KONSUM VON GLÜCKSSPIELEN BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN - VERBREITUNG UND PRÄVENTION

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1 Universität Bielefeld Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Arbeitsgruppe: Prävention und Gesundheitsförderung KONSUM VON GLÜCKSSPIELEN BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN - VERBREITUNG UND PRÄVENTION ABSCHLUSSBERICHT AN DAS MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT, SOZIALES, FRAUEN UND FAMILIE DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN AUTORINNEN LUCIA SCHMIDT HEIKE KÄHNERT AUGUST 2003 PROJEKTLEITUNG: MITARBEITERINNEN: PROF. DR. KLAUS HURRELMANN DR. LUCIA SCHMIDT DIPL.-BIOL. HEIKE KÄHNERT, MPH

2 Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen Verbreitung und Prävention Projektleitung Prof. Dr. Klaus Hurrelmann Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Postfach: Mitarbeiterinnen Dr. Lucia Schmidt Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Postfach: Dipl.-Biol. Heike Kähnert, MPH Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Postfach: Projektlaufzeit 01. September 2001 bis 30. September 2003

3 Inhalt Seite 0 Einleitung Der Glücksspielmarkt und relevante Jugendschutzbestimmungen im Überblick Die Ausdifferenzierung des kommerziellen Glücksspielmarktes Rechtliche Regelungen und selbstbeschränkende Maßnahmen der Anbieter Zur Ätiologie problematischen Spielens. Das Erklärungskonzept der Glücksspielsucht Relevante Spiel- und Wettoptionen Selbstorganisierte Geldgewinnspiele Kommerzielle Angebote Epidemiologie des Glücksspielens von Kinder und Jugendlichen: Befunde aus Großbritannien und Nordamerika Zur Datenlage in Deutschland und zum Untersuchungsmaterial Glücksspielteilnahme Verbreitung des Glücksspielens und bevorzugte Spielformen Zum Muster des Glücksspielenverhaltens: Mitspieler, Spielstätten und Kauforte Problematisches Glücksspielen Zur begrifflich-konzeptuellen und methodischen Vielfalt im Problembereich Das Screening-Instrument Diagnostic Statistical Manual-IV Adapted for Juveniles Verbreitung des Problemspielens Indikatoren und Konsequenzen des Problemspielens Fazit Inhaltliche und methodische Konzeption der NRW-Pilotstudie Anlage der Untersuchung Durchführung der Schülerbefragung Erhebungsinstrument... 55

4 6 Ergebnisse Beschreibung der Stichprobe Ergebnisse zur Glücksspielteilnahme Ergebnisse zur Teilnahme an selbstorganisierten Glücksspielen Ergebnisse zur Teilnahme an kommerziellen Glücksspielen Rubbellose Oddset-Wette Geldspielautomaten Problemspielen Zur Identifikation junger Problemspieler mittels DSM-IV-MR-J Verbreitung des Problemspielens Problemspieler und Spieler im Vergleich Soziodemografische Merkmale Ausgeübte Glücksspielformen Freizeitverhalten Persönliche Ebene Zusammenfassende Ergebnisdarstellung und Diskussion Prävalenzen selbstorganisierten und kommerziellen Glücksspielens Zugang zu kommerziellen Glücksspielen Prävalenzen des problematischen Glücksspielens unter Jugendlichen Qualitative Interviewstudie mit jugendlichen Glücksspielteilnehmern Einleitung Zur Methode und den befragten Gruppen Irgendwas ankreuzen, das wird nix Ergebnisse zu ausgewählten Themen Ausgeübte Spielformen Kontext der Spielteilnahme Relevante Spielanreize Der Umgang mit Gewinnen Glücksspiel? Zum Einfluss von Zufall, Glück und Kompetenzen Stellungnahmen zum problematischen Glücksspielen Wissen um Altersgrenzen und Erfahrungen mit Anbietern Zusammenfassung der Ergebnisse Implikationen für die Praxis und weitergehende Forschungen Literatur

5 0 Einleitung Glücksspiele vielfältigster Art sind zu einem festen Bestandteil des Alltagslebens geworden. Eine übergreifende Definition des Glücksspiels besagt: Im Gegensatz zu anderen Spielen im Kindesund Erwachsenenalter entscheidet bei Glücksspielen allein oder ganz überwiegend der Zufall über Gewinn oder Verlust. Es bedarf außerdem eines äußeren Anreizes in Form eines ausgesetzten Gewinnes sowie eines Einsatzes, der mit Gewinnerwartung und Verlustrisiko verbunden ist. In der Regel wird mit und um Geld gespielt (Meyer/Bachmann 2000:1). Zufallsbasierte Geldgewinnspiele stellen für die meisten Menschen ein tendenziell harmloses Freizeitvergnügen dar, das auch auf Dauer unproblematisch bleibt. Die selbstorganisierten oder kommerziellen Spiele und Wetten bieten eine anregende Form der Unterhaltung, wobei vielfach billigend in Kauf genommen wird, dass sich die Hoffnung auf einen großen Gewinn zumeist nicht erfüllt. Zugleich zeigt sich aber auch, dass Spieler ein problematisches bzw. krankhaftes Glücksspielverhalten entwickeln können, das sie und ihre Umwelt belastet und in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Die Probleme äußern sich auf der Verhaltensebene, der kognitiven und der emotionalen Ebene und ziehen z.t. weitreichende Folgen wie hohe Schulden, den Verlust des Arbeitsplatzes und familiäre Streitigkeiten nach sich. Wie Studien aus anderen Ländern belegen, sind nicht nur Erwachsene betroffen. Vielmehr treten Merkmale eines potenziell gestörten Glücksspielverhaltens schon im Kindes- und Jugendalter auf. Neuere Untersuchungen zeigen sogar, dass problematisches Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen mindestens doppelt so häufig anzutreffen ist wie in der erwachsenen Bevölkerung. In Deutschland ist das Glücksspielverhalten in dieser Lebensspanne bislang noch weitgehend unerforscht. Zugleich stellt der kommerzielle Glücksspielmarkt auch hierzulande eine ausdifferenzierte und expandierende Angebotspalette bereit. Unter den vielfältigen gängigen Spiel- und Wettoptionen finden sich vermehrt Varianten, von denen vor dem Hintergrund spezifischer Spielanreize und alarmierender Befunde internationaler Studien angenommen werden kann, dass sie bereits in jungen Jahren ausgeübt werden und gegebenfalls in problematischem Spielverhalten resultieren. Die vorliegende Studie überprüft, ob und inwiefern diese Annahme zutrifft. Das Forschungsprojekt untersucht die Verbreitung und das Muster des Glücksspielens bei Kindern und Jugendlichen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Da für Deutschland bislang nahezu keine Daten zum jugendlichen Glücksspielverhalten vorliegen, handelt es sich hier um eine Pilotstudie mit dem Ziel einer ersten umfassenderen Bestandsaufnahme, die genauere Einschätzungen hinsichtlich des gesellschaftlichen Handlungsbedarfs in diesem Bereich ermöglicht. In ihrer inhaltlichen und methodischen Ausrichtung orientiert sich die Studie an einer aktuellen Untersuchung aus Großbritannien (Fisher 1999), die in wichtigen Aspekten repliziert wird. Untersucht wird die Teilnahme an sowohl selbstorganisierten wie auch kommerziellen Glücksspielformen, wobei den kommerziellen Angeboten Automatenspiel, Oddset-Sportwette und Rubbellotto besondere Bedeutung beigemessen wird. Der vorliegende Abschlussbericht dokumentiert inhaltliche und methodische Vorarbeiten des Projekts, seinen Verlauf und alle relevanten Untersuchungsbefunde. Einleitend erfolgt zunächst ein Überblick über die Entwicklung des deutschen Glücksspielmarktes und die in Hinblick auf Kinder und Jugendliche geltenden Schutzbestimmungen (Kap. 1). Die Ausführungen zur Ätiologie prob- 1

