Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 897. Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Abg. Dr. Reinhard Löffler u. a. CDU.
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- Sofia Jaeger
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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Dr. Reinhard Löffler u. a. CDU und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Die Auswirkungen von Basel II für die KMU Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob die Landesregierung nach der Einführung von Basel II gemäß der EU- Richtlinie 2006/49/EG eine nachhaltige Verbesserung der Kreditversorgung der KMU erwartet; 2. ob die Landesbank das Ziel der Senkung von mit der Kreditvergabe verbundenen Kosten den Geschäftsprozess Kreditvergabe für die KMU durch ein Standardisierungsverfahren unterstützen kann, sodass die KMU einerseits der von den Banken geforderten offensiven Informationspolitik mit weniger Aufwand als bisher nachkommen können und gleichzeitig der Informationsfluss von der Bank zum Kunden so verstärkt wird, dass es beim Kunden zu einer positiven Rückkopplung z. B. in Gestalt eines Lerneffektes kommt; 3. ob die Landesregierung eine Möglichkeit sieht, für die Erforschung und Entwicklung von Ratingmodellen den Universitäten des Landes anonymisierte Datensätze zur Verfügung zu stellen, ohne den Datenschutz und das berechtigte Interesse an einem fairen Wettbewerb der Banken untereinander zu verletzen; 4. ob die Landesregierung die Entwicklung eines Ratingmodells unterstützt, das den Banken eine Kreditvergabe an ein Unternehmen ermöglicht, das einer neuen Branche angehört, über die noch nicht genügend empirische Daten existieren; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 5. ob die Landesbank Vorschläge gegen die oft unzureichende Diversifizierung der Finanzierung von KMU unterbreiten kann; 6. ob die Landesregierung die Möglichkeit sieht, Basel II dahin gehend zu verbessern, dass die Bereitstellung von Eigenkapital an KMU durch Kreditinstitute nicht behindert wird; 7. ob die Landesregierung der Tragweite der Veränderungen für die Berufsausbildung im Finanzwesen dadurch Rechnung trägt, dass den Themen Basel II und IFRS einen angemessenen Platz in der beruflichen Bildung eingeräumt wird Dr. Löffler, Schütz, Tappeser, Jägel, Mack, Dr. Brenner, Nemeth, Teufel, Netzhammer, Locherer, Schwehr, Kurtz, Razavi CDU Begründung Die Einführung von Basel II hat überwiegend positive Auswirkungen für die Unternehmen, da nun ein dem Risiko angemessener Kreditzins ermittelt werden kann. Bei einem Vorhaben dieser Komplexität treten auch Unzulänglichkeiten ans Licht. So bleibt nach der von vielen Verbänden getragenen Unternehmensbefragung 2006 die Kreditversorgung insbesondere für Unternehmen mit weniger als 2,5 Mill. Euro Umsatz schwierig. Dies könnte durch eine ständige Verbesserung der eingesetzten Instrumente, einer Standardisierung der Ratingmodelle und einer Schulung und Weiterbildung der am Kreditvergabeprozess Beteiligten behoben werden. Die durch Basel II geforderte Offenlegung der Unternehmensdaten bietet auch eine Grundlage für eine kontinuierliche Optimierung der Unternehmensaktivitäten. Ständig aktualisierte Kennzahlensysteme sind eine notwendige Bedingung zur Gewinnung weiterer Kapitalgeber. Die Weiterentwicklung des Instrumentariums von Basel II muss im Zusammenhang mit der Entwicklung der internen und externen Rechnungslegung geschehen. Speziell das weitere Schicksal des HGB und die Entwicklung der IFRS sind hier zu beachten. Die Forschung an den Universitäten des Landes kann hierzu ihren Beitrag leisten. Stellungnahme Mit Schreiben vom 23. März 2007 Nr /31 nimmt das Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Die Landesregierung soll berichten, 1. ob die Landesregierung nach der Einführung von Basel II gemäß der EU- Richtlinie 2006/49/EG eine nachhaltige Verbesserung der Kreditversorgung der KMU erwartet; Die europäischen Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG zur Anwendung der neuen Basel II-Eigenkapitalregeln wurden in Deutschland durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) und dem Erlass einer Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) 2
