Archivierungs-Rahmenkonzept (UAG Archivierung)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Archivierungs-Rahmenkonzept (UAG Archivierung)"

Transkript

1 Archivierungs-Rahmenkonzept (UAG Archivierung) Konzept zur Langzeitspeicherung, Aussonderung und Archivierung der elektronische Akte Konsolidierte Ergebnisversion aus den Workshops 1-2 der UAG Archivierung (v1.0)

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Ziele Grundlagen Rechtlicher Rahmen Rechtsstaatsprinzip und Nachvollziehbarkeit des... 6 Verwaltungshandelns Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Organisatorischer Rahmen Objektstruktur Aktenplan Steuerungsinformationen Dateiformate Elektronische Signatur Qualitätssicherung durch kontinuierliche Aussonderung von Akten Technischer Rahmen Phase I Bearbeitung Phase II Transferzeitraum Phase III Langzeitspeicherung Phase IV Archiv Vorbereitende Maßnahmen Einholung und Hinterlegung der Bewertungsentscheidungen Hinterlegung der Transferfrist Hinterlegung der Aufbewahrungsfrist Anbietung Bewertung Übergabe Revisionssichere Speicherung Datenträger Organisatorische Maßnahmen Strukturierte Speicherung

3 1. Einleitung Die Umstellung der papierbasierten auf die elektronische Aktenführung und die Einführung der IT-Gestützten Vorgangsbearbeitung verändert die Arbeitsabläufe und die Vorgehensweisen in erheblichem Maße. Mit der zunehmenden Nutzung von Dokumentenmangement- und Vorgangsbearbeitungssystemen (DMS/VBS) entstehen immer weniger Papierakten, dafür aber zunehmend mehr elektronische Akten. Analog zu den papierbasierten sind auch elektronische Dokumente aufgrund rechtlicher Vorgaben zum Teil sehr lange aufzubewahren, vor allem um Beweismittel zu sichern. Die Konservierung der elektronischen Dokumente sowie deren langfristige und nachhaltige Bereitstellung für eine Benutzung bzw. Einsichtnahme stellen die Behörden vor neue Herausforderungen. Erfolgte die Archivierung von Schriftgut seit Jahrzehnten ausschließlich papiergebunden, so ist nunmehr festzuhalten, dass nicht nur papierbasierte Unterlagen sondern auch digitale Aufzeichnungen als öffentliches Archivgut nach dem Nordrhein- Westfälischen Archivgesetz gelten. Für die historischen Überlieferungen ist die Aussonderung und dauerhafte Aufbewahrung von elektronischen Akten somit eine Schlüsselfrage, die es immer zwingender zu beantworten gilt. Bereits seit den 90iger Jahren werden digitale Informationen in Datenbanken elektronischer Fachverfahren gespeichert, die keinerlei Niederschlag mehr in Papierakten finden. Die elektronische Aktenführung entwickelte sich somit immer mehr zum Standard. Als rechtsverbindliche Akte gilt zwar teilweise weiterhin die Papierform, doch liegen vielfach ausschließlich digitale Aufzeichnungen in proprietären Formaten sowohl in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) als auch zusammenhanglos in verschiedenen Laufwerken von Dateisystemen vor. Diese zum Teil archivwürdigen Daten drohen ohne eine entsprechende Archivierungslösung der Nachwelt verloren zu gehen. Die Einführung eines in Nordrhein-Westfalen landeseinheitlichen Dokumentenmanagementsystems verstärkt den Druck zum Aufbau eines Digitalen Archivs. 3

4 2. Ziele Im Gegensatz zu papierbasierten Akten sind der Ablage elektronischer Akten in physikalischer Hinsicht kaum Grenzen gesetzt. Moderne Datenträger sind geeignet eine scheinbar beliebige Anzahl von Dokumenten zu speichern. Die Aktenaussonderung aus einem elektronischen System wird daher vielfach vernachlässigt, da sie nicht unter dem Aspekt Raumnot zu betrachten ist. Allerdings wird oftmals verkannt, dass mit zunehmender Anzahl digitaler Dokumente, eine elektronische Aktenablage unübersichtlich und unhandlich wird. Zudem verzögert sich mit einer stetig steigenden Anzahl elektronischer Dokumente nicht nur der Recherchezugriff sondern auch der Zugriff im Rahmen der Bearbeitung. Auch nicht unerwähnt bleiben sollten die monetären Folgekosten, die sich aus der Verwaltung des nicht ausgesonderten Datenbestandes ergeben. Mit dem Begriff Archivierung wird jedoch insbesondere in der Informatik häufig die längerfristige Ablage von Daten in IT-Systemen gleichgesetzt. Die oftmals jahrelange Aufbewahrungspflicht von Akten, die sich aus den 3, 2 und 13 der Aktenordnung sowie den hierzu ergangenen ergänzenden sachbezogenen Vorschriften bzw. Spezialnormen ergibt, ist jedoch unter dem Begriff Langzeitspeicherung zu subsumieren und losgelöst von dem Begriff Archivierung zu betrachten. Im Zusammenhang mit der Langzeitspeicherung werden nachfolgende Ziele verfolgt: Die Recherchierbarkeit und Lesbarkeit des Schriftgutes muss über den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungsfrist gewährleistet werden. Das Schriftgut muss jederzeit verlustfrei reproduziert werden können. Die Revisionssicherheit und Authentizität muss gewahrt bleiben. Der Begriff der Archivierung hingegen definiert die dauerhafte (d.h. zeitlich unbegrenzte) Aufbewahrung durch das Landesarchiv. 4

5 Zusätzlich zu den bereits im Zusammenhang mit der Langzeitspeicherung genannten Voraussetzungen ist bei der Archivierung nachstehendes Kriterium unabdingbar: Das elektronische Schriftgut muss auch außerhalb der behördeninternen Systemumgebung in der es erstellt wurde, archiviert werden können und verfügbar bleiben. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass aus Sicht der Sachbearbeiter eine Automatisierung der Arbeitsabläufe zur Anbietung, Aussonderung, Vernichtung und Archivierung zwingend erforderlich ist. Das technische Konzept und die Umsetzung werden von IT.NRW erstellt bzw. umgesetzt. 5

6 3. Grundlagen 3.1. Rechtlicher Rahmen Rechtsstaatsprinzip und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns Nicht nur bei papierbasierten sondern auch bei elektronischen Akten ist es von zentraler Bedeutung, dass das komplette Verwaltungshandeln nachvollziehbar bleibt. Dies kann jedoch nur dann gewährleistet werden, wenn Akten vollständig sind und alle für den Entscheidungsprozess relevanten Dokumente und Informationen nachvollziehbar vorgehalten werden. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist ein unverzichtbarer Grundpfeiler behördlichen Handelns und leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (Artikel 20 und 28), sowie der Rechenschaftspflicht der Verwaltung ab. Hierbei setzen die Verwaltungsverfahrensgesetze den normativen Rahmen Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Die rechtlichen Grundlagen für die Anbietung, Übernahme und Archivierung von elektronischen Akten/Vorgängen und Dokumenten sind im Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen ArchivG NRW) vom 16. März 2010 (GV NW Ausgabe 2010 Nr. 11) verankert. Gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 gilt dieses Gesetz für die Archivierung von Unterlagen des Landes Nordrhein-Westfalen. Unterlagen nach 1 ArchivG NRW sind Urkunden, Amtsbücher, Akten, Schriftstücke, amtliche Publikationen, Karteien, Risse, Pläne, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente und alle anderen, auch elektronischen Aufzeichnungen, unabhängig von ihrer Speicherungsform, sowie alle Hilfsmittel und ergänzenden Daten, die für die Erhaltung, das Verständnis dieser Informationen und deren Nutzung notwendig sind. ( 2 Abs. 1 ArchivG NRW). Das Landesarchiv NRW, welches nach 3 Abs.1 ArchivG NRW eine Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich der für das Archivwesen zuständigen obersten Landesbehörde ist, hat gem. Abs. 2 die Aufgabe, das Archivgut von Behörden, Gerichten 6

