RECHTLICHE ÄNDERUNGEN 2017
|
|
- Joseph Wagner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RECHTLICHE ÄNDERUNGEN 2017 Rechtsanwalt Volker Grundmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin
2 Strom wird teurer 2 Erhöhung Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) um rund einen halben Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent. Anstieg der Netznutzungsentgelte Sonderkündigungsrecht für Verbraucher fraglich: Vertragsklauseln, die Sonderkündigungsrecht ausschließen, wenn die Preise nur wegen der EEG-Umlage steigen Oberlandesgericht Düsseldorf: Kündigungsrecht auch dann, wenn lediglich die EEG-Umlage für die Preiserhöhung ausschlaggebend ist (Az. I-20 U 11/16)
3 Gaspreis fällt Gasgrundversorger haben im vierten Quartal 2016 ihre Preise gesenkt oder Senkungen bis spätestens 1. Februar 2017 angekündigt Preis fällt durchschnittlich um 6,5 Prozent Netzentgelte sinken 2017 im bundesweiten Durchschnitt um zwei Prozent. sinkende Beschaffungspreise für Gas
4 Änderungen im Meldegesetz :Vermieter sind 2017 nicht mehr dazu verpflichtet, den Auszug eines Mieters innerhalb von zwei Wochen beim Meldeamt anzugeben. Zieht ein neuer Mieter ein, müssen sie dies jedoch weiterhin anmelden. Allerdings kann diese Meldung elektronisch erfolgen.
5 5 Digitales Antennenfernsehen: DVB-T geht, DVB-T2 HD kommt digitales Antennenfernsehen DVB-T wird am 29. März 2017 abgeschaltet und durch das hochauflösende DVB-T2 HD ersetzt. neues Empfangsgerät nötig (HD-fähiger Receiver) Privatsender RTL, ProSieben, Sat.1 wollen nach einer Übergangsphase ab dem 1. Juli 2017 ihre Sender verschlüsselt über die Plattform Freenet TV ausstrahlen und verlangen für die Freischaltung 69 Euro im Jahr. Öffentlich-rechtliches HD- Programm über DVB-T2 bleibt weiterhin kostenfrei.
6 Rauchmelderpflicht 6 ab 1. Januar 2017 auch in Berlin Neubauten müssen mit Geräten ausgestattet werden Bestandsbauten müssen bis Ende 2020 nachgerüstet werden.
7 Rauchmelderpflicht 7 In Wohnungen müssen 1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und 2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
8 Mieterstrom 8 Änderung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Miet-Objekt produzierter Strom, muss nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden (lokaler Direktverbrauch) ab 2017 entfallen bei sogenannten Mieterstrommodellen die Nutzungsentgelte und die Konzessionsabgabe EEG-Umlage entfällt weitgehend Senkung Nebenkosten: Steigerung der Attraktivität des Miet-Objekts Wahlrecht Mieter, ob er verfügbaren Mieterstrom beziehen will oder einen anderen Strom-Anbieter wählt betrifft auch Wohnungseigentümergemeinschaften
9 Höhere Umzugspauschale 9 Erhöhung Pauschalbetrag f. Werbungskosten bzw (für Verheiratete) Voraussetzung: Arbeitsweg verkürzt sich durch den Umzug um mindestens eine Stunde pro Tag. Tipp: Lohnkosten für private Umzüge können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden: maximal 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu Euro.
10 10 Baurechtsnovelle (z.zt. Kabinettsentwurf) neue Gebietskategorie Urbanes Gebiet In urbanen Gebieten... darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten, sind höhere Lärmimmissionen durch gewerbliche Betriebe zugelassen, um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen.
