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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Karl Traub u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Zukunft der Imkerei in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Imkerei in Baden-Württemberg in den letzten 10 Jahren entwickelt hat, und welche Zukunftsaussichten die Landesregierung für die Imkerei in Baden-Württemberg sieht; 2. wie sich eine weiter zurückgehende Bienenvölkerzahl auf die Sicherung der Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen auswirkt; 3. welchen zusätzlichen Aufwand die Imkerei seit der Einschleppung der Varroamilbe zu leisten hat; 4. wie groß die Gefahr der Einschleppung des Kleinen Beutenkäfers nach Deutschland ist, und welche Auswirkungen sich aus der Sicht der Landesregierung durch eine Verbreitung dieses Schädlings für die Imkerei ergeben würden; 5. welche Maßnahmen die Neufassung der Bienenseuchen-Verordnung gegen den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer vorsieht, und wie die Umsetzung in Baden-Württemberg gewährleistet wird; 6. in welcher Weise die Landesregierung die Imkerei in Baden-Württemberg unterstützt; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 7. in welcher Weise eine Förderung der Imkerei im Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für den Planungszeitraum 2007 bis 2013 möglich ist Traub, Blenke, Kiefl, Dr. Schüle, Wacker CDU Begründung Die Honigbienen sichern durch die Bestäubung den Ertrag wichtiger landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Gleichzeitig ist die Bestäubung zahlreicher Wildblütenpflanzen für deren Fortbestand notwendig. Seit Jahren geht die Zahl der Bienenvölker in Baden-Württemberg zurück, die Imkerschaft ist überaltert, und der Aufwand für die Imkerei steigt zunehmend. Zudem droht durch die Einschleppung eines neuen Schädlings, dem Kleinen Beutenkäfer, weiterer Schaden für die Imkerei. Nur durch eine konsequente Seuchenbekämpfung, eine Verbesserung des Trachtangebots für Bienen und eine Förderung der Imkerei kann deren Existenz in Baden-Württemberg langfristig gesichert werden. Dies muss auch bei der Ausrichtung der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Jahre 2007 bis 2013 berücksichtigt werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 20. Juni 2005 Nr. Z (26) /287F nimmt das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. wie sich die Imkerei in Baden-Württemberg in den letzten 10 Jahren entwickelt hat, und welche Zukunftsaussichten die Landesregierung für die Imkerei in Baden-Württemberg sieht; Zu 1.: Während im Jahr 1994 noch ca Imker mit ca Bienenvölkern in Imkervereinen organisiert waren, waren es 2004 noch ca Imker mit ca Bienenvölkern. Damit ist die durchschnittliche Zahl der Bienenvölker in Baden-Württemberg von 6,4 Völkern pro km² (1994) auf 4,4 Völker pro km² Landesfläche gesunken. Bei einem weiteren Rückgang ist die flächendeckende Bestäubung der Wild- und Kulturpflanzen in Gefahr. Der erhöhte Aufwand der Imkerei seit der Einschleppung der Varroamilbe nach Deutschland und das hohe Durchschnittsalter der Imker von über 60 Jahren hat die durchschnittlich gehaltene Zahl von Bienenvölkern in den letzten 10 Jahren von 12,5 auf 9,9 Bienenvölker pro Imker zurückgehen lassen. Periodisch auftretende Massensterben von Bienenvölkern wie beispielsweise im Winter 2002/2003 bereiten besondere Probleme. 2

3 Die Gefahr der Einschleppung weiterer Parasiten wie z. B. des Kleinen Bienenbeutenkäfers, die Diskussion um den Anbau genveränderter Pflanzen in Deutschland und ein hierdurch befürchteter Imageverlust des Honigs und Billigimporte von Honig aus Drittländern verunsichern die Imker. Aufgrund der ungünstigen Altersstruktur der Imkerschaft ist in den nächsten Jahren mit einer großen Zahl von Betriebsaufgaben zu rechnen. Die beiden Landesimkerverbände und die ca. 350 Bezirksimkervereine bemühen sich seit einigen Jahren intensiv, neue Imker zu werben und damit den Rückgang zu verlangsamen. Das Land und die Europäische Union unterstützten diese Bemühungen seit 2002 durch eine Förderung der Erstausrüstung von Neuimkern. In den Jahren 2002 bis 2004 konnten ca. 500 Neuimker mit insgesamt gefördert werden. Die klimatischen Besonderheiten in Baden-Württemberg, der verbreitete Anbau von Obst und Beerenobst, Streuobst und Gartenbau, bieten verbreitet Trachtpflanzen für die Bienen. Der besonders im Schwarzwald gewonnene Tannenhonig ist als regionale Besonderheit sehr gefragt. Der hohe Anteil an Direktvermarktung sichert einen stabilen Preis. 