3 zum 1. Januar 2007 in nationales Recht umgesetzt. Die große Mehrzahl der Kreditinstitute, darunter praktisch alle Sparkassen und Volks-/Raiffeisenbanken nutzen ein in der SolvV bestehendes Wahlrecht und setzen Basel II erst zum 1. Januar 2008 um. Die neuen Eigenkapitalregelungen für Kreditinstitute (Basel II) definieren die KMU prinzipiell als Unternehmen mit einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von unter 50 Mio. Euro. Darunter fallen nach Angaben der Deutschen Bundesbank in Deutschland mehr als 99 % aller Unternehmen. Unterhalb dieser Schwelle von 50 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme sieht Basel II im Vergleich zu den geltenden Eigenkapitalregeln eine Reihe von Verbesserungen vor: Kredite bis zu einem Gesamtkreditbetrag von einer Million Euro können dem Retailgeschäft zugeordnet werden. In diesen Fällen reduziert sich das Risikogewicht von 100 % auf 75 %, d. h. für diese Kredite sinken die Eigenkapitalanforderungen von bisher 8 % auf 6 %. In diese Zuordnung zum Privatkundenportfolio werden über 90 % der mittelständischen Unternehmen fallen; Kredite über 1 Mio. Euro, soweit sie an Unternehmen mit einem Jahres - umsatz von höchstens 50 Mio. Euro vergeben werden, erhalten abhängig von der Größe der Unternehmen bis zu 20 % niedrigere Anrechnungssätze als die übrigen Unternehmen; schließlich erweitert Basel II auch den Katalog der anerkennungspflichtigen Methoden zur Minderung des Kreditrisikos um mittelstandstypische Sicherheiten wie Sicherungsübereignung und Abtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese Kapitalerleichterungen spiegeln sich auch in den Ergebnissen der aktuellen fünften Auswirkungsstudie wider. Danach könnten die Eigenkapitalanforderungen für die deutschen Banken und Sparkassen über das gesamte System hinweg um 7 % und selbst im einfachen Standardansatz noch um rd. 5 % sinken. Insofern wird Basel II dazu führen, dass mehr Kapital für die Kreditnachfrage zur Verfügung steht als bisher. Die Landesregierung erwartet, dass die Banken und Sparkassen die Möglichkeiten von Basel II auch nutzen, die Erleichterungen im Geschäft mit den Privatkunden und kleineren und mittleren Unternehmen wahrnehmen und die Vorteile an diese Kundengruppen weitergeben. Im Zusammenhang mit der gestellten Frage ist darauf hinzuweisen, dass der Umfang der Kreditversorgung des Mittelstandes von verschiedenen Faktoren abhängt. Insbesondere beeinflussen sowohl konjunkturelle Gegebenheiten das Investitions- und Kreditnachfrageverhalten des Mittelstandes als auch die Kreditvergabepolitik der Kreditinstitute. Eine schwache Konjunktur wirkt sich z. B. durch vermehrte Kreditausfälle aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Unternehmen auch auf das Kreditvergabeverhalten der Banken und Sparkassen aus. Auch die Freiheit der Preisgestaltung wird durch Basel II nicht tangiert. Die Kosten eines Kredits ergeben sich nach wie vor durch Angebot und Nachfrage und hängen damit ganz wesentlich von der jeweiligen Wettbewerbssituation ab. Es lässt sich daher keine allgemeingültige Aussage dazu machen, inwieweit Basel II isoliert betrachtet eine nachhaltige Verbesserung der Kreditversorgung der KMU bewirkt. 3
4 2. ob die Landesbank das Ziel der Senkung von mit der Kreditvergabe verbundenen Kosten den Geschäftsprozess Kreditvergabe für die KMU durch ein Standardisierungsverfahren unterstützen kann, sodass die KMU einerseits der von den Banken geforderten offensiven Informationspolitik mit weniger Aufwand als bisher nachkommen können und gleichzeitig der Informationsfluss von der Bank zum Kunden so verstärkt wird, dass es beim Kunden zu einer positiven Rückkopplung z. B. in Gestalt eines Lerneffektes kommt; Der Austausch von ratingrelevanten Informationen und deren Bearbeitung ist ein wesentlicher Kostenfaktor bei den Unternehmen und den Kreditinstituten. Insbesondere bei kleinen Mittelstandskrediten sind die fixen Bearbeitungs - kosten relativ hoch. Die Senkung der Kreditstückkosten kann zu einer steigenden Attraktivität solcher Kredite beitragen und die Finanzierung des kleinen Mittelstandes verbessern. Von Seiten der Kreditwirtschaft wurde darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren bei der Standardisierung von Produkten und Prozessen gute Fortschritte gemacht worden sind. Nach Auskunft der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist bei der Entwicklung von Ratingverfahren die Balance von maximalem Informationsbedarf und den Bedürfnissen nach einer pragmatischen Abwicklung für KMU Rechnung zu tragen. Ihr stünden in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Spezialisierung verschiedene