Anlagen zum Schulprogramm. Förderzentrum Schwerpunkt Lernen
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- Anna Ina Schreiber
- vor 7 Jahren
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1 Anlagen zum Schulprogramm Förderzentrum Schwerpunkt Lernen
2 Überblick über die Anlagen Seite A-1. Unser Trainingsraum - Konzept 1 A-2. Unser Disziplinarausschuss 3 A-3. Informationen zum Konzept von Frank Petermann 4 A-4. Unsere Dokumentation der individuellen Lernentwicklung 7 A-5. Kurzauswertung der Schulinspektion 9 A-6. Unsere Hausordnung 12 A-7. Unser RIK - Konzept 13
3 A-1. Unser Trainingsraum Konzept Die Trainingsraum Methode (nach Heidrun Bründel und Erika Simon) Grundrechte für Schüler und Lehrer Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht auf einen guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen. Jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten. Rechte und Pflichten von Lehrern und Schülern müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden. Innerhalb dieses Rahmens haben die Schülerinnen und Schüler Wahl- und Entscheidungsfreiheiten, vorausgesetzt, dass sie die Konsequenzen ihres Verhaltens abschätzen können und ihr Handeln danach ausrichten. Klare Regeln, klare Konsequenzen Grundlage der Trainingsraum-Methode ist die Anerkennung, dass Lehrer und Schüler sich in der Schule in einer Gemeinschaft befinden, die durch klare Regeln und klare Konsequenzen gekennzeichnet ist. Die Regeln in den Klassen lauten wie folgt: Unsere Regeln im Unterricht Ich höre zu, wenn andere sprechen. Ich melde mich und warte, bis ich aufgerufen werde. Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich. Ich spreche und verhalte mich höflich. Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um. Ich achte das Eigentum anderer. Ich befolge die Anweisungen meiner Lehrerinnen und Lehrer. Für den Trainingsraum gelten etwas andere Regeln: Unsere Regeln für den Trainingsraum Klopfe an. Tritt erst nach Aufforderung ein. Falls weitere Schüler im Trainingsraum sind, warte, bis die Lehrerin oder der Lehrer Zeit für dich hat. Du bekommst ein Arbeitsblatt für den Trainingsraum, das du bearbeiten musst. Sitze still an deinem Platz und störe die anderen nicht! 1
4 A-1. Unser Trainingsraum Konzept Es ist nicht gestattet durch Worte oder Gesten Kontakt zu anderen aufzunehmen! Kümmere dich um dich selbst und um dein Problem. Bei Störungen wirst du nur einmal ermahnt. Bei einer weiteren Ermahnung musst du die Schule verlassen und darfst nur mit deinen Eltern zurückkehren. Wenn dein Arbeitsblatt fertig ist, meldest du dich ohne Worte. Falls der/die Trainingsraumlehrer/lehrerin nicht mit deinen Ergebnissen einverstanden ist, bekommst du die Aufgabe zurück und musst sie verbessern. Zu den Konsequenzen erfahren sie mehr unter dem Menüpunkt Härtefälle und besondere Situationen. Schlüsselfragen bei Störungen im Unterricht 1. Was tust du gerade? 2. Gegen welche Regel verstößt du? 3. Was geschieht, wenn du gegen diese Regel verstößt? 4. Wofür entscheidest du dich? 5. Wenn du wieder störst, was passiert dann? Der Sinn dieser Fragen besteht darin, dass die Schülerinnen und Schüler sich ihres Störverhaltens bewusst werden, die Regeln benennen, gegen die sie verstoßen haben und dann eine Entscheidung treffen. Sie können sich dafür entscheiden, im Klassenraum zu verbleiben oder aber gleich in den Trainingsraum zu gehen. Sie wissen, dass sie diese Entscheidungsfreiheit bei einer zweiten Störung nicht mehr haben, daher ist Frage 5 sehr wichtig, denn sie weist die Schüler darauf hin, dass ihnen bei einer zweiten Störung die Fragen nicht mehr gestellt werden, sondern dass sie dann gleich in den Trainingsraum gehen. Im Trainingsraum Für den Trainingsraum hat die Pestalozzischule eigens einen Raum eingerichtet. Er wird für diejenigen Schülerinnen und Schüler vorgehalten, die im Unterricht stören und sich nicht an die geltenden Regeln halten wollen oder können. Der Trainingsraum ist über den gesamten Schultag mit jeweils einem Trainingsraumlehrer besetzt. Trainingsraumlehrer sind für die Schülerinnen und Schüler da, die sich für den Trainingsraum entschieden haben und damit zeigen, dass sie Hilfe und Unterstützung brauchen, weil sie sich offensichtlich nicht an die Regeln halten können. Im Trainingsraum finden die eigentlichen Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler statt. In einem durch eine Trennwand abgeschirmten Bereich finden Gespräche statt. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Hilfe und Unterstützung von den Trainingsraumlehrern, die mit ihnen nicht nur das Störverhalten reflektieren, sondern mit ihnen gemeinsam auch die Ursache herausarbeiten, die zum Störverhalten geführt hat. Am Ende des Gesprächs mit dem Trainingsraumlehrer erstellen die Schüler einen 2
5 A-1. Unser Trainingsraum Konzept Plan, der zur Rückkehr in die Klasse berechtigt und der inhaltlich das neue Verhalten beschreibt, das die Schüler bereit sind zu zeigen. Schülerinnen und Schülern, die sich im Trainingsraum verweigern, werden dieselben Fragen wie auch im Klassenraum gestellt. Wenn sie immer noch nicht bereit sind mitzuarbeiten, dann entscheiden sie dadurch, nach Hause zugehen oder, wenn das aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, in den Auszeitraum, bis ihr regulärer Unterricht zu Ende ist. Sie müssen dann am nächsten Tag mit den Eltern zusammen zu einem Gespräch zur Schule kommen. Das Elterngespräch Elterngespräche sind ein wichtiger Bestandteil der Trainingsraum-Methode, sie unterstreichen das Ziel, die Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule zu festigen. Härtefälle und besondere Situationen Weigert sich der Schüler nach den Regelverstößen in den Trainingsraum zu gehen, soll der Schüler sofort nach Hause, bzw. in den Auszeitraum gehen. Der Lehrer gibt dem Schüler einen Elternbrief mit und informiert die Eltern auch telefonisch. Der Trainingsraumlehrer führt am nächsten Morgen ein Elterngespräch. Bis dahin bleibt der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Verweigert der Schüler die Mitarbeit im Trainingsraum, wird er vom Trainingsraumlehrer direkt nach Hause geschickt. Der Trainingsraumlehrer gibt dem Schüler einen Elternbrief mit und informiert die Eltern auch telefonisch. Der Trainingsraumlehrer führt am nächsten Tag ein Elterngespräch. Bis dahin bleibt der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Schüler, die im Trainingsraum stören, werden nur einmal ermahnt. Sollte der Schüler weiterhin stören, wird er sofort nach Hause geschickt. Der Trainingsraumlehrer gibt dem Schüler einen Elternbrief mit und informiert die Eltern auch telefonisch. Der Trainingsraumlehrer führt am nächsten Tag ein Elterngespräch. Bis dahin bleibt der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Geht der Schüler am Ende der 6. Stunde in den Trainingsraum, muss er am nächsten Schultag in der 1. Schulstunde erneut in den Trainingsraum kommen. Schüler die zum 2. Mal innerhalb eines Tages in den Trainingsraum kommen, werden automatisch nach Hause geschickt. Der Trainingsraumlehrer gibt dem Schüler einen Elternbrief mit und informiert die Eltern darüber telefonisch. Der Trainingsraumlehrer führt am nächsten Tag ein Elterngespräch. Bis dahin bleibt der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. 3
6 A-1. Unser Trainingsraum Konzept Schüler die zum 3. Mal innerhalb einer Woche in den Trainingsraum kommen, werden nicht automatisch nach Hause geschickt. Die Eltern werden telefonisch informiert und es wird ein Termin für ein Elterngespräch vereinbart. Schüler die zum 4. Mal innerhalb eines Monats in den Trainingsraum kommen, werden nicht automatisch nach Hause geschickt. Die Eltern werden telefonisch informiert und es wird ein Termin für ein Elterngespräch vereinbart. Schüler die zum 6. Mal innerhalb eines Halbjahres in den Trainingsraum kommen, werden nicht automatisch nach Hause geschickt. Die Eltern werden telefonisch informiert und es wird ein Termin für ein Elterngespräch gemeinsam mit dem Trainingsraumlehrer und dem Klassenlehrer vereinbart. Zusätzlich folgen Ordnungsmaßnahmen oder andere erzieherische Maßnahmen. Nach dem 2. Elterngespräch findet kein drittes Gespräch mehr statt, sondern es folgt eine Klassenkonferenz. Eine genauere Beschreibung der Trainingsraum-Methode finden sie unter dem Link: Dort gelangen sie auf die Seite von Heidrun Bründel und Erika Simon, welche die Trainingsraum-Methode in Deutschland eingeführt haben. 4
