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1 rof Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät, Kiel Geschäftsstelle der Ministerkonferenz für Raumordnung PD. Dr. Heinrich Reck Institut für Natur- und Ressourcenschutz Abteilung Landschaftsökologie Hausanschrift: Olshausenstr. 75, Kiel Per Datum Anregungen zur Entwicklung von Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland 2013 (SW /0 MKRO- Geschäftsstelle), im Rahmen der Mitgliedschaft im Landesplanungsrat Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden erhalten Sie Anregungen zur Diskussion o.g. Leitbilder. Das Wichtigste vorweg: Insbesondere die explizite und weitaus stärkere Einbindung der Aufgabe, Grüne Infrastruktur (vgl. COM/2013/0249 final) für Deutschland zu sichern und zu gestalten, in den Diskussionsentwurf, wäre eine erhebliche und notwendige Innovation für die zukunftsfähige Raumentwicklung in Deutschland. Integrativ entwickelte Grüne Infrastruktur kann wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Aufwertung wichtiger Teile der Verkehrsinfrastruktur sowie besonders zur Sicherung der Biologischen Vielfalt unter den Bedingungen des Klimawandels beitragen.

2 Dazu fehlen im Entwurf bislang noch klare Leitbilder und Handlungsstrategien aber ggf. auch instrumentelle Anpassungen der Raumordnung. Eine linienhafte Darstellung der Notwendigkeit und ungefähren Lage eines kohärenten, länderund staatenübergreifenden Netzes der wichtigsten Lebensraumkorridore für Natur und Mensch, die die bundesweit wichtigsten Biotopverbundachsen enthalten, ist in Ergänzung zur Darstellung wichtiger Landschaftsräume bzw. Freiraumverbünde sehr wünschenswert. Nur so kann der Auftrag einer notwendigerweise großräumig durchgängigen Umsetzung veranschaulicht werden. Die Intention des "Bundesprogramms Wiedervernetzung" bzw. damit verbundene, wesentliche räumliche Anforderungen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" sollten in den Kartenentwürfen und Texten als wichtige raumrelevante Herausforderung abgebildet sein. Zu den gestellten Leitfragen: Zu Leitfrage 1: Ökologische Netze als Bestandteil grüner Infrastruktur müssen ergänzt werden, wenn alle wichtigen raumrelevanten Herausforderungen abgebildet werden sollen. Ein Leitbild zur Ausformung der zukünftigen Verkehrsinfrastruktur bzw. Verkehrstechnik wäre hilfreich. Ziel sollte sein, gleichwertig zum Kraftfahrzeugverkehr, wesentliche Investitionen in den so genannten slow traffic zu tätigen (Erhöhung der Attraktivität nicht-motorisierten Pendler- Verkehrs, v.a. des Radverkehrs; Verbesserung der Möglichkeiten zum Naturerlebnis, z.b. Wandern zwischen vielfältigen Lebensräumen und Strukturelementen). Stärker als bisher sollte eine Mehrzieloptimierung (Nutzung von Kfz-Trassen und auch von Leitungstrassen für Belange des o.g. slow traffic und komplementärer grüner Infrastruktur) gefördert werden. Das bedeutet auch ein Leitbild für flüssigen und sicher verfügbaren aber nicht unbedingt rasenden Kraftfahrzeugverkehr zu entwickeln (integrativer Verkehr der Zukunft). Zu Leitfrage 3: (s.o.) Eine linienhafte Darstellung der ungefähren Lage eines kohärenten, länder- und staatenübergreifenden Netzes der wichtigsten Lebensraumkorridore für Natur und Mensch, die die bundesweit wichtigsten Biotopverbundachsen enthalten, ist zur Integration des Leitbilds Wiedervernetzung und Biodiversitätsschutz aber auch der damit verbundenen naturgebundenen Erholungsinfrastruktur erforderlich. Zu Leitfrage 4: Die sozio-ökonomischen Vorteile bzw. die Bedeutung eines flächenbezogenen Natur- und Ressourcenschutzes für die Sicherung essentieller Ökosystemleistungen und als Beitrag zum Wohlbefinden kommen ungenügend zum Ausdruck.