11 11 Reform des Bauvertragsrechts geplant z.zt. im Bundestag Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen für Verbraucher Pflicht eine verbindliche Bauzeit zu vereinbaren Baubeschreibungspflicht Herausgabepflicht für Bauunterlagen Grund: Einhaltung der Förderbedingungen Regelungen zum Umgang mit neuen Entwicklungen während Bauzeit Kündigung aus wichtigem Grund Aus- und Einbaukosten bei Mängeln
12 12 2. Mietrechtsänderungsgesetz (in Planung) bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen: künftig soll tatsächliche Wohnfläche und nicht die im Mietvertrag vereinbarte entscheidend sein Regelung für Fälle, in denen die tatsächliche Mietfläche die angegebene unterschreitet Mietspiegelberechnung: Verlängerung des Beobachtungszeitraums von 4 8 Jahre Modernisierungskosten: 11% 8 % jährlich Kappungsgrenze von 3,00 /m² innerhalb von 8 Jahren Härtefallregelung: Miete und Heizkosten nicht mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens Inkrafttreten ungewiss; nächste Legislaturperiode wahrscheinlich
13 aktuelle Entscheidungen: 13 Überweisung am dritten Werktag genügt BGH, Urt. v , Az. VIII ZR 222/15 Mietzahlung rechtzeitig, wenn der Mieter seiner Bank den Zahlungsauftrag bis zum 3. Werktag des Monats erteilt übliche Rechtzeitigkeitsklauseln unwirksam würden das Risiko einer durch die Bank verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs entgegen der gesetzlichen Regelung dem Mieter auferlegen
14 14 aktuelle Entscheidungen: Eigenbedarfskündigung durch GbR BGH, Urt. v , Az.: VIII ZR 232/15 GbR kann sich auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehöriger berufen gesellschaftsrechtliche Entscheidung zur Teilrechtsfähigkeit bedeutet keine Änderung der Rechtslage, dass der Eigenbedarf auch von den Gesellschaftern angemeldet werden kann Verstoß gegen die Anbietpflicht führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, sondern lediglich zu einem Schadensersatzanspruch des Mieters
15 Zusätzlicher Feiertag Oktober ausnahmsweise und einmalig bundesweiter Feiertag 500 Jahre Reformation
16 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg tritt am in Kraft
Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg tritt am 23.07.2013 in Kraft Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Der Text des neuen 15 Abs. 7 der
MehrRauchmelder, Übersicht Landesbauordnungen Stand: Juni 2013 Rauchmelder: Einbau- und Nachrüstpflichten nach den Landesbauordnungen
Stand: Juni 2013 Rauchmelder: Einbau- und Nachrüstpflichten nach den Landesbauordnungen Baden-Württemberg Änderung der LBO in 2013 geplant (Stand 30.03.2013) Novellierung geplant in 2013 (Gesetzesänderung
MehrHaus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft
Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Rauchmelderpflicht Dr. Holger Neumann Geschäftsführer Haus & Grund Magdeburg e.v. Haus & Grund Magdeburg e.v., Halberstädter Str. 10, 39112 Magdeburg, www.hugma.de
MehrGe se t z g e b u n g in De u t sch la n d
Ge se t z g e b u n g in De u t sch la n d Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Rauchmelderpflicht
MehrVerkehrssicherungspflicht Die Umlage der Kosten. Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln
Die Umlage der Kosten Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln www.e-b-z.de 2015 Prof. Dr. Volker Eichener Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? In 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
MehrRechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab
Präsentation Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab 01.01.2017 Handlungspflichten des Verwalters Da dem Verwalter durch 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die Sorge für die
MehrRauchwarnmelder in Nutzungseinheiten, die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen, sind abweichend bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3251 19. 03. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung A. Zielsetzung Einführung
MehrKündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrUmlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung
Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de
MehrRauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum. Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator
Rauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator Rauchwarnmelder BGH Urt. 08.02.2013 V ZR 238/11 Leitsätze (nicht amtlich): 1. Die Wohnungseigentümer können
MehrMietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)
MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrRauchwarnmelder. Pflicht in bestehenden Wohnungen ab dem 1. Januar Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung
Rauchwarnmelder Pflicht in bestehenden Wohnungen ab dem 1. Januar 2010 Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herausgeber: Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
MehrBesondere Informationen Mieter
Besondere Informationen Mieter 1. Kündigungsmöglichkeit/Frist Grundsätzlich haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung ist zulässig bis zum 3. Werktag (Samstage
MehrRauchwarnmelder-Pflicht Kleine Geräte als Lebensretter. Neu: Rauchwarnmelder-Pflicht auch in Bayern.