7 A-3. Informationen zum Konzept von Frank Petermann Konsequenzen des Disziplinarausschusses in Bezug zur Schulordnung Regel Ich komme pünktlich in den Unterricht. Beim ersten Klingeln (7:40 Uhr) gehe ich in den Klassenraum. Ich halte mich an die Unterrichtsregeln. In den Fachräumen beachte ich die besonderen Sicherheitsvorschriften. Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um. Ich befolge die Anweisungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule. Ich achte das Eigentum anderer und das Schuleigentum. Ich helfe mit meine Schule sauber zu halten. Ich gehe mit den Spielgeräten so um, dass wir noch lange damit spielen können. Ich halte mich daran, dass wir eine rauchfreie Schule sind. Während des gesamten Schultages bleibe ich auf dem Schulgelände. In der 1. großen Pause gehe ich auf den Schulhof. In der 2. großen Pause entscheide ich mich, ob ich drinnen oder draußen sein möchte. Der Ruheraum ist ein Ort der Stille. mögliche Konsequenzen Nacharbeiten versäumter Unterrichtsstunden, Elterninformation, Aktennotiz, Schulversäumnisanzeige, Benachrichtigung des Jugendamtes kleiner Aufsatz zum Thema Trainingsraum Trainingsraum, bei groben Verstößen Ausschluss aus dem Fachraum und Aktennotiz Wiedergutmachung, Entschuldigung, Streitschlichter, Disziplinarausschuss, Klassenkonfereenz Wiedergutmachung, Entschuldigung, Disziplinarausschuss, Klassenkonferenz Wiedergutmachung, Entschuldigung, ggf. Elterninformation bei Sachbeschädigung, Aktennotiz, Anzeige, Disziplinarausschuss, Klassenkonferenz Disziplinarausschuss, säubern des Schulhofes, Umweltarbeiten, ggf. Elterninformation bei Sachbeschädigung Wiedergutmachung, Entschuldigung, ggf. Elterninformation bei Sachbeschädigung, Aktennotiz, Anzeige, Disziplinarausschuss, Klassenkonferenz Disziplinarausschuss, säubern des Schulhofes Disziplinarausschuss, Aktennotiz Disziplinarausschuss, Disziplinarausschuss, Verlassen des Ruheraumes, Ruheraumverbot 5
8 A-3. Informationen zum Konzept von Frank Petermann Seit dem Schuljahr 2008/09 wird das Sozialtrainingsprogramm nach Petermann in den Klassen der Grundstufe (Kl. 1-5) angewandt. Ziele Das Training zielt auf den Aufbau und die Einübung sozialer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen im Kontext der Schulklasse. Im Einzelnen geht es um eine differenzierte soziale Wahrnehmung. Erkennen und Äußern von Gefühlen Sichere Interpretation von Körpersignalen Angemessene Selbstbehauptung um eigene Interessen und Bedürfnisse in nichtaggressiver Weise durchzusetzen Kooperation als Alternative zu aggressivem, sozial isoliertem und ängstlichem Verhalten Einfühlungsvermögen im Sinne einer Neubewertung der Folgen des eigenen Handelns aus Sicht des anderen Umsetzung: In jeder Klassenstufe wird eine Wochenstunde für das Sozialtrainingsprogramm verwandt. 6
9 A-4. Unsere Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Lernstand (Klasse 1 4) Lernstand (Klasse 5 10) 1
10 A-7. Unser RIK - Konzept Selbsteinschätzung und Beratungsgespräche Förderplan 8
