leiten oder leiden? Polier / Bauleiter Kaufmann der Baustelle Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Bieber Grundlage: Das ANGEBOT Vita
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- Jutta Knopp
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1 Referent Polier / Bauleiter Kaufmann der Baustelle leiten oder leiden? Dipl.-Ing. (FH) Michael Bieber Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen Johann-Schneider-Str Maßbach Tel.: / Fax: / bieber@baupreis-sv.de Web: Seite 2 Vita Grundlage: Das ANGEBOT 1985 Gesellenabschluss Schreiner / Tischler 1988 Abitur Bayernkolleg Schweinfurt (Zweiter Bildungsweg) 1994 Abschluss Diplom Ingenieur (FH) Bauingenieurwesen FH WÜ/SW Bauleiter primär Rohbau Großprojekte Oberbauleiter 2005 Mitentwicklung Gebrauchsmuster Auslotsystem - Senkelfix 2007 Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt zum Sachverständigen Selbständigkeit Seit 2008 Mitglied im Berufsverband der Sachverständigen BVS Seit 2008 Mitglied des Deutschen Baugerichtstag e.v. Seit 2008 Regelmäßiger Teilnehmer am Arbeitskreis Baurecht Nordbayern Seit 2010 Schatzmeister und 2. Stellvertreter des BVS - Sachverständige Bayern Seit 2010 freier Netzwerkpartner bei Hartmann Schulz & Partner Seit 2014 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.v Aufsatz Traggerüste als Hilfsgründung Das Leistungsverzeichnis / Bausoll Die Baustellenvorbereitung beginnt bereits mit der Angebotsausarbeitung Gibt es eine Hinweispflicht des Auftragnehmers vor Vertragsschluss? Ja, aber in der Regel nur bei Unklarheiten Praxis-Tipp Während bei der Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit der Auftragnehmer überwiegend erst nach Zuschlagserteilung aktiv werden muss, ist er bei einer Unklarheit gehalten, die entscheidenden Weichen schon bei Angebotsabgabe zu stellen, um seinen eventuellen Anspruch auf Mehrkosten zu retten. BGH in seinem Ortbeton-Urteil vom (Az. VII ZR 107/86): Der Auftragnehmer muss vor Abgabe des Angebots bei erkennbar lückenhaftem oder unklarem Leistungsverzeichnis Zweifel klären! Achtung: Daher bei Unklarheiten Klärungsanfrage vor Angebotsabgabe, da sonst Risikoübernahme mit dem Angebot! Seite 3 Seite 4
2 Das Leistungsverzeichnis / Bausoll Vertragsinhalt / -umfang - ex ante Betrachtung Stichtag Vertragsunterschrift Maßgeblich bei Streitigkeiten Separaten Vertragsordner (mit allen Unterlagen!) anlegen und archivieren Diese Akte darf im Alltag nicht angerührt werden! Ggf. auch digitale Akte anlegen Bauleiter erhält eine vollständige Arbeitskopie des Vertragsordners Empfehlung: Projekthandbuch gebunden - DIN A 5 beidseitig (bei größeren Baustellen) Alternative: PC oder Tablet-Version Auch der Polier benötigt Vorbemerkungen, Leistungsverzeichnis und Pläne des Vertrages Der Polier muss den vertraglichen Leistungsinhalt kennen! Polier muss erkennen können, ob das was er ausführt auch dem vertraglichen Leistungssoll entspricht Mehrkostenerkennung Fehlervermeidung / Mängelprävention Das Leistungsverzeichnis / Bausoll Der Bauleiter muss sein LV nebst Vorbemerkungen und Anlagen kennen und von den späteren Unterlagen möglichst trennen Der Vertrag (Pläne, Vorbemerkungen, LV, Individualvereinbarungen usw.) sind immer als sinnvolles Ganzes zu betrachten Einer Beurteilung ist der objektive Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters zu Grunde zu legen Jede Ausschreibung ist für sich als Einzelfall zu betrachten Bauzeit nach dem Vertrag