Rating-Verfahren für KMU zur Verfügung. Zielsetzung bei der Entwicklung und Einführung entsprechender Verfahren sei es, mit minimalen Fragestellungen und somit Aufwand für die KMU eine hohe Entscheidungssicherheit zu erzielen. Die LBBW weist ferner darauf hin, dass es in jedem Kreditprozess Entscheidungsspielräume gäbe, in die Erfahrungen der bisherigen Zusammenarbeit zwischen KMU und Kreditinstituten einfließen würden. Das Rating ist deshalb kein Vorgang, der unabhängig vom Kreditnehmer erfolgt. Das Ergebnis hängt in hohem Maße von den seitens der Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ab. Aber auch die Kreditinstitute sind gefordert, das Ratingverfahren für die Kunden transparent zu machen um diesen eine realistische Einschätzung ihrer Situation zu geben und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einzuleiten. 3. ob die Landesregierung eine Möglichkeit sieht, für die Erforschung und Entwicklung von Ratingmodellen den Universitäten des Landes anonymisierte Datensätze zur Verfügung zu stellen, ohne den Datenschutz und das berechtigte Interesse an einem fairen Wettbewerb der Banken untereinander zu verletzen; Gegen die wissenschaftliche Erforschung und Entwicklung von Ratingmodellen auf der Grundlage bereits anonymisierter übermittelter Datensätze bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten ohne Personenbezeichnung findet das Bundesdatenschutzgesetz keine Anwendung. Die deutschen Sparkassen- und Bankenverbände haben jeweils ein einheitliches Ratingverfahren für ihre Mitglieder entwickelt, mit denen vor allem mittelständische Unternehmen geratet werden. Alle Verbandsmodelle sind mit ihrer breiten Datenbasis und langfristigen Zeitreihen als qualitativ hochwertig einzustufen. Für die überwiegende Zahl der Banken existiert damit die Möglichkeit, auf bereits entwickelte Ratingverfahren zurückzugreifen. Insofern wird weder von der Landesregierung noch von den Verbänden der Kreditwirtschaft ein Bedarf für zusätzliche Entwicklungen von Ratingmodellen gesehen. 4
5 Inwieweit das bei Universitäten vorhandene Wissen in die Entwicklung von Ratingmodellen eingebunden werden kann, sollte den die Ratingverfahren anwendenden Banken und Sparkassen überlassen werden. Nur sie könnten auch die erforderlichen anonymisierten Datensätze bereitstellen. 4. ob die Landesregierung die Entwicklung eines Ratingmodells unterstützt, das den Banken eine Kreditvergabe an ein Unternehmen ermöglicht, das einer neuen Branche angehört, über die noch nicht genügend empirische Daten existieren; Die Entwicklung und Einführung von Ratingverfahren ist außerordentlich kostenintensiv. Die deutsche Bankenaufsicht hat deshalb in die SolvV eine Partial Use -Regelung aufgenommen, die erlaubt, dass für 8 % der Kreditnehmer keine Ratingverfahren erforderlich sind. Dies ist sinnvoll, da eine vollständige Ratingabdeckung in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen steht. Wenn Kredite an Unternehmen vergeben werden, die einer neuen Branche angehören, über die noch nicht genügend empirische Daten existieren, verwenden Banken und Sparkassen häufig Bonitätsbeurteilungsverfahren, die auf qualitativen Kriterien und Experteneinschätzungen basieren. Solche spezifischen Rating-Module werden im Rahmen der Abnahme von Ratingverfahren durch die Bankenaufsicht anerkannt. Deshalb bedeuten fehlende statis tische Datenreihen für junge, innovative Unternehmen nicht, dass ein Kreditwunsch versagt werden muss. Vielmehr kommt es in diesen Fällen auf die ökonomische und rechtliche Gesamtbeurteilung des Kreditnehmers und die Zukunftsfähigkeit seiner Geschäftsidee an. Hierfür bieten die Steinbeis- Stiftung oder auch die Fraunhofer-Institute fundierte branchenspezifische Chancen-/Risikoeinschätzungen an. Wie in der Antwort oben zu Ziffer 3. ausgeführt, ist die Entwicklung von Ratingmodellen eine Aufgabe der Kreditinstitute bzw. ihrer Verbände und Verbünde. Bestehende Ratingsysteme werden von ihnen ständig bedarfsorientiert ausgebaut und angepasst. Die Landesregierung sieht aus den o. a. Gründen keine Notwendigkeit, die Entwicklung von allgemeinen oder spezifischen Ratingmodellen zu unterstützen. 