaufstörungen. Was ist dabei zu beachten? Fortbildung für Poliere und Bauleiter aus Rohbauunternehmen

Kundentag Schalung. Bauablaufstörungen. Was ist dabei zu beachten? Fortbildung für Poliere und Bauleiter aus Rohbauunternehmen Kundentag Schalung Bauablaufstörungen Was ist dabei zu beachten? Fortbildung für Poliere und Bauleiter aus Rohbauunternehmen Zur Person Dipl. -Ing. (FH) Michael Bieber Von der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:

Mehr

Die Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen - Wirkung und Kosten -

Die Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen - Wirkung und Kosten - Die Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen - Wirkung und Kosten - Referent Prof. Dipl.-Ing. Thomas Clausen ö.b.u.v. SV für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen

Mehr

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau Anwendertreffen 2012 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung Dipl.-Ing. (FH) Architekt Albin Oswald 1 Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele

Mehr

Bauvertragsrecht nach VOB

Bauvertragsrecht nach VOB Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag

Mehr

Privates Baurecht. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann

Privates Baurecht. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis I I 1 Der Bauvertrag 1-1 1.1

Mehr

TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation. von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust

TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation. von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust Organisation eines Bauunternehmens 1.1 1.2 1.3 1.4 Die Auftraggeber eines Bauunternehmens

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,

Mehr

Hilfestellung zur Hausübung im Fach Baubetriebslehre

Hilfestellung zur Hausübung im Fach Baubetriebslehre Hilfestellung zur Hausübung im Fach Baubetriebslehre ehausübung Wirtschaftslehre des Baubetriebs (WLB) SS 2010 Dipl.-Ing. Marc Schmits-Lapainer Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Mengenermittlung...

Mehr

Vom Plan zum Bauwerk Die Zeit. 1. Einleitung

Vom Plan zum Bauwerk Die Zeit. 1. Einleitung Die Zeit Level: 0 Prof. Dr. Neddermann 2004 Zoom Bis zu 50 Gewerke Bis zu n Menschen Bis zu z Institutionen Level: 0 Prof. Dr. Neddermann 2004 Die Ausführung Jetzt kann s losgehen! Level: 0 Prof. Dr. Neddermann

Mehr

VOB/B Regeln kennen und verstehen

VOB/B Regeln kennen und verstehen VOB/B Regeln kennen und verstehen Seit Ende Juli 2012 sind die überarbeiteten Teile A und B der VOB 2012 in Deutschland verbindlich eingeführt. Solide Kenntnisse des Teils B, also der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Mehr

1. Einleitung Grundlagen Ansprüche des Unternehmers 2

1. Einleitung Grundlagen Ansprüche des Unternehmers 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1 2. Grundlagen 2 2.1 Ansprüche des Unternehmers 2 2.1.1 Nachtragsbedingte Bauzeitverlängerungen - 2 Nr. 5 VOB/B 3 a) Bauzeitverlängerung durch zusätzliche Leistungen 3

Mehr

Qualitätssicherung auf der Baustelle

Qualitätssicherung auf der Baustelle Dr.-Ing. Paul Uwe Budau Qualitätssicherung auf der Baustelle Bei der Betoninstandsetzung Betonmarketing Ost Dr.-Ing. Paul Uwe Budau g Stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung

Mehr

VOB Baustellenhandbuch

VOB Baustellenhandbuch FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com VOB Baustellenhandbuch Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Mehr

Der gestörte Bauablauf

Der gestörte Bauablauf Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Katrin Rohr-Suchalla Der gestörte Bauablauf Verantwortlichkeiten, Ansprüche und Rechtsfolgen nach VOB/B 2008, 141 S., 21 Abb. und Tabellen, Gebunden ISBN 978-3-8167-7566-9

Mehr

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

Mehr

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Rechtssichere Abnahme der Werkleistung Rechtsanwälte Schilling Dr. Schmidt SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln-Frankfurt Stand

Mehr

Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau

Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau - Fachliche Bestellungsvoraussetzungen - Erläuterungen zu den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen Stand: 30. Juni 2006 Fachliche Bestellungsvoraussetzungen