6 lematischen Glücksspielens konzentrieren sich auf das Erklärungskonzept der Glücksspielsucht (Kap.2). Dann stehen die im Rahmen der Studie berücksichtigten Glücksspielvarianten im Zentrum der Betrachtung (Kap. 3). Anschließend werden aktuelle Befunde der internationalen Glücksspielforschung vorgestellt, wobei u.a. auch auf die Begriffs- und Definitionsvielfalt im Problembereich und das Screening-Instrument DSM-IV-MR-J näher eingegangen wird (Kap. 4). Vor diesem Hintergrund wird nun die inhaltliche und methodische Konzeption der vorliegenden Untersuchung ausführlich erläutert (Kap. 5). Ihre Ergebnisse werden zunächst im einzelnen dargelegt (Kap. 6) und im Folgekapitel zusammengefasst und diskutiert (Kap. 7). Ergänzende Einblicke in Verhalten und Deutungen aktuell spielender Jugendlicher gibt eine qualitative Interviewstudie, die zeitlich parallel zur statistischen Datenauswertung - in der zweiten Projektphase durchgeführt wurde (Kap. 8). Die Schlußbetrachtung geht auf einige zentrale Implikationen der Untersuchungsbefunde ein. 2

7 1 Der Glücksspielmarkt und relevante Jugendschutzbestimmungen im Überblick 1.1 Die Ausdifferenzierung des kommerziellen Glücksspielmarktes Der Spielbankmanager und Vorstandsvorsitzende der EASG 1 stellt in einem eindrucksvollen Überblick für den europäischen Glücksspielmarkt insgesamt fest, dass der europäische Glücksspielmarkt einer der größten Wirtschaft- und Industriezweige ist, der Glücksspielmarkt einer der wenigen Märkte ist, der mit jährlichen Wachstumsraten zwischen 5% und 10% kontinuierlich steigt, das Volumen des europäischen Glücksspielmarktes größer ist als die jeweilige Computerindustrie oder der Schiffbau, der Umsatz aller in Europa angebotenen legalen Glücksspiele auf z.z. 600 Mrd. ECU geschätzt wird, die Verluste, die die Spieler insgesamt bei legalen Glücksspielen jährlich erleiden, zwischen 100 Mrd. 150 Mrd. ECU liegen, die Steuern aus dem Glücksspiel, die direkt den Ländern oder Kommunen zufließen, zwischen 1% und 5% der jeweiligen nationalen Budgets abdecken, sich der Glücksspielmarkt auch zukünftig sehr innovativ und sehr dynamisch entwickeln wird (Nevries 2001:28). Die Innovationsfreude der Anbieter trifft in vielen Ländern auf eine Tendenz zur staatlichen Deregulation von Glücksspielen, so dass die Palette der legalen Glücksspieloptionen sich hier in den letzten Jahren zunehmend erweitert hat 2. Diese Entwicklung spiegelt sich jeweils auch in den Umsatzzahlen wieder. Der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren zufolge hat sich der Gesamtumsatz auf dem deutschen Glücksspielmarkt (ohne Soziallotterien) in den Jahren 1998 bis 2000 von 46.7 Mrd. auf 52.7 Mrd. DM gesteigert. Im gleichen Zeitraum stiegen die Einnahmen des Staates aus Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankenabgabe und der Gewinnabgabe verschiedener Lotterien von auf Mrd. DM 3. Einen vergleichsweise geringeren Anstieg von auf Mrd. DM verzeichneten die staatlichen Einnahmen aus Vergnügungs-, Umsatz- und Gewerbesteuerzahlung der Unterhaltungsautomatenwirtschaft (vgl. DHS 2002). Der Gesamtumsatz der Glücksspiel-Anbieter im Jahr Mrd. bzw Mrd. DM; Zuwachsrate ggü. dem Vorjahr: 2,3% - verteilt sich wie folgt: 40,2% der Einnahmen gehen auf die Spielbanken zurück, 30,8% auf den Lotto- und Totoblock, 19,5% auf Geldspielautomaten, 5,4% auf die Klassenlotterie, 1,7% auf Prämien- und Gewinnsparen, 1,5% auf die Fernsehlotterie und 1% auf Pferdewetten (Meyer 2003:96). Zum Gesamtertrag der Spielbanken trugen insbesondere die in Automatenkasinos oder auch Dependencen aufgestellten Glücksspielautomaten mit einem Anteil European Association for the Study of Gambling So führte England Mitte der 90er Jahre die Nationallotterie ein, Polen konzessioniert seit 1989 Spielkasinos und in der Schweiz wurde im Jahr 2000 ein neues Spielbankgesetz verabschiedet (s. Füchtenschnieder/Hurrelmann 2000) übertrafen die staatlichen Glücksspiel-Einnahmen (ohne Geldspielautomaten) erstmals die Erträge aus Alkoholsteuern. In 2001 lagen die Mehreinnahmen bereits bei Mrd. bzw Mrd. DM (vgl. Meyer 2003:98). 3

8 von 70,3% maßgeblich bei. An Geldspielautomaten in Gaststätten, Spielhallen etc. die rein rechtlich als gewerbliches Spiel gelten wurden einer Schätzung des Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge im Jahr 2001 rund Mrd. umgesetzt (Meyer 2003:97). Der Zugewinn des Deutschen Lotto- und Totoblocks (4,3% Zuwachsrate ggü. dem Vorjahr) geht wesentlich auf das Zahlenlotto zurück. Während in 2000 die neueingeführte Oddset-Sportwette Zugnummer des Jahres war 4, ist für sie nun ein leichter Umsatzrückgang (minus 5,1%) zu verzeichnen. Das NRW-Landesprogramm gegen Sucht beziffert die Umsätze der offiziellen Glücksspielanbieter in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2000 mit etwa 7.8 Mrd. DM. Hier genannten Schätzungen zufolge setzt jeder Bürger in NRW jährlich durchschnittlich mindestens 612 DM für Geldspiele ein. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesland im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Anzahl der Spielgeräte pro Einwohner, der Zahl der Spielhallen in den Kommunen sowie bei den Spieleinsätzen und verlusten pro Einwohner keine signifikanten Unterschiede auf(weist) (MFJFG 2001:8). Nordrhein-Westfalen ist das Vertriebsgebiet der Westdeutschen Lotteriegesellschaft, die marktführend ist im Deutschen Lotto- und Totoblock. Der Geschäftsbericht des Unternehmens weist für das Jahr 2000 über 4 Mrd. DM Umsatz aus weit mehr als jemals in einem Geschäftsjahr zuvor. Im Jahr 2001 investierten die Kunden sogar 2.8 Mrd. in WestLotto-Produkte und wieder ist ein Umsatzrekord zu verzeichnen: Die wirtschaftliche Krise bemerken wir nicht kommentiert WestLotto-Sprecher Bamfaste (Süddeutsche Zeitung v ). Als Hauptvertriebsweg fungieren die über Lottoannahmestellen in NRW; zugleich sind die Angebote von WestLotto nun auch online via CyberLotto verfügbar. Der Glücksspielmarkt in Deutschland weist heute eine breit gefächerte Angebotspalette auf. Das Angebot reicht von Geldspielautomaten in Gaststätten, Spielhallen und Automatenkasinos über die Optionen der Spielbanken, Lotto- Toto Gesellschaften und Klassenlotterien sowie den verschiedenen Internet-Glücksspielen bis hin zu illegalen Glücksspielen. Im Zentrum der Glücksspieldebatte stand bislang vor allem das Automatenspiel mit Gewinnmöglichkeit 5 ; mit Ausnahme des Kasinospiels wurde staatlich konzessioniertes Glücksspiel kaum näher betrachtet. In jüngerer Zeit aber hat sich die Glücksspiellandschaft in mehrerer Hinsicht deutlich verändert und eine breitere Perspektive erscheint angezeigt: Neuartige Spiel- und Wettformen wurden eingeführt, klassische Lotterieangebote in Hinblick auf Attraktivitätssteigerung umgestaltet, und viele Glücksspielformen vom Rubbelzauber des Lotto- und Totoblocks bis hin zu Kasinosspielen sind nun auch online verfügbar. So wurde beispielsweise die Angebotspalette erst kürzlich um die einschneidende Neuerung der Oddset-Sportwette ergänzt, die im Jahr 2000 in allen Bundesländern eingeführt wurde. Noch bis 1999 waren Sportwetten in Deutschland bis auf zwei Ausnahmen den Fußball mit dem Fußballtoto und die Pferdewetten mit den Sparten Galopp- und Trabrennen gänzlich verboten (Nevries 2001:36). Die noch junge Oddset-Wette wurde zudem bereits von vielen deutschen Lotto- Toto-Gesellschaften um eine neue Variante ergänzt, die Einzelwetten auf die Sieger von Großveranstaltungen ermöglicht: die sogenannte Top bzw. Oddset-Siegerwette. Sie ist nun seit März 2002 in den meisten Bundesländern erhältlich, seit Ende Mai 2002 auch in Nordrhein-Westfalen. 4 Über 300 Millionen DM Wetteinsätze innerhalb von nur 48 Wochen übertreffen alle Erwartungen (WestLotto 2001). 4