7 und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes nach Maßgabe des Archivgesetzes zu archivieren. Dementsprechend wirkt das Landesarchiv gem. 3 Abs. 4 ArchivG NRW bei der Festlegung von landesweit gültigen Austauschformaten zur Archivierung elektronischer Dokumente mit. Nach 4 Abs. 1 ArchivG NRW haben die Behörden, Gerichte und sonstige Stellen des Landes alle Unterlagen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt werden, dem Landesarchiv zur Übernahme anzubieten. Die Anbietung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen. Unabhängig davon sind alle Unterlagen spätestens dreißig Jahre nach ihrer Entstehung dem Landesarchiv anzubieten, sofern keine anderen Rechtsvorschriften längere Aufbewahrungsfristen bei den anbietungspflichtigen Stellen festlegen. Von dieser Verpflichtung eingeschlossen sind gem. 4 Abs. 2 ArchivG NRW auch solche Unterlagen, die 1. personenbezogene Daten enthalten, die nach einer Vorschrift des Landesoder Bundesrechts gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war, 2. einem Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über Geheimhaltung unterliegen. Die nach 203 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder 4a des Strafgesetzbuches geschützte Unterlagen einer Beratungsstelle dürfen nur in anonymisierter Form angeboten und übergeben werden. Gem. 4 Abs. 3 ArchivG NRW regelt das Landesarchiv die Anbietung und Übernahme von Unterlagen im Benehmen mit den anbietungspflichtigen Stellen. Gem. 4 Abs. 5 ArchivG NRW erlischt diese Anbietungs- und Ablieferungsfrist, sofern das Landesarchiv nicht innerhalb von 6 Monaten über die Übernahme der angebotenen Unterlagen entscheidet. Die als archivwürdig bewerteten Unterlagen sind innerhalb eines Jahres zu übergeben. 7

8 Unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben umfassen die mit den Landesarchiven abzustimmenden Kriterien die Art, den Umfang und die Form der zu übermittelnden Daten und Aussagen bezüglich des Transfermediums, der Transferformate und des Transferzeitpunktes Organisatorischer Rahmen Objektstruktur Die Einhaltung einer Objektstruktur ist nicht nur aus organisatorischen Aspekten sondern auch vor dem Hintergrund der revisionssicheren Speicherung von nicht unerheblicher Bedeutung. Die Objektstruktur wird analog der papierbasierten Arbeit aufgebaut. Dementsprechend wird das Schriftgut dreistufig in Akten, Vorgängen und Dokumenten gegliedert. Die Akte als oberster Ordnungsrahmen erhält einen eigenen Aktentitel (Aktenzeichen/Aktenplaneintrag), der den Inhalt der Akte zutreffend und kurz beschreibt und nicht mit der Betreff-Beschreibung identisch sein muss. Die Akte fasst auf der Grundlage des Aktenplans thematisch verwandte Vorgänge zusammen und bildet somit den sach- und aufgabenbezogenen Rahmen für die Bearbeitung des Schriftgutes. Vorgänge fassen dementsprechend die anfallenden Dokumente zu einem Geschäftsvorfall zusammen und sollten möglichst kleinteilig definiert werden. 8

9 Dokumente stellen die unterste Ebene der eingangs genannten dreistufigen Struktur dar, und sind die Träger des eigentlichen Inhalts. In Bezug auf die Langzeitspeicherung, Aussonderung und Archivierung ist festzuhalten, dass ausschließlich Vorgänge mit den darin enthaltenen Dokumenten sowohl der Langzeitspeicherung als auch der sich anschließenden Aussonderung und Archivierung zugeführt werden. Akten hingegen verbleiben bis zu einer endgültigen Löschung im System. Den der Aussonderung und Archivierung zugeführten Vorgängen inkl. der darin enthaltenen Dokumenten wird eine Kopie des Aktencontainers beigefügt um die Zugehörigkeit der Vorgänge zu einer Akte jederzeit rekonstruieren zu können. In einem Dokumentenmanagement- / Vorgangsbearbeitungssystem (DMS/VBS) werden unterschiedliche Informationsarten vorgehalten. Zum Einen werden die eigentlichen Dokumentinhalte, die ausschließlich in elektronischer Form in einem DMS/VBS liegen als Primärinformationen vorgehalten. Zum Anderen werden die beschreibenden Daten wie z.b. Aktenzeichen, Betreff etc., sowie die an einem einzelnen Dokument hängenden Prozessinformationen zusammenfassend als Metadaten vorgehalten Aktenplan Der Aktenplan bildet den hierarchisch gegliederten und systematisierten Ordnungsrahmen für die komplette Schriftgutverwaltung und stellt die Entstehungs- und Bearbeitungszusammenhänge dar. Das Aktenzeichen regelt als Ordnungskriterium die sachliche Zuordnung von Schriftstücken zu Akten. Die Bildungsregel des Aktenzeichens ergibt sich aus der Aktenordnung, die aufgrund des 2 der Geschäftsordnung für die Bezirksregierungen (Rd.Erl. des Innenministers vom 26. März SMBl. NRW.20020) erlassen wurde. Die Arbeitsgruppe empfiehlt darauf zu achten, dass das Aktenzeichen als Ordnungskriterium sich am Aufgabenbezug orientiert und nicht an der zuständigen Organisationseinheit. 9

10 Steuerungsinformationen Um den Nutzern eine komfortable und einfache Handhabung der Langzeitspeicherung und Aussonderung anbieten zu können, ist es unerlässlich, neben dem Aktenplan auch Steuerungs- und Bewertungsinformationen im System zu hinterlegen. Steuerungsinformationen: Unter dem Begriff Steuerungsinformationen sind sowohl die Transfer- als auch die Aufbewahrungsfrist, die unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Ziffer den Übergang von Vorgängen nach erfolgter zda-verfügung in die Langfristregistratur bzw. das Archiv regeln, zu verstehen. Die Transferfrist legt eine Zeitperiode fest, innerhalb der z.d.a. verfügte Vorgänge wieder in die Bearbeitung übernommen werden können. Die Aufbewahrungsfrist bestimmt den Zeitraum, den ein Vorgang nach einer z.d.a. Verfügung noch in der Behörde aufzubewahren ist (die Transferfrist ist Bestandteil der Aufbewahrunsfrist). Sofern nach der Bedeutung des Vorgangsinhalts nicht Abweichungen geboten sind oder in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eine andere bestimmte Aufbewahrungszeit vorgeschrieben ist, sind derzeit laut Aktenordnung der Bezirksregierungen Hauptvorgänge 30 und Sachvorgänge 5 Jahre aufzubewahren. Diese Aufbewahrungsfristen werden jedoch durch eine einheitliche Aufbewahrungsordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums neu geregelt. Bewertungsinformationen: Bewertungsinformationen dagegen benennen die Aussonderungsart, die im günstigsten Fall vom Landesarchiv bereits im Vorfeld und für eine komplette Behörde festgelegt wurde. Die Aussonderungsart hat einen unmittelbaren Einfluss auf den letztendlichen Verbleib eines Vorgangs nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Nachfolgende Aussonderungsstati können als Bewertungsinformation hinterlegt werden: A = Archivwürdig Alle archivwürdigen Objekte sind für die unbefristete Aufbewahrung vorgese- 10

11 hen und müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu einem Aktenschnitt zusammengefasst an das Landesarchiv übergeben werden. V = Vernichten Das Schriftgut der Aussonderungsart V= Vernichten ist dagegen nach Fristende von der aktenführenden Stelle zu löschen B = Bewerten Mit B = Bewerten wird eine offene Entscheidung vermerkt, die auf der Grundlage eines archivfachlichen Bewertungsverfahrens vom Landesarchiv erst noch gefällt wird. Über die Aussonderungsart entscheidet allein das Landesarchiv Dateiformate Bereits unter dem Aspekt der Langzeitspeicherung ist festzustellen, dass sich die wenigsten Dateiformate für eine langfristige Nutzbarkeit innerhalb der behördlichen bzw. gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eignen. Damit sowohl im Zusammenhang mit der Langzeitspeicherung als auch mit einer endgültigen Archivierung erhaltungswürdige Daten nicht nur nutzbar, sondern auch interpretierbar bleiben, setzen die Archive besonders auf Dateiformate, die folgende Kriterien weitestgehend erfüllen: Das Format ist offen standardisiert und weitgehend selbsterklärend. Es handelt sich um nicht-proprietäre oder zumindest frei verfügbare Formate. Der Verbreitungsgrad des Formates ist relativ hoch. Betrachtungsprogramme sind frei verfügbar. Das ursprüngliche Erscheinungsbild kann auf unterschiedlichen Ausgabegeräten identisch reproduziert werden. Bei der Festlegung von landesweit gültigen Austauschformaten zur Archivierung elektronischer Daten wirkt das Landesarchiv gem. 3 Abs. 4 ArchivG NRW mit. Dem vom Landesarchiv vorgeschlagenen Austauschformat wird für den Geschäftsbereich des Innenministeriums zugestimmt. Der Entwurf des Landesarchivs zum Thema Archivierungsfähig Datenformate in der elektronischen Aktenführung vom 15. April 2010 Version 0.8 zielt hinsichtlich der 11