Mehr

Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl

Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Rechtsanwältin Dr. Britta Schubel 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 VOB/ B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - sind Allgemeine

Mehr

7. GALABAU- FORUM SÜDHESSEN Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers

7. GALABAU- FORUM SÜDHESSEN Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers 7. GALABAU- FORUM SÜDHESSEN 2016 Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers Fachgebiet Baubetrieb an der Hochschule Geisenheim University 7. GALABAU FORUM

Mehr

Fenster Türen Treff 2016

Fenster Türen Treff 2016 Holzforschung Austria Fenster Türen Treff 2016 3. - 4. März 2016, Saalfelden Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Königsberger Straße 2 D - 60487 Frankfurt am Main

Mehr

Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012

Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Bauvertrag nach VOB: Musterdokumente 1 Angebot und Vergabe 1 Aufforderung Angebotsabgabe 2 Zuschlag 3 Ablehnung

Mehr

Bauleiter-Handbuch Auftraggeber

Bauleiter-Handbuch Auftraggeber Thomas Feuerabend Bauleiter-Handbuch Auftraggeber Praxisbeispiele Checklisten Musterbriefe.Werner Verlag Inhaltsverzeichnis A Grundlagen 1 1 Wichtige Verordnungen, Normen und Gesetze 1 1.1 VOB 1 1.2 HOAI

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Die Verringerung potenzieller Risiken wie z. B. durch unsachgemäße Bauausführung oder Unternehmensinsolvenz kann durch die Beauftragung qualifizierter

Mehr

Wegweiser Seite 1 Inhaltsverzeichnis. Teil 0/0. Wegweiser

Wegweiser Seite 1 Inhaltsverzeichnis. Teil 0/0. Wegweiser Wegweiser Seite 1 Inhaltsverzeichnis Teil 0/0 Inhaltsverzeichnis Wegweiser Wegweiser 1 Pflichten und Rechte bei der Bauüberwachung 1/1 Die Pflichten des Bauleiters aus der HOAI 1/2 Bauabwicklung und Überwachungspflicht

Mehr

Inhalt. Einführung. Baurecht

Inhalt. Einführung. Baurecht Inhalt 1. 2. 2.1. 2.1.1. 2.1.1.1. 2.1.1.2. 2.1.1.3. 2.1.1.4. 2.1.1.5. 2.1.1.6. 2.1.1.7. 2.2. 2.2.1. 2.2.1.1. 2.2.1.2. 2.2.1.3. 2.2.1.4. 2.2.2. 2.2.2.1. 2.2.2.2. 2.2.2.3. 2.2.2.4. 2.2.2.5. 2.2.3. 2.2.3.1.

Mehr

0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment

0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment 0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment Version 4.0 / 28.03.2003 Wichtige Anmerkung: Diese Vertragsbedingungen

Mehr

Die Leistungsbeschreibung auf dem Prüfstand - Wegweiser für die Vertragsparteien

Die Leistungsbeschreibung auf dem Prüfstand - Wegweiser für die Vertragsparteien Die Leistungsbeschreibung auf dem Prüfstand - Wegweiser für die Vertragsparteien Referent: Rechtsanwalt Bernd Morgenroth Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht Schlichter/Schiedsrichter SO-Bau BSKP Dr.

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 5. Auflage Eine wahre Geschichte... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 5. Auflage Eine wahre Geschichte... 13 Vorwort zur 5. Auflage.................................................................... 5 Eine wahre Geschichte................................................................... 13 A Überblick............................................................................

