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1 Holcim Ltd GV-Einladung und Aktionärsinformation

2 2 Important note The purpose of this information brochure is to provide information to the shareholders of Holcim Ltd on the increase in capital which is to be proposed to the annual general meeting of Holcim Ltd on 7 May 2009 in the context of the distribution of a stock dividend only. This information brochure is not an offer to sell or a solicitation of offers to purchase or subscribe to shares. This brochure is not an offering circular within the meaning of Article 652a of the Swiss Code of Obligations, nor is it a listing prospectus as defined in the listing rules of the SIX Swiss Exchange or a prospectus under any other legislative or regulatory provisions. Copies of this information brochure may not be sent to countries, or distributed in or sent from countries, in which this is barred or prohibited by law. This document is not a prospectus for the purposes of Directive 2003/71/EC (the Prospectus Directive ). The issue of the tradeable entitlements and the shares is not an offer of securities to the public for the purposes of the Prospectus Directive and, accordingly, no prospectus is required. The issue of the tradeable entitlements and the shares is not an offer to sell or a sale within the meaning of the U.S. Securities Act of The communication of this document is not being made, and such document has not been approved, by an authorised person for the purposes of section 21 of the Financial Services and Markets Act Accordingly, such documents and/or materials are not being distributed to, and must not be passed on to, the general public in the United Kingdom, and are only for circulation to: (a) persons outside the United Kingdom; or (b) those persons within the United Kingdom falling within Article 43 of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (the Order ) (all such persons together being referred to as relevant persons ). This communication must not be acted on or relied on by persons who are not relevant persons. Any investment or investment activity to which this communication relates is available only to relevant persons and will be engaged in only with relevant persons.

3 3 Inhaltsverzeichnis Brief an die Aktionärinnen und Aktionäre der Holcim Ltd 4 Einladung zur 97. ordentlichen Generalversammlung 5 Wichtige Fakten zur Aktiendividende und voraussichtlicher Zeitplan 11 Wie funktioniert die Aktiendividende? 12 Was muss ich als Holcim-Aktionär(in) unternehmen? 19 Steuerliche Aspekte 20 Häufig gestellte Fragen 23

4 4 Brief an die Aktionärinnen und Aktionäre der Holcim Ltd Liebe Aktionärinnen und Aktionäre Es ist Politik von Holcim, einen Drittel des Konzerngewinns vom Anteil der Aktionäre Holcim Ltd (CHF 1,8 Milliarden im Jahr 2008) als Dividende auszuschütten. Der Verwaltungsrat hat entschieden, die Ausschüttungsquote auf diesem Niveau zu belassen. Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage, der Unsicherheit bezüglich des weiteren Konjunkturverlaufs und zur Erhaltung der Liquidität beantragt Ihnen der Verwaltungsrat jedoch, die Dividende von CHF 2.25 nicht in bar, sondern in Aktien auszurichten. Sie erhalten pro Namenaktie ein an der SIX Swiss Exchange handelbares Anrecht. 20 Anrechte berechtigen zum kostenlosen Bezug einer neuen Holcim-Aktie, die für das ganze Geschäftsjahr 2009 voll dividendenberechtigt ist. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anrechte zu verkaufen und damit einen Barerlös zu realisieren. Zur Schaffung dieser neuen Aktien schlägt Ihnen der Verwaltungsrat vor, dass Holcim eine ordentliche Kapitalerhöhung im Umfang von 5 Prozent des gegenwärtig ausgegebenen Aktienkapitals durchführt. Der Ausgabepreis der neuen Aktien entspricht dem Nennwert von CHF 2. Die Liberierung der neuen Aktien soll durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital im Betrag von rund CHF 26 Millionen in Aktienkapital und einer Zuweisung an die allgemeinen Reserven erfolgen. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass der Antrag, die Dividende in Aktien auszurichten, den Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre am besten dient. Ich freue mich, Sie an der diesjährigen Generalversammlung im Namen des ganzen Verwaltungsrates zu begrüssen. Mit freundlichen Grüssen Dr. Rolf Soiron Präsident des Verwaltungsrates 16. April 2009

5 5 Einladung zur 97. ordentlichen Generalversammlung Donnerstag, den 7. Mai 2009, um 09:30 Uhr, in der Halle 7 im Flieger Flab Museum an der Überlandstrasse 255 in Dübendorf Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates: 1. Jahresbericht, Konzern- und Holdingrechnung der Holcim Ltd mit Anhang (inklusive Entschädigungsbericht); Berichte der Revisionsstelle Antrag des Verwaltungsrates: Genehmigung des Jahresberichts, der Konzern- und Holdingrechnung der Holcim Ltd mit Anhang (inklusive Entschädigungsbericht). 2. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Antrag des Verwaltungsrates: Gewährung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Verwendung des Bilanzgewinns Antrag des Verwaltungsrates: Es wird beantragt, den Bilanzgewinn von CHF wie folgt zu verwenden: Aktiendividende 1 Zuweisung an Aktienkapital CHF Zuweisung an allgemeine Reserven CHF Verrechnungssteuer auf Aktiendividende CHF Gewinnvortrag auf neue Rechnung CHF Der theoretische Gegenwert der beantragten Aktiendividende beträgt CHF und besteht aus (a) der unentgeltlichen Ausgabe neuer Aktien mit entsprechender Erhöhung des Aktienkapitals um CHF , (b) der zu entrichtenden Verrechungssteuer auf neu geschaffenem Aktienkapital von CHF und (c) der Zuweisung an allgemeine Reserven von CHF Für weitere Informationen zur Aktiendividende siehe Abschnitt Wie funktioniert die Aktiendividende in dieser Einladung.