12 Auswahl des Archivformates darauf ab, die signifikanten Dateieigenschaften des Ursprungsformats (bspw. Inhalt, Funktion und Erscheinungsbild) möglichst weitgehend abbilden zu können. Das Landesarchiv unterteilt die Ursprungsdateien entsprechend der charakteristischen Eigenschaften nach folgenden Kategorien: a) textbasierte Formate b) Bildformate c) Tabellenkalkulation d) Audio- & Videoformate Lt. Landesarchiv ist für die textbasierten, Bild- und Tabellenkalkulationsformate das Archivformat PDF/A 1b zu verwenden. Gleichzeitig wird in Bezug auf die textbasierten Formate darauf hingewiesen, dass bestimmte Eigenschaften eines Ausgangsformats in PDF/A 1b möglicherweise verboten und somit nicht adäquat reproduziert werden können, bspw. lizenzierte Schriften, variable Elemente (bspw. dynamische Formularfelder und JavaScript- Objekte), Dateianhänge, externe Referenzen und Verschlüsselungen, Multimediaelemente (Audio und Video), bestimmte Algorithmen zur Bildkompression und Transparenz (Schatten, Wasserzeichen, Hindergründe) Grundsätzlich müssen alle darstellbaren Objekte (Schriften, Vektorgraphiken, Rasterbilder etc.) in ein PDF/A eingebettet sein. Darüber hinaus sind bei der Migration nach PDF/A 1 b, welche durch den DMS - Dienstleister IT.NRW konzipiert und durchgeführt und qualitätsgesichert wird, folgende Spezifikationen so zu berücksichtigen, dass die PDF/A-Standardkonformität einer Datei nach dem ISO-Standard gewahrt bleibt Die Migration erfolgt als volltextdurchsuchbares PDF/A. Schriftarten und Zeichencodierung sind einzubetten. Die Bilddatenkompression für eingebettete Schwarzweißbilder nach CCITT-Gruppe-4 kann beibehalten werden. Ansonsten werden Bilddaten von eingebetteten Halbtonbildern (Graustufe und Farbe) ggf. entpackt und 12

13 nach ZIP neukomprimiert. Auf die Nutzung der verlustbehafteten JPEG oder JBIG Kompressionsalgorithmen wird verzichtet. Formulare und Multimediadaten werden bei der Migration verworfen. Kommentare werden bei der Migration reduziert. Die Farbraum-Darstellung erfolgt in der Regel für den Gebrauch am Monitor nach srgb (IEC :1999). Andere Farbprofile (bspw. ISO Coated) können bei Bedarf genutzt werden, sofern sie in die PDF/A-Datei eingebettet werden. Metadaten, die bereits in ein PDF eingebettet wurden und nicht XMP-konform und somit auch nicht PDF/A-konform sind, können verworfen werden. Grundsätzlich werden Metadaten und Bearbeitungsinformationen aus dem DMS nicht in ein PDF/A eingebettet, sondern separat über XDOMEA erhalten, siehe Abschnitt 5. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können auch in einem DMS Sprach- und Filmdokumentationen zu Beweiszwecken vorgehalten werden. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere in Bezug auf die Kurzlebigkeit der Datenträger und der vielfältig vorhandenen Datenformate eine hybride Aktenführung nicht gewährleistet werden kann, ist auch für Audio- und Videoformate seitens des Landesarchivs ein geeignetes Archivformat zu benennen. Um die zu einem späteren Zeitpunkt erforderliche Formatkonvertierung zu erleichtern, ist bereits im Zuge der Einrichtung eines DMS darauf zu achten, dass keine Ablage von Dokumenten in Containerformaten wie z.b. *.zip, *.rar erfolgt Elektronische Signatur Elektronische Signaturen bieten die Möglichkeit, die Authentizität und Integrität digitaler Dokumente bzw. Daten zu sichern. Im Gegensatz zu papierbasierten Dokumenten kann die Beweiskraft elektronisch signierter Dokumente jedoch mit der Zeit abnehmen. Ursächlich dafür verantwortlich sind die verwendeten kryptographischen Algorithmen und Schlüssel, die im Laufe der Zeit ihre Sicherheitseignung verlieren. Da der Umgang mit der elektronischen Signatur und den aus dieser Thematik resultierenden Problemstellungen nicht als trivial anzusehen ist, erfolgt die Konzeptionie- 13

14 rung hinsichtlich des Umgangs mit der Elektronischen Signatur in einer eigens zu diesem Thema eingerichteten Unterarbeitsgruppe. Das Ergebnis bleibt diesbezüglich abzuwarten um mögliche Auswirkungen auf das Archivkonzept zu übernehmen. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass das Landesarchiv keine elektronischen Signaturen übernimmt. Die erforderlichen Übergabemodalitäten sind zum Einen in dem von IT.NRW zu erstellenden technischen Konzept zu konzeptionieren und zum Anderen mit dem Landesarchiv abzustimmen Qualitätssicherung durch kontinuierliche Aussonderung von Akten Aussonderung und damit inkludiert Langzeitspeicherung und Archivierung beschreibt die Ablage und Verlagerung von abschließend bearbeitetem Schriftgut, welches nicht mehr laufend benötigt wird. Im Allgemeinen sind hierbei analog der papierbasierten Akte nachfolgende Stufen zu beachten: Abgabe aus der Sachbearbeiter-/Zentralregistratur nach Ablauf einer Transferfrist in die Altregistratur (Langzeitspeicherung) Anbieten an das Staatsarchiv nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist Abgabe an das Staatsarchiv (Archivierung) oder Vernichtung (löschen) Die Aussonderung stellt somit den letzten Schritt innerhalb der Schriftgutverwaltung dar, welcher aber in einem engen Zusammenhang mit der vorherigen Bearbeitung steht. Bereits beim Anlegen und Registrieren von Vorgängen ist zu beachten, dass die Nachvollziehbarkeit und lückenlose Dokumentation gewährleistet ist (vgl. Ziffer 3.1.1). Dementsprechend wird der Grundstein für die Aussonderung bereits in einem ersten Schritt bei der Anlage eines Vorgangs bzw. der Bearbeitung eines Dokumentes gelegt. 14

15 Während bei der papierbasierten Aktenführung letztlich der Platzbedarf bzw. Platzmangel zur Aussonderung zwingt, ist dieser Aspekt bei der elektronischen Akte als bedeutungslos einzustufen. Hier zählen zu einem wesentlichen Anteil die Wirtschaftlichkeit, Nutzfreundlichkeit und Übersichtlichkeit. Elektronische Dokumente können aus technischer Sicht in unendlichen Mengen einem elektronischen Vorgang zugeordnet werden. Dies führt jedoch dazu, dass elektronische Vorgänge infolge ihres Umfangs unübersichtlich und zudem die schnellen Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen der Recherche erschwert werden. Daher ist der Aussonderung von elektronischen Vorgängen besondere Beachtung zu schenken Technischer Rahmen Bereits im Vorfeld sind neben den organisatorischen auch die technischen Rahmenbedingungen zu definieren und Vorkehrungen für einen reibungslosen Ablauf der Aussonderung zu treffen. Da IT.NRW seitens des Innenministeriums NRW als zentraler Dienstleister für das Hosting eines DMS/VBS bestimmt wurde, sollte IT.NRW auch als zentraler Dienstleister für eine entsprechende Langzeitspeicherungs- und Aussonderungskomponente benannt bzw. beauftragt werden. Dementsprechend sind die technischen Rahmenbedingungen und Abläufe durch IT.NRW zu konzeptionieren. Die technische Richtlinie des BSI und die Anforderungen des Landesarchivs sollten hierbei Berücksichtigung finden. 15