5. ob die Landesbank Vorschläge gegen die oft unzureichende Diversifizierung der Finanzierung von KMU unterbreiten kann; Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) führt jährlich gemeinsam mit 28 Fach- und Regionalverbänden der Wirtschaft eine breit gefächerte Be - fragung von Unternehmen durch. Es zeigte sich auch 2006, dass über alle Unternehmensgrößenklassen hinweg nach wie vor die Innenfinanzierung und der Bankkredit die mit Abstand wichtigsten Finanzierungsintrumente sind. Allerdings haben mit steigender Unternehmensgröße alternative Finanzierungsinstrumente wie Leasing, Mezzanine- und Beteiligungskapital bereits einen kräftigen Bedeutungszuwachs erfahren. Die meisten Unternehmen haben den Wandel bei der Unternehmensfinanzierung erkannt, und sind daher auch bestrebt, alternative Finanzierungsinstrumente in Zukunft verstärkt einzusetzen, um ihre Finanzierungsquellen zu diversifizieren. Gleichzeitig steigt auch das Angebot an alternativen Finanzierungsinstrumenten vor allem auch an Mezzaninekapital, und sie werden zunehmend auch mittleren und kleineren Unternehmen zugänglich. Die LBBW/BW-Bank bietet mit ihrem SmartMezzanine-Programm eine eigene mezzanine Produktfamilie an, deren Varianten angefangen vom Nachrangdarlehen bis hin zu echtem HGB-Eigenkapital reichen und damit alle Bedürf- 5
6 nisse des Mittelstands rund um das wirtschaftliche Eigenkapital abdeckt. Hier sind Volumina von 1 bis 10 Mio. Euro möglich. Eine anschließende Verbriefung am Kapitalmarkt gewährleistet zudem eine weitere Diversifizierung der Kapitalgeber. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH bietet seit knapp zwei Jahren in Kooperation mit den Sparkassen oder Genossenschaftsbanken des Landes mittelständischen Unternehmen Beteiligungskapital bis 2,5 Mio. Euro an. Diese Kooperation schließt eine Angebotslücke bei Beteiligungen zwischen 1 und 2,5 Mio. Euro, die bisher von renditeorientierten privaten Anbietern nicht eingegangen werden bzw. von der MBG nicht übernommen werden konnten. Die L-Bank bietet seit Dezember 2006 über die Hausbanken ein neues standardisiertes mezzanines Finanzierungsprodukt an. Unter dem Namen L-MezzaFin werden unbesicherte Nachrangdarlehen von Euro bis 1,5 Mio. Euro an mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz ab 1 Mio. Euro angeboten. Alle Angebote verbessern die Liquiditätszuführung, stärken die Eigenkapitalquoten und erhöhen die Kreditspielräume bei den Hausbanken. Wirtschaftsministerium, LBBW/BW-Bank, L-Bank und MBG werden auch zukünftig alles dafür tun, das Kapitalangebot für den Mittelstand in Baden-Württemberg zu vergrößern und zu differenzieren. 6. ob die Landesregierung die Möglichkeit sieht, Basel II dahin gehend zu verbessern, dass die Bereitstellung von Eigenkapital an KMU durch Kreditinstitute nicht behindert wird; Wie oben in der Antwort zu Ziffer 1. ausgeführt, sind die neuen Basel II-Eigenkapitalregelungen mit den KWG-Änderungen, der SolvV und der GroMiKV in deutsches Recht umgesetzt worden und am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Im Laufe der mehrjährigen Diskussion zu Basel II konnten deutliche Erleichterungen für die KMU erreicht werden. Die Landesregierung sieht keine Möglichkeiten, das Paket zu Basel II in einzelnen Punkten wieder aufzuschnüren. Im Vergleich zu Basel I erfordern die Regeln von Basel II bei Beteiligungsfinanzierungen eine höhere Eigenkapitalunterlegung. Dies spiegelt in weiten Bereichen das erhöhte Risiko im Vergleich zu Kreditfinanzierungen wider. Dessen ungeachtet ist die Versorgung der KMU mit Liquidität (Eigenund Fremdkapital sowie Mischformen) mit dem vorhandenen Instrumentarium möglich. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wird im Rahmen eines Monitoring in den nächsten Jahren verfolgen, wie sich Basel II auf das Finanzsystem und die Finanzierung der Wirtschaft auswirken wird. Das Wirtschaftsministerium wird die Umsetzung von Basel II konstruktiv-kritisch begleiten und wenn nötig über den Bundesrat weitere Initiativen starten. 7. ob die Landesregierung der Tragweite der Veränderungen für die Berufsausbildung im Finanzwesen dadurch Rechnung trägt, dass den Themen Basel II und IFRS einen angemessenen Platz in der beruflichen Bildung eingeräumt wird. Nach Auskunft des Kultusministeriums wird bei der Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau im berufsfachlichen Unterricht der Berufsschule das Kreditrating im Überblick behandelt. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind Gegenstand im Rechnungswesenunterricht. Hier werden insbesondere die Vorschriften zur Bewertung nach Handelsrecht und IFRS verglichen. Pfister Wirtschaftsminister 6
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