11 A-5. Kurzauswertung der Schulinspektion Qualitätsprofil - kurz Qualitätskriterien Bereich Ergebnisse Bewertungen 1 Ergebnisse und Erfolge der Schule: Die Schülerinnen und Schüler erreichen im Landesvergleich durchschnittliche oder gute Ergebnisse. Bereich Lernen und Lehren Teilbereich: Lehr- und Lerninhalte nicht bewertet 2 Schuleigenes Curriculum: Die Schule verfügt über ein differenziertes schuleigenes Curriculum mit abgestimmten Zielen und Inhalten. Teilbereich: Lehrerhandeln im Unterricht 3 Zielorientierung und Strukturierung: Die Lehr- und Lernprozesse sind auf sinnvolle Ziele hin orientiert und klar strukturiert. 4 Stimmigkeit und Differenzierung: Der Unterricht ist didaktisch und methodisch stimmig und zeigt eine klare innere Differenzierung. 5 Unterstützung eines aktiven Lernprozesses: Die Lehrkräfte unterstützen im Unterricht einen aktiven Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. 6 Pädagogisches Klima: Im Unterricht herrscht eine unterstützende Arbeitsatmosphäre. 1
12 A-7. Unser RIK - Konzept Teilbereich: Leistungsbewertung 7 Leistungsanforde rungen und Leistungskontroll en: Die Schule arbeitet mit einem Konzept für Leistungsanforderu ngen und Leistungskontrollen. Teilbereich: Schülerunterstützung 8 Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Lernprozess: Die Schule unterstützt und för-dert die Schülerinnen und Schüler im Lernprozess. 9 Schülerberatung und -betreuung: Die Schule hat ein Konzept zur (außerunterrichtlich en) Bera-tung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Bereich Schulkultur 10 Schulklima und Schulleben: Die Schule sorgt für ein sicheres Schulklima und ein anregungsrei-ches Schulleben. 11 Eltern- und Schülerbeteiligun g: Die Schule sorgt dafür, dass sich Schülerinnen und Schüler so-wie Erziehungsberechti gte aktiv am Schulleben und an der Schulentwicklung beteiligen. 12 Kooperation mit Kindertageseinric htungen, anderen Schulen und externen Partnern: Die 10
13 A-7. Unser RIK - Konzept Schule kooperiert zielgerichtet mit anderen Schulen und externen Partnern. (GS, FöS: mit vorschulischen Einrichtungen) Bereich Schulmanagement 13 Führungsverantw ortung der Schulleitung: Die Schulleitung stärkt die Schulgemeinschaft und sichert die Qualitätsentwicklun g der Schule. 14 Verwaltungs- und Ressourcenmana gement: Die Schule setzt das Personal und die materiellen Mittel zweckmäßig ein. Bereich Lehrerprofessionalität 15 Personalentwickl ung und Förderung der Lehrerprofession alität: Die Schule stärkt die Professionalität der Lehrkräfte und fördert die Teamentwicklung im Kollegium. Bereich Schulentwicklung 16 Ziele und Strategien der Qualitätssicherun g und - entwicklung: Die Schule hat ein System, um die Qualitätsentwicklun g zu steuern. 11
14 A-6. Unsere Schulordnung Regeln für den Unterricht: Ich komme pünktlich in den Unterricht. Beim ersten Klingeln (7.40 Uhr) gehe ich in den Klassenraum. Ich halte mich an die Unterrichtsregeln. In den Fachräumen beachte ich die besonderen Sicherheitsvorschriften. Regeln für die Pausen: Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um. Ich befolge die Anweisungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule. Ich achte das Eigentum anderer und das Schuleigentum. Ich helfe mit meine Schule sauber zu halten. Ich gehe mit den Spielgeräten so um, dass wir noch lange damit spielen können. Ich halte mich daran, dass wir eine rauchfreie Schule sind. Während des gesamten Schultages, bleibe ich auf dem Schulgelände. In den großen Pausen verlasse ich den Klassenraum. In der 1. großen Pause gehe ich auf meinen Schulhof. In der 2. großen Pause entscheide ich mich, ob ich drinnen oder draußen sein möchte. Der Ruheraum ist ein Ort der Stille. Besucher müssen sich im Sekretariat anmelden. 1
15 A-7. Unser RIK - Konzept Vorbemerkung Eine Sonderpädagogische Grundversorgung im Rahmen des Regionalen Integrationskonzepts (im Folgenden: RIK) kann Wohnortnähe und Passung sonderpädagogischer Hilfen sowie Prävention sicherstellen. Den Grundschulen werden für die Förderung von SchülerInnen mit Problemen in den Bereichen Sprache, Lernen sowie sozial-emotionale Entwicklung zuverlässig zusätzliche Stunden sonderpädagogischer Förderung zur Verfügung gestellt. Der Grundansatz beträgt zwei Stunden pro Klasse für Prävention und die zieldifferente Förderung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Eine Überweisung in