6 6 4. Aktiendividende; Ordentliche Kapitalerhöhung Antrag des Verwaltungsrates: Um die Ausschüttung der Aktiendividende zu ermöglichen, wird beantragt, eine ordentliche Kapitalerhöhung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen zu beschliessen: 1. Erhöhung des Aktienkapitals von bisher CHF um CHF auf CHF durch die Ausgabe von voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird gewahrt. Es findet ein Bezugsrechtshandel statt. Für jede bestehende Namenaktie wird ein Bezugsrecht ausgegeben, wobei 20 Bezugsrechte zum Bezug einer neuen Namenaktie berechtigen. Es werden keine Bruchteilsaktien ausgegeben. Nach Ablauf des Bezugsrechtshandels nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos. Nicht ausgeübte Bezugsrechte und Namenaktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, werden im Interesse der Gesellschaft verwendet. 3. Der Ausgabepreis der neu auszugebenden Namenaktien beträgt CHF 2 und die Einlagen für die neu auszugebenden Namenaktien werden durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe von CHF geleistet. 4. Die neu auszugebenden Namenaktien sind ab dem 1. Januar 2009 dividendenberechtigt. 5. Die neu auszugebenden Namenaktien haben keine Vorrechte. 6. Die neu auszugebenden Namenaktien unterstehen den in Artikel 5 der Statuten vorgesehenen Eintragungsbeschränkungen. 7. Der Verwaltungsrat soll die weiteren Modalitäten der Kapitalerhöhung bestimmen und die Kapitalerhöhung durchführen und sie beim Handelsregisteramt innert drei Monaten eintragen lassen.

7 7 5. Wahlen 5.1 Wiederwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates Wiederwahl von Adrian Loader Antrag des Verwaltungsrates: Es wird beantragt, Adrian Loader für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren in den Verwaltungsrat der Holcim Ltd wiederzuwählen Wiederwahl von Dr. h.c. Thomas Schmidheiny Antrag des Verwaltungsrates: Es wird beantragt, Dr. h.c. Thomas Schmidheiny für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren in den Verwaltungsrat der Holcim Ltd wiederzuwählen Wiederwahl von Dr. h.c. Wolfgang Schürer Antrag des Verwaltungsrates: Es wird beantragt, Dr. h.c. Wolfgang Schürer für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren in den Verwaltungsrat der Holcim Ltd wiederzuwählen Wiederwahl von Dr. Dieter Spälti Antrag des Verwaltungsrates: Es wird beantragt, Dr. Dieter Spälti für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren in den Verwaltungsrat der Holcim Ltd wiederzuwählen. 5.2 Wahl der Revisionsstelle Antrag des Verwaltungsrates: Es wird beantragt, das Mandat der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2009 der Ernst & Young AG, Zürich, zu erteilen.

8 8 6. Anpassung der Statuten, Artikel 1 Antrag des Verwaltungsrates: Es wird beantragt, den Artikel 1 der Statuten wie folgt anzupassen: Artikel 1 Unter der Firma Holcim Ltd (Holcim AG) besteht eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht von unbestimmter Dauer mit Sitz in Rapperswil-Jona (Kanton St. Gallen, Schweiz).

9 9 Unterlagen Der Geschäftsbericht 2008 mit dem Jahresbericht, der Konzern- und Holdingrechnung der Holcim Ltd mit Anhang (inklusive Entschädigungsbericht), den Berichten der Revisionsstelle und dem Antrag betreffend Gewinnverwendung liegt am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf oder kann über abgerufen werden. Den Aktionären wird er auf schriftliches Verlangen zugestellt (siehe beiliegendes Formular). Zutritt zur Generalversammlung Aktionären wird auf schriftliches Verlangen vor der Generalversammlung eine Zutrittskarte zugestellt. Stimmberechtigt sind die am 27. April 2009 im Aktienbuch als Aktionäre mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre der Holcim Ltd. Ein solches Eintragungsgesuch muss spätestens bis 27. April 2009, 08:00 Uhr, beim Aktienregister eingegangen sein. Werden nach dem 27. April 2009 Aktien veräussert, sind die Aktionäre im Umfang der veräusserten Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Vollmachterteilung Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, werden gebeten, sich durch einen anderen Aktionär, durch eine Bank, durch unsere Gesellschaft als Organvertreter oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Ris, St. Gallerstrasse 29, 8645 Jona, vertreten zu lassen. Zu diesem Zweck ist das beiliegende Vollmachtsformular zu verwenden.