16 4. Der Lebenszyklus der Elektronischen Akte/des Vorgangs Der Lebensweg oder auch Lebenszyklus einer elektronischen Akte endet keinesfalls mit der letzten z.d.a.-verfügung, Jedoch wird unter dem Lebenszyklus einer Akte/ eines Vorgangs häufig nur die Bearbeitungs- und die Archivierungsphase gesehen. Eine weitergehende Differenzierung wird nur in den wenigsten Fällen vorgenommen und insbesondere die Aussonderung spielt nur eine untergeordnete Rolle Eine digitale Aktenführung muss aber den gesamten differenzierten Lebenszyklus einer Akte/eines Vorgangs berücksichtigen und die Grundlagen, die für einen sicheren Ablauf sorgen, bereits im Vorfeld berücksichtigen. Bei allen beteiligten Stellen besteht dahingehend Konsens, dass der Lebenszyklus einer elektronischen Akte/eines Vorgangs in vier Phasen, welche nachfolgend beschrieben werden, zu gliedern ist: Abbildung 1 - Quelle LAV NRW Phase I Bearbeitung- Der Fokus der I. Phase liegt auf der laufenden Bearbeitung von Akten, Vorgängen und Dokumenten. Bereits bei Neuanlage einer Akte und insbesondere eines Vorgangs müssen Metadaten gesetzt werden, die Steuerungsinformationen zum weiteren Verbleib bzw. zum Zeitpunkt des Übergangs in die nachfolgende Phase enthal- 16

17 ten. Das Setzen dieser Metadaten erfolgt automatisiert durch die Übernahme der im Aktenplan hinterlegten Steuerungs- (Transfer- und Aufbewahrungsfrist) und Bewertungsinformationen (Aussonderungsart). Unmittelbar nach der z.d.a-verfügung eines Vorgangs, welche manuell in einem DMS vorgenommen werden muss, geht diese/dieser, inklusiv aller zugehörigen Dokumente, in die Transferphase über. Im Zuge dieses Übergangs müssen automatisiert alle in einem Vorgang befindlichen Dokumente eingefroren (soweit nicht schon vom Nutzer durchgeführt) und somit für eine weitere Bearbeitung gesperrt werden. Um den aktiven Vorgangsbestand überschaubar zu halten, ist es zwingend erforderlich Vorgänge nach ihrer abschließenden Bearbeitung z.d.a. zu verfügen Phase II Transferzeitraum- Der Transferzeitraum bestimmt den Zeitraum, in dem ein Vorgang nach der z.d.a- Verfügung noch im aktiven Bestand eines DMS vorgehalten wird und in die Bearbeitung zurückgeholt werden kann (z.d.a.-reaktivierung). Seitens des Orga-Rahmenkonzepts wird empfohlen, den Transferzeitraum auf 12 Monate festzulegen. Während des Transferzeitraums werden die zu einem Vorgang zugehörigen Dokumente weiterhin im ursprünglichen Dateiformat vorgehalten. Mit Übergang des Vorgangs von der Phase I (Bearbeitung) in die Phase II (Transferzeitraum) beginnt die im System hinterlegte Aufbewahrungsfrist zu laufen. Gem. 13 Abs. 4 Aktenordnung beginnt die Aufbewahrungsfrist, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt, mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang geschlossen (z.d.a. verfügt) wird. Die Aufbewahrungsfristen werden in der Regel durch gesetzliche Vorgaben festgelegt und bestimmen die Dauer, die ein Vorgang nach entsprechender z.d.a-verfügung noch in der Behörde vorzuhalten ist. Wird eine z.d.a-verfügung während des Transferzeitraumes zurückgenommen, so wird der Vorgang wieder in die Bearbeitungsphase zurückgesetzt und für die Bearbeitung freigegeben. Die in einem Vorgang enthaltenen Dokumente behalten jedoch nach wie vor den Status eingefroren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt ab der erneuten z.d.a-verfügung erneut. Über die gesamte Aufbewahrungsdauer ist die Lesbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten. Bei einer Aufbewahrungsdauer von bis zu 30 und mehr Jahren, ist je- 17

18 doch nicht davon auszugehen, dass die zum Zeitpunkt der Dokumenterstellung bzw. letzten Bearbeitung erzeugten Dateiformate bis zum Ende der Aufbewahrungsdauer von den genutzten Systemen unterstützt werden. Es ist daher unabdingbar, Dokumente in einem langfristig darstellbaren, nicht-proprietären NCI-Format (als Bildinformation) vorzuhalten. Nach Ablauf des Transferzeitraumes geht der Vorgang in die Phase III (Langzeitspeicherung) über. Im Zuge dieses Übergangs findet automatisiert einen Formatkonvertierung statt. Hierbei werden Primärinformationen (Dokumentinhalte) in das Format PDF/A (Version 1b) und Metadateninformationen in XDOMEA (Version 2.0) überführt. Zusätzlich muss durch die Verlagerung auf revisionssichere Speichermedien jede Form der Veränderung eins Vorgangs unterbunden werden. Ausgenommen hiervon sind z.zt. lediglich mangels Benennung eines archivfähigen Formates 1 durch das Landesarchiv - Ton- und Bilddokumente Phase III Langzeitspeicherung- Im Rahmen der Langzeitspeicherung werden Vorgänge fristgerecht bis zum Ende der Aussonderungsfrist aufbewahrt. Während dieser Zeit sind alle Vorgänge komplett recherchier- und einsehbar. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist startet automatisiert die Übergabe an die Phase IV (Archiv) Phase IV Archiv Im Zuge der Aussonderung werden alle Vorgänge mit der Aussonderungsstatus <a> oder <b> (vergl. Kapitel 4.1), dem Landesarchiv angeboten, wobei die als archivwürdig bewerteten Unterlagen innerhalb eines Jahres zu übergeben sind. Wird über die mit der Aussonderungsstatus <b> angebotenen Unterlagen seitens des Landesarchivs nicht innerhalb von 6 Monaten entschieden, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Für die mit dem Aussonderungsstatus <v> versehenen Vorgänge erfolgt die vollständige Vernichtung durch die aktenführende Stelle. 1 Stand:

19 Die im Rahmen der Aussonderung erforderlichen Aussonderungsläufe sind gem. 4 Abs. 3 ArchivG NRW in Abstimmung zwischen der aktenführenden Behörde und dem Landesarchiv an festgelegten Stichtagen durchzuführen. Für den Geschäftsbereich des Innenministeriums NRW wird der Stichtag im Rahmen der technischen Konzeptionierung festgelegt. Mit dem Prozess der Aussonderung geht der Vorgang inkl. der zugehörigen Dokumente in den Verantwortungsbereich des Landesarchivs über und ist für den Nutzer ab diesem Zeitpunkt weder einseh- noch bearbeitbar. 5. Ablaufbeschreibung 5.1. Vorbereitende Maßnahmen Aktenführenden Behörde Zur Implementierung eines weitestgehend automatisierten Archivierungs- und Aussonderungsverfahrens ist es erforderlich, dass die beteiligten Behörden (Aktenführende Behörde, IT.NRW und LAV) frühzeitig vorbereitende Maßnahmen ergreifen bzw. miteinander koordinieren. Von den aktenführenden Stellen sind insbesondere nachfolgend Arbeiten durchzuführen: Einholung und Hinterlegung der Bewertungsentscheidungen Auf der Grundlage eines gültigen und stabilen Aktenplans, welcher dem Landesarchiv durch die aktenführenden Behörden zur Verfügung gestellt wird, bewertet das Landesarchiv das Behördenschriftgut und erstellt einen sogenannten Bewertungskatalog. Im Zuge der Erstellung eines derartigen Bewertungskatalogs wird dem Landesarchiv, sofern für die Feststellung der Archivwürdigkeit erforderlich, Einsicht in die Unterlagen und die dazugehörigen Hilfsmittel und ergänzenden Daten gewährt ( 4 Abs. 1 ArchivG). Diese Akteneinsicht wird analog den Regelungen der Ziffer 9 des Orga- Rahmenkonzeptes gehandhabt. Dieser Bewertungskatalog, welcher die Aussonderungsart eines Vorgangs bestimmt und dementsprechend einen Teil des Aussonderungsverfahrens beeinflusst bzw. 19