9 Zehn Millionen Euro soll die Top Wette noch in ihrem ersten Jahr in NRW einspielen (Süddeutsche Zeitung v ) Diese Ausführungen illustrieren die Expansion des Glücksspielmarktes und eine zunehmende Ausdifferenzierung der Glücksspielangebote, von der (neben den Anbietern) auch die öffentlichen Haushalte, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie viele der Nachfrager - in allerdings ganz unterschiedlichem Ausmaß - profitieren. Zugleich sind negative Auswirkungen in Rechnung zu stellen, die diese Entwicklung mit sich bringen kann: So sieht der englischer Suchtforscher M. Griffiths es als erwiesen an, dass die vermehrte Verfügbarkeit von Glücksspielen generell in einem Zuwachs nicht nur von regelmäßigen Spielern, sondern auch von problematischen Glücksspielern resultiert (Griffiths 2001:88). Vorsichtiger äußert sich ein aktueller amerikanische Expertenbericht, demzufolge erste empirische Ergebnisse vorliegen, die die These Gelegenheit macht Diebe stützen (NRC 1999) 6. Als Begleiterscheinung bzw. Folgewirkung ist insbesondere auch das kommerzielle Glücksspielen von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen - (A)s gambling markets have expanded there has been a growing tendency for young people to gamble on commercial forms, such as slot machines and lottery products (Fisher 1999:511). Gezielte Marktveränderungen wie die Einführung neuer und die Umgestaltung bestehender Glücksspielangebote sind vielfach auch auf die Erschließung neuer Zielgruppenpotenziale ausgerichtet. Wenngleich Kinder und Jugendliche schon rein rechtlich für Anbieter bestimmter Glücksspiele nicht als Zielgruppe in Betracht kommen, bleibt festzuhalten, dass z.t. gerade auch jüngere Spieler angesprochen werden sollen. Auch aus Unternehmenssicht ist allerdings besorgniserregend, wenn über die Glücksspielteilnahme und das Spielfieber von Minderjährigen berichtet wird. Im Verlauf des Diskurses um die rechtliche Regulierung bestimmter Spielformen haben sich sowohl die Automatenindustrie als auch Lotteriebetreiber zu - mehr oder weniger weitreichenden - freiwilligen selbstbeschränkenden Maßnahmen verpflichtet. Der nachfolgende Abschnitt stellt relevante gesetzliche Bestimmungen zur Geldgewinnspielteilnahme von Kindern und Jugendlichen sowie die Maßnahmen der Anbieterseite vor. Inwiefern diese ausreichen und eingehalten werden dies sind angesichts des expandierenden Glücksspielmarktes zunehmend dringliche Fragen, zu deren Beantwortung die vorliegende Studie beitragen will. 1.2 Rechtliche Regelungen und selbstbeschränkende Maßnahmen der Anbieter Für das gewerbliche Spiel an Geldspielautomaten bzw. den Unterhaltungsgeräten mit Gewinnmöglichkeit 7 gelten neben der Gewerbeordnung und der Spielverordnung auch die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit von 1985 (JÖSchG, Jugendschutzgesetz). Die Angebote der Lotteriegesellschaften und jegliche Spiele in Spielbanken sind demgegenüber staatlich konzessionierte Glücksspiele und unterliegen als solche nicht dem JÖSchG, sondern sie sind nach den spezifischen Lotterie- und Spielbankgesetzen der Bundesländer 5 6 Einen Überblick geben Bühringer/Türk (1999) und Hand (1992). Zugleich wird aber auch deutlich hervorgehoben, dass es - selbst für die USA - bislang zu wenige Studien gibt, die konkrete Rückschlüsse erlauben (NRC 1999:84). 5

10 geregelt. Im Folgenden sollen die geltenden rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Geldgewinnspielteilnahme von Kindern und Jugendlichen ausgelotet werden. Das Spiel an Geldspielautomaten und in Spielhallen Im Jugendschutzgesetz gilt als Kind, wer noch nicht vierzehn Jahre alt ist; als Jugendlicher gilt, wer mindestens vierzehn, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Beiden Personenkreisen ist das Spielen an Geldspielautomaten verboten. Die im Zusammenhang mit Spielautomaten in Gaststätten und Spielhallen wichtigsten Inhalte des (bis 2003 gültigen) JÖSchG besagen 8 : 3 (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter sechszehn Jahren nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet. Dies gilt aber z.b. nicht, wenn Kinder und Jugendliche dort eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. 8 (1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen, vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. 8 (2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen gestattet werden, wenn der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht. Die Neufassung des Jugendschutzgesetzes, die seit in Kraft ist, sieht zwar in Hinblick auf Gaststättenbesuche Minderjähriger einige Lockerungen vor; das Aufenthaltsverbot in Spielhallen und das Geldspielverbot blieben allerdings unberührt. Gewerbetreibenden ist es also nach wie vor per Gesetz verboten, die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen Orten sowie die Teilnahme an Spielen mit Geldgewinnmöglichkeit zuzulassen. Das Jugendschutzgesetz besagt auch, dass Kinder und Jugendliche ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen und Veranstalter bzw. Gewerbetreibende in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen haben. Handeln Veranstalter/ Gewerbetreibende den Regelungen entgegen, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die gegebenenfalls mit einer Geldbuße oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Ordnungswidrig handelt demnach aber auch, wer als Person über achtzehn Jahre ein Verhalten eines Kindes oder eines Jugendlichen herbeiführt oder fördert, das durch das Teilnahme- und Aufenthaltsverbot verhindert werden soll. Eine Besonderheit im Rahmen der gesetzlichen Regelung des Spiels an Geldspielautomaten sind die Freiwilligen selbstbeschränkenden Vereinbarungen der Automatenindustrie, die diese als Reaktion auf eine Aufforderung des Deutschen Bundestages hin beschlossen hat, um weitergehende gesetzliche Auflagen zu vermeiden. Sie sind seit dem in Kraft, beinhalten u.a. eine Reihe von Maßnahmen zur Minderung spezifischer Spielanreize und werden in der Fachliteratur ausführlicher behandelt (s. Bühringer/Türk 2000, Meyer/Bachmann 2000). In Hinblick auf Kinder 7 Zur detaillierten Unterscheidung der verschiedenen Geldspielautomaten-Varianten siehe Kap. 3. 6