10 10 Abstimmungsverfahren Es ist beabsichtigt, die Abstimmungen und Wahlen mittels elektronischem Verfahren durchzuführen. Depotvertreter Depotvertreter im Sinne des Art. 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft Anzahl, Art und Nennwert der von ihnen vertretenen Aktien frühzeitig bekanntzugeben, spätestens bis zum 7. Mai 2009, 08:30 Uhr. Als Depotvertreter gelten die dem Bundesgesetz vom 8. November 1934 über die Banken und Sparkassen unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter. Holcim Ltd Dr. Rolf Soiron Präsident des Verwaltungsrates Jona, 16. April 2009

11 11 Wichtige Fakten zur Aktiendividende und voraussichtlicher Zeitplan Datum Ereignis 7. Mai 2009 Ordentliche Kapitalerhöhung: Beschluss der Generalversammlung Eintragung der ordentlichen Kapitalerhöhung im Handelsregister 11. Mai 2009 Stichtag für die Zuteilung der Anrechte (nach Börsenschluss) Vorgehen: Zuteilung eines handelbaren Anrechts pro bestehende Holcim-Aktie Umtauschverhältnis: 20 Anrechte berechtigen zum kostenlosen Bezug einer neuen Aktie 12. Mai 2009 Ex-Datum der Anrechte Mai 2009 Dauer des Anrechtshandels an der SIX Swiss Exchange 25. Mai 2009 Stichtag für die Zuteilung der neuen Aktien (nach Börsenschluss) 26. Mai 2009 Zuteilung und Einbuchung der neuen Aktien

12 12 Wie funktioniert die Aktiendividende? Sofern die ordentliche Generalversammlung vom 7. Mai 2009 der vorgeschlagenen ordentlichen Kapitalerhöhung von CHF zustimmt, werden die Aktionäre für jede Holcim-Aktie, die sie am 11. Mai 2009 nach Börsenschluss halten, ein handelbares Anrecht zugeteilt erhalten. Aktionäre können diese Anrechte entweder im Verhältnis 20:1 in neue Aktien tauschen oder ihre Anrechte an der SIX Swiss Exchange ( SIX ) verkaufen und somit einen entsprechenden Barerlös realisieren. Nach Ablauf des Anrechtshandels werden Anrechte (sofern sie ein ganzzahliges Vielfaches des Umtauschverhältnisses von 20:1 darstellen) automatisch zum Umtauschverhältnis in neue Aktien umgetauscht. Übriggebliebene Anrechte (Fraktionen), welche nach Ende des Anrechtshandels gehalten werden, verfallen ohne Anspruch auf Abfindung durch Holcim. Sie werden im Interesse der Gesellschaft verwendet. Aktionären mit allfälligen Fraktionen wird daher empfohlen, sich hinsichtlich des Vorgehens bezüglich Fraktionen an ihre Depotbank bzw. ihren Effektenhändler zu wenden. Anrechte Wird die ordentliche Kapitalerhöhung wie vom Verwaltungsrat vorgeschlagen genehmigt, werden die Aktionäre für jede Holcim-Aktie, die sie am Stichtag für die Zuteilung der Anrechte halten, ein handelbares Anrecht erhalten. Siehe unten Stichtag, Zuteilung der Anrechte und Benachrichtigung der Aktionäre. 20 Anrechte werden erforderlich sein, um eine neue Aktie kostenlos zu beziehen. Die Anrechte werden voraussichtlich vom 12. Mai bis einschliesslich 19. Mai 2009 an der SIX gehandelt werden. Siehe unten Anrechtshandel. Umtauschverhältnis Wird die ordentliche Kapitalerhöhung wie vom Verwaltungsrat vorgeschlagen genehmigt, werden Inhaber von 20 Anrechten zum kostenlosen Bezug einer neuen Aktie berechtigt sein. Das Umtauschverhältnis von 20:1 wurde durch den Verwaltungsrat festgelegt. Das für die Aktiendividende benötigte ordentliche Kapital wird 5 Prozent des gegenwärtig bestehenden Aktienkapitals betragen. Stichtag, Zuteilung der Anrechte und Benachrichtigung der Aktionäre Wird die ordentliche Kapitalerhöhung wie vom Verwaltungsrat vorgeschlagen genehmigt, gilt folgendes:

