RECHTLICHE ÄNDERUNGEN 2017

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1 RECHTLICHE ÄNDERUNGEN 2017 Rechtsanwalt Volker Grundmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin

2 Strom wird teurer 2 Erhöhung Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) um rund einen halben Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent. Anstieg der Netznutzungsentgelte Sonderkündigungsrecht für Verbraucher fraglich: Vertragsklauseln, die Sonderkündigungsrecht ausschließen, wenn die Preise nur wegen der EEG-Umlage steigen Oberlandesgericht Düsseldorf: Kündigungsrecht auch dann, wenn lediglich die EEG-Umlage für die Preiserhöhung ausschlaggebend ist (Az. I-20 U 11/16)

3 Gaspreis fällt Gasgrundversorger haben im vierten Quartal 2016 ihre Preise gesenkt oder Senkungen bis spätestens 1. Februar 2017 angekündigt Preis fällt durchschnittlich um 6,5 Prozent Netzentgelte sinken 2017 im bundesweiten Durchschnitt um zwei Prozent. sinkende Beschaffungspreise für Gas

4 Änderungen im Meldegesetz :Vermieter sind 2017 nicht mehr dazu verpflichtet, den Auszug eines Mieters innerhalb von zwei Wochen beim Meldeamt anzugeben. Zieht ein neuer Mieter ein, müssen sie dies jedoch weiterhin anmelden. Allerdings kann diese Meldung elektronisch erfolgen.

5 5 Digitales Antennenfernsehen: DVB-T geht, DVB-T2 HD kommt digitales Antennenfernsehen DVB-T wird am 29. März 2017 abgeschaltet und durch das hochauflösende DVB-T2 HD ersetzt. neues Empfangsgerät nötig (HD-fähiger Receiver) Privatsender RTL, ProSieben, Sat.1 wollen nach einer Übergangsphase ab dem 1. Juli 2017 ihre Sender verschlüsselt über die Plattform Freenet TV ausstrahlen und verlangen für die Freischaltung 69 Euro im Jahr. Öffentlich-rechtliches HD- Programm über DVB-T2 bleibt weiterhin kostenfrei.

6 Rauchmelderpflicht 6 ab 1. Januar 2017 auch in Berlin Neubauten müssen mit Geräten ausgestattet werden Bestandsbauten müssen bis Ende 2020 nachgerüstet werden.

7 Rauchmelderpflicht 7 In Wohnungen müssen 1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und 2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

8 Mieterstrom 8 Änderung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Miet-Objekt produzierter Strom, muss nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden (lokaler Direktverbrauch) ab 2017 entfallen bei sogenannten Mieterstrommodellen die Nutzungsentgelte und die Konzessionsabgabe EEG-Umlage entfällt weitgehend Senkung Nebenkosten: Steigerung der Attraktivität des Miet-Objekts Wahlrecht Mieter, ob er verfügbaren Mieterstrom beziehen will oder einen anderen Strom-Anbieter wählt betrifft auch Wohnungseigentümergemeinschaften

9 Höhere Umzugspauschale 9 Erhöhung Pauschalbetrag f. Werbungskosten bzw (für Verheiratete) Voraussetzung: Arbeitsweg verkürzt sich durch den Umzug um mindestens eine Stunde pro Tag. Tipp: Lohnkosten für private Umzüge können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden: maximal 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu Euro.

10 10 Baurechtsnovelle (z.zt. Kabinettsentwurf) neue Gebietskategorie Urbanes Gebiet In urbanen Gebieten... darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten, sind höhere Lärmimmissionen durch gewerbliche Betriebe zugelassen, um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen.

11 11 Reform des Bauvertragsrechts geplant z.zt. im Bundestag Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen für Verbraucher Pflicht eine verbindliche Bauzeit zu vereinbaren Baubeschreibungspflicht Herausgabepflicht für Bauunterlagen Grund: Einhaltung der Förderbedingungen Regelungen zum Umgang mit neuen Entwicklungen während Bauzeit Kündigung aus wichtigem Grund Aus- und Einbaukosten bei Mängeln

12 12 2. Mietrechtsänderungsgesetz (in Planung) bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen: künftig soll tatsächliche Wohnfläche und nicht die im Mietvertrag vereinbarte entscheidend sein Regelung für Fälle, in denen die tatsächliche Mietfläche die angegebene unterschreitet Mietspiegelberechnung: Verlängerung des Beobachtungszeitraums von 4 8 Jahre Modernisierungskosten: 11% 8 % jährlich Kappungsgrenze von 3,00 /m² innerhalb von 8 Jahren Härtefallregelung: Miete und Heizkosten nicht mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens Inkrafttreten ungewiss; nächste Legislaturperiode wahrscheinlich

13 aktuelle Entscheidungen: 13 Überweisung am dritten Werktag genügt BGH, Urt. v , Az. VIII ZR 222/15 Mietzahlung rechtzeitig, wenn der Mieter seiner Bank den Zahlungsauftrag bis zum 3. Werktag des Monats erteilt übliche Rechtzeitigkeitsklauseln unwirksam würden das Risiko einer durch die Bank verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs entgegen der gesetzlichen Regelung dem Mieter auferlegen

14 14 aktuelle Entscheidungen: Eigenbedarfskündigung durch GbR BGH, Urt. v , Az.: VIII ZR 232/15 GbR kann sich auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehöriger berufen gesellschaftsrechtliche Entscheidung zur Teilrechtsfähigkeit bedeutet keine Änderung der Rechtslage, dass der Eigenbedarf auch von den Gesellschaftern angemeldet werden kann Verstoß gegen die Anbietpflicht führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, sondern lediglich zu einem Schadensersatzanspruch des Mieters

15 Zusätzlicher Feiertag Oktober ausnahmsweise und einmalig bundesweiter Feiertag 500 Jahre Reformation

16 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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