11 und Jugendliche ist insbesondere die Vereinbarung zur Anbringung von unauswechselbaren Warnhinweisen auf den Frontscheiben von Geld-Gewinnspielgeräten relevant. Neben der Aufschrift Übermäßiges Spiel ist keine Lösung bei persönlichen Problemen und der Angabe einer Telefonnummer für diesbezügliche Information und Beratung findet sich hier der explizite Verweis auf das Jugendschutzgesetz 8, der darüber aufklärt, dass das Spielen Minderjähriger an diesen Automaten verboten ist. Staatlich konzessionierte Glücksspiele Das auszugsweise vorgestellte Jugendschutzgesetz betrifft lediglich das sog. gewerbliche Spiel an Spielautomaten und in Spielhallen; es gilt nicht für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an staatlich konzessionierten Glücksspielen. Entsprechende Regelungen sind in den gesetzlichen Glücksspielverfügungen der Länder enthalten. Für die Spielbanken bzw. Kasinos mit den ihnen angeschlossenen Automatenkasinos in Nordrhein-Westfalen ist ein Mindestalter von 18 Jahren festgeschrieben. In einigen anderen Bundesländern liegt die Altersgrenze noch bei 21 Jahren. Beim Betreten der Spielbanken bzw. Spielkasinos ist ein gültiger Ausweis vorzulegen. Die Lotteriespiele im Bundesland unterliegen dem NRW-Lotteriegesetz, das keine Einschränkung oder gar ein generelles Teilnahmeverbot für Kinder und Jugendliche beinhaltet. Vielmehr gelten die Regelungen des Bundesgesetzbuches (BGB), nach dem unter 7jährige völlig geschäftsunfähig und 7-18jährige Personen beschränkt geschäftsfähig sind. Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass die von diesen Personen eingegangenen Kaufverträge nur mit Genehmigung der Eltern wirksam werden; bei deren Verweigerung sind sie unwirksam. Schließen Minderjährige über 7 Jahre also einen Kaufvertrag ab, ist im Regelfall auch hier die Zustimmung der Eltern erforderlich ( 107 BGB). Sind die Eltern einverstanden, können Minderjährige Geschäfte tätigen. Erteilen die Eltern die Genehmigung nicht, so kann ein gekaufter Gegenstand auch nachträglich zurückgegeben werden. Anders ist es bei Käufen, die ein Minderjähriger von seinem Taschengeld tätigt. In diesem Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern ihrem Kind das Geld zur freien Verfügung überlassen haben. Taschengeldkäufe sind rechtsgültig ( Taschengeldparagraph 110 BGB). Der Taschengeldparagraph enthält keine Summenbegrenzung; es hängt also vom Verkäufer ab, ob er einem Zehnjährigen eine CD für 25 Euro verkauft oder nicht 9. Rechtlich ist es demnach so, dass Kinder ab 7 Jahren sich im Rahmen ihres zur Verfügung stehenden Taschengeldes auch an den staatlich konzessionierten Angeboten der Lotteriegesellschaften beteiligen können. Die Käufe können allerdings durch die Erziehungsberechtigten rückgängig gemacht und die Tippscheingebühr oder der Kaufpreis kann von ihnen oder den Kindern selbst zurückfordert werden. Dies gilt für die gesamte Angebotsspektrum einschließlich der neuen Oddset- 8 9 Regelungen zu den Aufstellungsorten der Spielgeräte sind hier unberücksichtigt; ein umfassenderer Überblick findet sich in Swoboda (1990). Ausgeschlossen sind allerdings Vertragsabschlüsse, die einer Unterschrift bedürfen und langfristige Verbindlichkeiten beinhalten (Bsp. Zeitschriftenabonnement) In solchen Fällen sind Minderjährige nicht geschäftsfähig. Auch ein Kaufvertrag über eine Stereoanlage für z.b. 100 bleibt schwebend unwirksam selbst dann, wenn sich der Jugendliche das Geld von seinem Taschengeld erspart hat. 7

12 Sportwette, die derzeit des öfteren als neue suchtgefährdende Variante diskutiert wird (s. Kap. 3). Im Rahmen der auf die Oddset-Wette bezogenen jüngsten Änderung des Sportwettengesetzes wurde die Festsetzung einer Altersgrenze der Teilnahme zwar angesprochen, aber letztlich nicht beschlossen. Im Zusammenhang der Neuzulassung von Wettanbietern wurde folgende Formulierung in den Gesetzestext aufgenommen: Das Wettgeschäft, insbesondere Wetten mit festen Gewinnquoten (Odds-Wetten), zählt wie auch der Betrieb von Spielbanken zum sensiblen Bereich des Glücksspielwesens. Bei der Zulassung von Wettunternehmen sind daher öffentliche Interessen zu beachten: Sinnvolle Kanalisierung des Spieltriebs, Schutz des Spielers vor Ausbeutung und vor der Gefahr, sich durch hemmungslose Spielleidenschaft selbst zu ruinieren, Garantie eines seriösen, kontrollierten Spielbetriebs (zit.n. Lukaczyk 2001:10). Dass Kinder und Jugendliche dieser sensible Bereich des Glücksspielwesens nach aktueller Rechtslage zugänglich ist, bleibt von dieser Aussage aber noch unberührt. Die Diskussion um die Oddset-Wette hat aber eingesetzt; ein Anlass waren auch die gehäuften Nachfragen und Beschwerden der Eltern junger Mitwetter, die u.a. bei der Lotteriegesellschaft selbst eingingen 10. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Anbieter Westdeutsche Lotteriegesellschaft sich auf Anfrage der Landesregierung von NRW bereits frühzeitig nach der Einführung von Rubbellosen bereit erklärt hat, deren Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren einzustellen. Nach Auskunft von WestLotto gilt diese freiwillige Selbstbeschränkung - und die damit verbundene Anweisung der Annahmestellen - beim Rubbellotto bis heute. Im Hinblick auf Oddset ist an eine solche Einschränkung aber derzeit nicht gedacht. Der Justitiar des Unternehmens erläutert, dass die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an der Oddset-Wette den Lottoannahmestellen von der Lotteriegesellschaft derzeit eben nicht rechtsverbindlich verboten werden kann. Die Annahmestellen trügen beim Verkauf das Risiko, das mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit dieses Klientels einhergeht und sie wissen um mögliche Konsequenzen z.b. dass Eltern und auch die Kinder selbst jederzeit von ihrer Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen können. Im Rahmen informeller Einflußnahmen werde den Besitzern der Lottoannahmestellen allerdings angeraten, nicht an unter 18jährige Personen zu verkaufen. Bei Unsicherheit bezüglich des Alters solle man sich entweder den Ausweis zeigen lassen oder die Teilnahme im Rahmen der Taschengeldregelung zulassen. D.h. die jeweiligen VerkäuferInnen in den Lottoannahmestellen beurteilen die Einsätze daraufhin, ob sie einen vertretbaren Teil des Taschengeldes der Jugendlichen ausmachen. Eine Nachfrage bezüglich der Höhe der aus Unternehmenssicht vertretbaren Einsätze wurde dahingehend beantwortet, dass von z.b. 5,- DM Beträgen gesprochen wurde und Einsätze von 100,- DM als völlig indiskutabel beurteilt wurden (pers. Mitteilung, Okt. 01). Die Teilnahmebedingungen für die Internetgewinnspiele von WestLotto (via CyberLotto) sehen demgegenüber explizit vor, dass Personen unter 18 Jahren von der Spielteilnahme ausgeschlossen sind und die Teilnahme nur für Spieler mit festem Wohnsitz in NRW zulässig ist. Die Angabe von Adresse und Alter ist hier unumgänglich. 10 Dementsprechend räumte der Geschäftsführer von WestLotto, Dr. W. Wortmann, auf einer Tagung des Arbeitskreises gegen Spielsucht am in Unna ein, dass man nun bemerkt habe, dass schon 13jährige an der Oddset-Wette teilnehmen. Auch beim Arbeitskreis Kinder- und Jugendschutz (AJS), Landesstelle Nordrhein- Westfalen verzeichnete man in jüngster Zeit mehrere Anfragen nach einer rechtlichen Bewertung der Sportwette Oddset Vor allem Eltern wollen wissen, ob es eine gesetzliche Beschränkung für die Teilnahme von Jugendlichen gibt (AJS 2/2000:10). 8