13 13 Stichtag Stichtag für die Zuteilung der Anrechte wird voraussichtlich der 11. Mai 2009 nach Börsenschluss sein ( Stichtag ). Aktien, welche in einem Wertpapierdepot bei Depotbanken bzw. Effektenhändlern gehalten werden Jeder Holcim-Aktie wird am 12. Mai 2009, vor Börsenbeginn, ein Anrecht zugeteilt. Die Zuteilung und Benachrichtigung der Aktionäre erfolgt durch die jeweilige Depotbank bzw. den jeweiligen Effektenhändler. Aktien, welche in Form gedruckter Aktienzertifikate verwahrt werden und im Aktienregister eingetragen sind Für Aktionäre, die ihre Titel in Form gedruckter Aktienzertifikate selber verwahren (Heimverwahrer), werden keine Anrechtsausweise ausgestellt. Beabsichtigt der Heimverwahrer, seine Anrechte an der Börse zu handeln, so muss er seine Holcim-Aktien bis spätestens 21. April 2009 bei einer Depotbank seiner Wahl in ein auf seinen Namen lautendes Wertpapierdepot einliefern. Eigene Aktien Von Holcim am Stichtag gehaltene eigene Aktien erhalten ebenfalls Anrechte zugeteilt. Anrechtshandel Die Anrechte werden voraussichtlich vom 12. Mai 2009 bis und mit 19. Mai 2009 ( Anrechtshandel ) an der SIX handelbar sein. Aktionäre, welche ihre Aktien in einem Wertpapierdepot bei Depotbanken bzw. Effektenhändlern halten, können während der Dauer des Anrechtshandels ihre Depotbank bzw. ihren Effektenhändler anweisen, ihre Anrechte ganz oder teilweise an der SIX zu verkaufen oder zusätzliche Anrechte zu kaufen. Für Aktionäre, welche ihre Aktien in Form gedruckter Aktienzertifikate verwahren (Heimverwahrer) und im Aktienregister eingetragen sind, wurden keine Vorkehrungen für einen Kauf oder Verkauf von Anrechten getroffen. Falls diese Aktionäre ihre Anrechte verkaufen wollen, sind sie aufgefordert, ihre Holcim-Aktien bei einer Depotbank ihrer Wahl einzuliefern. Ein Verkauf von Anrechten und der daraus resultierende Nichtbezug von neuen Aktien reduziert die anteilsmässige Beteiligung eines Aktionärs an Holcim.

14 14 Umtausch von Anrechten Der Umtausch von Anrechten in neue Aktien wird nach Ende des Anrechtshandels kostenlos erfolgen. Aktien, welche in einem Wertpapierdepot bei Depotbanken bzw. Effektenhändlern gehalten werden Aufträge für den Umtausch und/oder Kauf/Verkauf von Anrechten sind an die jeweilige Depotbank bzw. den jeweiligen Effektenhändler zu richten, wobei die von diesen festgelegten Fristen zu beachten sind. Die Aufträge unterstehen den Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Aktionär und seiner Depotbank bzw. seinem Effektenhändler. Nach Ablauf des Anrechtshandels gehaltene Anrechte werden grundsätzlich automatisch in neue Aktien umgetauscht und der jeweiligen Depotbank bzw. dem jeweiligen Effektenhändler zwecks Gutschrift an die Deponenten zugeteilt. Nach Ablauf des Anrechtshandels verbleibende Fraktionen verfallen ohne Anspruch auf Abfindung durch Holcim. Sie werden im Interesse der Gesellschaft verwendet. Aktionären mit allfälligen Fraktionen wird daher empfohlen, sich hinsichtlich des Vorgehens bezüglich Fraktionen an ihre Depotbank bzw. ihren Effektenhändler zu wenden. Aktien, welche in Form gedruckter Aktienzertifikate verwahrt werden und im Aktienregister eingetragen sind Aktionäre, welche eine ausreichende Anzahl Anrechte zum Umtausch in eine oder mehrere neue Aktien halten, haben Anspruch auf eine automatische Aktienzuteilung. Allfällige Fraktionen werden wie unten unter Fraktionen dargestellt in bar abgefunden. Fraktionen Verbleiben nach Ablauf des Anrechtshandels Fraktionen, d.h. eine Anzahl von Anrechten, die nicht ein ganzzahliges Vielfaches des Umtauschverhältnisses von 20:1 darstellt, verfallen sie ohne Anspruch auf Abfindung durch Holcim. Sie werden im Interesse der Gesellschaft verwendet. Aktien, welche in einem Wertpapierdepot bei Depotbanken bzw. Effektenhändlern gehalten werden Aktionäre, welche Fraktionen halten, können unter Vorbehalt ihrer Vereinbarungen mit ihrer Depotbank bzw. ihrem Effektenhändler ihre Depotbank bzw. ihren Effektenhändler anweisen, während der Dauer des Anrechtshandels an der SIX diejenige Anzahl Anrechte, welche Fraktionen darstellen, zu verkaufen bzw. zusätzliche Anrechte zu kaufen.

