GEMEINDE WUSTERMARK FORTSCHREIBUNG LÄRMAKTIONSPLAN. Bürgerversammlung

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1 GEMEINDE WUSTERMARK FORTSCHREIBUNG LÄRMAKTIONSPLAN Bürgerversammlung

2 Spiekermann GmbH Consulting Engineers, NL Berlin Fachbereich Verkehrsplanung und technik Verkehrsentwicklungsplanung Verkehrsmodelle, Verkehrstechnische Untersuchungen Planung von Lichtsignalanlagen Planung bauzeitlicher Verkehrsführungen Unfalluntersuchungen Lärmaktionsplanung, Luftreinhalteplanung ÖPNV: Nahverkehrspläne, Standardisierte Bewertungen, Kosten-Nutzen- Untersuchungen Fachbereich Verkehrsanlagen: Straßen, Schienenwege Fachbereich Verkehrsbauwerke: Brücken, Stützwände, Schallschutzwände etc. Fachbereich Wasser & Umwelt Revitalisierung von Altstandorten / Baureifmachung Erkundung und Sanierung von Altlasten Gebäudeschadstofferkundung / Gebäudesanierung / Rückbauplanung Kanalplanung/-sanierung, Abwassersysteme 2

3 SPIEKERMANN-PROJEKTTEAM LÄRMAKTIONSPLANUNG Frau Dipl.-Ing. Gudrun Holtz, Verkehrsingenieurin, Projektleiterin Herr Dipl.-Ing. Markus Zahn, Verkehrsplaner Frau Dipl.-Ing. Ute Stöß, Verkehrsplanerin Herr Andreas Kleim, GIS-Bearbeiter 3

4 INHALT DES VORTRAGS Grundlagen der Lärmaktionsplanung Lärmkartierung Straßenverkehr: Vergleich Ruhige Gebiete Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr Umsetzung von Lärmaktionsplänen Fortschreibung des Maßnahmenkatalogs Neue Maßnahmen

5 VERANLASSUNG EU-Umgebungslärmrichtlinie Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Bundesimmissionsschutzgesetz, sechster Teil 47a-f des BImSchG zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 24. Juni

6 ZIELSTELLUNG Vermeidung bzw. Minderung von Umgebungslärm Verminderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen Verbesserung des Wohnwerts Aufwertung als Wohn- und Investitionsstandort Schutz ruhiger Gebiete Schaffung einer festgeschriebenen Grundlage zum Lärmschutz als Basis kommunaler Planung 6

7 UMSETZUNGSSTUFEN 1. Stufe 2008 Erstellung strategischer Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz pro Jahr Haupteisenbahnstrecken > Züge pro Jahr Erstellung von Lärmaktionsplänen bis zum 18. Juli 2008 Fortschreibung / 2. Stufe 2013 Erstellung / Aktualisierung strategischer Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz pro Jahr Haupteisenbahnstrecken > Züge pro Jahr Erstellung von Lärmaktionsplänen bis zum 18. Juli 2013 Fortschreibungen alle 5 Jahre Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen 7

8 VERFAHRENSABLAUF Lärmkartierung (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, LUGV) Vorprüfung und Festlegung Planungsumfang Prüfung und Auswertung der Lärmkartierung Überprüfung Maßnahmenumsetzung 1. Stufe Entwurf Maßnahmenkatalog (Fortschreibung/Neue Maßnahmen) Beteiligung Öffentlichkeit Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen Überarbeitung Maßnahmenkatalog Aufstellung Entwurf Lärmaktionsplan Beschluss des Lärmaktionsplanes durch Gemeindevertretung EU-Berichterstattung 8

9 VERFAHRENSABLAUF BEZOGEN AUF DEN LÄRMAKTIONSPLAN DER GEMEINDE WUSTERMARK Erstellung Lärmaktionsplan der Gemeinde Wustermark 1. Stufe Beschluss des Lärmaktionsplanes Stufe 1 durch die Gemeindevertretung am Lärmkartierung LUGV (Straßenverkehr) vom Lärmkartierung Eisenbahnbundesamt (Eisenbahnstrecken) liegt noch nicht vor Erstellung Lärmaktionsplan 2. Stufe gemäß Verfahrensablauf 9

10 UMSETZUNG VON LÄRMMINDERUNGS-MAßNAHMEN Lärmaktionspläne sind Bedarfsplanung und rechtlich unverbindlich! Durchsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung nur nach deutschem Recht: Andere Ermittlungsverfahren (Messung / Berechnungsvorschriften) Unterscheidung nach Verursacher (Kfz / Bahn / Flugzeuge / Gewerbe) und bestehendem oder geplantem Lärm. Beim Lärm sind nicht alle Menschen gleich. Bestand: Straßenverkehr: Beschränkungen nach StVO 45 + Lärmschutz-Richtlinien StV 2007: zulässige Höchstgeschwindigkeit Lkw-Verbot / Tonnage-Begrenzung widersprüchliche Formulierungen sehr hohe Richtwerte: db(a) tags, db(a) nachts Abwägung erforderlich An zu lauten Straßen: kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster o. ä. Gewerbelärm: TA Lärm viel besserer Schutz Planung: 16. BImSchV: mittelhohe Grenzwerte: db(a) tags db(a) nachts Bebauungspläne: DIN Niedrige Orientierungswerte: db(a) tags db(a) nachts Gewerbe: TA Lärm 10

11 Ursachen von Straßenlärm: Motorgeräusch und Rollgeräusch Quelle: Thomas Beckenbauer Müller-BBM GmbH, Planegg

12 VERURSACHERPRINZIP? Lärmgrenzwerte für Reifen und Fahrzeugmotoren sind von der EU geregelt: EU-Reifenverordnung von 2001: enthält jährliche Absenkung der zulässigen Reifengeräuschpegel von 2007 bis 2009 auf max. 79 db(a). 2009: keine weitere Absenkung, nur Kennzeichnung Februar 2013: EU-Parlament beschließt Verordnung zu Geräuschpegeln von Kraftfahrzeugen: nach Gewicht, Motorleistung, Zahl der Sitzplätze bzw. zulässiges Gesamtgewicht Lärmzuschlag für Geländefahrzeuge Nur geringe Absenkungen in 2 Stufen nach 6 und 8 Jahren Bis zu 81 db(a) bleiben zulässig Die Ergebnisse der 1. Stufe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (2008) führen nicht zu weiteren Lärmminderungen auf Fahrzeugseite. Technische Möglichkeiten der Lärmdämmung werden nicht ausgeschöpft. 12

13 LÄRMKARTIERUNG STRAßENVERKEHR Der Lärm wird nach EU-Vorschrift berechnet, nicht gemessen! Eingangsdaten: Schall-Emission Verkehrsstärke (DTV) Schwerverkehrsanteil (Lkw über 3,5 t) Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Straßenbelag Schall-Immission Digitales Geländemodell mit Gebäuden Einwohnerzahl 13

14 LÄRMSCHWERPUNKTE IN WUSTERMARK Von A10 und B5 verlärmte Wohnbereiche: Zeestower Straße Berliner Allee Kietzstraße Priorter Dorfstraße 14

15 LÄRMKARTIERUNG ZEESTOWER STRAßE: L DEN = 24 STD Berechnung 2012 mit v = 120 km/h Ist: v = 100 km/h => ca. 3 db(a) zuviel! 15

16 LÄRMKARTIERUNG ZEESTOWER STRAßE: L NIGHT = NACHTS Berechnung 2012 mit v = 120 km/h Ist: v = 100 km/h => ca. 3 db(a) zuviel! 16

17 LÄRMKARTIERUNG BERLINER ALLEE: L DEN = 24 STD

18 LÄRMKARTIERUNG BERLINER ALLEE: L NIGHT = NACHTS

19 LÄRMKARTIERUNG KIETZSTRAßE: L DEN = 24 STD Berechnung B5 mit v = 120 km/h Ist: v = 100 km/h => ca. 3 db(a) zuviel! 19

20 LÄRMKARTIERUNG KIETZSTRAßE: L NIGHT = NACHTS Berechnung B5 mit v = 120 km/h Ist: v = 100 km/h => ca. 3 db(a) zuviel! 20

21 LÄRMKARTIERUNG PRIORTER DORFSTRAßE: L DEN = 24 STD

22 LÄRMKARTIERUNG PRIORTER DORFSTR.: L NIGHT = NACHTS

23 RUHIGE GEBIETE Flächen, deren Nutzung mit hoher Ruheerwartung verbunden ist, sollen als Ruhige Gebiete erhalten und vor Verkehrslärm geschützt werden. Ruhiges Gebiet Lärmaktionsplan 2008 Keine Veränderung geplant. 23

24 STRATEGIEN ZUR LÄRMMINDERUNG Vermeidung und Verlagerung Beseitigung oder Verlagerung der Lärmquellen aus dem Konfliktbereich Pegelminderung Lärmminderung an der Quelle (Emissionsort), hier: Fahrzeug und Fahrbahn Aktiver und passiver Schallschutz Lärmminderung im Ausbreitungsweg bzw. am Immissionsort Homogenisierung Gleichmäßige Lärmverteilung, Verringerung besonders störender Geräusche und Pegelspitzen 24

25 MAßNAHMEN ZUR LÄRMMINDERUNG Infrastrukturmaßnahmen Aktiver Schallschutz (Lärmschutzwand, -wall) Lärmmindernder Fahrbahnbelag (Asphalt anstatt Pflaster, lärmarmer Asphalt) Straßenraumgestaltung (Abrücken der Fahrbahn, Begrünung Straße/Gebäude) Passiver Schallschutz (Lärmschutzfenster) Ggf. Ortsumfahrung (nur bei überwiegendem Durchgangsverkehr) Verkehrsregelung Lkw-Verbot /Tonnagebegrenzung Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit (z. B. innerorts auf 30 km/h) Verstetigung des Fahrverlaufs (Koordinierung LSA, Kreisverkehrsplätze) Verkehrsplanerische Maßnahmen Verlagerung von Kfz-Verkehren in weniger sensible Bereiche (Umleitungen) Vermeidung von Kfz-Verkehren (lärmschutzgerechte Bauleitplanung) Verlagerung von Kfz-Verkehren auf leisere Verkehrsmittel (Umweltverbund) 25

26 UMSETZUNG VON LÄRMMINDERUNGS-MAßNAHMEN Indirekte Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Einfluss der Gemeinde auf Bundesstraßen und Bundesschienenwegen sehr begrenzt, da sie weder Baulastträger noch zuständige Verkehrsbehörde ist. Zuständig für A10 und B5: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) Lärmsanierung bestehender Verkehrswege ist nicht gesetzlich verankert. freiwillige Leistung Vorratsplanung sinnvoll: Lärmaktionsplan als Bedarfsplan Die Gemeinde kann auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hinwirken: Anforderungen an den Landesbetrieb Straßenwesen herantragen, die dieser im Rahmen seines Ermessens zu berücksichtigen hat. Information der betroffenen Anwohner über eigene Ansprüche und Fördermöglichkeiten 26

27 UMSETZUNG VON LÄRMMINDERUNGS-MAßNAHMEN Direkte Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Lärmminderungsmaßnahmen an Gemeindestraßen, z. B. Tempo 30, Lkw-Verbot Lärmschutzgerechte Bauleitplanung: Standortwahl Wohn- + Gewerbegebiete mit geringer Verkehrserzeugung / entlang ÖPNV-Achsen, Stadt der kurzen Wege Im Rahmen der Flächennutzungsplanung und Bauleitplanung sollten keine neuen Wohngebiete in der Nähe von Hauptverkehrswegen geplant werden Vorgaben in Bebauungsplänen: zur Herstellung von Schallschutzwänden bzw. wällen zum Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen für weniger lärmempfindliche Gebäudenutzungen an Hauptverkehrswegen zum Schutz dahinter liegender Wohngebäude Nutzung von Förderprogrammen (Eigenanteil beachten!) Ggf. Vorratsplanung für Förderprogramme Schutz Ruhiger Gebiete mit Flächennutzungsplan und Bauleitplanung 27

28 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG 2008 Kurzfristige Maßnahme: Prüfung und ggf. Modifizierung der bereits bestehenden Ausrichtung des Park-and-Ride- Konzeptes auf den Bahnanschluss durch einen Shuttleservice zum Bahnhof Elstal Umgesetzt: Parkplätze an den Bahnhöfen Elstal und Wustermark Einführung Gemeindebuslinie 662 vom Bahnhof Elstal über das DOC zum Bahnhof Priort und zurück über Buchow- Karpzow, Hoppenrade und Wustermark Kurzfristig geplant: Bau eines Aufzuges im Bahnhof Wustermark in diesem Jahr. 28

29 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG 2008 Kurzfristige Maßnahme: Prüfung und Weiterentwicklung der derzeitigen Einschränkungen für LKW-Verkehr in den Siedlungskernen; z.b. Einschränkung der Lieferzeiten und Fahrverbote für Lkw in bestimmten Bereichen Umgesetzt: Ortsteile Elstal und Wustermark: Die Straßen - außer Hauptverkehrsstraßen - wurden zu Tempo-30 Zonen erklärt. Auf allen Straßen gilt ein Lkw- Verbot (ab 7,5 t), Anlieger sind frei. Erschließung Elstal für Kfz nicht mehr über Alter Spandauer Weg (Sackgasse für Kfz), sondern über Puschkinstr., Maulbeerallee und Bahnhofstr. 29

30 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG 2008 Kurzfristige Maßnahme: Geschwindigkeitsreduzierungen auf B 5 und A 10 Zulässige Höchstgeschwindigkeiten im damaligen Bestand: A10: 120 km/h. B5: 120 km/h, im Bereich der Autobahnanschlussstellen Spandau (Kreuz und südlich gelegener Halbanschluss) 100 km/h Umgesetzt: B5: Absenkung auf 100 km/h; im Bereich der Autobahnanschlussstellen Spandau (Kreuz und südlich gelegener Halbanschluss) Absenkung auf 80 km/h Kurzfristig geplant (Antrag an LS): A10: Absenkung auf 100 km/h in den Bereichen Dyrotz und Priort. B5: Aufhebung des 100 km/h-abschnitts zwischen den Autobahnanschlussstellen (Bereich Dyrotz), Verlängerung des 80 km/h- Abschnitts bis in den Bereich Zeestower Str. B5: Absenkung der Ausfahrt Zeestower Chaussee auf 80 km/h. 30

31 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG 2008 Mittelfristige Maßnahme: Instandhaltung der Fahrbahnoberfläche B 5/ A 10 Langfristige Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahnoberflächen B 5 und A 10 Umgesetzt : Fahrbahn B5 westlich des DOC wurde 2011 erneuert. Mittelfristig geplant: (Antrag an LS): Lärmarmer Asphalt auf der A10, insbesondere in den Bereichen Dyrotz und Priort, und auf verbleibendem Abschnitt der B5, insbesondere in den Bereichen Dyrotz und Zeestower Str. Langfristig: Lärmarmer Asphalt im 2011 erneuerten Abschnitt der B5. 31

32 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG 2008 Mittelfristige Maßnahme: Verstetigung des Verkehrs auf der B 5 (Verkehrsfluss begünstigen durch Verkehrsorganisation, Spitzenbelastungen vermeiden) Geplant: Kontaktaufnahme mit dem LS und Hinweise zur Verstetigung geben 32

33 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG 2008 Langfristige Maßnahme: Siedlungsplanung außerhalb verlärmter Bereiche Umgesetzt : keine neuerliche Planungen seit 2008 Geplant: Maßnahme bleibt erhalten 33

34 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG 2008 Langfristige Maßnahme: Langfristige Stärkung des ÖPNV (DOC) Umgesetzt: Einführung Buslinie 662 vom Bahnhof Elstal über das DOC zum Bahnhof Priort und zurück Mittelfristig geplant: Verbesserung ÖPNV- Anbindung von Karls Erdbeerhof durch weitere Bushaltestelle der Linie 663 vom Bahnhof Elstal Langfristig geplant: attraktive ÖPNV-Anbindung von Karls Erdbeerhof aus Richtung Potsdam 34

35 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG 2008 Langfristige Maßnahme: Verbesserung des Radwegenetzes Mittelfristig geplant: Ausbau touristisches Radwegenetz einschließlich Wegweisung zur Erschließung von Karls Erdbeerhof an die Bahnhöfe Elstal und Priort Langfristig geplant: Ausbau touristisches Radwegenetz einschließlich Wegweisung zur Verknüpfung der Wustermarker Sehenswürdigkeiten (Döberitzer Heide, Olympisches Dorf, Rangierbahnhof, Karls Erdbeerhof ) miteinander und mit den Bahnhöfen. 35

36 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG 2008 Langfristige Maßnahme: Lärmschutzwände entlang der betroffenen Gebiete durch den Landesbetrieb Straßenwesen (Dyrotz, Priort-Dorf) Umgesetzt: Antrag an LS ergab Antragsmöglichkeit für Eigentümer von 2 Häusern für Zuschüsse zu Lärmschutzfenstern (Schreiben des LS vom ). Das Konjunkturpaket II des Bundes konnte aufgrund des Eigenanteils der Gemeinde nicht genutzt werden. Kurzfristig geplant: Überprüfung Bescheid des LS und ggf. neuer Antrag: Korrektur Gebietseinstufung, Korrektur Anzahl Betroffene. 36

37 FORTSCHREIBUNG MAßNAHMENKATALOG Neue Maßnahmen 2013 Die geplante Tank- und Rastanlage soll entweder so weit von Wohnhäusern entfernt errichtet werden, dass diese keinem zusätzlichen Lärm ausgesetzt werden oder das Planverfahren soll genutzt werden, um eine Lärmschutzwand für Priort durchzusetzen. Langfristig: Schallschutzmaßnahmen der DB an den Bahnstrecken in den Bereichen Am Weiler, Wernitz (vorhandene LSW wirkt nicht ausreichend) und Priort. Langfristig: Lärmschutz an der Quelle durch anspruchsvolle Vorgaben zu Grenzwerten von Kfz und Reifen (EU-Richtlinien) 37

38 FORTSCHREIBUNG LÄRMAKTIONSPLAN Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 38

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