Bauablaufplanung Seite 5 Seite 6 Das Leistungsverzeichnis / Bausoll Exkurs VOB Teil C Bei VOB-Verträgen VOB Teil B und C Bibel des Bauleiters Immer die VOB, die dem Vertrag zu Grunde liegt, verwenden! Exkurs VOB Teil C Grundstruktur VOB/C: 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 1 Geltungsbereich 2 Stoffe, Bauteile 3 Ausführung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.2 Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Was ist unter in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt zu verstehen? Es kommt auf den objektiven Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters an. Der Beurteilung ist der gesamte Vertrag zu Grunde zu legen. Zum Vertrag gehören in der Regel nicht nur der Positionstext, sondern auch Vorbemerkungen, Pläne usw.. Die Unterlage mit dem höheren Detaillierungsgrad ist in der Regel maßgeblich. Hinweis: Rosinenpicken geht nicht! Jede Ausschreibung ist für sich als Einzelfall zu betrachten. Seite 7 Seite 8
3 Exkurs VOB - Teil C VOB/C 2012 DIN Betonarbeiten VOB Teil C - DIN Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 4.1, insbesondere: Traggerüste Wann gibt es mehr Geld und Zeit? Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste der Bemessungsklasse A, soweit diese für die eigene Leistung notwendig sind. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 4.2, z.b.: Erstellen von Traggerüsten der Bemessungsklassen B (siehe Abschnitt 3.4). Seite 10 Bemessungsklassen der Traggerüste sind maßgeblich Was ist zu beachten Bemessungsklassen nach der DIN EN Traggerüste Die Bemessungsklasse A darf nur angewendet werden, wenn: a) die Querschnittsfläche der Deckenplatten 0,3 m² je Meter Breite der Deckenplatte nicht überschreitet; b) die Querschnittsfläche der Träger 0,5 m² nicht überschreitet; c) die lichte Spannweite der Träger und Deckenplatten 6,0 m nicht überschreitet; d) die Höhe bis zur Unterseite des zu errichtenden Bauteils weniger als 3,5 m beträgt. Die Bemessungsklasse B ist anzuwenden, sobald eines der vier vorstehenden Kriterien nicht zutrifft. VOB Teil C allgemein nach DIN Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Was ist unter in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt zu verstehen? Hierzu gehören der Positionstext, die Vorbemerkungen und Pläne zur Ausschreibung. ( ex-ante -Vertragsbetrachtung) Maßgeblich der objektive Empfängerhorizont bei sinnvoller Auslegung der Vertragsunterlagen Seite 11 Seite 12
4 Was ist zu beachten Beispiel Beispiel Vorbemerkung LV Position: Stahlbetondecke d=0,25 m inkl. aller erforderlichen Leistungen Bauteilhöhen bis 8,00 m über lichte Spannweiten bis 6,00 m Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Position für alle Stahlbetondecken am Bauvorhaben. Wegen der Bauteilhöhe bis 8,00 m ist für eine Fachfirma erkennbar, dass Traggerüste der Bemessungsklasse B erforderlich sind. Eine solche Erwähnung in der Leistungsbeschreibung ist ausreichend. Die Abgrenzung / Mengenbeurteilung bei einer Mischposition (2,30 m bis 8,00 m) erfolgt z.b. über die der Ausschreibung beigefügten Pläne. Planänderungen z.b. weitere Decken bei der Ausführungsplanung führen zu einem Preisanpassungsanspruch. Auch Mehraufwendungen für Deckenstärken über d=0,25 m führen zu einem Mehrkostenanspruch. Vorbemerkung: Das Auf- und Abbauen sowie das Vorhalten von Gerüsten, die nicht Nebenleistungen sind, werden gesondert ausgeschrieben und beauftragt. LV Position: Stahlbetondecke d=0,25 