Mehr

Vorwort zur 5. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 13

Vorwort zur 5. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 13 Vorwort zur 5. Auflage...5 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 16 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag... 17 III. Verhältnis

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Umgang mit Mängeln am Bau. - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Umgang mit Mängeln am Bau. - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl Seminar Umgang mit Mängeln am Bau - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Unterschiede BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag 3. Mangelbegriff 4. Mängelrechte des Auftraggebers nach

Mehr

Zusammenfassung (Kurzform) zum Vortrag 7. Baurechtszirkel der Hochschule München am Thema: Spannungsfeld Sichtbeton

Zusammenfassung (Kurzform) zum Vortrag 7. Baurechtszirkel der Hochschule München am Thema: Spannungsfeld Sichtbeton Notiz Sichtbeton Bauan Unser Zeichen Hai Rudolf Haimerl Telefon +49 89 360555-3537 Telefax +49 89 360555-3598 Mobil +49 160 4792805 Rudolf.Haimerl@zueblin.de Datum 2011-10-10 Zusammenfassung (Kurzform)

Mehr

2. Nachfolgend einige Fotoaufnahmen, die in den letzten Monaten bei verschiedenen Bauobjekten entstanden sind.

2. Nachfolgend einige Fotoaufnahmen, die in den letzten Monaten bei verschiedenen Bauobjekten entstanden sind. 1. Der Fachbeitrag Rohrleitungen und Kabel ; Planung und Ausführung, Ausgabe Juli 1999, welcher für die Fachgruppe Estrich und Fußbodentechnik der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.v. veröffentlicht

Mehr

Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung

Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Allgemeines zur Kündigung eines Bauvertrags Es ist zwischen freier Kündigung und einer Kündigung aus wichtigem Grund

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Die Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang und ihre Folgen

Die Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang und ihre Folgen Die Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang und ihre Folgen Prof. Stefan Leupertz Schiedsrichter, Schlichter und Adjudikator Richter am Bundesgerichtshof a. D. Leistung und Gegenleistung

Mehr

Fallen im privaten Baurecht

Fallen im privaten Baurecht VRiOLG Dr. Heinrich Merl Fallen im privaten Baurecht Nach aktueller Rechtsprechung Mit Fallbeispielen und Praxishinweisen Mängelhaftung Abnahme au Werk DeutscherAnwaltVerlag 1 Grundlagen des Mängelhaftungsrechts

Mehr

Wolfgang Junghenn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwälte Dr. Kainz & Partner

Wolfgang Junghenn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwälte Dr. Kainz & Partner BGH, Urteil vom 28.10.1999: Die Vertragsparteien eines VOB/B Vertrages sind während der Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet. Was meint der BGH damit? Wolfgang Junghenn Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mehr

Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittluung. Autor/Herausgeber: Ralf Schöwer

Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittluung. Autor/Herausgeber: Ralf Schöwer FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittluung Autor/Herausgeber:

Mehr

Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren!

Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! Die Seminare sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieur - kammer-bau Baden-Württemberg/NRW anerkannt. Maschinenbau,

Mehr

Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter?

Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter? Herbstversammlung VBD 13.September 2008 Klink Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter? Referent: Jörg Borufka Rechtsanwalt 1 Anteil

Mehr

Technische Richtlinie

Technische Richtlinie Seite 1 von 7 Datum 22.11.2010 Technische Richtlinie Beton- und Stahlbetonarbeiten STEAG Energy Services GmbH, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 Rev. Datum Erstellt Geprüft / Freigegeben Abt. Name Abt.

Mehr

Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.

Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbh Baumaßnahme Urban Living Briesestraße Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.

Mehr

Das Mysterium der Pauschale

Das Mysterium der Pauschale Das Mysterium der Pauschale und ein Versuch der Erklärung Referent: Jörg Bucher, dipl. Baumeister profacto.ch GmbH Ingenieurbüro für Baubetrieb Altenbergstrasse 30 a, 3013 Bern www.profacto.ch 1 Pauschal-

Mehr

DIE BAULEITER SCHULE. VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach ANDREAS STAMMKÖTTER. Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben (Stand: VOB 2012)

DIE BAULEITER SCHULE. VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach ANDREAS STAMMKÖTTER. Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben (Stand: VOB 2012) ANDREAS STAMMKÖTTER DIE BAULEITER SCHULE Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben (Stand: VOB 2012) 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach Vorwort 5 Vorwort zur ersten