20 steuert, ist ausschließlich durch die Fachadministration einer jeden Behörde, an dem im DMS hinterlegten Aktenplan zu verankern. Weiterhin ist sicherzustellen, dass bei Neuanlage einer Akte/eines Vorgangs diese Steuerungsinformation automatisiert vom Aktenplan auf die Akte und von der Akte auf den Vorgang vererbt wird. Sofern kein Bewertungsverzeichnis des Landesarchivs vorliegt, ist systemseitig der Default-Wert <B> = Bewerten an jedem Aktenplaneintrag zu hinterlegen Hinterlegung der Transferfrist Analog der Hinterlegung der Bewertungsentscheidungen ist auch die Transferfrist am Aktenplan zu verankern. Als Wert ist hier einheitlich die von der Unterarbeitsgruppe Orga-Rahmenkonzept vorgeschlagene Zeitspanne von 12 Monaten zu hinterlegen Hinterlegung der Aufbewahrungsfrist Weiterhin ist die entweder nach der Aktenordnung oder einer Spezialnorm vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist einer Akte/eines Vorgangs am Aktenplan zu hinterlegen. IT.NRW Seitens IT.NRW ist der Aufbau einer Langzeitspeicherung und die hiermit verbundene Verlagerung der aufzubewahrenden Vorgänge aus dem aktiven und somit sichtbaren Aktenbestand, in ein Langzeitspeichermedium durchzuführen. Mit der Verlagerung der z.d.a. verfügten Vorgänge in die Langzeitspeicherung ist die Konvertierung der Primärinformationen in ein archivfähiges Dateiformat (vermutlich PDF/A 1b) verbunden. Die Konvertierung der Metainformationen hat nach XDOMEA 2.0 zu erfolgen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist organisiert IT.NRW in Abstimmung mit der aktenführenden Stelle die Übergabe der Akten an das Landesarchiv und vernichtet die Akten der Aussonderungsart v. Weitere anstehende Maßnahmen sind dem von IT.NRW zu fertigenden technischen Konzept zu entnehmen Anbietung Aussonderungsart <v> 20

21 Die mit der Aussonderungsart <v> = Vernichten gekennzeichneten Vorgänge werden automatisiert auf Anweisung der aktenführenden Stelle durch IT.NRW vernichtet. Sie sind somit von der Anbietung ausgenommen. Aussonderungsart <a> Nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen werden die mit den Aussonderungsart <a> = Archivieren versehenen Vorgänge dem Landesarchiv zusammen mit den zugehörigen Metadaten und möglicherweise vorhandenen Hybridakten zur Übernahme angeboten. Die Anbietung erfolgt einmal jährlich zu einem vom Landesarchiv noch zu benennenden Stichtag. Im Rahmen der Anbietung werden archivierungswürdige Vorgänge dem Landesarchiv schriftlich mittels einem automatisiert erstellten Anbieteverzeichnis angekündigt und gleichzeitig automatisiert in einen entsprechend eingerichteten und benannten Arbeitsgruppenarbeitskorb des Langzeitspeichermediums verschoben. Im Zuge der Anbietung werden auch möglicherweise gesetzte Objektrechte automatisiert aufgehoben. Aussonderungsart <b> Die mit der Aussonderungsart <b> = Bewerten versehenen Vorgänge werden dem Landesarchiv schriftlich mittels einem automatisiert erstelltem Anbieteverzeichnis angekündigt und gleichzeitig automatisiert in einen entsprechend eingerichteten und benannten Arbeitsgruppenarbeitskorb des Langzeitspeichermediums verschoben. Im Zuge der Anbietung werden auch evtl. gesetzte Objektrechte automatisiert aufgehoben. Das Verfügungsrecht verbleibt gem. 2 Abs. 4 Satz 2 ArchivG NRW bei der abliefernden Stelle Bewertung Die beim Landesarchiv zuständigen Mitarbeiter erhalten auf den Arbeitsgruppenarbeitskorb der Aussonderungsart <b> und die darin enthaltenen Vorgänge (inkl. Dokumente und Metadaten) ein entsprechendes Nutzerkonto mit ausschließlich Leserecht. Das Landesarchiv trifft nun bei den in Rede stehenden Vorgängen mit der Aussonderungsart <b> eine endgültige Entscheidung zu Gunsten der Aussonde- 21

22 rungsart <a> oder <v> und teilt dies der aktenführenden Stelle mit, die dann die Vorgänge mit der endgültigen Aussonderungsart versieht. Zur Vereinfachung des Verfahrens ist durch IT.NRW zu prüfen, ob dem Landesarchiv Schreibrechte ausschließlich auf das Metadatenfeld Aussonderungsart gewährt werden können. Dieses Schreibrecht bezieht sich jedoch lediglich auf Vorgänge, die sich im Arbeitskorb der Aussonderungsart <b> befinden. Die Bewertung ist gem. 4 Abs. 5 ArchivG NRW innerhalb von 6 Monaten durchzuführen. Nach Ablauf der Frist sind die nicht archivwürdigen Vorgänge, wenn keine Rechtsvorschriften oder schutzwürdige Belange Betroffener entgegenstehen, zu vernichten Übergabe Mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist für die mit der Aussonderungsart <a> versehenen Vorgängen bzw. nach Abschluss der Bewertung der mit der Aussonderungsart <b> versehenen Vorgänge wird der Aussonderungsprozess automatisiert im IT.NRW durchgeführt. Für die Übergabe als solche ist seitens IT.NRW ein sicherer Übertragungsweg zu wählen. Parallel hierzu erhält das Landesarchiv eine automatisiert generierte Abgabeliste, in der die als archivwürdig gekennzeichneten Vorgänge aufgelistet sind. Zeitgleich werden papierbasierte Hybridakten zur Übergabe vorbereitet. Nach erfolgter Übergabe übermittelt das Landesarchiv der aktenführenden Behörde eine Zwischenmitteilung über den Erhalt des Aussonderungspaketes und prüft im Weiteren a) die Integrität der Abgabe b) die Vollständigkeit der Abgabe entsprechend der Abgabeliste c) die qualitative Beschaffenheit der Abgabe. Etwaige Unstimmigkeiten werden seitens des Landesarchivs an die aktenführende Stelle übermittelt. Sofern zur Fehlerbeseitigung bestimmte Prozessschritte im Rahmen der Übergabe wiederholt werden müssen, ist IT.NRW entsprechend zu unterrichten. 22

23 Bei positivem Verlauf der Prüfung durch das Landesarchiv erfolgt eine Bestätigung des Landesarchivs an die aktenführende Stelle über den unversehrten und vollständigen Empfang des Aussonderungspaketes. Das Verfügungsrecht geht damit letztendlich auf das Landesarchiv über und die Daten sind aus dem System (aus der Langzeitspeicherung) unwiderruflich zu löschen. Die Löschung bzw. der Verbleib der Vorgänge im Landesarchiv ist von der aktenführenden Stelle zu dokumentieren. Das IT.NRW stellt hierzu entsprechende Listen bereit. Abbildung 2 Quelle: KBSt Konzept zur Aussonderung und Archivierung 23

24 6. Revisionssichere Speicherung Die Grundlagen der revisionssicheren Speicherung sind in drei Kategorien zu gliedern: 6.1. Datenträger Elektronische Datenträger eignen sich nach derzeitigen Erkenntnissen nur bedingt für eine dauerhafte Aufbewahrung von Vorgängen und Dokumenten. Dies liegt zum Einen in der begrenzten Haltbarkeit von diversen Speichermedien und zum Anderen in den Formaten in denen die Daten vollständig lesbar bleiben. Diese Tatsache führt dazu, dass insbesondere IT-Dienstleister die Innovationszyklen bei Speicherformaten und Speichermedien im Auge behalten müssen Organisatorische Maßnahmen Die Revisionssicherheit über die Rechtevergabe wird über das DMS gewährleistet Strukturierte Speicherung Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang auch die strukturierte Ablage von Vorgängen und Dokumenten in einer Akte bzw. die strukturierte Ablage von Dokumenten in einem Vorgang. Die Daten müssen so abgelegt werden, dass innerhalb einer Akte/eines Vorgangs die Chronologie, sowie die Verweise von Metadaten zu Primärdaten erhalten bleiben. 24

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4

Mehr

Dienstanweisung zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Technischen Universität Clausthal Vom 3.