15 15 Fraktionen von Heimverwahrern Fraktionen werden durch das Aktienregister der Holcim Ltd zusammengefasst und am Stichtag für die Zuteilung der neuen Aktien in neue Aktien umgetauscht. Die neuen Aktien werden dann durch das Aktienregister der Holcim Ltd verkauft und die Erlöse aus dem Verkauf dem Inhaber von Fraktionen auf seinem dem Aktienregister bekannten Konto gutgeschrieben. Zuteilung und Einbuchung der neuen Aktien Investoren, welche am 25. Mai 2009, nach Börsenschluss, Anrechte halten, erhalten automatisch eine Anzahl neuer Aktien eingebucht, die dem Umtauschverhältnis von 20:1 oder einem ganzzahligen Vielfachen davon entspricht. Holcim wird die Zulassung der neuen Aktien zum offiziellen Handel am Hauptsegment der SIX beantragen. Die Zuteilung und Einbuchung der neuen Aktien wird am 26. Mai 2009 erfolgen. Die neuen Aktien werden den bestehenden Holcim-Aktien rechtlich gleichgestellt sein. Theoretische Beispiele und Berechnungen Der theoretische Wert eines Anrechts hängt in erster Linie vom Kurs der bestehenden Holcim-Aktien ab. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen ausschliesslich zu illustrativen Zwecken einen Überblick über den theoretischen Wert eines Anrechts basierend auf verschiedenen Aktienkursen. Theoretischer Wert eines Anrechts Umtauschverhältnis 20:1 Kurs der Holcim-Aktie in CHF Theoretischer Wert eines Anrechts in CHF

16 16 Berechnung des theoretischen Werts eines Anrechts (illustratives Beispiel) Bei einem Umtauschverhältnis von 20:1 und unter der Annahme eines Kurses der Holcim-Aktie von CHF wird der theoretische Wert eines Anrechts ausschliesslich zu illustrativen Zwecken wie folgt hergeleitet: CHF 45.00/(20+1) = CHF 2.14, d.h. der theoretische Wert eines Anrechts wäre CHF 2.14, während der theoretische Kurs einer Holcim-Aktie nach Abgang des Anrechts CHF betragen würde. Der theoretische Wert stellt eine Funktion aus Aktienkurs und Umtauschverhältnis dar. Der tatsächliche Marktwert eines Anrechts kann vom theoretisch errechneten Wert abweichen. Illustrative Beispiele Hinweis: Die nachfolgenden Beispiele gelten nur für Aktionäre, welche ihre Aktien in einem Wertpapierdepot bei Depotbanken bzw. Effektenhändlern innerhalb des SIS-Systems halten. Sie gelten nicht für Aktionäre, welche ihre Aktien in Form gedruckter Aktienzertifikate verwahren (Heimverwahrer) und im Aktienregister eingetragen sind. Bsp. Absicht A. Ein Aktionär hält 20 Anrechte und möchte für sämtliche Anrechte neue Aktien beziehen. B. Ein Aktionär hält 25 Anrechte und möchte für sämtliche Anrechte neue Aktien beziehen. Erforderliches Vorgehen Der Aktionär beauftragt seine Depotbank bzw. seinen Effektenhändler entsprechend. Seine Anrechte werden kostenlos in 1 neue Aktie umgetauscht. Der Aktionär weist seine Depotbank bzw. seinen Effektenhändler an, 20 Anrechte kostenlos in 1 neue Aktie umzutauschen. Um eine zusätzliche neue Aktie zu beziehen, muss der Aktionär mit seiner Depotbank bzw. seinem Effektenhändler Vorkehrungen treffen, um 15 zusätzliche Anrechte während der Dauer des Anrechtshandels an der SIX zu kaufen.

17 17 Bsp. Absicht C. Ein Aktionär hält 25 Anrechte und möchte so viele neue Aktien wie möglich beziehen, ohne zusätzliche Anrechte kaufen zu müssen. D. Ein Aktionär hält Anrechte und möchte den Wert dieser Anrechte realisieren. E. Ein Aktionär hält Anrechte und hat vergessen, seine Anrechte in neue Aktien umzutauschen oder wollte dies nicht tun. Erforderliches Vorgehen Der Aktionär beauftragt seine Depotbank bzw. seinen Effektenhändler entsprechend. 20 seiner Anrechte werden kostenlos in 1 neue Aktie umgetauscht. Mit den verbleibenden 5 Anrechten kann der Aktionär folgendes tun: mit seiner Depotbank bzw. seinem Effektenhändler Vorkehrungen treffen, um die Anrechte während der Dauer des Anrechtshandels an der SIX zu verkaufen, oder den Anweisungen seiner Depotbank bzw. seines Effektenhändlers folgen. Die Handhabung und Abfindung von Fraktionen ihrer Kunden liegt im Ermessen der jeweiligen Depotbank bzw. des jeweiligen Effektenhändlers. Nach Ablauf des Anrechtshandels verbleibende Fraktionen verfallen ohne Anspruch auf Abfindung durch Holcim. Der Aktionär trifft mit seiner Depotbank bzw. seinem Effektenhändler Vorkehrungen, um die Anrechte während der Dauer des Anrechtshandels an der SIX zu verkaufen. Die Anrechte werden automatisch in neue Aktien umgetauscht. Die Handhabung und Abfindung von Fraktionen ihrer Kunden liegt im Ermessen der jeweiligen Depotbank bzw. des jeweiligen Effektenhändlers. Nach Ablauf des Anrechtshandels verbleibende Fraktionen verfallen ohne Anspruch auf Abfindung durch Holcim.