m inkl. aller erforderlichen Leistungen Bauteilhöhen bis 8,00 m über lichte Spannweiten bis 6,00 m Folgerung: Bei einer sinnvollen Auslegung kann eigentlich von einer gesonderten Gerüstausschreibung ausgegangen werden. doch wie entscheidet später ein Gericht?! Seite 13 Seite 14 Was ist zu beachten BGH Was ist zu beachten BGH IBR 2002, BGH, Urteil vom VII ZR 376/00 IBR 2002, BGH, Urteil vom VII ZR 376/00 Brückenkappen-Urteil Brückenkappen-Urteil Im Zuge einer Autobahnsanierung hatte der Unternehmer überhängende Brückenkappen aus Beton herzustellen. Für das dafür erforderliche Konsoltraggerüst fehlte im Leistungsverzeichnis im Unterschied zu drei vergleichbaren Bauteilen eine gesonderte Position. Der Unternehmer fordert für dieses Konsoltraggerüst eine Zusatzvergütung in Höhe von ,75 DM. Ein von den Instanzgerichten hinzugezogener Sachverständiger erklärt, dass dieses Traggerüst nach dem Inhalt der drei in Betracht kommenden DIN (es werden die DIN der VOB/C gemeint sein) keine Nebenleistung sei, sondern hätte ausgeschrieben werden müssen. Frage: Im Leistungsverzeichnis Traggerüst vergessen => Zusatzvergütung? Frage: Im Leistungsverzeichnis Traggerüst vergessen => Zusatzvergütung? Anders als das Land- und das Oberlandesgericht (Saarland) weist der BGH die Klage des Unternehmers ab. Für die Abgrenzung zwischen vertraglichen und zusätzlichen Leistungen komme es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung und nicht auf die Unterscheidung in den DIN- Vorschriften zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen an. Die Auslegung - vom Empfängerhorizont der potenziellen Bieter ausgehend - ergebe, dass die in der Ausschreibung bezeichnete Bauleistung auch die für ihre Herstellung notwendige Abstützung durch Gerüste umfasse. Seite 15 Seite 16
5 Hilfsgründungen Was bei der Bauabwicklung oftmals als Traggerüst bezeichnet wird, ist in vielen Fällen im Sinne einer sachgerechten Vertrags- und VOB/C Auslegung kein Traggerüst der Schalung, sondern das einer Hilfsgründung. Traggerüst Traggerüst Seite 17 Seite 18 Was fällt Ihnen an diesem Bild auf? Hilfsgründungen Hilfsgründungen Hilfsgründung Bei Traggerüsten nach der ATV DIN für Stahlbetonarbeiten der Bemessungsklassen A und B handelt es sich um Gerüste, die auf einem planen und tragfähigen Untergrund (z.b. Bodenplatte oder Decke) stehend die Schalung und die darüber eingeleiteten Lasten abtragen. (DIN ist eine Vergütungsregelung) Grundlage für (Trag-)Gerüste aller Art ist die ATV DIN Gerüstarbeiten und die darin enthaltenen Regelungen. Seite 19 Seite 20
6 Hilfsgründungen Hilfsgründungen Auszug aus der DIN Gerüstarbeiten : 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 4.2, z. B.: Beseitigen von Mängeln des Untergrundes Herstellen und Entfernen von Hilfsgründungen Unter Hilfsgründungen werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, die Aufstellfläche unterhalb der Gerüste (der Bemessungsklasse A oder B) zu verbessern. Hierzu gehören z.b. auch die Durchstützung in den direkt darunter liegenden Geschossen z. B. mittels Stahlsprieße. Diese Hilfsgründungen / -unterstützungen dienen auch als besondere Schutzmaßnahme gegen betonschädigende Einwirkungen im Sinne der DIN Nr , da es gegebenenfalls ohne diese Unterstützungen zu erheblichen Beschädigungen der Beton-Zwischendecke(n) kommen könnte. Seite 21 Seite 22 Hilfsgründungen Hilfsgründungen Bei dem Beseitigen von Mängeln des Untergrundes und Herstellen und Entfernen von Hilfsgründungen handelt es sich um Maßnahmen, die zum Thema Baugrundrisiko gehören und daher in der Regel der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind. Dieses Baugrundrisiko kann mit der Ausschreibung / dem Auftrag auch auf den Unternehmer übertragen werden. Auch wenn ggf. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung des Traggerüstes der Bemessungsklasse B besteht, kann ein Vergütungsanspruch wegen zusätzlicher Hilfsgründungsmaßnahmen (die über die übliche Verkehrssitte hinaus gehen) bestehen. Hinweis: Aufsatz Traggerüste als Hilfsgründung Seite 23 Seite 24
7 Resümee have a break Bauleiter und Polier müssen das LV / den Vertrag / VOB kennen Der Vertrag (Vorbemerkungen, LV, Pläne usw.) ist als sinnvolles Ganzes zu betrachten Einer Beurteilung ist der objektive Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters zu Grunde zu legen Jede Ausschreibung ist für sich als Einzelfall zu betrachten VOB Teil B und C Bibel des Bauleiters PAUSE Seite 25 Seite 26 Baustellen- / Arbeitsvorbereitung Baustellen- / Arbeitsvorbereitung Wann fängt die Arbeitsvorbereitung an? Bereits bei der Kalkulation!!! Prüfung der zu erbringenden Leistung LV richtig lesen Eigene Leistung / Nachunternehmerleistung Preisbindung für die wesentlichen Baustoffe und Fremdleistungen Kapazitätsprüfung Geräte / Personal usw. Vor Ort Situation erkunden / Rand- und Rahmenbedingungen Etwaige zu erwartende Nachtragsleistungen Ordner für den Bauleiter anlegen Erkenntnisse aus der Kalkulation müssen weitergeleitet werden! 1. Planung der Baustelleneinrichtung Immer rechtzeitig vor Ort Gegebenheiten prüfen und mit der BE-Planung vergleichen (Bestandsleitungen, Nachbarbebauung usw.) Spartenpläne müssen eingeholt werden und in Kopie auf der Baustelle sein und auch berücksichtigt werden Kampfmittelfreiheit abfragen Prüfen, welche BE nach dem LV zusätzlich zu stellen ist Freigabe der BE-Planung durch den AG-Vertreter / Architekten erwirken (Protokoll) Seite 27 Seite 28
8 1. Planung der Baustelleneinrichtung Baustellen- / Arbeitsvorbereitung 2. Bauablaufplanung Terminplanung Basis der Personal- und Geräteplanung Möglichst mit dem AG vereinbaren Grundlage bei der Beurteilung von Bauablaufstörungen Bei Bedarf dem geänderten Bauablauf anpassen / fortschreiben - Veränderungen z.b. Jahreszeit mit schlechterer Witterung, Feiertage beachten - Anschreiben mit Kostenvorbehalt / Vertragsstrafe ausgrenzen Plananforderungsliste auf Basis der Terminplanung Auf ausreichenden Planvorlauf achten (Planeingangsbuch führen!) Ohne konkrete Plananforderungsliste (durchschriftlich auch an AG) keine Fälligkeiten Seite 29 Seite Bauablaufplanung Der Einkauf von Baustoffen und Bauleistungen Abläufe und Zusammenhänge müssen erkennbar sein! Vorgaben des Leistungsverzeichnis / des Positionstextes beachten geschuldeter Werkerfolg! Bauleitung sollte immer beim Einkauf einbezogen sein Erforderliche Zulassungen vor der eigentlichen Bestellung einholen Bei fehlerhafter Ausschreibung für Klärung sorgen (ggf. Bedenken anmelden) Nicht blind dem billigsten Preis folgen (Zulassung, Positionstext, ) Bei NU Leistungsfähigkeit, Mindestlohn usw. prüfen Neben dem Einkaufspreis auch den Einbauaufwand beachten (gilt auch für die NU-Beistellung Haftung Mindestlohn) Bei vermuteter Gleichwertigkeit rechtzeitig Bemusterung und Musterfreigabe bewirken und dokumentieren Seite 31 Seite 32