Mehr

Verpflichtungserklärung LTMG

Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung

Mehr

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Muster Abnahmeprotokoll

Muster Abnahmeprotokoll M-Abnahmeprotokoll Seite 1 von 6 Seiten Muster Abnahmeprotokoll Datum: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr Bauvorhaben: Auftrag von: Baukunden: Auftragnehmer: Architekt Bauvertrag vom: Leistungsverzeichnis vom: Beginn

Mehr

Nachträge vermeiden statt bearbeiten, Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftraggebers

Nachträge vermeiden statt bearbeiten, Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftraggebers Nachtrag ohne Nachschlag Nachträge vermeiden statt bearbeiten, Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftraggebers Matthias Schmauder Dipl. Ing. (FH) Landschaftsgärtner Landschaftsarchitekt BDLA Ausschreibung

Mehr

BDG / HDI Die VOB Köln,

BDG / HDI Die VOB Köln, Referent: Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht caspers mock Anwälte Bonn Koblenz Frankfurt Köln Berlin Saarbrücken

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Abbildungsverzeichnis... XIII. Einleitung Teil A Angebots- und Vertragskalkulation...

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Abbildungsverzeichnis... XIII. Einleitung Teil A Angebots- und Vertragskalkulation... VII Abkürzungsverzeichnis... XI Abbildungsverzeichnis... XIII Einleitung... 1 I Baukalkulation... 1 1 Die Baukalkulation als Teilgebiet der baubetrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung... 1 2 Begriffe

Mehr

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Mit VOB/B ist es besser, weil. Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich

Mehr

VOB/B Basiswissen für Baufachleute

VOB/B Basiswissen für Baufachleute Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Katrin Rohr-Suchalla VOB/B Basiswissen für Baufachleute 2., überarbeitete Aufl. 2012, 164 S., 32 Abb., Tab., Gebunden ISBN 978-3-8167-8675-7 ISBN 978-3-8167-8774-7

Mehr

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude Leistungsstufe 1 Überarbeitung Entwurfsunterlage - Bau Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) Analysieren der übergebenen Unterlagen nach 3 des Vertrags, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der

Mehr

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 Vertrag über die Instandhaltung von Hardware Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

GALABAU- FOREN HESSEN- THÜRINGEN Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers

GALABAU- FOREN HESSEN- THÜRINGEN Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers GALABAU- FOREN HESSEN- THÜRINGEN 2016 Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers Fachgebiet Baubetrieb an der Hochschule Geisenheim University GALABAU FORUM

Mehr

Die Haftung des Meisters. Meurer Rechtsanwälte Herdweg 24, Stuttgart

Die Haftung des Meisters. Meurer Rechtsanwälte Herdweg 24, Stuttgart . Die Haftung des Meisters Werkvertragsrecht nach BGB A. Das Werkvertragsrecht gem. 631 ff. BGB Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der einen Erfolg schuldet. Der Erfolg besteht darin, ein mangelfreies

Mehr

Wienerberger Mauerwerkstage Neues zur VOB. - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung -

Wienerberger Mauerwerkstage Neues zur VOB. - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung - Wienerberger Mauerwerkstage 2007 Neues zur VOB - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung - - Dr. jur. Dipl.-Ing. Norbert Herig /Dr. Ines Gassner - SPITZWEG Partnerschaft, München 1 Neues zur VOB/B

Mehr

Beraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Rechtsanwalt Foxlaw

Beraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Rechtsanwalt Foxlaw Beraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Foxlaw Berlin, März 2011 * keine rechtsverbindliche Auskunft keine Rechtsberatung Inhalt Beratervertrag - Rechtsnatur Rahmen- oder Einzelvertrag? Inhalte

Mehr

Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 15. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis

Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 15. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 5. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 0.03.202 bis 3.2.203 Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Präambel

Mehr

VOB/C Homogenbereiche ersetzen Boden- und Felsklassen

VOB/C Homogenbereiche ersetzen Boden- und Felsklassen VOB/C Homogenbereiche ersetzen Boden- und Felsklassen Vortrag im Rahmen der 10. Öffentlichkeitsveranstaltung des Netzwerks Baukompetenz München BKM 17. März 2016 Hochschule München Referent Prof. Dipl.-Ing.