18 18 Voraussichtlicher Zeitplan für die Aktiendividende Hinweis: Die nachfolgenden Beispiele gelten nur für Aktionäre, welche ihre Aktien in einem Wertpapierdepot bei Depotbanken bzw. Effektenhändlern innerhalb des SIS-Systems halten. Sie gelten nicht für Aktionäre, welche ihre Aktien in Form gedruckter Aktienzertifikate verwahren (Heimverwahrer) und im Aktienregister eingetragen sind. Datum Ereignis 4. März 2009 Bilanzmedienkonferenz mit Ankündigung der Aktiendividende 16. April 2009 Versand GV-Einladung und Aktionärsinformation 17. April 2009 Veröffentlichung der Einladung zur Generalversammlung 21. April 2009 Stichtag für Heimverwahrer zur Einlieferung der physischen Aktienzertifikate ins SIS-System 7. Mai 2009 Ordentliche Generalversammlung 11. Mai 2009 Stichtag für die Bestimmung der Aktionäre, welchen Anrechte zustehen (nach Börsenschluss) 12. Mai 2009 Ex-Datum der Anrechte und Beginn des Anrechtshandels an der SIX 19. Mai 2009 Ende des Anrechtshandels an der SIX 25. Mai 2009 Stichtag für die Zuteilung der neuen Aktien (nach Börsenschluss) 26. Mai 2009 Zuteilung und Einbuchung der neuen Aktien

19 19 Was muss ich als Holcim-Aktionär(in) unternehmen? Holcim-Aktionäre, welche ihre Aktien in einem Wertpapierdepot bei Depotbanken bzw. Effektenhändlern halten Aktionäre, welche ihre Aktien in einem Wertpapierdepot bei Depotbanken bzw. Effektenhändlern innerhalb des SIS-Systems halten, werden gebeten, den Anweisungen ihrer Depotbank bzw. ihres Effektenhändlers zu folgen. Sie sollten Anweisungen von ihrer Depotbank bzw. ihrem Effektenhändler nach der am 7. Mai 2009 stattfindenden ordentlichen Generalversammlung erhalten. Sollten Aktionäre bis zum Beginn des Anrechtshandels am 12. Mai 2009 keine Anweisungen erhalten haben, sollten sie ihre Depotbank bzw. ihren Effektenhändler direkt kontaktieren. Holcim-Aktionäre, welche ihre Aktien in Form gedruckter Aktienzertifikate verwahren (Heimverwahrer) und im Aktienregister eingetragen sind Inhaber von Aktienzertifikaten in gedruckter Form sollten den vom Aktienregister der Holcim Ltd im Rahmen der GV-Einladung übermittelten Anweisungen folgen.

20 20 Steuerliche Aspekte Einleitende Bemerkungen Die Aktiendividende kann in verschiedenen Ländern Steuerfolgen für die Aktionäre auslösen. Den Aktionären wird empfohlen, sich über die Steuerfolgen der Zuteilung von Anrechten, des Kaufs oder Verkaufs von Anrechten, der Zuteilung von neuen Aktien und des Verkaufs von neuen Aktien im Zusammenhang mit der Aktiendividende von ihrem eigenen Rechts-, Finanz- oder Steuerberater beraten zu lassen. Die nachstehende Darstellung ist allgemeiner und summarischer Natur und kann eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die individuelle Situation der Aktionäre kann von den nachstehenden Ausführungen abweichen. Emissionsabgabe und Verrechnungssteuer Die Ausgabe der neuen Aktien durch Holcim unterliegt der Emissionsabgabe zum Satz von 1 Prozent auf dem Nennwert der neu ausgegebenen Aktien. Zudem wird die Verrechnungssteuer von 35 Prozent auf dem Steuerwert der Zuteilung der Anrechte erhoben; dieser entspricht dem Nennwert der Aktien zuzüglich der von Holcim übernommenen Verrechnungssteuer. Die Emissionsabgabe und die Verrechnungssteuer werden von Holcim bezahlt und nicht auf die Aktionäre umgelegt. Die von Holcim übernommene Verrechnungssteuer (d. h. CHF pro Anrecht) stellt eine zusätzliche geldwerte Leistung an die Aktionäre dar und kann, je nach Steuerdomizil der Aktionäre und/oder den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen, voll oder teilweise von den schweizerischen Steuerbehörden zurückgefordert werden. Aktionäre mit Wohnsitz in der Schweiz Zuteilung von Anrechten Die Zuteilung von Anrechten an natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche ihre Holcim-Aktien im Privatvermögen halten, unterliegt bei der direkten Bundessteuer der Einkommenssteuer. Das steuerbare Einkommen pro Anrecht entspricht dem Anteil des Nennwerts einer Gratisaktie (1/20 des Nennwerts von CHF 2 pro Gratisaktie) zuzüglich der von Holcim bezahlten Verrechnungssteuer (d.h. insgesamt CHF pro erhaltenes Anrecht). Die Einkommenssteuer fällt aufgrund der Zuteilung des Anrechts und somit unabhängig davon an, ob die Anrechte ausgeübt oder verkauft werden oder ungenutzt verfallen. Der anschliessende Bezug einer Gratisaktie unterliegt nicht der Einkommenssteuer.