9 Leistungssoll und Nachträge im Blick Das LV regelmäßig mit der Ausführung vergleichen Text und Leistungsinhalt genau studieren oft werden Leistungsinhalte hineininterpretiert, die gar keine Leistungsinhalte sind Ausschreibungspläne mit den Ausführungsplänen vergleichen Signale der Baustelle wahrnehmen oft sind besonders aufwändige Arbeiten nicht vertraglicher Leistungsinhalt ( Jammern des Vorarbeiters/Poliers registrieren, Personal beobachten) Zeitnahe Abrechnung zeigt ggf. fehlende Positionen Rechtzeitiges Anmelden von Mehrkosten Rechtzeitiges Stellen von Nachträgen mit Bauzeit(-vorbehalt) Leistungsabgrenzung oft unklar daher ist von einer Leistungsverweigerung in der Regel abzuraten Anordnung des AG (dem Grund nach) herbeiführen und dokumentieren Kaufmännisches Bestätigungsschreiben nutzen Optimierung der Bauabläufe Richtiger Material- und Geräteeinsatz z.b. Baggergröße, Kranausladung /-hebeleistung Betonpumpe Schalungseinsatz Flexibles, auf den Einsatz der Baustelle abgestimmtes Schalungssystem Die Systeme müssen zum Bauvorhaben passen Bsp.: Schalung zu verwenden, nur weil diese auf dem Bauhof liegt, kann sehr schnell auch unwirtschaftlich werden Lohnkosten sind regelmäßig höher als Material- und Gerätekosten Planung der Schalungseinsätze Taktplanung hilft, Zeit und Material einzusparen und führt zu einem terminsicheren Bauablauf Erforderliche Vorleistungen (z.b. Kampfmittelräumung Umlegung von Bestandsleitungen) rechtzeitig klären und eintakten Seite 33 Seite 34 Suchet und Ihr werdet finden Optimierungen auf der Baustelle Arbeitsabläufe frühzeitig vorplanen und Planungen ggf. anpassen Abhängigkeiten rechtzeitig erkennen, prüfen und etwaige Vorleistungen / Zuarbeiten / Nachunternehmer eintakten Ordnung, Ordnung, Ordnung! Suchen und über die Bewehrung und schmutzige Schalungen stolpern kostet Geld!! Ordnung spart Zeit und Vorhaltekosten Sauberkeit führt zu längeren Nutzungsdauern der Bauhilfsstoffe / -geräte Seite 35 Seite 36
10 Qualitätssicherung Mangelhafte Leistung verstärkt die Abwehrhaltung des Auftraggebers bei den Nachtragsverhandlungen Betontagebuch / -prüfungen Zulassungen im Vorfeld einholen und ansehen/beachten (Gefahr: Bsp. Klappboxen ohne Zulassung) Alle Bauteile, die verdeckt werden und später nur schwer oder gar nicht mehr zugänglich sind, müssen technisch abgenommen werden (Zustandsfeststellungen) : Blitzschutz und Leerrohre in Betonbauteilen Bewehrungsabnahmen Abdichtung usw. Protokoll mit AG-Vertreter oder autorisiertem Fachmann/-planer erstellen Zusätzlich Fotos mit Datum zur Dokumentation sowie Aufmaß vor oder mit der Zustandsfeststellung Rechtzeitig begründete Bedenken anmelden Warnhinweis für AG LV-Vorgaben und einschlägige Normen beachten Personal- / Nachunternehmereinsatz Personalauswahl Personal richtig auswählen - Begabungen und Ausbildung beachten Eingespielte Kolonnen einsetzen (z.b. Schalungskolonne) Die Chemie unter den Leuten sollte stimmen (Streithähne trennen) Auf optimale Kolonnengrößen achten Das Personal muss immer den Eindruck haben, dass noch viel Arbeit ansteht Personal nicht überfordern (Pausen und Betriebsklima sind wichtig!) Bei NU Mindestlohn / Sozialabgaben beachten! Den Nachunternehmer bei reinen Lohnleistungen behandeln wie eigenes Personal (z.b. Schalungsbeistellung usw.) Feiertage (z.b. Ramadan) berücksichtigen Seite 37 Seite 38 have a break Die richtige Wahl von Bauhilfsmitteln und Baugeräten Beispiel PAUSE Seite 39 Seite 40
