Teilhaushalt 9 Tiefbau und Grünflächen (1)
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- Agnes Simen
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1 AMPELN Rückbau Signalanlagen ,- Teilhaushalt 9 Tiefbau und Grünflächen (1) (Verantwortung Rudi Schumacher) Beschlussvorschlag: 1. Dem Gemeinderat wird der Rückbau der Signalanlagen Pos. 1 und 2 sowie der Signalanlagen Pos. 4 bis Pos. 8 empfohlen. 2. Dem Gemeinderat wird der Weiterbetrieb der Signalanlage Pos. 3, Hornbergstraße/Schafbergstraße, empfohlen bis die gesetzliche Grundlage zur Einzelanordnung von 30 km/h-zonen geschaffen ist. 3. Dem Gemeinderat wird empfohlen die Mittel für den Rückbau der Signalanlagen und für die Errichtung von vier Verkehrsinseln in Höhe von EUR im Haushalt 2018 bereit zu stellen. Finanzielle Auswirkung: Produktsachkonto: Bezeichnung: Betrag: Verkehrsausstattung - Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Durch den Rückbau der Signalanlagen können jährliche Betriebskosten in Höhe von rd. EUR eingespart werden. Darüber hinaus entfallen einmalige Kosten in Höhe von rund. EUR für zwingend notwendige Umbaumaßnahmen an den "Alles-Rot-Ampeln, sowie an der Erneuerung der Technik an der Signalanlage K 48 Neckarstraße/Goerdelerstraße, die im Zuge des Rückbaus nicht getätigt werden müssen. Wirkung ab: ab 2018 Mittel in Höhe von EUR für den Rückbau der Signalanlagen (EUR ) sowie für die Errichtung von vier Verkehrsinseln (EUR ) werden unter Auftragsnummer I / , Neu- und Ausbau von Signalanlagen, im HH 2018 bereitgestellt. Mit der Umrüstung der Signalanlagen K14 Stuttgarter Straße / Zeppelinstraße / Johannesstraße sowie der K20 Stammheimer Straße / Lindenstraße auf LED- Technik werden jährliche Betriebskosten in Höhe von rd. EUR eingespart. Darüber hinaus erwirtschaftet die Erneuerung des Verkehrsrechners (virtueller Verkehrsrechner) jährliches Einsparpotential in Höhe von rd. EUR Das Gesamteinsparpotential bei den Signalanlagen liegt bei rd. EUR pro Jahr. Beteiligung Personalrat: ja nein Sachverhalt: Im Verkehrsraum der Stadt Kornwestheim befinden sich 31 Signalanlagen:
2 - 17 Ampelanlagen regeln den Verkehr in den Knotenpunkten - 10 Ampelanlagen regeln ausschließlich den Fußgängerverkehr - 4 Ampelanlagen, die sogenannten Alles-Rot-Ampeln, regeln die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs. Drei von diesen Geschwindigkeit regelnden Ampelanlagen sind gleichzeitig signalisierte Fußgängerüberwege. Die Alles-Rot-Ampel entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften und müssen zwingend umgebaut werden. Die Umbaukosten für die Alles-Rot-Ampeln auf Dauergrün bei einhalten der Richtgeschwindigkeit, belaufen sich auf rund Euro. Für die Erneuerung der Technik bei der Fußgängersignalanlage K48 Neckarstraße/Goerdelerstraße fallen Kosten in Höhe von EUR an. Beim Weiterbetrieb der Signalanlagen fallen demnach Kosten von insgesamt rund EUR an. Alles-Rot-Ampel rechtlich unzulässig Definition Alles-Rot-Ampel : In der Ruhestellung zeigt die Ampelanlage an allen Signalgebern rot. Über entfernt liegende Detektoren oder an den Masten angebrachte Anforderungsgeräte für Fußgänger kann die Grünphase angefordert werden. Die Umschaltung erfolgt hier in der Regel sofort, da nach längeren Rotzeiten keine Zwischenzeiten mehr abgewartet werden müssen. Annähernde Fahrzeuge können ohne zu verzögern den Knoten passieren, schnellere Fahrzeuge (als 50 km/h) müssen jedoch ihre Geschwindigkeit reduzieren. Im Zuge der Dienstbesprechung Straßenverkehrsordnung (StVO) des Regierungspräsidiums Stuttgart mit den Straßenverkehrsbehörden im Regierungsbezirk am erklärt das Regierungspräsidium diese Ampelschaltung für rechtlich unzulässig. Es wird auf die Expertise