21 21 In der Mehrheit der Kantone werden die Anrechte gleich wie bei der direkten Bundessteuer besteuert. In den Kantonen AR, BL, SG, SZ und ZH hingegen wird der Gratisnennwert der Gratisaktien zum Zeitpunkt der Ausgabe nicht besteuert. Die Einkommenssteuer reduziert sich in diesen Kantonen auf die von Holcim übernommene Verrechnungssteuer von CHF pro erhaltenes Anrecht. Beteiligungsrechte (Aktienkapital), welche durch Gratisaktien liberiert wurden, werden in diesen Kantonen erst im Rahmen von (Teil-)Liquidationen und Kapitalherabsetzungen besteuert. Die Einkommenssteuer der direkten Bundessteuer beträgt jedoch auch bei diesen Kantonen bei CHF pro Anrecht. Besteuerung von natürlichen Personen in der Schweiz, welche ihre Holcim-Aktien im Privatvermögen halten Umtauschverhältnis Direkte Kantonale Kantonale Steuern 20:1 Bundessteuer Steuern AR, BL, SG, SZ, ZH Normalfall ohne Anteil Gratisnennwert Theoretischer Kurs Theoretischer Wert Steuerbarer Steuerbarer Steuerbarer der Holcim-Aktie eines Anrechts Vermögensertrag Vermögensertrag Vermögensertrag in CHF in CHF in CHF in CHF in CHF

22 22 Für juristische Personen sowie für natürliche Personen mit Steuerdomizil in der Schweiz, welche ihre Holcim-Aktien im Geschäftsvermögen halten, stellt die Zuteilung der Anrechte keinen steuerbaren Ertrag dar, es sei denn, in ihren Büchern werde ein entsprechender Ertrag verbucht. Aktionäre mit Steuerdomizil in der Schweiz können die Verrechnungssteuer auf dem Anrecht (d.h. CHF pro zugeteiltes Anrecht) zurückfordern, sofern sie, nebst anderen Voraussetzungen, den entsprechenden Ertrag in ihrer Steuererklärung bzw. in ihren Büchern deklarieren. Verkauf von Anrechten Der Verkauf von Anrechten führt zu einem steuerfreien Kapitalgewinn für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche ihre Holcim- Aktien im Privatvermögen halten. Für juristische Personen sowie für natürliche Personen mit Domizil in der Schweiz, welche ihre Holcim- Aktien im Geschäftsvermögen halten, unterliegt der Kapitalgewinn der Gewinn- bzw. Einkommenssteuer.

23 23 Häufig gestellte Fragen Warum schüttet Holcim eine Aktiendividende aus? Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage, der Unsicherheit bezüglich des weiteren Konjunkturverlaufs und zur Erhaltung der Liquidität beantragt der Verwaltungsrat der ordentlichen Generalversammlung, die Dividende nicht in bar, sondern in Aktien auszurichten. Die Aktiendividende wird Holcim-Aktionären die Möglichkeit einräumen, einen Barerlös in einem ähnlichen Umfang wie bei einer regulären Bardividende zu erzielen. Wie kann ich den theoretischen Wert eines Anrechts ermitteln? Der theoretische Wert eines Anrechts errechnet sich folgendermassen: Preis einer Holcim-Aktie geteilt durch 21 (20 zum Bezug einer Aktie erforderliche Anrechte plus 1). Der tatsächliche Marktwert der Anrechte kann jedoch vom theoretisch ermittelten Wert abweichen. Welche Faktoren haben einen Einfluss auf den theoretischen Wert eines Anrechts? Der theoretische Wert des Anrechts wird durch das Umtauschverhältnis und den Marktpreis der Holcim-Aktie bestimmt. Was geschieht, wenn ein Aktionär keine Anweisungen hinsichtlich seiner Anrechte erteilt? Am Stichtag für die Zuteilung der neuen Aktien gehaltene Anrechte werden automatisch in neue Aktien umgetauscht und diese dann den Depotbanken bzw. Effektenhändlern zugeteilt. Die Behandlung und Abfindung von möglichen Fraktionen liegt im Ermessen der Depotbanken bzw. Effektenhändler. Nach Ablauf des Anrechtshandels verbleibende Fraktionen verfallen ohne Anspruch auf Abfindung durch Holcim. Besteht für die Aktionäre irgendein Marktrisiko für die Zeit zwischen der Ankündigung der Aktiendividende respektive der Schaffung des ordentlichen Kapitals und der Ausschüttung der Aktiendividende? Für die Aktionäre besteht ein gewisses Marktrisiko aufgrund möglicher Kursschwankungen der Holcim-Aktie. Der theoretische Wert des Anrechts schwankt je nach Entwicklung des Aktienkurses. Wird der Handel in den Anrechten ausreichend liquide sein? Da die Anrechte an der SIX handelbar sein werden, erwarten wir eine ausreichende Liquidität in den Anrechten.