11 Dokumentation verwendeter Produkte Unterlagen z.b. Zulassungen/Bescheide so früh wie möglich besorgen - Möglichst bereits mit dem Einkauf Einkauf mit den Anforderungen/Vorgaben des Leistungsverzeichnisses vergleichen und beachten Lieferschein und Produkte bei Empfang an der Baustelle prüfen (technisch und Menge) Lieferscheine und Beipackzettel archivieren Prüfinstitutionen (Betonlabor usw.) rechtzeitig einbinden Das Bautagebuch Wichtiges Dokumentationsmittel Wann muss ein Bautagebuch geschrieben werden? ARBEITSTÄGLICH (und leserlich)!!! (Ggf. wöchentlich per Fax an AG-Vertreter) Was muss im Bautagebuch mindestens angeführt werden? Datum Witterung/Temperatur (Hinweis: DWD hat fast alle Daten) Tatsächliche Arbeitszeiten (auch Überstunden und Samstagsarbeit) Baustellenbesetzung (Personal und Gerät) auch Nachunternehmer und wesentliche Vorleistungsgewerke (z.b. bauseitige Leerrohrverlegung) Ausgeführte Arbeiten mit genauen Ortsangaben z.b. Wand 2. OG Achse B-C/3-5 betoniert genaue Zeitangaben ggf. hilfreich Besonderheiten / Festlegungen Technische Zustandsfeststellungen / Abnahmen Besuche Behinderungssachverhalte (Anfang Dauer Ende) Seite 41 Seite 42 Fotodokumentation Übersichtsbilder Fotodokumentation gehört heutzutage auch zum Bautagebuch Jeder Polier und Bauleiter sollte einen eigenen Firmenfoto haben (bei größeren Baustellen auch die Kranführer) Hinweis: Vernünftiges Foto-Set gibt es schon ab ca. 50,00 Fotos gehören regelmäßig (monatlich) in der Zentrale archiviert/gesichert Zu jedem Detailbild gehört ein Übersichtsbild Übersichtsbilder sollten möglichst arbeitstäglich angefertigt werden Wenn es eine Web-Cam gibt täglich Bilder abspeichern Datumsanzeige! Seite 43 Seite 44
12 Fotodokumentation Übersichtsbilder Datum und Uhrzeit am Foto richtig einstellen Datum fest ins Bild einblenden Seite 45 Seite 46 Mehrkosten / Bedenken / Behinderung Technische Zwischenabnahmen / Zustandsfeststellungen Alle Bauteile / Bereiche, die dauerhaft verdeckt werden, müssen zuvor technisch abgenommen werden (Zustandsfeststellungen) Blitzschutz Bewehrung Elektroleerrohre Abdichtung usw. Hierzu rechtzeitig Abnahmetermine mit dem Architekten oder Fachplaner vereinbaren Protokoll des Planers - oder Protokoll selbst anfertigen, welches vom auftraggeberseitgen Planer möglichst bestätigt wird Prüfprotokolle o.ä. Fotodokumentation Aufmaße vor oder bei der Zustandsfeststellung Kurzer Exkurs Schriftverkehr Empfehlungen: Um einen Nachtrag zu v e r k a u f e n Umgang beachten! Erst technischer Inhaltsbeschrieb (Sachverhaltsdarlegung) und anschließend Bedenken, Mehrkosten und/oder Behinderungen im Folgetext des Schreibens darlegen. Freundlich und emotionsfrei schreiben! Seite 47 Seite 48
13 Praxis-Tipp Nachträge und Bauzeitenfolgen Mehrkosten / Bedenken / Behinderung Hierbei handelt es sich um Pflichten des Auftragnehmers, diese schriftlich anzumelden: Warnfunktion für den Auftraggeber Doku des Auftragnehmers (1) Mehrkosten Leistungssoll (LV / Vertrag) prüfen Immer schriftlich anmelden auch wenn nach VOB/B 2 Abs. 5 für Leistungsänderungen keine Pflicht besteht - Unterscheidung VOB/B 2 Abs. 5 Abs. 6 manchmal unklar Adressat immer Auftraggeber Nachtragsangebot immer vollständig erstellen (Bauzeit berücksichtigen!) (Vollständigkeitsvermutung) Verlängerte Bauzeit im Nachtrag nicht vergessen! Bauzeitverlängerung mit zusätzlichen Kosten für Baustelleneinrichtung und -vorhaltung sowie ggf. zusätzlichen BGK gleich mit dem Nachtragsangebot einreichen. Allgem. Hinweis: AG kann von einem