Dienstanweisung zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Technischen Universität Clausthal Vom 3. Verwaltungshandbuch Dienstanweisung zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Technischen Universität Clausthal Vom 3. Dezember 2013 (Mitt. TUC 2014, Seite 20) 1.Allgemeines

Mehr

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorgeschichte 2 2 Ausgangssituation 3 3 Grundsätze der Aktenführung 4 4 Hinweise

Mehr

Begriffe der Informationsverwaltung

Begriffe der Informationsverwaltung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: 13.12.2012/br Ablageplan Ablieferung Ablieferungsvereinbarung Aktenplan, Ordnungssystem, Übergabe

Mehr

Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit Aufbewahrungsfristen

Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit Aufbewahrungsfristen S e i t e 1 Bausteine für nachhaltiges Informationsmanagement in der Landesverwaltung NRW (II) Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit Aufbewahrungsfristen (Juni 2012 Version 1.0) Inhalt: I. Rechtsgrundlagen

Mehr

Elektronische Unterlagen in der Verwaltung und das Beratungsangebot der Archive

Elektronische Unterlagen in der Verwaltung und das Beratungsangebot der Archive Elektronische Unterlagen in der Verwaltung und das Beratungsangebot der Archive Dr. Beate Dorfey 09. Februar 2009 Folie 1 IT-Anwendungen in der Verwaltung Dokumentenmanagementsysteme (DMS)/Vorgangsbearbeitungssysteme

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

Positionspapier zum Thema Aktenführung

Positionspapier zum Thema Aktenführung Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung 8. bis 10. Juni 2015 Entwurf des Arbeitskreises Organisation und Informationstechnik Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2

Mehr

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit

Mehr

Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen

Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Stellung des Gemeindearchivs... 2 Beteiligung des Archivs... 3 Aussonderung von Unterlagen... 4 Vernichtung... 5 Benutzung des Archivs...

Mehr

Merkblatt für die Übergabe digitaler Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich

Merkblatt für die Übergabe digitaler Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Merkblatt für die Übergabe digitaler Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich Inhalt Zweck 2 Anbietepflicht und Aufbewahrungsfristen

Mehr

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07. Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der

Mehr

Hilfe zur Dokumentenverwaltung

Hilfe zur Dokumentenverwaltung Hilfe zur Dokumentenverwaltung Die Dokumentenverwaltung von Coffee-CRM ist sehr mächtig und umfangreich, aber keine Angst die Bedienung ist kinderleicht. Im Gegensatz zur Foto Galeria können Dokumente

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Muster- Reglement über Records Management und Archivierung

Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf Art. (...) Gemeindegesetz vom (...) erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement. Art. 1 Zweck Dieses Reglement regelt das Records

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN DIGITALES ARCHIVIEREN PAPIER ARCHIVIEREN Manuelle Prozesse Automatisierte Prozesse Mit BvLArchivio haben Sie die Möglichkeit, Papierdokumente

Mehr

Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER

Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos in Verbindung mit der Webshopanbindung wurde speziell auf die Shop-Software shop to date von DATA BECKER abgestimmt. Mit

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2. 1.1. Posteingang... 2 1.2 Tägliche Kontrolle... 2 1.3 Postausgang... 2 2. AKTEN... 3

Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2. 1.1. Posteingang... 2 1.2 Tägliche Kontrolle... 2 1.3 Postausgang... 2 2. AKTEN... 3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. Posteingang... 2 1.2 Tägliche Kontrolle... 2 1.3 Postausgang... 2 2. AKTEN... 3 2.1. Aktenführung... 3 2.2. Status des Dokumentes... 3 2.3 Dokument einfügen,

Mehr

Kanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1),

Kanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1), Kanton Zug 5. Verordnung über die Aktenführung Vom 0. März 0 (Stand. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. des Archivgesetzes vom 9. Januar 00 ), beschliesst: Gegenstand Die Aktenführung

Mehr

AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG. 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!

AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG. 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! INHALT AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG... 4 Eingehende E-Mails können

Mehr

Lenkung von Dokumenten

Lenkung von Dokumenten Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 1.8.2 Lenkung von Dokumenten Revision 0 erstellt am 11.02.2010 Seite 1 von 5 Ziel und Zweck: In den betrieblichen Vorgabedokumenten werden Handlungs- oder Verhaltensweisen

Mehr

Anleitung E-Mail - Archivierung

Anleitung E-Mail - Archivierung Anleitung E-Mail - Archivierung Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, wissen wir um viele Kundenprobleme in der Bedienung von IKT-Produkten. Um solche Probleme bei der Nutzung der Net4You Produkte zu

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 025 Tag der Veröffentlichung: 30. Mai 2014

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 025 Tag der Veröffentlichung: 30. Mai 2014 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 025 Tag der Veröffentlichung: 30. Mai 2014 Archivordnung der Universität Bayreuth Vom 20. Mai 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem

Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem von André Franken 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 2 Einführung 2 2.1 Gründe für den Einsatz von DB-Systemen 2 2.2 Definition: Datenbank

Mehr

beschlossen in der 185. Sitzung des Präsidiums am 18.10.2012 AMBl. der Universität Osnabrück Nr. 02/2013 vom 13.02.2013, S. 59

beschlossen in der 185. Sitzung des Präsidiums am 18.10.2012 AMBl. der Universität Osnabrück Nr. 02/2013 vom 13.02.2013, S. 59 DIENSTANWEISUNG ZUR AUFBEWAHRUNG, AUSSONDERUNG, ARCHIVIERUNG UND VERNICHTUNG VON SCHRIFTGUT DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK beschlossen in der 185. Sitzung des Präsidiums am 18.10.2012 AMBl. der Universität

Mehr

DIENSTANWEISUNG ARCHIVIERUNG UND VERNICHTUNG ZUR AUFBEWAHRUNG, AUSSONDERUNG, VON SCHRIFTGUT DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK

DIENSTANWEISUNG ARCHIVIERUNG UND VERNICHTUNG ZUR AUFBEWAHRUNG, AUSSONDERUNG, VON SCHRIFTGUT DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK DIENSTANWEISUNG ZUR AUFBEWAHRUNG, AUSSONDERUNG, ARCHIVIERUNG UND VERNICHTUNG VON SCHRIFTGUT DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK beschlossen in der 185. Sitzung des Präsidiums am 18.10.2012 AMBl. der Universität

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Import, Export und Löschung von Zertifikaten mit dem Microsoft Internet Explorer

Import, Export und Löschung von Zertifikaten mit dem Microsoft Internet Explorer Import, Export und Löschung von Zertifikaten mit dem Microsoft Internet Explorer Version 1.0 Arbeitsgruppe Meldewesen SaxDVDV Version 1.0 vom 20.07.2010 Autor geändert durch Ohle, Maik Telefonnummer 03578/33-4722

Mehr

Einführung von DMS in 5 Schritten

Einführung von DMS in 5 Schritten Einführung von DMS in 5 Schritten Vorgespräch 01 - Grundlagen Präsentation 02 - Nutzenermittlung Workshop 03 - Lösungsdetails Angebot 04 - Kalkulation Einrichtung/Schulung 05 - Einführung Dokumentenmanagement

Mehr

Durchführung der Datenübernahme nach Reisekosten 2011

Durchführung der Datenübernahme nach Reisekosten 2011 Durchführung der Datenübernahme nach Reisekosten 2011 1. Starten Sie QuickSteuer Deluxe 2010. Rufen Sie anschließend über den Menüpunkt /Extras/Reisekosten Rechner den QuickSteuer Deluxe 2010 Reisekosten-Rechner,

Mehr

Ein PDF erstellen. aus Adobe InDesign CC. Langner Marketing Unternehmensplanung Metzgerstraße 59 72764 Reutlingen

Ein PDF erstellen. aus Adobe InDesign CC. Langner Marketing Unternehmensplanung Metzgerstraße 59 72764 Reutlingen aus Adobe InDesign CC Langner Marketing Unternehmensplanung Metzgerstraße 59 72764 Reutlingen T 0 71 21 / 2 03 89-0 F 0 71 21 / 2 03 89-20 www.langner-beratung.de info@langner-beratung.de Über Datei >

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Professional Modul 3: Kommunikation Postfach aufräumen und archivieren

Handbuch ECDL 2003 Professional Modul 3: Kommunikation Postfach aufräumen und archivieren Handbuch ECDL 2003 Professional Modul 3: Kommunikation Postfach aufräumen und archivieren Dateiname: ecdl_p3_04_03_documentation.doc Speicherdatum: 08.12.2004 ECDL 2003 Professional Modul 3 Kommunikation

Mehr

Inhalt. 1 Einleitung AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER

Inhalt. 1 Einleitung AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Einrichtung der Aufgabe für die automatische Sicherung... 2 2.1 Die Aufgabenplanung... 2 2.2 Der erste Testlauf... 9 3 Problembehebung...