Rauchwarnmelder-Pflicht Kleine Geräte als Lebensretter. Neu: Rauchwarnmelder-Pflicht auch in Bayern. Risk-Management eine Information für unsere Kunden. Was passiert bei einem Wohnungsbrand? Warum einen
Mehr»Rauchwarnmelder und ihre Einordnung im Miet-, WEG- und Versicherungsrecht«
7. Pantaenius-Immobilientagung am 5. November 2009 in Hamburg»Rauchwarnmelder und ihre Einordnung im Miet-, WEG- und Versicherungsrecht«RA Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg S. 1 Leib und Leben: Jährlich in
MehrImpressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.
Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Buch, einschließlich seiner einzelnen Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung
MehrWAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN?
ENERGETISCHE MODERNISIERUNGSMAßNAHMEN BEI WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin / Köln Energetische Modernisierung
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I
MehrZur Rechtslage bei der Installation von Rauchwarnmeldern in Mecklenburg Vorpommern
Zur Rechtslage bei der Installation von Rauchwarnmeldern in Mecklenburg Vorpommern von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Stralsund Wer ist zur Installation von Rauchwarnmeldern
MehrII. Bielefelder Verwalterforum
II. Bielefelder Verwalterforum Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln Rauchen im Mietverhältnis Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld 26. September 2009 1.Teil: Rechtsfolgen unwirksamer
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt) Seite: 1 von 5 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen
MehrPer
Per E-Mail: poststelle@mbwsv.nrw.de Herrn Minister Michael Groschek Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Düsseldorf, 19. November
MehrDie 101 häufigsten Fallen für Vermieter
Haufe Ratgeber plus Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter von Dr. Matthias Nöllke 3. Auflage 2010 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Nöllke schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE
MehrRechtsanwalt Jürgen Hammel
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete
MehrNewsletter: Wissenswertes für Immobilieneigentümer
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie unseren 3. ten Newsletter. Vorab ein kurzer Überblick über unseren neuen Vermietungs- und Gutachterservice sowie die wichtigsten Änderungen für Immobilieneigentümer.
MehrWohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen
Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Foto: archideaphoto - Fotolia.com Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Und: Zählen Treppenstufen, Türschwellen oder Erker dabei mit? Welche Flächen
Mehrnoch Rechte zu. Die häufigsten sind Nießbrauch und Wohnungsrecht.
Was gilt als Einkommen der Eltern? 39 noch Rechte zu. Die häufigsten sind Nießbrauch und Wohnungsrecht. Nießbrauch Durch die Begründung des Nießbrauchs überträgt der Eigentümer einer Sache das Recht zur
MehrNorbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung
MehrBGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU?
1 BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 7. Berlin-Brandenburger Verwalterforum 08.11.2016 Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin/Köln Die richtige Abrechnung von 2 Betriebskosten -
MehrMieterhöhung nach energetischer Sanierung?
Mieterhöhung nach energetischer Sanierung? Referent: Rolf Janßen Geschäftsführer DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.v. Energiepunkt Frankfurt Vorträge im Sophienhof, 14.05.2013 Modernisierung:
Mehr14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht
14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht von Rechtsanwalt Thomas Kern Leimen e.v. 69181 Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: 06224-78203 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
MehrRechtsanwalt Rüdiger Fritsch. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachverwalter Immobilien Forum 2012 Wohnungseigentumsrecht Kostentragungsbeschlüsse -Zankapfel Kostenverteilung - Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Die Büchse
MehrEntwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden
12. Februar 2008 Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden 3. Deutsch-Niederländischer Wirtschaftsdialog im Rhein-Kreis Neuss am 12. Februar
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQs) zur Rauchwarnmelderpflicht
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Rauchwarnmelderpflicht 1. Was ist unter dem Begriff unmittelbarer Besitzer einer Wohnung zu verstehen? Der unmittelbare Besitzer ist in der Regel der Mieter oder der
MehrAktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht
EnergieForum Deutschland Verwaltertalk am 28. Mai 2015 in Hamburg Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt RA Carsten Küttner W I R Breiholdt Nierhaus Schmidt,
MehrInbetriebnahme- und Wartungsset Genius
Objekt Straße: PLZ / Ort: Zuständige Person: Telefon: Mobil: Errichter Firma: Name: Straße: PLZ / Ort: Telefon: Mobil: Wartungsunternehmen wie Errichter Firma: Name: Straße: PLZ / Ort: Telefon: Mobil:
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrRECHTLICHES ZUR BAUTRÄGER-WEG
1 RECHTLICHES ZUR BAUTRÄGER-WEG Rechtsanwalt Volker Grundmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin Übersicht 2 wer kann Mängelansprüche durchsetzen? rechtliche
MehrInbetriebnahme und Wartung nach DIN 14676