3 Weitere Anmerkungen zum Entwurfstext (z.t. Wiederholungen): A) Seite 3, Punkt 3 Anpassung an den Klimawandel : Eine notwendige Anpassung an den Klimawandel ist, dass die Möglichkeiten für Arealverschiebungen von Arten gesichert bzw. wieder hergestellt werden (dynamische Sicherung von Artenvorkommen durch Wiederherstellung der Möglichkeit zu Ortswechseln entlang von Umweltgradienten). Dazu gehören die: Sicherung verbliebener, essentieller Freiräume und die Vermeidung weiterer erheblicher Zerschneidungsfolgen sowie die Sanierung zerschnittener Lebensraumnetze und die Ergänzung / Flexibilisierung des Raumordnungsinstrumentariums u.a. zum Schutz verbliebener Entwicklungspotentiale (Sicherung der Entwicklungs- oder Funktionsfähigkeit letzter durchdringbarer Räume). Vorranggebiete zur Funktionssicherung sollten als flexibles, neues Element der Raumordnung eine ausgeglichene Mehrzieloptimierung u.a. bei der Entwicklung grüner Infrastruktur erleichtern. Die Flexibilisierung der Maßgaben für Vorranggebiete bzw. deren Ergänzung um funktionsorientierte Ansätze kann ggf. unnötige Konfliktsituationen bzw. ausschließliche Festlegungen vermeiden. Beispielsweise müssen nicht alle notwendigen Flächen im Ökosystemverbund ausschließlich Vorrangflächen für den Naturschutz sein. Die Qualität von Flächen für die Vernetzung von Ökosystemen leitet sich aus deren Lage, Dimension und Qualität ab, wobei sich diese Merkmale in ihrer Wirkung kompensieren können. Durch die Ausweisung von Funktionsflächen bspw. für die Sicherung des ökosystemaren Verbunds (Sicherung der Funktion im Raum nicht aber einer genau abgegrenzten Fläche) kann eine Entwicklung von technischer Infrastruktur auf funktionsbezogenen Vorrangflächen ermöglicht werden, solange die grundlegenden Funktionen, z.b. durch lebensraumverbessernde Maßnahmen, weiterhin sicher gestellt werden. Mit einem solchen, flexiblen Raumordnungselement ließen sich bundes- und landesweit kohärente, funktionsfähige Konzepte für Hauptachsen Grüner Infrastruktur und die nachhaltige Sicherung notwendiger ökologischer Austauschbeziehungen im Einklang mit anderen Anforderungen darstellen. B) Seite 6, Ergänzung der Handlungsansätze um den Punkt: Förderung der Attraktivität nicht motorisierten Verkehrs (insbesondere des Pendlerverkehrs) durch Beseitigung der Defizite im slow traffic ; das sind z.b. mangelhafte Berücksichtigung in der Raumordnung und in Raumordnungszielen mit u.a. der Konsequenz der Verdrängung des Radverkehrs neben die Straße bzw. die relative Priorisierung des Pkw-Verkehrs sowie mangelhafte Förderung solcher Wegeinfrastruktur, die speziell für den langsamen Verkehr entwickelt wird.

4 C) Seite 9, Ergänzung der Handlungsansätze zur Nutzung der Küsten um den Punkt: Stärkung des unmittelbaren Küstenstreifenhinterlands (binnendeichs bzw. landwärts von Steilküsten) als prioritäre Entwicklungsflächen (Bänder) - integrativ für das Naturerlebnis, den naturgebundenden Tourismus und die Wiedervernetzung von Lebensräumen. D) Seite 9, Punkt 1.5 / Seite 14 Punkt 2.4: Die Entwicklung von Verkehrsleitbildern, die den langsamen, nicht motorisierten Verkehr attraktiver machen und die den motorisierten Verkehr sicherer machen [Entwicklungskonzepte für den nicht-motorisierten Verkehr, d.h. gute Unterhaltung von Verkehrswegen und Maßnahmen zum Erzielen eines flüssigen Verkehrs anstelle von Maßnahmen zum Erzielen eines punktuell rasenden Verkehrs sind überfällig. Konkret bedeutet das, dass ressourcenschonende Entwurfs- bzw. Fahrgeschwindigkeiten (limitierte Maximalgeschwindigkeiten) zur Reduktion von Flächenverbrauch und der Lärmentwicklung sowie zur Erhöhung der Sicherheit in die Raumplanung integriert werden sollten]. E) Seite 11 Punkte 2.1/2.3: Ergänzung der Dienstleistungsvorsorge um die gelichwertige Anbindung an schnelle Datennetze (auch zur Reduktion unnötiger Berufsfahrten). F) Seite 17: Stärkung der Mehrzieloptimierung in der Raumordnung auch durch die Ergänzung spezifischer Vorranggebiete um Gebiete, die mehrere vorrangige Funktionen nebeneinander sichern müssen (s.o.). G) Seite 17, Punkt 3.2, Handlungsansätze: Ergänzung um die Aufgabe großräumig zusammenhängende integrative Lebensraumkorridore zu entwickeln (längs und quer zu Gewässersystemen) und um die Aufgabe das Zusammenwachsen von Siedlungen an kritischen Stellen, d.h. im Bereich verbliebener Lebensraumnetze soweit zu beschränken, dass die Arealanpassung von Arten nicht verhindert wird und so, dass Klima- und Erholungsfunktionen zusammenhängender Freiräume nicht beeinträchtigt werden. H) Seite 18, Punkt 3.3: Ergänzung der Handlungsansätze um den Punkt Strukturierung von intensiv genutzten Agrarlandschaften und Forsten mit Ausgleichsbiotopen zur Verbesserung der Erholungsfunktion und zur Sicherung ausreichender Lebensraumvernetzung. I) Seite 19, Punkt 3.5: Ergänzung der Handlungsansätze um den Punkt der Mehrzieloptimierung beim Ausbau von Energietrassen (Etablierung von Mangelhabitaten/Wiedervernetzungselementen) sowie um den Punkt die räumlichen Konsequenzen von Biogasanlagen und des Energiepflanzenanbaus grundsätzlich raumordnerisch zu untersuchen.

5 J) Seite 20, Punkt 3.6: Ergänzung der Handlungsansätze um die Aufgabe der Re-Etablierung zusammenhängender Lebensraumnetze (Wiedervernetzung) zur Sicherung der Biodiversität durch Ermöglichung räumlicher Anpassungsvorgänge. K) Seite 21: Ergänzung der Karte um das Hauptgerüst/die Hauptachsen eines länder- und staatenübergreifenden Ökologischen Netzwerks (Erläuterungen dazu z.b. unter ). Mit besten Wünschen für eine konstruktive Konsultation der Öffentlichkeit, Heinrich Reck

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