des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom verwiesen, welche sich auf 45 Abs. 9 StVO beruft. Diese Einschätzung wird auch von Seiten des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg geteilt. Alles-Rot-Ampeln dürfen nicht als Verkehrsbremse zur Geschwindigkeitsregelung eingesetzt werden. Sie dienen damit nicht wie erforderlich der Steuerung von Verkehrsströmen, sondern beschränken die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs und können das Verhalten der Verkehrsteilnehmer negativ beeinflussen. Betriebs- und Stromkosten Der Stromverbrauch für die 31 Signalanlagen liegt bei jährlich rd. EUR Darüber hinaus fallen jährlich rd. EUR Betreiberkosten durch bestehende Wartungsverträge an. Untersuchung der Signalanlagen Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden alle Fußgängersignalanlagen sowie die Alles-Rot-Ampeln im Stadtgebiet auf der Grundlage verkehrsplanerischer Rahmenbedingungen (zulässige Höchstgeschwindigkeit, Verkehrsstärke, Lkw-Anteil, etc) auf ihre Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und rechtliche Zulässigkeit geprüft und von den Abteilungen Tiefbau, Stadtplanung, der Straßenverkehrsbehörde und dem Vertreter der Polizeidirektion nachfolgend aufgeführte Empfehlungen erarbeitet: - Von den 10 überprüften Fußgängersignalanlagen im Stadtgebiet sind 5 Anlagen (K41 und K42 - Lindenstraße, K43 - Hornbergstraße, K44 - Rechbergstraße, K48 - Neckarstraße) grundsätzlich verzichtbar und können entsprechend zurück gebaut werden. - Im Bereich von K41 sollte aufgrund der Straßenraumbreite eine Mittelinsel errichtet und so ein sicheres Queren für Fußgänger ermöglicht werden. Bei K42, 43, 44 und K48 ist die Anlage einer Mittelinsel aufgrund der Straßenraumbreite weder möglich noch erforderlich.
3 - Der Rückbau der Alles-Rot-Ampeln K50, K51 und K52 (Th.-Heuss-Straße) sowie von K53 (Neckarstraße) ist aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich. Eine Umrüstung der Alles-Rot- Ampeln z.b. in eine Fußgängersignalanlage ist nicht erforderlich. - Im Bereich von K50, K51 und K53 sollte aufgrund der Straßenraumbreite eine Mittelinsel errichtet und so ein sicheres Queren für Fußgänger ermöglicht werden. - Eine Temporeduktion z.b. in der Lindenstraße auf der Grundlage der Vorschläge des Lärmaktionsplans wirkt sich positiv auf die Sicherheit der querenden Fußgänger aus. Rückbau- bzw. Umbaukosten 1. K 41 Lindenstraße / Karl-Joos-Straße jährliche Betriebskosten: rd. EUR Rückbaukosten: rd. EUR Amortisation rd. 2,4 Jahre Bau Mittelinsel: rd. EUR Amortisation rd. 8,3 Jahre Die Geschwindigkeit kann bei Umsetzung des Lärmaktionsplans auf 30 km/h reduziert werden. Es wird vorgeschlagen die Ampelanlage im Knotenpunkt Lindenstraße / Karl Joos Straße zurück zu bauen und für eine sichere Fußgängerquerung in der Lindenstraße eine Verkehrsinsel zu errichten. 2. K 42 Lindenstraße / Jägerstraße jährliche Betriebskosten: rd. EUR Rückbaukosten: rd. EUR Amortisation rd. 2,3 Jahre Die Geschwindigkeit kann bei Umsetzung des Lärmaktionsplans auf 30 km/h reduziert werden. Es wird vorgeschlagen die Ampelanlage im Knotenpunkt Lindenstraße / Jägerstraße zurück zu bauen. 3. K 43 Hornbergstraße / Schafbergstraße jährliche Betriebskosten: rd. EUR Rückbaukosten: rd. EUR Amortisation rd. 2,8 Jahre Es wird vorgeschlagen die Ampelanlage im Knotenpunkt Hornbergstraße / Schafbergstraße so lange weiter zu betreiben bis die gesetzliche Grundlage zur Einzelanordnung von 30 km/h- Zonen geschaffen ist. 4. K 44 Rechbergstraße / Achalmstraße jährliche Betriebskosten: rd. EUR Rückbaukosten: rd. EUR Amortisation rd. 2 Jahre Es wird vorgeschlagen die Ampelanlage im Knotenpunkt Rechbergstraße / Achalmstraße zurück zu bauen.