Inbetriebnahme- und Wartung von Rauchwarnmelder nach DIN 14676 Objekt: Zuständige Person: Errichter: Wartungsnehmer: gleich wie Errich ter (Eigentümer / Betreiber) Wartungsunternehm e n: Wartungsvertrag-Nr:
MehrRechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung
Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum Auswirkungen des Mieterwechsels
MehrDer gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage
Kanzlei für Bau- und Energierecht Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten Mittwoch, 4. Juli 2012 1 1. Einleitung 2. Wohnungseigentum und Solaranlage 3. Betreibergesellschaft
MehrGdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz
GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln MietRÄndG Mai 2013 Herausgeber:
MehrStand: Mai Tel Fax
Einspeisevertrag Risiko für Anlagenbetreiber: BGH entscheidet zur Wirksamkeit einer Blindstromregelung im Einspeisevertrag Stand: Mai 2011 Susanne Lindenberger Paluka Sobo la Loibl & Partner Neupfarrplatz
MehrDie 101 häufigsten Fallen für Vermieter
Haufe Fachbuch 06330 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Bearbeitet von Dr. Matthias Nöllke 5. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 254 S. Paperback ISBN 978 3 648 05578 6 Recht > Zivilrecht > Mietrecht,
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrEinleitung Die Betriebskostenabrechnung 15
Einleitung 13 1 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 Die Betriebskostenpositionen 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung 32 2.3 Die Kosten der
MehrRauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz
Rauchmelder Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz (2003/2007) -in Neu-, Um-als auch in Bestandsbauten -für Schlaf-und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen -Nachrüstpflicht
MehrWertsicherungsklauseln in Mietverträgen
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen In Mietverträgen werden häufig zur Wertsicherung des Mietpreises Wertsicherungsklauseln oder Preisklauseln/Indexklauseln vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15
Einleitung... 13 1 Die Betriebskostenabrechnung... 15 2 Die Betriebskostenpositionen... 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks... 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung... 32 2.3
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 70/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 119/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrSolarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie und Gewerbe im Überblick
Solarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie und Gewerbe im Überblick Julian Schönbeck, EnergieAgentur.NRW Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, 2. September 2015 Solarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie
MehrH F K R E C H T S A N W Ä L T E L L P W W W. H F K. D E. Ausgewählte Rechtsfragen zur Elektro-Ladeinfrastruktur
H F K R E C H T S A N W Ä L T E L L P W W W. H F K. D E Ausgewählte Rechtsfragen zur Elektro-Ladeinfrastruktur Vorstellung der Kanzlei HFK Rechtsanwälte LLP Bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei Sechs Standorte
MehrVermietertipps für mehr Rentabilität
Beck kompakt Vermietertipps für mehr Rentabilität Renovierung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung Bearbeitet von Andrea Nasemann 2. Auflage 2015. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68452 4 Format
Mehr10. Wuppertaler Wohnungseigentumstag
10. Wuppertaler Wohnungseigentumstag Nachrüst- und Wartungspflicht für Rauchwarnmelder in NRW Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Hattingen, den 17.4.2014 Hattingen
MehrZwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.
Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet
MehrJahresabschlussveranstaltung der Betreuungskreise Annaberg und Zwickau
Jahresabschlussveranstaltung der Betreuungskreise Annaberg und Zwickau 20. November 2015 Referentin: RAin Mirjam Luserke Verbandsjustiziarin Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.v. 1. Schönheitsreparaturen
MehrEnergiepreisentwicklung Strom & Gas. Dezember 2016
Energiepreisentwicklung Strom & Gas Dezember 2016 CHECK24 2016 Agenda 1 Zusammenfassung 2 Strompreisentwicklung seit Juli 2007 3 Entwicklung Netzentgelte Strom 4 Entwicklung EEG-Umlage 5 Gaspreisentwicklung
MehrZukunftsmodelle für Solarstrom mit Bürgerbeteiligung
Zukunftsmodelle für Solarstrom mit Bürgerbeteiligung VO-Mieterstrom im EEG 2017 95 Weitere Verordnungsermächtigungen: Die Bundesregierung wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung
MehrModernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft
Modernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft Foto: Less Cunliffe - Fotolia.com Wer sein Haus modernisieren will oder sogar muss, hat schon allein mit der Organisation viel am Hut: Angebote einholen,
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrDas neue EEG rechtliche Aspekte
Das neue EEG rechtliche Aspekte Peter Nümann Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz green-energy.nuemann-lang.de Guido Vrola - Fotolia.com Das neue EEG im Vermittlungsausschuss Guido Vrola
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 300/14 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 23. September 2015 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrDNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr.