24 24 Welches sind die steuerlichen Auswirkungen für die Aktionäre? Die Verrechnungssteuer für Schweizer und internationale Aktionäre wird nur aufgrund des Nennwerts der Aktien berechnet und von Holcim entrichtet. Die Verrechnungssteuer wird nicht auf die Aktionäre überwälzt. Die Emissionsabgabe auf den neuen Aktien wird ebenfalls von Holcim getragen. Bei einem Umtauschverhältnis von 20:1 müssen in der Schweiz ansässige natürliche Personen, welche Holcim-Aktien im Privatvermögen halten, die direkte Bundessteuer (Einkommenssteuer) auf einem steuerbaren Wert von CHF pro zugeteiltem Anrecht und in Abhängigkeit ihres individuellen Steuersatzes entrichten. Die Mehrheit der Kantone besteuert die Anrechte wie der Bund, während eine Minderheit der Kantone abweichend besteuert. In der Schweiz ansässige juristische Personen und natürliche Personen, welche Holcim-Aktien im Geschäftsvermögen halten, unterliegen grundsätzlich nur dann der Gewinn- bzw. der Einkommenssteuer für die Zuteilung der Anrechte, sofern sie diese in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag verbuchen. Vorbehältlich bestimmter Bedingungen können Schweizer Aktionäre die von Holcim entrichtete Verrechnungssteuer in Höhe von 35 Prozent (d. h. CHF pro zugeteiltem Anrecht) von den schweizerischen Steuerbehörden zurückfordern. Schweizer Aktionäre, welche ihre Holcim-Aktien im Privatvermögen halten, profitieren in der Folge von einem steuerfreien privaten Kapitalgewinn, wenn sie ihre Anrechte oder die Gratisaktien verkaufen. Jeder nachfolgende Kapitalgewinn aus dem Verkauf von Anrechten durch in der Schweiz ansässige juristische Personen oder natürliche Personen, welche Holcim-Aktien im Geschäftsvermögen halten, unterliegt der Gewinn- bzw. Einkommenssteuer. Die Besteuerung von Aktionären, welche ihr Steuerdomizil ausserhalb der Schweiz haben, ist abhängig von den Gesetzen ihres steuerlichen Sitzlandes. Während in vielen Fällen die Ausgabe von Anrechten und deren Ausübung für diese Aktionäre steuerfrei sein sollte, kann jeglicher Kapitalgewinn aus dem Handel von Anrechten der Kapitalgewinnbesteuerung nach den Steuergesetzen des Sitzlandes des Aktionärs unterliegen. Aktionäre sollten sich bei ihrem eigenen Rechts-, Finanz- oder Steuerberater über die sie betreffende steuerliche Behandlung informieren.

25 25 Was geschieht, wenn die Aktionäre der für die Aktiendividende erforderlichen ordentlichen Kapitalerhöhung nicht zustimmen wird dann für das am 31. Dezember 2008 abgelaufene Geschäftsjahr überhaupt keine Dividende ausgerichtet? Falls die Generalversammlung der für die Aktiendividende erforderlichen ordentlichen Kapitalerhöhung nicht zustimmt, wird Holcim weder eine Aktiendividende noch eine Bardividende ausrichten. Sind von Holcim gehaltene eigene Aktien ebenfalls zum Bezug von Anrechten berechtigt? Von Holcim am Stichtag gehaltene eigene Aktien erhalten ebenfalls Anrechte zugeteilt. Sind Mitarbeiter, welche an den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen von Holcim teilnehmen, auch zum Bezug der Aktiendividende berechtigt? Die Berechtigung zum Bezug der Aktiendividende wird sich nach den normalen Regeln der Mitarbeiterbeteiligungspläne für Dividendenzahlungen richten. Das bedeutet, dass Mitarbeiter, welche tatsächlich Aktien halten, zum Bezug der Aktiendividende berechtigt sein werden. Anrechte auf gesperrten Mitarbeiteraktien sowie daraus bezogene Gratisaktien unterliegen keiner Sperrfrist und sind frei veräusserbar.

26 ordentliche Generalversammlung Donnerstag, den 7. Mai 2009, um 09:30 Uhr, in der Halle 7 im Flieger Flab Museum an der Überlandstrasse 255 in Dübendorf Holcim

27 27 Hinfahrt S9 Zürich ab jeweils :58 und :28 Dübendorf an jeweils :08 und :38 S14 Zürich ab jeweils :12 und :42 Dübendorf an jeweils :25 und :55 Beim Bahnhof Dübendorf (Ausgang Flugfeld Wangen) steht ab 08:00 Uhr ein Shuttle-Bus zum Flieger Flab Museum bereit. Rückfahrt S9 Dübendorf ab jeweils :21 und :51 Zürich an jeweils :32 und :02 S14 Dübendorf ab jeweils :04 und :34 Zürich an jeweils :18 und :48 Nach der GV Bustransfer zum Bahnhof Dübendorf. Anreise mit Pw Das Flieger Flab Museum befindet sich an der Überlandstrasse in Dübendorf (siehe Situationsplan). Braunes Hinweisschild Flieger Flab Museum beachten. Parkplätze sind vorhanden.

28 Holcim Ltd Zürcherstrasse 156 CH-8645 Jona/Schweiz Telefon Fax

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