13 Zur aktuellen Einschätzung des Handlungsbedarfs Die Effektivität von Zugangsbarrieren wurde bislang eher vorausgesetzt als hinterfragt. So führen Bühringer/Türk - bezogen auf Geldspielautomaten - das Fehlen von Daten zum Glücksspielen im Kinder- und Jugendalter auch darauf zurück, dass der Zugang zu Spielkasinos und zu Spielhallen für das gewerbliche Spiel erst ab 18 Jahre möglich ist, und dies, ohne dass es genaue Daten dazu gibt, durch Kontrollen als weitgehend sichergestellt angesehen wird (Bühringer/Türk 2000:60). Inwieweit vorhandene Regelungen der Glücksspielteilnahme im Sinne eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes eingehalten werden und ausreichend sind, ist gleichwohl eine nach wie vor offene Frage. Sie wird erst in jüngerer Zeit wieder häufiger gestellt, ist in Hinblick auf staatlich konzessionierte Lotterieangebote und Internetspiele neu aufgekommen und bedarf zweifellos einer Antwort. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will nun verstärkt darauf hinwirken, dass die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen insbesondere in Gaststätten, Spielhallen und Spielbanken stärker überwacht wird. Als konkrete Maßnahmen werden zudem eine Ausweitung der Ausweispflicht und ein Verbot von EC-Cash-Terminals in Spielkasinos genannt. Überprüft werden soll aber auch, ob und inwiefern weiterere gesetzliche Maßnahmen dem problematischen Glücksspielen effektiv entgegenwirken können (MFJFG 2001:14). Anzumerken bleibt, dass eine restriktivere Glücksspiel- Gesetzgebung in anderen Ländern ein bedenkliches Ausmaß des (problematischen) Glücksspielens von Kindern und Jugendlichen nicht verhindern konnte, so dass z.b. mit der Einführung zusätzlicher Altersgrenzen allein womöglich kein Königsweg zur Eindämmung jugendlichen Glücksspielen beschritten würde. Erfahrungen aus Regionen, in der kommerzielles Glücksspielen für unter 18jährige Personen weitestgehend verboten ist, verweisen vielmehr auf die Grenzen eines restriktiven Ansatzes - What is known is that despite gambling activities being illegal for adolescents, they remain a popular recreation outlet for youth (Winters et al. 1993a:373). Vor diesem Hintergrund wird bereits erkennbar, welch wichtiger Stellenwert der Präventionsarbeit im Bereich der Glücksspielens von Kindern und Jugendlichen beizumessen ist. Präventive Strategien sind hier in der Regel als suchtvorbeugende Maßnahmen konzipiert. Das nächste Kapitel stellt das zugrundeliegende Erklärungskonzept der Glücksspielsucht vor und erläutert damit zugleich diejenige Perspektive, auf der auch Prävalenzstudien zu (problematischem) Glücksspielen von Kindern und Jugendlichen vielfach basieren. 9

14 2 Das Erklärungskonzept der Glücksspielsucht Als Forschungs- und therapeutisches Behandlungsfeld hat sich problematisches Glücksspielverhalten zunächst in den USA etabliert. Hier entstand die Krankheitskategorie Pathologisches Glücksspielen, die 1980 in das Diagnostische und Statistische Handbuch Psychischer Störungen (DSM) aufgenommen wurde (s. Schmidt 1999). Sie wird vielfach als Beleg einer erwiesenen spezifischen Störung angeführt; zugleich aber gilt, dass die DSM-Versionen in enzyklopädischer Absicht nahezu sämtliche beobachtbare psychische Besonderheiten (operationalisieren)... Über den Krankheitscharakter der mittlerweile über 250 disorders ist damit ebensowenig gesagt wie beispielsweise über forensische oder sozialrechtliche Konsequenzen (Saß/Wiegand 1990:436). Für die Ätiologie problematischen Spielens gilt, dass sie bislang noch weitgehend ungeklärt ist. Ein vergleichsweise vieldiskutierter Erklärungsansatz beschreibt gestörtes Glücksspielen als symptomatisches Verhalten im Rahmen einer Neurose oder anderer psychiatrischer Grunderkrankungen. Krankhaftes Spielen ist demnach kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern als Symptom mehr oder weniger austauschbar (s. Schmidt 1999:77ff). Die in Fachkreisen und Öffentlichkeit prominenteste Erklärung konzipiert die im DSM sowie in der International Classification of Diseases (ICD) beschriebene Störungsform demgegenüber als Entität Spielsucht - als nichtstoffliche bzw. stoffungebundene Suchtform, die vielfältige Gemeinsamkeiten mit den substanzbezogenen Süchten aufweist. In neueren Beiträgen fordern international anerkannte Glücksspielexperten dazu auf, nun verstärkt eine gesundheitswissenschaftlich informierte Perspektive auf gestörtes Spielverhalten einzunehmen. Die Vorzüge einer solchen Sichtweise werden deutlich herausgestellt: A public health vantage point encourages the application of a conceptual continuum to the range of risk, resiliency, and protective factors that can influence the development and maintenance of gambling-related problems....(a) public health perspective allows for a comprehensive analysis of the biological, behavioral, social and economic determinants of health and illness (Korn/Shaffer 1999:306). Legt man eine modelltheoretische Konzeption als Sucht- bzw. Abhängigkeitsstörung zugrunde, sind aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht folgende Aspekte hervorzuheben (vgl. Hurrelmann 2001): Glücksspielsucht stellt sich als Gesundheitsstörung im Sinne einer Störung der Gesundheitsbalance dar: Gesundheit ist aktive und produktive Lebensbewältigung im Sinne einer Balance zwischen inneren körperlich-psychischen Bedingungen und den äußeren Lebensbedingungen der sozialen und natürlichen Umwelt. Als Medium der Herstellung dieser Gesundheitsbalance werden vielfach psychoaktive Substanzen oder auch Tätigkeiten wie das Glücksspielen eingesetzt. Die Beteiligung an Glücksspielen dient der Stimulation, Entspannung und Ablenkung von Alltagssorgen und hat somit das Potenzial, psychische Bewältigungskapazitäten zu stärken. Während sich das subjektive Wohlbefinden auf diese Weise kurzfristig steigern lässt, können auf längere Sicht unerwünschte Nebenwirkungen immer breiteren Raum einnehmen, die schließlich in einer massiven Störungsproblematik resultieren: Das Problem ist, dass das Medium sich verselbstständigen kann, außer Kontrolle gerät und damit das Ziel einer Verbesserung der Gesundheitsbalance verfehlt, ja sogar das Gegenteil des erwünschten Zieles erreicht wird (Hurrelmann 2001:19). Zentrale Merkmale einer Glücksspielsucht sind die Abstinenzunfähigkeit und ein zunehmender Kontrollverlust über das eigene Verhalten (s. auch Kellermann 1998; Meyer/Bachmann 2000). Das Person- 10