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: 23.1.2013 BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2 Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen
MehrBildung und Sport Vereinsförderung, Zuschüsse RBS-SPA-V1
Telefon: 0 233-83729 Telefax: 0 233-989 83729 Seite Referat 1 von 5für Bildung und Sport Vereinsförderung, Zuschüsse RBS-SPA-V1 Schützengesellschaft 12 Apostel Verlängerung des Mietvertrages über Räumlichkeiten
MehrSeite Ein Häuschen im Grünen : Erfüllen Sie sich Ihren Traum! 7 Abkürzungen 9. Was Sie zuerst wissen müssen 11. Was Sie alles ersteigern können 25
Schnellübersicht Seite Ein Häuschen im Grünen : Erfüllen Sie sich Ihren Traum! 7 Abkürzungen 9 Was Sie zuerst wissen müssen 11 Was Sie alles ersteigern können 2 Die wichtigste Frage: Was soll es kosten?
MehrSchönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht
Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Referent: Dr. Andreas Stangl Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Schlichter nach BaySchlG Dozent IHK Akademie in
MehrStilblüten der aktuellen Rechtsprechung in Mietrecht und WEG Und was mache ich jetzt?!
Stilblüten der aktuellen Rechtsprechung in Mietrecht und WEG Und was mache ich jetzt?! Immobilienverwalterforum am 01.10.2014 Referent: Rechtsanwalt Andreas Reschke Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MehrMIETPREISBREMSE UND BESTELLERPRINZIP KRITISCH BETRACHTET DATEN AM BEISPIEL HAMBURG UND AKTUELLE MARKTENTWICKLUNGEN
MIETPREISBREMSE UND BESTELLERPRINZIP KRITISCH BETRACHTET DATEN AM BEISPIEL HAMBURG UND AKTUELLE MARKTENTWICKLUNGEN Mietpreisbremse und Immobilienwert Prof. Dr. Marco WÖLFLE 1 GRUNDLAGEN / EINSTIEG Landesregierungen
MehrHäufige Fragen zur Zweitwohnungssteuer
Häufige Fragen zur Zweitwohnungssteuer Ab wann wird die Zweitwohnungssteuer erhoben? Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, welche seit 01. Januar 2011 von der Stadt Heilbronn
MehrRatgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com. Tel.:
Ratgeber Betriebskostenabrechnung Foto: dessauer/fotolia.com Betriebskostenabrechnung Jedes Jahr steht Sie an und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter die Betriebskostenabrechnung.
MehrFristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,
Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.
MehrBetriebswirtin des Handwerks
Betriebswirtin des Handwerks Dr. Timmermann Str. 22 31515 Wunstorf Tel. (0 50 31) 51 53 31 info@beratung-stanzel.de Heute meinerseits für Sie: Energiekosten und deren Optimierung Entwicklung der Strompreise
MehrAnforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht
Obj100 Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Beispiele aus der Praxis: Verlegen eines Parkettbodens anstelle bisherigen Teppichbelags Änderung des Bodenaufbaus
MehrWillkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012
Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Betriebskosten die Zweite Miete ständig steigende Kosten Kein Einfluss des Vermieters Vermieter ist
MehrRechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand
Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Die ArbStättV Grundlagen
MehrMietsonderverwaltungsvertrag
G e rno t s t rass e 23 4 4 31 9 Dortmund Tel. 023 1-87 7 7 78 Fax 0 23 1-87 77 7 5 Mietsonderverwaltungsvertrag Zwischen als Auftraggeber und Eigentümer des Objektes in bestehend aus Wohneinheiten und
MehrAuswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen. Jens Grundei, Rechtsanwalt
Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen Jens Grundei, Rechtsanwalt 18.te Immo-Goe unwirksame Klausel = besenreine Herausgabe der Wohnung
MehrMietvertrag für Sportpistolenstand
Mietvertrag für Sportpistolenstand Thomas-Schützen Haunstetten e.v. Sportplatzstraße 4 86179 Augsburg Fassung vom August 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner 2 2 Vertragsgegenstand 2 2.1 Mietzeiten.............................
MehrRechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR
Rechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR Vortrag von Ralf M. Vorstand Forum Contracting e.v. 1 Vortragsübersicht Kanzleiprofil Forum Contracting
MehrMuster zum Anfertigen einer Eigenbedarfskündigung
Muster zum Anfertigen einer Eigenbedarfskündigung Auf den folgenden Seiten sollen Sie ein Muster zum eigenhändigen Anfertigen einer Eigenbedarfskündigung erhalten. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf
MehrWas kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung
Was kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei
MehrMietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung
MehrMitgliederversammlung Haus- und Grund Horb e.v
Möglichkeiten der Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung ( 559 ff BGB): Unterscheidung zwischen Erhaltungs- (Instandhaltung und Instandsetzungs-) maßnahmen und Modernisierung: 555a BGB ivm 559
MehrDie Änderungen im Mietrecht Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Inhaltsverzeichnis Die Änderungen im Mietrecht 2013 13 Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 14 Das Wärmecontracting 20 Die vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen 27 Kündigungsschutz
MehrDurchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises 2011
Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises 2011 Der Strompreis setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Bestandteile zusammen. Diese lassen sich generell in von uns nicht beeinflussbare
MehrWohnraummietvertrag. Folgenreiche Fehler beim Abschluss vermeiden
Wohnraummietvertrag Folgenreiche Fehler beim Abschluss vermeiden Von RA Andreas Taubmann Jahreshauptversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Sulzbach-Rosenberg und Umgebung e.v. 2014 Gliederung des
MehrBundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen
1 von 5 15.12.2016 13:58 [Seite drucken] Bundesgerichtshof [Fenster schließen] Mitteilung der Pressestelle Nr. 225/2016 Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen durch eine Gesellschaft
MehrSchwarzbild droht! Sind Sie betroffen?
Kleine Antenne. Großes Fernsehen. Schwarzbild droht! Sind Sie betroffen? 29. März 2017 Was passiert am 29. März 2017? Am 29. März 2017 erfolgt in vielen Regionen Deutschlands die Umstellung auf DVB-T2
MehrSoziales Wohnen online (SOWON) - Häufig gestellte Fragen -
Soziales Wohnen online (SOWON) 1. Anmeldung auf SOWON - Häufig gestellte Fragen - Wie bekomme ich einen Zugang für SOWON? Sie müssen einen Antrag auf eine Registrierung für eine geförderte Wohnung stellen.
MehrInhaltsverzeichnis der Ausgabe 8/2013:
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 8/2013: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Mietminderung: Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters Mietvertrag: Kündigung des Mietverhältnisses
MehrStellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert. 09. Oktober 2012, Hannover. Stellungnahme des VfW
Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert nicht! 09. Oktober 2012, Hannover Stellungnahme des VfW VfW-Stellungnahme Modernisierung zum Nulltarif funktioniert nicht! 2/5 Modernisierung
MehrSonnenstrom von Berlinern für Berliner. Mieterstrom-Projekt der BürgerEnergie Berlin eg
Sonnenstrom von Berlinern für Berliner Mieterstrom-Projekt der BürgerEnergie Berlin eg BürgerEnergie Berlin eg Bürgergenossenschaft 3.000 Mitglieder & Treugeber 11 Mio. Euro Eigenkapital Ziele: Lokale
MehrNutzungsvereinbarung
Nutzungsvereinbarung zwischen MOOHN GmbH Werdauer Str. 1-3 01069 Dresden im Folgenden Vermieter genannt und (Name) (Anschrift) (ggf. abweichende Lieferanschrift) (Telefonnummer / Faxnummer) im Folgenden
MehrMietvertrag Musikanlage
Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"
Mehr