4 5. K 48 Neckarstraße / Goerdelerstraße jährliche Betriebskosten: rd. EUR 900 Rückbaukosten: rd. EUR Amortisation rd. 3,1 Jahre Für die Steuertechnik gibt es keine Ersatzteile mehr. Sollte die Signalanlage weiter betrieben werden ist die Technik zu erneuern. Die Kosten liegen bei rd. EUR Es wird vorgeschlagen die Ampelanlage im Knotenpunkt Neckarstraße / Goerdelerstraße zurück zu bauen. 6. K 53 Neckarstraße / Unstrutweg Alles-Rot-Ampel jährliche Betriebskosten: rd. EUR Rückbaukosten: rd. EUR Amortisation rd. 2,6 Jahre Bau Mittelinsel: rd. EUR Amortisation rd. 10 Jahre Die Alles-Rot-Ampel K 53 entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. Darüberhinaus entspricht auch die mit der Alles-Rot-Ampel verbundene Rotlicht-Blitzanlage nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen und kann so nicht mehr betrieben werden. Bei Beibehalt einer Signalisierung entstehen für die dann notwendige Umrüstung der Signalanlage selbst Kosten in Höhe von rd. EUR Hinzu kommen Kosten für die dann notwendige Schleifenerneuerung. Es wird vorgeschlagen, die Ampelanlage im Knotenpunkt Neckarstraße / Unstrutweg zurück zu bauen und für eine sichere Fußgängerquerung in der Neckarstraße eine Verkehrsinsel zu errichten. 7. K 50 Theodor Heuss Straße / Höhe Realschule Alles-Rot-Ampel Die Ampelanlagen K 50, K51 und K 52 haben einen gemeinsamen Stromanschluss sowie Steuergerät und können nur gemeinsam zurückgebaut bzw. umgebaut werden. jährliche Betriebskosten: rd. EUR Rückbaukosten: rd. EUR Amortisation rd. 2 Jahre Bau Mittelinsel: rd. EUR Amortisation rd. 8,3 Jahre Die Alles-Rot-Ampel K 50 K 52 entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus entspricht auch die mit der Alles-Rot-Ampel verbundene Rotlicht-Blitzanlage nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen und kann so nicht mehr betrieben werden. Bei Beibehalt einer Signalisierung entstehen für die dann notwendige Umrüstung der Signalanlage selbst Kosten in Höhe von rd. EUR Hinzu kommen Kosten für die dann notwendige Schleifenerneuerung. Es wird vorgeschlagen die Ampelanlage im Knotenpunkt Theodor Heuss Straße / Höhe Realschule einschließlich der Blitzanlage zurück zu bauen und für eine sichere Fußgängerquerung in der Theodor Heuss Straße eine Verkehrsinsel zu errichten. 8. K 51 Theodor Heuss Straße / Höhe Thomasgemeinde und K 52 Alles-Rot-Ampel Die Ampelanlagen K 50, K51 und K 52 haben einen gemeinsamen Stromanschluss sowie Steuergerät und können nur gemeinsam zurückgebaut bzw. umgebaut werden. jährliche Betriebskosten: rd. EUR Rückbaukosten: rd. EUR Amortisation rd. 3,2 Jahre
5 Bau Mittelinsel: rd. EUR Amortisation rd. 9,2 Jahre Die Alles-Rot-Ampel K 50 K 52 entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. Darüberhinaus entspricht auch die mit der Alles-Rot-Ampel verbundene Rotlicht-Blitzanlage nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen und kann so nicht mehr betrieben werden. Bei Beibehalt einer Signalisierung entstehen für die dann notwendige Umrüstung der Signalanlage selbst Kosten in Höhe von rd. EUR Hinzu kommen Kosten für die dann notwendige Schleifenerneuerung. Es wird vorgeschlagen die Ampelanlage im Knotenpunkt Theodor Heuss Straße / Höhe Thomasgemeinde einschließlich der Blitzanlage zurück zu bauen und für eine sichere Fußgängerquerung in der Theodor Heuss Straße eine Verkehrsinsel zu errichten. Es wird vorgeschlagen die Ampelanlage