die Förderschule ist damit für die SchülerInnen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf in den genannten Schwerpunkten haben, in der Regel nicht erforderlich. Sonderpädagogische Grundversorgung in der Grundschule erfordert eine intensive Kooperation der Lehrkräfte innerhalb des Kollegiums und mit dem Umfeld der Schule. Die beteiligten Grundschulen erstellen ein Förderkonzept, in das sie sowohl Gemeinsamen Unterricht als auch Unterricht in zeitlich begrenzten Fördergruppen aufnehmen können (siehe SVBL 2/2005). Seit dem Schuljahr 2002/2003 besteht eine sonderpädagogische Grundversorgung an Grundschulen des Einzugsgebietes der Pestalozzischule Rotenburg. Im Schuljahr 2008/2009 arbeiten 12 Grundschulen in vier Samtgemeinden bzw. Einheitsgemeinden (Sottrum, Scheeßel, Bothel, Visselhövede) im RIK. Die Grundschulen erhalten dafür im Schuljahr 2008/2009 insgesamt 178 Förderschullehrerstunden. Wird im Folgenden von Förderkindern gesprochen, sind sowohl Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf als auch präventiv geförderte Kinder gemeint. Leitideen Uns ist wichtig, dass jedes einzelne Kind ganzheitlich betrachtet wird, und wir vor allem auf seine Stärken achten und nicht isoliert auf seine Schwächen. Kinder mit Problemen definieren wir deshalb als Kinder mit Entwicklungsrisiken und/oder als verhaltensoriginelle Kinder. Bei SchülerInnen mit auftretenden Lernschwierigkeiten sind das Selbstvertrauen in die eigene Leistung, die Lernfreude und das Selbstwertgefühl zu stärken (siehe SVBL 11/2005). Ziele dieses RIK-Arbeitskonzeptes Es ist das Ziel dieses Konzeptes, einen Konsens zu schaffen, der es allen KollegInnen ermöglicht, die RIK-Arbeit als Aufgabenfeld der Pestalozzischule Rotenburg sowie der beteiligten Grundschulen zu sehen und sich damit zu identifizieren. Im Einzelnen gehen wir dabei auf folgende Punkte ein: 1
16 A-7. Unser RIK - Konzept 1. Pädagogische Ziele, die im RIK umgesetzt werden/vorteile des RIKs 2. Zuständigkeiten und Arbeitsgebiete 3. Sächliche Voraussetzungen 4. Organisatorischer Rahmen für den Einsatz der Förderschullehrkräfte 1. Pädagogische Ziele, die im RIK umgesetzt werden/vorteile des RIKs Sozialer Aspekt (wohnortnahe Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf; soziales Lernen aller Kinder, Akzeptanz von Stärken und Schwächen anderer) Emotionaler und psychischer Aspekt (Beachtung der Individualität, Verringerung des Leidensdruckes, Steigerung des Selbstwertgefühls) Bestmögliche Förderung der RIK-Kinder (konstantes und zielgerichtetes Arbeiten, differenzierte Arbeitspläne) Prävention (Begleitung vom Schulbeginn an, frühzeitige Förderung: Vermeidung von Überprüfungsverfahren, Verhinderung von Schulversagen) Präzise Diagnostik, insbesondere auch Lerneingangsdiagnostik Kontinuität (Verlässliche Stundenversorgung für präventive Arbeit sowie für Arbeit mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf) Vorteil der Lerngemeinschaft (Förderkinder profitieren vom Grundschulklassenverband im Hinblick auf Arbeitstechniken, Selbstständigkeit und Sozialverhalten) Beratung und Zusammenarbeit (Zusammenarbeit mit den KollegInnen im direkten Kontakt vor Ort: Unterstützung bei Unsicherheiten mit Schwierigkeiten, ergänzende Arbeitsmittel und weisen) Elternarbeit (z. B. Empfehlungen für die Weiterarbeit im Elternhaus) Individuelle Förderung in Kleingruppe oder Einzelförderung (geringe Ablenkungen) Unterstützung von im Klassenverband sehr auffälligen SchülerInnen Wichtige Lernvoraussetzungen wie visuelle und auditive Wahrnehmung sowie Feinmotorik können gefördert werden. 2. Zuständigkeiten und Arbeitsgebiete Im Rahmen des RIK werden SchülerInnen mit und ohne festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert. Kinder, deren Leistungen im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen (siehe SVBL 11/2005), können nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten sowie nach 14