Mehr

Architektenleistungen Ausschreibung und Vergabe

Architektenleistungen Ausschreibung und Vergabe Claudia Fries Architektenleistungen Ausschreibung und Vergabe Wilhelm Fink Inhaltsverzeichnis 7 Inhalt Vorwort Abkürzungen 5 13 1 1. 1 1 2 1 3 1 4 Das Vergaberecht in Deutschland Begriffsbestimmung Ursprung

Mehr

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau Anwendertreffen 2012 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung Dipl.-Ing. (FH) Architekt Albin Oswald 1 Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele

Mehr

Umsetzung einer Leistungsbeschreibung

Umsetzung einer Leistungsbeschreibung Betriebliche Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau Ausbildungsbetrieb Karl Mustermann GmbH Umsetzung einer Leistungsbeschreibung Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin

Mehr

Technische Universität Berlin Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb

Technische Universität Berlin Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb Taktplanung in Abgrenzung zu anderen Planungsarten Grundsätzlich lassen sich 3 Formen der Baustellenablaufplanung voneinander abgrenzen: a) Planung mit Balkendiagramm b) Planung mit Liniendiagramm c) Planung

Mehr

VOB-Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960

VOB-Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960 Datum: 04.11.2013 CL Leistungsverzeichnis BV: AD 4.6 T E C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N jeweils in ihrer neuesten gültigen Ausführung Leistungsverzeichnis VOB-Teil A Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Wann ist eine Bauleistung mangelhaft?

Wann ist eine Bauleistung mangelhaft? Wann ist eine Bauleistung mangelhaft? MANGEL NACH FRÜHEREM RECHT ( 633 BGB) Nur 2 Konstellationen denkbar: Mangel liegt vor, wenn Werk/Gewerk - ohne eine zugesicherte Eigenschaft ist - im Wert in seiner

Mehr

Gelten Preisnachlässe auch bei der Vergütung von Nachträgen?

Gelten Preisnachlässe auch bei der Vergütung von Nachträgen? Gelten Preisnachlässe auch bei der Vergütung von Nachträgen? 1. Problemstellung Kommunen und Baufirmen streiten oft darüber, ob im Vertrag eingeräumte Preisnachlässe auch bei der Abrechnung von zusätzlichen

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Pflichten der am Bau Beteiligten zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten - von der Praxis für die Praxis -

Pflichten der am Bau Beteiligten zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten - von der Praxis für die Praxis - Referent: Prof. Richard Weiß Prof. Weiß & Bisani Ingenieurgesellschaft für Baubetriebsmanagement mbh 1 Definition: Baulogistik/Arbeitsvorbereitung = Planung des Baubetriebes ( Bauverfahren, Bauablauf )

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Vorwort zur ersten Auflage... Eine wahre Geschichte... 1. A Überblick

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Vorwort zur ersten Auflage... Eine wahre Geschichte... 1. A Überblick Vorwort............................................... Vorwort zur ersten Auflage......................... V VI Eine wahre Geschichte.............................. 1 A Überblick I. VOB und BGB....................................

Mehr

Bayerische Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer Bayerische Architektenkammer ERWEITER TER GRUNDLEISTUNGSKATALOG Merkblatt 3 HOAI 2013 Einführung Mit der Novellierung der HOAI 2013 wurden neue Grundleistungen aufgenommen, die sich in erster Linie auf

Mehr

DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND

DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND Bundeskoordinatorentag 2012 Vorbildfunktion oder Problemfall? Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Vorsitzender im V.S.G.K. Bundeskoordinatorentag 2012 Die

Mehr

Nachträge? Gibt es nicht! Änderungen im BGB-Werkvertrag bei Planung und Vertrag vom Auftragnehmer

Nachträge? Gibt es nicht! Änderungen im BGB-Werkvertrag bei Planung und Vertrag vom Auftragnehmer Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Nachträge? Gibt es nicht! Änderungen im BGB-Werkvertrag bei Planung und Vertrag vom Auftragnehmer Osnabrücker Baubetriebstage 2014 07./08. Februar 2014