Mehr

Moodle-Kurzübersicht Kurse Sichern und Zurücksetzen

Moodle-Kurzübersicht Kurse Sichern und Zurücksetzen Moodle-Kurzübersicht Kurse Sichern und Zurücksetzen elearning.hs-lausitz.de Inhaltsverzeichnis: 1. Kurse Zurücksetzen 2. Kurse Sichern 3. Kurse Wiederherstellen Weitere Hilfe finden Sie unter www.hs-lausitz.de/studium/elearning.html

Mehr

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Dr. Michael Scholz

Mehr

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung

Mehr

Hessisches Hauptstaatsarchiv Aussonderung von Daten aus einem DMS

Hessisches Hauptstaatsarchiv Aussonderung von Daten aus einem DMS Aussonderung von Daten aus einem DMS Dr. Sigrid Schieber Wiesbaden, 9. Oktober 2012 III. Aussonderung aus HeDOK Dokumentenmanagement als Teil des E-Government-Masterplans (Regierungsprogramm 2003-2008)

Mehr

Der beste Plan für Office 365 Archivierung.

Der beste Plan für Office 365 Archivierung. Der beste Plan für Office 365 Archivierung. Der Einsatz einer externen Archivierungslösung wie Retain bietet Office 365 Kunden unabhängig vom Lizenzierungsplan viele Vorteile. Einsatzszenarien von Retain:

Mehr

Um ein solches Dokument zu erzeugen, muss eine Serienbriefvorlage in Word erstellt werden, das auf die von BüroWARE erstellte Datei zugreift.

Um ein solches Dokument zu erzeugen, muss eine Serienbriefvorlage in Word erstellt werden, das auf die von BüroWARE erstellte Datei zugreift. Briefe Schreiben - Arbeiten mit Word-Steuerformaten Ab der Version 5.1 stellt die BüroWARE über die Word-Steuerformate eine einfache Methode dar, Briefe sowie Serienbriefe mit Hilfe der Korrespondenzverwaltung

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER DATEIEN ARCHIVIEREN

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER DATEIEN ARCHIVIEREN ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER DATEIEN ARCHIVIEREN DIGITALES ARCHIVIEREN DATEIEN ARCHIVIEREN Dateien aus dem PC direkt in BvLArchivio archivieren In BvLArchivio können Sie jedes Dateiformat archivieren.

Mehr

Elektronische Verwaltungsarbeit

Elektronische Verwaltungsarbeit Elektronische Verwaltungsarbeit Zitat 6 EGovG Elektronische Aktenführung : Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen. Satz 1 gilt nicht für solche Behörden, bei denen das Führen elektronischer

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

AdmiCash - Datenpflege

AdmiCash - Datenpflege AdmiCash - Datenpflege Grundlegende Funktionen der Datenpflege in AdmiCash Es kommt immer wieder vor, dass AdmiCash - Anwender die Ordnerstruktur der AdmiCash - Daten manuell anpassen. Da es sich um private

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Im Menüpunkt Richtlinien bearbeiten Sie die Punkte Stornierungsrichtlinien Buchungsgarantie Aufenthaltsabgabe

Mehr

Collax E-Mail-Archivierung

Collax E-Mail-Archivierung Collax E-Mail-Archivierung Howto Diese Howto beschreibt wie die E-Mail-Archivierung auf einem Collax Server installiert und auf die Daten im Archiv zugegriffen wird. Voraussetzungen Collax Business Server

Mehr

Lehrgang Records Management. Grundlagen / Begriffe

Lehrgang Records Management. Grundlagen / Begriffe Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe Gerichtsentscheid Betreff; [INFLOW-L] OVG Lüneburg: Beweiswert von E-Mails OVG Lüneburg vom 17.01.2005, Az. 2 PA 108/05 E-Mail ist nur mit Signatur beweiskräftig

Mehr

Planung, Auswahl und Ingest

Planung, Auswahl und Ingest Planung des Forschungsdaten-Managements: Planung, Auswahl und Ingest Gabriel Stöckle ZAH Heidelberg gst@ari.uni-heidelberg.de Überblick Planung Ziele des Projekts Beziehung zu vorhandene Daten Bewertung

Mehr

PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten

PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten PP.002, Version 1.1 07.04.2015 Kurzanleitung PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten Der Folienmaster ist die Vorlage für sämtliche Folien einer Präsentation. Er bestimmt das Design, die Farben, die

Mehr

Metadaten bei der Digitalisierung von analogen archivalischen Quellen. Kathrin Mileta, Dr. Martina Wiech

Metadaten bei der Digitalisierung von analogen archivalischen Quellen. Kathrin Mileta, Dr. Martina Wiech Metadaten bei der Digitalisierung von analogen archivalischen Quellen Kathrin Mileta, Dr. Martina Wiech 2014 Metadaten Aufgabe des LAV NRW im DFG-Pilotprojekt zur Digitalisierung archivalischer Quellen:

Mehr

10.15 Frühstückspause

10.15 Frühstückspause 9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9:15 10.15 Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas

Mehr

1 Zugangsdaten. 1.1 Registrieren. 1.2 Neu im Service Bund? ServiceBund ecommerce Plattform

1 Zugangsdaten. 1.1 Registrieren. 1.2 Neu im Service Bund? ServiceBund ecommerce Plattform 1 Zugangsdaten 1.1 Registrieren Als bestehender Kunde klicken Sie den Button "Registrieren" oben rechts und wählen dann entsprechend "Bestandskunde". Hinterlegen Sie im folgenden Schritt über das Formular

Mehr

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung

Mehr

Handbuch oasebw Seite 1 von 10

Handbuch oasebw Seite 1 von 10 Seite 1 von 10 Seite 2 von 10 Inhaltsverzeichnis BESCHREIBUNG 4 VORGÄNGE 5 VORGANG NEU ANLEGEN 5 VORGANG BEARBEITEN 7 VORGANG ÜBERWACHEN 8 VORGANG LÖSCHEN/STORNIEREN 8 VERWALTUNG 9 PERSÖNLICHE EINSTELLUNGEN

Mehr

1. Arbeiten mit dem Touchscreen

1. Arbeiten mit dem Touchscreen 1. Arbeiten mit dem Touchscreen 1.1. Einleitung Als weitere Buchungsart steht bei DirectCASH ein Touchscreen zur Verfügung. Dieser kann zwar normal via Maus bedient werden, vorzugsweise jedoch durch einen

Mehr

Einführung in den Datenschutz

Einführung in den Datenschutz Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der

Mehr

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung 1 Abgrenzung Die vorliegenden Excel-Tabellen dienen nur als Beispiel, wie anhand von Checklisten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer

Mehr

Installation im Netzwerk

Installation im Netzwerk Lernwerkstatt GS - Version 7 / Installation im Netzwerk Version 7.0.6 Installation im Netzwerk INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES... 2 DIE INSTALLATION... 3 Anlegen des Datenablage-Ordners auf dem Server...