vollständigen Angebot ausgehen! bzw. Vorbehalt im Nachtrag: Wir behalten uns vor, etwaige bauzeitabhängige Kosten sowie die Bauzeitverlängerung, die durch diese zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen entstehen, separat zu ermitteln und vorzulegen. Ggf. auch beim Nachtragsrücklauf im Anschreiben Bauzeit noch einmal vorbehalten. Seite 49 Seite 50 Praxis-Tipp Nachträge und Bauzeitenfolgen Berechnung der Bauzeitverlängerung: Bsp.: Nachtrag Hilfsgründungen Stundenaufwand für die zusätzlichen Leistungen Arbeitszeit des planmäßigen Personals für Schalarbeiten Bedenken Hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Auftragnehmers, diese schriftlich anzumelden: Warnfunktion für den Auftraggeber Doku des Auftragnehmers Bsp.: Schalungspersonal: Nachtrag Hilfsgründungen beinhaltet 960,00 Std. planmäßig 12 Arbeitskräfte [AK] (2) Bedenken Klärung zeitnah herbeiführen (nicht selbst unter Zeitdruck setzen) Berechnung: Bst.-Kapazität: 12 AK x 40 Std./Wo = 480 Std./Wo Aufwand gem. Kalkulation: 960,00 Std. 960,00 Std. / 480Std./Wo. = 2 Wo. Ggf. Zuschlag Baustellenabhängigkeiten Immer schriftlich anmelden und Lösung schriftlich dokumentieren Auf etwaige Behinderungswirkung rechtzeitig hinweisen Adressat immer Auftraggeber Seite 51 Seite 52
14 Behinderung Hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Auftragnehmers, diese schriftlich anzumelden: Warnfunktion für den Auftraggeber Doku des Auftragnehmers (3) Behinderung Immerschriftlich anzeigen VOB/B 6 Abs. 1 dabei den Sachverhalt genau beschreiben Fortbestand dokumentieren Anzeige auffrischen Abmelden und Folgen schriftlich aufzeigen VOB/B 6 Abs. 2 (Hinweis auf Wiederaufnahmezeit ) Adressat immer Auftraggeber Alle Nachträge mit Bauzeitvorbehalt versehen Hinweis Auftragnehmer schuldet in der Regel Zwischen- und Endtermine Behinderung Hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Auftragnehmers, diese schriftlich anzumelden: Warnfunktion für den Auftraggeber Doku des Auftragnehmers (3) Behinderung Immerschriftlich anzeigen VOB/B 6 Abs. 1 dabei den Sachverhalt genau beschreiben und ggf. Anlagen beifügen: Übersichts- und Detailbilder Übersichtspläne mit farblicher Kennzeichnung der Auswirkung Übersichtspläne mit Planlieferstand Planlieferlisten (Gegenüberstellung aktualisierter Terminplan) Leistungsbereitschaft anzeigen und dokumentieren Seite 53 Seite 54 Dokumentation als Grundlage von Nachtragsforderungen Begründen von Nachtragsforderungen Allgemeine Tipps Ermitteln der aufgewendeten Zeit und Auswirkung auf die Bauzeit bei Nachträgen Feststellung der Auswirkung und Dauer von Behinderungen Dokumentation zur Abwehr von Gegenforderungen Vorwurf (versteckter) Mängel entkräften Schadensersatz / Vertragsstrafe wegen nicht erreichter Termine abwehren System der Bauakte und der sollte innerhalb einer Firma immer gleich / vereinheitlicht sein So dokumentieren, dass auch bei einem Ausfall (Unfall, Krankheit oder Kündigung) ein Anderer die Baustelle jederzeit übernehmen könnte und dann weiß, was gewesen und zu tun ist Dokumentation als Grundlage zur Nachkalkulation Überprüfung von Kalkulationswerten Vieraugenprinzip Team Polier und Bauleiter (miteinander und nicht gegeneinander!) Seite 55 Seite 56
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Dipl.-Ing. (FH) Michael Bieber Johann Schneider Str Maßbach Telefon: Telefax: Web: bieber@baupreis-sv.de Seite 57 Seite 58
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