2. wie sich eine weiter zurückgehende Bienenvölkerzahl auf die Sicherung der Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen auswirkt; Zu 2.: Die Honigbiene hat die größte Bedeutung bei der Bestäubung der Obstplantagen, weil sie als Volk überwintert und zurzeit der Blüte schon in großer Zahl vorhanden ist. Die Bestäubung der Blüten durch die Bienen ist eine notwendige Voraussetzung für die Bildung von Früchten und Samen bei sämtlichen Obstarten. Für den Erwerbsobstbau kommen als entscheidende Aspekte hinzu: hohe Ertragssicherheit, qualitativ hochwertige Früchte (z. B. rundherum gleichmäßig ausgebildete Äpfel), gleichmäßiges Abblühen und damit gleichmäßige Fruchtreife. Um auch bei ungünstiger Witterung die Bestäubung sicherzustellen, sollten pro Hektar Obstfläche zwei bis vier Bienenvölker vorhanden sein. Der Erwerbsobstbau in Baden-Württemberg umfasst rund ha Baumobst und ha Strauch- und Erdbeerfläche. Um regelmäßige und qualitativ hochwertige Obsterträge zu erzielen, werden ca Bienenvölker in den Obstregionen des Landes benötigt. In Baden-Württemberg werden ca ha Raps und ca. 900 ha Sonnenblumen angebaut. Die Bestäubungstätigkeit der Honigbienen führt insgesamt zu einer kürzeren Blühdauer und dadurch zu einer einheitlicheren Abreife. In der Regel ist auch der Samenansatz mit Bienenbestäubung höher als ohne Bienenbestäubung. Die Honigbiene ist bei ihrer Sammeltätigkeit blütenstet, sie bleibt einer Trachtquelle treu, bis diese ausgeschöpft ist. Diese Eigenschaft garantiert die Bestäubung der Blütenpflanzen, denn jede Pflanze braucht zur Befruchtung Pollen der eigenen Art. 3

4 Bei den Wildpflanzen leistet die Bestäubungstätigkeit der Bienen einen unverzichtbaren Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt. Bei der Mehrzahl der rund einheimischen Blütenpflanzen erfolgt eine Bestäubung durch Insekten. Die Bienen befliegen viele wildlebende Blütenpflanzen, die nach der Bestäubung durch erhöhten Samenansatz profitieren. 3. welchen zusätzlichen Aufwand die Imkerei seit der Einschleppung der Varroamilbe zu leisten hat; Zu 3.: Seit der Einschleppung der Varroamilbe vor ca. 25 Jahren sind europaweit hunderttausende Bienenvölker verendet und tausende Imkereien aufgegeben worden. Der zusätzliche Aufwand, Bienenvölker gegen die ständige Varroaparasitierung nicht nur am Leben, sondern auch ertragsfähig zu erhalten, ist umfangreich. Um dieser Aufgabe gewachsen zu sein, bedarf es zum einen spezieller imkerlicher und seuchenhygienischer Fachkenntnisse und praktischer Umsetzungsfertigkeiten durch den Imker und zum anderen ist der dafür erforderliche finanzielle und zeitliche Aufwand erheblich. Um den Parasiten durchgehend unter der Schadschwelle zu halten, ist die jährlich zwei- bis dreimalige medikamentöse Behandlung jedes Bienenvolkes (außerhalb der Honigerntezeit) erforderlich. Zusätzlich sind an jedem Volk aufwendige imkertechnische Maßnahmen vorzunehmen. Dazu zählen vor allem die systematische Entnahme von Drohnen- und Arbeiterinnenbrut zur Reduktion des Befalls der Völker mit Varroamilben während der Brutzeit. Der gesamte Arbeitsaufwand erhöht sich damit um etwa eine Stunde pro Volk und Jahr. Gleichzeitig steigen die Kosten um etwa 10 pro Jahr. Für die von Imkern in Baden-Württemberg gehaltenen Völker bedeutet dies einen zusätzlichen Aufwand von Arbeitsstunden und 1,6 Mill. zusätzlichen Kosten. 4. wie groß die Gefahr der Einschleppung des Kleinen Beutenkäfers nach Deutschland ist, und welche Auswirkungen sich aus der Sicht der Landesregierung durch eine Verbreitung dieses Schädlings für die Imkerei ergeben würden; Zu 4.: Der Kleine Beutenkäfer, Aethina tumida, hat sich über sein natürliches Verbreitungsgebiet in Afrika hinaus nach Nordamerika und Australien ausgebreitet. Die dort eingeführten europäischen Bienenrassen besitzen nicht die gleich effektiven Abwehrmechanismen gegen den Schädling wie die afrikanischen Bienen. Meist erreichen die Käfer erst nach einer Latenzzeit von mindestens zwei Jahren die Populationsgröße, die zur Zerstörung der Bienenvölker und der bevorrateten Honigwaben führt. Die EU hat mit der Entscheidung 2003/881/EG die Einfuhr von Bienen auf Bienenköniginnen beschränkt. Weiterhin wird ein Gesundheitszeugnis der im Herkunftsland zuständigen Veterinärbehörde verlangt, aus dem hervorgeht, dass das Vorkommen des Kleinen Beutenkäfers dort eine anzeigepflichtige Seuche ist und die Bienen aus einer Region stammen, in der der Kleine Beutenkäfer nicht verbreitet ist. Vor Freigabe der eingeführten Bienenköniginnen 4