17 A-7. Unser RIK - Konzept Beschluss der Klassenkonferenz für einen begrenzten Zeitraum zieldifferent gefördert werden. Ebenfalls zieldifferent unterrichtet werden SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen. Alle SchülerInnen, auch die SchülerInnen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, sind SchülerInnen der Grundschule! Die Grundzuständigkeit liegt bei der Grundschullehrkraft. Alle KollegInnen sind für Förderung und Differenzierung zuständig! Grundschulkollegium, Schulleitung der Grundschule und die FörderschullehrerIn (ggfs. mit Unterstützung der Schulleitung der Förderschule) beraten und entscheiden gemeinsam über die Formen der Förderung (Gemeinsamer Unterricht, Einrichtung von Stütz- und Fördermaßnahmen auch in Kleingruppen oder als zeitlich begrenzte Einzelförderung), die Zusammenarbeit mit den Eltern und außerschulischen Einrichtungen sowie die konkrete Verteilung der Förderschullehrerstunden auf die Klassen und/oder SchülerInnen. Alle Beteiligten sind zuständig und verantwortlich für die sinnvolle Verteilung der Stunden. Zeit für Beratung und Absprachen sowie Elterngespräche wird mit eingeplant. KlassenlehrerIn und FörderschullehrerIn sind gemeinsam für die zu betreuenden SchülerInnen zuständig (Es darf kein: dein RIK-Kind oder dein Präventiv-Kind geben). Es findet ein Austausch zweier Fachleute statt, die FörderschullehrerInnen sind nicht die RetterInnen im weißen Kittel. Regelmäßige Absprachen zwischen Grundschulund FörderschulkollegInnen sind notwendig. Gespräche mit Eltern, deren Kinder präventiv oder zieldifferent gefördert bzw./und unterrichtet werden, finden in der Regel gemeinsam statt. KlassenlehrerIn und Förderschullehrkraft führen für die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung sowie die Förderpläne. 3. Sächliche Voraussetzungen eigener, möglichst großer Förderraum mit Teppichboden zu psychomotorischen Förderung und Entspannung PC Trampolin, Kissen, Petzibälle o.ä. für Psychomotorik, Spiele, u.ä. Tafel abschließbarer Schrank für Schülerakten und Material spezielles Fördermaterial für Deutsch: Kieler Leseaufbau, Diagnostische Bilderlisten, Carolus Software, Lisa-Hefte usw. spezielles Fördermaterial für Mathematik: Lehrbücher und Arbeitshefte für 15
18 A-7. Unser RIK - Konzept Kinder mit Förderbedarf im Bereich Lernen, z.b. Rechnen Schritt für Schritt (Dürr und Kessler), Anschauungsmaterial, usw. spezielles Material für Kinder mit einem Förderbedarf im Bereich Sprache spezielles Material zur Verbesserung der visuellen und auditiven Wahrnehmung, z.b. Nikitin-Material, Würzburger Trainingsprogramm, CD- Player, Spiele, usw. 4. Organisatorischer Rahmen für den Einsatz der Förderschullehrkräfte Die Tätigkeit im RIK erfordert viel Engagement, Vielseitigkeit, Flexibilität und Fingerspitzengefühl. Die äußeren Bedingungen sollten so gestaltet sein, dass für die SchülerInnen optimale Förderung möglich ist und gleichzeitig Burn-out der LehrerInnen verhindert wird. Neuen FörderschullehrerInnen im RIK wird eine angemessene Einarbeitungszeit zugestanden. Die FörderschullehrerInnen sind nicht verpflichtet, an der GS Aufsicht zu führen. Die FörderschullehrerInnen sind nicht verpflichtet, an den GS Vertretungsunterricht durchzuführen. Die Teilnahmeverpflichtungen an Dienstversammlungen, Konferenzen und anderen Veranstaltungen an den Schulen werden (in Absprache mit den Schulleitungen Grundschule und Förderschule) in einem zumutbaren Rahmen gehalten. Die an zwei Schulen tätigen FöSchL werden von Springstunden an der FöSch zur Gewährleistung des Vertretungsunterrichts ausgenommen. Abschließende Bemerkungen Förderschullehrkraft und Grundschullehrkräfte sind gemeinsam für die Förderung und Differenzierung zuständig. Daher sind eine umfassende Kommunikation (z.b. regelmäßiger Austausch, rechtzeitige Gespräche bei auftretenden Problemen) sowie eine fortgesetzte Evaluation der Förderung für das Gelingen der Arbeit im RIK notwendig. 16
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