einschließlich der Blitzanlage in der Theodor Heuss Straße (Ortsausgang) zurück zu bauen. Fazit: Vor dem Hintergrund der formulierten Maßnahmenvorschläge zur strategischen Steuerung wurde von der Verwaltung geprüft, inwiefern ein Rückbau vorhandener Signalanlagen im Stadtgebiet grundsätzlich möglich erscheint und inwiefern ggf. geeignete Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Bezogen auf die vorhandenen 17 Verkehrssignalanlagen (VSA) werden derzeit keine Ansätze für einen Rückbau gesehen. Diese Anlagen sind zur Regelung des fließenden Verkehrs zwingend erforderlich. Perspektivisch bieten sich ggf. wo platzräumlich möglich in Zusammenhang mit der Einrichtung von Kreisverkehren Möglichkeiten eines Verzichts auf eine Signalisierung. Bezogen auf die vorhandenen Fußgängersignalanlagen (FSA) werden an 5 von insgesamt vorhandenen 10 Standorten Möglichkeiten eines Rückbaus gesehen. Im Bereich der Lindenstraße / Karl-Joos-Straße sollte bei einem Rückbau der Signalanlage aufgrund der Straßenraumbreite eine Mittelinsel vorgesehen werden, bei allen anderen vorgeschlagenen Standorten sind aus Sicht der Verwaltung keine Ersatzmaßnahmen notwendig (Anm.: unter Zugrundelegung geltender rechtlicher Kriterien könnten die vorgeschlagenen FSA heute rechtlich nicht mehr angeordnet werden). Bezogen auf die vorhandenen 4 Alles-Rot-Ampeln sind allein aufgrund der rechtlichen Situation Änderungen zwingend erforderlich. Die Notwendigkeit einer Umstellung auf eine Fußgängersignalanlage wird an keiner Stelle gesehen, sodass die Anlagen einschließlich der vorhandenen Blitzer vollständig zurückgebaut werden können. Aufgrund der Straßenraumbreite sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit sowohl in der Neckarstraße (Höhe Unstrutweg) als auch der Theodor-Heuss-Straße (Höhe Thomasgemeindehaus und Höhe Realschule) bauliche Mittelinseln vorgesehen werden. Die Investitionskosten für den Rückbau der vorgeschlagenen 7 Signalanlagen belaufen sich auf rd. EUR Die Kosten für die Errichtung von 4 Verkehrsinseln liegen bei EUR Beim Rückbau der Signalanlagen entfallen Kosten in Höhe von EUR für zwingend notwendige Umbaumaßnahmen an den Alles-Rot-Ampeln, sowie an der Erneuerung der Technik an der Signalanlage K48 Neckarstraße/Goerdelerstraße. Durch den Rückbau der Signalanlagen können jährliche Betriebskosten in Höhe von rd. EUR eingespart werden. Die Verkehrsschau hat sich in seiner Sitzung am 05. Oktober 2016 für den Rückbau der aufgeführten Signalanlagen, ausgenommen der Signalanlage Hornbergstraße/Schafbergstraße, ausgesprochen.
6 Weitere Maßnahmen mit Einsparpotential bei den Signalanlagen: 1. Umrüstung der Signalanlagen K14 und K20 auf LED-Technik Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am der Umrüstung der Signalanlagen K14 Stuttgarter Straße / Zeppelinstraße / Johannesstraße sowie der K20 Stammheimer Straße / Lindenstraße auf LED-Technik zugestimmt. Mit der Umrüstung werden zukünftig jährliche Betriebskosten in Höhe von rd. EUR eingespart. 2. Erneuerung Verkehrsrechner Mit der Erneuerung des veralteten Verkehrsrechners auf virtuelle Technik werden jährliche Betriebskosten in Höhe von rd. EUR eingespart. Der Verkehrsrechner gibt die Taktung der Signalanlagen untereinander an um die Grüne Welle in der vordefinierten Hauptfahrrichtung gewährleisten zu können. Wechselwirkungen: keine
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