5 müssen die Begleitbienen sowie die Transportkäfige am Bestimmungsort amtlich untersucht werden. Im Jahr 2004 gelangte der Käfer über einen illegalen Import aus den USA nach Portugal und damit erstmals in das Gebiet der EU. Von einer rechtzeitigen Vernichtung des Käfers kann wegen des sehr konsequenten und umfassenden Vorgehens der portugiesischen Veterinärbehörde ausgegangen werden. So wurden sämtliche Völker abgetötet, sämtliche Bienenbehausungen vernichtet und der Boden im Bereich der Bienenstände desinfiziert und entsorgt. Sofern der Kleine Beutenkäfer in Deutschland auftreten sollte, wird er der Bienenzucht zusätzliche Probleme bereiten. In der Phase der Verbreitung werden zunächst Verluste durch die staatlich anzuordnenden Maßnahmen zur Eliminierung des Käfers auftreten. Sobald der Käfer verbreitet sein sollte, würden die bereits durch die Varroamilbe stark geschwächten Völker zusätzlich belastet. Die Folge wären weitere Verluste von Bienenvölkern. Weiterhin ist wegen der zusätzlich notwendigen medikamentösen Behandlungen mit einem weiteren Anstieg der Kosten in der Imkerei zu rechnen. Es ist zu befürchten, dass dann die Zahl der Bienenvölker und Imker weiter zurückgeht. 5. welche Maßnahmen die Neufassung der Bienenseuchen-Verordnung gegen den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer vorsieht, und wie die Umsetzung in Baden-Württemberg gewährleistet wird; Zu 5.: Die Neufassung der Bienenseuchenverordnung (BSVO) baut im Wesentlichen auf den im neuen Verbreitungsgebiet des Käfers gemachten Erfahrungen auf. Dabei wurden die neuesten wissenschaftlichen Kenntnisse berücksichtigt. Am Beginn aller vorgesehenen Maßnahmen steht eine epidemiologische Studie, in der das zuständige Veterinäramt versucht, die Art und den Zeitpunkt der Einschleppung zu ermitteln. Danach unterscheidet die BSVO im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Die Einschleppung erfolgte innerhalb des letzten Jahres oder sie liegt weiter zurück und der Käfer wurde bereits verbreitet. Bei einem ersten Auftreten wird mit der Abtötung und Vernichtung des gesamten Bestandes versucht, den Käfer zu eliminieren. Bei länger zurückliegender Einschleppung und bereits erfolgter Verbreitung steht dagegen die Behandlung der befallenen Bienenstände im Vordergrund. Die Amtstierärzte, Bienensachverständigen und Imker wurden in Baden- Württemberg über die Fachzeitschriften, spezielle Broschüren und in Fortbildungskursen in die Problematik eingewiesen. Die Umsetzung der Bienenseuchenverordnung ist damit in Baden-Württemberg gewährleistet. Darüber hinaus stehen dem Land mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg als nationales Referenzlabor für anzeigepflichtige Bienenseuchen und den Bienengesundheitsdiensten der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg an den Standorten Aulendorf und Freiburg fachkompetente Stellen zur Verfügung. Weiterhin wurden das CVUA Freiburg und die Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim vom Bund beauftragt ein Forschungsprogramm durchzuführen, in dem im jetzigen Verbreitungsgebiet des Käfers alle für die Diagnose und Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers relevanten Fragen bearbeitet werden sollen. 5

6 6. in welcher Weise die Landesregierung die Imkerei in Baden-Württemberg unterstützt; Zu 6.: Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat in enger Zusammenarbeit mit den Imkerverbänden ein Programm für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 797/2004 entwickelt. Darin enthalten ist die Förderung der Aus- und Fortbildung der Imker, die Förderung der Beschaffung von Medikamenten zur Varroa-Bekämpfung, eine Förderung zur Rationalisierung der Bienenwanderung, Maßnahmen zur Förderung der Honiganalyse, die Förderung von Investitionen von Erwerbsimkern und Zuschüsse für die Beschaffung von Ausrüstungen für Erstimker. Die hierzu jährlich bereitgestellten Fördermittel von ca werden je zur Hälfte vom Land und der EU getragen. In der Agrarinvestitionsförderung sind Imkereibetriebe den landwirtschaftlichen Betrieben gleichgestellt und können entsprechend gefördert werden. Die beiden staatlichen Bienenzuchtberater an den Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe beraten die Imker im Land. Die dritte vorhandene Stelle am Regierungspräsidium Tübingen ist derzeit nicht besetzt. Der Bienengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg am CVUA Freiburg und im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf Diagnostikzentrum bietet den Imkern Unterstützung in Fragen der Bienengesundheit. Die Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim führt angewandte, lösungsorientierte Forschung zu Problemen der Imkerei durch. Schwerpunkte sind Varroa-Bekämpfung, Selektion krankheitstoleranter Bienen, Verlauf der Waldtracht, Rückstände in Bienenprodukten, Bienen- und Pflanzenschutz, Honigqualität und die Verbesserung imkerliche Betriebsweisen. Es werden Routineanalysen zu Honigqualität und Rückständen durchgeführt, zumeist verbunden mit wissenschaftlichen Fragestellungen. Diese werden zum großen Teil durch Verbände und die EU finanziert. Dadurch besteht einerseits ein Überblick über die aktuelle Situation und andererseits kann bei spezifischen Problemen gezielt über Beratung und Schulung gegengesteuert werden. Dadurch wird die Qualität des baden-württembergischen Honigs erhalten bzw. verbessert. Es werden zahlreiche Veranstaltungen in Lehre, Imkerschulung und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. So wurden Konzepte für die Verbände für effektive Anfängerschulung erarbeitet, Studenten und Imker werden ausgebildet und die Öffentlichkeit wird über die Bedeutung von Bienen und Honig informiert. Mit Verbänden und staatlicher Fachberatung bestehen enge Kooperationen, dadurch können Strategien für aktuelle Probleme erarbeitet und umgesetzt werden (Beispiel: Varroa-Bekämpfungskonzept Baden-Württemberg, Waldtrachtbeobachtergruppen, Monitoring zu Völkerverlusten im Winter). In indirekter Weise kommt auch die Förderung bestimmter Maßnahmen zur Erhaltung der Kulturlandschaft bzw. extensiver Bewirtschaftungsformen im Rahmen des Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichs (MEKA) der Imkerei im Lande zugute. Insbesondere zu nennen sind die folgenden Fördertatbestände: Honorierung der Vielfalt von Pflanzenarten auf Grünland, Erhaltung von Streuobstbeständen, Begrünungsmaßnahmen im Ackerbau, Gartenbau und bei Sonderkulturen. 6

7 Diese zu einer Verbesserung bzw. Erhaltung des Trachtangebotes geeigneten Maßnahmen wurden im Antragsjahr 2003 auf ca ha Fläche durchgeführt und mit einem Prämienvolumen von ca. 23 Mio. honoriert. Seitens des Naturschutzes werden eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie durchgeführt, die dazu beitragen, dass blütenreiche Wiesen und Ackerrandstreifen erhalten oder beispielsweise im Rahmen von Biotopvernetzungskonzepten neu angelegt werden. Damit werden für wildlebende Insekten und für die Imkerei wichtige Lebensräume zur Verfügung gestellt. Positive Wechselwirkungen bestehen zwischen Waldwirtschaft und Imkerei. Die in den letzten Jahrzehnten erfolgreich umgesetzte Konzeption Naturnahe Waldwirtschaft der Landesforstverwaltung zielt auf steigende Tannenanteile, Schaffung und Erhaltung naturnaher Waldränder und Erhöhung der biologischen Vielfalt insgesamt, was der Imkerei direkt zugute kommt. Wegen ihrer ökologischen Bedeutung wird die Wanderimkerei im Wald auch im Rahmen der Regelungen des Landeswaldgesetzes zum Betretensrecht in langjährig eingespielter Zusammenarbeit zwischen Landesforstverwaltung, Waldbesitzern und Imkern bei der Erteilung der erforderlichen Befugnisse unterstützt. 7. in welcher Weise eine Förderung der Imkerei im Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für den Planungszeitraum 2007 bis 2013 möglich ist. Zu 7.: Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) hat in großen Teilen die Fortschreibung der bisherigen Fördertatbestände der Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (VO [EG] Nr. 1257/1999) zum Inhalt. Dies gilt auch für die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die auch von Imkereien unmittelbar in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus kommt die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen mittelbar der Imkerei zugute. Agrarumweltmaßnahmen werden auch in der neuen Fördeperiode einen Schwerpunkt der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes darstellen. Bei der Weiterentwicklung des MEKA werden u. a. auch Möglichkeiten zur stärkeren Berücksichtigung der Anliegen der Imkerei im Zusammenhang mit der Sicherung und Förderung der Artenvielfalt geprüft werden. Die Imkerverbände sind als Wirtschafts- und Sozialpartner in die Planungen eingebunden. Hauk Minister für Ernährung und Ländlichen Raum 7

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