Mehr

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Baubegleitende Qualitätskontrolle Honorarangebot / Auftragsbestätigung Auftraggeber: Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft: Dipl. Ing. Freier Architekt Patrick Dorn Holzstraße 41 88512 Mengen

Mehr

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach Wartungsvertrag Zwischen dem Auftraggeber: Firma Und dem Auftragnehmer: SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße 4 61449 Steinbach wird auf der Grundlage der vereinbarten Wartungsbedingungen ein Vertrag

Mehr

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vertragsbedingungen 2. Zusätzliche Vertragsbedingungen 2.1 Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1) 2.2 Preisermittlungen ( 2) 2.3 Stundenlohnarbeiten

Mehr

Zweithaar Mangel oder Kaufreue?

Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit

Mehr

Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht

Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Obj100 Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Beispiele aus der Praxis: Verlegen eines Parkettbodens anstelle bisherigen Teppichbelags Änderung des Bodenaufbaus

Mehr

Rundschreiben 12/2015. Thema: Behinderung und Unterbrechung am Bau nach VOB/B / Baurecht

Rundschreiben 12/2015. Thema: Behinderung und Unterbrechung am Bau nach VOB/B / Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:

Mehr

Grundlagen der Bauzeit Teil II

Grundlagen der Bauzeit Teil II Grundlagen der Bauzeit Teil II Rechtsanwalt Thorsten Synders Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen fon: 0201/1095-413 fax:

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Die Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB

Die Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB Die Bedeutung der Abnahme für den Auftraggeber nach VOB Vortrag an der Universität Kassel von Rainer K. Schöffel (Prof. Dipl.-Ing.) INHALT Seite 1. Ablauf eines Bauauftrages 3 2. Der Abnahmebegriff nach

Mehr

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten

Mehr

SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel. SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV)

SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel. SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV) HVA F-StB s-nr.: Aktenzeichen: Projekt: SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel Zwischen SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV) vertreten durch [Bauamt] die Geschäftsführer

Mehr

Bauablaufstörungen. kurz angesprochen. Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber. Seminarvortrag :

Bauablaufstörungen. kurz angesprochen. Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber. Seminarvortrag : Stand : 03 / 2009 1 Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie

Mehr

Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch Rechtsanwalt Olaf Köppe Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wer ist K3S-Rechtsanwälte? drei

Mehr

Inhaltsverzeichnis und Vorwort

Inhaltsverzeichnis und Vorwort Seite 1 Inhaltsverzeichnis und Vorwort Nachträge am Bau ISBN 3-89650-092-9 Verlag Ernst Vögel - Stamsried Inhaltsverzeichnis Vorwort... 13 Teil 1: Die wichtigsten Fragen zu Nachträgen am Bau I. Wann kommt

Mehr

Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung

Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Seite 1 von 5 Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden

Mehr

Hinweise zur Zusammenarbeit zwischen KC Bauwerksentwurf und Prüfingenieur

Hinweise zur Zusammenarbeit zwischen KC Bauwerksentwurf und Prüfingenieur Hinweise zur Zusammenarbeit zwischen KC Bauwerksentwurf und Prüfingenieur - - Es gelten u.a. die Regelungen der RVP mit Ergänzung nach ARS 13/2006, der TVB-Prüf, der ZTV-ING sowie der AVB - ING. Nachfolgend

Mehr

VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen

VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Rolf Theißen VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Ein Leitfaden für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber. Mit neuer VOB/B und 80 Bau-Musterformularen.

Mehr

Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin weiss-rechtsanwaelte.

Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin weiss-rechtsanwaelte. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin 2011 Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Die Verpflichtung zur Dokumentation ergibt sich aus mehreren Rechtsvorschriften, die zum

Mehr

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle:

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle: Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist Quelle: www.n24.de Quelle: www.dachmurks.de Quelle: dachmurks.de Vorbereitung und Durchführung einer

Mehr