15 Umwelt-Medium Modell der gesundheitswissenschaftlichen Suchtforschung verweist auf eine Triade, die hinsichtlich der Entstehung von Suchtverhalten besonders zu berücksichtigen ist: Die Personen selbst, ihr soziales Umfeld und relevante Lebensbedingungen sowie die Art des eingesetzten Mediums der Gesundheitsbalance. Für das Glücksspielen von Kindern und Jugendlichen ist in diesem Zusammenhang folgendes herauszustellen: 1. Kinder und Jugendliche gelten als in Hinblick auf die Entwicklung glücksspielbezogener Probleme besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe. Die Aufnahme riskanter und gesundheitsgefährdender Verhaltensweisen beginnt, wie für andere Bereiche hinreichend belegt, vielfach bereits im Kindesalter. Aber auch Jugendliche stehen Gefährdungen durch potenziell süchtigmachende Substanzen und Aktivitäten noch vergleichsweise unvorbereitet gegenüber. Hinzu kommt, dass im Übergang von der Kindheit in den Erwachsenenstatus elementare Entwicklungsaufgaben zu bewältigen sind, die sich so belastend und überfordernd auswirken können, dass verstärkt auf Mittel, die ein Abtauchen aus der Realität ermöglichen, zurückgegriffen wird 11. Ein Abgleiten in die Sucht wird in besonderem Maße begünstigt durch einen Mangel an persönlichen Ressourcen, der sich in einem geringen Selbstwertgefühl und einer defizitären Ausformung effektiver Bewältigungsstrategien manifestiert. Die Glücksspielteilnahme korrespondiert aber auch mit einer spezifischen Bedürfnislage vieler Jugendlicher: Die Ansprüche an seelische und sensorische Sensationen sind hoch, auch die Erwartungen von Glück und Lebenserfüllungen bewegen sich oft auf einem extrem hohen Niveau. Die Toleranzgrenze, ab der Anforderungen als belastend empfunden, Anregungen der Umwelt als unzureichend und restriktiv wahrgenommen und Entfaltungschancen als kümmerlich und eingrenzend klassifiziert werden, liegen entsprechend niedrig (Engel/Hurrelmann 1993:13). Gefühle von Überforderung, Belastung, Unausgefülltheit oder auch von Unterforderung und Langeweile werden in diesem Zusammenhang als psychischer Nährboden der Problemverhaltensweisen Jugendlicher charakterisiert, der auch in Hinblick auf die Glücksspielteilnahme relevant sein dürfte. Das Streben nach Unabhängigkeit stellt eine ebenfalls nicht zu vernachlässigende Größe dar. So zeigt eine ethnografische Feldstudie junger Automatenspieler, dass sie sich beim Glücksspielen älter bzw. erwachsener fühlen (Fisher 1993a). 2. Als weiterer wichtiger Entstehungskontext problematischen Glücksspielens ist die soziale und natürliche Umwelt zu berücksichtigen. Hurrelmann (2001) verweist hier zum einen auf den Einfluß gestörter Sozialbeziehungen, mangelnder schulischer bzw. beruflicher Erfolge und schlechter Wohn- und Freizeitbedingungen. Zum anderen werden aber auch quasi übergeordnete Risikofaktoren deutlich in Rechnung gestellt: Als solche kommen vor allem der hohe gesellschaftliche Stellenwert des Geldes, die Akzeptanz und Verfügbarkeit des Glücksspiels in unserer Konsum- und Leistungsgesellschaft - die auf sofortige Bedürfnisbefriedigung setzt und soziale Konfliktlagen wie Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung schafft -, sowie die zu verzeichnende Spannung zwischen gesellschaftlichen Normen und unterschiedlichen kulturellen Wertvorstellungen zum Tragen (Hurrelmann 2001:23). Die hohe gesellschaftliche Akzeptanz, 11 Zu diesen Entwicklungsaufgaben zählen: Ablösung von den Eltern, Hinwendung zur Gleichaltrigengruppe, Aufbau erster Paarbeziehungen, Entwicklung der Schul- und Berufskarriere und Aufbau eines eigenen Wertund Orientierungssystems. Selbstständige Konsummuster im Hinblick auf die diversen Waren und Dienstleistungen des kommerziellen Marktes sind noch zu entwickeln und zugleich gilt es, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, die einen souveränen Umgang mit diesen vielfältigen und verlockenden Angeboten erlauben. 11

16 die dem Glücksspiel vielfach unhinterfragt zukommt, manifestiert sich auch in einer zunehmenden Ausweitung der Angebotspalette des kommerziellen Glücksspielmarktes (s. Kap 1.1). Kinder und Jugendliche wachsen in einer Zeit auf, in der Geldgewinnspiele vielfältigster Art weitverbreitet sind und die Teilnahme daran zumindest für Erwachsene jederzeit problemlos möglich ist. Kritiker dieser Entwicklung merken an, dass das Gefahrenpotenzial des Glücksspielens deshalb leicht unterschätzt wird und dass auch die rechtliche Zugangsbeschränkung die Glücksspielteilnahme Minderjähriger u.u. nicht verhindern kann: Governments throughout the world have made gambling readily accessible to everyone. While in most cases gambling remains an illegal activity for adolescents, there is little doubt that their resourcefulness enables them to readily access both legal and illegal gambling venues. This is the first generation of youth to spend their entire lives in a society that not only condones gambling but one in which the government often owns, supports, and advertises its products (Gupta/Derevensky 2000:116). 3. Als psychoaktive Wirkungen des Mediums Glücksspiel werden vor allem Stimulation und Erregung, euphorische Gefühle, Machtphantasien und Erfolgserlebnisse herausgestellt. Dem in Aussicht gestellten Geldgewinn wird generell und spielformenübergreifend eine hohe Bedeutung zugewiesen: Erst das Geld...sorgt für einen hohen Spielanreiz und ist für die ausgeprägte psychotrope Wirkung von Glücksspielen verantwortlich (Meyer/Bachmann 2000:1). Zudem verweist die Fachliteratur auf bestimmte Merkmale des Spielgeschehens, die das Stimulations- und Gefährdungspotenzial einzelner Spiel- und Wettformen bestimmen. Dazu zählen die Ereignisfrequenz, das Auszahlungsintervall, das Ausmaß der persönlichen Beteiligung und die Kompetenzanteile des Spiels, die Variabilität der Einsätze und Gewinnchancen, die Wahrscheinlichkeit des Gewinnens und das Mischungsverhältnis der Ausschüttung, die Assoziation mit anderen Interessen 12, die Art des Einsatzes sowie Ton-, Licht- und Farbeffekte. In ihren auf die o.g. Aspekte bezogenen Ausführungen kommen Meyer/Bachmann (2000) zu dem Ergebnis: Vor allem, wenn immer wieder über einen längeren Zeitraum intensive Lustgefühle realisierbar sind und ein längerfristiges Abtauchen aus der Alltagsrealität möglich ist, dann ist ein höheres Suchtpotenzial gegeben. Bezogen auf die in der Bundesrepublik Deutschland angebotenen Glücksspiele gilt dies für: Glücksspiele in Spielbanken, Geldspielautomaten, Pferdewetten..., illegales Glücksspielen und Börsenspekulationen (Meyer/ Bachmann 2000:68) 13. Als riskant gelten bislang vor allem die kontinuierlichen Glücksspiele (Dickerson 1993), d.h. Glücksspiele mit hoher Ereignisfrequenz bzw. rascher Spielabfolge. In diesem Zusammenhang wird auch dem Rubbellotto ein Gefährdungspotenzial zugesprochen, das nach Einschätzung deutscher Spielsuchtexperten allerdings eher gering zu veranschlagen ist. Im Zuge der attraktivitätssteigernden Umgestaltungen klassischer Lotterieangebote und der Einführung neuer Spiel- und Wettformen geraten nun auch andere Angebote des Deutschen Lot- Schließlich sind alle Entwicklungsaufgaben so zu verbinden, dass eine Identität entstehen kann, die auf einem stabilen Selbstwertgefühl basiert (vgl. Engel/Hurrelmann 1993). 12 Eine enge Verknüpfung mit anderen Interessen (dem Interesse an bestimmten Sportarten) ist insbesondere beim Bewetten von Sportereignissen gegeben; diese Verknüpfung steigert die Attraktivität des Glücksspiels und erhöht damit ggf. das Suchtpotenzial (vgl. Meyer/Bachmann 2000:67). 13 International betrachtet, zählen verschiedene Sportwetten (v.a. Pferdewetten), unterschiedliche Kasinospiele (v.a. Roulette), Karten- und Würfelspiele, verschiedenste Lotterieformen, Geldspielautomaten und riskante Börsenspekulationen zu den gängigsten Glücksspielarten, die zu behandlungsrelevanten Problemen führen können wobei sich erhebliche Unterschiede finden in der Bedeutsamkeit, die diesen Glücksspielarten in verschiedenen Ländern zukommt (vgl. Petry 1996:24). 12

17 to- und Totoblocks in den Blick, die zwar einen eher langgestreckten Spielverlauf haben und diskontinuierlich angelegt sind, aber auch Merkmale wie die persönliche Einbeziehung oder (vermeintliche) Kompetenzanteile aufweisen, die sie als potenziell süchtigmachende Glücksspiele qualifizieren (s. Kap. 3). Festzuhalten bleibt, dass unterschiedliche strukturelle Merkmale des Spielgeschehens als Spielanreize fungieren und dass verschiedene Spiel- und Wettformen in je spezifischer Weise zur Entstehung eines problematischen Spielverhaltens beitragen können. Die Glücksspielsucht wird heute vielfach als eine Art Prototyp der stoffungebundenen Suchtformen diskutiert und Überblicksarbeiten zum Thema behandeln sie an an prominenter Stelle (Gross 1995; Poppelreuther/Gross 2000). Zudem zeigt sich, dass die Konzeptualisierung neuer Suchtformen in wichtigen Aspekten durch das nun weithin bekannte Krankheitsbild beeinflußt ist 14. Wenngleich die Suchtdefinition den Diskurs um gestörtes Glücksspielen in weiten Teilen dominiert, kann diese ursächliche Bestimmung noch keineswegs als erwiesen gelten. Dies zeigt sich u.a. darin, dass das Krankheitsbild Pathologisches Glücksspielen im DSM den Störungen der Impulskontrolle zugeordnet ist und eine nosologische Klassifikation als stoffungebundene Abhängigkeit bislang nicht in Betracht gezogen wird. Der aktuelle Expertenbericht des National Research Council stellt in diesem Zusammenhang fest: (T)he basis for believing that pathological gambling should be classified as an addiction is almost entirely theoretical (NRC 1999:37). Auch der Herausgeber der ersten themenspezifischen Fachzeitschrift Journal of Gambling Studies plädiert für einen vorsichtigen Umgang mit dem Suchtbegriff (Shaffer 1999) und im deutschen Glücksspieldiskurs stehen sich unterschiedliche Expertenmeinungen und Untersuchungsergebnisse gegenüber. So halten Saß/Wiegand (1990), Brengelmann (1991), Bühringer/Türk (1999, 2000) und andere dem Spielsuchtkonzept wichtige theoretisch und empirisch begründete Einwände entgegen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die fehlende Konsensbildung in Hinblick auf ein geeignetes ätiologisches Modell für die Erklärung pathologischen Spielverhaltens derzeit daran (liegt), dass es zuwenig empirisch gesichertes Wissen dazu gibt (Bühringer/Türk 1999:61). Die zitierten Autoren heben mit Blick auf die teilweise hitzige Debatte hervor, dass diese mit der Annahme zusammenzuhängen scheint, dass bei Gültigkeit des Suchtkonzepts eine massive Problematik per se und ohne weiteres erwiesen sei, während die Ablehnung des Konzepts mit dem Fehlen jedweder Problematik gleichzusetzen wäre. Diese Annahme aber ist aus wissenschaftlicher Sicht weder plausibel noch haltbar. Beim jetzigen Kenntnisstand erscheint es demnach geboten, im therapeutischen Kontext eine offene Sichtweise einzunehmen, die es erlaubt, das individuelle Bedingungsgefüge der Störung zu analysieren (Bühringer/Türk 1999, 2000). 14 Zum Beispiel der Internetsucht ( Pathological Internet-Use ) siehe Young (1998); Zobel (2001). Als grundlegende Kritik des Suchtkonzepts im Bereich der neuen, stoffungebundenen Süchte siehe Herwig-Lempp (1987). 13

18 3 Relevante Spiel- und Wettoptionen Eine einleitend zitierte, übergreifende Definition des Glücksspiels besagt: Im Gegensatz zu anderen Spielen im Kindes- und Erwachsenenalter entscheidet bei Glücksspielen allein oder ganz überwiegend der Zufall über Gewinn oder Verlust. Es bedarf außerdem eines äußeren Anreizes in Form eines ausgesetzten Gewinnes sowie eines Einsatzes, der mit Gewinnerwartung und Verlustrisiko verbunden ist. In der Regel wird mit und um Geld gespielt (Meyer/Bachmann 2000:1). Die Durchsicht der Fachliteratur verdeutlicht, dass fließende Übergänge zu anderen Spielformen in Rechnung zu stellen sind. Bei einigen der als Glücksspiele diskutierten Spiele ist neben der notwendigen Portion Glück auch ein bestimmtes Wissen oder Können mitentscheidend d.h., sie besitzen einen Kompetenzanteil, der sie als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert. Auch gilt selbst der Geldeinsatz stellenweise als nicht zwingend erforderlich, um ein Spiel zumindest als Vorläufer des Glücksspiel auszuweisen. So zählt Griffiths (1995) z.b. kindliches Murmelspiel und Kartenspiele ohne Geldeinsatz zu den Vor- bzw. Einstiegsformen des Glücksspiels (s.u.). Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden demgegenüber allein Gewinnspiele um Geld fokussiert. Der Spielausgang ist nicht in jedem Fall ausschließlich vom Zufallsprinzip abhängig, sondern wird zum Teil auch durch ein Vorwissen bzw. durch Fertigkeiten des Spielers mitbestimmt. Die Auswahl der Spiel- und Wettoptionen erfolgte nach Maßgabe der Forschungsliteratur zum Glücksspielen im Kindes- und Jugendalter und ersten Einschätzungen von Praktikern im Problembereich (Suchtberatern und Präventionsfachkräften in Schulen). Als nichtkommerzielle Formen sind demnach insbesondere selbstorganisierte Kartenspiele, Würfel- und Geschicklichkeitsspiele zu berücksichtigen. Als relevante kommerzielle Glücksspieloptionen kommen v.a. Geldspielautomaten, die Oddset-Sportwette, das Rubbellotto, Lotto 6 aus 49 und CyberLotto als Internetangebot in Betracht. Den folgenden Ausführungen zu den unterschiedlichen Spiel- und Wettoptionen vorauszuschicken bleibt, dass relevante Geldbeträge (Einsätze und Gewinne) überwiegend in der gültigen europäischen Währung angegeben sind. Wie schon im ersten Kapitel, werden stellenweise aber auch DM-Beträge (mit)genannt, z.b. wenn sich die Darstellung auf Informationsquellen bezieht, die die neue Währung noch nicht berücksichtigen. 3.1 Selbstorganisierte Geldgewinnspiele Selbstorganisierte Karten-, Würfel- und Geschicklichkeitsspiele - wie 17+4, Skat, Poker, Knobeln, Backgammon, Billiard, Darts und Tischfußball - sind weitverbreitete Freizeitunternehmungen, die kaum einer Erläuterung bedürfen. Sie finden im Rahmen von Spieleabenden statt, ergeben sich vielfach aber auch ganz ungeplant bei unterschiedlichsten Gelegenheiten und werden sowohl als Hobby wie auch als schlicht unterhaltsamer Zeitvertreib mit Freunden und Bekannten ausgeübt 15. Wenn um Geldeinsätze und Gewinne mit Vermögenswert gespielt wird, können die Spiele ihren 15 Von den kommerziellen Formen wie bspw. den Kasinovarianten des Kartenspiels - kann im Rahmen dieser Darstellung abgesehen werden, da sie für Kinder und Jugendliche kaum zugänglich sein dürften. Die Teilnahme an Black Jack u.a. Formen des Großen Spiel ist i.d.r. nur nach Vorlage eines gültigen Ausweises beim Betreten der Spielbank möglich (s. Kap. 1.2); hinzu kommt, dass Spielbankmitarbeiter hier in direktem Kontakt mit den Teilnehmern stehen. 14

19 tendenziell harmlosen Charakter aber ggf. für einige der Spieler einbüßen. Hier ist zu berücksichtigen, dass Spieler den Vermögenswert eines Geldbetrags in Abhängigkeit von ihren Lebensverhältnissen ganz unterschiedlich bewerten können: Für einen jungen Menschen, der nur über ein geringes Einkommen verfügt, dürfte ein Gewinn oder Verlust von beispielweise 200 DM ebenso bedeutungsvoll sein, wie der 10fache Betrag für einen finanziell bessergestellten Spieler (Meyer/Bachmann 2000:9). Für Kinder und Jugendliche sind vermutlich schon weit geringere Beträge relevant - insbesondere für diejenigen, deren Einkommen sich ausschließlich aus niedrigen Taschengeldbeträgen speist. Den o.g. selbstorganisierten Geldgewinnspielen wird im Problemdiskurs aber nur seltenst per se ein Gefährdungspotenzial zugeschrieben. Begründet ist dies wohl darin, dass hier von eher geringen Geldeinsätzen ausgegangen wird und man annimmt, dass der soziale bzw. gesellige Charakter des Spielens i.d.r. gewährleistet, dass es nicht zu problematisch verändertem Spielverhalten kommt. In der Bezugnahme auf einfache Kinderspiele - genannt werden Kartenwerfen, Murmelspiele, aber auch Kartenspiele wie hebt Griffiths (1995) vielmehr einen anderen Aspekt deutlich hervor. Demnach handelt es sich hier um das Sammeln erster Erfahrungen mit zumindest glücksspielähnlichen Spielformen 16. Ein wichtiger Spielanreiz besteht demnach für Kinder zunächst in der sozialen Anerkennung, die z.b. dem Gewinner eines Kartenspiels zukommt; mit fortschreitendem Alter kommen hier auch Geldeinsätze ins Spiel: (B)y the age of 12 years old large numbers of children play pontoon (also called twenty-one or blackjack ), at which stage money stakes might begin to appear. This is often a child s first non-commercial exposure to real gambling and is usually acquired from playing with the family. Within peer groups, the card game provides an area where skill is displayed and an adolescent s fantasies are lived out. (These examples) could all be considered as precursors to gambling if not actual gambling itself (Griffiths 1995:49f). Komplexere Spielformen wie Skat oder Billiard weisen i.d.r. höhere Anforderungen an die Mitspieler und damit andere bzw. zusätzliche Spielanreize auf. Im Zentrum öffentlichen Interesses und des wissenschaftlichen Diskurses aber stehen die kommerziellen Geld- bzw. Glücksspiele, die im Folgenden ausführlicher behandelt werden. 3.2 Kommerzielle Angebote Geldspielautomaten Die Geldspielautomaten standen von Beginn an im Zentrum der deutschen Debatte um die Spielsucht; auch die zu Anfang der 80er Jahre einsetzende Debatte um den Jugendschutz im Glücksspielbereich konzentrierte sich auf diese Spieloption (s. Swoboda 1990:9ff). Ganz allgemein gesprochen handelt es sich um Automaten, in die eine Geldmünze eingeworfen wird, ein Zufallsmechanismus für den Spielablauf bestimmend ist und in Abhängigkeit vom Spielausgang eine direkte Auszahlung erfolgt. Die Geräte besitzen keinerlei Kompetenzanteil (vgl. Petry 1996:26). Zwei 16 (T)here are a number of games that bear a strong resemblance to gambling behavior and could be argued to provide gambling experiences....(i)n games involving winners and losers the real prize is often status as opposed to positive material gain (Griffiths 1995:48). 15

20 Varianten sind zu unterscheiden: Zum einen diejenigen Geräte, die auch rechtlich als Glücksspielautomaten gelten und die vielfach auch als Einarmige Banditen bezeichnet werden. Der Spieler wirft seinen Geldeinsatz ein - Meyer/Bachmann (2000) zufolge bis zu umgerechnet , bedient die Startvorrichtung und die Ausspielung der Gewinnsymbole erfolgt auf den rotierenden Walzen des Automaten. Die Spieldauer beträgt im Schnitt nur wenige Sekunden; der Mindesteinsatz liegt bei 0.50 und es gilt: Je höher der Einsatz pro Gewinnlinie, desto höher der mögliche Gewinn. Je mehr Linien pro Spiel, desto höher die Gewinnchancen. Im Falle einer Gewinnkombination kann der Gewinn über DM, also über betragen bei Ausspielung eines Jackpots ist sogar ein Gewinn von umgerechnet über 1 Mio. möglich (vgl. Meyer/Bachmann 2000:12). Die Glücksspielautomaten befinden sich ausschließlich in Spielbanken bzw. Spielkasinos, sind dort separat z.t. auch in Dependancen aufgestellt und zählen zum sog. Kleinen Spiel. Dem Spielsuchtforscher Meyer zufolge verschiebt sich das Interesse der Spieler (weltweit) seit längerem zugunsten der Automaten, über die die deutschen Spielbanken im Jahr 2001 mehr als 70% ihres Gesamtertrags erwirtschafteten (Meyer 2003:96). Die zweite und in Hinblick auf Kinder und Jugendliche weitaus relevantere - Variante sind die offiziell als Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit bezeichneten Geldspielautomaten, die im rein rechtlichen Sinne allerdings nicht zu den Glücksspielen zählen 17. Es handelt sich hier üblicherweise um Wandgeräte, die mittels einer elektronischen Steuerung drei Walzen oder Scheiben mit unterschiedlichen Symbolen in Gang setzen und per Zufall wieder abschalten. Bei festgelegten Kombinationen von Symbolen oder Zahlen wird ein Gewinn ausgeschüttet. Die Mindestauszahlungsquote beträgt 60% der um den Umsatzsteuersatz reduzierten Einsätze (vgl. Meyer/Bachmann 2000:12). Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit unterliegen dem Gewerberecht und dürfen in Spielhallen, Gaststätten und anderen Orten in begrenzter Anzahl aufgestellt werden 18. Es gelten eine Reihe von Vorschriften der Spielverordnung, die verhindern sollen, dass es zu Gewinnen und Verlusten mit Vermögenswert kommt, um so die Abgrenzung zu den Glücksspielen aufrechtzuerhalten. So ist der Höchsteinsatz bei den Zufallsspielgeräten auf 0.20 und der Höchstgewinn auf 2 pro Spiel beschränkt. Auch die Mindestspieldauer pro Spiel ist vorgegeben; seit Verabschiedung des Euro-Einführungsgesetzes beträgt sie 12 Sekunden. Spielsuchtexperten halten allerdings dagegen, dass mittlerweile bedingt durch die von der Automatenindustrie vorgenommene Verknüpfung von Spielabläufen - an den Geräten sehr wohl Gewinne und Verluste von Vermögenswert auf dem Spiel stehen: Das hier als entscheidend geltende Spezifikum der heute in Deutschland aufgestellten Geldspielautomaten besteht in der Möglichkeit von Sonderspielserien, bei denen eine hohe, sich aufsummierende Gewinnmöglichkeit gegeben ist, und der Möglichkeit zum Risikospiel, bei der die Gewinne des Grundspiels schrittweise auf eine größer werdende Anzahl von Sonderspielen nach dem Alles-oder-Nichts Prinzip erhöht werden können (vgl. Petry 17 Daneben sind seit 1993 sog. Fun-Game Automaten auf dem Markt, die als reine Unterhaltungsautomaten in Spielhallen und Gaststätten aufgestellt sind und eigentlich nur Punkt- und Medaillen (Token)-Gewinne ermöglichen. Meyer/Bachmann zufolge kommt es hier aber auch zu illegalen Geldauszahlungen durch den Umtausch der Token durch den Aufsteller oder unter den Spielern selbst (s. Meyer/Bachmann 2000:19). 18 In Schank- und Speisewirtschaften, in Beherbergungsbetrieben sowie in Wettannahmestellen konzessionierter Buchmacher dürfen höchstens 2 Geld-Gewinn-Spielgeräte aufgestellt werden. In sogenannten Spielstätten in denen der Ausschank alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten ist und ähnlichen Unternehmen höchstens 10 Geräte, wobei pro Gerät rechnerisch mindestens 15 m 2 Grundfläche vorhanden sein müssen. 16

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