Bericht. des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung. über die Drucksache

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung über die Drucksache 21/3022: Stipendien Bereitstehende Mittel nutzen, Stipendienkultur stärken (Antrag CDU) Vorsitz: Dr. Wieland Schinnenburg Schriftführung: Dr. Sven Tode I. Vorbemerkung Die Drucksache war am 10. Februar 2016 auf Antrag der SPD-, CDU-, GRÜNEN Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion durch Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft an den Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung überwiesen worden. Dieser befasste sich in seiner Sitzung am 3. Mai 2016 abschließend damit. II. Beratungsinhalt Die CDU-Abgeordneten führten über das im Antrag Beschriebene hinaus aus, im Jahre 2014 habe es deutschlandweit insgesamt Deutschlandstipendien, die von der Bundesregierung unterstützt worden seien, gegeben. Davon seien genau 0,3 Prozent, 75 Personen, in Hamburg gefördert worden. Verglichen mit zwei weiteren Stadtstaaten ergäben sich für das deutlich kleinere Bremen 415 und für Berlin 776 hierdurch geförderte Personen. Damit flössen über diese Stipendien Bundesmittel in Höhe von über Euro ins kleine Bremen, nach Berlin knapp unter 1 Million Euro und nach Hamburg Euro. Hamburg sei im Vergleich dazu schlecht aufgestellt. Mit dem Deutschlandstipendium könnten die Hochschulen bis zu 2 Prozent Studierende fördern. Sollten einzelne Hochschulen innerhalb eines Landes diese Möglichkeiten nicht ausnutzen, bestehe auch die Möglichkeit, weitere Studenten über diese 2 Prozent hinaus zu fördern. An der Universität Hamburg (UHH) würden beispielsweise nur 26 Stipendien von 830 zur Verfügung stehenden vergeben. Der Rest verfalle nicht komplett, denn auch Studenten der HfbK und der Bucerius Law School könnten über diesen landesinternen Verteiler darauf zugreifen und ihn nutzen. Als Beispiel hätten sie das Deutschlandstipendium gewählt, weil zur Beschreibung der Stipendiensituation dies die einzigen Zahlen seien, die zum Thema Stipendien im Bundesland Hamburg erhältlich seien. Sie hätten es übrigens erstaunlich gefunden, dass der Senat nach eigener Auskunft darüber keine Statistiken führe. Bezug nehmend auf die im Antrag genannten Drs. 21/2309 fragten sie, inwieweit mit dem Initiativkreis der Hamburger Stiftungen das Problem der mangelnden Bekanntheit von Stiftungen und Stipendien und deren grundsätzliche Inanspruchnahme thematisiert würden und ob sich erfahrungsgemäß die Beratung durch das Studierendenwerk, das als Ansprechpartner genannt sei und im Rahmen der Sozialberatung über Stipendien aufklären solle, bewährt habe. Es sei wichtig, dies zu erfahren, weil die grundsätzlich förderungsbedürftigen Studenten nicht nur in Hamburg, sondern auch bun-

2 Drucksache 21/4470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode desweit zugenommen hätten, gleichzeitig aber die Bewerbungen für Stipendien generell zurückgegangen sei. Trotz der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/2309 hätten sie keinerlei Kenntnisse über die tatsächliche Situation in Hamburg erhalten. Aus Gesprächen mit den Hochschulen wüssten sie aber, dass hier Potenzial, Studenten in Hamburg besser zu fördern, liege, und dies nicht nur auf das Deutschlandstipendium bezogen, weil Mittel ungenutzt liegen blieben, die nach Hamburg geholt werden könnten. Bezug nehmend auf das Petitum ihres Antrags konstatierten sie, vielen Universitäten fehle die Manpower, um den dafür nötigen administrativen Aufwand zu tätigen, weshalb sich die Frage stelle, ob es nicht ein sinnigeres Konzept im ganzheitlichen Interesse der Stadt gebe, leistungsorientierte Studenten zu fördern, um die Hochschulen bei der Vergabe und Verwaltung dieser Deutschlandstipendien und der Vielzahl anderer Stipendien zu unterstützen. Andere Bundesländer seien hier offensichtlich besser aufgestellt. Daran schließe sich die Frage an, inwieweit das Thema Vermittlung von Informationen und Nutzung bereitstehender Stipendien bearbeitet werden könne, auch um damit die Unterstützung der Stiftungen in Hamburg zu gewährleisten. Da Hamburg Stiftungshochburg in Deutschland sei, könnte hier ein weitaus größeres Potenzial über das Deutschlandstipendium hinaus genutzt werden, wenngleich die Neugründungen von Stiftungen seit CDU-Regierungszeiten zurückgingen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hielten zunächst fest, neben dem Deutschlandstipendium gebe es weitere 302 Möglichkeiten so viele nenne allein die entsprechende Seite des BMWF, Stipendien zu beantragen. Sie gingen davon aus, dass darüber hinaus andere und private Stifter auch junge Menschen und Studierende leistungsbezogen unterstützen wollten. Prinzipiell sei dies eine gute Sache und hierin seien sich alle einig. Ihre aktuellen Zahlen zum Wintersemester 2013/2014 wiesen 3,9 Prozent Studierende aus, die ein Stipendium erhielten, der Bundesdurchschnitt liege bei 4 Prozent. Somit erfülle Hamburg die Quote nahezu. Hinsichtlich der Deutschlandstipendien sei Hamburg in der Tat nicht stark vertreten, bestätigten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Sie selbst sprächen dieses Thema auch an, zuletzt auf einem Forum der Handelskammer, wo sie mit Wirtschaftsvertretern und Hochschulleitungen explizit das Thema Deutschlandstipendien aufgegriffen hätten. Bei näherer Betrachtung verteilten sich die Deutschlandstipendien unterschiedlich an den Hamburger Hochschulen, beispielsweise überdurchschnittlich auf die HafenCity Universität (HCU), an der UHH hingegen seien bis März 2016 nur 45 Deutschlandstipendien vergeben worden. Dieses Missverhältnis sei ihnen damit erklärt worden, dass es an der einen Hochschule jemanden gebe, der sich explizit darum kümmere und an der anderen Hochschule niemanden. Es sei ureigene Aufgabe der Hochschule, zu entscheiden, diesen Verwaltungsaufwand hinsichtlich des Deutschlandstipendiums betreiben zu wollen und die Aktivitäten entsprechend zu intensivieren oder die Aktivitäten eher auf ein anderes Feld zu konzentrieren. Sie schätzten, die UHH konzentriere sich aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem Deutschlandstipendium auf anderes, denn es dürfe nicht vergessen werden, dass nicht alle Bemühungen, sich die Kofinanzierung von 50 Prozent von entsprechenden Partnerunternehmen zu sichern, von Erfolg gekrönt seien. Die HCU sei hierbei erfolgreicher, auch weil sie dieses Thema priorisiere. Die Prioritäten setzten die Hochschulen jedoch selbst. Dies erkläre auch, warum einige Bundesländer im Durchschnitt besser bis deutlich besser als Hamburg seien. Sie mutmaßten, dies hänge auch damit zusammen, dass Hamburg eine Stifter- und Stiftungshauptstadt sei und die Stipendien, die genau im Durchschnitt bei der Vergabe lägen, aus anderen Kreisen seien es politische Stiftungen, in Hamburg ansässige Stiftungen wie die Körber- oder Herz Stiftung et cetera kämen; eine Förderquote, die über das Deutschlandstipendium nicht erreicht werde. Auch das Studierendenwerk sei hinsichtlich der Studienfinanzierung über das Hamburgische Hochschulgesetz mit den Beratungsaufgaben betraut. Insgesamt falle die Bewertung des Deutschlandstipendiums sehr durchmischt aus. Nicht nur Hamburg, auch andere Bundesländer meinten, der Aufwand lohne sich nicht unbedingt. Die jeweiligen Hochschulen bewerteten selbst, ob sie die Mühen, Anstrengungen und den hohen Verwaltungsaufwand auf sich nehmen wollten, nur um 150 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4470 Euro und damit 50 Prozent der Förderung durch das Deutschlandstipendium die anderen 150 Euro gebe der Staat bei Unternehmen einzuwerben. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter äußerten, sie sprächen bei den Treffen mit dem Initiativkreis Hamburger Stiftungen auch über Fördermöglichkeiten, die aber zum jeweiligen Stiftungsprofil passen müssten, und sie versuchten konkrete Projekte zu identifizieren, die beispielsweise aktuell Flüchtlings- oder Geschlechterfragen aufgriffen. Insgesamt könnten sie festhalten, im Durchschnitt zu liegen, auch wenn zu überlegen sei, wie Hamburg als Stiftungshauptstadt diesen Gedanken stärker öffentlich machen könnte. Das Studierendenwerk leiste hier schon einen großen Beitrag. Die CDU-Abgeordneten fragten nach, auf was für eine Grundlage sich die 3,9 Prozent Studenten, die ein Stipendium hätten, bezögen, denn in der Drs. 21/2309 habe es geheißen, dass der Senat darüber keine Erkenntnisse habe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, diese Angabe beruhe nicht auf einer Abfrage der Hamburger Hochschulen, weil die diese Daten nicht erhöben, sondern auf einer Sozialerhebung des Studierendenwerks. Die Frage in der Drs. 21/2309 habe sich jedoch auf die Hamburger Hochschulen bezogen. Gemäß einer Online-Befragung hier sei eventuell infrage zu stellen, wie valide und belastbar diese Zahl sei bekämen an Hamburger Hochschulen ein Anteil von 3,9 Prozent der Deutschen und Bildungsinländer ein Stipendium und bei Bildungsausländern seien dies 18,3 Prozent, die Leistungen aus Stipendien bezögen. Die CDU-Abgeordneten wollten die Zahlen dieser Untersuchung gern zu Protokoll bekommen, welches die Senatsvertreterinnen und -vertreter zusagten (siehe Anlage). Die SPD-Abgeordneten meinten, es sei sehr gut, sich Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende zu überlegen, in diesem Falle über Stipendien. Aber es sei auch eine wichtige Grundvoraussetzung, dass Studierende eine Grundfinanzierung bekämen, beispielsweise das BAföG. Es sei bereits darauf hingewiesen worden, dass das Deutschlandstipendium mit 300 Euro im Monat nicht sehr erfolgreich sei. In einer Stadt wie Hamburg reiche dies noch nicht einmal für die Zimmermiete. Der ganz große Wurf sei dieses Stipendium nicht und käme aus einer Zeit, als es noch das Kooperationsverbot von Bund und Ländern gegeben habe. Sie merkten an, dass die wirtschaftliche Situation hinsichtlich der Stiftungszahl im Jahre 2011 nicht mit derjenigen von 2016 verglichen werden könne, dies fange bereits bei den Zinsen an. Heute gebe es eventuell andere Überlegungen, sofern über Stiftungskapital verfügt werde, dies nicht in eine Stiftung mit einem relativ engen Korsett der Ertragsfähigkeit zu geben, sondern andere entsprechende Möglichkeiten wahrzunehmen. Abgesehen davon sage die Stiftungsanzahl noch nichts über das gesamte Stiftungskapital aus. Insofern sollte das Stiftungskapital als Kriterium berücksichtigt werden. Sie fragten, ob der Senat zustimme, dass die heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen andere als vor fünf Jahren seien. Hamburg sei wie von allen Seiten betont eine Stiftungshauptstadt. Bei der Bewerbung um ein Stipendium würde es für die Studierenden sicherlich auch ein Kriterium sein, ob es Stiftungen gebe, die mehr als 300 Euro im Monat zahlten und dass es neben der finanziellen auch eine ideelle oder inhaltliche Förderung gebe, beispielsweise durch die entsprechenden Stiftungen der Parteien. Ihnen sei die relative Verengung auf die Deutschlandstipendien im CDU-Antrag aufgefallen und es sei ihnen wichtig, hierzu auch die diesbezüglichen Aufgaben des Studierendenwerks zu beleuchten und zu erfahren, wie die Finanzierung von Studierenden ausgestattet sei, auch bezogen auf Stipendien. Generell müsse gefragt werden, welche Daten mit welchem finanziellen, aber auch Arbeitsaufwand erhoben werden sollten und welches der Erkenntnisgewinn daraus wäre. In diesem Zusammenhang interessierte sie, in welcher Form diese Abfrage in anderen Bundesländern vorgenommen werde und ob es dafür bereits eine Struktur gebe. 3

4 Drucksache 21/4470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stimmten der Annahme, dass die heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen andere als vor fünf Jahren seien, zu. Auch für die großen Hamburger Stiftungen sei die Situation aufgrund der geringen bis nicht existenten Zinsen derzeitig schwierig. Gerade wenn es um neue Projekte gehe, erlebten sie viel mehr zögerliche Reaktionen, als dies noch vor ein, zwei Jahren der Fall gewesen sei. Zur Frage nach der Erhebung von Daten führten sie aus, sie hätten die Beteiligten des Studierendenwerks gefragt, wie sie eine solche Befragung, die der CDU-Antrag vorschlage, einschätzten. Das Studierendenwerk sei mit der Online- Befragung, die durch das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) in seinem Auftrag durchgeführt werde, sehr zufrieden, insbesondere im Hinblick auf die Responserate. Das Gute an dieser Befragung sei, dass sie neben den Fragen, die im Hinblick auf die Stipendien betrachtet würden, auch viele andere Aspekte des Studierendenlebens am Standort abfrage und von daher versuche, ein Bild rund um den Studierenden zu erheben. In Ergänzung zur regelmäßigen Bundesbefragung liege der Fokus dieser Befragung auf dem Hamburger Standort. Die Bundesbefragung breche dies leider nicht auf die einzelnen Regionen runter, sodass sich das Studierendenwerk als zentraler Serviceprovider hierüber bemühe, Erkenntnisse über die Wünsche, Erwartungen und Lebenssituationen der Studierenden am Standort zu erhalten. Insoweit sei es auch richtig, die Frage nach den Stipendien in diese Online-Befragung zu integrieren. Die Beteiligten am Standort hätten ihnen mitgeteilt, es sei effizient, diese Befragung weiterhin durchzuführen; die nächste stehe dieses Jahr an, bei der auch zu den hier diskutierten Fragen zu den Stipendien entsprechende Werte erhoben würden. Zur letzten Frage sei ihnen nichts Berichtenswertes bekannt. Die SPD-Abgeordneten machten darauf aufmerksam, die Befragung könne online gefunden werden, auch würden diese Befragungen beim Studierendenwerk über Pressemitteilungen und ebenso vom Deutschen Studierendenwerk (DSW) veröffentlicht. Das Studierendenwerk informiere sehr ausführlich zum Deutschlandstipendium, dabei seien ihm aber deutliche Grenzen gesetzt, weil nicht das Studierendenwerk, sondern die Hochschulen die Stipendien vergäben. Das Stipendiengeld könne auch erst fließen, wenn sich jemand aus der Wirtschaft bereitfinde, die restlichen 50 Prozent dazu zu steuern, und solange dies nicht geschehen sei, liege das Geld im Haushalt brach. Sie unterstützten dieses Stipendium nicht, denn es werde leistungsabhängig und nur für einen kleinen Teil Studierender vergeben. Es wäre besser, dies den BAföG-Mitteln zur Verfügung zu stellen, sodass das Geld für alle zur Verfügung stünde, denn das nicht ausgeschöpfte Geld bleibe dem Haushalt erhalten und komme keinem zugute. Insofern sei es für sie die falsche Politik. Auch sollte der Verwaltungsaufwand, der auch etwas koste, nicht für das Deutschlandstipendium betrieben werden. Der FDP-Abgeordnete unterstützte das Begehren der CDU-Fraktion. Alle Ausführungen der SPD-Abgeordneten könnten nichts daran ändern, dass es bei der Stipendieneinforderung erhebliche Unterschiede gebe, so wie es der Senat auch ausgeführt habe. Das Defizit liege hier bei der UHH und dass die SPD-Abgeordneten lieber dieses Geld dem BAföG zugutekommen lassen wolle, sei auch nicht überraschend, aber bei Stipendien gehe es darum, gezielt besonders Leistungsbereite und -fähige zu fördern. Deswegen sei er dagegen, dieses Geld den Stipendien zu entziehen. Er habe zudem den CDU-Antrag so verstanden, dass die Datenerhebung im Zusammenhang mit anderen Befragungen geschehen könne und solle. So könne er den CDU-Antrag auch unterstützen. Es sei zwar kein Antrag, der die Stipendienwelt neu entwickle, aber es sei sehr sinnvoll, diesen Antrag zu beschließen, damit Stipendien insgesamt und auch das Deutschlandstipendium besser genutzt würden. Er halte das BAföG im Übrigen für eine gute Angelegenheit, nur solle dieses Geld nicht in den BAföG-Bereich fließen. Eine entsprechende Anmerkung der CDU-Abgeordneten aufgreifend korrigierten die SPD-Abgeordneten, die Stipendienberatung gehöre beim Studierendenwerk nicht in die Sozial-, sondern in die Studienfinanzierungsberatung. Dies seien zwei unterschiedliche Bereiche. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4470 Die CDU-Abgeordneten sagten abschließend, dies sei die Aussage des Senats gewesen. Dann müsse dieser sich und dies korrigieren. III. Ausschussempfehlung Der Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten und der Abgeordneten der GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU-Abgeordneten und des FDP- Abgeordneten bei Abwesenheit des Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und des AfD-Abgeordneten, die Drs. 21/3022 abzulehnen. Dr. Sven Tode, Berichterstattung 5

6 Drucksache 21/4470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage Protokollerklärung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung für die Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung vom 3. Mai 2016 Drs. 21/3022: Stipendien Bereitstehende Mittel nutzen, Stipendienkultur stärken (Antrag CDU) vom Hier: Erklärung des angegebenen Anteils der Studierenden in Höhe von 3,9 %, die Stipendien an Hamburger Hochschulen erhalten Die angegebene Prozentzahl stammt aus der Publikation So leben Studierende in Hamburg, Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden in Hamburg Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) hat hierfür im Auftrag des Studierendenwerks Hamburg im November Dezember 2013 eine Online-Befragung an den Hamburger Hochschulen durchgeführt (Anzahl der Befragten: Studierende), in der u.a. nach der Studienfinanzierung gefragt wurde. Bei der Frage nach der Herkunft der Einnahmen Finanzierungsquellen gaben 3,9% der Bezugsgruppe Normalstudierende an, Leistungen aus Stipendien zu erhalten. Details siehe unter: ebung_so_leben_studierende_in_hamburg/ 6

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