Mehr

Dokumentenarchivierung

Dokumentenarchivierung 1. Einführung Im Folgenden werden die Archivierungsmöglichkeiten und mechanismen erläutert, die in den SelectLine- Produkten integriert sind. Archivieren heißt dauerhaftes, elektronisches Speichern von

Mehr

So richten Sie Ihr Postfach im Mail-Programm Apple Mail ein:

So richten Sie Ihr Postfach im Mail-Programm Apple Mail ein: Seit der Version 3 von Apple Mail wird ein neuer E-Mail-Account automatisch über eine SSL-verschlüsselte Verbindung angelegt. Daher beschreibt die folgende Anleitung, wie Sie Ihr Postfach mit Apple Mail

Mehr

Angela Ullmann, Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages

Angela Ullmann, Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages Wir gehören zusammen! Archivalien und ihre Repräsentationen Vortrag auf der 18. Tagung des Arbeitskreises Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen am 11. März 2014 in Weimar Angela Ullmann, Parlamentsarchiv

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Technisches und rechtliches Rezertifizierungs-Gutachten

Technisches und rechtliches Rezertifizierungs-Gutachten Technisches und rechtliches Rezertifizierungs-Gutachten Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch das IT-Produkt KOMMBOSS Version 2.9 der GfOP Neumann & Partner mbh Zum Weiher 25 27 14552 Wildenbruch

Mehr

Import von Daten aus Word nach KlasseDozent

Import von Daten aus Word nach KlasseDozent Import von Daten aus Word nach KlasseDozent KlasseDozent ermöglicht Ihnen prinzipiell den Import aus Word-Dateien heraus auf zwei Wegen. Sie können einmal eine Word-Datei im Rich-Text-Format abspeichern

Mehr

Verwaltungsvorschrift über Aufbewahrungsfristen, Aussonderung und das Vernichten von Dokumenten der FernUniversität in Hagen vom 01.10.

Verwaltungsvorschrift über Aufbewahrungsfristen, Aussonderung und das Vernichten von Dokumenten der FernUniversität in Hagen vom 01.10. Verwaltungsvorschrift über Aufbewahrungsfristen, Aussonderung und das Vernichten von Dokumenten der FernUniversität in Hagen vom 01.10.2014 1. Zweck Diese Verwaltungsvorschrift beinhaltet die Grundsätze

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

SharePoint-Migration.docx

SharePoint-Migration.docx SharePoint Migration Dokumenten-Name SharePoint-Migration.docx Version/Datum: Version 1.0, 07.04.2014 Klassifizierung Ersteller Für green.ch AG Kunden Stephan Ryser Seite 1/6 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis...

Mehr

Die Aktive Projektakte. Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau

Die Aktive Projektakte. Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau Die Aktive Projektakte Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau DIE AKTIVE PROJEKTAKTE Meterweise Ordner im Büro und Archive, die sich über mehrere Büroetagen verteilen: Bei der Realisierung

Mehr

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung

Mehr

Die nachfolgende Anleitung zeigt die Vorgehensweise unter Microsoft Windows Vista.

Die nachfolgende Anleitung zeigt die Vorgehensweise unter Microsoft Windows Vista. Schritt für Schritt Anleitung zur Einrichtung Ihrer neuen Festplatte Die nachfolgende Anleitung zeigt die Vorgehensweise unter Microsoft Windows Vista. Schließen Sie Ihre Festplatte an Ihrem Computer an.

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Ausblick: Archivierung elektronischer Standesamtsunterlagen

Ausblick: Archivierung elektronischer Standesamtsunterlagen Workshop Personenstand und Kommunalarchive Ausblick: Archivierung elektronischer Standesamtsunterlagen Rechtsgrundlage - BUND - GESETZ ZUR REFORM DES PERSONENSTANDSRECHTS (19.02.07) Verordnung zur Ausführung

Mehr

10 Jahre ArchiSig Struktur nach dem Sozialgesetzbuch. Jürgen Vogler, Geschäftsführer Mentana-Claimsoft GmbH. mentana-claimsoft.de

10 Jahre ArchiSig Struktur nach dem Sozialgesetzbuch. Jürgen Vogler, Geschäftsführer Mentana-Claimsoft GmbH. mentana-claimsoft.de 10 Jahre ArchiSig Struktur nach dem Sozialgesetzbuch Jürgen Vogler, Geschäftsführer Mentana-Claimsoft GmbH SGB konforme Signatur SGB IV Sechster Abschnitt Aufbewahrung von Unterlagen 110a Aufbewahrungspflicht

Mehr

Merkblatt Schriftgutverwaltung

Merkblatt Schriftgutverwaltung Merkblatt Schriftgutverwaltung August 2003 Staatsarchiv des Kantons Zürich Winterthurerstrasse 170 8057 Zürich Merkblatt Schriftgutverwaltung Definition Unter Schriftgutverwaltung wird das Ordnen, Aufbewahren,

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Outlook 2000 Thema - Archivierung

Outlook 2000 Thema - Archivierung interne Schulungsunterlagen Outlook 2000 Thema - Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 2. Grundeinstellungen für die Auto in Outlook... 3 3. Auto für die Postfach-Ordner einstellen... 4 4. Manuelles Archivieren

Mehr

Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe

Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe e-comtrust International AG Lehrgang RM I I I I I I I II IIII III IIII IIIIII III IIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Lukas Fässler

Mehr

1. Einführung. 2. Die Mitarbeiterübersicht

1. Einführung. 2. Die Mitarbeiterübersicht 1. Einführung In orgamax können Sie jederzeit neue Mitarbeiter anlegen und diesen Mitarbeitern bestimmte Berechtigungen in der Software zuordnen. Darüber hinaus können auch Personaldaten wie Gehalt und

Mehr

Musterarchivordnung. Musterarchivordnung. Anlass

Musterarchivordnung. Musterarchivordnung. Anlass Anlass Keine einheitliche Regelung Keine verbindliche Regelung Nur vereinzelte Regelungen Digitalisierung der Akten 1Bearb.: Ziel / Zweck Festlegung eines verbindlichen Ordnungsrahmen für die Archivierung

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Verfahrensanweisung Lenkung Aufzeichnungen ISO 9001

Verfahrensanweisung Lenkung Aufzeichnungen ISO 9001 Verfahrensanweisung Lenkung Zweck Aufzeichnungen dienen als Nachweis dafür, dass die (Qualitäts-)Anforderungen erfüllt worden sind. Ihre Lenkung und Archivierung, die eine Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit

Mehr

Collax E-Mail Archive Howto

Collax E-Mail Archive Howto Collax E-Mail Archive Howto Howto Dieses Howto beschreibt wie ein Collax Server innerhalb weniger Schritte als E-Mail Archive eingerichtet werden kann, um Mitarbeitern Zugriff auf das eigene E-Mail Archiv

Mehr

Kirchengesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Archiv-Gesetz).

Kirchengesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Archiv-Gesetz). EKD - ARCHIV - GESETZ Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Kirchengesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut der Evangelischen Kirche

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 5: Datenbank Grundlagen von relationalen Datenbanken

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 5: Datenbank Grundlagen von relationalen Datenbanken Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 5: Datenbank Grundlagen von relationalen Datenbanken Dateiname: ecdl5_01_00_documentation_standard.doc Speicherdatum: 14.02.2005 ECDL 2003 Basic Modul 5 Datenbank - Grundlagen

Mehr

Gesetz über die Archivierung Auswirkungen für soziale Institutionen

Gesetz über die Archivierung Auswirkungen für soziale Institutionen Gesetz über die Archivierung Auswirkungen für soziale Institutionen Vinzenz Bartlome Wiss. Mitarbeiter, Staatsarchiv des Kantons Bern Dok.-Nr. 432878 / Aktenzeichen 0.6/006-01 Staatskanzlei_Veranstaltung

Mehr

IT-Tutorial. Access2010. www.esh-essen.de. Microsoft. Infos zur Migration von Access I MPRESSUM

IT-Tutorial. Access2010. www.esh-essen.de. Microsoft. Infos zur Migration von Access I MPRESSUM IT-Tutorial Microsoft Access2010 Infos zur Migration von Access I MPRESSUM Herausgeber: Autor: Essener Systemhaus Betrieb der Stadt Essen Benutzerservice Frank Stiefel August 2011 www.esh-essen.de 1. Office

Mehr

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1 E-Mail Archivierung IHK-Vortrag 11. Mai 2010 Foliennummer: 1 Teil 1 - Praxis Referent: Henning Hüfken Foliennummer: 2 Einleitung Was ist E-Mail-Archivierung? Als E-Mail-Archivierung bezeichnet man die

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

Reservierungs-Assistent

Reservierungs-Assistent Diese Module sind in GMS Hotel Felix integriert und unterstützen Sie bei der täglichen Arbeit in der Rezeption. Reservierungs-Assistent Neue Anfragen bzw. bereits gesendete Angebote und Absagen Anfragen

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr